Im Zweifel für den Angeklagten
Jakob von Metzler war elf Jahre alt, als er 2002 von Magnus Gäfgen entführt wurde. Nachdem Gäfgen das von ihm geforderte Lösegeld erhalten hatte, ging Jakobs Familie davon aus, dass Jakob frei käme. Doch Gäfgen wollte nicht mit der Sprache rausrücken, wo das Kind sich aufhalte. In dieser scheinbar ausweglosen Situation drohte ihm die Polizei, angeleiert vom damaligen stellvertretenden Polizeipräsidenten in Frankfurt Wolfgang Daschner, mit Folter. Daschner hat, sich in Sicherheit wiegend, dieses Vorgehen selbst in einer Akte vermerkt und wurde aber deswegen, während der Prozess gegen Gäfgen noch lief, angeklagt, was eine rege Debatte über die Abwägung von Kindeswohl und Menschenwürde entfachte.
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