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episode Strategiewechsel – Bundesregierung fordert US-Truppenauszug aus Deutschland artwork

Strategiewechsel – Bundesregierung fordert US-Truppenauszug aus Deutschland

Bis Ende 2027 soll der US-Militärstützpunkt Ramstein „in die zivile Nutzung überführt werden“ und die rund 35.000 in Deutschland stationierten US-Soldaten sollen das Land verlassen. Dies sind heute geleakte Eckpunkte einer neuen sicherheitspolitischen Richtline, an der Union und SPD seit einiger Zeit arbeiten. Aus Regierungskreisen heißt es, man „respektiere die Sorgen der Bevölkerung“ und wolle, dem spanischen Beispiel folgend, ein Zeichen gegen die Vereinnahmung Europas in die kriegerische Außenpolitik der USA setzen. Laut Insiderberichten dürfte die eigentliche Motivation jedoch eine ganz andere sein – die Forderung nach einem US-Truppenabzug ist der erste Schritt in der neuen Strategie zur Bekämpfung der AfD. Statt AfD-Forderungen reflexhaft abzulehnen, will man sie nun proaktiv übernehmen und der AfD im Vorfeld der nächsten Bundestagswahlen so ihre Themen wegnehmen. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Bis gestern verfolgten die sich in Abgrenzung zur AfD gerne selbst als „demokratisch“ bezeichnenden Parteien eine denkbar einfache Strategie zur Bekämpfung der Rechtspartei. Jahrelang habe man – so heißt es aus Regierungskreisen – vergeblich versucht, die Partei auszugrenzen, zu delegitimieren und moralisch einzuhegen. Inhaltliche Forderungen der AfD galten im politischen Diskurs dementsprechend als verbrannt – mit Ausnahme der neoliberalen Steuer- und Wirtschaftspolitik, versteht sich. Das Ergebnis sei bekannt: steigende Umfragewerte, Wahlerfolge und eine wachsende Wählerschaft, die sich von dieser Strategie offenbar wenig beeindruckt zeigt. „Wir mussten einsehen, dass unsere bisherige Politik nicht den gewünschten Effekt hatte“, heißt es nun aus den Reihen von Union und SPD. Die neue gemeinsame Linie sei daher ebenso einfach wie radikal: Man werde der AfD künftig die Themen wegnehmen, und zwar konsequent. Den Anfang soll dabei die Außen- und Sicherheitspolitik machen. Nachdem Tino Chrupalla am Wochenende gefordert hatte [https://www.n-tv.de/politik/AfD-Chef-fordert-Abzug-der-US-Armee-aus-Deutschland-id30523204.html], die US-Truppen müssten Deutschland verlassen und der Luftwaffenstützpunkt Ramstein geschlossen werden, und damit die Herzen der Wähler gewonnen hatte, hat die Bundesregierung offenbar beschlossen, genau diese Forderung nun „proaktiv umzusetzen“. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu: „Wenn wir der AfD das Wasser abgraben wollen, müssen wir ihre Themen besetzen, bevor sie es tun. In diesem Fall heißt das: Wir prüfen ernsthaft den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein. Nicht, weil wir es für richtig halten – sondern weil es politisch notwendig ist.“ Der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil unterstützt diese Strategie ausdrücklich: „Wenn die Realität erfordert, dass wir Positionen übernehmen, die wir gestern noch für falsch hielten“, so Klingbeil in einem Pressestatement, „dann ist das eben der Preis der Demokratie“. Man sei sich, so Klingbeil, der Ironie dieser Entscheidung durchaus bewusst. „Einst kamen die Amerikaner, um Deutschland vom Faschismus zu befreien. Nun müssen sie gehen, um Deutschland vor dem Faschismus zu retten.“ Würden die „demokratischen Parteien diesen unbequemen, aber notwendigen Schritt nicht gehen“, wäre „ein Sieg der AfD bei den kommenden Bundestagswahlen wohl nicht mehr abzuwenden“, so der SPD-Chef. Laut Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sei man bereits in Verhandlungen mit der US-Regierung und habe dabei den Eindruck, dass man bei US-Präsident Donald Trump mit den Forderungen offene Türen einrenne. Man befinde sich jedoch noch in einer frühen Verhandlungsphase und es gebe noch offene Streitfragen – so soll es beispielsweise einen offenen Dissens über die künftige zivile Nutzung der Ramstein Air Base geben. Während die Bundesregierung aus Ramstein gerne eine transatlantische Begegnungsstätte machen würde, schwebt US-Präsident Trump auf dem 1.400 Hektar großen Gelände die Exploration pfälzischer Schiefergasvorkommen durch US-Ölkonzerne vor. Auf seinem Netzwerk Truth Social kündigte Trump ferner an, nun Pläne für eine „pfälzische Riviera“ mit Luxushotels und Golfplätzen verfolgen zu wollen. „We will make Ramstein great again!“, so der US-Präsident. Ob es zum Truppenabzug und zur Schließung der Ramstein Air Base kommt, ist jedoch zurzeit noch ungewiss, da es dafür im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit benötigt und die Oppositionsparteien die Pläne ersten Meldungen zufolge kategorisch abgelehnt hatten. Grünen-Chefin Franziska Brantner wütete auf X bereits, dass die Pläne der Bundesregierung ein „strategischer Offenbarungseid“ seien und man ohne die aktive Unterstützung des amerikanischen Brudervolkes sich ohne Not der Option beraube, den Russen Frieden und Demokratie zu bringen. Auch Heidi Reichinnek zeigte sich auf TikTok zunächst „empört“: „Die Bundesregierung kopiert rechte Forderungen und macht so den Faschismus hoffähig. Wir forderten seit Jahren den Abzug der US-Truppen – aber doch nicht, wenn die AfD das will!“ Um ihrer antifaschistischen Ausrichtung Nachdruck zu verleihen, sei die Linkspartei nun für die Aufstockung amerikanischer Truppen und die Errichtung neuer US-Militärstützpunkte – vornehmlich in AfD-Hochburgen in Thüringen und Sachsen. Will die Bundesregierung ihre neue Strategie durchsetzen, ist sie daher wohl auf die Stimmen der AfD angewiesen und müsste die Brandmauer einreißen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Option überhaupt besteht. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich AfD-Frontfrau Alice Weidel nämlich schockiert vom Strategiewechsel der Regierungsparteien. Wenn es in Deutschland eine Partei gebe, die der amerikanischen MAGA-Bewegung nahesteht, so sei dies die AfD. Im inneren Führungskreis soll Weidel sogar bereits den Verdacht geäußert haben, ihr Co-Vorsitzender Chrupalla sei in Wahrheit ein V-Mann des Verfassungsschutzes. Sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Abzug der US-Truppen kommen, werde man selbstverständlich dagegen stimmen. Diese Ankündigung löste ihrerseits jedoch ein Erdbeben bei der Linkspartei aus. Man könne ja schließlich – so die Linkspartei in einer ersten Stellungnahme – nicht gemeinsam mit der AfD gegen einen Abzug der US-Truppen stimmen, da man nicht gemeinsame Sache mit den Faschisten machen dürfe. In einem zweiten, bereits viral gehenden TikTok-Video distanzierte sich dann auch Heidi Reichinnek von sich selbst, vollzog eine 360-Grad-Wende und versicherte Bundeskanzler Merz die geschlossene Unterstützung der Linksfraktion: „Der Kanzler soll wissen: Wenn es gegen die AfD geht, ist auf uns Verlass“, so Reichinnek. Wie es aussieht, wird der Bundestag also mit den Stimmen von Union, SPD und Linken und bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der AfD nun den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein beschließen. Titelbild: ChatGTP, erstellt mit künstlicher Intelligenz[http://vg07.met.vgwort.de/na/47eb51ebb28c443ea398306049241b07]

1 de abr de 2026 - 7 min
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That‘s something different – „Ja, nee, is’ klar!“ oder: Die Rückkehr zur Barbarisierung des Krieges

Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des Völkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von Alexander Neu. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Bereits in der römischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverhältnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: „Inter arma silent leges“, was so viel heißen soll wie: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“. Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen – alles war erlaubt: Auch das Töten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerstörung der Infrastruktur etc. Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, können wir derzeit täglich auch durch das dröhnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten (gern als „Kollateralschäden“ bezeichnet) zur Kenntnis nehmen. That´s something different Jüngst erklärten zwei „eifrige Schreiberlinge“ (Zvi Smith und Michael R. Gordon) im Wall Street Journal [https://www.wsj.com/livecoverage/iran-us-israel-war-updates-2026/card/power-infrastructure-can-be-lawfully-targeted-in-certain-circumstances-military-experts-say-wVSOxc7KGyVZcClHdiWu]: > „Laut Militärexperten können Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umständen rechtmäßig angegriffen werden“. Auf X postete Gordon, einer der Autoren, diese Einschätzung [https://x.com/mgordonwsj/status/2035791930563453401], um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine sehr kluge rhetorische Frage [https://x.com/airuyi/status/2035862882953650616] formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen: > „Kann in unseren Ländern auch die Energieinfrastruktur rechtmäßig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, für die wir das Gesetz rechtmäßig außer Kraft setzen können?“ Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu können, hat der überaus smarte Mr. Gordon gleich nachgelegt [https://x.com/mgordonwsj/status/2035826672805556597]: > „Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbevölkerung Schaden und Leid zu zufügen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (…)“ Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbevölkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur – die Moral der Bevölkerung zu brechen. Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbevölkerung zu mindern, „das ist ein entscheidender Unterschied“. „Ja, nee, is’ klar!“, so kommentierte der Kabarettist Atze Schröder in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegenübers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausführung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben würden, ist doch eher zu bezweifeln. Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unvermögen hervorheben würde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schließen. Wer solche „Experten“ zu Wort kommen lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-dämlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: Analyse: Wenn das Völkerrecht zur Waffe wird [https://www.nachdenkseiten.de/?p=136012] Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg) Das Jahrhunderte währende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) – abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) – strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des Völkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im „Haager Recht“ – landläufig bekannt als „Haager Landkriegsordnung“ – von 1907. Ziel war es, unnötiges Leid im Krieg einzudämmen. Dies hört sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inhärente grenzenlose Brutalität wenigstens etwas einzuhegen. Umfassende humanitäre Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die späteren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanitäres Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanitäres Völkerrecht im engeren Sinne bezeichnet. Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen für den Krieg, d.h. für die Kriegsführung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick über den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat – siehe als jüngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanitäres Völkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsführung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanitäre Völkerrecht, wird sukzessive entsorgt. NATO-Krieg gegen Jugoslawien Denkt man 27 Jahre zurück, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Gedächtnis: „humanitäre Intervention“ und „Kollateralschäden“. In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich „gerechten Krieg“, die „humanitäre Intervention“, thematisiert werden, sondern ausschließlich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur. Der damalige berühmt-berüchtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-tägigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerstörter Infrastruktur von „Kollateralschäden“, mithin „Nebenschäden“. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungefähr. Vieles spricht dafür, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerstörte und sie dabei auch fahrlässig zivile Opfer in Kauf nahm. „Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben“, so Shea auf seinen täglichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanitäre Völkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkmäler, Fabriken, Brücken – also auch zivile Objekte, deren militärische Nutzung gar nicht oder nicht überwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel militärischer Angriffe hätten darstellen können. Es ging darum, Serbien in die Knie („in die Steinzeit bomben“) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht. Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar hauptsächlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verstärkt dazu übergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerstören. Obendrein kommen, ob „Kollateralschäden“ oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnhäuser und weitere zivile Infrastruktur zerstört. Die Ukraine schlägt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie militärische Objekte zurück und hat dabei für Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen – das Ignorieren des humanitären Völkerrechts gehört offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalität der Kriegsführung. US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran US-Präsident Trump kündigte jüngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie der Deutschlandfunk (DLF) zu berichten weiß [https://www.deutschlandfunk.de/trump-vorerst-keine-angriffe-auf-atomanlagen-100.html]. Was das Mainstreammedium DLF wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist: Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im Übrigen auch für Israel und die USA. Handelt es sich um journalistische Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerstörung ziviler Infrastruktur keine – der rechtlichen Qualität angemessene – Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als gäbe es das humanitäre Völkerrecht nicht. Die rechtswidrige Zerstörung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerstörung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelmäßig von unseren Mainstreammedien thematisiert – entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsführung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Empörung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein dürfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die massenmedialen Beiträge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen. Sowohl das auffällige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerstörter ziviler Infrastruktur und getöteten Zivilisten könnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt. Humanitäres Völkerrecht – gleichermaßen verbindlich Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegführenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleichermaßen verbindlich – ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintertürchen für das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden können, als dass beide Konfliktparteien jeweils für sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein „ehrwürdiges Motiv“ ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame „Verteidigungsmaßnahmen“ zu ergreifen. Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserklärung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 „Air Campaign“ und Russland 2022 bis heute „Sonderoperation“), um die Rechte und Pflichten des humanitären Völkerrechts auszuhebeln. Als allgemeingültige Definition im humanitären Völkerrecht findet daher die Formulierung „Bewaffneter Internationaler Konflikt“ Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs „Krieg“. Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unnötigen Leidens > Teil III Methoden und Mittel der Kriegführung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus > Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegführung > Art. 35 > Grundregeln > > 1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung. > 2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen. > 3. Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen. Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bevölkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein „unnötiges Leiden“ zugefügt. Dies wird nochmals verstärkt, wenn Ölraffinerien oder Chemiewerke zerstört und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. In allen drei Kriegen – NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) – wird genau gegen diese Grundregeln eklatant verstoßen. > Teil IV > Zivilbevölkerung > Abschnitt I > Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten > Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich > Art. 48 Grundregel > > Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten. Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbevölkerungen mindestens als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei Fällen sehr häufig keine „bedauerlichen Kollateralschäden“, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bevölkerung zu brechen und auf diese Weise möglichst den Unmut gegen ihre Regierung zu fördern. > Kapitel II > Zivilpersonen und Zivilbevölkerung > > Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung > 4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind > a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden, > b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder > c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. > > 5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen: > a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und > b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begründet, dieser ermögliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes militärisches Ziel für die NATO. Neben der Zerstörung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern getötet. Die getöteten Zivilisten waren sodann „Kollateralschäden“. > Zivile Objekte > Art. 52 > Allgemeiner Schutz ziviler Objekte > > 1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind. > 2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt. > 3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen. > > Art. 53 > Schutz von Kulturgut und Kultstätten > Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte ist es verboten, > > a. feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, > b. solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden oder > c. solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen. Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsführung tatsächlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vorsätzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich. Denn in den genannten Artikeln, wie im Übrigen im gesamten humanitären Völkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten für Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschränkt (also Zwei-Klassen-Völkerrecht im Sinne der zweifelhaften „regelbasierten Ordnung“), so wie es derzeitige Äußerungen aus Politik und Medien uns nahelegen möchten [https://x.com/SWagenknecht/status/2033943472038674700]. Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverständnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran – und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen. Fazit Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer Rückkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des Stärkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges Tür und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterstützen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanitärer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit überhaupt bewusst ist? Titelbild: Billion Photos / Shutterstock[https://vg08.met.vgwort.de/na/40055e32882e40eaba1625610e115814]

Ayer - 21 min
episode „Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront“ – Johannes Varwick über die Wehrpflicht am Schadow-Gymnasium artwork

„Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront“ – Johannes Varwick über die Wehrpflicht am Schadow-Gymnasium

Ein olivgrüner Zeitgeist zieht in die Klassenzimmer ein: Während die Politik erbittert über die Wehrpflicht streitet, wird die Schule zum Schauplatz einer neuen Militarisierungsdebatte. Am 26. März 2026 diskutierten Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Dr. Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Varwick am Berliner Schadow-Gymnasium über staatlichen Zwang und die Neuausrichtung der Bundeswehr auf den Ernstfall. Dient dieser Austausch noch der politischen Bildung oder schon der moralischen Mobilmachung? Éva Péli sprach mit Johannes Varwick, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg, über den Zustand der politischen Bildung – und warum er den aktuellen Aufrüstungswahn sowie den herrschenden Kriegskurs für einen fatalen Irrweg hält. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Herr Prof. Varwick, am Donnerstag haben Sie im Schadow-Gymnasium gemeinsam mit dem Unionspolitiker Thomas Röwekamp (MdB, CDU) und Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) über die Wehrpflicht diskutiert – an einem Ort der Bildung und freien Entfaltung. Wie haben Sie die Rolle der Schule in diesem Kontext wahrgenommen: Ging es dort primär um die politische Bildung mündiger Bürger oder sahen Sie Tendenzen, eine junge Generation moralisch auf künftige Pflichtdienste vorzubereiten? Die Veranstaltung war aus meiner Sicht wohltuend anders: Es ging um den offenen Austausch von Argumenten auf einem Panel, bei dem sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort kamen. Agitiert hat da niemand, die freie Rede und Gegenrede war jederzeit möglich und gewollt. Das entsprach in vorbildlicher Weise dem so genannten Beutelsbacher Konsens der politischen Bildungsarbeit, dessen Kern das „Überwältigungsverbot“ und auch die Maßgabe ist, dass Dinge, die kontrovers sind, auch kontrovers dargestellt werden müssen. Sie saßen dort einer Generation gegenüber, die durch die Krisen der letzten Jahre bereits stark belastet ist. Welchen Eindruck hatten Sie von der Resonanz der Jugendlichen im Saal? Überwog das kritische Hinterfragen staatlicher Eingriffe oder nehmen Sie eher eine wachsende Akzeptanz für militärische Themen im Schulalltag wahr? Die Aula des Schadow-Gymnasiums war bis auf den letzten Platz gefüllt und sowohl der Applaus als auch die Nachfragen waren breit und bunt: Von sehr kritischen Positionen und deutlicher Kritik an der Bundesregierung bis hin zur Unterstützung der Regierungslinie bei der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht war nahezu alles dabei. In der aktuellen Debatte fällt oft der Begriff der „Ehrenpflicht“. Wie gewichten Sie das Verhältnis zwischen staatlicher Verteidigungsfähigkeit und dem Recht des Einzelnen auf eine Lebensgestaltung ohne Zwang? Wo verläuft für Sie hier die rote Linie? Das ist eine zentrale Frage: Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ein Staat eine so drastische Maßnahme wie einen Zwangsdienst für junge Menschen vorsehen? Das Grundgesetz ist da eindeutig. Es heißt dort: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden“. Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt – nicht abgeschafft. Begründung war einerseits, dass die sicherheitspolitische Lage einen derartigen Grundrechtseingriff nicht mehr erfordere. Andererseits war die sogenannte Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Das bedeutet schlicht: Ein solcher Zwang ist rechtlich nur haltbar, wenn er fast alle eines Jahrgangs trifft. Da aber nur noch ein sehr kleiner Teil tatsächlich herangezogen wurde, wurde der Dienst zu reiner Zufallssache und damit zur unzulässigen Belastung Einzelner. Ich sehe nicht, dass sich daran etwas geändert hätte – eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre heute wie damals ein massiver und ungerechtfertigter Eingriff in die Lebensgestaltung junger Menschen. Auch wenn sich die sicherheitspolitische Lage natürlich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine deutlich verschlechtert hat. Das ist die rechtliche Theorie. Mein Kollege Marcus Klöckner stellt hier jedoch die moralische Grundsatzfrage: Darf ein Staat den Einzelnen überhaupt dazu zwingen, gegen seinen Willen zu töten oder selbst getötet zu werden? Ist dieser „legitime Zwang“ nicht am Ende schlicht „Menschenfängerei“, die das Individuum zum bloßen Staatsmaterial degradiert? Zumal Juristen warnen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall faktisch ausgehebelt werden könnte. Wo ziehen Sie die moralische Grenze, wenn der Staat das Recht auf Leben des Einzelnen seiner Logik komplett unterordnet? Das ist keine Theorie, sondern Verfassungspraxis. Ein Staat hat auch meines Erachtens grundsätzlich das Recht auf Zwangsmaßnahmen [https://x.com/JohannesVarwick/status/2037265476787855569], das gilt etwa für die Steuerpflicht wie auch für die in der Verfassung vorgesehene Wehrpflicht beziehungsweise einen Ersatzdienst. Natürlich ist das ein Grenzbereich und nur dann verantwortbar, wenn der Staat damit verantwortlich umgeht. Das ist in Demokratien wahrscheinlicher als in anderen Staatsformen. Und genau das ist der entscheidende Punkt. Der Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende. Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen. Politiker wie Ex-Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) fordern einen Abschied vom bundesdeutschen Pazifismus. Ist die wachsende Präsenz der Bundeswehr an den Schulen nicht eher ein Weg zu mehr „Kriegstüchtigkeit“ statt zur Friedensfähigkeit durch Diplomatie und Interessenausgleich? Ja, das ist sie leider. Der Zeitgeist ist derzeit olivgrün. Wir brauchen aber meines Erachtens keine Militarisierung des Denkens, sondern die Rückkehr zu einer ausgewogenen Sicherheitspolitik, die Verteidigungsfähigkeit mit ordentlich ausgestatteten und auskömmlich finanzierten Streitkräften sicherstellt. Wer jetzt die alte Wehrpflicht wieder aus der Mottenkiste holt, der gibt nicht die richtigen Antworten auf eine Lage, in der Sicherheitspolitik breiter als in militärischen Kategorien gedacht werden sollte. Hatten Sie den Eindruck, dass in der Diskussion im Schadow-Gymnasium alternative Wege – etwa Deeskalation und diplomatische Konfliktlösung –überhaupt ausreichend Raum fanden? Über „ausreichend“ lässt sich streiten, aber dort wurde weniger einseitig diskutiert als oft bei anderen Veranstaltungen. Schön wäre es natürlich gewesen, noch einen klassischen Friedensforscher oder eine Friedensforscherin dabei zu haben – die sind inzwischen aber rar gesät. Auch ein Pazifist oder eine Pazifistin hätte dem Panel gutgetan. Welchen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich von einer reaktivierten Wehrpflicht? Wir beobachten derzeit den Abschied von einer Friedensfähigkeit, für die auch die deutsche Ostpolitik stand, hin zu einer Militarisierung fast aller gesellschaftlichen Bereiche. Welche „Kosten-Nutzen-Rechnung“ für die Gesellschaft sehen Sie dabei? Ich sehe keinen Nutzen, sondern nur weitere Verschwendung von finanziellen Mitteln und eben eine erhebliche Freiheitsbeschneidung einer Generation, die ohnehin vor sehr großen Problemen und Belastungen steht. Von den rund 700.000 jungen Menschen pro Jahrgang leisten aktuell bereits etwa 95.000 einen freiwilligen Gesellschaftsdienst, der von vielen als sinnstiftend empfunden wird – und für den es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Für einen Dienst bei den Streitkräften gilt das offenkundig nicht. Über die Einführung eines besser ausgestatteten Freiwilligendienstes, der entweder bei der Bundeswehr oder bei anderen Einrichtungen geleistet werden könnte, ließe sich reden. Aber die klassische Wehrpflicht, deren Gegenpol dann selbstverständlich auch ein Zivildienst sein müsste, ist eben ein Grundrechtseingriff, der Vielen zupasskäme, der aber für mich nicht in die Zeit passt. Der jungen Generation zudem pauschal vorzuwerfen, sie interessiere sich nicht für die Gesellschaft, weil sie keinen Kriegsdienst leisten wolle, ist neben der Spur. Und selbst wenn es so wäre: Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront. Ein Argument der Wehrpflicht-Befürworter ist die schiere Masse. Wenn wir aber den aktuellen Drohnenkrieg und die hochtechnisierte Kriegsführung betrachten: Ist die Idee, Zehntausende ungelernte junge Menschen zwangsweise einzuziehen, nicht ein militärischer Anachronismus? Wurde im Gymnasium thematisiert, dass moderne Kriege Spezialisten brauchen und keine Masse an unfreiwilligen Soldaten? Darüber haben wir auf dem Panel gesprochen und es kamen auch Schülerfragen zu diesem Aspekt. Für mich in der Tat eine wichtige Frage: Die Wehrpflichtigen wären wohl eher Kanonenfutter in Kriegen, die besser niemals stattfinden sollten. Das heißt nicht unbedingt, dass die Bundeswehr als Berufsarmee nicht moderat erhöht werden muss – die derzeitige Personalstärke von etwa 186.000 Soldaten ist wohl tatsächlich eine Untergrenze. Aber das ließe sich dann erreichen, wenn die Bedingungen bei der Bundeswehr besser und vor allem die politischen Konzepte überzeugender wären. Es ist nachvollziehbar und sogar gut, dass Viele nicht zu einer Bundeswehr wollen, die kriegstüchtig statt verteidigungsfähig gemacht werden soll. Der Auftrag der Bundeswehr ist laut Grundgesetz die Verteidigung des Landes. Laut Einschätzung verschiedenster Analysen droht der Bundesrepublik derzeit kein Angriff von außen mit militärischen Mitteln wie Panzern oder Raketen. Welchen Interessen und Zielen dient der Ausbau der Bundeswehr durch eine neue Wehrpflicht angesichts dieser Lage tatsächlich? Ich bin sehr für Landesverteidigung, aber was dafür notwendig ist und woher die Bedrohungen für Stabilität und Sicherheit kommen, darüber muss man streiten. Ich vertrete in der Tat die Auffassung, die derzeit mehrheitlich vertretene Bedrohungsanalyse ist alarmistisch und beruht in dem Sinne auf wenig rationalen Annahmen. Wir sollten in der Sicherheitspolitik wieder zu Maß und Mitte zurückkehren, die weitere Militarisierung der Gesellschaft beenden, die teure Aufrüstungsorgie und das überzogene 5-Prozent-Ziel deutlich zurückschrauben und vor allem den Kriegstüchtigkeitsdiskurs einmotten. Über den Interviewpartner: Prof. Dr. Johannes Varwick ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg. Er gilt als einer der profiliertesten deutschen Experten für Sicherheitspolitik und die Rolle der NATO. Varwick war unter anderem Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und lehrt regelmäßig an internationalen Militärakademien. In seinem aktuellen Buch „Stark für den Frieden“ (2025/2026) setzt er sich kritisch mit der zunehmenden Militarisierung der europäischen Außenpolitik auseinander und wirbt für eine Rückkehr zu realpolitischen diplomatischen Ansätzen sowie das Konzept einer „bewaffneten Neutralität“ für die Ukraine. Titelbild: Valeri Schiller Mehr zum Beitrag: „Strategische Sackgasse“: Johannes Varwick über Frieden, Washington und Merz [https://www.nachdenkseiten.de/?p=146566] „Das Stachelschwein-Dilemma“: Johannes Varwick über Neutralität und das Erbe der Entspannung [https://www.nachdenkseiten.de/?p=146574] [https://vg07.met.vgwort.de/na/c6a9b651a2d3424ab5783f4aba7a6dee]

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„Geschossen wird nur auf Befehl“ – Zeitung besucht Schüler in Lettland, die auf Krieg vorbereitet werden – Journalismus bleibt auf der Strecke

„Geschossen wird nur auf Befehl“ [https://www.welt.de/politik/ausland/article69c0ed33af187d606b80f937/lettland-wo-schueler-im-unterricht-schiessen-lernen-ohne-lehrer.html] – so lautet die Zwischenüberschrift einer Reportage der Springer-Zeitung DIE WELT. Der „Global Reporter“ des Blatts, Marc Felix Serrao, hat sich nach Lettland begeben, um …, ja, um was eigentlich zu tun? Um über Schüler zu berichten, die das Land auf einen Kriegsfall vorbereitet? Ja, darum geht es – vordergründig. Serrao, ehemaliger Chefredakteur der Neuen Zürcher Zeitung in Deutschland, führt den Lesern vor Augen, wie Lettlands Schüler den bewaffneten Kampf trainieren. Doch es geht nicht nur um ein „Aufzeigen“. Der Beitrag hat schwere Schlagseite. Er kann als Aufforderung verstanden werden, dass Deutschland es Lettland nachmacht. Sollen deutsche Schüler wirklich den Umgang mit der Waffe lernen? Schließlich: Geschossen würde dann ja auch nur „auf Befehl“. Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Lettland führt die Hand seiner Schüler an die Waffen. Der Grund: ein offensichtlich als möglich betrachteter Krieg mit Russland. Auch wenn sich bereits der nüchterne Blick auf diese Entwicklung in Anbetracht der Ungeheuerlichkeit schnell in Entsetzen verwandeln möchte: Journalisten brauchen für ihre Arbeit einen klaren Verstand. Was die Politik in Lettland veranlasst, ist – sachlich betrachtet – sicherlich von journalistischer Relevanz. Die Betonung liegt auf journalistischer. Ein reportagehafter Beitrag über lettische Schüler mit Waffen in ihren Händen: Das könnte journalistisch interessant werden. Schüler lernen an Schulen den Umgang mit Waffen? Der Staat lässt es also zu, dass Teenager, im Grunde genommen noch halbe Kinder, ein Tötungsinstrument in die Hand nehmen, um damit – ja, was eigentlich – zu lernen? Nun: Mit Waffen lernt man, wie man tötet. Anlegen, zielen, abdrücken: Der Mensch, auf den die Waffe im „Ernstfall“ gerichtet wird, mag nicht einmal wissen, dass er im Visier ist. Unter normalen Umständen würde eine Gesellschaft von Heimtücke sprechen. Doch die Umstände sind nicht normal – das sagen zumindest die Kriegstreiber unserer Zeit. In der Logik der Feindbildbauer dient das Waffentraining zur Verteidigung. In ihrem Weltbild ist Russland ein Feind. In ihrem Kopf droht ein Angriff durch Russland. So betrachtet, wird das Waffentraining zur „guten Tat“. Es geht darum, das Land und die Menschen zu schützen. Notfalls müssen eben auch schon Jugendliche zur „Verteidigung“ bereit sein. Diese Leier – sie ist alt. Uralt. Sie ist so alt wie der Krieg an sich. In vielen Kriege geht es, angeblich, nur um Verteidigung. Selbst der Angreifer gibt vor, nur im Sinne der Verteidigung zu agieren. An dieser Stelle könnte ein kritischer Journalismus unendlich wertvoll sein. Wie begründet ist diese angebliche Angst in Lettland vor einem russischen Angriff? Bei wem ist diese Angst vorhanden? Warum? Wie ist das Verhalten der Politik in der Russlandfrage zu verstehen? Wie berichten die Medien? Welche Vorstellungen von Wirklichkeit sind in Bezug auf angebliche Gefahren durch Russland in den Köpfen der Bevölkerung? Wie sind sie entstanden? Verstehen die Schüler, die hier an Waffen trainiert werden, was Propaganda ist? Begreifen sie, dass sie möglicherweise politisch für den Feindbildaufbau der NATO instrumentalisiert werden? Verstehen sie den Krieg in der Ukraine im Hinblick auf seine geostrategischen, macht- und tiefenpolitischen Bedeutungen? Ist ihnen klar, wie sehr in der Vergangenheit bereits im Vorfeld von Kriegen Bürger – auch Jugendliche – von Staaten manipuliert wurden? Verstehen sie, was es heißt, sich auf ein Schlachtfeld zu begeben? Kennen sie die Bilder von körperlich schwer Verletzten, von amputierten Soldaten? Verstehen sie, dass diejenigen, die sie auf einen Krieg vorbereiten wollen, selbst in den meisten Fällen niemals an einer Front stehen werden? Das sind nur einige Fragen, mit denen sich diesem Thema journalistisch geboten und angemessen kritisch nähern ließe. Doch da ist nun diese WELT-Reportage. Da ist ein Reporter, der der Leserschaft erklärt: „Auf dem Lehrplan stehen unter anderem Militärgeschichte, Exerzieren, Orientierung im Gelände, Erste Hilfe, Verhalten in Krisen und der Umgang mit Waffen.“ Eine kritische Einordnung ist nicht zu finden. Serrao führt an, dass sowohl Lettland als auch Estland einen „Nationalen Verteidigungsunterricht“ haben. Er schreibt: „Während der Verteidigungsunterricht in Estland 35 Stunden umfasst, sind es in Lettland 112 Stunden, verteilt auf zwei Jahre.“ Mit einem Ton, der Neutralität vorgaukelt, merkt der Reporter an: „In Deutschland gibt es nichts Vergleichbares. (…) Pläne für ein militärisch orientiertes Training für Schüler gebe es weder in der Bundeswehr noch im Verteidigungsministerium, teilt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit.“ Der WELT-Journalist macht, was ein Reporter eben bei einem reportagehaften Beitrag so tut: Er lässt Menschen zu Wort kommen, etwa eine Schülerin und ihren Vater. „‚Ich bin ein bisschen nervös‘, sagt die Schülerin, bevor sie im Klassenzimmer in Riga zum ersten Mal eine Waffe in die Hand nimmt.“ Dann folgt eine Frage: „Was hält sie vom Verteidigungsunterricht?“ Ihre Antwort „Ich glaube, das ist sinnvoll.“ Und die Leser erfahren, dass ihr Vater „begeistert“ sei: „Der sagt, das tut uns Teenagern gut.“ Nun ließe sich sagen: Gut, das sind Stimmen, die dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Natürlich dürfen sie in einem solchen Artikel Gehör finden. Das Problem: In der Welt dieses Beitrags gibt es keine gegenteiligen, kritischen Stimmen. Woher der ideologische Wind in dem Beitrag weht, wird nicht nur an dieser Stelle klar. Die journalistische Schlagseite ist offensichtlich. Da heißt es unkritisch in der Überschrift: „Wo Schüler im Unterricht schießen lernen – ohne Lehrer“ und genauso kritiklos zeigt die Bebilderung des Artikels ein Foto der zitierten Schülerin, die gerade mit einem Gewehr ein Ziel ins Visier nimmt. Da nimmt der Reporter im Vorspann Bezug auf den Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148155], der gerade „Pflichtstunden zum Thema Zivilschutz für Deutschland“ gefordert hat, und merkt an: „Andere Länder sind da sehr viel weiter.“ Allein dass an dieser Stelle der Begriff „weiter“ verwendet wird, lässt tief blicken. Sollten Russland und die NATO tatsächlich Krieg führen, dann wird es kein „weiter“ mehr geben. In einer solchen Situation, die schnell nuklear eskalieren dürfte, hülfen auch keine Teenager mit Gewehren mehr – wie soll man es sagen? – „weiter“. Serrao greift solche Gedanken nicht auf. Zum Abschluss des Vorspanns stellt er stattdessen die Frage: „Braucht Europa Unterricht für den Ernstfall?“ Eine Antwort auf die Frage findet sich in dem Beitrag nicht. Das ist aber auch nicht nötig. Das gesamte „Stück“ gibt die Antwort. Und sie lautet: Ja, ja, ja und ja. Das ist zumindest der Schluss, den wohl die Leserschaft ziehen soll. Kein kritisches Wort zur Sinnhaftigkeit, Schüler auf einen Krieg vorzubereiten. Kein kritisches Wort zur Rolle des Westens im Stellvertreterkrieg [https://www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/interview-mit-michel-wyss-es-ist-der-erste-stellevertreter-krieg-zwischen-russland-und-der-nato-in-europa_id_94392173.html] mit Russland. Kein kritisches Wort über die verlogene Geschichte der Kriegs- und kriegsvorbereitenden Propaganda, die alle Kriege umgibt. Stattdessen erfahren die WELT-Leser, dass die Schülerin „leise“ mit dem Reporter redet, was „kein Wunder“ sei, schließlich: „Die uniformierten Ausbilder treten zackiger auf als zivile Lehrer. Besonders eindrucksvoll ist der bärtige Chefinstrukteur, dessen breites Kreuz fast den Türrahmen ausfüllt. ‚Hört auf zu quatschen!‘, brüllt Andris Skanis auf Lettisch, als eine Gruppe Mädchen kurz unaufmerksam ist. Die ganze Klasse zuckt zusammen.“ Serrao lässt die Leserschaft aber wissen, dass der „raue Ton“ „durch Humor abgemildert“ werde und der Ausbilder, wenn er von Tisch zu Tisch geht, „immer wieder“ scherze. Für solche Zeilen braucht man keinen Reporter. Sie könnten auch aus einer politischen PR-Abteilung fließen. Hätte Serrao an dieser Stelle nur mit offenem Visier agiert. Hätte er doch einfach nur einen Kommentar geschrieben, um darzulegen, warum es wohl aus seiner Sicht eines solchen „Unterrichts“ auch in Deutschland bedürfe. Das wäre zwar auch eine Zumutung gewesen – aber natürlich soll jeder das Recht auf eine eigene Meinung haben. Doch so wird unter einem reportagehaften Beitrag Objektivität vorgespielt, die nicht vorhanden ist. So erweckt wieder einmal ein deutsches Medium den Eindruck, es gäbe objektive Gründe für die Aufrüstung selbst im zivilen Bereich. Zum Abschluss des Artikels darf eine 32-jährige Mutter mit „blondem Pferdeschwanz“ sprechen. Die Mutter von zwei Kindern sagt, dass sie im Kriegsfall ihre Kinder außer Landes bringen würde – um dann aber zurückzukehren. Serrao zitiert sie mit den Worten: „Ich würde bleiben und kämpfen.“ Die Botschaft, die der Artikel mehr oder weniger offen hinterlässt, lautet: Deutsche Leser, tut es der Mutter gleich. Seid bereit, im Kriegsfall zu kämpfen. Und Politiker: Führt einen soliden „Nationalen Verteidigungsunterricht“ ein, sodass die Söhne und Töchter des Landes lernen, auf Befehl zu schießen. Was hat das noch mit Journalismus zu tun? Titelbild: M-Production / shuttestock.com

Ayer - 10 min
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Findet Trump einen Ausweg?

Ohne verlässliche Absprachen der Supermächte wird die Welt im Atomzeitalter nicht überleben. Von Oskar Lafontaine. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Nachdem die von der CIA, dem Mossad und dem britischen MI6 unterstützten Proteste gegen das Mullah-Regime im Iran niedergeschlagen worden waren und der geplante Regimewechsel misslungen war, haben Donald Trump und Benjamin Netanjahu innerhalb weniger Monate den Iran zum zweiten Mal angegriffen, während sie gleichzeitig mit ihm verhandelten und Friedensbereitschaft vortäuschten. Dass Trump ein notorischer Lügner ist, sagen nicht nur seine Gegner in den USA. Und Netanjahu steht ihm dabei in nichts nach. Seit drei Jahrzehnten behauptet er, der Iran stehe kurz davor, eine Atombombe zu bauen. Mit dieser Lüge wollte er die USA dazu bringen, das Land anzugreifen. Dass ihm das ausgerechnet bei Donald Trump gelang, der seine Wahl auch mit dem Versprechen gewonnen hat, die US-Kriege in aller Welt zu beenden, zeigt, wie groß der Einfluss der Israel-Lobby mittlerweile in den Vereinigten Staaten ist. Die US-Geheimdienste stellten in den zurückliegenden Jahren immer wieder klar, dass der Iran noch nicht in der Lage sei, Atombomben zu bauen. Auch der Behauptung Trumps, der Iran verfüge bald über Interkontinentalraketen, die die USA bedrohen könnten, widersprachen die US-Dienste. Merz schießt den Vogel ab Nun könnte man einwenden, auch andere US-Präsidenten hätten mit Lügen Kriege begonnen, man denke nur an den Vietnamkrieg oder an den Irakkrieg. Aber es ist schon ein außergewöhnliches Betrugsmanöver, zwei Mal mit einem Land am Verhandlungstisch zu sitzen und während der Verhandlungen dieses Land zu überfallen. Ohne Vertrauen gibt es auch im Nahen Osten keinen Frieden. Aber wer kann Benjamin Netanjahu oder Donald Trump noch vertrauen? Spätestens seit dem Sechstagekrieg 1967 geht die Welt davon aus, dass Israel Atomwaffen hat, die heute von landgestützten Raketen, Kampfflugzeugen oder U-Booten eingesetzt werden können. Immer wieder wurde daher seit 1974 vom Iran und den arabischen Staaten eine atomwaffenfreie Zone für den Nahen Osten vorgeschlagen. Bei der letzten Abstimmung über einen solchen Antrag in New York im vergangenen Jahr stimmten 173 Länder mit Ja, drei mit Nein, drei enthielten sich, und 14 Länder nahmen an der Abstimmung nicht teil. Aber solange die USA und Israel nicht mitmachen, bleiben solche Abstimmungen folgenlos. Auf die Idee, dass Europa bei diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg eine vermittelnde Rolle übernehmen könnte, kommt niemand mehr. Vielmehr erweisen sich die selbsternannten Sprecher Europas, Emmanuel Macron, Friedrich Merz und Keir Starmer, als unterwürfige Vasallen und Feiglinge. Während Spanien und Norwegen den Angriff auf den Iran verurteilten, forderten sie: „Der Iran muss seine willkürlichen Militärschläge unterlassen“, und riefen zur „Rückkehr an den Verhandlungstisch“ auf. Bedauerlicherweise haben sie Täter und Opfer verwechselt und vergessen, dass die Iraner am Verhandlungstisch saßen und der Außenminister des Oman einen Durchbruch bei den Verhandlungen meldete, als Trump und Netanjahu das Land überfielen. Den Vogel schoss wieder Bundeskanzler Merz ab: „Völkerrechtliche Einordnungen werden dabei relativ wenig bewirken“, sagte er, als er gefragt wurde, wie er diesen Krieg beurteile. Anschließend blamierte er sich in Washington. In einer Pressekonferenz mit Donald Trump unterstützte er den Völkerrechtsbruch des US-Präsidenten und nickte beifällig, als dieser sagte, Spanien sei schrecklich, und mit Handelssanktionen drohte, weil Premierminister Pedro Sánchez den völkerrechtswidrigen Krieg verurteilte und den USA verbot, spanische Flugplätze für diesen Krieg zu benutzen. So macht sich der deutsche Bundeskanzler in Europa keine Freunde. Wahrscheinlich hat er immer noch nicht bemerkt, welche Reaktionen seine vollmundige Ankündigung, Deutschland wolle die stärkste konventionelle Armee Europas aufbauen, vor allem in Paris und Warschau auslöste. Die Verstimmung in Paris war mit Händen zu greifen, und hinter vorgehaltener Hand äußern französische Politiker deutlich Kritik. Der Intellektuelle Emmanuel Todd kommentierte: „Die Aufrüstung und Militarisierung Deutschlands in einem von ihm beherrschten Europa ist für Russland eine Bedrohung.“ Polens Präsident Karol Nawrocki sagte: „Die Sicherheit Polens darf nicht von fremden Entscheidungen abhängen“, und wollte einen 44-Milliarden-Kredit der EU zur Beschaffung von Rüstungsgütern nicht annehmen. PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski verstieg sich zu der Aussage: „Man schlägt uns ein Polen unter deutschem Stiefel vor, und diesen deutschen Stiefel lehnen wir ab.“ China überholt die USA Das eigentliche Problem seiner Vasallentreue zu den USA hat Merz immer noch nicht begriffen. Daher ist er völlig ungeeignet, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Die Lehre des Irankrieges ist, dass ein von den USA angegriffenes Land alle Militärstützpunkte attackiert, von denen aus das US-Militär operiert. Hätte der Iran weitreichende Raketen, dann hätte er längst versucht, nicht nur die US-Flugplätze am Persischen Golf, sondern auch den Flughafen Ramstein zu zerstören, weil dieser das Drehkreuz aller US-Militäroperationen in Asien und Afrika ist. Und nur weil Merz seine Ankündigung, mit Taurus-Marschflugkörpern Russland anzugreifen, noch nicht umsetzen konnte, sind wir bisher von russischen Raketen verschont geblieben. Und vergessen wir nicht, schon die Mitteilung der New York Times, dass das US-Militär von Wiesbaden aus Angriffe der ukrainischen Armee auf russisches Territorium steuert, hätte für Moskau ein Anlass sein können, diese US-Zentrale auf deutschem Boden anzugreifen. Ob es uns passt oder nicht, die Zeit der „einzigen Weltmacht“ (Zbigniew Brzezinski) ist vorbei. Russland ist auf die Weltbühne zurückgekehrt, und die aufsteigende Macht des 21. Jahrhunderts, China, ist dabei, die USA technisch und wirtschaftlich zu überholen. So, wie es aussieht, hat sich Trump verkalkuliert, als er Netanjahus Drängen nachgab und mit ihm den Iran überfiel. Russland und China greifen nicht direkt ein, aber sie unterstützen Teheran. Sie warten ab, wie sich die Dinge entwickeln. Um die auch in den USA steigenden Energiepreise in den Griff zu bekommen, hat Trump kürzlich mit Wladimir Putin telefoniert und in geringem Umfang Sanktionen auf russische Energielieferungen aufgehoben. Gleichzeitig rief der US-Präsident andere Länder, darunter China, auf, mit ihm die Straße von Hormus zu sichern. Als die gewünschte Resonanz ausblieb, forderte er die NATO auf, diese Aufgabe zu übernehmen, und drohte, falls diese sich weigere, mit ihrer Auflösung. Aber selbst die treuesten Vasallen versagen ihm die Gefolgschaft. Er hat gelernt: Auch in einer Welt, in der das Recht des Stärkeren gilt, können Alleingänge scheitern. Bleiben die Energiepreise hoch, dann schlittert die Welt in eine Wirtschaftskrise, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist und die auch die Wirtschaft der Vereinigten Staaten nicht verschonen wird. Findet der von Netanjahu zum Krieg überredete US-Präsident einen Ausweg? Die vielbeschworene regelbasierte Weltordnung gab es in der Vergangenheit nicht, vor allem weil die USA nicht im Geringsten daran dachten, sich an diese Regeln zu halten. Gerade hat John Mearsheimer wieder darauf hingewiesen, dass 38 Millionen Menschen den US-Kriegen von 1971 bis 2021 zum Opfer gefallen sind. Man will diese Zahl nicht glauben, aber sie zeigt, welch blutige Spur die „unverzichtbare Nation“ in der Welt hinterlassen hat. Im Atomzeitalter wird die Welt ohne Regeln, ohne verlässliche Absprachen der Supermächte nicht überleben. Das verloren gegangene Vertrauen muss wiederhergestellt werden, und während verhandelt wird, darf hinter dem Rücken des Verhandlungspartners kein Krieg begonnen werden. Disengagement, Rüstungskontrolle und Friedensdiplomatie sind besser als Kriege, die angezettelt werden, ohne zu überlegen, wie sie beendet werden können. Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 12.26 [https://weltwoche.de/story/findet-trump-einen-ausweg/]. Titelbild: Joshua Sukoff/shuttestock.com

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Soy muy de podcasts. Mientras hago la cama, mientras recojo la casa, mientras trabajo… Y en Podimo encuentro podcast que me encantan. De emprendimiento, de salid, de humor… De lo que quiera! Estoy encantada 👍
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