Vergaberecht vom Fachanwalt
Bieter können manchmal ganz schön - nennen wir es mal höflich - hartnäckig sein. Besonders, wenn sie im Vergabeverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben. Oft wollen sie wissen, warum der Sieger besser war. Manchmal, um daraus zu lernen und selbst beim nächsten mal besser zu werden. Manchmal, um Argumente für ein Nachprüfungsverfahren zu sammeln. Eine vergleichende Analyse der Angebote brauchen Sie dem unterlegenen Bieter (meistens) nicht zu schicken, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 03.05.2018 (Rs. C-376/16) entschieden hat. Erfahren Sie in diesem Podcast, wann Sie dem Bieter weitergehende Informationen übermitteln müssen.
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