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Sobald die Armutszahlen in Deutschland auf den Tisch kommen, sind die Relativierer zur Stelle

5 min · 8. kesä 2026
jakson Sobald die Armutszahlen in Deutschland auf den Tisch kommen, sind die Relativierer zur Stelle kansikuva

Kuvaus

„Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ [https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetischer-armutsbericht-2026-soziale-spaltung-verschaerft-sich-133-millionen-menschen-leben-in-armut/] – so lautet der Titel des neuen Armutsbericht, veröffentlicht vom Paritätischen Gesamtverband. „Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut [https://www.nachdenkseiten.de/?tag=armut], die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent, lautet der Befund. Der Verband warnt vor einer Gesellschaft, „die sozial weiter auseinanderdriftet“. Der Befund ist so alarmierend Weiterlesen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151878]

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jakson Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (24) kansikuva

Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (24)

„Es war ein lauer Abend, der kleine Tisch war zum Abendbrot eingedeckt und wir aßen zu dritt mit meiner Oma. Mein Vater wickelte ein kleines Stück Wurst aus Butterpapier und begann akribisch, den pelzigen Schimmel von den Rändern zu schneiden.“ In dieser 24. und voraussichtlich letzten Folge der Reihe „Erinnerungen gegen den Krieg“ drucken wir diesmal einen Beitrag unseres Lesers Ingo Kranz ab. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. ---------------------------------------- Hier können Sie den ersten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150403], den zweiten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150464], den dritten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150486], den vierten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150605], den fünften Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150632], den sechsten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150671], den siebenten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150740], den achten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150816], den neunten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150812], den zehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150802], den elften Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151038], den zwölften Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151098], den dreizehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151156], den vierzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151209], den fünfzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151229], den sechzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151393], den siebzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151418], den achtzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151461], den neunzehnten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151530], den zwanzigsten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151546], den einundzwanzigsten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151551], den zweiundzwanzigsten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151731] sowie den dreiundzwanzigsten Teil [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151881] der Zusendungen unserer Leser nachlesen. ---------------------------------------- Ein Sommerabend in Mahlsdorf Sehr geehrte Nachdenkseiten Team, im Anhang sende ich ihnen eine kurze Anekdote zum Thema “Erinnerungen gegen Krieg”. In meiner Familie gibt es viele solcher kleinen Momente der Erinnerung. Durch ihre Initiative bin ich heute um so mehr gehalten sie Kollegen, Freunden und immer wieder im Kreise der Familie zu erzählen. Diese hier rührt mich regelmäßig zu Tränen da ich sehr lange nicht verstand, was meinen Vater bewegte. Vielen Dank für ihre Arbeit, sie ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Es ist Sommer und ich sitze mit meinem Vater vor unserem kleinen Gartenhäuschen im Berlin Mahlsdorf. Das Grundstück, mit dem später errichteten Häuschen, ist der Nachlass eines Onkels, welcher im ersten Weltkrieg sein Bein verlor. Es wurde über fünf Generationen weitergegeben und war Zuflucht und Sicherheit in allen Zeiten. In den 1920er Jahren wurde von staatlicher Seite Land zum vergünstigten Preis an Kriegsversehrte des ersten Weltkriegs abgegeben, um sich und ihre Familien wegen der ohnehin schwierigen Weltwirtschaftslagen und der schier aussichtlosen Situation mit ihrer Behinderung durchzubringen. Mein Vater wurden 1935 in Berlin Köpenick geboren und war mit seiner Schwester direkt von den Auswirkungen des zweiten Weltkriegs betroffen. Es war ein lauer Abend, der kleine Tisch war zum Abendbrot eingedeckt und wir aßen zu dritt mit meiner Oma. Mein Vater wickelte ein kleines Stück Wurst aus Butterpapier und begann akribisch, den pelzigen Schimmel von den Rändern zu schneiden. Ich, im Alter von 16 Jahren, redete auf meinen Vater ein, diesen Zipfel Wurst doch wegzuwerfen, und hatte so überhaupt kein Verständnis dafür, ein derartig überfälliges Lebensmittel unter der Gefahr sich ernsthaft den Magen zu verderben überhaupt noch zu essen. Mein Vater erklärte mir sichtlich berührt, dass er es auch heute noch nicht übers Herz bringe, auch nur den kleinsten Rest an Nahrung wegzuwerfen. Hunger gab es bis weit nach dem Krieg in Berlin und das war neben der prekären Lage zu Wohnraum und Brennmaterial im Winter nur eines der zu bewältigenden Probleme. Ich war genervt von der Uneinsichtigkeit meines Vaters und maß der Situation wenig Tiefe bei, bis meine Oma, die bis dahin vollkommen ruhig weiter aß, sich zu Wort meldete. Sie erzählte von Abenden zum Ende des Krieges, Unterkünften in der Nähe von Flakstellungen, der Enge in den bewohnten Zimmern der Nachkriegsjahre und ganz ruhig davon, wie oft sie abends meinem Vater warmes Wasser zum Trinken gab, um ihn trotz Hunger in den Schlaf zu bekommen. Heute bin ich 58 Jahre alt. Mein Vater ist vor 5 Jahren gestorben. Meine Generation hat nie leiden müssen. Aber erst jetzt begreife ich die Situation umfassend. Generationen haben durch Krieg und Zerstörung alles verloren, unendliches Leid erfahren und nie wieder ein normales Leben führen können. Im gleichen Zeitraum haben wenige ihre Vermögen vervielfacht und ohne Skrupel alles getan, was ihren Gewinn immer noch weiter zu steigern. Eine Parallele zur heutigen Zeit ist unübersehbar. Feindbilder vergiften die Menschen, ständige Wiederholungen von einseitigen Berichterstattungen schaffen die Bereitschaft, Grenzen der menschlichen Vernunft unbedacht zu überschreiten und all das Wissen zur Unvereinbarkeit von Krieg und einem erfüllten Leben für die Mehrheit der Bevölkerung zu verdrängen. Nie wieder Krieg! Nie wieder! war das feste Versprechen der betroffenen Generationen und fand im wohl wichtigsten Dokument, der UNO-Charter, seine Niederschrift. Wann endlich durchbrechen die von Tod und Zerstörung bedrohten Menschen diesen Teufelskreis? Wir sind es unseren Eltern und Großeltern schuldig! Vielen Dank für ihre aufklärende Arbeit. Wir sollten diese, mit ihrer Hilfe, durch authentische Berichte wiederholen, um das Leid der vorangegangenen Generation im Bewusstsein der Menschen bewahren. Mit freundlichen Grüßen Ingo Kranz ---------------------------------------- Titelbild: wikicommns – Deutsche Fotothek‎ – Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en]

18. kesä 20265 min
jakson ZDF, Schönbohm, Musk: „Die Anmoderation wurde aus rechtlichen Gründen gekürzt“ kansikuva

ZDF, Schönbohm, Musk: „Die Anmoderation wurde aus rechtlichen Gründen gekürzt“

Das ZDF stapelt aktuell schlechte Schlagzeilen in eigener Sache: eine juristische Niederlage im Fall Arne Schönbohm, eine Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk, eine Zustimmung des Senders zu US-Sanktionslisten. Das erinnert zusätzlich an die kürzlich besonders unseriöse USA-Berichterstattung des Senders, etwa zu Charlie Kirk oder ICE. Ist das ZDF ein hoffnungsloser Fall? Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das ZDF hat in jüngerer Vergangenheit häufig Schlagzeilen in eigener Sache produziert. Die aktuellsten Beispiele aus den letzten Tagen sind die vom ZDF abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk [https://www.deutschlandfunk.de/zdf-gibt-unterlassungserklaerung-gegenueber-elon-musk-ab-und-streicht-umstrittene-passage-102.html] und die Niederlage des Senders in einem Prozess [https://www.berliner-zeitung.de/article/arne-schoenbohm-zdf-gerichtsurteil-10101240] um eine umstrittene Böhmermann-Sendung zum damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Außerdem hat sich der Sender kürzlich US-Sanktionslisten unterworfen – dazu weiter unten mehr. Böhmermann, Faeser und Schönbohm Zu Schönbohm: Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az.: 18 U 217/26) hat aktuell die Berufung des ZDF im Verfahren um Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale zurückgewiesen, soweit es um die zentralen Äußerungen über Arne Schönbohm geht, wie Medien berichten. Einerseits werde im Urteil bestätigt, dass in der Sendung eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ verbreitet worden sei, die auch nicht durch Satire gedeckt sei. Andererseits habe das Gericht Schönbohm erneut keine Geldentschädigung zugesprochen. Der ZDF-Beitrag vom Oktober 2022 hatte ernste Konsequenzen: Wenige Tage nach Ausstrahlung wurde Schönbohm von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als BSI-Präsident abgesetzt. Schönbohm selber hat sich aktuell in diesem Beitrag auf X [https://x.com/ArneSchoenbohm/status/2066857272651677989] zum Urteil geäußert. Dass Schönbohm laut des Urteils keinen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Jan Böhmermann hat, wird in diesem Artikel [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/18u21726-olg-muenchen-schoenbohm-bsi-boehmermann-zdf-magazin-royale] bei Legal Tribune Online beschrieben. Die betreffende Böhmermann-Sendung war skandalös, dass das ZDF sich auch noch so intensiv wehrt, das öffentlich einzugestehen, ist ein weiterer Skandal. Elon Musk und die „Jagd auf Migranten“ Zu Elon Musk: Das ZDF hat laut diesem Bericht der Bild [https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/nach-post-vom-anwalt-zdf-kuerzt-anmoderation-vor-beitrag-zu-elon-musk-6a313ab76bb5c7fe2e1c954c] aktuell auf Anwaltspost von US-Tech-Milliardär Elon Musk reagiert. Musk hatte den deutschen Fernsehsender über seinen Anwalt Joachim Steinhöfel abgemahnt. Das ZDF bestätigt in diesem Statement [https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-statement-zu-zdfheute-live-vom-12-juni-2026] den Vorgang. Musk wehrt sich laut Bild gegen eine Aussage in der Sendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni [https://www.zdfheute.de/video/zdfheute-live/belfast-ausschreitungen-musk-video-100.html], in der ihm vorgeworfen wurde, einen „rassistischen Mob“ zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen zu haben. Das ZDF hat am Dienstag beim betreffenden Beitrag „Ausschreitungen in Belfast – Wie Musk die Proteste befeuerte“ die Anmoderation gekürzt und eine Unterlassungserklärung abgegeben, wie auch der Deutschlandfunk [https://www.deutschlandfunk.de/zdf-gibt-unterlassungserklaerung-gegenueber-elon-musk-ab-und-streicht-umstrittene-passage-102.html] oder die Berliner Zeitung [https://www.berliner-zeitung.de/article/elon-musk-klage-gegen-zdf-an-10098544] berichten. US-Sanktionslisten, ICE, Charlie Kirk Diese aktuellen Vorgänge beim ZDF erinnern an weitere Episoden rund um den Sender aus der jüngeren Vergangenheit. Unter anderem soll hier auf die falsche Berichterstattung des ZDF zu Charlie Kirk [https://www.spiegel.de/ausland/charlie-kirk-zdf-korrespondent-elmar-thevessen-entschuldigt-sich-fuer-falsche-berichterstattung-a-1a927e58-a565-46ad-8872-eb068229b789] oder die vom ZDF mit KI-Elementen ergänzten [https://www.zdfheute.de/politik/ausland/falsche-bilder-zdf-heute-journal-ice-usa-100.html] Berichte über die US-Migrations-Einheit ICE hingewiesen werden. Kürzlich wurde außerdem berichtet, dass das ZDF US-Sanktionslisten übernommen hat, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt [https://www.sueddeutsche.de/medien/experten-talkshow-gaeste-trump-sanktionsliste-terrorliste-li.3449653]. Demnach müssen sich Mitwirkende an ZDF-Sendungen teilweise verpflichten, nicht mit Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer Sanktions- oder Terrorliste der USA stehen. In dem Artikel heißt es: > „Die OFAC-Listen machten kürzlich Schlagzeilen, weil die Regierung von Donald Trump im Dezember auch Richter und Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf sie gesetzt hat. Das ZDF verlangt also von ‚Mitwirkenden‘ seiner Sendungen, weder direkt noch indirekt mit hochrangigen Vertretern eines Gerichtes zusammenzuarbeiten, zu dessen Vertragspartnern neben über 100 anderen Staaten die Bundesrepublik Deutschland gehört.“ Gegen diese inakzeptable Unterwerfung des ZDF unter US-„Terror“-Listen kann man aktuell bei der Kampagnen-Plattform Campact einen Appell unterzeichnen [https://aktion.campact.de/menschenrechte/petition-zdf-compliance-ofac-sanktionsliste/teilnehmen?utm_medium=email&utm_source=campact_mailing&utm_campaign=20260617-as-hv-zdf-sanktionsliste-inaktive&utm_content=variation-a&utm_term=unterzeichne-jetzt-gegen-trumps-sanktionslisten-beim-zdf]. Das ist gut. Trotzdem werden auch von Campact doppelte Standards genutzt, weil in der zugehörigen Mail nur Folgen der US-Sanktionen skandalisiert werden, ohne auf die ebenso inakzeptablen EU-Sanktionen Bezug zu nehmen. Interessant: Laut Campact hat sich die ARD den US-Listen nicht unterworfen, der Deutschlandfunk habe sich sogar öffentlich davon distanziert [https://www.instagram.com/p/DXUAbVLj6Y4/]. Es ist also möglich, aber das ZDF handelt anders. „Vertrauen in Nachrichten bleibt stabil“ Angesichts solcher Zustände bei einem der größten deutschen Rundfunksender überrascht es nicht, dass das Vertrauen in viele etablierte Nachrichtenkanäle allgemein abnimmt. Laut dem aktuellen Reuters-Digitalreport [https://reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/] hat nicht einmal mehr die Hälfte der deutschen Bürger noch dieses Vertrauen. Weil dieser Wert aber angeblich nicht noch einmal abgenommen hat, wird das teils als Erfolg verkauft („bleibt stabil“). So schreibt die Süddeutsche Zeitung [https://www.sueddeutsche.de/medien/mediennutzung-deutschland-studie-reuters-news-report-2026-li.3499619]: > „Vertrauen in Nachrichten bleibt stabil. (…) 46 Prozent der Befragten sind der Ansicht, man könne dem Großteil der Nachrichten in Deutschland meist vertrauen.“ Übersetzt: Nur noch 46 Prozent sind der Meinung, man könne überhaupt noch Vertrauen haben – und das dann auch noch nur „meist“ und auch nur gegenüber „dem Großteil“. Glückwunsch für diese „Stabilität“. Titelbild: Screenshot/ZDF Mehr zum Thema: Die Dreistigkeit des ZDF-Chefs: „Der Feind steht woanders“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=147984] Rettet den Rundfunk – Vor Privatisierung und vor der eigenen Propaganda [https://www.nachdenkseiten.de/?p=68150] [https://vg04.met.vgwort.de/na/020017b37f374ae987e4691c6212dde8]

18. kesä 20266 min
jakson Für Schutzbedürftige nur Bett, Brot und Seife: Deutschland im Wettbewerb der Entrechtung kansikuva

Für Schutzbedürftige nur Bett, Brot und Seife: Deutschland im Wettbewerb der Entrechtung

Mit seinem Urteil vom 4. Juni setzt der Europäische Gerichtshof der deutschen Kürzungspraxis im Asylbewerberleistungsgesetz klare Grenzen – und erinnert die Migrationspolitik an ihre rechtsstaatliche Bindung: Man kann eine restriktive Migrationspolitik vertreten. Man kann Dublin-Regeln durchsetzen wollen. Man kann Rückführungen beschleunigen. Was man in einem Rechtsstaat aber nicht kann: das Existenzminimum zum Druckmittel erklären und eine Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ (Peter Sloterdijk) betreiben. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Mit seinem Urteil vom 4. Juni in der Rechtssache[1] Landkreis Schweinfurt gegen den Kläger F.B. hat der Europäische Gerichtshof dieser Grenze erneut Kontur verliehen und moralischer Flexibilität im Bereich Menschenrechte eine Absage erteilt. Die Entscheidung betrifft die Kürzungspraxis gegenüber Asylsuchenden, für deren Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Deutschland hatte in solchen Fällen Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Geldbetrag gestrichen. Gewährt wurden nur noch Unterkunft, Ernährung, Heizung, Körperpflege und medizinische Versorgung. Der Gerichtshof erklärte diese Praxis für unionsrechtswidrig, soweit dadurch der in der Aufnahmerichtlinie garantierte Mindeststandard unterschritten wird. Der rechtliche Kern Die Entscheidung stützt sich auf die Richtlinie 2013/33/EU. Deren Artikel 17[2] verpflichtet die Mitgliedstaaten, „materielle Aufnahmebedingungen“ zu gewährleisten, die einen „angemessenen Lebensstandard“ sichern und die physische wie psychische Gesundheit der Antragsteller wahren. Maßstab ist nicht bloßes Überleben, sondern menschenwürdige Existenz. Der EuGH stellt klar: Solange sich eine asylsuchende Person tatsächlich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats befindet und ihre Überstellung nicht vollzogen ist, bleiben diese Verpflichtungen bestehen. Die Zuständigkeitsfrage im Dublin-System ändert daran nichts. Erst mit der tatsächlichen Überstellung endet die Verantwortung des Aufenthaltsstaates. Bemerkenswert ist die inhaltliche Präzisierung: Zum unionsrechtlich geschützten Mindeststandard gehören nicht nur Nahrung und Unterkunft, sondern auch Leistungen für Kleidung, Haushaltsgegenstände und persönliche Bedürfnisse. Der Gerichtshof knüpft damit an seine frühere Rechtsprechung vom 12. November 2019 in Haqbin und Ministero dell’Interno an[3]. Sanktionen dürfen nicht zu Verelendung führen. Selbst bei Pflichtverletzungen bleibt die Menschenwürde unantastbar. Die normative Grundlage findet sich in Artikel 1 und 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[4] – Schutz der Menschenwürde und Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – sowie in Artikel 3 der Europäische Menschenrechtskonvention[5]. Der Europäische Gerichtshof versteht die Aufnahmerichtlinie ausdrücklich im Lichte dieser Grundrechtsgarantien. Deutsches Recht unter Anpassungsdruck Betroffen ist vor allem § 1a Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Norm erlaubt tatsächlich Leistungseinschränkungen etwa bei fehlender Mitwirkung oder in Dublin-Konstellationen. In der Praxis führten diese Kürzungen teils zu einem Leistungsniveau, das nur noch das physische Überleben absicherte. Das Urteil lässt Kürzungen nicht per se entfallen. Es zieht jedoch eine klare Untergrenze: Das unionsrechtlich garantierte Existenzminimum darf nicht unterschritten werden. Eine Reduktion auf „Bett, Brot und Seife“ genügt diesem Maßstab nicht. Noch weiter reicht die politische Brisanz im Hinblick auf § 1 Abs. 4 AsylbLG, eingeführt im Zuge jüngerer Verschärfungen. Diese Vorschrift sieht für bestimmte Dublin-Fälle einen weitgehenden Leistungsausschluss nach kurzer Übergangszeit vor. Auch wenn der EuGH hierzu nicht ausdrücklich Stellung genommen hat, trifft seine Begründung den Kern der Regelung. Wenn der Schutz der Aufnahmerichtlinie bis zur tatsächlichen Überstellung fortbesteht, kann ein faktischer Totalausschluss kaum unionsrechtskonform sein. Es ist dringend geboten, dass Sozialgerichte diese Maßstäbe aufnehmen und restriktiv prüfen werden. Was fehlt in der öffentlichen Debatte? Die konservativ-liberale Kritik formuliert mehrere Einwände. Erstens: Umfangreiche Leistungen förderten Sekundärmigration. Zweitens: Deutschland sende falsche Signale innerhalb Europas. Drittens: Europäische Gerichte blockierten demokratische Steuerungsentscheidungen. Diese Argumente sind aus juristischer Perspektive ernst zu nehmen. Migration ist kein rechtsfreier Raum. Zuständigkeiten, Verfahren und Rückführungen müssen rechtssicher organisiert werden. Das Dublin-System ist ohne effektive Durchsetzung kaum funktionsfähig. Doch zwei Ebenen dürfen dabei nicht vermischt werden: Erstens: Die empirische Evidenz zu sogenannten Pull-Faktoren ist kaum belegt[6]. Entscheidungen zur Weiterwanderung hängen von Netzwerken, Verfahrensdauer, Arbeitsmarktchancen und administrativer Praxis ab. Eine Reduktion existenzieller Leistungen unter die Schwelle der Menschenwürde ist kein belastbar nachgewiesenes Steuerungsinstrument, wohl aber ein sicherer Produzent von Obdachlosigkeit, Krankheit und sozialer Destabilisierung. Zweitens: Gerichte ersetzen keine Politik. Sie kontrollieren ihre Grenzen – hoffentlich noch lange. Die Rechtsbindung ist kein technisches Hindernis, sondern konstitutiver Bestandteil demokratischer Legitimität. Wer Grundrechte nur gewährt, wenn sie politisch opportun erscheinen, relativiert ihren Sinn. Der sozialstaatliche Kern Die Entscheidung berührt mehr als Migrationsrecht. Sie betrifft den normativen Kern des Sozialstaats selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 im Verfahren 1 BvL 10/10 zum Asylbewerberleistungsgesetz klargestellt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar[7]. Das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem Menschen zu, der sich im Bundesgebiet aufhält. Dieser Grundsatz gilt nicht selektiv. Er gilt für Rentnerinnen, Erwerbslose, arme Familien – und für Schutzsuchende. Wer beginnt, das Existenzminimum als Sanktionsinstrument zu behandeln, verschiebt die Logik des Sozialstaats von Rechtsansprüchen zu Verhaltensprämien. Das schwächt am Ende nicht nur Geflüchtete. Es untergräbt die Idee, dass soziale Mindeststandards Ausdruck gleicher Würde sind. Die europäische Dimension Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden neue Zuständigkeits- und Grenzverfahren eingeführt. Einige Mitgliedstaaten interpretieren dies als Spielraum zur Absenkung sozialer Standards. Das Urteil macht deutlich: Europäische Kooperation kann nicht auf einem Wettbewerb der Entrechtung beruhen. Ein funktionsfähiges System braucht solidarische Lastenteilung, schnelle Verfahren und effektiven Verwaltungsvollzug. Es braucht keine symbolischen Härten, die rechtlich scheitern und praktisch Verwahrlosung produzieren. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist keine Einladung zu offenen Grenzen. Es ist eine Erinnerung an eine ethische Selbstverständlichkeit: Auch restriktive Migrationspolitik bleibt an Grundrechte gebunden. Die Grenze des Zumutbaren verläuft nicht dort, wo migrationspolitische Ungeduld beginnt. Sie verläuft dort, wo der Staat aufhört, den Menschen – auch und gerade den Fremden – als Rechtssubjekt anzuerkennen. Titelbild: Viktor Kovtun / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Rechtssache C-621/24 [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62024CJ0621] [«2] Artikel 17 [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%253A32013L0033] Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme und zur medizinischen Versorgung [«3] Rechtsprechung [https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&docid=220534&doclang=DE] in Haqbin und Ministero dell’Interno [«4] Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2016/C 202/02) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12016P/TXT] [«5] Europäische Menschenrechtskonvention [https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu] [«6] Die Hypothese des Wohlfahrtsmagneten [https://wol.iza.org/uploads/articles/37/pdfs/welfare-magnet-hypothesis-and-welfare-take-up-of-migrants.one-pager.pdf?v=1] und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Migranten – Sozialleistungen sind kein entscheidender Faktor für Migration [«7] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18 Juli 2012, Verfahren 1 BvL 10/10 [https://www.refworld.org/jurisprudence/caselaw/deubundesverfass/2012/87637] zum Asylbewerberleistungsgesetz

18. kesä 202610 min
jakson Finnland macht den Weg für Atomwaffen frei – Braucht die Welt nochmal eine Kuba-Krise? kansikuva

Finnland macht den Weg für Atomwaffen frei – Braucht die Welt nochmal eine Kuba-Krise?

Atomwaffen an der Grenze zu Russland? Das kann nun zur Realität werden. Am Mittwoch hat eine große Mehrheit des finnischen Parlaments für Gesetze gestimmt, nach denen das Atomwaffenverbot aufgehoben werden kann. „Mit diesem Vorschlag stärken wir die Verteidigung Finnlands und ermöglichen den uneingeschränkten Einsatz der nuklearen Abschreckung der Nato zum Schutz Finnlands“, sagte [https://x.com/anttihakkanen/status/2067215404418654616] der finnische Verteidigungsminister Antti Hakkanen. Der Schritt zeigt: Die Politik der Aufrüstung gegen Russland setzt sich fort. Sie ist, im wahrsten Sinne des Wortes, ein Spiel mit dem Feuer. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. „Nukleare Abschreckung“ – Finnisches Parlament macht den Weg für Atomwaffen frei, [https://www.welt.de/politik/ausland/article6a32d8227e682fc37fbfe4fa/finnland-nukleare-abschreckung-parlament-macht-den-weg-fuer-atomwaffen-frei.html] heißt es in der Welt. Historisches Votum in Finnland öffnet Weg für NATO-Atomwaffen an Russlands Grenze [https://www.fr.de/politik/finnische-abstimmung-ebnet-weg-fuer-nato-atomwaffen-vor-putins-haustuer-zr-94356612.html], schreibt die Frankfurter Rundschau. Die Nachrichten verdeutlichen, was immer sichtbarer wird: Die Staaten der NATO richten eine immer aggressivere Politik gegen Russland aus. Diese Politik ist brandgefährlich. Sie ist längst zu einem Spiel mit dem Feuer geworden. Bewusst setzen die NATO-Staaten nicht auf diplomatische Lösungen, sondern auf eine Aufrüstung, die gegen Russland gerichtet ist. Was passiert, wenn russische Sicherheitsinteressen zu sehr tangiert werden, zeigt der Krieg in der Ukraine. Die „Lehren“, die die NATO-Staaten aus dem Ukraine-Krieg ziehen, sind falsch und werden zunehmend fataler. Mit Stärke wollen sie Russland entgegentreten – doch genau das ist der Weg, der längst zu einer furchtbaren Aufwärtsspirale der Aufrüstung, der Kriegstreiberei und letztlich einem immer realer werdenden heißen Krieg zwischen NATO und Russland führt. Die NATO-Staaten verbinden politische Ignoranz mit der gewollten Unfähigkeit, auf eine Entschärfung des schweren Konfliktes zu setzen. Die neue Friedens-(Un-)ordnung soll auf dem Boden der Kriegstüchtigkeit aufgebaut werden. 125 von 199 finnischen Abgeordneten stimmten für die Gesetzesänderung. Sie wollen damit jenen Weg beschreiten, den die NATO geht: „Abschreckung“. Was sie offensichtlich nicht verstehen: Unter dem Deckmantel der Abschreckung, verbunden mit einer immer weiteren Aufrüstung, bedingen sie genau jene Gefahren erst so richtig, die sie unaufhörlich an die Wand malen. Russland dürfte über eine Stationierung von Atomwaffen direkt vor seiner Haustür nicht erfreut sein – so wenig wie die USA, als Atomwaffen auf Kuba stationiert werden sollten. Braucht die Welt nochmal eine „Kuba-Krise“? Titelbild: Aleksi Partanen [https://unsplash.com/de/@aleksi_p?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText] / Unsplash [https://unsplash.com/de/fotos/ein-militarpanzer-fahrt-neben-einer-menschenmenge-eine-strasse-entlang-yzMLgMI920w?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][http://vg09.met.vgwort.de/na/61dc0140a0c44ee99286c15ff5e839a8]

18. kesä 20264 min
jakson Die Revanche kansikuva

Die Revanche

Zum 85. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion: Während deutsche Generäle mit Angriffen auf Russland drohen und die Bundeswehr zur größten Armee Europas aufgerüstet wird, gemahnt der 85. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion an die gefährlichen historischen Kontinuitäten. Von Sevim Dagdelen. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Vor wenigen Tagen drohte der deutsche Luftwaffenchef Holger Neumann mit Angriffen der Bundeswehr auf Russland, sollte Moskau NATO-Territorium angreifen. Neumann sagte, Deutschland sei bereit, „heute Nacht zu kämpfen“, und stellte verheerende deutsche Luftschläge gegen die Atommacht Russland in Aussicht, die insbesondere die Kola-Halbinsel, Kaliningrad und die Region des Schwarzen Meeres treffen sollten. Damit reiht sich der 57-jährige deutsche Luftwaffengeneral Neumann in eine ganze Kette deutscher Verantwortungsträger aus Politik und Armee ein, die einen neuen aggressiven Ton gegenüber Russland anschlagen. Deutschland wird, während es seine Armee zur größten Europas aufrüstet, als antirussische Schutzmacht begriffen. Revanche-Stimmung in Berlin und Brüssel Diese Herausforderung Russlands durch deutsche Politiker und Militärs stellt sich – sicherlich unfreiwillig – in den historischen Kontext des 85. Jahrestags des Überfalls des Dritten Reiches auf die Sowjetunion. Erinnern wir uns: Am 22. Juni 1941 fiel die deutsche Wehrmacht in die Sowjetunion ein. Ideologisch sah man sich als Speerspitze Europas zur Befreiung der Völker im Osten. In der NS-Legitimationsausstellung zur deutschen Invasion „Das Sowjetparadies“, die den Feldzug propagandistisch begleiten sollte, heißt es, dass sich zur Beseitigung der Sowjetunion „unter deutscher Führung an der Seite unserer Soldaten die besten Kräfte der Nationen Europas verbunden“ haben. Es sei auch daran erinnert, dass die mutigen Kämpfer der jüdisch-kommunistischen Herbert-Baum-Gruppe versuchten, das antisemitisch-antislawische Machwerk mit Molotowcocktails zu zerstören. Die Zerschlagung der Sowjetunion jedenfalls war von Anfang an Programm des deutschen Angriffs. Mit zwei Völkermordprogrammen sollte Lebensraum für deutsche Siedler geschaffen werden, um den Raub als dauerhaftes koloniales Unternehmen absichern zu können. Das Zitat Adolf Hitlers, „Was für England Indien ist, wird für uns der Ostraum sein“, war Programm. Allerdings mit dem Unterschied, dass von Anfang an ein gezieltes Mordprogramm die dauerhafte Beherrschung des eroberten Gebiets sichern sollte. Völkermord und Ausplünderung als Programm Neben der systematischen Ermordung der europäischen Juden trat der Völkermord an den Völkern der Sowjetunion hinzu, der bis zum heutigen Tage von der Bundesregierung nicht anerkannt wurde. Dabei sind die Belege unstrittig. Der deutschen Invasion fielen 27 Millionen Sowjetbürger zum Opfer, der überwiegende Teil davon Zivilisten. Mit der Aushungerung von Leningrad mit über einer Million Opfern und dem NS-Hungerplan sollten dreißig Millionen Angehörige slawischer Völker in der Sowjetunion ausgelöscht werden, den Rest plante man nach Sibirien zu deportieren oder als Sklavenarbeiter zu nutzen. Die deutschen Kolonialpläne waren von einer beispiellosen Ausplünderungskampagne begleitet, die Boden, Menschen und Rohstoffe für die deutsche Wirtschaft vernutzen sollte. Geopolitisch ging es darum, Russland als Gegenpol eines imperialistischen Deutschlands mit dem Griff zur Weltmacht und zur Führung Europas ein für alle Mal zu beseitigen. Wenn wir heute der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas („Zerschlagung Russlands – Ich denke, wenn es mehr kleine Nationen gäbe … ist es keine schlechte Sache, wenn die große Macht tatsächlich viel kleiner wird“) oder dem CDU-Politiker Roderich Kiesewetter („Europa muss auf die Kapitulation Russlands hinarbeiten“) lauschen, ist unschwer das Echo der Vergangenheit zu hören. Es ist nichts anderes als der Traum von der Revanche für die deutsche Kapitulation 1945. Es ist der Ton für einen weiteren Griff nach der Weltmacht. Nur dass sich die Bedingungen fundamental geändert haben und selbst der einfältigste Mensch doch erkennen müsste, dass der Angriff auf eine Atommacht ein hohes Risiko in sich trägt und dass auch dieses Unternehmen mit einer noch gründlicheren Selbstzerstörung enden wird. Der Sound der Revanche wird begleitet von der Bereitschaft zur Apokalypse, auch hier eine beunruhigende Parallele zum NS-Überfall und der Heraufbeschwörung eines biblisch verbrämten Entscheidungskampfes, wie sie sich auch in der Ausstellung „Das Sowjet-Paradies“ findet. Ohne die Anerkennung der Vergangenheit und des Völkermords an den Völkern der Sowjetunion wird es keine Aussöhnung mit Russland geben, sondern nur das immer stärkere Bellen der Revanchisten und verträumten Kolonisatoren, die den NATO-Stellvertreterkrieg in der Ukraine zum deutschen Feldzug gegen Russland umwandeln möchten. Titelbild: danielo / Shutterstock

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