Auf Geldreise - Female Finance mit Anja und Anika
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Über Geld spricht frau nicht. Wir schon – in unserem preisgekrönten Podcast. Wir, das sind Anika und Anja, Verbraucherjournalistinnen des Jahres 2020, nehmen Dich mit auf unsere ganz persönliche Geldreise. Stets mit im Gepäck: unsere eigenen finanziellen Erlebnisse und jede Menge hilfreiche Tipps, wie Du Deine Finanzen selber machen kannst. 

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159 episoder
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Elterngeld: Was jetzt gilt und wie Du es optimieren kannst (#155)
Alle Neuerungen rund ums Elterngeld und wie Du das meiste für Dich rausholst Die Bundesregierung muss sparen – auch beim Elterngeld. Deswegen gelten seit April 2024 neue Regelungen. Unter anderem bekommen Eltern kein Elterngeld mehr, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro und mehr haben. Welche weiteren Neuerungen es gibt und wie Du das meiste aus dem Elterngeld rausholst, verraten wir Dir in dieser Folge. Mit dabei: Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge. Elternzeit und Elterngeld: Klingt beides sehr ähnlich. Da ist eine Verwechslung oft vorprogrammiert. Elternzeit: Fristen nicht verpassen Mütter und Väter nehmen sich nach der Geburt des Kindes oft eine unbezahlte Auszeit vom Job – und gehen in Elternzeit. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes kannst Du entweder drei Jahre am Stück nehmen oder die Elternzeit aufteilen; zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes noch einmal zwei Jahre. Informiere Deine Chefin oder Deinen Chef rechtzeitig, spätestens sieben Wochen vor Beginn, schriftlich über Deinen Elternzeitwunsch. Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen wollen, sollten den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt stellen. Willst Du zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag 13 Wochen vor dem geplanten Beginn einreichen. Ob Du währenddessen auch arbeiten darfst und was mit Deinen Urlaubstagen passiert, erfährst Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Elternzeit [https://www.finanztip.de/elternzeit/utm_source=podcast&utm_medium=geldreise]. Elterngeld: Unbedingt durchrechnen, welche Option die günstigste ist Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Sie soll das fehlende Einkommen von Eltern abfedern, die sich nach der Geburt eine unbezahlte Auszeit nehmen, um für den Nachwuchs da zu sein. Als Mutter oder Vater bekommst Du monatlich mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro Elterngeld. Und zwar für zwölf Monate nach der Geburt Deines Kindes. Den Zeitraum kannst Du auf 14 Monate verlängern. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Ob Du Dich für nur eine Option entscheidest oder alle drei miteinander kombinierst, ist Dir überlassen. Rechne vorab aber unbedingt durch, was günstiger für Dich ist. Dabei hilft Dir der Elterngeldrechner [https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner] des Familienportals. Doch Achtung: Bisher (Stand: 10. April 2024) berücksichtigt der Rechner die Neuerungen beim Elterngeld noch nicht. Elterngeld zahlt Dir die Elterngeldstelle höchstens drei Monate rückwirkend. Da der Antrag ziemlich umfangreich ist, solltest Du rechtzeitig beginnen, alles auszufüllen und die geforderten Unterlagen zusammenzusuchen. Bestenfalls nimmst Du Dir bereits vor der Geburt des Kindes Zeit dafür. Wo Du das richtige Formular findest, welche Unterlagen Du brauchst und an wen Du den Antrag sendest, erfährst Du hier [https://www.finanztip.de/elterngeld/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise]. Elterngeld: Diese Neuerungen gelten Seit dem 1. April 2024 gelten einige Neuerungen beim Elterngeld. Geringere Einkommensgrenze So haben weniger Eltern einen Anspruch auf die Familienleistung. Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Das gilt sowohl für Elternpaare als auch für Alleinerziehende. Zum 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze erneut abgesenkt werden auf 175.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Davon gehen unter anderem noch individuelle Freibeträge ab, Sonderausgaben, Versorgungsaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Am besten schaust Du einfach mal auf Deinen Steuerbescheid, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen in der Vergangenheit war. Wie viele Paare tatsächlich kein Elterngeld mehr beziehen, wird sich wohl erst in den kommenden Jahren zeigen. Das Familienministerium [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/lisa-paus-zum-sparhaushalt-2024-228332] jedoch rechnet mit 60.000 Familien, die keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, das Deutsche Institut für Wirtschaft [https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/martin-beznoska-wido-geis-thoene-neue-grenze-ist-zu-knapp-bemessen.html] hingegen mit 435.000 Paaren. Zu hohes Einkommen – trotzdem Anspruch auf Elterngeld? Solltest Du an Familienplanung denken, das zu versteuernde Haushaltseinkommen allerdings zu hoch sein, musst Du unter Umständen trotzdem nicht auf Elterngeld verzichten. Gehen Du und Deine Partnerin beziehungsweise Dein Partner die Monate vor der Geburt in Teilzeit, sinkt das Einkommen und es steigt die Chance auf Elterngeld. Alternativen zur Teilzeit könnten auch ein Sabbatical sein oder unbezahlter Urlaub. Das muss man sich jedoch leisten können. Diese Möglichkeiten sind daher wohl eher etwas für diejenigen, die knapp oberhalb der Einkommensgrenze liegen. Rechne vorab unbedingt durch, ob es sich wirklich lohnt, die Arbeitszeit zu reduzieren oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Gegebenenfalls kommst Du besser weg, wenn Du weiterhin Vollzeit arbeitest und regelmäßig etwas beiseitelegst. Vergiss bei der Kalkulation nicht, die Rentenpunkte zu berücksichtigen. Weniger Elterngeldmonate parallel Die zweite Neuerung betrifft den parallelen Bezug von Elterngeld. Eltern können ab sofort nur noch einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Und das auch nur innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, bei Kindern mit einer Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung gilt die Änderung nicht (§ 4 Abs. 6 BEEG). Alleinerziehende sind nicht von der neuen Regelung betroffen. Sie dürfen weiterhin 14 Monate Basiselterngeld beziehen, vorausgesetzt, dass das Kind ausschließlich beim sorgeberechtigten Elternteil lebt. So optimierst Du Dein Elterngeld Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge hat noch ein paar Tipps für zukünftige Eltern, mit denen sie das Elterngeld optimieren können. 1. Rechtzeitig mit der Planung beginnen Eltern sollten früh genug darüber sprechen, wer wann in Elternzeit geht und wie lange Elterngeld bezieht. Dazu gehört auch sich zu informieren, ob Basiselterngeld, Elterngeldplus, Partnermonate oder eine Kombi aus allem am besten zur jeweiligen Lebenssituation passt. Die verschiedenen Konstellationen können Eltern durchrechnen mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums. 2. Steuerklasse rechtzeitig wechseln Das Nettoeinkommen beeinflusst die Höhe des Elterngeldes. Ein Steuerklassenwechsel in die 3 kann sich also lohnen. Sinnvoll ist es vor allem für den Elternteil, der länger Elterngeld bezieht. Doch Achtung: Der Steuerklassenwechsel muss rechtzeitig erfolgen, spätestens 7 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, und ist nur eine Option für Verheiratete. Und nicht vergessen, anschließend wieder die Steuerklassen zurück zu wechseln. 3. Elterngeldbescheid prüfen Überprüfe unbedingt den Elterngeldbescheid, ob sich Fehler eingeschlichen haben. Sollte die Elterngeldstelle Deinen Antrag zu lange bearbeiten, melde Dich schriftlich bei der Behörde mit einer entsprechenden Fristsetzung. Finanztip-Expertin Britta Schön hat noch weitere Tipps zur Optimierung [https://www.finanztip.de/elterngeld/#c650] für Dich zusammengestellt. Schau doch einfach mal in ihrem Ratgeber nach. Familienstartzeit – kommt sie oder nicht? Die aktuelle Bundesregierung hatte sich vorgenommen, die sogenannte Familienstartzeit einzuführen: Eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den anderen Elternteil nach Geburt des Kindes. Bisher lässt die Einführung auf sich warten. Daher hat Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge [https://sandrarunge.de/] stellvertretend für ihren Mandanten die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagt [https://sandrarunge.de/familienstartzeit-kontakt/]. Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise [https://www.instagram.com/aufgeldreise/] oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Hier [https://www.finanztip.de/female-finance/] findest Du übrigens alles rund um Female Finance bei Finanztip.
11. apr. 2024 - 34 min
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Ausgleichszahlung in der Partnerschaft – so kann es gehen (#154)
Auch eine Mutter mit Teilzeitjob arbeitet Vollzeit und mehr: Haushalt, Kinder, oder die Pflege von Angehörigen kommen bei Frauen gut und gern bis zu 30 Stunden wöchentlich oben drauf. Das hat vor kurzem das Statistische Bundesamt ermittelt. Auch eine Mutter mit Teilzeitjob arbeitet Vollzeit und mehr: Haushalt, Kinder oder die Pflege von Angehörigen kommen bei Frauen gut und gern bis zu 30 Stunden wöchentlich [https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_073_63991.html#:~:text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Frauen%20in%20Deutschland%20haben,damit%20bei%2043%2C8%20%25] oben drauf. Das hat vor kurzem das Statistische Bundesamt ermittelt. Frauen übernehmen noch immer den Großteil dieser sogenannten Care-Arbeit in der Familie. Das Problem dabei: Sie wird nicht bezahlt. Paare können trotzdem für einen fairen finanziellen Ausgleich sorgen: mit Ausgleichszahlungen. Du willst am Expertengespräch teilnehmen mit Finanztip-Expertin Anja Ciechowski? Dann werde Finanztip Unterstützer. Wie Du uns unterstützen kannst, erfährst Du hier [https://www.finanztip.de/unterstuetzer-expertengespraeche/]. Beruf und Familie gut miteinander zu vereinen, stellt Eltern oft vor eine große Herausforderung. Eine mögliche Lösung: Ein Elternteil – häufig die Frau – reduziert die Arbeitszeit für Kinder, Haushalt und Co, hält so das Familienleben am Laufen und dem anderen Elternteil den Rücken frei. Die finanziellen Konsequenzen von unbezahlter Sorge- und zu langer Teilzeitarbeit spürt frau nicht nur im Portemonnaie, sondern auch auf dem Rentenkonto. Wer weniger verdient, kann auch weniger in die Rentenkasse einzahlen oder privat vorsorgen. Das Risiko von Altersarmut steigt. Gegensteuern können Paare, indem sie einen fairen finanziellen Ausgleich schaffen. Wie so ein Ausgleich aussehen kann, darüber spricht Finanztip-Kollegin Dana Willms in der Geldreise. Sie verrät in der aktuellen Podcastfolge, wie sie mit ihrem Mann über dieses Thema gesprochen hat und wie ihre Lösung aussieht. Und als kleines Goodie verlinken wir ihre Excel [https://www.finanztip.de/podcast/auf-geldreise/folge-154/] für Dich, mit der Du ganz individuell Deine Ausgleichszahlung berechnen kannst. Einfach auf den Link klicken, in den Finanztip-Shownotes bis zur Excel scrollen, auf den Button drücken und Eure Mailadresse eingeben und schon bekommt Ihr die Excel von Dana zum Herunterladen. Willst Du zusätzlich die Rentenansprüche berücksichtigen, auf die Du in Teilzeit verzichtest, empfiehlt sich ein Besuch bei der Deutschen Rentenversicherung. Die rechnen das mit Dir durch. Wenn Du eh schon vor Ort bist, schadet es nicht, sich die eigene Rentenlücke ausrechnen zu lassen. Paare ohne Trauschein sollten Regelungen zu Ausgleichszahlungen in einem Partnerschaftsvertrag [https://www.finanztip.de/podcast/auf-geldreise/folge-97/?utm_source=podcast] festhalten. Für Verheiratete können die Ausgleichszahlungen im Ehevertrag [https://www.finanztip.de/podcast/auf-geldreise/folge-64/] festgehalten werden. Du möchtest Teil der Geldreise sein und uns allen erzählen, wie Du das Thema Ausgleichszahlung in Deiner Beziehung gelöst hast? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise [https://www.instagram.com/aufgeldreise/] oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören! ❤ Finanztip unterstützen [https://www.finanztip.de/unterstuetzer-v3/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise] – Für mehr Finanzbildung.
28. mar. 2024 - 28 min
episode Was alle Frauen über Geld wissen sollten (#153) artwork
Was alle Frauen über Geld wissen sollten (#153)
Die Klassikerfragen zu Female Finance Heute also eine Folge mit allen Infos, die für uns Frauen in Sachen Finanzen essentiell sind. Wenn ihr schon länger mit dabei seid, könnt ihr vermutlich an vieles schon einen Haken machen. Vielleicht habt ihr aber die eine Freundin, die immer wieder sagt: „Ich bewundere das, wie Du Deine Finanzen angehst. Da müsste ich auch mal ran.“ Dann schick ihr diese Folge gerne zu! Deine Hosts des Podcasts „Auf Geldreise“, Anika Görner [https://www.linkedin.com/in/anikagoerner/] und Anja Ciechowski [https://www.linkedin.com/in/anjaciechowski/] sind auch auf LinkedIn unterwegs. Falls Du Dich dort mit uns austauschen willst, folge uns gern. Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise [https://www.instagram.com/aufgeldreise/] oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören! ❤ Finanztip unterstützen [https://www.finanztip.de/unterstuetzer-v3/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise] – Für mehr Finanzbildung.
14. mar. 2024 - 7 min
episode Equal Pay Day: Von Äpfel, Birnen und Lohnungleichheit (#152) artwork
Equal Pay Day: Von Äpfel, Birnen und Lohnungleichheit (#152)
Vom Equal Pay Day, 6 Prozent, 18 Prozent und welcher Wert denn nun der „richtige“ ist. Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das ist gesetzlich verankert. Doch für viele Frauen sieht die Realität anders aus. Auch in Deutschland verdienen Frauen weniger als Männer. Und zwar so viel weniger, dass sie statistisch gesehen bis zum 6. März 2024 umsonst arbeiten. Männer hingegen werden seit Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt. Auf diesen Missstand weist der heutige Tag hin, der Equal Pay Day. Dass Lohnungleichheit auch in Deutschland existiert, darauf weisen viele Studien hin. So veröffentlicht unter anderem das Statistische Bundesamt regelmäßig den sogenannten Gender Pay Gap. Die Größe gibt an, wie viel weniger Frauen pro Stunde weniger verdienen als Männer. Zuletzt lag dieser Wert für 2023 bei 18 Prozent – genauso wie bereits 2022, 2021 und 2020. Doch was genau hat es mit diesen 18 Prozent auf sich? Und wieso weist das Statistische Bundesamt noch eine zweite Zahl aus: 6 Prozent? Was beide Zahlen genau ausdrücken, welche Größe die „richtige“ ist und wie der Gender Pay Gap endlich null wird, darüber sprechen wir in der aktuellen Podcastfolge mit der Expertin Dr. Katharina Wrohlich. Sie leitet die Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin – dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise [https://www.instagram.com/aufgeldreise/] oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören! ❤ Finanztip unterstützen [https://www.finanztip.de/unterstuetzer-v3/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise] – Für mehr Finanzbildung.
06. mar. 2024 - 23 min
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Teilzeit – weniger Stunden = geringerer Stundenlohn?! (#151)
So bleibt Dein Stundenlohn gleich trotz weniger Arbeitszeit. Mehr Zeit für Hobbys, Familie und Angehörige, oder einfach Zeit, um das eigene Business voranzutreiben: Für Teilzeit spricht so einiges. Wenig verwunderlich, dass sich immer mehr Angestellte dafür entscheiden. Laut IAB, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, stieg die Teilzeit-Quote 2023 an von 30 Prozent auf 39. Was oft immer noch dagegen spricht: die Gehaltseinbußen. Wir haben die Tipps für Dich, wie Du es schaffst, trotz Teilzeit mehr für Dich rauszuholen. Wer in Teilzeit [https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise] arbeitet, darf deswegen nicht schlechter behandelt oder benachteiligt werden. Das sieht der Gesetzgeber in Paragraf 4 Abs. 1, 5 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vor. Es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen die Ungleichbehandlung. Das bezieht sich nicht nur auf die Karrieremöglichkeiten, sondern auch auf den Lohn. Angestellte in Teilzeit darf der Arbeitgeber nicht schlechter bezahlen als die Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit. Das hat 2022 auch noch mal das Bundesarbeitsgericht bestätigt. In der Praxis sieht es oft noch anders aus. Das gibt Katharina Wrohlich vom DIW, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, zu bedenken. Sie hatte 2019 gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen unter anderem die Auswirkungen von Teilzeit auf den Bruttostundenlohn [https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.697144.de/19-46-1.pdf] untersucht und dabei festgestellt: Frauen mit Teilzeitjob bekommen durchschnittlich einen um rund 17 Prozent geringeren Stundenlohn als Frauen mit Vollzeitjob. Wir haben trotzdem ein paar Tipps für Dich zusammengestellt, wie Du Stunden runterschrauben kannst, bei gleichem Gehalt. 1. Bereite Dich vor wie auf eine Gehaltsverhandlung. Kündige ein entsprechendes Gespräch gegenüber Deiner Vorgesetzten an. Bereite Dich gut darauf vor und sammle stichhaltige Argumente. Das kann beispielsweise ein Projekt sein, das Du kürzlich erfolgreich beendet hast. Oder durch Dich implementierte Prozesse, die Kosten einsparen. Welche Argumente Du auch finden solltest, wichtig ist, dass Deiner Chefin klar wird, dass Du eigentlich eine Gehaltserhöhung verdient hättest. 2. Statt mehr Gehalt weniger Stunden fordern. Statt mehr Gehalt zu fordern, setzt Du auf weniger Arbeitsstunden. Unterm Strich erhöht sich dadurch trotzdem Dein Lohn – der Bruttostundenlohn. Rechne vorab unbedingt durch, was Dein neuer Stundenlohn bei geringerer Arbeitszeit wäre beziehungsweise worauf Du bereit wärst, für mehr Freizeit zu verzichten. Dafür kannst Du ganz einfach den Stundenlohnrechner [https://www.finanztip.de/rechner/stundenlohnrechner/?utm_source=podcast&utm_medium=geldreise] von Finanztip nutzen. 3. Teilzeit ist auch für Arbeitgeber vorteilhaft Auch Arbeitgeber haben was von Teilzeit. Immerhin ist es eine gute Möglichkeit, die Zufriedenheit und Motivation der Angestellten zu stärken und sie besser an sich zu binden beziehungsweise neue qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen. Außerdem können sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber-Marke positionieren. In Zeiten des Fachkräftemangels ein klarer Pluspunkt. Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise [https://www.instagram.com/aufgeldreise/] oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören!
15. feb. 2024 - 6 min

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