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BSW-Wahleinspruch im Parlament gescheitert

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag am Donnerstagabend den Wahleinspruch des BSW zurückgewiesen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht war im Februar nach dem Wahlausgang denkbar knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert, es fehlten nur 9.529 Stimmen für den Einzug. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hatte empfohlen, den Einspruch zurückzuweisen. So kam es dann auch. Ein Artikel von Maike Gosch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Schon im Vorfeld hatte Parteigründerin Sahra Wagenknecht erklärt [https://www.stern.de/news/-blamage---bsw-macht-bundestag-vor-votum-zu-wahleinspruechen-schwere-vorwuerfe-36973778.html], dass es eine „Blamage für den Bundestag“ sei, dass sich trotz „offenkundiger Zählfehler und Unregelmäßigkeiten“ nur die AfD sich dafür ausspreche, das Wahlergebnis vom Februar zu überprüfen und ein korrektes Ergebnis festzustellen. So offenkundig fanden die meisten Redner am Donnerstagabend, die allesamt Mitglieder des Wahlausschusses waren, die Sache nicht. In der Bundestagsdebatte kam zwischendurch das Gefühl einer Gerichtsverhandlung mit Vertretern nur einer Seite oder eines Parlaments (fast) ohne Opposition auf. Rede nach Rede wiederholte die Argumente gegen die Einwände des BSW. Die AfD hielt zwar mit zwei Rednern tapfer dagegen, ihre Vertreter argumentierten aber zu wenig detailliert in der Sache, um den Darstellungen sämtlicher anderer Parteien irgendetwas Substantielles entgegensetzen zu können. Das BSW fehlte sehr, denn es wurde über die Partei und ihre Argumente gesprochen, sie hatte aber keine Chance, ihre Seite vor dem Parlament und der Öffentlichkeit zu vertreten. Viele Argumente für eine Neuauszählung, die von De Masi und anderen BSW-Vertretern in der Öffentlichkeit aufgeführt worden waren, kamen nicht zur Sprache oder wurden von den Abgeordneten der anderen Parteien immer wieder als reine Vermutungen oder Spekulationen abgetan. Den Auftakt machte Carsten Müller (CDU/CSU), der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses. Er verwehrte sich gegen den Vorwurf der Verzögerung und Verschleppung, der gegen den Ausschuss erhoben worden war – dies wiederholten auch fast alle Redner nach ihm. Dann bedankte er sich ausdrücklich bei den Landeswahlleitern, und implizierte dabei den Vorwurf, der Wahleinspruch des BSW würde die Arbeit der Wahlleiter und der ehrenamtlichen Helfer schlecht machen und Undank für ihre harte Arbeit bedeuten. Diese unfairen Angriffe zogen sich durch fast alle Reden. Dann erklärte er, dass kein einziger konkreter Vorwurf des BSW zur Wahlauszählung sich als wahr erwiesen habe. Auch Johannes Fechner (SPD) gab an, es habe keine Zählfehler gegeben und dass dort, wo nachträglich korrigiert werden musste, alle Parteien gleichermaßen davon betroffen seien und keineswegs das BSW im Besonderen. Hierzu hätte man gerne einen BSW-Vertreter gehört, da dies von ihnen anders behauptet wird. In einem nach der Abstimmung veröffentlichten Vier-Punkte-Papier [https://bsw-vg.de/wahleinspruch-unsere-statements-zur-entscheidung-im-bundestag/], und auch vorher [https://bsw-vg.de/stellungnahme-des-bsw-zur-beschlussempfehlung-des-wahlpruefungsausschusses/], hatte das BSW davon gesprochen, dass bei ersten Nachzählungen das BSW „rund 60 Prozent aller korrigierten Stimmen“ zugesprochen bekommen hatte, was statistisch hochrelevant sei. Ja, wie denn nun? Leider konnte das BSW nicht widersprechen und seine Seite argumentieren. Stattdessen gab es von allen Parteivertretern (bis auf die der AfD) immer wieder die Aussagen: Sehr umfangreiche, sorgfältige Prüfung. Keine Fehler gefunden. Und: Es muss konkrete Hinweise geben, nicht nur vage Andeutungen und Vermutungen. Auch statistische Spielereien würden nicht interessieren. Unter die Gürtellinie ging es mit dem Vorwurf: Wenn die Verwechslungsgefahr zwischen der Kleinstpartei „Bündnis Deutschland“ und dem „Bündnis Sahra Wagenknecht“ auf dem Wahlzettel zu einer Fehlzuweisung von Stimmen geführt habe, dann sei das ein Fehler des BSW, die ja vor ihrer Namensnennung hätten recherchieren können, ob es schon eine andere Partei mit dem Wort „Bündnis“ im Namen gegeben hätte. Das ist schon eine hinterhältige Argumentation, denn die Entscheidung, genau diese beiden so namensähnlichen Parteien untereinander auf den Wahlzettel zu setzen, hat das BSW ja weder getroffen, noch konnte sie sie beeinflussen. Auch ein weiterer Satz war hart: Wenn ein Wahlergebnis knapp sei, dann sei das eben Demokratie. So die Demokratie-Erklärer und Demokratie-Lehrer im Parlament. Immer wieder kam auch der Vorwurf an das BSW und die AfD – die mangels BSW-Abgeordneten einiges an Frust der anderen Parteienvertreter abkriegten – die Kritik an der Wahl und der Wahleinspruch würden das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie beschädigen. Man spürte viel Wut, Frust und auch Angst über die, aus ihrer Sicht, Unterstellungen und Vorwürfe gegen sie. Sie zeigten sich empört darüber, dass ihre Demokratie und auch das Wahlauszählungsverfahren ebenso wie die Arbeit des Wahlausschusses so massiv kritisiert worden sei. Immer wieder gab es daher Seitenhiebe auf die Solidarität der AfD mit dem BSW, in der diese beiden Parteien in die „Schmuddelecke“ gerückt werden sollten, wie zum Beispiel durch Aussagen wie: „Demokratie lebt von Regeln, nicht Empörung.“ Vertreter aller Parteien bis auf die AfD stimmten danach in der namentlichen Abstimmung geschlossen für die Zurückweisung. Nur ein Abgeordneter der Linken, Pascal Meiser, enthielt sich [https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=989]. Zu der Entscheidung äußerte [https://bsw-vg.de/wahleinspruch-unsere-statements-zur-entscheidung-im-bundestag/] sich Partei-Co-Vorsitzender Fabio De Masi in einem Statement folgendermaßen: > „Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit, nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen! Wenn ein Ergebnis extrem knapp ist und tausende Zählfehler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt sind, muss vollständig nachgeprüft werden – wie bei der Oberbürgermeisterwahl in Mülheim!“ Seine Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali ergänzte [https://bsw-vg.de/wahleinspruch-unsere-statements-zur-entscheidung-im-bundestag/]: > „Die von uns vorgelegten Beweise wurden einfach ignoriert. Die Abgeordneten, die dem Wählerwillen verpflichtet sein sollten, treten genau diesen Wählerwillen mit Füßen. Wenn ein Wahlergebnis, an dem so massive Zweifel bestehen, nicht überprüft wird, dann leben wir in keiner Demokratie mehr. Wenigstens ist nun aber der Weg nach Karlsruhe frei. Ich bin zuversichtlich, dass wir dort zu unserem Recht kommen werden.“ Wie wird es jetzt weitergehen? Nach der negativen Entscheidung ist jetzt der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Leider kann sich auch das wieder etwas hinziehen. Das BSW hat jetzt zwei Monate Zeit (also bis Mitte Februar), seine Klage zu erheben. Sicher wird es noch einige Wochen dauern, bis das BSW seine Klageschrift ausgearbeitet hat. Wie lange hat das höchste Gericht dann für seine Entscheidung Zeit? Wahlprüfungsverfahren dauern regelmäßig mehrere Monate, oft länger. Ein Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten ist hier also realistisch. Gerade wenn es um mögliche Neuauszählungen, Mandatsrelevanz oder strukturelle Wahlfehler geht, nimmt sich das Gericht Zeit. Auch frühere Wahlprüfungsverfahren auf Bundesebene zogen sich oft über ein Jahr, selbst ohne die extreme politische Brisanz, wie in diesem Fall. Wir reden also von Ende 2026/Anfang 2027, bevor es in dieser Frage zu einer Entscheidung kommen wird. Fraglich ist, ob die Koalition überhaupt so lange hält und es nicht sowieso vorher zu Neuwahlen kommt. Die Entscheidung wurde also erfolgreich auf die lange Bank geschoben. Und die Skepsis eines Teils der Bevölkerung an der Validität der Bundestagswahl und der Sitzverteilung im deutschen Bundestag wird bleiben – weil hier die Spieler einer Seite Schiedsrichter in eigener Sache waren. Es ist durchaus möglich, dass die Parteivertreter recht haben und eine Neuauszählung zu keinem anderen Ergebnis kommen würde – oder auch, dass mögliche Wahlfehler rein zufällig und nicht substantiell genug für eine Neuauszählung sind. Eine Annahme des Wahleinspruchs wäre aber die souveränere und fairere Entscheidung gewesen. Titelbild: Tatjana Meininger / Shutterstock Mehr dazu: Quo vadis, BSW? [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143503] Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfair [https://www.nachdenkseiten.de/?p=134095] BSW ficht das Wahlergebnis an [https://www.nachdenkseiten.de/?p=132001] [https://vg09.met.vgwort.de/na/5aa809ce2f904c739872e7549525f254]

Ayer - 9 min
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Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung entspricht, dass man renommierte Militäranalysten umfassend sanktioniert, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt. Zudem kam die Frage auf, ob die Bundesregierung die sehr fragwürdige Sanktionsbegründung vor Zustimmung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft hat. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Hintergrund Die EU, genauer der Rat der Europäischen Union, hat im neuesten 20. Sanktionspaket „restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ auch Jacques Baud, den renommierten Schweizer Militär-Analysten, Bestseller-Autor und Oberst a.D. vollumfänglich sanktioniert [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502572]: Einreiseverbot in den gesamten EU-Raum, keinerlei Finanztransfer innerhalb der EU mehr möglich. Damit sind auch alle geplanten Vortragsreisen von ihm in Deutschland untersagt. Als „Begründung“, die in keiner Form mit Quellen gestützt wird, werden ausschließlich Äußerungen bei TV-Auftritten in „prorussischen Programmen“ sowie die angebliche Verbreitung von „Verschwörungstheorien“ angeführt: > „Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. > > Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“ [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen1.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen1.jpg [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen2.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen2.jpg Das war’s. Ohne Belege, ohne Prozess, ohne Anhörung verhängen die EU und die hinter ihr stehenden Mitgliedsstaaten erneut massive Sanktionen gegen eine Person und greifen damit massiv in deren Grundrechte ein – weil ihr die Fachmeinung und Analyse zum Krieg in der Ukraine nicht gefällig ist. Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket, damals auf Initiative Deutschlands, drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133956], hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=135478] und hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=135835] darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert). Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139433] dargelegt. Fachgutachten zu EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen: „Nicht mit den Grundrechten vereinbar“ Das gesamte rechtliche Konstrukt, auf dessen Grundlage die Sanktionen vorgenommen werden, steht nach Einschätzung zahlreicher Rechtsexperten auf extrem wackeligen Beinen. So gab es beispielsweise am 11. November eine Anhörung im EU-Parlament [https://www.nachdenkseiten.de/?p=142760] zur rechtlichen Bewertung der EU-Sanktionierung von Journalisten. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Grundlage für die Anhörung war ein 55 Seiten umfassendes Rechtsgutachten [https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf] der Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers und Prof. Dr. Ninon Colneric, Richterin a.D. am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtsgutachterinnen halten fest, dass das derzeitige EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformation nicht mit den Anforderungen des Unionsrechts, der Grundrechtecharta und des Völkerrechts vereinbar ist. Es fehle an: * klarer rechtlicher Grundlage, * hinreichender Definition der Tatbestände, * fairen Verfahren, * verhältnismäßigen Maßnahmen und * wirksamem Rechtsschutz. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen3.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/251217-BPK-Schweizer-Screen3.jpg In Auftrag gegeben hatten das Rechtsgutachten zwei EU-Abgeordnete des BSW, Ruth Firmenich und der langjährige UN-Diplomat Michael von der Schulenburg. Die beiden BSW-Politiker gehörten auch zu den wenigen Stimmen aus dem EU-Parlament, die in einer Stellungnahme [https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/251216-Firmenich-Schulenburg-EU.pdf] die Entscheidung, den in Belgien lebenden Baud zu sanktionieren, öffentlich kritisierten: > „Mit den nun beschlossenen Maßnahmen gegen Jacques Baud wegen angeblicher ‚Desinformationsaktivitäten‘ versucht die politische Elite der EU einen der renommiertesten Analysten des Ukrainekrieges zum Schweigen zu bringen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument gegen Kritiker und manövriert sich immer weiter in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.“ Frankreich verantwortlich für Sanktionierung von Jacques Baud Im aktuellen Fall der EU-Sanktionierung von Jacques Baud hat der französische Außenminister Jean-Noël Barrot am 15. Dezember offen erklärt, dass die Initiative dafür von Frankreich ausging: > „Auf französische Initiative hin verhängt Europa heute Sanktionen gegen Kreml-nahe Propagandaorgane und die Verantwortlichen für ausländische digitale Einmischung. Die Architekten des Chaos werden nicht länger ungestraft davonkommen.“ > À l'initiative de la France, l'Europe prend aujourd'hui des sanctions contre les relais de la propagande du Kremlin et les artisans des ingérences numériques étrangères. Zéro impunité pour les ingénieurs du chaos. pic.twitter.com/mrEz3IIB29 [https://t.co/mrEz3IIB29] > > — Jean-Noël Barrot (@jnbarrot) December 15, 2025 [https://twitter.com/jnbarrot/status/2000512417793818966?ref_src=twsrc%5Etfw] Interessant ist dabei die unterschiedliche Kommunikationsstrategie: Das Auswärtige Amt hat in der BPK bisher immer behauptet, nichts mit der EU-Listung deutscher Staatsbürger und Journalisten zu tun gehabt zu haben, dies hätte in der ausschließlichen Verantwortung des Rats der Europäischen Union gelegen, welcher das einstimmig entschieden habe. Die französische Regierung erklärt wiederum geradezu mit Stolz, dass die aktuelle EU-Sanktionierungswelle, die neben Baud, auch einen französischen, einen US-amerikanischen sowie mehrere russische und ukrainische Staatsbürger ins Visier genommen auf, auf deren Initiative erfolgte. Die „Verschwörungstheorie“… Doch ähnlich wie die deutsche Bundesregierung macht sich auch die französische Regierung nicht einmal ernsthafte Mühe, auch nur im Ansatz überzeugende Begründungen für die Sanktionierungen vorzunehmen. Das Vorgehen bei Baud ist dabei exemplarisch. Der einzige konkret gegen ihn formulierte Vorwurf in der Sanktionsverordnung lautet, Baud würde die Verschwörungstheorie verbreiten, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der NATO beizutreten. Allerdings ist dies gar keine genuine Äußerung des Schweizer Militäranalysten, sondern er bezieht sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Chefberaters für strategische Kommunikation im Bereich der nationalen Sicherheit von Präsident Wolodymyr Selenskyj, Oleksij Arestowytsch. Dieser hatte im März 2009 in einem Interview mit der ukrainischen Nachrichten-Plattform Apostrophe erklärt [https://apostrophe.ua/articles/polnotsennaya-voyna-s-rossiey-nachnetsya-cherez-paru-let---aleksey-arestovich.html], dass „mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent“ der Preis für einen NATO-Beitritt der Ukraine ein großer Krieg mit Russland sei: > The EU has imposed sanctions on Colonel (ret.) Jacques Baud from Swiss intelligence for spreading "Russian propaganda" and the EU justifies this with the claim by Baud of Ukraine "orchestrating its own invasion in order to join NATO". In reality, Baud's crime was to quote… pic.twitter.com/Dqsod7R94q [https://t.co/Dqsod7R94q] > > — Glenn Diesen (@Glenn_Diesen) December 16, 2025 [https://twitter.com/Glenn_Diesen/status/2000894456279576720?ref_src=twsrc%5Etfw] Wir halten fest: Das Verweisen auf Aussagen von ehemaligen militärischen Chefberatern von Selenskyj gilt mittlerweile in der EU als Verbreitung von Verschwörungstheorien. Seien die Gaubs, Masallas, Kiesewetters und Majors bei ihren zukünftigen Auftritten bei Lanz & Co gewarnt. Denn der Sprecher des Auswärtigen Amtes ließ in der BPK keine Zweifel: > „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025 Frage Warweg Herr Giese, Deutschland hat am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland Jacques Baud auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei regelmäßig Gast im prorussischen Fernseh- und Radioprogramm und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Da würde mich interessieren: Entspricht es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung, dass man renommierte Militäranalysten wie Baud umfassend sanktioniert und massiv in deren Grundrechte eingreift, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt? Giese (AA) Sie waren leider am vergangenen Freitag nicht da, da hatten wir das Thema, was passiert, wenn man Desinformation verbreitet, relativ ausführlich diskutiert. Da ging es um einen Attribuierungsfall. Ich will das jetzt gar nicht noch einmal aufmachen, aber da ist auch klar geworden, dass Menschen, die so etwas tun, sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. Zusatzfrage Warweg Ja, der einzige konkrete Vorwurf in der Sanktionsverordnung lautet, Jacques Baud würde die Verschwörungstheorie verbreiten, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der NATO beizutreten. Das ist allerdings keine genuine Äußerung von Baud, sondern er bezieht sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Chefberaters von Selenskyj für strategische Kommunikation im Bereich der nationalen Sicherheit, Oleksij Arestowytsch, der 2009 in einem Interview erklärt hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent sei der Preis für einen NATO-Beitritt der Ukraine ein großer Krieg mit Russland. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob der deutsche Vertreter bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union die vorgebrachten Sanktionsbegründungen auch tatsächlich vorher auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft hat oder das ohne jeden Fakten- und Quellencheck einfach abgenickt hat. Denn der zentrale Vorwurf stimmt so nicht. Giese (AA) Ich kann es mir jetzt sehr bequem machen und sagen: Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung. All diejenigen, die mit ihrer Sanktionierung nicht einverstanden sind, haben alle möglichen rechtlichen Mittel, dagegen vorzugehen. Die können den Rat anrufen und die können auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zusatz Warweg Mit gesperrten Konten, super. Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.12.2025 Mehr zum Thema: Jetzt wird sogar Jacques Baud sanktioniert – Die EU bekämpft weiter die Meinungsfreiheit [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143698] Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139878] EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139433] Das Video zum 36. Pleisweiler Gespräch mit Jacques Baud [https://www.nachdenkseiten.de/?p=100928] EU-Sanktionen gegen Journalisten – Florian Warweg und Gabriele Gysi im Gespräch mit Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich [https://www.nachdenkseiten.de/?p=142340] Juristisches Gutachten: EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten verstoßen gegen Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien [https://www.nachdenkseiten.de/?p=142593] [https://vg04.met.vgwort.de/na/4f209136ca26433fb612addd7d4e0e1b]

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„Ganz ehrlich: Das fasse ich nicht!“ – Michael Meyen über den neuen Rundfunkstaatsvertrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist wohl so unter Druck wie noch nie bisher. Im Interview mit den NachDenkSeiten fokussiert der Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen auf die aktuellen Entwicklungen in Sachen neuer Rundfunkstaatsvertrag, der seit dem 1. Dezember in Kraft ist. Meyen sagt: „Diese Reform findet die Lösung in einer Vergangenheit, die sich längst selbst überholt hat.“ Ein Medienrat sei entstanden, dem man das Etikett „unabhängig“ angeklebt habe, der aber aufgrund seiner Zusammensetzung dem Etikett nicht gerecht werde. Ein Interview über das dicke Brett Rundfunkreform, das aktuelle „Leipziger Urteil“ und die Aussicht, wie es weitergehen wird. Meyens Fazit: „Ein Apparat, der im Jahr gut zehn Milliarden Euro verschlingt, entwickelt so viele Pfründe und Begehrlichkeiten, dass jede Reform scheitern muss.“ Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Marcus Klöckner: In Ihrem Buch „Staatsfunk“, das im September erschienen ist, fokussieren Sie auf die Problemzonen innerhalb des ÖRR. Nun haben sich in den letzten Monaten aber weitere Entwicklungen ergeben. Stichwort: Medienstaatsvertrag. Was können Sie uns dazu sagen? Michael Meyen: Die Befürworter sprechen von einem Reformstaatsvertrag, in Kraft seit dem 1. Dezember. Der Weg dorthin hat noch einmal gezeigt, wie sehr die Anstalten von der Politik abhängen und dass es im Parteienspektrum jenseits von AfD und BSW keinerlei Bereitschaft gibt, auf die Kritik aus der Bevölkerung zu reagieren. Im Gegenteil: Wenn es darum geht, dieses Sprachrohr zu retten, halten alle anderen zusammen und vergessen dafür im Zweifel sogar für einen Moment, dass sie gerade in der Opposition sind. Wie meinen Sie das? Ich war in Brandenburg bei der Anhörung im Hauptausschuss des Landtags [https://www.freie-medienakademie.de/medien-plus/medienpolitik-live] und habe gestaunt, wie offen und ernsthaft es dabei zuging. Blind verteidigt wurde das System eigentlich nur von den ARD-Leuten, von zwei staatsnahen Experten und von den SPD-Abgeordneten. AfD, BSW und CDU haben sich bei kritischen Nachfragen geradezu überboten. Als es dann darauf ankam, ist die BSW-Fraktion fast kollabiert und die CDU sprang dem Ministerpräsidenten zur Seite. In Sachsen haben Grüne und Linke der CDU-SPD-Regierung geholfen, obwohl es auch dort vorher harte Debatten gab. Für mich heißt das: Die Abstimmungen in den Landtagen sind reine Formsache. Selbst wenn Politiker die Probleme sehen und eigentlich wissen, dass es so nicht weitergeht, heben sie am Ende ihre Hand. Darf ich noch einmal zurück auf Los gehen und erzählen, wie es zu diesem Staatsvertrag gekommen ist? Bitte. Die Politik hat auf den Unmut ganz klassisch reagiert. Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann gründe einen Arbeitskreis. 2023 hieß das hier Zukunftsrat, war weiblich und kam von weit oben. Vier Medienmanager (Julia Jäkel, Bettina Reitz, Maria Exner, Roger de Weck), … Jäkel? Die Chefin vom Verlag Gruner + Jahr und Teilnehmerin an den Bilderberg-Konferenzen [https://www.handelsblatt.com/politik/international/geheimtreffen-hinter-verschlossenen-tueren-der-maechtige-bilderberg/11901174.html] … … und Frau von Ulrich Wickert, ja. Das ist ja bei diesem Thema nicht ganz unwichtig. Im Zukunftsrat waren außer den vier Managern noch drei Juristen (Peter M. Huber, Mark D. Cole, Nadine Klass) und eine Medienforscherin (Annika Sehl). Also: wir nicht. Auch niemand von der Front, wenn man so will. Kein Redakteur, kein Filmemacher, kein Musiker und erst recht niemand, der sich das Programm jeden Abend antun will oder muss und vielleicht schon seit Jahr und Tag Beschwerden veröffentlicht, wie Maren Müller von der Ständigen Publikumskonferenz [https://publikumskonferenz.de/blog/]. Nach acht Monaten hinter verschlossenen Türen kam dann Anfang 2024 ein 40-Seiten-Papier [https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/Zukunftsrat/ZR_Bericht_18.1.2024.pdf] heraus, das das Problem Staatsnähe genauso ignorierte wie die Zwei-Klassen-Gesellschaft von festen und freien Mitarbeitern und dann in den nächsten Monaten auch noch zerredet wurde. Trotzdem wird jetzt von einer Reform gesprochen. Es fallen ein paar Radioprogramme weg, man will stärker kooperieren und manches nur noch digital anbieten. Das ist Kosmetik und wird zum Teil genutzt, um Sendungen und Leute loszuwerden, die unbequem waren. Der RBB zum Beispiel mustert jetzt nach und nach gleich fünf Journalisten [https://www.jungewelt.de/artikel/512510.skandalnudelsender.html] aus, die einst bei DT64 waren, der DDR-Jugendwelle, für die Anfang der 1990er-Jahre Tausende auf die Straße gegangen sind. Freiberufler bekommen weniger Aufträge und weniger Honorar und werden so noch stärker abhängig, als sie das ohnehin schon sind. Wie schwierig jede Reform völlig unabhängig von solchen persönlichen Schicksalen ist, kann man im Moment fast täglich in den Nachrichten beobachten. Im MDR-Sendegebiet zum Beispiel haben Mitte Dezember etliche Theaterchefs in einem Offenen Brief [https://www.fidena.de/publish/viewfull.cfm?objectid=228aff3f%5Faa30%5Fc59b%5Faef69db47f74801b] gegen Einschnitte bei der Kulturberichterstattung protestiert. Niemand will von den Bühnen lassen, die das Beitragsvolk bezahlen muss. Wo liegen in Bezug auf den neuen Staatsvertrag noch Probleme? Man setzt jetzt einen Medienrat ein, der in Weimar sitzen wird und alle zwei Jahre über die Programmqualität urteilen soll. Sechs Leute. Die Gremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen vier nominieren und die Regierungschefs zwei. Ganz ehrlich: Das fasse ich nicht. Diese Reform findet die Lösung in einer Vergangenheit, die sich längst selbst überholt hat. Wir wissen aus einer aktuellen Studie der Otto-Brenner-Stiftung [https://www.otto-brenner-stiftung.de/arbeitsweise-oeffentlich-rechtliche-rundfunkgremien/], wie stark die Parteien die Räte dominieren und wer dort sonst noch sitzt. Wir wissen auch, dass 2023 und 2024 dort jeweils ganze fünf Beschwerden akzeptiert worden sind, über alle Räte hinweg. Diese Gremien schicken jetzt vier Professoren in einen Medienrat, dem man das Etikett „unabhängig“ anklebt: Anne Bartsch, Jeanette Hofmann, Alexander Kühnle und Annika Sehl, die ja schon im Zukunftsrat war. Das ist ein weiterer Schritt weg von einem Modell, das wenigstens behaupten konnte, alle relevanten Stimmen zu vereinen, und hin zu einer Expertokratie. Nicht nur nebenbei: Die Eliten aus der Bewusstseinsindustrie profitieren vom Rundfunkbeitrag. Die Allgemeinheit zahlt für das, was sie am liebsten sehen und hören. Und ARD & Co. locken mit Sendeplätzen und mit Material, das man gefahrlos einsetzen kann in der Schule und in der Uni, im Theater, in Museen und auf der Kanzel. Von dort ist keinerlei Reformwille zu erwarten. Dann gab es auch noch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Was hat es damit auf sich? Noch so ein Schritt in Richtung Expertokratie. Es ging ja um die Frage, ob man den Beitrag verweigern kann, wenn die Anstalten nicht ausgewogen berichten und keine Meinungsvielfalt liefern. Ich habe für das Verfahren ein Gutachten [https://www.manova.news/artikel/chronik-des-versagens] gemacht, das dieses Versagen in etlichen Themenfeldern nachweist und sich dabei auf die Sendungen stützt, auf die es tatsächlich ankommt. Die Hauptnachrichten, die Nachrichtenmagazine, die großen Talkshows. Was dort nicht vorkommt, das existiert für die Entscheider nicht. Die Leipziger Richter haben nun gesagt, dass so eine Klage schon Erfolg haben könne, man dafür aber nachweisen müsse, dass das „Gesamtprogramm“ über einen „längeren Zeitraum“ die Ansprüche verfehlt, die der Medienstaatsvertrag setzt. Im Gespräch sind zwei Jahre. Die Bewertung wird damit Medienforschern überlassen und Verwaltungsrichtern. Diesen Trend beobachten wir ja auch in anderen Politikfeldern. Der Souverän wird entmachtet. Was das beutetet, haben wir im Sommer gesehen, als um die neuen Verfassungsrichter gestritten wurde. Viele Kritiker des ÖRR nahmen das Urteil positiv auf. Warum? Schwer zu sagen. Die Kritiker, die in der Öffentlichkeit sichtbar sind, müssen auch Erwartungen bedienen, die von ihren Anhängern kommen. Erst hat man für das Leipziger Verfahren mobilisiert und nun eben für das nächste. Möglicherweise verkennt man auch die Möglichkeiten von Justiz und Wissenschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Produkt der Politik und kann deshalb nur über die Politik verändert werden. Wie sehen Sie das Urteil? Ich habe ja etliche Inhaltsanalysen gemacht und kann mir nicht vorstellen, dass es eine Studie gibt, die das erfüllt, was in Leipzig verlangt worden ist, und zugleich Kritiker zufriedenstellt, die keinen Beitrag mehr zahlen wollen. Das Gesamtprogramm über zwei Jahre: Das sind Abertausende Sendeminuten in Funk und Fernsehen und ungezählte Webseiten. Die Technik erleichtert heute solche Untersuchungen, zugleich aber wird es in der Masse immer schwerer, auf die Details einzugehen, die zu Recht moniert werden und auf die es am Ende ankommt. Wenn der Forscher sich zum Beispiel die berüchtigte Lanz-Sendung mit Ulrike Guérot vom 2. Juni 2022 [https://www.nachdenkseiten.de/?p=84493] anschaut, wird er sagen: Was habt ihr denn? Ist doch Vielfalt. Die Gegenposition saß mit im Studio. Von solchen methodischen Problemen abgesehen, muss man erstmal einen Wissenschaftler finden, der von Gerichten akzeptiert wird und bereit ist, ARD und Co. das Todesurteil auszustellen. Für die allermeisten, die ich kenne, wäre das wie ein Stich ins eigene Herz. Viele versuchen sich an der Reformierbarkeit des ÖRR. Ist das überhaupt noch möglich? Nein. Ein Apparat, der im Jahr gut zehn Milliarden Euro verschlingt, entwickelt so viele Pfründe und Begehrlichkeiten, dass jeder Reformer scheitern muss. Wie gut die Institutionen da zusammenspielen, zeigt das Gerangel um den Rundfunkbeitrag. Die letzte KEF-Empfehlung für die Jahre 2025 bis 2028 ist nicht umgesetzt worden, weil einige Regierungschefs gemauert haben. Es ging um 58 Cent pro Monat, statt 18,36 Euro 18,94 Euro. Die Klage der Anstalten liegt seit mehr als einem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht. Schon das ist ein Unding. Es geht aber weiter: Kaum ist der neue Staatsvertrag in Kraft, kommt die KEF mit einer neuen Empfehlung um die Ecke. Plötzlich sollen für 2027 und 2028 schon 18,64 Euro reichen. Da blickt kein Mensch mehr durch. Ich würde das System vom Kopf auf die Füße stellen, den Anstalten einen klaren Informationsauftrag geben und ein festes Budget, deutlich kleiner als bisher. Peter Welchering [https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/tv-medien/ard-und-zdf-in-zukunft-nur-noch-pensionsanstalten-mit-angeschlossenem-sendebetrieb-li.2349973] hat fünf Euro vorgeschlagen, aber ich denke, das geht noch günstiger. Die großen 24/7-Nachrichtenanbieter kommen mit weniger als einer halben Milliarde im Jahr aus. Unter optimalen Bedingungen: Wie müsste mit dem ÖRR umgegangen werden? Abschaffen? Und was wäre dann? Ich sehe drei Optionen. Nummer eins: weiter wie bisher. Das wird das Wahlvolk aber nicht mehr lange tolerieren. Dann greifen vielleicht die Nummern zwei und drei. Abwicklung wie ab 1990 in der DDR oder der Übergang zum Staatsfunk wie bei vielen Nachbarn in Europa. Das ist zugleich meine Prognose. So ein Modell muss gar nicht schlecht sein. Wir Wähler wüssten, woran wir sind, und könnten an der Urne mitbestimmen, wie viel wir davon wollen. Die Journalisten könnten sich über Redaktionsstatute gegen Übergriffe absichern und so Qualität einfordern. Und die Regierungen müssten auf Kritik tatsächlich reagieren, weil dann ja ganz offiziell in ihrem Namen gesendet wird. Lesetipp: Michael Meyen: Staatsfunk. ARD und Co. sind am Ende – oder müssen neu erfunden werden [https://www.buchkomplizen.de/buecher/medien/staatsfunk.html?noloc=1]. Berlin 2025, Verlag Hintergrund, Buchreihe WISSEN KOMPAKT, Taschenbuch, 80 Seiten, ISBN 978-3910568259, 10,90 Euro. Titelbild: Screenshot NDS

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Desaster-Gipfel für Merz und von der Leyen

„Deutschland ist zurück auf der internationalen Bühne!“ – mit diesem forschen Satz [https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/friedrich-merz-regierungserklaerung-bundestag] ging Bundeskanzler Merz am Mittwoch in seiner Regierungserklärung [https://www.youtube.com/watch?v=uMai623b_to] „all in“, wie man es beim Poker nennen würde. Er rief die „Schicksalswoche“ für Europa aus. Beim EU-Gipfel in Brüssel werde er sich nun für die Nutzung der eingefrorenen russischen Gelder und die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens Mercosur starkmachen. Die Zukunft Europas sei untrennbar mit diesen beiden Entscheidungen verbunden. So gesehen hätte Europa dann wohl keine Zukunft mehr. In beiden Punkten konnten Merz und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sich nämlich nicht durchsetzen; auch wenn Merz heute morgen sein Desaster als Erfolg verkauft. Deutschland ist zurück auf der internationalen Bühne? In einem Häuschen in der Uckermark wird heute morgen sicherlich jemand schadenfroh grinsen. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Letztlich war es ein zweiseitiges belgisches Forderungspapier, das dem Plan, russische Gelder zur Finanzierung der Ukraine zu enteignen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143708], den Todesstoß versetzt hat. Belgien forderte in diesem Papier einen „Blankocheck“. Mögliche Schadensersatzforderungen, die Russland vor Gericht im Falle einer Enteignung der größtenteils in Belgien verwahrten Devisenreserven der russischen Zentralbank zugesprochen bekäme, sollten „unbegrenzt“ von der EU bzw. den maßgeblichen EU-Staaten abgesichert werden. Diese Formulierung war für die Mehrheit der EU-Regierungschefs jedoch nicht konsensfähig. Im letzten Arbeitsentwurf der Enteignungsbefürworter rund um Merz und von der Leyen versicherte man Belgien seine „uneingeschränkte“, aber eben nicht „unbegrenzte“ Solidarität. Damit war der Plan, die russischen Gelder zu enteignen und über einen abstrusen Umweg an die Ukraine auszuzahlen, vom Tisch. Um die Absatzprognosen der heimischen Rüstungsindustrie zu sichern, konnte man sich dann zumindest auf eine Brückenfinanzierung einigen, deren Details jedoch weitere Fragen aufwerfen. Geplant ist offenbar, dass alle EU-Länder außer Tschechien, Ungarn und der Slowakei gemeinsam im Zeitraum der kommenden zwei Jahre Kredite in Höhe von 90 Milliarden Euro aufnehmen, die der Ukraine formal als „zinsloses Darlehen“ zur Verfügung gestellt werden. Die Kredite sollen dann über den EU-Haushalt abgesichert sein – ein spannendes Detail, auf das man zu sprechen kommen wird. Wie der französische Präsident Macron es heute morgen formulierte [https://www.politico.eu/article/european-council-summit-ukraine-aid-russian-frozen-assets-live-updates/?reg-wall=true], habe dieser Kredit nichts mit dem Wiederaufbau des Landes zu tun, sondern soll von der Ukraine „für den Kauf von Waffen aus Europa“ verwendet werden. Parallel dazu verkündete Friedrich Merz jedoch interessanterweise, dass man dennoch die „eingefrorenen russischen Vermögenswerte“ für den Fall einsetzen wolle, dass diese Kredite von der Ukraine nicht zurückgezahlt werden. Davon ist jedoch in keinem anderen offiziellen Statement die Rede. Wie sind Merz’ Äußerungen zu bewerten? Bemerkenswert ist zunächst, dass es offenbar nicht um Anleihen, sondern um Kredite geht. Vollkommen offen ist, wer diese Kredite überhaupt vergeben soll. Im Vorfeld der Debatte um die Enteignung der russischen Gelder wurde schließlich immer betont, dass die Ukraine die Kredite aus eigener Kraft niemals zurückbezahlen kann und dies auch gar nicht vorgesehen sei. Man klammere sich stattdessen an künftige Reparationszahlungen, die Russland der Ukraine im Rahmen eines Friedensvertrags zahlen müsse. Das Russland Reparationen an die Ukraine zahlen wird, ist jedoch vollkommen unrealistisch. Wir haben es also auch bei dem nun beschlossenen Kredit mit einem Kredit zu tun, dessen Rückzahlung mehr als unwahrscheinlich ist. Welche Bank würde einen solchen Kredit vergeben, ohne dass ein solventer Bürge die Rückzahlung garantiert? Im konkreten Fall haben wir gleich zwei solvente Bürgen, die EU-Staaten, die die Kredite aufnehmen, und die EU selbst, die diese Kredite offenbar aus ihrem Haushalt garantiert. Dabei muss man aber auch anmerken, dass das Kreditvolumen i.H.v. 90 Milliarden Euro fast die Hälfte des EU-Haushalts ausmacht. Und wenn eine Rückzahlung entweder unwahrscheinlich oder gar nicht erst vorgesehen ist, sollte man doch eigentlich erwarten, dass die EU ihren Bürgern einmal sagt, woher dieses Geld dann konkret kommen soll. Will die EU diese Garantien ihrerseits durch Kredite finanzieren? Das würden Staaten wie Ungarn zweifelsohne ablehnen. Oder steht im Kleingedruckten, das am Ende gar nicht die EU, sondern die kreditaufnehmenden EU-Staaten letzten Endes selbst haften? Klärungsbedarf gibt es auch bei der Frage, wer denn eigentlich die Zinsen bezahlen soll. Die Ukraine kriegt das Geld als zinsloses Darlehen, die EU-Staaten, die den Kredit zur Finanzierung dieses Darlehens aufnehmen, müssen aber selbstverständlich Zinsen zahlen und es ist angesichts der dubiosen Finanzierung sehr wahrscheinlich, dass die kreditgebenden Banken sich das Risiko durch einen ordentlichen Zinsaufschlag bezahlen lassen. Oder plant man am Ende gar eine Kreditaufnahme bei der EZB? Dann könnte man Merz’ Verweis auf eine mögliche Option, doch noch auf die russischen Zentralbankgelder zurückzugreifen, vergessen. Christine Lagarde hat eine EZB-Finanzierung in diesem Kontext bereits kategorisch ausgeschlossen. Kommen wir zu Friedrich Merz. Der verkauft seine Niederlage ja nun öffentlich als Sieg und behauptet faktenwidrig , dass man nach wie vor die Option in der Hinterhand habe, dass die russischen Zentralbankgelder herangezogen werden, wenn Russland keine Reparationen bezahlt. Zurück auf Los könnte man hier sagen. Genau diese Option wurde ja heute Nacht von den EU-Regierungschefs ausgeschlossen. Warum sich daran etwas ändern sollte, ist nicht ersichtlich. Das mag für deutsche Journalisten, die Merz in ihren Kommentaren voll auf den Leim gehen, zwar eine Petitesse sein – für die kreditvergebenden Banken gilt das aber nicht. Keine Bank vergibt einen Kredit, wenn die Rückzahlung auf rechtlich und politisch derart tönernen Füßen steht. Offenbar braucht Friedrich Merz einen Realitätscheck. Berücksichtigt man die Realitäten, haben wir es nicht mit einem Kredit, sondern mit einem Geschenk zu tun. Die 24 zahlenden EU-Staaten finanzieren der Ukraine die Waffenkäufe für das laufende Jahr und die Rechnung werden entweder sie selbst oder die EU bezahlen müssen. Es bleibt also alles beim Alten. Für Merz und von der Leyen, die wie besessen von der Idee waren, nicht die deutschen oder europäischen Steuerzahler, sondern Russland zur Kasse zu bitten, ist das eine Niederlage auf ganzer Ebene. Wichtiger: Der eigentliche Zweck des Manövers, die Sanktionen bis in alle Ewigkeit fortzuführen und eine Verständigung mit Russland nach dem Krieg zu sabotieren [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143708], ist damit auch passé. Wie geht es nun weiter? Macron kündigte bereits an, dass die Europäer nun aktiv in Friedensverhandlungen mit Russland gehen müssen. Die eingefrorenen Gelder sind dabei ein nicht zu unterschätzender Verhandlungsposten für die EU. Doch dieser Verhandlungsposten ist umstritten, sehen vor allem die USA doch überhaupt nicht ein, warum die Europäer, die die russischen Gelder ja nur „verwahren“, nun indirekte Besitzansprüche erheben. Man würde selbst gerne diese Gelder als Verhandlungsposten nutzen und daraus Kapital schlagen. Allein dieser Punkt zeigt schon, wie weit Merz’ Beharren auf die künftige Nutzung dieser Gelder von der Realität entfernt ist. Wenn es Verhandlungen gibt, werden die Gelder – von welcher Seite auch immer – Gegenstand der Verhandlungen sein. Wie das Ganze ausgeht, ist vollkommen offen und wenn Friedrich Merz meint, das Ergebnis kommender Verhandlungen bereits jetzt vorwegzunehmen, zeigt dies nur, dass er immer noch in seinem eigenen Paralleluniversum lebt. Für Merz und von der Leyen war der gesamte EU-Gipfel ein einziges Desaster; ein Desaster mit Ansage! Sie konnten ihre großspurigen Forderungen bezüglich der Enteignung russischer Gelder nicht durchsetzen. Aber nicht nur das. Auch beim zweiten heiß debattierten Thema, der Unterzeichnung des Mercosur-Handelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten [https://de.wikipedia.org/wiki/Mercosur], sind Merz und von der Leyen krachend gescheitert. Eigentlich sollte Ursula von der Leyen gerade eben im Flieger nach Brasilien sitzen, wo heute das Abkommen feierlich unterzeichnet werden sollte. Daraus ist nichts geworden. Italien und Frankreich fürchten den Groll ihrer Bauern und wollen nun noch „offene Punkte“ klären. Das ist schon fast tragikomisch, wenn man bedenkt, dass seit 1999 an diesem Abkommen verhandelt wird und man somit 26 Jahre Zeit hatte, diese offenen Punkte zu klären. Wie dem auch sei: Deutschland konnte sich auch in diesem Punkt nicht durchsetzen. „Deutschland ist zurück auf der internationalen Bühne!“ Das stimmt. Aber sonderlich erfolgreich scheint diese „Rückkehr“ ja nicht zu sein. „Noch viel Lernen Du musst, junger Kanzler“, würde wohl ein alter Jedi-Meister nun sagen. Es ist eine Sache, der willfährigen und stets regierungstreuen deutschen Presse jede Niederlage als Erfolg zu verkaufen. Auf internationaler Ebene klappt das nicht. Und das ist im konkreten Fall ja auch gut so. Titelbild: Screencap ARD.de[http://vg04.met.vgwort.de/na/88463e9c1f714fe4a8a612ccbe7e7659]

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Bundesregierung zu Enteignung russischen Staatsvermögens: Chinesische Haltung interessiert uns nicht

Diesen Donnerstag treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, um endgültig über die Aneignung der eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 185 Milliarden Euro zu entscheiden. Deponiert sind diese bisher beim belgischen Vermögensverwalter Euroclear. Einer deren Hauptaktionäre, neben belgischen und französischen Staatsfonds, ist der chinesische Staat. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten unter anderem wissen, ob Kanzler Merz, einer der Hauptbefürworter dieses völker- und finanzrechtlich hoch umstrittenen Schritts, schon mit der chinesischen Seite gesprochen hat, wie diese das Vorhaben der Beschlagnahmung von Staatsvermögen bewertet. Zudem kam die Frage auf, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage EU und Bundesregierung eigentlich an das Geld vom privaten Vermögensverwalter Euroclear rankommen wollen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Hintergrund Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden auf Initiative der EU Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Gesamtwert von 210 Milliarden Euro im EU-Raum eingefroren. 185 Milliarden davon allein bei dem Unternehmen Euroclear, einer globalen Finanzmarktinfrastrukturgruppe mit Sitz in Brüssel. Das Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung des Wertpapierhandels und der Verwahrung. Die Gelder steckten, bevor es zum Einfrieren kam, vor allem in Staatsanleihen und sollten Rentenzahlungen des russischen Staates absichern. Jetzt wollen Merz und Co die Gelder de facto enteignen und der Ukraine als Kreditlinie zur Verfügung stellen. Die ganzen völker- und finanzrechtlichen Probleme und Widersprüche bei diesem Vorhaben von Merz und der EU-Kommission hat Jens Berger jüngst hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143031] und hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143708] nachgezeichnet. Das zentrale Problem bei dem Vorhaben von Merz und Co: Das Staatsvermögen eines jeden Staates hat gemäß Völkerrecht einen umfassenden Immunitätsschutz und gilt, dem Prinzip der Staatensouveränität folgend, einem fremden Zugriff als grundsätzlich entzogen. Das von Merz und EU-Kommission jetzt ins Visier genommene Euroclear, in dem das russische Staatsvermögen deponiert ist, gilt als eine der größten sogenannten Clearinggesellschaften der Welt. Euroclear verwahrt nach Darlegung [https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/euroclear-chefin-so-etwas-wie-freies-geld-von-euroclear-fuer-die-eu-existiert-nicht-110799245.html] seiner Chefin, der Belgierin Valérie Urbain, „die Währungsreserven von 100 Zentralbanken aus Europa und der ganzen Welt“ im Wert von gigantischen 42 Billionen (!) Euro und wickelt „jeden Monat Wertpapiergeschäfte im Wert des Welt-Bruttoinlandsprodukts“ ab. Das heißt, Euroclear ist angesichts dieser Zahlen extrem „systemrelevant“ für die Finanzstabilität im Euro-Raum. Wegen EU-Agieren: US-Ratingagentur Fitch setzt Euroclear auf „negativ“ Doch diese ganzen damit einhergehenden existenziellen Risiken scheinen Merz & Co (von der Leyen, Kallas …) in ihrer Mission („Das ist eine Schlüsselfrage für Europa“) nicht zu stören. Deren mutmaßlich völkerrechtswidriges Vorgehen hat bereits dazu geführt, dass zum Beispiel die einflussreiche US-Ratingagentur Fitch den Ausblick für den belgischen Finanzdienstleister Euroclear auf „negativ“ herabgesetzt [https://lostineu.eu/russisches-vermoegen-euroclear-herabgestuft-orban-prueft-rueckzug] und eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit in Aussicht gestellt hat. Als Grund nennt Fitch explizit „rechtliche Gefahren und Liquiditätsrisiken“ wegen der EU-Pläne zur Aneignung des dort lagernden Staatsvermögens. Laut Euroclear-Chefin Urbain hätten in Reaktion auf das Agieren der EU-Kommission auch bereits mehrere andere Zentralbanken angefragt, ob ihr Geld noch sicher ist. Der ungarische Regierungschef Orban hat bereits angekündigt [https://lostineu.eu/russisches-vermoegen-euroclear-herabgestuft-orban-prueft-rueckzug/], das bei Euroclear angelegte ungarische Vermögen abzuziehen. Das Geld sei in Belgien nicht mehr sicher, so die Begründung. Euroclear und die von Merz und der EU-Kommission bisher kaum beachtete Rolle Chinas Laut eines Fachgutachtens der Wissenschaftlichen Dienste [https://www.bundestag.de/resource/blob/1106768/WD-4-020-25.pdf] des Bundestages vom Juli 2025 gehört das „Staatliche chinesische Devisenamt“ (chinesisch 国家外汇管理局) zu den zehn größten Hauptaktionären von Euroclear, zusammen halten diese 80,67 Prozent. Die staatliche chinesische Behörde ist verantwortlich für die Verwaltung von Währungsreserven der chinesischen Zentralbank und der Chinesischen Volksbank (People’s Bank of China). Sie wäre als einer der Hauptanteilseigener also sowohl direkt wie indirekt von den Maßnahmen in Bezug auf Euroclear betroffen, die federführend die Bundesregierung und EU-Kommission derzeit planen. Dass Regierungssprecher Stefan Kornelius vor diesem skizzierten Hintergrund im Namen des Kanzlers erklärt, dass man in dieser Angelegenheit nicht das Gespräch mit der chinesischen Seite suchen wird, spricht Bände über die Kurzsichtigkeit sowie die geo- und finanzpolitische Ignoranz der aktuellen Bundesregierung: > „Die Bundesregierung spricht nicht mit Anteilseignern von Euroclear, sondern mit der belgischen Regierung und mit den europäischen Partnern, und auf dieser Ebene wird eine Entscheidung gesucht.“ Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025 Frage Warweg Am Donnerstag werden sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel treffen, um mutmaßlich endgültig über die Aneignung der eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 185 Milliarden Euro zu entscheiden, welche beim belgischen Vermögensverwalter Euroclear deponiert sind. Neben belgischen und französischen Staatsfonds ist das staatliche chinesische Devisenamt einer der Hauptaktionäre von Euroclear. Da der Kanzler einer der Hauptbefürworter dieses völker- und finanzrechtlich umstrittenen Vorhabens ist, würde mich interessieren: Hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund schon mit der chinesischen Seite darüber gesprochen, wie sie dieses Vorhaben der Beschlagnahmung von bisher völkerrechtlich eigentlich umfassend geschütztem Staatsvermögen bewertet? Regierungssprecher Kornelius Herr Warweg, jenseits Ihrer umfassenden Einordnung dieses Vorgangs möchte ich das in der Sache auf den Hinweis reduzieren, dass die Gespräche darüber andauern und dass sie möglichst am Donnerstag einer Entscheidung zugeführt werden. Die Bundesregierung spricht nicht mit Anteilseignern von Euroclear, sondern mit der belgischen Regierung und mit den europäischen Partnern, und auf dieser Ebene wird eine Entscheidung gesucht. Zusatzfrage Warweg Noch eine Verständnisfrage: Wie genau wollen die EU und Kanzler Merz eigentlich an das Geld von Euroclear herankommen? Gibt es da schon konkrete Überlegungen? Euroclear weigert sich, die belgische Regierung ebenfalls. Nach allgemeinem Verständnis bräuchte die EU also einen rechtlichen Titel, der Euroclear dazu zwingt, das Geld herauszurücken. Wer soll denn nach den Vorstellungen von Herrn Merz diesen Titel auf welcher rechtlichen Basis erteilen? Kornelius Auch hier möchte ich mir Ihre Sprache nicht zu eigen machen – „herausrücken“ usw., darum geht es nicht. Es geht um eine rechtssichere Konstruktion, die es nicht ermöglicht, dieses Geld zu konfiszieren – was Sie unterstellen -, sondern die es ermöglicht, dieses Geld als Garantie, als Sicherheit für ein Darlehen zu nutzen. Diese Absicherung wird momentan verhandelt – übrigens mit umfassenden Rechtssätzen, die die Europäische Kommission erstellt hat, in denen auch Ihre Fragen beantwortet werden und die momentan im Verhandlungsprozess mit Belgien zur Debatte stehen. Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.12.2025 Mehr zum Thema: Enteignung russischer Gelder – das Ziel sind ewige Sanktionen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143708] Den Russen ein paar Milliarden klauen … [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143658] Die groteske Debatte um die Nutzung der „eingefrorenen“ russischen Währungsreserven [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143031] Die Vogel-Strauß-Taktik der Bundesregierung bei geplanter Nutzung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens [https://www.nachdenkseiten.de/?p=142983] [https://vg04.met.vgwort.de/na/15f1d49941964cdd894648e2920ed196]

18 dic 2025 - 8 min
Soy muy de podcasts. Mientras hago la cama, mientras recojo la casa, mientras trabajo… Y en Podimo encuentro podcast que me encantan. De emprendimiento, de salid, de humor… De lo que quiera! Estoy encantada 👍
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