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Bundesregierung: Sendeverbot von RT gut – von Al Jazeera schlecht
Am 5. Mai hatte die israelische Regierung verkündet, dass sie den staatlich finanzierten katarischen Sender Al Jazeera „mit sofortiger Wirkung“ schließen werde. Dieser stelle eine Gefahr für die Sicherheit Israels dar und sei ein „Sprachrohr der Hamas“. Die deutsche Bundesregierung verurteilte diesen Schritt und erklärte, eine vielfältige Presselandschaft sei ein „wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie“, gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, „die Pressefreiheit besonders zu schützen“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso die Bundesregierung das Verbot von Al Jazeera verurteilt, aber das mit sehr ähnlichen Argumenten begründete Verbot von RT gutheißt und sogar aktiv vorangetrieben hat. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. „Sprachrohr der Hamas“ versus „Sprachrohr des Kremls“ Die angewandte Sprache und regierungsamtlichen Begründungen aus Tel Aviv zur Schließung von Al Jazeera und derjenigen aus Berlin und Brüssel zur Schließung von RT zwei Jahre zuvor ähneln sich sowohl in Form wie in Inhalt. Die einen wollen das angebliche „Sprachrohr der Hamas“ zum Verstummen bringen, die anderen das ebenso angebliche „Sprachrohr des Kremls“. Ebenso legten beide Seiten für ihre identischen Behauptungen wie „Verbreitung von Fake News“ keinerlei konkrete Belege in den Verbotsanträgen vor. > PM Netanyahu: "Al Jazeera correspondents have harmed the security of Israel and incited against IDF soldiers. The time has come to eject Hamas's mouthpiece from our country." > > — Prime Minister of Israel (@IsraeliPM) May 5, 2024 [https://twitter.com/IsraeliPM/status/1787104270824751203?ref_src=twsrc%5Etfw] Auch die damalige Begründung [https://www.deutschlandfunk.de/eu-verbot-rt-de-debatte-reaktionen-100.html] von EU-Vertretern, es handele sich bei RT und Sputnik „nicht um journalistische Medien, sondern um Waffen des Kremls in einem Informationskrieg“ und diese dürften „die Redefreiheit nicht zur Verbreitung von Kriegspropaganda missbrauchen“ (so etwa die EU-Kommissionsvize Vera Jourova), findet sich in nur leicht abgewandelter Form genauso in der Pressemitteilung [https://www.gov.il/en/pages/spoke-aj050524] des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu. Auch die vorgeschlagenen Wege zur Verhinderung des Empfangs der jeweiligen Sender sind identisch. Aus Israel heißt es dazu: „Verhinderung von Sendungen der Journalisten des Senders, Ausschluss des Senders von Kabel- und Satellitenanbietern, Sperrung seiner Website usw.“ Der einzige wirkliche Unterschied liegt darin, dass die Vertreter aus Berlin und Brüssel, im Gegensatz zu ihren israelischen Kollegen, das damalige RT-Verbot nicht mit Bibel-Stellen untermauert haben. Beim israelischen Kommunikationsminister Shlomo Karhi war die Verkündung des Al Jazeera-Verbots mit zahlreichen Tora-Zitaten angereichert [https://www.gov.il/en/pages/spoke-aj050524]: > „Es ist zu viel Zeit vergangen, und wir haben zu viele rechtliche Fallstricke überwunden, um diesen Moment zu erreichen, aber es ist gut, dass er gekommen ist. Die Entscheidung ist gefallen, und sie wird umgesetzt: „Gott wird für euch kämpfen, und ihr werdet schweigen“ [Exodus 14:14] – ihr werdet die Sprachrohre und die Aufwiegelung des Feindes zum Schweigen bringen.“ > > „Geh’ hin in dieser deiner Kraft und rette Israel. [Richter 6:14]“ Das Auswärtige Amt reagierte auf das Verbot des Senders aus Katar einen Tag später mit folgendem Tweet: > Eine freie & vielfältige Presselandschaft ist wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie. Gerade in Krisenzeiten gilt es, die Pressefreiheit besonders zu schützen. Die Entscheidung der israelischen Behörden, #AlJazeera [https://twitter.com/hashtag/AlJazeera?src=hash&ref_src=twsrc%5Etfw] in Israel zu schließen, ist das falsche Signal. > > — Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) May 6, 2024 [https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1787414064378855613?ref_src=twsrc%5Etfw] „Eine freie & vielfältige Presselandschaft ist wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie. Gerade in Krisenzeiten …“ Angesichts solcher Äußerungen sollte man sich nochmals in Erinnerung rufen, wie die Bundesregierung in einem historisch einmaligen und zudem medienrechtlich sehr fragwürdigen Akt eine EU-Verordnung vom 1. März 2022 umsetzte, die das Verbot aller Angebote von RT und Sputnik zum Inhalt hatte. Das Verbot umfasst dabei nicht nur die Sender, sondern auch alle technischen Dienstleister – also Internet-Plattformen wie YouTube, Pay-TV-Sender oder Kabel-TV-Angebote wie Sky, Vodafone oder Kabel Deutschland. Ihnen ist es verboten, RT- sowie Sputnik-Inhalte „zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind“, heißt es in der entsprechenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 2. März. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:065:FULL&from=DE] Ebenso wurden alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen sowie Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen ausgesetzt. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240506-BPK-01.png]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240506-BPK-01.png In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage der Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann bei der aktuellen BPK vielsagend, die Verbotsentscheidungen zu RT und Al Jazeera seien nicht vergleichbar, denn Ersteres „war ja eine Entscheidung in Brüssel“. Abgesehen von dem damit verbundenen grundsätzlichen massiven Einschnitt in die Meinungs- und Pressefreiheit ist es bis heute fraglich, ob die EU überhaupt das Recht hatte, so in die Medienpolitik ihrer Mitgliedsländer einzugreifen. Denn zumindest Medienpolitik und -recht lagen bis dato eigentlich im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Nationalstaaten, nicht der EU. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es dazu [https://www.bundestag.de/resource/blob/414758/56625ce3f32429cedc2ca5def04f87a1/wd-10-029-07-pdf-data.pdf] beispielsweise:  > „In der Europäischen Union (EU) sind in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Medienpolitik verantwortlich. In Deutschland sind es insbesondere die Bundesländer.“ Dies änderte sich erst zwei Jahre später mit der Verabschiedung des von Ursula von der Leyen initiierten sogenannten „Medienfreiheitsgesetzes“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=108537] am 13. März 2024. Der auf EU-Fragen spezialisierte Journalist Eric Bonse spricht in diesem Zusammenhang von einem „erheblichen Machtzuwachs für Brüssel“ und führt dies in einem Beitrag mit dem Titel  „Brüssel übernimmt Kontrolle über die Medien“ [https://lostineu.eu/die-eu-uebernimmt-kontrolle-ueber-die-medien/] auch weiter aus:  > „Bei ihrem Start hatte die von-der-Leyen-Behörde keine nennenswerten Kompetenzen in der Medienpolitik. Vier Jahre später verbietet sie unerwünschte Sender (RT und Sputnik), kontrolliert das Internet und Nachrichtenkanäle wie X / Twitter – und knöpft sich nun auch noch Presse, Funk und Fernsehen vor. Und all dies tun ungewählte EU-Beamte – natürlich im Namen der Demokratie und der Freiheit. Sie wollen nur unser Bestes, vor allem bei der Europawahl.“ Es ist davon auszugehen, dass Deutschland sehr wahrscheinlich auch ohne die Initiative der EU solche zutiefst der Presse- und Meinungsfreiheit widersprechenden Maßnahmen durchgeführt hätte. Das Vorgehen zeigt aber die ganze Fragwürdigkeit des Verbot-Konstruktes gegen RT auf. Die EU hat damit, ebenso wie jetzt die israelische Regierung mit Al Jazeera, einen Präzedenzfall geschaffen, der bei Bedarf unmittelbar auch auf andere Medien ausgeweitet werden kann, die aus Regierungs- und Kommissionsicht inhaltlich nicht auf Linie sind. Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 6. Mai 2024 Frage Taibi (Al Jazeera-Journalist) Frau Deschauer, die israelische Regierung hat gestern die Büros des Senders Al Jazeera Network im Land geschlossen. Dazu hätte ich gern Ihren Kommentar. Deschauer (AA) Wir haben uns auf X dazu geäußert. Ich kann es hier aber noch einmal unterstreichen. Pressefreiheit ist ein extrem hohes Gut. Das hatten wir gerade erst am Freitag in der Bundespressekonferenz besprochen und gewürdigt. Das gilt immer und zu jeder Zeit und gerade in Momenten wie diesen, wo wir regelmäßig von einer Konflikt- und Kriegssituation sprechen. Insofern ist der Schritt der Schließung kein Schritt in die richtige Richtung. Wir kritisieren das und werden das auch ansprechen. Ich verweise noch auf die Äußerungen, die Sie schriftlich nachlesen können. Frage Jessen (freier Journalist) Frau Deschauer, die Vereinten Nationen haben das ja auch als Eingriff in die Pressefreiheit kritisiert. In der Vergangenheit haben auch westliche Sender Material von Al Jazeera übernommen, vor allem solches, das die Schäden und Verwüstungen in Gaza und die Verletzungen und Toten bei den Palästinensern zeigt. Haben Sie eine Vorstellung davon, wo dieses Material in Zukunft herkommen könnte? Deschauer (AA) Das habe ich jetzt persönlich nicht. Aber Sie sprechen einen Aspekt an, den ich bereits erwähnt habe, dass eine freie und vielfältige Berichterstattung und der Zugang dazu ein oberstes Gebot für eine frei berichtende Presse ist und das gerade in Konflikt- und Kriegssituationen gilt. Frage Warweg Ich habe eine kurze Verständnisfrage. Israel argumentiert ja bezüglich der Schließung von Al Jazeera recht ähnlich, wie das die Bundesregierung bei dem Verbot von RT gemacht hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie die Argumentation Israels bezüglich des Verbots von Al Jazeera als nicht sehr stichhaltig an. Könnten Sie kurz darlegen, wo da für Sie der qualitative Unterschied ist zwischen der Argumentation Israels und der Argumentation der Bundesregierung bezüglich des RT-Verbots? Deschauer (AA) Dann fange ich einmal an. Ich würde zunächst einmal verschiedene Aspekte nicht vermengen wollen. Ich glaube, wir hatten hier in der Vergangenheit auch schon, als die Frage rund um Al Jazeera aufkam, dargestellt, dass wir Al Jazeera als einen Sender vor Ort sehen, der in dieser Lage dazu beiträgt, Berichterstattung in einem Krisen- und Konfliktgebiet zu gewährleisten. Ich möchte mir, um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen, die Prämissen jetzt in Ihrer Frage – und das war vielleicht auch eher ein Kommentar – nicht zu eigen machen, aber die Frage noch an das BPA abgeben. Vize-Regierungssprecherin Hoffmann Ich sehe da keine Vergleichbarkeit. Deshalb würde ich mich darauf auch gar nicht einlassen wollen. Im Übrigen war das ja eine Entscheidung in Brüssel. Deschauer (AA) Ich habe eine Ergänzung dazu, weil mich die Kollegen freundlicherweise noch auf einen nicht ganz unrelevanten Aspekt hingewiesen haben: Das ist natürlich auf klarer Rechtsgrundlage und auch sanktionsrechtlicher Grundlage aus Brüssel erfolgt, wie die stellvertretende Regierungssprecherin schon gesagt hat. Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 06.05.2024 Mehr zum Thema: „Medienfreiheitsgesetz“ – Ursula von der Leyen sichert sich Oberaufsicht über alle Medien in der EU [https://www.nachdenkseiten.de/?p=108537] Tagesschau ruft zum „Kampf gegen die Lüge“ auf und bringt „Strafverfolgung“ von RT-Journalisten ins Spiel [https://www.nachdenkseiten.de/?p=87109] Ohne RT Deutsch wären wir noch schlechter informiert [https://www.nachdenkseiten.de/?p=77382] Doppelmoral à la Ursula: EU-Kommission plant eigenes „Foreign Agent“-Gesetz – verurteilt aber ähnliche Gesetze in Georgien und Russland [https://www.nachdenkseiten.de/?p=95081] Bundesregierung: Nur Moskau betreibt Desinformation im Ukraine-Krieg – Kiew, Washington und London machen sowas nicht [https://www.nachdenkseiten.de/?p=93846] [https://vg01.met.vgwort.de/na/6a651efc70a54e4e87eb29f80056fa4a]
07 may 2024 - 12 min
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Sind die NachDenkSeiten jugendgefährdend?
Staatliche Zensur und private Filtermaßnahmen zur Kontrolle des Informationsflusses im Internet sind große Probleme für die Informations- und Meinungsfreiheit. Besonders problematisch ist es, wenn die Filterung unsichtbar im Hintergrund geschieht, politisch motiviert ist und dem Nutzer nicht einmal klar ist, dass, geschweige denn warum, ihm bestimmte Internetangebote vorenthalten werden. Ein aktueller Fall dieser unsichtbaren politischen Filterung wurde uns von einem unserer Leser mitgeteilt. Im konkreten Fall geht es um einen freien Werbe- und Trackingblocker, dessen Filterlisten von Freiwilligen gepflegt werden. Seit dem letzten Update einer in Deutschland offenbar weitverbreiteten Filterliste finden sich dort die NachDenkSeiten auf der Liste jugendgefährdender Inhalte und können von Nutzern, die den Jugendschutz aktiviert haben, nicht mehr aufgerufen werden. Ein klarer Fall von politischer Filterung durch die Hintertür des Jugendschutzes. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Es ist verständlich, dass viele erfahrenere Internetnutzer sich ungern von Dritten ausspionieren lassen wollen und keine Lust auf unerwünschte, nervige Werbung haben. Wer die dafür nötigen Computer- und Netzwerkkenntnisse hat, kann sich davor mit einem Tracking- und Werbeblocker schützen. Ein solches Programm ist das freie Pi-hole [https://pi-hole.net/], das auf Kleinstcomputern der Raspberry-Pi-Serie läuft, die man ins heimische Netzwerk integriert, von wo aus sie den Internetverkehr aller im Netzwerk befindlichen Rechner und Smartphones filtern. Die Technik als solche ist sicher sinnvoll. Leider gibt es dabei jedoch das Problem, dass solche Techniken nur dann funktionieren, wenn die dafür nötigen Filterlisten, also die Schwarzen Listen mit unerwünschten Internetadressen, regelmäßig gepflegt werden. Für Pi-hole erledigen verschiedene Communities von Freiwilligen diese Aufgabe. In Deutschland recht verbreitet ist dafür die RPiList [https://github.com/RPiList]. Auch der Leser, der uns auf das Problem aufmerksam gemacht hat, ist ein Nutzer dieser RPiList. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240507-jugendgefaehrdend-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240507-jugendgefaehrdend-01.jpg Die Filterlisten von RPiList Was ist geschehen? Eine der Listen, die von RPiList gepflegt wird, ist die sogenannte „Child-Protection“-Liste [https://raw.githubusercontent.com/RPiList/specials/master/Blocklisten/child-protection] – eine sehr lange Liste von Internetadressen, die jugendgefährdende Inhalte anbieten, vor denen die Eltern ihren Nachwuchs lieber fernhalten wollen. So weit, so gut. Doch seit dem letzten Update dieser Liste tauchen dort neben anderen alternativen Medien auch die NachDenkSeiten auf. Sind die NachDenkSeiten etwa jugendgefährdend? Diese Einordnung wäre dann doch überraschend. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240507-jugendgefaehrdend-002.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240507-jugendgefaehrdend-002.jpg Auszug aus der Child-Protection-Liste von RPiList Wie sind die NachDenkSeiten dann auf dieser Liste gelandet? Die RPiList-Community gibt in einer Art FAQ [https://github.com/RPiList/specials/blob/master/Copyright%20-%20Woher%20kommen%20unsere%20Listen.md] Auskunft über die Herkunft der Daten. So werden die allermeisten Einträge von anderen – meist internationalen – Filterlisten übernommen. Überflüssig zu erwähnen, dass dort die NachDenkSeiten nicht auftauchen. Am Ende der FAQs steht jedoch noch der Hinweis, dass Einträge auch durch „viele Einsendung per eMail“ kommen. Ob das so stimmt, ist offen. Wenn man sich Diskussionen der Community so anschaut [https://github.com/RPiList/specials/discussions/1464], sieht es vielmehr so aus, als seien die Verantwortlichen von einer politischen Agenda getrieben. So hat RPiList im Sommer 2023 eine zusätzliche Filterliste [https://github.com/RPiList/specials/discussions/1129] mit dem Namen „Supporting Russia“ [https://github.com/RPiList/specials/blob/master/Blocklisten/SupportingRussia] aufgesetzt, mit der die Internetadressen von Firmen blockiert werden, die Geschäfte mit Russland machen. Dazu kann man stehen, wie man will, da diese Liste zumindest mit offenen Karten spielt und jeder Nutzer selbst entscheiden kann, ob er sie nutzen will oder nicht. Bei der „Child-Protection“-Liste ist dies jedoch anders. Wer rechnet schon damit, dass sich auf dieser Liste Einträge von Medien befinden, deren Angebot offenbar den RPi-List-Verantwortlichen nicht gefällt? Das ist politische Filterung durch die Hintertür und eine Bevormundung der Nutzer. Man will die politische Debatte im eigenen Sinne steuern und nicht genehme Informationen blockieren. Das widerspricht dem Gedanken der Informationsfreiheit, der eigentlich gerade bei Machern freier Software ja sehr populär ist, diametral. Natürlich steht es den Machern und den Nutzern von RPi-List frei, nach dem Motto der drei Affen lieber nichts, das nicht in das eigene Weltbild passt, zu sehen, zu hören und zu sagen. Aber dann sollte man mit offenen Karten spielen und politisch unerwünschte Inhalte nicht unter dem falschen Deckmantel des Jugendschutzes, sondern offen als „nicht meiner Meinung entsprechend“ deklarieren. Dann könnte jeder Nutzer selbst entscheiden, ob auch er Inhalte gefiltert haben will, die nicht der Meinung der RPi-List-Verantwortlichen entsprechen. Wer die NachDenkSeiten schon sehr lange verfolgt, wird hier vielleicht ein Déjà-vu haben. 2009 gab es schon mal einen solchen Fall. Damals tauchten die NachDenkSeiten und andere alternative Medien unerklärlicherweise im Jugendschutzfilter JusProg auf. Ich berichtet damals [https://www.telepolis.de/features/Jugendschutz-und-politische-Zensur-3381316.html] noch für Telepolis davon und führte ein Interview [https://www.telepolis.de/features/Extrembereiche-der-Politik-3381374.html] mit dem JusProg-Chef. JusProg gibt es zwar immer noch, aber mittlerweile hat die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz diesem Programm die Zulassung entzogen. Vergleichbar sind die beiden Fälle aber nur indirekt. Waren bei JusProg vor allem wild gewordene Algorithmen für das Overblocking verantwortlich, steht bei RPi-List ganz offensichtlich eine politische Agenda hinter der Filterung politisch nicht genehmer Internetseiten. So haben sich die Zeiten geändert.[http://vg02.met.vgwort.de/na/314d6a67284b42f3ad5a3ee749b702ff]
07 may 2024 - 5 min
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Der britisch-palästinensische Arzt Ghassan Abu Sitta darf nicht nach Frankreich einreisen
Nach Deutschland haben auch die französischen Grenzbehörden dem Chirurgen die Einreise verweigert [https://lostineu.eu/gaza-gilt-deutscher-bann-nun-eu-weit/]. Abu Sitta war auf Einladung des französischen Senats am frühen Samstagmorgen (4. Mai 2024) auf dem Flughafen Charles De Gaulles (CDG) in Paris gelandet, um vor dem Gremium über seine Erfahrungen als Arzt im jüngsten Gaza-Krieg zu berichten. Von Karin Leukefeld. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Der erfahrene Arzt hatte im Oktober/November 2023 43 Tage lang in Gaza gearbeitet und war von Abgeordneten der französischen Grünen eingeladen worden, unter dem Thema „Das Völkerrecht und der Krieg in Gaza“ Zeugnis abzulegen. Eingeladen waren Mediziner, Journalisten und Völkerrechtler mit Arbeitserfahrungen in Gaza. Über X (vormals Twitter) teilte Abu Sitta vom Flughafen CDG mit, er dürfe nicht einreisen, weil die deutsche Regierung ihm für ein Jahr ein Einreiseverbot nach Europa in den Schengen-Raum erteilt habe. Er werde in einem Wartebereich festgehalten und solle deportiert werden. Die Grünen-Senatorin Raymonde Poncet Monge, die den Arzt eingeladen hatte, bezeichnete den Vorgang als „Schande“. Vergeblich protestierten die grünen Senatoren bei Außen- und Innenministerium in Paris, niemand reagierte. Eingeschaltete Anwälte konnten den Grünen schließlich einen Link übermitteln, mit dem Dr. Ghassan per Video zu dem Symposium zugeschaltet [https://pbs.twimg.com/media/GMvO6ZBXkAA7cgC?format=jpg&name=large] werden konnte. Die Nachrichtenagentur AP erfuhr von einem namentlich nicht genannten „französischen Beamten“, das Einreiseverbot gehe auf eine Anordnung Deutschlands zurück. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, sagte der „Beamte“, Berlin habe beantragt, dass Abu Sitta für mindestens ein Jahr in kein Land des Schengen-Bereichs einreisen dürfe. „Wie kann Deutschland im gesamten Schengen-Raum Einreiseverbote verhängen?“, reagierte Raymonde Poncet Monge gegenüber Le Monde auf die Anordnung. Mathilde Panot, Abgeordnete der Französischen Nationalversammlung, schrieb auf X (vormals Twitter): > „Macrons Frankreich ist eine Schande für uns. Ghassan Abu Sitta MUSS nach Frankreich kommen und Zeugnis von den Gräueln ablegen können, die er in Gaza gesehen und erlebt hat“. Die französische Tageszeitung Liberation ging dem Einreiseverbot ausführlich nach und berichtete noch am gleichen Tag [https://www.liberation.fr/checknews/pourquoi-ghassan-abu-sitta-medecin-de-guerre-a-gaza-a-t-il-ete-interdit-dentrer-en-france-20240505_BY2ROVY2EVDLHD6UGGXZ7QRK6M/], dass die Mitgliedsstaaten der Schengen-Vereinbarung Personen, die aus einem dritten Staat kommen, die Einreise in den Schengen-Raum verweigern könnten. Möglich sei das laut Schengener Einreisekodex [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0399-20170407], wenn sie eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Mitgliedstaaten“ darstellen. Zudem müsse eine „Ausschreibung zur Einreiseverweigerung“ in den nationalen Datenbanken der Mitgliedsstaaten vorliegen. Der „ausschreibende Mitgliedsstaat“ – in diesem Fall Deutschland – müsse Informationen wie Identität, Fingerabdrücke, besondere körperliche Merkmale und die Gründe für die Ausschreibung in der Datenbank mitteilen. „Gemäß der EU-Verordnung über dieses Informationssystem wird die Entscheidung über die Ausschreibung „von den zuständigen Verwaltungsbehörden oder Gerichten […] auf der Grundlage einer individuellen Bewertung getroffen“, so Liberation. Aus französischen Regierungskreisen sei der Zeitung mitgeteilt worden, man habe aufgrund des deutschen Einreiseverbots in das europäische Hoheitsgebiet „keinen Handlungsspielraum gehabt“. Die Grenzbehörden hätten lediglich „das europäische Recht und den Schengen-Grenzkodex angewendet“. Nach „eigenen Informationen“ habe Liberation zudem erfahren, dass Ghassan Abu Sitta von Deutschland „wegen Verherrlichung des Terrorismus, Radikalisierung und Antisemitismus zur Einreise in den Schengen-Raum für ein Jahr ausgeschrieben“ worden sei. Man habe beim deutschen Außen- und Innenministerium in Berlin nachgefragt und sei „an die deutsche Polizei weitergeleitet“ worden. Eine Antwort läge zu dem Zeitpunkt nicht vor. Die Berliner Tageszeitung taz schrieb [https://taz.de/Europa-und-der-Gaza-Krieg/!6008435/] unter Verweis auf namentlich nicht genannte „Kritiker“, der Arzt stehe der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) nahe, die in der EU seit 2023 als „Terrororganisation“ gelistet sei. Er habe auf der Beerdigung eines verstorbenen PFLP-Gründers gesprochen. Am 12. April 2024 war Ghassan Abu Sitta am Berliner Flughafen die Einreise verweigert worden [https://www.nachdenkseiten.de/?p=113863], als er an der später verbotenen und aufgelösten Palästina-Konferenz teilnehmen wollte. Die Diffamierung Die Gründe des Einreiseverbots waren damals von deutschen Behörden laut AFP unter Berufung auf „deutsche Sicherheitsbehörden“ ausgesprochen worden, „um antisemitische und antiisraelische Propaganda auf der Veranstaltung zu verhindern“. Ghassan Abu Sitta allerdings war bei stundenlangen Verhören mitgeteilt worden, er dürfe aus Gründen der „Sicherheit der Konferenzteilnehmer und der öffentlichen Ordnung“ nicht einreisen. Auch eine Videoschaltung zu dem Berliner Kongress – selbst aus dem Ausland – sei ihm bei Androhung von Strafe untersagt worden. Auch dem ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis (DIEM25), der ebenfalls auf der Palästina-Konferenz sprechen sollte, war die Einreise verweigert worden. Sowohl Varoufakis als auch Abu Sitta wehren sich rechtlich gegen die Einreiseverbote. Hintergrund der Einreiseverbote gegen Ghassan Abu Sitta dürften die engen deutsch-israelischen Beziehungen sein, die nicht nur in der „deutschen Staatsräson“ und in Form von Waffenlieferungen, sondern auch in zahlreichen Initiativen und Organisationen deutlich werden. Wenige Tage vor dem Palästina-Kongress in Berlin (12. April 2024) hatte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, im Berliner Sender Antenne Brandenburg RBB (ARD) ein Einreiseverbot für Salman Abu Sitta [https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/berlin-palaestina-kongress-salman-abu-sitta-antisemitismusbeauftragter.html] gefordert, einen international bekannten Ingenieur, Autor, Historiker und Anwalt für die Sache der Palästinenser. Salman Abu Sitta ist ein Onkel von Ghassan Abu Sitta und wurde 1948 aus seiner palästinensischen Heimat im Zuge der Nakba (Katastrophe) vertrieben. Felix Klein begründete sein Ansinnen mit einer angeblichen Aussage des 86-Jährigen, wonach er „an dem Überfall der Hamas teilgenommen hätte, wenn er jünger gewesen wäre“. Tatsächlich hatte Abu Sitta auf seinem Blog geschrieben: „Ja, ich hätte einer derjenigen sein können, die durch den Zaun brachen, wenn ich noch jünger wäre und immer noch im Konzentrationslager Gazastreifen leben müsste”, wie Helga Baumgarten in ihrer Würdigung Salman Abu Sittas auf den NachDenkSeiten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=114755] klarstellt. Und zur Verwendung des Begriffs „Konzentrationslager“ erklärte er, die Palästinenser seien nicht nur 1948 vertrieben und zu Flüchtlingen gemacht worden: „Sie wurden immer wieder in ihren Lagern im Exil angegriffen: 1953, 1956, 1967, 1971 und 1987, seit 2006 schließlich und bis heute mit grausamer Regelmäßigkeit.“ Klein forderte in dem RBB-Gespräch auch, die Gemeinnützigkeit des in Berlin ansässigen Vereins „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost” zu überprüfen, der den Palästina-Kongress mit vorbereitet hatte. In vorauseilendem Gehorsam hatte die Berliner Sparkasse dem Verein bereits am 25. März 2024 das Konto gesperrt, wie Michaela Reisin, Mitbegründerin der „Jüdischen Stimme“, auf dem Berliner Ostermarsch am 1. April mitteilte [https://www.juedische-stimme.de/ostermarch-berlin-rede-von-fanny-michaela-reisin]. Der Antisemitismusbeauftragte hatte in dem RBB-Gespräch erklärt, die „Jüdische Stimme“ verbreite „antisemitische und israelfeindliche Narrative“ und gehöre zu einem „israelfeindlichen Boykottspektrum“. Gemeint ist die internationale Kampagne zum Boykott Israels [http://bds-kampagne.de/aufruf/aufruf-der-palstinensischen-zivilgesellschaft/], die „inspiriert vom Kampf der SüdafrikanerInnen gegen die Apartheid“ im Juli 2005 gestartet wurde. Die von 170 palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen getragene Kampagne ruft zu „Boykott, Desinvestition und Sanktion gegen Israel auf, bis das Land internationalem Recht und den universellen Prinzipien der Menschenrechte nachkommt“. Der Aufruf sei eine „Antwort auf das Versagen der internationalen Staatengemeinschaft, die den Völker- und Menschenrechtsverletzungen durch Israel tatenlos zusieht, so dass sie weiterhin straflos bleiben“. Anhaltende Straffreiheit „Die Festung Europa bringt Zeugen zum Schweigen, während Israel sein Vorgehen straffrei fortsetzen kann“, kommentierte Ghassan Abu Sitta das von Deutschland initiierte Einreiseverbot, als er auf dem Flughafen CDG in Paris gestoppt wurde. Der Arzt verfügt über drei Jahrzehnte Erfahrungen und ist seit Anfang des Jahres Rektor der Universität von Glasgow, wo er selbst auch studiert hat. Er arbeitete in freiwilligen Einsätzen in zwölf Krisen- und Konfliktgebieten im Mittleren Osten, wo er örtliche Kliniken und Ärzte unterstützte. Nach seiner Rückkehr aus dem Gaza-Krieg Ende 2023 legte er bei der britischen Polizei Zeugnis über das von ihm Erlebte in den Krankenhäusern Al Shifa und Al Ahli ab. Er beschrieb die Todesursachen, die Art der Waffen, die eingesetzt wurden, und legte auch beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Zeugnis ab. Dort läuft aktuell ein Verfahren von Südafrika gegen Israel wegen des Verdachts auf einen Völkermord an den Palästinensern und Kriegsverbrechen. Das Gericht wird auch die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen möglicher Unterstützung Israels in dem Krieg durch Waffenlieferungen behandeln. Eine Eilentscheidung in der Sache hatte das Gericht allerdings abgelehnt. Die Zahl der durch den Krieg seit dem 7. Oktober 2023 getöteten Palästinenser wird von den palästinensischen Behörden im Gazastreifen mit 34.654 angegeben, 77.908 Personen wurden verletzt. Diese Zahlen steigen täglich. Mehr als 7.000 Menschen werden unter den Trümmern vermisst. Zwei Drittel der Toten sind Kinder und Frauen. Im Norden des Gazastreifens herrscht nach Angaben des Welternährungsprogramms eine Hungersnot. (Quellen: npr.org [https://www.npr.org/2024/05/04/1249153712/united-nations-northern-gaza-famine], reuters.com [https://www.reuters.com/world/middle-east/un-accuses-israel-denying-gaza-aid-access-famine-takes-hold-2024-05-05/]) Der Krieg geht weiter Am vergangenen Wochenende (4. Mai 2024) wurden die Verhandlungen zwischen Israel und der Hamas in Kairo abgebrochen. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hatte erklärt, Israel werde mit und ohne Verhandlungsergebnis die Stadt Rafah im Süden des Gazastreifens angreifen. Die Armeeführung hat den Plan genehmigt. Am Sonntag (5. Mai 2024) wurde der Nachrichtensender Al Jazeera in Israel und den von Israel kontrollierten besetzten palästinensischen Gebieten abgeschaltet. Bei einem Angriff aus dem südlichen Gazastreifen (Sonntag, 5. Mai 2024) auf einen Stützpunkt der israelischen Armee unweit des Grenzübergangs Kerem Shalom hat Israel die Abfertigung von Hilfstransporten über den Grenzübergang gestoppt und den Durchgang geschlossen. Am Montagmorgen (6. Mai 2024) warf die israelische Armee (IDF) Flugblätter über Rafah ab und forderte die Bevölkerung auf, den Osten der Stadt zu verlassen, da ein IDF-Angriff bevorstehe. Die Menschen sollten sich in eine Zeltstadt an der Küste begeben, wo sie mit Wasser und Nahrungsmitteln versorgt würden. Titelbild: Screenshot CNN
07 may 2024 - 12 min
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Blog der Republik legt 50 Jahre alte Lügen neu auf
Vor 50 Jahren hat der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) mit der Behauptung, es zirkuliere eine ganze Liste mit Frauengeschichten Willy Brandts, dazu gebracht, zurückzutreten. Dieser Rücktritt war nicht nötig. Aber Willy Brandt hat wohl zu Recht befürchtet, dass er der Kampagne, die mit diesen Lügengeschichten arbeitet, nicht standhalten kann. 50 Jahre später kommt nun der Journalist Norbert Bicher beim Blog der Republik mit derselben Geschichte neu auf den Markt [https://www.blog-der-republik.de/die-nacht-von-muenstereifel-willy-brandts-ruecktritt-vor-50-jahren/]. Sie ist genauso gelogen wie 1974. Albrecht Müller. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Zunächst noch zur Information die einschlägige Passage in dem Artikel vom Blog der Republik, gefettet von mir: > Einige Tage zuvor war der DDR-Spion Günter Guillaume aufgeflogen und verhaftet worden. Brisant, dass ein DDR-Spion bis in die nächste Umgebung des Kanzlers aufgestiegen war. Noch brisanter, dass durch ihn eine Liste mit Brandts Frauengeschichten bekannt wurde. Verfassungsschutzpräsident Günter Nollau befürchtete, der Regierungschef sei erpressbar. Dringend soll er Wehner einen Tag vor dem Treffen in der Eifel geraten haben: Brandt muss zum Rücktritt aufgefordert werden. So etwas wird hierzulande am 4. Mai 2024, also 50 Jahre nach dem Geschehen, veröffentlicht. Lügen wie vor 50 Jahren. Ich war damals Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt und ich kannte Personen, die nach dem damaligen und jetzt neu aufgelegten Getuschel auf dieser Liste angeblich stehen sollten, persönlich und konnte deshalb mit ihnen über diese Vorwürfe sprechen. Deshalb weiß ich, dass die damalige wie auch die neu aufgelegte Behauptung eine Lüge ist. In diesem neueren Text von 2013 [https://www.berliner-zeitung.de/heli-ihlefeld-die-liebe-freundin-des-willy-brandt-li.28849] zum Thema wird die Lügengeschichte von der angeblichen Liste mit mehreren Namen sogar aufgedeckt. Dennoch greifen miese Journalisten wie Norbert Bicher die alte falsche Geschichte wieder auf. Hosen runter, Herr Bicher, Namen nennen! P. S.: Wegen der Neuauflage der alten Lügengeschichte habe ich vorgestern, also am 4. Mai, an den Blog der Republik geschrieben und eine ausgesprochen unbefriedigende Antwort erhalten. Hier der Schriftwechsel: An: redaktion@blog-der-republik.de Betreff: https://www.blog-der-republik.de/die-nacht-von-muenstereifel-willy-brandts-ruecktritt-vor-50-jahren/ Guten Tag, sehr geehrter Herr Bicher, in Ihrem Beitrag über Willy Brandts Rücktritt steht zu lesen: > Noch brisanter, dass durch ihn eine Liste mit Brandts Frauengeschichten bekannt wurde. Damit erwecken Sie den Eindruck, als würde es eine solche Liste geben. Wenn Sie diese Behauptung schon übernehmen, dann sollten Sie auch fähig sein, mir die Liste zur Einsicht zu überlassen. Der Hintergrund meiner Frage ist, dass es unerträglich ist, dass 50 Jahre nach dem angeblichen Geschehen immer noch solche Behauptungen verkündet werden und diese nicht belegt werden. Das war vor 50 Jahren schon so und war damals genauso Ausdruck eines üblen Schlüssellochjournalismus wie heute. Ich gehe davon aus, dass Sie mir bis kommenden Montag die Liste zuschicken können. Andernfalls werde ich mit diesem Vorgang als Beleg in den Nachdenkseiten einen Beitrag über diesen üblen Umgang mit einer Person der Zeitgeschichte schreiben. Mit freundlichen Grüßen Albrecht Müller ---------------------------------------- 5.5.2024 13:37 Uhr Sehr geehrter Herr Müller, der Autor Norbert Bicher empfiehlt die Lektüre des Buchs “ Willy Brandt, Visionär und Realist” von Peter Merseburger und darin insbesondere das Kapitel “Wehner, Guillaume und der Rücktritt”, Seite 657 bis 738. Freundliche Grüße Uwe Pöhls ---------------------------------------- 5.5.2024 14:15 Uhr Sehr geehrter Herr Pöhls, Das ist ja lustig. Statt eines präzisen Belegs bieten Sie 81 Seiten ohne Beleg. Große Klasse Mit freundlichen Grüßen Albrecht Müller Nachtrag: ich habe die Seiten 657-738 im Buch von Peter Merseburger quer gelesen und nichts gefunden, was als Beleg der Behauptung des Autors Bicher vom Blog der Republik gelten könnte. – Ja so soans!
Ayer - 5 min
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Angriff auf SPD-Politiker: Spalter beklagen die Spaltung
Die Attacke auf den Politiker Matthias Ecke ist scharf zu verurteilen. Sie ist Ausdruck einer bedenklichen gesellschaftlichen Verrohung, der entgegengetreten werden muss. Doch wo kommt sie her, die Verrohung? Und sind die, die jetzt die gesellschaftlichen Spaltungen beklagen, moralisch dazu berufen? Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Der Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke, über den Medien berichten [https://www.spiegel.de/politik/matthias-ecke-17-jaehriger-stellt-sich-nach-angriff-auf-spd-politiker-in-dresden-a-6f3a700d-3915-4d95-8861-1171a00e4172], ist scharf zu verurteilen: Die Vorstellung, dass Parteileute (egal aus welcher politischen Richtung) Angst haben müssen, wegen ihres Engagements auch körperlich verletzt zu werden, ist einfach nur gruselig. Ich denke, über diesen Punkt herrscht weitgehend Einigkeit. Fragen stellen sich zu den offiziellen Reaktionen auf die Attacke und zu den Ursachen der gesellschaftlichen Spaltungen und der Verrohung in der politischen Auseinandersetzung. Und: Viele der Stimmen, die nun die gesellschaftliche Spaltung beklagen, haben selber erheblich dazu beigetragen. Verurteilungen der Tat kommen aus allen Parteien, viele Politiker haben laut Medien [https://rdir.de/r.html?uid=F.hqJfY80CxKJfbAGiX23OABFX7aJfcs4ABY--ol9zzmY4VpuiX3XOAl5d0g.eT4befGz8x6n1SgD7zjRROC7jRZpbSFcBLzRBKitNN6l69JebQsW2jxhcrcmP5oUzFPnrzwWicFVOmWWSz1axg] die sogenannte „Striesener Erklärung“ unterschrieben, darunter die Parteichefs von SPD, Grünen und Linken sowie Abgeordnete der Union. Außerdem gab es Demonstrationen, etwa in Dresden, wie Medien berichten [https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/angriff-dresden-demo-100.html]. Der Partei- und Fraktionschef der AfD, Tino Chrupalla, schrieb: „Physische Angriffe gegen Politiker aller Parteien verurteilen wir zutiefst. Wahlkämpfe müssen inhaltlich hart und konstruktiv, aber ohne Gewalt geführt werden. Ich wünsche Herrn @MattEcke viel Kraft und rasche Genesung.“ Hasssprache von Oben Viele Stimmen stellen die Situation nun so dar, als sei die politische Gewalt eine alleinige Sache von Rechtsextremen, deren „Saat nun aufgehe“. Henning Homann und Kathrin Michel, die Vorsitzenden der SPD Sachsen, sagten laut Medien [https://www.morgenpost.de/politik/article242251392/Beim-Plakatieren-SPD-Politiker-in-Sachsen-attackiert.html]: „Die Saat, die AfD und andere Rechtsextreme gesät haben, geht auf.“ Ihre Anhänger seien mittlerweile „völlig enthemmt“ und betrachteten Demokraten beim Ausüben ihrer Grundrechte als „Freiwild“. Rechte Hetze und darauf folgende rechte Gewalt sind scharf zu verurteilen. Es muss aber auch wahrgenommen werden, dass AfD-Politiker und -Helfer selber am häufigsten Opfer körperlicher Angriffe werden. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der AfD im Bundestag [https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010177.pdf]. Zwar sind die Grünen häufiger Opfer von verbalen Angriffen, aber die AfD wird laut der Antwort der Bundesregierung öfter von Gewalt getroffen. In einigen Medienberichten der letzten Tage wurde das teils irreführend so dargestellt, als seien die Grünen momentan die größten Opfer politischer Gewalt. Das Ergebnis der Anfrage bezüglich der Gewaltdelikte im Jahr 2023 ist aber eindeutig: [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/240506_angriff.jpg] Dass die AfD mit diesem Hinweis nicht politisch in Schutz genommen wird, ist selbstverständlich, Die AfD ist für mich keine politische Alternative, das haben die NachDenkSeiten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=101632] in zahlreichen Artikeln beschrieben. Das hat aber nichts mit prinzipiellen Beurteilungen von politischer Gewalt zu tun. Und auch nicht mit der Frage, wer die gesellschaftliche Spaltung vor allem auf dem Gewissen hat. Rechte Hetze ist, wie auch viele radikale Bürgerkommentare im Internet, real und sehr bedenklich. Ein Verweis auf rechte Hetze gibt aber keinen Freifahrtschein für „eigene Hetze“, es entlastet nicht davon, dass etwa Politiker der Bundesregierung oder Journalisten großer Medien Vorbild sein müssen, weil sie mit ihrer enthemmten Sprache von großen Bühnen herab viel mehr gesellschaftlichen Schaden anrichten als extremistische Bürgerkommentare in Internetforen. Mit der moralischen Selbstüberhöhung etwa der Politiker der Bundesregierung wächst außerdem die Verpflichtung, sich für eine sachliche Debatte ohne Emotionen und Hetze einzusetzen. Schließlich zählen sich die Politiker der Bundesregierung und die sie abschirmenden Journalisten ja zu „den Guten“ und daraus erwachsen Verpflichtungen, die politische Debatte nicht zuzuspitzen. Diese Verpflichtung wurde bei zahlreichen Themen verletzt – vor allem aber im Zusammenhang mit der Verteidigung der unangemessenen Corona-Politik und der Verteidigung der Verlängerung des Ukrainekriegs durch Waffenlieferungen und der Verweigerung von Diplomatie. Tabus wieder herstellen Die Debatten waren auch vor Corona teils giftig und von Verzerrungen und Meinungsmache geprägt. Dazu hatte auch die AfD einen großen Anteil beigesteuert, etwa in der Flüchtlingsdebatte. Die Härte im Umgang mit im Meinungskampf unterlegenen Andersdenkenden wurde aber in der Corona-Zeit von Journalisten, Politikern und Kulturschaffenden auf eine ganz neue, gefährliche Ebene gehoben: Wir spüren heute massiv die Folgen der zur Verteidigung der unangemessenen Corona-Maßnahmen begangenen Tabubrüche vonseiten der offiziellen Politik und vieler großer Medien. Zu betonen ist aber auch immer wieder, dass all diese Verfehlungen etwa in der Corona- oder Ukrainepolitik meiner Meinung nach keine gewalttätigen Angriffe auf Politiker oder Journalisten rechtfertigen. Eine Provokation ist andererseits, wenn ausgerechnet Karl Lauterbach in diesem aktuellen Video [https://twitter.com/tomdabassman/status/1786874729321677257/video/1] der AfD die gesamte Schuld an der Verrohung der aktuellen gesellschaftlichen Debatte gibt und damit seine eigene destruktive Rolle in der Corona-Debatte indirekt weißwaschen will. Neue Gesetze und Fantasiebegriffe wie „Verachtung der Demokratie“ braucht es wegen des aktuellen Vorfalls um den angegriffenen SPD-Politiker jetzt nicht. Bei körperlicher Gewalt ist die Sache juristisch eindeutig, die betreffenden Paragraphen existieren. Ebenso sollte klar sein, was jetzt zu tun ist: Zum einen müssen Sparkurse bei Polizei und Justiz beendet werden, um die Täter von Gewaltdelikten wirksam verfolgen zu können. Zum anderen: Gewalt folgt oft der Sprache. Darum muss die sprachliche Verrohung – und dabei auch die „Hasssprache von oben“ – umgehend von allen Seiten zurückgefahren werden und es müssen gebrochene Tabus im Umgang mit Andersdenkenden wieder errichtet werden. Titelbild: Visual3Dfocus / Shutterstock Mehr zum Thema: Die Hasssprache im Mainstream: Menschen sind „Ratten“, „Dünger“, „Schweine“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=90128] Gezielte Verrohung: Als gäbe es kein Morgen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=79536] Ja: Ihr habt bei Corona #mitgemacht [https://www.nachdenkseiten.de/?p=82846] „Kriegstüchtigkeit“: Medien, Politiker und „Experten“ wie im Rausch [https://www.nachdenkseiten.de/?p=106135] [https://vg02.met.vgwort.de/na/b0a2bedf929944128e8753bdabdaf293]
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