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US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)
Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks. Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144907], den zweiten unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145231]. 1. Einleitung Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv. Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht. 2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026 Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften. Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung. 2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein. Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden. Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste. Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus. Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft. Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen. Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8]. Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird. 3. Regime-Change-Strategien Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück. Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen. In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11]. Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus. Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff. Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich. Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden. Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft. 4. Völkerrechtliche Bewertung Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt: * 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel. * 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts. Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren. * 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt. Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf. Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt. * 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand. Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider. 5. Schluss / Fazit Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten. Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten. Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt. In diesem PDF [https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/260131-Interventionismus-Anhang.pdf] finden sich weitere Dokumente und Leaks. Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps? Titelbild: zmotions / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten. [«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest [https://www.congress.gov/crs-product/IF10715?utm=] (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt. [«3] AI-Report [https://www.amnesty.org/es/wp-content/uploads/2021/05/AMR5312392015ENGLISH.pdf] – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY [«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela [https://www.govinfo.gov/content/pkg/DCPD-201500159/pdf/DCPD-201500159.pdf] […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen. [«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights [«6] Council Regulation [https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2063/oj/pdf] (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela [«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen. Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb. [«8] Venezuela sanctions [https://www.ohchr.org/en/press-releases/2019/01/venezuela-sanctions-harm-human-rights-innocent-people-un-expert-warns] harm human rights of innocent people [«9] CIA [https://www.archives.gov/files/declassification/iscap/pdf/2007-044-doc1.pdf] wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid [«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick [https://dorothykronick.com/28J.pdf] (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können. [«11] Hintergrundanalyse [https://www.bundestag.de/resource/blob/645882/WD-2-048-19-pdf.pdf], inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen [«12] Erklärung [https://russiaun.ru/en/news/05012026] des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela [«13] Resolution 3314 [https://documents-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/739/16/img/NR073916.pdf] (XXIX) am 14. Dezember 1974 [«14] VI. Conclusions [https://docs.un.org/en/A/HRC/48/59/Add.2] 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung. [«15] Effects of International Sanctions [https://cepr.net/wp-content/uploads/2025/07/Sanctions_LancetPaper_072225.pdf] on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis [«16] ALBA [https://www.albatcp.org/en] Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América
Ganze Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts legt während Corona-Impfkampagne kein Protokoll an
Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen [https://www.barucker.press/p/vor-gericht-paul-ehrlich-institut]. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind [https://www.barucker.press/p/vor-gericht-paul-ehrlich-institut], Alarmsignale zu detektieren. Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts [https://www.velazquez.press/p/was-erfahren-wir-aus-den-rki-files?utm_source=publication-search]hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen [https://blog.bastian-barucker.de/corona-bilanz-john-ioannidis/] hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler [https://www.nachdenkseiten.de/?p=119398] im RKI war. Auf der Suche nach Protokollen Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD). [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-01.jpg Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts [https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/institut/organigramm-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2] Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen. > „Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.” Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen. Die Protokolle der übergeordneten Abteilung [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-02.jpg [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-03.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-03.jpg IFG-Bescheid Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung [https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-abteilung-sbd/] auf meine Anfrage lautete: > „Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.” Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde? Ein Blick in die Protokolle Download Protokolle (PDF) [https://bastian-barucker.de/wp-content/uploads/2026/01/Protokolle_Zusammengefuegt_Durchsuchbar.pdf] Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft. Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.” Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen. In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.” [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-04.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-04.jpg Protokoll vom 14. August 2025 Damit könnte auch das Eilverfahren [https://www.barucker.press/p/vor-gericht-paul-ehrlich-institut] gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind. Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz [https://www.youtube.com/watch?v=3ubFgzeJNa8]. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen [https://www.ema.europa.eu/en/about-us/how-we-work/external-whistleblowing-policy] bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt. Außerdem erfährt man, dass ein Projekt [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/digitalisierung/kimerba.html] zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde [https://www.pei.de/EN/newsroom/hp-news/2025/250806-who-collaborating-centre-vaccines-redesignated.html]. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden. Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-05.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260130-PEI-05.jpg Weiteres Vorgehen Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben. Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen [https://www.barucker.press/p/pei-abteilung-protokolle]. Titelbild: nitpicker / Shutterstock
Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat
Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden. Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese. Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat. Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben. Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“ In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen. Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung. Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche. Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung. Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist. Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com
Wer den Iran angreift, legt sich mit den BRICS-Staaten an
Im Gegensatz zu Venezuela handelt es sich beim Iran um einen wichtigen Handelspartner Chinas, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Türkei. Dies zeigt eine Auswertung der Außenhandelsdaten des Landes. Der Iran ist zudem BRICS-Mitglied sowie ein militärischer Partner Russlands. Ein möglicher US-Angriff auf das Land hätte daher weitreichende Folgen und könnte einen Konflikt zwischen den BRICS-Ländern und dem Westen provozieren. Einem geopolitischen Analysten zufolge könnte genau dies das Ziel von US-Präsident Donald Trump sein. Von Karsten Montag. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Derzeit ist die Verlegung eines großen Aufgebots [https://youtu.be/NijzmBv84S0?t=615] der US-amerikanischen Streitkräfte in den Nahen Osten zu beobachten. Unter anderem ist der US-Flugzeugträger „Abraham Lincoln“ mitsamt Begleitschiffen im Indischen Ozean angekommen, um „bei möglichen US-Operationen gegen den Iran zu helfen“, wie der US-Nachrichtensender CNN berichtet [https://edition.cnn.com/2026/01/26/middleeast/iran-carrier-strike-group-indian-ocean-intl]. Ein hochrangiger Vertreter der israelischen Armee (IDF) habe gegenüber dem US-Onlinemagazin The War Zone geäußert [https://www.twz.com/news-features/lincoln-carrier-strike-group-has-arrived-in-centcoms-area-of-responsibility], die IDF bereiteten sich auf einen „möglichen amerikanischen Angriff“ vor. Bereits Mitte 2025 hatten die USA im Rahmen des zwölftägigen israelischen Angriffskrieges gegen den Iran mit B-2-Langstreckenbombern und von U-Booten abgefeuerten Tomahawk-Marschflugkörpern die Atomanlagen des Landes attackiert [https://defence-network.com/usa-greifen-irans-atomanlagen-b-2-bombern-an/]. Angeblich aufgrund der Proteste im Iran wolle Trump aktuell mit seinem militärischen Aufgebot einen „Deal“ mit dem Land erzwingen [https://www.axios.com/2026/01/26/trump-iran-deal-strike-protests]. Dessen Inhalte sind jedoch nicht bekannt. Die nachfolgende Auswertung der Handelsdaten des Irans zeigt, dass ein möglicher US-Angriff auf das Land weit größere Folgen nach sich ziehen dürfte als die Militäraktion in Venezuela. Der Iran ist trotz – oder gerade wegen – der langjährigen Sanktionen der Vereinigten Staaten und der EU wichtiger Handelspartner vieler Länder im Nahen Osten und des Globalen Südens. Der Iran ist seit Jahrzehnten eines der am meisten sanktionierten Länder der Welt Die Vereinigten Staaten belegen das Land bereits seit 1979 mit Embargos [https://www.atlanticcouncil.org/blogs/new-atlanticist/a-brief-history-of-sanctions-on-iran/]. Zunächst wurden Importe aus dem Land verboten und iranische Auslandsvermögen in den USA „eingefroren“. 1996 drohten die Vereinigten Staaten das erste Mal damit, Unternehmen zu sanktionieren, die in die iranische Öl- und Gasindustrie investieren. Die Maßnahme wurden nach dem Protest europäischer Länder zunächst nicht umgesetzt. Mitte 2010 beschloss der UN-Sicherheitsrat [https://www.iaea.org/sites/default/files/unsc_res1929-2010.pdf] aufgrund der Befürchtung, der Iran würde mithilfe seines Nuklearprogramms den Bau von Atomwaffen vorantreiben, das Land mit geeigneten Maßnahmen zu mehr Kooperation mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zu zwingen. Die USA nahmen mit der Verabschiedung des „Comprehensive Iran Sanctions, Accountability, and Divestment Act“ [https://en.wikipedia.org/wiki/Comprehensive_Iran_Sanctions,_Accountability,_and_Divestment_Act_of_2010] die Sicherheitsratsentscheidung zum Anlass, unter anderem auch gezielt Unternehmen zu bestrafen, die in den iranischen Energiesektor investieren oder raffiniertes Erdöl an den Iran verkaufen. Da der Iran zwar zu einem der größten Ölproduzenten der Welt gehört, jedoch nicht über ausreichende Raffinerien verfügt, um den eigenen Bedarf an Treibstoffen zu decken, ist das Land auf den Import von Benzin und Diesel aus dem Ausland angewiesen. Zwei Tage nach der Verabschiedung des US-Gesetzes beschloss auch der Rat der Europäischen Union [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:195:0039:0073:EN:PDF], unter anderem Investitionen in die iranische Öl- und Gasindustrie zu verbieten. 2012 untersagte der Rat der EU [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:088:0001:0112:EN:PDF] schlussendlich auch die Einfuhr, den Kauf oder den Transport von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und petrochemischen Produkten. Die darauffolgenden Verhandlungen zur Begrenzung des Nuklearprogramms des Landes führten Ende 2015 schließlich zur Unterzeichnung des „Wiener Abkommens über das iranische Atomprogramm“ [https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Abkommen_%C3%BCber_das_iranische_Atomprogramm] (JPCOA) zwischen dem Iran und den fünf Vetomächten des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland und der EU. Die Vereinigten Staaten lockerten daraufhin 2016 einen Teil der Sanktionen gegen den Iran. 2018 kündigte US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit das Abkommen jedoch einseitig auf und setzte die US-Sanktionen gegen das Land wieder in Kraft. Der Iran erklärte daraufhin 2020, das er sich nicht mehr an das Abkommen halten werde. Die EU hatte 2016 zunächst alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU gegen den Iran aufgehoben [https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-iran/timeline-measures-targeting-nuclear-proliferation-activities/], führte jedoch 2025 sämtliche Embargos gegen das Land wieder ein. Sanktionen gegen den Iran sind größtenteils wirkungslos In einem vorangegangenen Beitrag [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145160] wurde dargelegt, wie sich internationale Sanktionen auf Ölförderländer wie Venezuela und den Irak auswirken können. Auch der Iran gehört mit einem Anteil von Öl, Gas und deren Produkten von bis zu 80 Prozent der gesamten Ausfuhren des Landes zu den typischen Ölförderern. In der Regel lässt sich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem internationalen Ölpreis und dem Wohlstand dieser Länder in Form des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf feststellen: je höher der Ölpreis, desto höher das BIP pro Kopf und umgekehrt. Als die USA 2017 restriktive Maßnahmen gegen die Erdölförderung in Venezuela eingeführt hatten, war eine deutliche Abweichung von diesem Zusammenhang feststellbar. Trotz steigender Ölpreise blieb das BIP pro Kopf in dem Land niedrig und führte zu einer schweren Wirtschaftskrise. Es ist also anzunehmen, dass die Sanktionen der USA und der EU einen ähnlichen Effekt auf den Wohlstand des Iraks haben. Zumindest sollte nach 2012 ein deutlicher Einbruch zu sehen sein. Die Realität sieht jedoch erstaunlicherweise vollkommen anders aus. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-01.jpg Abbildung 1: Iran: Ölpreis und BIP pro Kopf, Datenquellen: Weltbank [https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.MKTP.CD], Statistical Review of World Energy [https://www.energyinst.org/statistical-review/home] Trotz der Sanktionen lässt sich kein Einbruch der Wirtschaftsleistung des Irans abseits der Schwankungen des Ölpreises erkennen, selbst nach 2012 nicht. Der Grund dafür wird deutlich, wenn man sich die Zielländer der iranischen Ausfuhren genauer ansieht. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-02.jpg Abbildung 2: Iran: Export in Zielländer in US-Dollar, Datenquellen: Observatory of Economic Complexity (1995-2022) [https://oec.world/en/profile/country/irn], Welthandelsorganisation (2023-2024) [https://ttd.wto.org/en/download/indicators?reporters%5b0%5d=C364&product_group=total&indicator=exports&years%5b0%5d=2023&years%5b1%5d=2024] Während Anfang der 2000er-Jahre die EU noch der größte Abnehmer des iranischen Erdöls sowie weiterer Waren des Landes war, traten in den darauffolgenden zwei Jahrzehnten die direkten Nachbarn sowie die heutigen BRICS-Mitglieder China, Vereinigte Arabische Emirate (VAE) und Indien an die Stelle der wichtigsten Zielländer iranischer Ausfuhren. Dieser Trend hat sich laut einem Beitrag des exiliranischen Fernsehsenders Iran International [https://www.iranintl.com/en/202601226536] im Jahr 2025 nicht nur fortgesetzt, sondern der Wert der Ausfuhren allein von Rohöl, Erdölprodukten und Erdgas habe in diesem Jahr bei circa 60 Milliarden Dollar gelegen. Bei Importen ist der Iran nicht auf den Westen angewiesen Auch bei der Einfuhr von Gütern ist der Iran mittlerweile größtenteils unabhängig vom Westen. 2024 teilte sich der Wert der importierten Waren wie folgt auf: 85 Prozent aus Asien und lediglich 13 Prozent aus Europa. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-03.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-03.jpg Abbildung 3: Iran: Export in Zielländer in US-Dollar, Datenquellen: Observatory of Economic Complexity (1995-2022) [https://oec.world/en/profile/country/irn], Welthandelsorganisation (2023-2024) [https://ttd.wto.org/en/download/indicators?reporters%5b0%5d=C364&product_group=total&indicator=imports&years%5b0%5d=2023&years%5b1%5d=2024] Insbesondere bei den für die Erdgas- und Erdölförderung wichtigen Maschinen hat sich der Iran größtenteils vom Westen unabhängig gemacht. An die Stelle von Deutschland, Italien und weiteren europäischen Staaten sind China, die VAE und die Türkei als wichtigste Zulieferer gerückt. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-04.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260128-Montag-BRICS-04.jpg Abbildung 4: Iran: Import von Maschinen, mechanischen Geräten und Teilen nach Herkunftsländern in US-Dollar, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity [https://oec.world/en/profile/country/irn] Angriff auf den Iran träfe insbesondere BRICS-Staaten, die Türkei und den Globalen Süden Die trotz massiver Sanktionen des Westens weiterhin hohen Aus- und Einfuhren des Irans zeigen, dass sowohl die USA als auch die EU nicht über den ausreichenden ökonomischen und außenpolitischen Einfluss verfügen, die Wirtschaftskraft des Landes zu schwächen. Anders als im Falle Venezuelas, das beim Ex- und Import wesentlich auf die Vereinigten Staaten angewiesen ist, sind die wichtigsten Handelspartner des Irans im Globalen Süden verortet. Letztere unterstützen die westlichen Sanktionen nicht, sondern profitieren davon. Hier zeigt sich ein ähnliches Muster wie bei Russland [https://www.nachdenkseiten.de/?p=115361]. 2021 war die EU noch der wichtigste Handelspartner des Landes – sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren. Die Sanktionen der EU ab 2022 haben dazu geführt, dass Russland nun vornehmlich mit den BRICS-Staaten China und Indien Handel betreibt. Innerhalb von zwei Jahren haben Letztere den Ausfall der EU annähernd komplett ersetzt. Im Gegensatz dazu hatte der Iran zwei Jahrzehnte Zeit, sich von der Abhängigkeit vom Westen zu lösen. Ein möglicher Angriff der US-Streitkräfte auf den Iran stellt damit – anders als bei der Aggression gegen Venezuela – auch einen Angriff auf einen wichtigen Handelspartner und Energielieferanten gleich mehrerer BRICS-Länder dar. Es ist daher äußerst fraglich, ob diese einem militärisch erzwungenen Regime Change im Iran, Angriffen auf die Infrastruktur des Landes oder auf Tankschiffe mit iranischem Öl teilnahmslos zuschauen werden. Der Iran ist zudem seit 2024 offizielles Mitglied der BRICS-Gruppe und hat Anfang 2025 mit Russland ein 20-jähriges Abkommen über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet [https://www.tagesschau.de/ausland/asien/russland-iran-kooperation-100.html]. Dieses sieht eine enge militärische, technologische und wirtschaftliche Zusammenarbeit vor. Das Luft- und Raumfahrt-Magazin Flug Revue meldet in einem aktuellen Beitrag [https://www.flugrevue.de/iran-versorgt-russland-mit-raketen-im-milliardenwert/], dass der Iran Russland bereits seit Ende 2021 militärische Ausrüstung für „mehr als vier Milliarden US-Dollar“ zur Verfügung gestellt hat, darunter „ballistische Raketen, Drohnen und Munition“. Iranischen Medienberichten zufolge habe Russland im Gegenzug Iskander-Raketensysteme an den Iran geliefert, so das Magazin. Was hat Trump vor? Es ist zwar nicht bekannt, ob zwischen Moskau und Teheran auch ein Vertrag über einen gegenseitigen militärischen Beistand im Falle eines Angriffs durch einen Drittstaat existiert. Doch angesichts der Bedeutung des Irans als Russlands Waffenlieferant sowie dessen wirtschaftlichen Verflechtungen mit weiteren BRICS-Staaten würde ein US-Angriff auf das Land im Nahen Osten nicht nur eine erhebliche militärische Eskalation zu dem bereits bestehenden Stellvertreterkrieg in der Ukraine darstellen. Der Iran könnte in der Folge einer weiteren US-Aggression die Straße von Hormus – einen Engpass im Persischen Golf – blockieren und damit den Öl- und Gastransport einer Reihe weiterer Ölförderländer unterbinden. Da über den Seeweg täglich zwischen 17 und 20 Millionen Barrel Öl – circa 20 Prozent des globalen Bedarfs – in alle Welt verschifft werden, würde der Konflikt eine globale Wirtschaftskrise auslösen. Es stellt sich die Frage, warum US-Präsident Donald Trump, der sich auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos damit gerühmt hat [https://www.youtube.com/watch?v=uNO-dLK45jY], acht Kriege in neun Monaten beendet zu haben, diese Eskalation und damit möglicherweise einen dritten Weltkrieg riskiert. In einem Interview mit der iranischen Tageszeitung Teheran Times [https://www.tehrantimes.com/news/515344/Exclusive-Jeffrey-Sachs-reveals-real-motives-behind-Israel-s] – kurz nach dem Zwölftagekrieg zwischen Israel und dem Iran Mitte 2025 – nannte der US-Wirtschaftsforscher und geopolitische Analyst Jeffrey Sachs den großen Einfluss der „Israel-Lobby“ auf die US-Politik als Grund für die Unterstützung Trumps auf der Seite Israels. So hätten „rund 45 Prozent der Stimmen für Donald Trump“ bei der Präsidentschaftswahl 2024 von „evangelikalen christlichen Zionisten“ gestammt. Die Israel-Lobby in den USA ziehe „weit mehr christliche als jüdische Wähler“ an. Das würde oft übersehen werden. Der moderne Zionismus habe in Großbritannien in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Projekt britischer evangelikaler protestantischer Christen begonnen, erklärte der international renommierte Ökonom, der unter anderem auch für die UNO tätig ist. Der Einfluss der Israel-Lobby bietet zwar eine Erklärung für Trumps Aggression gegenüber dem Iran, nicht jedoch für die Entführung des venezolanischen Präsidenten, die Pläne zur Übernahme Grönlands oder die brutalen Einsätze der US-Migrationsbehörde im eigenen Land. Eine alternative mögliche Erklärung für Trumps innen- und außenpolitisches Vorgehen liefert der chinesisch-kanadische geopolitische Analyst Jiang Xueqin. In einem Interview mit dem norwegischen Politologen Glenn Diesen [https://www.youtube.com/watch?v=80jUKe0blAQ] geht Xueqin davon aus, dass Trump die alte Elite in den USA von der Macht entfernen will, eine neue Weltordnung anstrebt und mindestens eine weitere Amtszeit als US-Präsident plant. Letzteres widerspricht der Verfassung der Vereinigten Staaten, die nur maximal zwei Amtsperioden erlaubt. Die „beispiellose Gewalt“ und die „außergerichtlichen Hinrichtungen“ der US-Migrationsbehörde auf den Straßen von Minneapolis seien bewusste Provokationen. Trump würde verstehen, dass er einen Bürgerkrieg anzetteln muss, damit er einen Ausnahmezustand ausrufen, Notstandsbefugnisse erlangen und Wahlen außer Kraft setzen kann, erklärt Xueqin. Hinsichtlich der neuen Weltordnung geht der geopolitische Analyst davon aus, dass die Vereinigten Staaten ihre imperiale Vorrangstellung in der Welt nicht aufgeben wollen, ihre Alliierten zur Erreichung dieses Ziels als „Vasallen“ ansehen, um deren Ressourcen zu nutzen, und China wo immer möglich herausfordern. Fazit Was der Grund für das Vorgehen des US-Präsidenten und der ihn unterstützenden Elite in den Vereinigten Staaten auch immer ist: Ein weiterer US-Angriff auf den Iran hat das Potenzial, die Gräben zwischen dem globalen Westen und dem BRICS-Bündnis weiter zu vertiefen und China in einen Stellvertreterkrieg im Nahen Osten hineinzuziehen. Dies scheint offensichtlich das Ziel von Donald Trump zu sein. Dahinter könnte die Annahme stehen, dass die USA China zwar auf Dauer nicht wirtschaftlich, jedoch möglicherweise militärisch besiegen könnten. Dass eine US-Regierung unter Trump nicht stillschweigend zusieht, wie sich die unipolare Weltordnung nach dem Ende der Sowjetunion durch den wirtschaftlichen Aufstieg Chinas und das militärische Wiedererstarken Russlands in eine multipolare wandelt, lässt sich allein an dem langjährigen Slogan „Make America Great Again“ erkennen. Diese gefährliche Entwicklung ließe sich aufhalten, wenn die vermeintlichen US-Alliierten, Vasallen – oder wie man sie sonst noch nennen kann – den Vereinigten Staaten den Rücken kehrten und endlich eine eigenständige Politik betreiben würden, die ihren eigenen Interessen nutzt und ein friedliches Auskommen mit den unmittelbaren Nachbarn anstrebt. Letzteres schließt auch ein, dass man eine gemeinsame regionale Sicherheitsstrategie entwickelt, statt ein transatlantisches Militärbündnis zu erweitern, das sich gegen diese Nachbarn richtet. Für einen derartigen Schritt müssten jedoch jahrzehntelang gepflegte Narrative entschärft und ideologische Mauern, die das Gut-Böse-Schema bedienen, eingerissen werden. Ein derartiger Schritt ist mit dem aktuellen politischen Führungspersonal in europäischen Schlüsselpositionen schwer vorstellbar. Titelbild: Tomas Ragina/shuttestock.com[https://vg08.met.vgwort.de/na/24ce951d457648afb7d911a13f233fb4]
Alle mal lachen! Ausgerechnet diese Regierung will den Sozialstaat besser machen
Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie. Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“ [https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-aussage-juso-kritik-arbeitgeber-100.html], also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“ [https://www.welt.de/politik/deutschland/article6978b51875382e23029051c8/friedrich-merz-reform-des-sozialstaats-uebertreffen-meine-erwartungen.html]. Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht [https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1] vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ [https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/baerbel-bas-nimmt-ergebnisse-der-sozialstaatskommission-entgegen.html] werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert. Skepsis ist Bürgerpflicht Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden. Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null. Gerechtigkeit kostet Milliarden Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen. Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent [https://www.wsi.de/de/blog-17857-von-wegen-haengematte-zur-unzugaenglichkeit-von-sozialleistungen-61306.htm]. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen. Kindergrundsicherung Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte. So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt [https://www.jungewelt.de/artikel/516437.rolle-r%C3%BCckw%C3%A4rts.html] darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben. Unten gegen ganz unten Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“. Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung [https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/sozialstaatskommission-paritaetischer-warnt-vor-kuerzungen/]. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“ Ausländer raus? Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen. Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband [https://www.caritas.de/presse/pressemeldungen-dcv/caritas-praesidentin-zu-reformvorschlaegen-der-sozialstaatskommission-291fc004-a97c-4244-9c79-edf3500fa9e7] hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“. VdK-Chefin alarmiert Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“ [https://www.vdk.de/presse/pressemitteilung/bentele-zur-sozialstaatskommission-reform-ja-kuerzungen-nein/]. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“ Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition. Merz spricht Klartext Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“ [https://rp-online.de/politik/deutschland/wie-der-sozialstaat-einfacher-und-zielgerichteter-werden-soll_aid-142942671], wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“ [https://www.n-tv.de/politik/Reformen-ohne-Einschnitte-werden-nicht-funktionieren-id30289105.html], befand deren Chef Johannes Winkel. Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus. Titelbild: EUS-Nachrichten/shutterstock.com[http://vg05.met.vgwort.de/na/1916305f4f72408aa8366750805f77c9]
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