
Luister naar Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Podcast door Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wollten Sie schon immer mal Arbeitsrecht verstehen? Von Abfindung bis Zeitarbeit erkläre ich das deutsche Arbeitsrecht verständlich und erzähle auch von interessanten Begebenheiten vor Gericht mit Richtern und Kollegen. Auch wenn Sie es vielleicht jetzt noch nicht glauben, Arbeitsrecht kann nicht nur interessant sein, sondern auch Spaß machen! 🎙 Mehr Infos & rechtliche Hilfe für Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag in Berlin: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8 Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin
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Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24 [https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/sonderkuendigungsschutz-fuer-schwangere-arbeitnehmerinnen-nachtraegliche-klagezulassung/] Sachverhalt * Kündigung durch Arbeitgeberin: Ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2022, Zugang des Kündigungsschreibens am 14. Mai 2022. * Schwangerschaft der Klägerin: Laut Mutterpass Beginn der Schwangerschaft am 28. April 2022 (gerechnet vom voraussichtlichen Geburtstermin 2. Februar 2023 zurück). * Schwangerschaftstest: 29. Mai 2022 – positives Ergebnis. Klägerin bemüht sich unmittelbar um einen Arzttermin. * Frauenarzttermin: 17. Juni 2022 – ärztlich bestätigte Schwangerschaft (SSW 7+1). * Klageerhebung: Kündigungsschutzklage und Antrag auf nachträgliche Zulassung am 13. Juni 2022. * Einreichung ärztliches Attest: 21. Juni 2022 beim Arbeitsgericht. * § 4 Satz 1 KSchG: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. → Fristbeginn: 14. Mai 2022, Fristende: 7. Juni 2022 * § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG: Nachträgliche Zulassung ist möglich, wenn die Klägerin schuldlos erst nach Ablauf der Frist von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt. * Die Klägerin hat die Klage nicht innerhalb der regulären Klagefrist (§ 4 Satz 1 KSchG) erhoben. → Fristende war der 7. Juni 2022, Klageeinreichung aber erst am 13. Juni 2022. * Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Klagezulassung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG) sind erfüllt: * Die Klägerin wusste schuldlos nicht, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs schwanger war. * Der Schwangerschaftstest am 29. Mai 2022 vermittelte nur eine Verdachtsdiagnose, nicht die gesicherte Kenntnis. * Positive Kenntnis erlangte sie erst durch die ärztliche Untersuchung am 17. Juni 2022. * Der Antrag auf nachträgliche Zulassung wurde zeitnah mit der Klage am 13. Juni 2022 gestellt, also noch vor der ärztlichen Bestätigung, was aus Sicht des BAG unschädlich war. * Die Kündigung ist gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG unwirksam, da die Klägerin zum Kündigungszeitpunkt schwanger war. Die Unwirksamkeit wird nicht fingiert durch § 7 KSchG, weil die verspätete Klage nachträglich zugelassen wurde. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24)Rechtlicher RahmenZentrale Feststellungen des BAG ähnliche Podcastfolgen: 1. Kündigung ohne Kündigungsgrund [https://open.spotify.com/episode/0DQ2d3mAqh6lCREUjvSqGD?si=BXeRN9wZRTqF1GLd3rUd9A] 2. Häufige Fehler bei Kündigung [https://open.spotify.com/episode/5xRuAULZd3qbJjAZIw1JkY?si=HuAziM21SEqdBIzds2ZhTA] Artikel: 1. [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/lohnabrechnung-elektronische-form/] Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot/] 2. Schwanger in der Probezeit [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/schwanger-in-probezeit-und-schutz-vor-kuendigung/] Homepage: Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn [https://www.anwalt-martin.de/] Anwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/] 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

LAG- MV, Urteil vom 28.01.2025 - 5 SLa 159/24 Der Kläger war ab 01.10.2020 zunächst als Personalleiter bei einer anderen Gesellschaft tätig und verdiente monatlich 4.200 € brutto. Sein Arbeitsverhältnis ging ab dem 01.10.2021 auf die Beklagte über, wobei seine ursprünglichen Vertragsbedingungen unverändert fortgalten. Ab Februar 2022 betreute der Kläger rund 800 Beschäftigte, vorher ca. 80. Ende 2022 und Mitte 2023 stellte die Beklagte jeweils weitere Personalleiter ein, die mit 10.000 € brutto monatlich (plus Provisionszahlung und Dienstwagen) deutlich höher vergütet wurden. Beide hatten höherwertige Qualifikationen (Diplom-Ökonom, Master Human Resource Management) und umfangreichere Berufserfahrungen in Großunternehmen. Der Kläger verlangte rückwirkend ab Oktober 2020 eine Vergütung von ebenfalls 10.000 € monatlich und begründete dies mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. ähnliche Podcastfolgen: 1. Corona - kein Lohn für Ungeimpfte? [https://open.spotify.com/episode/7djqPvUXPFQ0SZpdOky5BQ?si=-pqZKlChRByOJ_S72Sitlg] 2. Lohn ohne Arbeit - geht das? [https://open.spotify.com/episode/78lHUawlKmYHgyL9Iwrqch?si=PZjuJfSQRMuIvTuxsvnAaw] Artikel: 1. [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/lohnabrechnung-elektronische-form/] Arbeitslohn geltend machen [https://www.anwalt-martin.de/html/arbeitslohn-in-berlin-geltend-machen.html] 2. Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/sonderzahlungen/] Homepage: Rechtsanwalt Andreas Martin - Marzahn [https://www.anwalt-martin.de/] Anwalt Arbeitsrecht in Berlin [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/] 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 2. Kammer [https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001600260] Entscheidungsdatum: 15.10.2024 - Aktenzeichen: 2 SLa 96/24 [https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001600260] Vorwurf des Prozessbetrugs im zweiten Verfahren Nachdem die Beklagte den ersten Prozess verloren hatte, erhob sie gegen die Klägerin den Vorwurf, im Kündigungsschutzprozess (also im ersten Verfahren) bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Die Beklagte argumentierte dabei wie folgt: * Im ersten Prozess hatte die Klägerin über ihre Anwältin erklären lassen, die von ihr selbst hergestellten Zertifikate dienten lediglich der internen Dokumentation. Sie seien nicht für eine Verwendung im externen Rechtsverkehr gedacht gewesen. * Diese Behauptung („nur interne Dokumentation“) sah die Beklagte als eine bewusst wahrheitswidrige Darstellung („Prozesslüge“), da die Zertifikate ihrer Ansicht nach objektiv den Eindruck erweckten, externe Nachweise zu sein. * Die Beklagte warf der Klägerin deshalb vor, durch diese angeblich bewusst falsche Aussage den Ausgang des Prozesses zu ihren Gunsten manipuliert zu haben. Aufgrund dieses Vorwurfs des „prozesslügnerischen Verhaltens“ kündigte die Beklagte der Klägerin erneut im Oktober 2023 („zweiter Prozess“). Diese Kündigung war explizit begründet mit dem angeblichen Fehlverhalten („Prozessbetrug“) im ersten Kündigungsschutzprozess. Entscheidung im 2. Prozess Das Landesarbeitsgericht entschied auch diese zweite Kündigung (wegen angeblichem Prozessbetrug) für unwirksam, da: * die Beklagte nicht beweisen konnte, dass die Klägerin tatsächlich bewusst falsche Tatsachen vorgetragen hätte, * die Klägerin durchaus glaubwürdig darstellen konnte, dass die Zertifikate tatsächlich lediglich intern verwendet wurden, * die Klägerin durch die bloße rechtliche Bewertung ihres Verhaltens (interne vs. externe Verwendung der Zertifikate) keine bewusst falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt hatte. ähnliche Podcastfolgen: 1. Kündigung - was falsch läuft [https://open.spotify.com/episode/5EsYqi4CjWzbwu9EXz3Qd0?si=ee9hgyDKTUSudp11v7-V2Q] Artikel: 1. [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/lohnabrechnung-elektronische-form/] Kündigungsfristen - was man wissen sollte! [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigungsfristen/] 2. Zugang einer Kündigung [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/kuendigung-zugang-bestaetigung/] Homepage: Anwalt Marzahn - Rechtsanwalt Martin [https://www.anwalt-martin.de/] Anwalt Arbeitsrecht in Berlin [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/] 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2025 -12 Sa 102/24 [https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001598098] In der heutigen Podcast-Folge geht es darum, ob ein Arbeitnehmer, der vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigt, noch verpflichtet ist, die Tätigkeitsnachweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übersenden und ob er sich durch die vorzeitige Kündigung schadenersatzpflichtig macht. Als Rechtsanwalt in Marzahn vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht [https://www.anwalt-martin.de/]. ähnliche Podcastfolgen: 1. Kündigungsfristen für Arbeitnehmer [https://open.spotify.com/episode/4TFog6WMr47oDJ1Mwwk6ff?si=eG8UqGmWQxe4NkJCZvt4_g] Artikel: 1. [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/lohnabrechnung-elektronische-form/] Kündigungsfristen - was man wissen sollte! [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigungsfristen/] 2. Zugang einer Kündigung [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/kuendigung-zugang-bestaetigung/] Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/] 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

BAG, Urteil vom 5.12.2024 - AZR 275/23 [https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-275-23/] - Was ist Probezeit? - Wie lang? - Unterschied: Probezeit und Wartezeit? - Verlängerung der Probezeit oder neue Probezeit (kommt immer wieder vor) - Befristung: mit Sachgrund und ohne Sachgrund - Befristung und Kündigung - Kündigung in der Probezeit und Kündigungsschutzklage - Befristung und Probezeit: ähnliche Podcastfolgen: 1. Probezeit - häufige Irrtümer [https://open.spotify.com/episode/0kNlGPPyuqEtJwAmJCIlYE?si=N1Aj4n8vTJ-AGEDtOMIlqw] 2. Nach bestandener Probezeit ist man sicher? [https://open.spotify.com/episode/6v09JKHqpz1cwmQEGDTAIx?si=DsKcGWUBR6uIkjPRUTDoDg] 3. Fünf häufige Fehler bei einer Befristung [https://open.spotify.com/episode/4HHBz3TuiESN5zc5JQV3GG?si=eMutx3-UTy2nbZVR_bg9WA] Artikel: 1. Informationen zur Kündigung durch den Arbeitgeber [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigung-berlin/] 2. Muster einer Probezeitkündigung [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/arbeitsrechtliche-muster/muster-arbeitgeberkuendigung-in-der-probezeit/] Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin [https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/] 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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