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Verdeckte Armut: Wenn Sozialleistungen nicht ankommen
In Deutschland beziehen Millionen Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Sozialleistungen – ein verstecktes Phänomen mit weitreichenden Folgen. Viele dieser Fälle bleiben unsichtbar, da die Betroffenen aus verschiedenen Gründen auf zustehende Hilfe verzichten. Dieses Problem der Nichtinanspruchnahme (oder der „verdeckten Armut“) ist weit verbreitet – deutlich weiter als etwa bekannt gewordene Missbrauchsfälle von Sozialleistungen. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF [https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/260109-Verdeckte-Armut-NDS_DK.pdf] vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier [https://www.nachdenkseiten.de/?cat=54]. In der öffentlichen Debatte dominieren oft Berichte über Leistungsbetrug und „Sozialschmarotzer“. Tatsächlich ist die Zahl der Menschen, die auf zustehende Leistungen verzichten, um ein Vielfaches höher. Dennoch fristet das Thema bisher ein Schattendasein. Bereits jetzt beantragt rund ein Drittel der eigentlich berechtigten Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld) keine Leistungen. Bei einzelnen Hilfen bleibt sogar die Mehrheit ungenutzt. Hier zeigt sich ein Paradox des Sozialstaats: Formale Rechte sind vorhanden, werden aber von vielen nicht in Anspruch genommen. Was sagen die Fakten? Studien [1] zeigen durchgängig erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten quer über verschiedene Leistungen, insbesondere bei bedürftigkeitsgeprüften Hilfen. Nahezu jede Studie zeigt, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten keine Leistungen bezieht. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) lag die Dunkelziffer der Nichtbezieher aktuellen Schätzungen zufolge bei über einem Drittel. In der Grundsicherung im Alter nehmen rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht wahr [2]. Noch dramatischer ist es bei einigen ergänzenden Familienleistungen: Vom Kinderzuschlag (KIZ) etwa werden nach aktuellen Daten nur 12–36 Prozent der möglichen Fälle tatsächlich ausgeschöpft; 64–88 Prozent der anspruchsberechtigten Familien rufen diese Leistung nicht ab. Beim Wohngeld variierten die Schätzungen je nach Methode und Jahr zwischen grob 50 Prozent und 80 Prozent Nichtinanspruchnahme – die Bandbreite zeigt Unsicherheiten, doch selbst die vorsichtigsten Annahmen lassen auf einen erheblichen Anteil unversorgter Haushalte schließen. Zum Vergleich: Universelle Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung (etwa das Kindergeld) weisen nahezu 100 Prozent Inanspruchnahme auf. Das Problem konzentriert sich also auf die Hilfen, bei denen ein Antrag und Bedarfsnachweis erforderlich sind. Zur Erklärung: Definition und Methodik Nichtinanspruchnahme („Non-Take-up“) bezeichnet den Anteil der formal Leistungsberechtigten, die eine Sozialleistung nicht beziehen, obwohl ein Anspruch bestünde. Umgangssprachlich wird dies auch als verdeckte Armut bezeichnet, da die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben, ohne in der Sozialstatistik aufzutauchen. Die Ermittlung dieser Quoten erfolgt meist durch Mikrosimulationen auf Basis von Haushaltssurveys, da amtliche Statistiken nur die Leistungsempfänger erfassen, nicht aber die Nichtbezieher. Abhängig von Daten und Annahmen ergeben sich Bandbreiten: So wurde die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld für 2013 je nach Datengrundlage auf 63 Prozent bis 87 Prozent geschätzt. Unterschiedliche Annahmen etwa zu Wohnkosten oder Mehrbedarfen können die Quote spürbar beeinflussen. Experten weisen jedoch darauf hin, dass selbst konservative Schätzungen die reale Nichtinanspruchnahme eher unterschätzen. Klar ist: Obwohl die exakte Höhe im Einzelfall variiert, bestätigt jede Studie, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keine Leistung erhält. Warum verzichten Berechtigte? Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Mix aus individuellen Barrieren und systembedingten Hürden. Viele Leistungsberechtigte wissen schlicht nicht, dass ihnen Hilfe zusteht, oder unterschätzen ihren Anspruch. Andere schrecken vor dem Antragsaufwand zurück: komplexe Formulare, lange Behördengänge und die Offenlegung privater Lebensverhältnisse wirken abschreckend. Hinzu kommt eine, besonders durch bestimmte Boulevard-Medien betriebene Stigmatisierung der finanziellen Hilfe für arme Menschen: Schamgefühle oder die Angst, als „Bittsteller“ dazustehen, halten Menschen davon ab, Unterstützung zu beantragen. Zyniker argumentieren gerne, wer auf eine angebotene Leistung verzichtet, braucht sie offenbar nicht wirklich oder tut es aus freien Stücken. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Untersuchungen zeigen, dass Verzicht meist unfreiwillig ist – bedingt durch Unkenntnis, Scham oder objektive Hürden und nicht durch mangelnden Bedarf. In einer Befragung [3] gaben über 50 Prozent der Teilnehmer an, im Falle eigener Bedürftigkeit aus Angst vor Stigmatisierung eher auf Sozialleistungen verzichten zu wollen; sogar ein Drittel meinte, andere sollten lieber ebenfalls keinen Antrag stellen. Ein solcher Wertekontext (verschämte Armut) untergräbt das Solidarprinzip des Sozialstaats und verstetigt Armut. Auch systemische Faktoren spielen hinein: Wer keinen festen Wohnsitz oder keine lückenlosen Nachweise hat, kann trotz Not durchs Raster fallen. In der Fachdebatte wird entsprechend zwischen primärer Nicht-Inanspruchnahme (Berechtigte stellen gar keinen Antrag) und sekundärer Nicht-Inanspruchnahme (Antrag gestellt, aber Leistung nicht bewilligt oder nicht voll ausgeschöpft) unterschieden. Wie sich das konkret auswirken kann, illustriert der folgende „Fall“ – „Frau M.“ ist eine fiktive Person, die hier geschilderten Lebensumstände und Geschehnisse haben aber einen sehr realen Hintergrund: > Frau M. ist 72 Jahre alt. Sie lebt allein in einer kleinen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, irgendwo zwischen Durchgangsstraße und Hinterhof. Die Wohnung ist sauber, ordentlich, still – zu still. > > Ihre monatliche Rente beträgt rund 800 Euro. Es ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens – unterbrochen von Familienarbeit, Teilzeit, niedrigen Löhnen. Rein rechtlich hätte Frau M. Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ihr Einkommen liegt deutlich unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum. > > Doch Frau M. stellt keinen Antrag. Nicht, weil sie nichts davon weiß. Sondern weil sie sich schämt. „Ich will niemandem zur Last fallen“, sagt sie. „Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet.“ Der Gedanke, staatliche Hilfe zu beantragen, fühlt sich für sie nicht nach einem Recht an, sondern nach einem persönlichen Versagen. Als würde sie eingestehen, dass ihr Leben am Ende „nicht gereicht“ hat. > > Hinzu kommt die Angst. Angst vor dem Amt. Angst vor Formularen, vor Nachfragen, vor Briefen, die sie nicht versteht. Vor allem aber die Angst, dass das Sozialamt ihre erwachsenen Kinder kontaktieren könnte – Kinder, die selbst kaum über die Runden kommen. Frau M. fürchtet, ihnen zur Last zu fallen, ihre Beziehungen zu belasten, Schuldgefühle auszulösen. Sie hat gehört, dass Ämter Unterhalt prüfen. Ob das in ihrem Fall zuträfe, weiß sie nicht genau. Aber allein die Vorstellung reicht. > > Und dann ist da noch die Wohnung. Seit Jahrzehnten lebt sie hier. Sie kennt jede Macke im Türrahmen, jede kalte Ecke im Winter. In ihrer Vorstellung ist das Sozialamt eine Macht, die über ihr Leben entscheidet – und vielleicht auch darüber, ob sie bleiben darf. Ob diese Angst begründet ist, spielt kaum eine Rolle. Sie ist real. > > Also spart Frau M. – nicht an Luxus, sondern am Notwendigen. Sie dreht die Heizung kaum auf. Sie kauft Lebensmittel kurz vor Ladenschluss, wenn sie reduziert sind. Fleisch gibt es selten. Frisches Obst manchmal gar nicht. Arztbesuche schiebt sie hinaus, Medikamente teilt sie ein. „So schlimm ist es schon nicht“, sagt sie dann. > > Ihre Armut ist unsichtbar. In keiner Statistik taucht sie auf. Sie gilt nicht als leistungsbeziehend, nicht als hilfsbedürftig. Nach außen wirkt sie unauffällig, angepasst, „ordentlich“. Genau so, wie das System es belohnt. > > Was hier sichtbar wird, ist kein individueller Ausnahmefall, sondern ein strukturelles Versagen. Ein Sozialstaat, der Rechte gewährt, sie aber so organisiert, dass ausgerechnet die Schwächsten sie nicht in Anspruch nehmen. Ein System, das auf Antragspflichten, Abschreckung, Angst vor Kontrolle und moralische Stigmatisierung setzt – und sich dann wundert, wenn Hilfe nicht ankommt. > > Unsere Frau M. ist eine fiktive Person, aber ihre Situation ist alltägliche Realität für hunderttausende ältere Menschen in Deutschland. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf: > > Was ist ein Sozialstaat wert, wenn Menschen lieber frieren und hungern, als ihn in Anspruch zu nehmen? Wem nützt es? Kurzfristig scheint der Staat finanziell davon zu profitieren, wenn Leistungen nicht abgerufen werden – doch diese Einsparungen gehen mit versteckten Kosten und Risiken einher. Tatsächlich entlastet jede nicht ausgezahlte Sozialleistung zunächst den Haushalt der öffentlichen Hand: Es fließen weniger Transferzahlungen. Im Jahr 2023 etwa wurden – bedingt durch die geringe Inanspruchnahme – nur etwa 800.000 Kinder über den Kinderzuschlag erreicht, was rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien entspricht. Der Staat sparte so Hunderte Millionen Euro an Ausgaben. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) verzichtete etwa ein Drittel der Berechtigten auf die Leistung – rechnerisch blieben dadurch Milliardenbeträge in der Kasse. Und wenn 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren keine Grundsicherung im Alter abrufen, spart der Staat jährlich rund 2 Mrd. Euro. Diese Nicht-Inanspruchnahme sei doch positiv, da sie den Steuerzahler entlaste, argumentieren neoliberal verbildete Menschen gerne. Aber ihnen sei gesagt: Diese „Ersparnis“ ist trügerisch. Kurzfristig mag der Verzicht der Berechtigten den Sozialetat schonen, doch langfristig kommen Folgekosten auf uns alle zu. Verdeckte Armut führt nämlich zu höheren Belastungen an anderer Stelle: Ungelinderte Not kann gesundheitliche Probleme verschärfen, Bildungschancen von Kindern verringern und die Betroffenen in anhaltender Armut halten. All das erzeugt später Mehrkosten, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungssystem oder durch spätere Arbeitslosigkeit. Über die Jahre summieren sich diese indirekten Kosten auf ein Vielfaches der kurzfristig „eingesparten“ Beträge. Anders ausgedrückt: Was der Staat heute an Transfers nicht zahlt, zahlt er morgen oft mit Zinsen – etwa für Notfälle, Reparaturen und Folgemaßnahmen. Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlicher Effekt, der in der politischen Debatte meist ausgeblendet wird: In einer nachfragegetriebenen Wirtschaft wie der unseren sind einkommensarme Haushalte nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch zentrale Konsumenten. Transfers an Arme fließen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurück – für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und lokale Dienstleistungen. Ökonomisch gesprochen ist ihre marginale Konsumneigung besonders hoch. Bleiben diese Mittel aus, fehlt Nachfrage genau dort, wo sie konjunkturell am wirksamsten wäre. Während zusätzliche Einkommen bei sehr Vermögenden häufig gespart oder in Finanz- und Kapitalmärkte verschoben werden, stabilisieren Sozialtransfers an einkommensarme Haushalte realwirtschaftliche Nachfrage. Nichtabgerufene Sozialleistungen sind deshalb nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein makroökonomisches Problem: Sie entziehen der Binnenwirtschaft Kaufkraft und verstärken Abschwungstendenzen, statt ihnen entgegenzuwirken. Folgen für Gesellschaft und Demokratie Wenn Sozialleistungen ihr Ziel verfehlen, verliert die Gesellschaft auf lange Sicht doppelt – wirtschaftlich durch ungenutztes Potenzial und politisch durch schwindendes Vertrauen. Die Armutsbekämpfung leidet, weil staatliche Hilfen ihre steuernde Wirkung verfehlen: Offizielle Statistiken unterschätzen das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, da Nichtbezieher gar nicht erfasst werden. Dadurch kann eine sinkende Zahl von Leistungsbeziehern trügerisch als sozialpolitischer Erfolg erscheinen, obwohl in Wirklichkeit nur die Dunkelziffer gewachsen ist. Gesamtgesellschaftlich geht wertvolles Potenzial verloren: Menschen, die mit etwas Unterstützung ein produktiveres, gesünderes Leben führen könnten, bleiben in der Armutsfalle und können ihre Fähigkeiten nicht einbringen. Vor allem bei Kindern bedeutet verdeckte Armut verlorene Chancen – für die Individuen und für die Gesellschaft, die später die Folgen tragen muss. Sozialökonomisch verliert der Staat langfristig Steuereinnahmen und Sozialbeiträge, wenn viele Bürger wegen fehlender Unterstützung in niedrig entlohnten Prekärjobs oder in Arbeitslosigkeit verbleiben. Und schließlich sind da die demokratiepolitischen Implikationen: Verdeckte Armut untergräbt das Grundvertrauen in den Sozialstaat. Bürger, die erleben, dass ihnen zustehende Hilfe faktisch nicht ankommt, verlieren an Vertrauen in die Institutionen. Rechtspopulistische Narrative, wie etwa „Die Migranten sind schuld!“, finden in so einem Klima immer mehr Zulauf. Auch das soziale Zusammenleben leidet, wenn Teile der Bevölkerung dauerhaft abgehängt bleiben. Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt wird untergraben und politische Teilhabechancen sind ungleich verteilt. Die Nichtinanspruchnahme ist somit weder aus fiskalischer noch aus gesellschaftlicher Sicht trivial – im Gegenteil, sie kommt uns alle teuer zu stehen. Fazit Ein Sozialstaat, in dem Rechte nur auf dem Papier stehen, verliert an Glaubwürdigkeit. Verdeckte Armut bedeutet, dass der Anspruch auf Hilfe zwar formal existiert, praktisch aber ins Leere läuft – eine demokratiepolitisch brisante Schieflage. Wenn erhebliche Teile der Bevölkerung ihr soziales Recht auf Sicherung des Existenzminimums nicht realisieren können, wird das Versprechen gleicher Bürgerrechte ausgehöhlt. Es besteht die Gefahr, dass Betroffene das Vertrauen in die Fairness und Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen immer mehr verlieren. Mit dem Regierungswechsel ist die zuvor geplante Kindergrundsicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht weiterverfolgt worden. Statt eines Systemwechsels hin zu gebündelten und automatisch ausgezahlten Leistungen setzt die Bundesregierung bislang auf punktuelle Vereinfachungen bestehender Instrumente, insbesondere beim Kindergeld. Ob diese Schritte ausreichen, um die hohen Hürden der Nichtinanspruchnahme wirksam zu senken, ist offen. Unabhängig von der konkreten Reformarchitektur bleibt der Handlungsauftrag bestehen: die Lücke zwischen formalem Rechtsanspruch und sozialer Realität zu schließen. An dieser Frage entscheidet sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats – denn ein Versprechen, das viele seiner Adressaten nicht erreicht, bleibt politisch folgenreich. Das darf niemand wollen. Titeilbild: Berit Kessler / Shutterstock ---------------------------------------- Quellen & Literatur (Auswahl) BMAS/ISG – Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Forschungsbericht 668 (Matta & Engels), 2024. Deutsches Jugendinstitut (DJI) – Barrieren der Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen, Studie (Castiglioni/Boll), 2023. Buslei, H. et al. (WSI) – WSI-Report: Verdeckte Altersarmut, 2019. Paritätischer Wohlfahrtsverband – Auswertung Bildungspaket, 2019. Sachverständigenrat Wirtschaft – Jahresgutachten 2022/23 (Wohngeld/KiZ), 2022. Fraunhofer/Max-Planck-Institut – Studie zu BAföG-Nichtnutzung, 2025. ---------------------------------------- Fußnoten [«1] Bestandsaufnahme [https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-668-bestandsaufnahme-nichtinanspruchnahme-sozialleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1] quantitativer Studien zum Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen [«2] Buslei, H.; Geyer, J.; Haan, P.; Harnisch, M. (2019): Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter – trotz steigender Altersarmut, DIW Wochenbericht 49/2019, Berlin. [«3] BMAS / ISG (2024) – Forschungsbericht 668 [https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-668-bestandsaufnahme-nichtinanspruchnahme-sozialleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1]
Bundesregierung verweigert Antwort: Auf welcher Quellen-Grundlage beruht Merz-Aussage zu Maduro und Venezuela?
Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro vor dem Bundesgericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des Drogenkartells „Los Soles“ sei, zurückgenommen. Kanzler Merz hatte bei seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff ebenfalls auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro und Venezuela im internationalen Drogengeschäft verwiesen. Gleichzeitig spricht das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) davon, dass Venezuela, sowohl was Drogentransfer als auch Drogenproduktion angeht, nur eine marginale Rolle spielt, insbesondere was den Export in die USA angeht. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, auf welcher Quellenlage der Kanzler seine diffamierende Aussage getroffen hat. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Hintergrund Einer der Hauptanklagepunkte des US-Justizministeriums gegen Nicolás Maduro, beruhend auf einer Anklageschrift von 2020, mit welcher auch die Bombardierung der Hauptstadt Caracas und drei weiterer Bundesstaaten sowie die Entführung des venezolanischen Präsidenten und seiner Frau Cilia Flores gerechtfertigt wurde, lautete, er sei Anführer des Drogenkartells Los Soles. In der Anklageschrift wird der Name des Kartells insgesamt 32-mal erwähnt: > „NICOLAS MADURO MOROS, der Angeklagte, half bei der Leitung und führte schließlich das Cártel de Los Soles, als er in Venezuela an Macht gewann. Unter der Führung von MADURO MOROS und anderen versuchte das Cártel de Los Soles nicht nur, seine Mitglieder zu bereichern und ihre Macht zu stärken, sondern auch, die Vereinigten Staaten mit Kokain zu „überfluten” und den Konsumenten in diesem Land die schädlichen und suchterzeugenden Wirkungen der Droge zuzufügen. > > Während die meisten Drogenhandelsorganisationen in Süd- und Mittelamerika versucht haben, sich aus ihrer Rolle als Importeure von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Staaten zurückzuziehen, um einer Strafverfolgung in den USA zu entgehen, hat das Cártel de Los Soles unter der Führung von MADURO MOROS und anderen es sich zur Aufgabe gemacht, Kokain als Waffe gegen Amerika einzusetzen und so viel Kokain wie möglich in die Vereinigten Staaten zu importieren. [https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen1_G9_GMhEWoAAXw2b.jpeg]https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen1_G9_GMhEWoAAXw2b.jpeg Doch kurz vor dem ersten Anhörungstermin von Maduro vor dem Bundesgericht in New York am 5. Januar, also in dem Moment, als die Vorwürfe gerichtsfest sein mussten, ließ das US-Justizministerium die Anklageschrift massiv überarbeiten und nahm den Hauptvorwurf, Maduro sei Chef des Drogenkartells Los Soles komplett zurück und relativierte zudem die Existenz des Kartells. Und statt 32-mal wird es in der aktuellen Anklageschrift nur noch 2-mal und dies eher nebenbei erwähnt: > NICOLÁS MADURO MOROS. Der Angeklagte – wie vor ihm der ehemalige Präsident Chávez – beteiligt sich an einer Kultur der Korruption, in der sich mächtige venezolanische Eliten durch Drogenhandel und den Schutz ihrer Partner, der Drogenhändler, bereichern, und trägt zu deren Fortbestehen bei. Die Gewinne aus diesen illegalen Aktivitäten fließen an korrupte Zivilisten, Militärs und Geheimdienstmitarbeiter, die in einem Patronagesystem operieren, das von den Spitzen der Hierarchie, dem sogenannten Cártel de Las Soles oder Kartell der Sonnen, geleitet wird – eine Anspielung auf das Sonnenabzeichen, das auf den Uniformen hochrangiger venezolanischer Militärs angebracht ist. > > Venezuela liegt in einer für Drogenhändler geografisch günstigen Lage, mit Zugang zum Karibischen Meer im Norden über mehrere große Häfen und Zugang zu den Bergregionen Kolumbiens im Westen, wo Kokapflanzen angebaut und in Dschungellaboren zu einem Großteil des weltweiten Kokainangebots verarbeitet werden. Ab etwa 1999 wurde Venezuela zu einem sicheren Hafen für Drogenhändler, die bereit waren, für Schutz und Unterstützung korrupter venezolanischer Zivil- und Militärbeamter zu zahlen, die außerhalb der Reichweite der kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden und Streitkräfte operierten, die durch die Anti-Drogen-Hilfe der Vereinigten Staaten unterstützt wurden. [https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen2_G9_IEl6XwAAADhW.jpeg]https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen2_G9_IEl6XwAAADhW.jpeg Die New York Times titelte [https://www.nytimes.com/2026/01/05/us/trump-venezuela-drug-cartel-de-los-soles.html?smid=tw-share] dazu „Justizministerium zieht Behauptung zurück, dass Venezuelas „Cartel de los Soles“ eine tatsächliche Gruppe ist“ und führte weiter aus: > „Während die alte Anklageschrift 32 Mal auf das Kartell „Cartel de los Soles” Bezug nimmt und Herrn Maduro als dessen Anführer bezeichnet, wird dieses Kartell in der neuen Anklageschrift zweimal erwähnt und es wird gesagt, dass er, wie sein Vorgänger Präsident Hugo Chávez, an diesem Patronagesystem beteiligt war, es aufrechterhielt und schützte.“ Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-friedrich-merz-erklaert-zur-situation-in-venezuela-2401528] in seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff gegen das südamerikanische Land mit 150 Kampfflugzeugen, darunter schweren B-1-Bombern und der anschließenden Entführung des Präsidenten und seiner Frau Folgendes: > „Nicolás Maduro hat sein Land ins Verderben geführt. Die letzte Wahl wurde gefälscht. Die Präsidentschaft haben wir – wie viele andere Staaten auf der Welt – daher nicht anerkannt. Maduro spielte in der Region, mit unseligen Allianzen weltweit und durch die Verstrickung Venezuelas in das Drogengeschäft eine problematische Rolle.“ Die Vereinten Nationen widersprechen der Darstellung von Trump und Merz Doch im Gegensatz zur Darstellung von Merz kommen alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, zu dem Schluss, dass Venezuela nur ein marginaler Ort für Drogentransfer in die USA ist. Das liegt unter anderem daran, dass Venezuela keinen Zugang zum Pazifik hat und der Großteil des Kokain-Exports in die USA über die Pazifikhäfen Ecuadors und Kolumbiens verläuft und auf dem Landweg über Mexiko. Dies bestätigt auch der aktuelle UN-Drogenbericht 2025 [https://www.unodc.org/unodc/data-and-analysis/world-drug-report-2025.html]. Der Bericht erwähnt Venezuela nur am Rande und stellt kurz fest, dass nur ein minimaler Teil der kolumbianischen Drogenproduktion auf dem Weg in die USA und nach Europa durch das Land transportiert wird. Venezuela hat sich laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) als Gebiet behauptet, das frei von Anbau von Kokablättern, Marihuana und ähnlichen Produkten sowie von der Präsenz internationaler krimineller Kartelle ist. Nur fünf Prozent der kolumbianischen Drogen werden über Venezuela transportiert. Um diese Zahl in die richtige Perspektive zu rücken: Im Jahr 2018 wurden 210 Tonnen Kokain durch Venezuela transportiert, während Kolumbien 2.370 Tonnen – zehnmal so viel – und Guatemala 1.400 Tonnen produzierten oder verkauften. Dazu erklärte der langjährige UNODC-Leiter Pino Arlacchi jüngst in einem Beitrag, der auch auf den NachDenkSeiten veröffentlicht [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138549] wurde: > „Ja, Sie haben richtig gelesen: Guatemala ist ein siebenmal wichtigerer Drogenkorridor als der angeblich so gefürchtete bolivarische „Drogenstaat”. Aber niemand spricht darüber, weil Guatemala nur 0,01 Prozent der weltweiten Gesamtmenge der einzigen nicht-natürlichen Droge produziert, die Trump interessiert: Erdöl.“ > > Das „Cártel de los Soles” ist eine Schöpfung der Fantasie Trumps. Es soll vom venezolanischen Präsidenten angeführt werden, wird aber weder im Bericht der weltweit führenden Anti-Drogen-Behörde noch in den Dokumenten einer europäischen Behörde oder fast keiner anderen Anti-Kriminalitäts-Behörde weltweit erwähnt. Nicht einmal in einer Fußnote.“ Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass Regierungssprecher Stefan Kornelius sich rundheraus verweigert darzulegen, auf welcher Faktengrundlage der Bundeskanzler seine diffamierenden Äußerungen gegenüber Maduro und Venezuela in Bezug auf die „Verstrickungen in das Drogengeschäft“ getätigt hat. Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026 Frage Warweg Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten vor dem Gericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des „Cartel de los Soles“ sei, zurückgenommen. Jetzt hatte auch Kanzler Merz in seiner ersten Stellungnahme auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro im Drogengeschäft verwiesen und das zumindest implizit als Rechtfertigung für den US-Angriff genutzt. Da auch alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, Venezuela nur als marginalen Ort im Drogentransfer und bei Drogenproduktion quasi als inexistent bewerten -das hat zum Beispiel UNODC entsprechend berichtet -, würde mich interessieren, auf welcher konkreten Quellenlage denn der Kanzler zu seiner Aussage gekommen ist. Hat er da einfach die US-Darstellung, die bis dato galt, übernommen, oder hat die Bundesregierung dazu eigene Erkenntnisse? Regierungssprecher Kornelius Ich muss mich gegen das Framing in Ihrer Frage wehren, weil der Kanzler das so nicht gesagt hat. Zusatz Warweg Doch, das hat er so gesagt. Kornelius Sie haben „implizit“ gesagt. Das ist, glaube ich, Ihre Wertung. Zuruf Warweg Ja, aber trotzdem bleibt der … Kornelius Sie haben eben „implizit“ gesagt. Das war nicht wörtlich, oder? Zusatz Warweg Da habe ich ihn vielleicht ein kleines … Aber das ändert nichts an meiner eigentlichen Frage, die Sie bitte beantworten, auf welcher Daten- bzw. Faktengrundlage der Kanzler zu dieser Aussage gekommen ist. Vorsitzende Welty Wollen wir hier höflich miteinander umgehen? Zuruf Warweg Das sind wir doch. – Herr Kornelius lächelt nach wie vor. Vorsitzende Welty Ich lächle auch. Zuruf Warweg Die Antwort, Herr Kornelius! – Nur weil ich implizit gesagt habe, negiert das noch nicht Ihre … Kornelius Entschuldigen Sie wirklich, ich möchte auch um einen höflichen Ton bitten. Sie haben gesagt „implizit“, und ich habe gesagt: Der Kanzler hat es nicht so gesagt. Das ist die Antwort. Sie haben unterstellt, dass der Kanzler gesagt habe, Maduro sei wegen Drogenvergehen verhaftet worden. Das hat der Kanzler nicht gesagt. Das können Sie gerne so insinuieren, aber das hat er nicht so gesagt. Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026 Mehr zum Thema: Die große Lüge, Venezuela als „Drogenstaat“ zu bezeichnen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138549] Bundesregierung traut sich etwas Kritik an US-Vorgehen gegen Venezuela: „Nicht überzeugend“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144465] Der Überfall auf Venezuela und Trumps ehrlicher Imperialismus [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144342] Bundesregierung zu US-Totalblockade und Vorwurf des Landraubs gegen Venezuela: „Dazu fehlen uns die Informationen“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144046] Bundesregierung zu US-Invasionsflotte vor der venezolanischen Küste und Kopfgeld auf Maduro: „Bilaterale Angelegenheit“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138323] [https://vg04.met.vgwort.de/na/8e73323889e4490b8a6106970f94395a]
Strom-Terror in Berlin: Kannste dir nicht ausdenken!
Der längste Stromausfall in Berlin seit 1945 ist nun Geschichte – die Verstörung bleibt: über die fehlende Vorbereitung auf solche Ereignisse, über die dreiste öffentliche Kommunikation, über einen Tennis spielenden Bürgermeister – und über Täter, die sich „links“ nennen und die doch im besten Fall nützliche Idioten sind. Von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Der laut Netzbetreiber [https://www.n-tv.de/panorama/Berlin-vier-Tage-nach-Brandanschlag-wieder-komplett-mit-Strom-versorgt-id30213659.html] längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte ist nun vorbei. Über die neuesten Entwicklungen sendete etwa der RBB am Mittwochabend diese Spezialsendung [https://www.ardmediathek.de/video/rbb24-spezial/blackout-beendet-endlich-wieder-strom/rbb/Y3JpZDovL3JiYl9iNjFjNjljMS02MGU3LTQwYzktYTcxNy1hYzkyZjk3ZDA4MDhfcHVibGljYXRpb24]. Dass der Strom wieder läuft, bedeutet aber (hoffentlich) nicht, dass die Episode nun als geklärt oder ausgestanden betrachtet wird. Zu verstörend war das Verhalten und die Kommunikation vieler Vertreter des offiziellen Berlins. Zu dubios ist die angebliche Täterschaft durch eine „linke“ Gruppe. Und: Zu offensichtlich wurde die Tatsache, dass die Stadt auf solche Ereignisse nicht mal ansatzweise vorbereitet ist. Der Bürgermeister und sein Tennis-Match Als besonders aufreizend empfinden viele Bürger nun die Tatsache, dass der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sich am Tag des Anschlags (angeblich, nach eigener Aussage [https://www.sueddeutsche.de/politik/stromausfall-berlin-buergermeister-wegner-tennis-reaktion-li.3364769]) den ganzen Tag im Homeoffice verschanzt hatte. Dazu kommt nun die Meldung, dass er über den Tagesablauf die Unwahrheit gesagt [https://www.tagesspiegel.de/berlin/ich-habe-mich-in-meinem-buro-eingesperrt-doch-wegner-spielte-tennis-wahrend-des-stromausfalls-in-berlin-15112689.html] und an dem Tag ein Tennis-Match gespielt hatte (übrigens laut Tagesspiegel [https://www.tagesspiegel.de/berlin/gemeinsam-mit-dem-regierenden-auch-berlins-bildungssenatorin-spielte-in-der-stromkrise-tennis-15113384.html] zusammen mit der Berliner Bildungssenatorin). Wegners Verhalten und seine zweifelhafte Kommunikation darüber stehen symbolisch für das inakzeptable Verhalten der Berliner Regierungsmannschaft in den letzten Tagen. Vielen Bürgern dürfte dieser Tweet von Manaf Hassan [https://x.com/manaf12hassan/status/2008996192466702347] darum aus dem Herzen sprechen, in dem es heißt: > „Während die Menschen frieren und verzweifeln, war Kai Wegner nicht vor Ort, nicht präsent, nicht erreichbar für die Betroffenen – sondern auf dem Tennisplatz. Statt den Krisenstab zu leiten und alles zu tun, um die Versorgung zu sichern, lässt er die Stadt im Stich.“ Weniger Datenschutz und Transparenz bei kritischer Infrastruktur? Das Thema „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ rückt durch den Anschlag noch mehr ins öffentliche Interesse. Schon werden Forderungen laut, den Datenschutz „für mehr Sicherheit“ zu opfern [https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/nach-dem-folgenreichen-brandanschlag-auf-die-berliner-stromversorgung-will/68464198] oder Vorgaben zur Transparenz der Infrastruktur abzuschwächen [https://www.morgenpost.de/berlin/article410864974/streit-um-oeffentliche-netzdaten-senat-will-nur-von-seinem-versagen-ablenken.html]. Der Sicherheitsexperte Manuel Atug sagte gegenüber T-Online [https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_101068654/stromausfall-in-berlin-experte-wirft-politik-schwachsinn-vor.html] auf die Frage, ob es helfen würde, „kritische Infrastruktur weniger transparent zu machen“: > „Nein. Die Frage darf nicht sein, ob potenzielle Täter etwas herausfinden können. Denn bei Naturereignissen, die zu einer Katastrophe führen können, hilft Geheimhaltung auch nicht. Wenn ein Sturm oder Hochwasser Leitungen beschädigt, ist Transparenz völlig irrelevant. Entscheidend ist allein, ob wir gut vorbereitet sind und schnell reagieren können. Die Forderung, Infrastrukturpläne geheim zu halten, ist populistisch und lenkt vom eigentlichen Problem ab. Was wir brauchen, ist Resilienz: funktionierende Krisenstäbe, Notfallpläne, Ersatzstromversorgung, schnelle Reparaturprozesse. Franziska Giffey (Stellvertretung des Regierenden Bürgermeisters Berlins) und der NRW-Innenminister Reul fordern Geheimhaltung, aber das ist Schwachsinn und zeigt die politische Hilflosigkeit.“ Auch Arne Semsrott, Leiter des Projekts „Frag den Staat“, hält entsprechende Gesetzesänderungen für überflüssig: „Das ist wirklich kompletter Unsinn“, sagte er laut Berliner Morgenpost [https://www.morgenpost.de/berlin/article410864974/streit-um-oeffentliche-netzdaten-senat-will-nur-von-seinem-versagen-ablenken.html]. Das eigentliche Problem sei, dass das Stromsystem „zu anfällig“ sei. „Fachleute fordern seit Jahren Investitionen und dort eine bessere Krisenvorbereitung, wo man das System nicht resilienter machen kann.“ Es dürfe nicht sein, dass es Tage benötige, das System wieder hochzufahren. „Mit dem Verweis auf öffentliche Daten will der Senat nur von seinem eigenen Versagen ablenken.“ Terror gegen Bürger ist alles – aber nicht „links“ Als total dubios empfinde ich die (angebliche) Täterschaft einer sich „links“ nennenden Terror-Gruppe. Dazu kommt die Übernahme dieser fragwürdigen Charakterisierung des Terrors gegen Bürger als „links“ durch Medien und Politik. Der total abzulehnende Anschlag gegen tausende einfache Bürger kann selbst nach den massiven Umdeutungen des Wortsinns von „Links“ und „Rechts“ in den letzten Jahren in keiner Weise als „Links“ bezeichnet werden. Dieses Urteil trifft auch auf vorherige, angeblich durch die dubiose „Vulkan Gruppe“ verübte Anschläge [https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stromausfall-in-berlin-wer-steckt-hinter-der-mutmasslich-linksextremen-vulkangruppe-a-d607238f-4aaf-4e3d-8c52-182b1b5c2413] zu. Mehr zur Rechts-Links-Verwirrung findet sich hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=98657] oder hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=128495] oder hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=131949] oder hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=97262] oder hier [https://www.nachdenkseiten.de/?p=72153]. Wer Handlungen wie den Strom-Terror dennoch als „Links“ qualifiziert (wie die Gruppe selber oder viele Journalisten und Politiker), der führt die Bürger in die Irre und möchte den Ruf tatsächlich linker Inhalte (etwa das Streiten für soziale Gerechtigkeit) schwer beschädigen. Darum ist das Bekennerschreiben in meinen Augen überhaupt nicht „glaubwürdig“, wie laut Medien [https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101068152/raetselhafte-vulkangruppe-wer-hinter-dem-mega-blackout-in-berlin-steckt.html] Staatsschutz und Landeskriminalamt behaupten. Im Gegenteil: Die ganze Aktion riecht meiner Meinung nach intensiv nach „Falscher Flagge“ – aber das ist eine total unbelegte Theorie. Es gibt noch weitere Theorien: Inzwischen ist laut Berliner Zeitung [https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vulkangruppe-gegen-vulkangruppe-der-psyop-coup-hinter-dem-blackout-li.10012977] ein zweites Bekennerschreiben aufgetaucht (und laut taz [https://taz.de/Anschlag-auf-das-Stromnetz-in-Berlin/!6143538/] sogar ein drittes), was die Verwirrung nicht mindert. Zwischenzeitlich wurde (selbstverständlich) auch versucht, den Anschlag russischen Tätern zuzuschreiben, die zusätzlich durch parlamentarische Anfragen der AfD zur Infrastruktur unterstützt worden seien. Doch beide Behauptungen sind sogar dem ZDF [https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/anschlag-berlin-stromausfall-afd-anfrage-faktencheck-100.html] oder der FAZ [https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stromausfall-in-berlin-steckt-russland-hinter-dem-anschlag-200413522.html] zu weit hergeholt. Die Verstörung bleibt Fazit: Auch wenn der Strom wieder da ist – die ungläubige Verstörung über die nicht vorhandene Vorbereitung der Stadt, über die zögerliche und teils irreführende Kommunikation der Politik sowie über die ungeklärte Täterschaft bleiben. Titelbild: Sasha Chornyi/shutterstock.com [https://vg08.met.vgwort.de/na/7ae4520be826494ca91c2de6321828dc]
Die Zeichen stehen auf Sturm
Heute Nacht kündigte US-Präsident Donald Trump an [https://truthsocial.com/@realDonaldTrump/posts/115855894695940909], die Militärausgaben der USA im nächsten Jahr um 50 Prozent auf schwindelerregende 1,5 Billionen US-Dollar zu erhöhen. Dass dieser Schritt irgendetwas mit der Verteidigungsfähigkeit der USA zu tun haben könnte, ist auszuschließen. Die Zeichen stehen auf Sturm. Alles deutet darauf hin, dass Trump die USA in eine neue Ära des militärischen Imperialismus führen wird. In Europa scheint man dies aber immer noch nicht so recht verstanden zu haben und denkt immer noch, man sei Partner der USA. Dies ist jedoch ein fataler Denkfehler. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF [https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/260108_Die_Zeichen_stehen_auf_Sturm_JB.pdf] vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier [https://www.nachdenkseiten.de/?cat=54]. Wer gehofft hatte, das neue Jahr würde eine friedlicheres, sieht sich schon in der ersten Woche desillusioniert. Zunächst der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung dessen Präsidenten Maduro und der unverschleierten Ankündigung, das Land nun zu einem US-Vasallen zu machen. Darauf folgten in einem atemberaubenden Tempo offene Drohungen gegen Kolumbien, Kuba, Panama und Nicaragua und auch der hegemoniale Anspruch auf die dänische „Kolonie“ Grönland ist plötzlich wieder auf der Tagesordnung der US-Regierung. Letzterer ist besonders brisant, da es hier ein direktes Spannungsfeld zwischen den USA und ihrem NATO-Partner Dänemark gibt. Der Anspruch der USA auf Grönland ist übrigens keine Erfindung von Trump. Dänemark konnte die US-Ansprüche auf Grönland erst 1917 besänftigen, indem es seine aus drei kleinen Inseln bestehende karibische Kolonie „Dänisch-Westindien“ [https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4nisch-Westindien] an die USA verkaufte – die heutigen „Amerikanischen Jungferninseln“ [https://de.wikipedia.org/wiki/Amerikanische_Jungferninseln]. Trump selbst beruft sich dabei immer wieder auf die Monroe-Doktrin [https://de.wikipedia.org/wiki/Monroe-Doktrin] und in Europa sollte man wohl besser noch einmal in die Geschichtsbücher schauen, um diese Parallele auch zu verstehen. US-Präsident James Monroe erhob mit der nach ihm benannten Doktrin 1823 nämlich ausdrücklich den Anspruch der USA als Hegemon über den gesamten amerikanischen Doppelkontinent gegen die alten europäischen Kolonialmächte. Trump selbst verwendet mittlerweile den eigentlich als Verballhornung von einer Boulevardzeitung geschaffenen Begriff „Donroe-Doktrin“ [https://de.wikipedia.org/wiki/Donroe-Doktrin] (ein Kofferwort aus Donald und Monroe) für den von ihm erhobenen Hegemonial-Anspruch auf den Doppelkontinent. China, Russland, aber auch die EU sind in dieser Doktrin keine Partner, sondern Gegner. Als wäre dies alles noch nicht schlimm genug, stellt sich nun jedoch die Frage, ob die USA tatsächlich ein Militärbudget von 1,5 Billionen US-Dollar benötigen, um den Hegemonialanspruch auf dem amerikanischen Doppelkontinent umzusetzen, auf dem es ohnehin keine größeren Spannungsfelder zwischen den Machtblöcken gibt. Sicher, die genannten südamerikanischen Staaten kann man aufgrund ihrer „linken“ Regierungen derzeit nicht zum direkten Einflussbereich der USA zählen; sie sind aber auch keine Verbündeten oder gar Vasallen anderer Großmächte. Anders sieht es nur in Grönland aus – und vielleicht noch in den kleineren Überbleibseln der ehemaligen Kolonialmächte Frankreich und Großbritannien, die jedoch derzeit die USA anscheinend nicht sonderlich interessieren. Für die europäischen NATO-Staaten ist diese Entwicklung beunruhigend. Zwar hatten die USA schon immer, vor allem in der Zeit des Kalten Krieges, ihre imperialistischen Interessen in Südamerika verfolgt. Jedoch ging es dabei in der Vergangenheit meist gegen den gemeinsamen Gegner Sowjetunion. Heute ist der Gegner der USA bei diesem imperialistischen Konflikt bezogen auf Grönland ein NATO-Staat. Welchen Zweck soll aber eine NATO haben, wenn die Bedrohung der Souveränität einzelner Mitglieder nicht von einem äußeren Feind, sondern von dem mit großem Abstand mächtigsten NATO-Staat selbst ausgeht? Denkt man die „Donroe-Doktrin“ zu Ende, ist die NATO überflüssig. Kommen wir aber noch einmal zu den 1,5 Billionen US-Dollar. Wie bereits erwähnt – für die reine Verteidigung des ohnehin schon weltweit militärisch stärksten Landes der Welt ist dieser Betrag sicherlich nicht nötig. Wofür rüsten die USA aber dann? Für einen großen Krieg gegen Russland? Unwahrscheinlich. Für einen Krieg im asiatischen Raum gegen China? Ebenfalls unwahrscheinlich. Sicher, das ist reine Spekulation, aber für mich sieht es eher so aus, als planten die USA, ihre Hegemonialsphäre in Europa auch gegen den Willen der Europäer zu sichern. Warum Europa? Europa hat – anders als Südamerika und Grönland – keine relevanten Bodenschätze. Europa ist jedoch – anders als Südamerika und Grönland – ein immer noch bedeutender Markt; neben China, Indien und den USA selbst der wohl bedeutendste Markt der Welt. Und dies wird wohl auch die Rolle sein, die die USA künftig für Europa vorgesehen haben. Auch dafür gibt es übrigens durchaus historische Vorbilder. Für das britische Weltreich waren der indische Subkontinent und nach den Opiumkriegen auch China vor allem als Märkte von Interesse. Die wirtschaftliche Hegemonialstellung des viktorianischen Großbritanniens wäre ohne die Kolonien, aus denen die Rohstoffe gepresst wurden, und die großen Märkte, in die man die in Großbritannien mit diesen Rohstoffen produzierten Fertigwaren exportiert hat, kaum vorstellbar. Fehlt es der europäischen Politik an Fantasie? Oder hat man sich mit der Rolle als Subjekt eines US-Hegemons bereits abgefunden? Ist das ganze Gerede von einer „transatlantischen Partnerschaft“ Täuschung oder Selbsttäuschung? Vielleicht muss man Trump ja sogar dankbar sein, dass er seine Machtansprüche so offen und schnörkellos artikuliert. Vielleicht resultiert daraus ja zumindest die Möglichkeit, dass Europa endlich die richtigen Debatten führt und versteht, welche Rolle es in der Welt des frühen 21. Jahrhunderts hat. Zugegeben – dies alles sind lose Gedanken, teils spekulativ. Was meinen Sie, liebe Leser? Liege ich richtig oder falsch? Und was könnte Europa, was könnte Deutschland tun, um auf diese Entwicklungen zu reagieren? Titelbild: ChatGPT, das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt [http://vg04.met.vgwort.de/na/d51e4ec69bfa4193b5648436fb900651]
Bundesregierung traut sich etwas Kritik an US-Vorgehen gegen Venezuela: „Nicht überzeugend“
Beim Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela am 5. Januar hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne es nicht dulden, wenn die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten ständen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung das als ein legitimes Argument für einen Militärangriff bewertet und ob der Kanzler mittlerweile zu einer Einordnung gekommen ist, ob das Vorgehen der USA, ein souveränes Land mit 150 Kampfflugzeugen anzugreifen, völkerrechtskonform war oder nicht. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Hintergrund: Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in seiner ersten Reaktion (15 Stunden nach dem US-Militärschlag der USA und der Entführung des venezolanischen Präsidenten) am 3. Januar um 17:51 Uhr erklärt [https://x.com/bundeskanzler/status/2007525279686865124?s=20], die völkerrechtliche Einordnung des US-Einsatzes gegen Venezuela sei komplex und man nehme sich entsprechend Zeit zur Bewertung. [https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen1.png]https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2026/01/Screen1.png Zwei Tage später bei der Regierungspressekonferenz am Montag gab Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille proaktiv eine Erklärung ab, in der er abermals betonte, wie „sehr komplex“ der völkerrechtliche Sachverhalt des US-Angriffs gegen Venezuela sei: > „Die USA haben den venezolanischen Machthaber, wie Sie wissen, festgesetzt und wollen ihn in den USA vor Gericht stellen. Zunächst einmal: Maduro hat sein Land in den vergangenen Jahren in schweres Fahrwasser geführt. Seine Präsidentschaft beruht auf dem Ergebnis gefälschter Wahlen. Sie wissen, dass wir wie auch viele andere Staaten auf der Welt die Präsidentschaft daher nicht anerkannt haben. Maduro führte das Land diktatorisch. Unter seiner Herrschaft ist die Wirtschaft Venezuelas verfallen, und die Menschen im Land sind verarmt. Er ist in den Drogenhandel verstrickt und ließ skrupellos foltern. Eine große Flüchtlingswelle war die Folge. Dementsprechend ist der völkerrechtliche Sachverhalt sehr komplex, und es stellen sich eine Reihe von Fragen.“ Zu dem Zeitpunkt hatten bereits übereinstimmend alle namhaften Völkerrechtler auf internationaler wie auf deutscher Ebene erklärt [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/venezuela-voelkerrecht-entfuehrung-nicolas-maduro-prozess-usa], dass sowohl der Angriff der USA auf Venezuela als auch die Gefangennahme des Staatschefs Nicolás Maduro „klar völkerrechtswidrig“ waren. USA und die Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates Im weiteren Verlauf des Montags kam auf Initiative von Kolumbien der UN-Sicherheitsrat zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei erklärte der US-Vertreter im Sicherheitsrat, Michael Waltz, Maduros Gefangennahme sei eine „chirurgische Strafverfolgungsmaßnahme“ gegen einen „Drogenterroristen“ gewesen, dieser sei nicht das legitime Staatsoberhaupt. Wer Maduro unter Berufung auf die UN-Charta gleichbehandle, missbrauche diese Charta. Waltz führte dann in geradezu entwaffnender Offenheit die Motive für den Militärschlag aus: > „Man kann nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben.“ > Ihr glaubt gar nicht, mit welchen “Argumenten” gestern Michael Waltz, der US-Vertreter vor dem UN-Sicherheitsrat, den Angriff gegen #Venezuela [https://twitter.com/hashtag/Venezuela?src=hash&ref_src=twsrc%5Etfw] gerechtfertigt hat: > > “Man kann nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter Kontrolle von Gegnern der 🇺🇸 [https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/1f1fa-1f1f8.png] haben.“ > > Im Original:… pic.twitter.com/9jX4amYO7D [https://t.co/9jX4amYO7D] > > — Florian Warweg (@FWarweg) January 6, 2026 [https://twitter.com/FWarweg/status/2008572405866795327?ref_src=twsrc%5Etfw] Damit bestätigte der US-Vertreter mindestens indirekt die Aussagen des venezolanischen UN-Vertreters Samuel Moncada. Dieser hatte zuvor den USA vorgeworfen [https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-sicherheitsrat-russland-china-verurteilen-usa-venezuela-100.html], das Land wegen seiner großen Rohstoffvorkommen angegriffen zu haben. Moncada warf Washington vor dem UN-Sicherheitsrat „einen umfassenden Bruch des Völkerrechts“ vor. Die USA hätten „die UN-Charta, die Genfer Konventionen, die Menschenrechtsgarantie sowie die Immunität eines amtierenden Staatsoberhaupts“ verletzt. Auch Russland und China hatten vor dem UN-Sicherheitsrat den US-Angriff in Venezuela scharf verurteilt: Washington spiele sich als „oberster Richter“ und „Weltpolizei“ auf, hieß es unter anderem. „Kein Land kann als Weltpolizei agieren und kein Staat kann sich anmaßen, der internationale Richter zu sein“, erklärte etwa der chinesische UN-Vertreter Sun Lei. Er betonte, militärische Mittel seien keine „Lösung von Problemen“. Der willkürliche Einsatz von Gewalt werde nur zu einer größeren Krise führen. China und Russland forderten gemeinsam die Freilassung des von den USA entführten venezolanischen Staatschefs Nicolás Maduro und dessen Ehefrau Cilia Flores. Der russische Vertreter Wassili Nebensja sprach von „einer Rückkehr in eine Ära der Gesetzlosigkeit und US-Dominanz durch Gewalt, Chaos und Willkür“. Die USA würden als selbsternannter globaler Richter aus wirtschaftlichen und machtpolitischen Motiven handeln, kritisierte er und rief die Länder im Sicherheitsrat auf, die „Methoden und Instrumente der US-amerikanischen Militäraußenpolitik“ entschieden zurückzuweisen. Deutliche Kritik an der Gefangennahme Maduros kam auch erstmals von EU-Staaten. So erklärte der Vize-UN-Botschafter Frankreichs, Jay Dharmadhikari, die Militäroperation der USA verstoße „gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung und gegen den Grundsatz der Nichtanwendung von Gewalt“. Vor diesem Hintergrund erklärte dann Regierungssprecher Stefan Kornelius auf Nachfrage von Reuters und den NachDenkSeiten am 7. Januar: > „Die USA haben im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist.“ Bis heute vermeidet es die Bundesregierung aber nach wie vor, explizit von einem Bruch des Völkerrechts zu sprechen. Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026 Frage Dr. Rinke (Reuters) Herr Kornelius, wir hatten das Thema ja hier schon am Montag. Da hieß es, die Bundesregierung wolle noch einmal abwarten, wie die USA den Einsatz völkerrechtlich im UN-Sicherheitsrat begründen. Ich hätte jetzt ganz gerne gewusst, ob die Erklärung, die die US-Regierung dort abgegeben hat, für Sie ausreicht oder ob Sie jetzt zu einer anderen, statt der bisher doch sehr vorsichtigen Bewertung kommen. Regierungssprecher Kornelius Wir haben ja in den letzten Tagen gesagt, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt und wir diverse Schritte zur Erklärung, zur Aufklärung und zur Durchleuchtung dieser Situation abwarten. Die Befassung dieses Themas im UN-Sicherheitsrat in der vorvergangenen Nacht war ein sehr wichtiger Schritt, auch für die Bundesregierung. Wir haben festgestellt, dass der Sicherheitsrat gestern – vorgestern ist es inzwischen – nicht zu einer gemeinsamen Bewertung, zu einer völkerrechtlichen Einordnung des UN-Einsatzes (sic!) gekommen ist. Die USA haben dort jedenfalls nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war. Das ist der momentane Sachstand, den die Bundesregierung zu diesem Thema hat. Frage Warweg Bei dem besagten Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung von Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben. Erscheint diese Begründung des US-Partners der Bundesregierung legitim, um einen militärischen Angriff gegen ein souveränes Land zu rechtfertigen? Kornelius Ich glaube, ich habe eben dazu geantwortet. Zusatz Warweg Das hat sich nicht ganz so … Kornelius Ich kann es wiederholen. Sie können diese Antwort gerne auf Ihre Frage legen; die passt dazu. Zusatzfrage Warweg Das heißt, schlussendlich hat die Bundesregierung entschieden, dass ein militärischer Angriff mit 150 Kampfflugzeugen gegen Venezuela unter Bombardierung von drei Bundesstaaten und der Hauptstadt Caracas völkerrechtswidrig ist. Habe ich das richtig verstanden? Kornelius Ich habe gesagt, dass die USA im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt haben, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist. Frage Campos de Lacerda (freie brasilianische Journalistin) Herr Kornelius, Spezialisten fürchten jetzt, dass diese Eskalationsspirale zunimmt. Die US-Administration hat gesagt, man nehme sich jetzt Kolumbien vor. Was kann die Bundesregierung dazu beitragen, dass es nicht zu einer Destabilisierung der gesamten Region kommt? Es gibt geschichtlich auch mehrere Beispiele von Interventionen der USA in Lateinamerika, die nur Scherben hinterlassen haben. Was kann die Bundesregierung machen, um diese Eskalation zu stoppen? Kornelius Die Bundesregierung hat sich zu dieser Situation in Venezuela positioniert, auch zur Situation in Grönland. Ich glaube, dass die Bundesregierung jetzt mit dem Fortschritt, den es bei MERCOSUR zu verzeichnen gibt, ein Zeichen der regelgebundenen Zusammenarbeit auch mit anderen Staaten setzen wird. Das ist das Symbol, das ist das Beispiel, das wir abgeben werden. Das ist ein nicht ganz unwichtiger Beitrag. Deschauer (AA) Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Da ist der Regierungssprecher voll umfänglich „on record“ für uns. Frage Jung (jung & naiv) Herr Kornelius, Sie waren ja am Montag nicht da. Können Sie einmal überzeugend darlegen, was völkerrechtlich so komplex am Kidnapping von Maduro ist? Kornelius Ich glaube, dazu wurde in der Regierungspressekonferenz am Montag schon ausführlich Stellung genommen, was die Komplexität angeht. Zuruf Jung Nein. Kornelius Ich habe eben schon einmal gesagt, dass es verschiedene Bewertungsmaßstäbe gibt, die geprüft wurden. Unter anderem gibt es eine strafrechtliche Dimension, die auch noch nicht wirklich erkannt wird. Ich bitte ein bisschen um Verständnis, dass eine Regierung die Tiefe der juristischen Dimension eines solchen Vorganges gründlich prüfen muss und wird, ehe sie zu schnellen politischen Meinungen kommt. Das ist Ihnen vorbehalten, dass Sie schnell kommentieren, aber die Bundesregierung braucht ein rechtliches Fundament, auf dem sie urteilt. Das ist der Begriff, der sich mit Komplexität am besten beschreiben lässt. Zusatzfrage Jung Der französische Partner hat bei der UN in New York gesagt, diese Aktion gegen Maduro sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbelegung und der Nichtanwendung von Gewalt. Das ist die Position Frankreichs, des engsten Partners Deutschlands. Ist das auch die Position der Bundesregierung? Kornelius Deswegen habe ich eben gesagt, dass die USA in den Vereinten Nationen nicht überzeugend dargelegt haben, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war. Frage Gerhäusser (Deutsche Welle) Am Montag wurde ja auch gesagt, der Bundesregierung sei vor allen Dingen wichtig, dass bald Wahlen in Venezuela stattfinden können. Ich würde gerne von Frau Deschauer wissen, ob es denn Kontakte gibt zwischen der Bundesregierung und der ja eigentlich rechtmäßig gewählten Partei der aktuellen Friedensnobelpreisträgerin Machado? Deschauer (AA) Davon kann ich gerade nicht berichten. Wenn ich dazu etwas nachzureichen habe, werde ich das machen. Aber um es einfach noch einmal zu sortieren: Ich glaube, wir haben hier am Montag gesagt – und das ist weiterhin die Haltung -, dass die Venezolanerinnen und Venezolaner das Recht auf eine freie, selbstbestimmte und demokratische Zukunft ihres Landes haben und sich das nach den dortigen Regeln und im Rahmen des internationalen Rechts abzuspielen hat. Der aktuelle Stand ist derjenige – ich glaube, da haben wir die gleiche Erkenntnis -, dass wir keine Informationen darüber haben, dass es in Kürze Wahlen geben dürfte. Perspektivisch ist das natürlich für eine freie und demokratische Willensbildung der entscheidende Prozess, damit die Menschen im Land ihre Zukunft selber bestimmen können. Frage Steinkohl (Neue Westfälische) Herr Kornelius, wenn Sie sagen, dass die US-Regierung nicht überzeugend dargelegt hat, dass ihr Verhalten völkerrechtskonform gewesen ist, hat die Bundesregierung dies denn der US-Seite gegenüber kommuniziert? Welche Konsequenzen im bilateralen Verhältnis hat das? Kornelius Die US-Regierung ist über die Position der Bundesregierung informiert. Ich glaube, dass die Konsequenzen für uns sind, dass wir unseren völkerrechtlichen Anspruch aufrechterhalten, dass wir darauf dringen, dass er zur Geltung gebracht wird, auch wenn wir akzeptieren müssen, dass dies nicht überall von uns in dieser Form durchgesetzt werden kann. Zusatzfrage Steinkohl Sehen Sie denn im Fall Venezuela eine Möglichkeit, diesen völkerrechtlichen Anspruch, quasi ex post, noch geltend zu machen? Kornelius Ich glaube, dass Deutschland niemals den Maßstab über seinen völkerrechtlichen Anspruch aufgegeben hat. Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026 Mehr zum Thema: Der Überfall auf Venezuela und Trumps ehrlicher Imperialismus [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144342] Nächster Halt: Grönland [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144389] Bundesregierung zu US-Totalblockade und Vorwurf des Landraubs gegen Venezuela: „Dazu fehlen uns die Informationen“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144046] Bundesregierung zu US-Invasionsflotte vor der venezolanischen Küste und Kopfgeld auf Maduro: „Bilaterale Angelegenheit“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138323] [https://vg04.met.vgwort.de/na/9cac00d1a31f498da3cda25f236b0eac]
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