stromaufwaerts
Kristina Hänel wurde im November 2017 vor dem Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf Ihrer Website Informationen zum Schwangerschaftsabbruch anbietet. Damit verstößt sie gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Der Prozess und ihre Entscheidung an die Öffentlichkeit zu gehen, führte zu einer bundesweiten Debatte über die Abschaffung dieses Paragrafen und einer grundsätzlichen Diskussion über die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Unfreiwillig wurde Kristina Hänel zur Vorkämpferin für Frauen und deren Recht für Informationen über Abtreibung.
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