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Krank, aber im Amt – Hessisches LAG zur Nachladung von Ersatzmitgliedern

14 min · 25 de abr de 202614 min
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Descripción

In dieser Folge bespricht Raphael Lugowski eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 02.02.2026 – 16 TaBVGa 2/26), die das Spannungsfeld zwischen Arbeitsunfähigkeit und Amtsfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds beleuchtet. Im konkreten Fall wurde ein seit Dezember 2022 arbeitsunfähiges Betriebsratsmitglied nicht mehr zu den Sitzungen eingeladen, weil der Betriebsratsvorsitzende Arbeitsunfähigkeit mit Amtsunfähigkeit gleichsetzte. Die Folge ordnet die Entscheidung ein, erklärt die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Amtsunfähigkeit nach § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG und zeigt, wann von der Arbeitsunfähigkeit auf die Amtsunfähigkeit geschlossen werden darf – insbesondere bei nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestellten Mitgliedern. Dabei geht es auch um die Frage, welche Konsequenzen eine fehlerhafte Nachladung von Ersatzmitgliedern für bereits gefasste Beschlüsse haben kann. Kapitel: 00:00 – Einführung in den Fall 02:50 – Der Streit um die Einladung 05:06 – Erste Instanz: Arbeitsgericht Frankfurt 06:29 – Zweite Instanz: Hessisches Landesarbeitsgericht 09:45 – Amtsfähigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit 11:56 – Ausnahme bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern 13:24 – Fazit und Einordnung Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

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episode Homeoffice-Änderung: Arbeitgeber bestimmt, wer mitbestimmt? artwork

Homeoffice-Änderung: Arbeitgeber bestimmt, wer mitbestimmt?

In dieser Folge stellt Raphael Lugowski eine wegweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vor. Ein Unternehmen der Gaming-Branche wollte seine bestehende Homeoffice-Richtlinie grundlegend ändern und das bisherige Verhältnis von Homeoffice- zu Office-Tagen umkehren. Doch wer ist zuständig, wenn eine unternehmensweite Regelung geändert werden soll – der Gesamtbetriebsrat oder die lokalen Betriebsräte? Raphael Lugowski erläutert die Tragweite dieser Entscheidung und zeigt auf, warum sie in der Praxis durchaus kritisch zu bewerten ist. Kapitel: 00:00 – Einführung und Zuständigkeit 00:40 – Der Sachverhalt: Ubisoft und die Homeoffice-Regeln 03:47 – Die geplanten Änderungen an der Richtlinie 05:33 – Der Streit um die Zuständigkeit 07:41 – Gesamtbetriebsrat oder lokale Betriebsräte? 10:59 – Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG 13:54 – Warum der Gesamtbetriebsrat zuständig bleibt 16:29 – Umfang und Grenzen der Einigungsstelle 19:54 – Vorsitz und Beisitzer der Einigungsstelle 21:46 – Fazit und Einordnung Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

15 de may de 202622 min
episode Massenentlassungsrecht: Stärkere Verhandlungsposition für Betriebsräte artwork

Massenentlassungsrecht: Stärkere Verhandlungsposition für Betriebsräte

Das Massenentlassungsrecht gehört zu den fehleranfälligsten Bereichen des Kündigungsschutzrechts. Mit zwei Urteilen vom 1. April 2026 hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an Arbeitgeber nochmals deutlich verschärft. Im Kern geht es um eine klare Botschaft: Wer die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge von Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige nicht einhält, riskiert die Unwirksamkeit sämtlicher ausgesprochener Kündigungen. In dieser Folge ordnet Raphael Lugowski die Entscheidungen ein, erklärt den zugrunde liegenden Sachverhalt einer insolventen Fluggesellschaft und zeigt, warum die europarechtlichen Vorgaben der Massenentlassungsrichtlinie das bisherige Verständnis von § 17 KSchG grundlegend verändern. Besonders praxisrelevant: die Frage, wann das Konsultationsverfahren als abgeschlossen gilt und welche Rolle der Interessenausgleich dabei spielt. Darüber hinaus beleuchtet die Folge, welche Auswirkungen die neue Rechtsprechung auf die Verhandlungsposition von Betriebsräten im Rahmen von Betriebsänderungen hat. Die Disziplinierungsfunktion des § 17 KSchG könnte in der Praxis deutlich wirksamer sein als der umstrittene Unterlassungsanspruch. Kapitel: 00:00 – Einführung in das Massenentlassungsrecht 02:49 – Fallbeispiel: Fluggesellschaft in der Insolvenz 06:56 – Die Rolle der Entlassungssperre 09:37 – Änderungen in der Rechtslage für Arbeitgeber 13:43 – Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit (Betriebsänderung) 19:35 – Fazit und Ausblick Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

9 de may de 202620 min
episode Mit Geschäftsordnung 2.0 bestmöglich in die neue Amtszeit starten artwork

Mit Geschäftsordnung 2.0 bestmöglich in die neue Amtszeit starten

Die Betriebsratswahlen laufen und überall in Deutschland konstituieren sich Gremien neu. Eine der ersten Amtshandlungen ist die Geschäftsordnung. Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, nimmt in dieser Folge die Geschäftsordnung unter die Lupe und zeigt, warum es sich lohnt, nicht einfach die alte Fassung durchzuwinken, sondern die Gelegenheit zur Überarbeitung zu nutzen. Raphael Lugowski erläutert die gesetzlichen Grundlagen, ordnet aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Hessischen Landesarbeitsgerichts ein und gibt konkrete Empfehlungen für die Umsetzung. Kapitel: 00:00 – Einführung in die Geschäftsordnung 00:43 – Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung 03:31 – Typische Inhalte der Geschäftsordnung 09:13 – Online- und hybride Sitzungen 12:43 – Datenschutzkonzept in der Geschäftsordnung 19:09 – Rechtsprechung und deren Bedeutung 21:10 – Schlussfolgerungen zur Geschäftsordnung Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

1 de may de 202621 min
episode Krank, aber im Amt – Hessisches LAG zur Nachladung von Ersatzmitgliedern artwork

Krank, aber im Amt – Hessisches LAG zur Nachladung von Ersatzmitgliedern

In dieser Folge bespricht Raphael Lugowski eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 02.02.2026 – 16 TaBVGa 2/26), die das Spannungsfeld zwischen Arbeitsunfähigkeit und Amtsfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds beleuchtet. Im konkreten Fall wurde ein seit Dezember 2022 arbeitsunfähiges Betriebsratsmitglied nicht mehr zu den Sitzungen eingeladen, weil der Betriebsratsvorsitzende Arbeitsunfähigkeit mit Amtsunfähigkeit gleichsetzte. Die Folge ordnet die Entscheidung ein, erklärt die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Amtsunfähigkeit nach § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG und zeigt, wann von der Arbeitsunfähigkeit auf die Amtsunfähigkeit geschlossen werden darf – insbesondere bei nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestellten Mitgliedern. Dabei geht es auch um die Frage, welche Konsequenzen eine fehlerhafte Nachladung von Ersatzmitgliedern für bereits gefasste Beschlüsse haben kann. Kapitel: 00:00 – Einführung in den Fall 02:50 – Der Streit um die Einladung 05:06 – Erste Instanz: Arbeitsgericht Frankfurt 06:29 – Zweite Instanz: Hessisches Landesarbeitsgericht 09:45 – Amtsfähigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit 11:56 – Ausnahme bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern 13:24 – Fazit und Einordnung Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

25 de abr de 202614 min
episode Nachladung im Betriebsrat: Wer rückt wann und in welcher Reihenfolge nach? artwork

Nachladung im Betriebsrat: Wer rückt wann und in welcher Reihenfolge nach?

Die Nachladung von Ersatzmitgliedern gehört zu den unscheinbaren, aber neuralgischen Themen der Betriebsratsarbeit. Gerade in den Monaten nach der Wahl häufen sich die Fragen: Wer rückt nach, wenn ein ordentliches Mitglied vorübergehend oder dauerhaft ausfällt? Und was passiert, wenn dabei die Vertretung des Minderheitengeschlechts ins Spiel kommt? In dieser Folge geht es um die gesetzlichen Spielregeln des § 25 Abs. 2 BetrVG. Raphael Lugowski erläutert den Unterschied zwischen tatsächlicher und rechtlicher Verhinderung, zeigt, warum die Nachladung bei der Mehrheitswahl anders funktioniert als bei der Verhältniswahl, und erklärt den sogenannten Listensprung – den viele Betriebsräte erst dann kennenlernen, wenn der Arbeitgeber einen Beschluss oder eine Betriebsvereinbarung angreift. Die Folge richtet sich an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die für die Nachladung verantwortlich sind, und an alle Gremien, die ihre Beschlüsse wasserdicht fassen wollen. In der nächsten Episode folgt eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur gerichtlichen Durchsetzung der Einladung zur Betriebsratssitzung. Kapitel: 00:00 – Einleitung zur ordnungsgemäßen Nachladung 01:52 – Warum die richtige Nachladung so wichtig ist 05:09 – Verhinderungsgründe und Verfahrensunterschiede 08:56 – Mehrheitswahl: Regeln und Minderheitenquote 12:22 – Zusammenfassung: Mehrheits- und Verhältniswahl im Überblick Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de [https://betriebsrat-kanzlei.de/] YouTube: Zu unseren Youtube-Videos [https://www.youtube.com/@betriebsratkanzlei] LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite [https://www.linkedin.com/company/betriebsrat-kanzlei] Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter [https://betriebsrat-kanzlei.de/volleladungmitbestimmung-von-betriebsrat-kanzlei/] Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung [https://gremiumhub.de/] Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

22 de abr de 202614 min