
alemán
Actualidad y política
Oferta limitada
Después 4,99 € / mesCancela cuando quieras.
Acerca de NachDenkSeiten – Die kritische Website
NachDenkSeiten - Die kritische Website
Russische Politik-Experten zum Iran-Krieg: Beide Seiten wurden geschwächt
Das russische Fernsehen berichtete am 8. April ausgiebig, wie sehr der Angriff der USA und Israels auf den Iran Europa gespalten hat. Im Kanal Rossija 1 machte man sich lustig über den Besuch von Keir Starmer in Saudi-Arabien. Der britische Ministerpräsident, der im eigenen Land eine geringe Popularität hat, versuche, sich als Friedensstifter im Nahen Osten zu inszenieren. Mit deutlicher Sympathie wurden in dem russischen Kanal dagegen die Kritiker des US-Angriffs auf den Iran zitiert: die Ministerpräsidenten von Spanien, Pedro Sanchez, und der Slowakei, Robert Fico. Ein Bericht von Ulrich Heyden (Moskau). Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa begrüßte den Waffenstillstand. Der ehemalige russische Präsident und jetzige stellvertretende Chef des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, äußerte seine Skepsis, dass der Waffenstillstand hält. Medwedew riet den USA in seinem Telegram-Kanal, den brüchigen Frieden im Iran zu erhalten. Andernfalls könne jeder Schritt „zum Zugzwang führen“. Der Politiker erklärte, er sei sich sicher, dass die USA dem 10-Punkte-Friedensplan des Iran nicht zustimmen: > „Schließlich ist dort eine Entschädigung für den Iran, die Fortsetzung des Atomprogramms und die Kontrolle Teherans über die Straße von Hormus vorgesehen.“ Eine Zustimmung zu diesem Friedensplan wäre „demütigend für Washington und würde einen echten Sieg für die Islamische Republik Iran bedeuten. Was dann? Wieder Kriegshandlungen?“ Medwedew erklärte, es sei ein Erfolg des Iran, dass der Präsident der USA eingewilligt habe, über einen Friedensplan zu verhandeln. Nachdem die Straße von Hormus nach kurzer Öffnung durch den Iran wieder gesperrt worden war, schrieb Medwedew auf X, „die Straße von Hormus ist gesperrt. Die Waffen sprechen“. Botschafter von Belgien bedroht Ob der Waffenstillstand hält, ist tatsächlich unsicher. Der russische Fernsehsender Rossija 1 berichtete am Mittwoch von Angriffen auf ölverarbeitende Anlagen auf zwei iranischen Inseln, in Kuwait und den Vereinigten Emiraten. Außerdem wurde berichtet, dass Israel weiter den Südlibanon bombardiert. Dabei kam es zu einem außergewöhnlichen Ereignis. Der Außenminister von Belgien, Maxime Prevot, der sich in der Botschaft seines Landes in Beirut aufhielt, war in akuter Gefahr. Prevot schrieb auf X: > „Ich hatte kaum Zeit, den Vorschlag des libanesischen Präsidenten zur Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen mit Israel zu begrüßen, als die israelischen Streitkräfte ohne Vorwarnung einen der heftigsten Angriffe seit Beginn des Konflikts starteten. Nach vorliegenden Informationen wurden Hunderte Zivilisten verletzt.“ Auch in der Straße von Hormus spannte sich die Lage wieder an. Nachdem der Iran am Mittwoch einigen Schiffen erlaubt hatte, den Persischen Golf zu verlassen, kam gegen Abend die Meldung, dass der Iran die Straße von Hormus wieder geschlossen hat. Teheran begründete seinen Schritt mit den schweren israelischen Angriffen auf den Süd-Libanon Zurzeit befinden sich 800 Schiffe im Persischen Golf, darunter 480 Tanker mit Energieträgern. Die Schiffe warten darauf, dass sie die Straße von Hormus passieren können. Russischer Nahost-Experte: Beide Seiten hatten auf ihre Weise Erfolg Wie der russische Nahost-Experte Grigori Lukjanow in einer Sendung des Radios „Hier spricht Moskau“ erklärte [https://www.youtube.com/watch?v=jaAoLMurP2I], hat der Iran seit dem Beginn des US-israelischen Angriffs einen Erfolg erreicht. Es habe den Gegner „auf Abstand gehalten“. Aber auch die USA könnten einen Erfolg verbuchen. Sie hätten die Wirtschaft und die Infrastruktur des Iran „geschwächt“. Trotz seines Erfolges müsse der Iran jetzt darauf achten, dass er auf internationaler Ebene „nicht in die Ecke des Bösewichts gestellt wird“. Deshalb seien die Verhandlungen, die am Freitag in Islamabad beginnen sollen, für den Iran wichtig. Es gehe darum, die moralische Autorität zu verteidigen und zu zeigen, dass man zu Verhandlungen bereit ist. Mittelfristig gehe es für den Iran darum, die Rolle der USA in der Region zu reduzieren und zu erreichen, dass die Region ihre Probleme selbst, ohne die dominierende Rolle der USA, regelt. Die aggressive Propaganda der USA gegen den Iran gehe trotz Waffenstillstand unvermindert weiter, erklärte Grigori Lukjanow. Trump, so der Nahost-Experte, suche keinen Kompromiss, sondern „einen Deal“. Dieser Deal soll nach den Vorstellungen des US-Präsidenten darauf hinauslaufen, dass der Iran „kein Recht auf Nuklearwaffen, kein Recht auf Raketen und keine Hoheitsrechte in der Straße von Hormus“ hat. Resolution im Sicherheitsrat gescheitert Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, nahm am 8. April Stellung [https://www.youtube.com/watch?v=ndPB-h__crM] zu der im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 7. April gescheiterten Resolution über die Sicherheit im Persischen Golf. Die Resolution war von Bahrain eingebracht worden. Elf Mitglieder des Sicherheitsrates stimmten mit Ja, zwei Mitglieder, Kolumbien und Pakistan, enthielten sich. Russland und China stimmten mit Nein. Damit scheiterte die Resolution. Sacharowa erklärte, die Resolution „enthielt einseitige anti-iranische Formulierungen“. Außerdem werde der Hauptgrund für das, was im Persischen Golf passiere, „nicht genannt“, nämlich „die Aggression der USA und Israels gegen den Iran“. Die russische Außenamtssprecherin betonte, Russland begrüße den Waffenstillstand und die Verhandlungen, die am Freitag beginnen sollen. Das Resultat der Verhandlungen müsse sein, dass sich der Angriff auf den Iran „nicht wiederholt“. Prof. Nikolaij Suchow: „Israel wird alles dafür tun, den Waffenstillstand zu stören“ Nikolaj Suchow, Ökonomie-Professor und Mitarbeiter des Forschungszentrums Nahost der Russischen Akademie der Wissenschaften, erklärte [https://smotrim.ru/search?query=%25D1%2581%25D1%2583%25D1%2585%25D0%25BE%25D0%25B2%23playing_video=4008339] gegenüber dem russischen Fernsehkanal Rossija 1, während des Krieges im Iran hätten „alle verloren“: die Weltwirtschaft und die Präsidialverwaltung der USA. Auch „die Wirtschaft des Iran ist in einem Maße zerstört, dass unklar ist, ob sie wiederhergestellt werden kann“. Politisch habe der Iran aber über die USA gesiegt. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die iranischen Inseln Lawan und Sirri, auf denen sich ölverarbeitende Anlagen befinden, trotz Waffenstillstand beschossen wurden. „Wer hat die Luftschläge ausgeführt? Ist das eine Provokation?“, wollte der Moderator wissen. Nikolaj Suchow antwortete, „das war Israel. Es hat seine Vorstellung noch nicht beendet. Das heißt, man hat den Iran noch nicht so getroffen, dass er keine Gefahr mehr für Israel darstellt.“ Israel werde „alles dafür tun, den Waffenstillstand zu stören“. Von dem Verhandlungsführer des Iran bei den Waffenstillstandsverhandlungen in Islamabad könnten die USA „kein großes Entgegenkommen erwarten“, so der Nahost-Experte. Mohammad Bagher Ghalibaf sei Bürgermeister von Teheran gewesen, habe Funktionen bei den Revolutionsgarden gehabt und stehe ideologisch hinter der These, „dass die USA der Satan ist“. Aber der Iran brauche „eine Atempause, um das Land wieder aufzubauen“. Aber auch Trump brauche Frieden, „weil der Kongress ihm kein weiteres Geld bewilligen wird“. Die USA könnten den Krieg nicht „mit gleicher Intensität fortführen“. Sollte der US-Vizepräsident J.D. Vance die Verhandlungen in Islamabad führen, werde er eine gemäßigte Position vertreten. Vance sei von Anfang an gegen den Krieg gewesen, weil dieser den USA schade. Der Gastgeber der Verhandlungen, Pakistan, sei „militärisch und ökonomisch mit China verbunden“. Das heiße, dass China „auf die eine oder andere Weise“ auf die Verhandlungen Einfluss nehmen werde. Inzwischen ist bekannt, dass Vance bei den Verhandlungen in Islamabad von den US-Sondergesandten Steve Wittkof und Jared Kuschner begleitet wird. Über Trump wird in Russland seit dem Iran-Krieg sehr negativ berichtet. Aber in den Berichten schwingt trotzdem immer noch etwas Hoffnung mit. Denn es wird gesagt, Trump sei „vier Stunden lang“ von Vertretern Israels zu einem Feldzug gegen den Iran überredet worden. Trump habe gedacht, man könne im Iran so schnell siegen wie in Venezuela. Dafür, dass sich Trump aus der angeblichen israelischen Umklammerung löst, gibt es keine Anzeichen. Titelbild: Screenshot/Rossija 1[https://vg04.met.vgwort.de/na/65a7d315b5214df6806899b2b5d579b2] Mehr zum Thema: Trumpverstehen für Fortgeschrittene [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148816]
Wird die Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran halten?
Nachdem die Vereinigten Staaten und der Iran am Mittwoch die zweiwöchige Aussetzung sämtlicher Angriffe verkündet haben und Teheran zugesichert hat, Schiffen eine sichere Passage durch die Straße von Hormus zu gewähren, erklärte sich Iran zum Sieger und betonte, dass die für Freitag in Islamabad angesetzten Gespräche keineswegs ein Ende des Krieges garantieren. Aber wie stabil ist dieser Waffenstillstand und was für eine Rolle spielt Israel dabei? Ein Artikel von Maike Gosch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Der Premierminister Pakistans, Shehbaz Sharif, erklärte, Iran und die Vereinigten Staaten sowie ihre jeweiligen Verbündeten hätten einer Waffenruhe zugestimmt, die „überall gilt, auch im Libanon und darüber hinaus – mit sofortiger Wirkung“. „Beide Seiten haben bemerkenswerte Umsicht und Einsicht bewiesen und sich weiterhin konstruktiv für Frieden und Stabilität eingesetzt“, wie er auf X schrieb [https://x.com/CMShehbaz/status/2041665043423752651?s=20]. Die US-amerikanische Seite erklärte sich ebenfalls zum Sieger und erklärte den Iran für „schwer geschlagen“ [https://apnews.com/live/iran-war-israel-trump-04-08-2026#0000019d-6d24-d466-ab9f-7d2768500000]. Kriegsminister Pete Hegseth bezeichnete [https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-iran-mittwoch-106.html#Hegseth-Irans-Raketenprogramm-zerstoert] Irans Raketenprogramm als „faktisch zerstört“. „Wir haben die vollständige Zerstörung der iranischen Verteidigungsindustrie abgeschlossen, ein zentrales Element unseres Auftrags“, sagte Hegseth. „Sie können keine Raketen mehr bauen.“ Auch andere hochentwickelte Waffen könne das Land nicht mehr herstellen. Diese Äußerungen kann man nur als pure Fiktion bezeichnen. Vorgestern analysierte bereits Jens Berger die Taktik Trumps im Zusammenhang mit dem Waffenstillstand. Interessant wird nun die Rolle, die Israel im weiteren Verlauf spielen wird. Obwohl es ein gemeinsamer israelisch-US-amerikanischer Krieg ist, waren Vertreter der israelischen Regierung nach Aussagen des israelischen Oppositionsführers Yair Lapid [https://x.com/yairlapid/status/2041743545137057858?s=20] nicht einmal am Verhandlungstisch. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass zumindest Premierminister Netanjahu in die Ereignisse eingeweiht war, das scheint aber nicht für sein Parlament zu gelten. Kurz nach Abschluss des Waffenstillstands griff Israel bereits wieder den Libanon an und Israels Premierminister Netanjahu erklärte [https://www.reuters.com/world/middle-east/netanyahu-backs-iran-ceasefire-says-lebanon-not-included-israeli-media-says-2026-04-08/], dass Angriffe auf den Libanon nicht Teil der Waffenstillstandsvereinbarung seien – in klarem Widerspruch zu den Äußerungen von Sharif und auch von Irans 10-Punkte-Plan, auf den sich Trump in seinem Tweet [https://x.com/WhiteHouse/status/2041649076500869158?s=20] bezogen hatte. Auch Trump erklärte später in einem Interview [https://www.pbs.org/newshour/show/trump-says-israeli-strikes-on-lebanon-a-separate-skirmish-not-part-of-iran-ceasefire], dass es sich bei Israels Angriffen auf den Libanon um einen „separate skirmish“ (ein getrenntes Gefecht) handeln würde. An diesem Punkt könnte also der gesamte Prozess scheitern. Eine entscheidende Rolle spielt hier Israel. Wenn Israel sich in letzter Zeit neben Völkermord (s. Gaza) in etwas besonders hervorgetan hat, dann im Ignorieren und Brechen von Waffenstillständen (s. ebenfalls Gaza) und im Sabotieren von Friedensverhandlungen (wieder s. Gaza). Die libanesische Miliz Hisbollah hat nach Angaben von Al Jazeera English zwar zunächst erklärt [https://x.com/AJEnglish/status/2041789372240966093?s=20], den Waffenstillstand trotz anhaltender israelischer Angriffe einhalten zu wollen, der oberste israelische Militär, Lt Gen. Eyal Zamir, erklärte jedoch laut der Nachrichtenagentur AP (Associated Press) [https://apnews.com/live/iran-war-israel-trump-04-08-2026#0000019d-6d14-d6ae-a7fd-7d3e01840000] am Mittwoch, Israel werde weiterhin jede operative Gelegenheit nutzen, um die Hisbollah anzugreifen. Zuvor hatte das israelische Militär innerhalb von zehn Minuten mehr als 100 Ziele im gesamten Libanon getroffen – die bislang größte Angriffswelle seit dem 1. März, bei der mehr als 180 Menschen getötet [https://apnews.com/article/israel-lebanon-hezbollah-beirut-strikes-9402965418687c634d4a157c966ec6ea] wurden. Daraufhin schloss der Iran nach staatlichen Berichten [https://de.euronews.com/2026/04/08/libanon-iran-strasse-von-hormus] die Straße von Hormus wieder, die nach der Erklärung des Waffenstillstands kurzzeitig geöffnet worden war. Der kürzlich zurückgetretene Direktor des US-amerikanischen Nationalen Zentrums für die Terrorabwehr, Joe Kent, hatte bereits am Mittwoch die Sorge geäußert [https://x.com/joekent16jan19/status/2041658294595359088?s=20], dass Israel den Waffenstillstand sabotieren würde und auch an einem vollständigen Frieden mit dem Iran kein Interesse hätte. Er appellierte an die US-amerikanische Regierung, Israel endlich „an die Leine“ zu nehmen, um dies zu verhindern. Der US-amerikanische geopolitische Experte Brian Berletic (The New Atlas) hält diese Trennung der USA und Israels und die Rollenverteilung in einen „good Cop“ und einen „bad Cop“ aber für eine reine Inszenierung (z.B. in seiner Analyse hier [https://www.youtube.com/watch?v=dGaKAQYcQ5o]). Da die beiden Länder so stark politisch, finanziell und auch militärisch verflochten sind, sei kein Alleingang Israels ohne Zustimmung der USA möglich, egal wie oft über Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte zwischen Trump und Netanjahu (oder früher Biden und Netanjahu) berichtet würde. Sollte Israel den Waffenstillstand brechen oder sabotieren, dann wäre das aus seiner Sicht nur Teil einer gemeinsamen israelischen und US-amerikanischen Strategie. Laut Berletic gibt es daher auch keine Aussicht auf Frieden mit dem Iran. Die Waffenruhe sei nur eine Verzögerungstaktik der USA und Israels (er vergleicht sie mit den Abkommen Minsk 1 und 2), in denen diese sich in Ruhe auf weitere Angriffe vorbereiten könnten. Er glaubt, dass die USA und Israel, die er als Einheit sieht, nicht aufhören werden, den Iran anzugreifen, das Land zu schwächen und die Regierung zu stürzen. Nicht, weil der Iran Atomwaffen entwickle oder regionale militante Widerstandsgruppen unterstütze, sondern weil der Iran eine zentrale Rolle auf dem geopolitischen Schachbrett spiele und es letztlich nur um den Erhalt der geopolitischen Vorherrschaft der USA, insbesondere gegenüber China, ginge und Iran in diesem Übergang der Vorherrschaft von den USA auf China bzw. eine multipolare Weltordnung durch seine geographische Lage sowie energiewirtschaftlich eine Schlüsselrolle spiele (ähnlich argumentiert auch der iranische Analyst Prof. Mohammad Marandi [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148769]). Es ist schwer zu sagen, welche dieser Lesarten die richtige ist. Klar ist aber, dass die Interessen zumindest von Donald Trump und seiner Regierungsmannschaft in diesem Fall von denen Benjamin Netanjahus und seiner Regierung abweichen. Trump verliert aufgrund des Völkermords in Gaza und der wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs immer mehr die Unterstützung seiner MAGA-Basis und steht jetzt unter starkem Druck, vor den Wahlen zum Repräsentantenhaus (midterm elections) im September mit einem außenpolitischen Erfolg aufzuwarten und seiner (illusorischen) Selbstdarstellung als „Friedenspräsident“ in irgendeiner Form gerecht zu werden. Der Großteil der Wähler Trumps wünschen sich einen Rückzug aus den internationalen Kriegen, die nicht direkt die Sicherheit der USA betreffen. Das heißt, für ihn ist es innenpolitisch sehr wichtig, den Krieg so schnell wie möglich zu beenden, bevor insbesondere auch die wirtschaftlichen Folgen seine Wählerschaft zu hart treffen. Für Netanjahu sieht die Situation völlig anders aus. Seine Unterstützer wollen einen Sieg gegen die Hisbollah im Libanon und einen vernichtenden Schlag gegen den Iran sehen. Aus seiner Sicht stellen daher der Waffenstillstand und ein möglicher Frieden mit dem Iran eine katastrophale strategische Niederlage dar. Am Freitag sollen die Verhandlungen auf Basis des 10-Punkte-Plans des Iran in Islamabad, Pakistan, beginnen. Viele Analysten hatten darauf hingewiesen, dass fast alle Punkte dieses Plans für die USA bisher rote Linien darstellten (wie etwa die komplette Aufhebung aller Sanktionen gegen den Iran), und halten es daher für sehr unwahrscheinlich, dass es auf dieser Basis zu einer Einigung kommen wird. Im Hintergrund soll aber auch China, das wirtschaftlich von den Auswirkungen des Krieges stark negativ betroffen ist, Druck auf den Iran und die USA ausüben, Frieden zu schließen. Die nächsten Tage und Wochen werden zeigen, was stärker ist: die israelisch-amerikanische Koalition oder das Eigeninteresse Trumps an einer Wiederwahl sowie die geopolitischen Kräfte, die die Stabilität der Weltwirtschaft wiederherstellen wollen. Eines ist auf jeden Fall klar: Die EU spielt geopolitisch hierbei keine Rolle mehr. Titelbild: StreetOnCamara_Comeback / Shutterstock Mehr zum Thema: „Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden.“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148832] Trumpverstehen für Fortgeschrittene [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148816] „Ein Angriff auf den Iran ist ein Angriff auf die BRICS und die multipolare Welt“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148769] [https://vg07.met.vgwort.de/na/6228901b6d6e45929f22570be5766a18]
Dienst an der Waffe: Von Zwang, Pflicht und der brutalen Realität
„Wenn es notwendig wäre, wäre ich auch für Zwang“ [https://x.com/JohannesVarwick/status/2037265476787855569], sagte vor kurzem Johannes Varwick bei einer Diskussionsrunde am Berliner Schadow-Gymnasium zum Thema Wehrdienst. Varwick [https://www.nachdenkseiten.de/?p=146574] gehört zu jenen mutigen Wissenschaftlern, die sich immer wieder [https://www.nachdenkseiten.de/?p=146566] kritisch [https://www.youtube.com/watch?v=KT0hg_8tn7M] zum Ukraine-Krieg und dem Verhalten der NATO äußern. Seine Aussage zum Thema Wehrpflicht erschreckt jedoch. Immer wieder ist festzustellen, dass selbst kritische Geister unter bestimmten Umständen einen Zwang beim Wehrdienst befürworten. Dafür haben sie bestimmt Gründe. Doch begreifen sie, was Zwang bei diesem Thema in letzter Konsequenz bedeuten kann? Zur Erinnerung: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgeben. Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Kein Staat darf das Recht haben, einen Menschen dazu zu zwingen, einen anderen Menschen zu töten. Kein Staat darf einen anderen Menschen in eine Situation bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in einem Krieg. Beides ist barbarisch. Beides ist unmenschlich. Und genau das kann in letzter Konsequenz passieren, wenn ein Staat Bürger gegen ihren Willen mit der Waffe in der Hand in den Krieg schickt. Dass diese Zeilen gleich zu Beginn dieses Textes stehen, hat einen Grund. Doch der Reihe nach. Werfen wir zuerst einen Blick in die Ukraine. Die Ukraine ist im Krieg. In der Ukraine gibt es eine Wehrpflicht. Und es gibt Ukrainer, die nicht in den Krieg ziehen wollen. Wohl jeder dürfte mittlerweile die furchtbaren Videos aus der Ukraine kennen, die zeigen, wie Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen wollen, behandelt werden. Die Szenen ähneln sich immer wieder. Mitarbeiter der staatlichen Behörde wollen Männer auf der Straße kontrollieren, um zu sehen, ob sie zur Ableistung des Wehrdienstes ausgeschrieben sind. Je nach Umstand sollen die Männer sofort mitgenommen werden. Widersetzen sich die Kontrollierten, kommt es zum Einsatz körperlicher Gewalt. Unter Schlägen, Tritten und dem Einsatz von Pfefferspray werden die Männer in Autos gezerrt. Die Videos können nicht immer verifiziert werden. Doch die mittlerweile tausenden Beschwerden [https://kyivindependent.com/ukrainian-ombudsman-receives-over-6-000-complaints-against-enlistment-officers-in-2025/] beim Ombudsman des ukrainischen Parlaments, die Rekrutierungen betreffend, lassen erahnen: Hier geht es um ein reales Problem. Die Berichte von etwa der BBC [https://www.bbc.com/news/articles/cz994d6vqe5o], der Deutschen Welle [https://www.dw.com/en/inside-ukraines-search-for-suspected-draft-dodgers/video-75236215], Le Monde [https://www.lemonde.fr/en/international/article/2024/10/03/ukraine-is-employing-increasingly-controversial-methods-for-mobilization_6728127_4.html], zahlreicher anderer Medien [https://www.aljazeera.com/news/2025/8/8/ukraines-conscription-crisis-alleged-abuse-leads-to-protests-emigration] sowie die vielen auf der zivilgesellschaftlichen Plattform Bussification [https://busification.org/] veröffentlichten Videos führen den Schrecken vor Augen. Der ukrainische Botschafter in Deutschland veröffentlichte die Tage einen Tweet [https://x.com/Makeiev/status/2040009721348861966] auf der Plattform X mit den Worten: > Ein Land im Krieg organisiert seine Verteidigung. Das heißt Generalmobilmachung, nicht „Zwangsrekrutierung“. Der ukrainische Botschafter mag den Begriff „Zwangsrekrutierungen“ ablehnen: Es ändert nichts an der Realität. In der Ukraine ist zu beobachten, was man als Menschenfängerei bezeichnen muss. Allerdings, das gilt es hervorzuheben: Die Mitarbeiter der Behörde dürfen, wenn Personen sich bei der Kontrolle widersetzen, legal auch Gewalt anwenden, wenngleich nicht exzessiv. Schließlich: Die Männer, die sich dem Wehrdienst widersetzen wollen, verstoßen gegen das Gesetz. Ein grundlegendes Problem wird sichtbar. Was das mit der aktuellen Debatte in Deutschland zum Thema Wehrpflicht zu tun hat, liegt auf der Hand. Ein Recht, das den Wehrdienst zur Pflicht macht, kann gefährlich werden. Denn: Wo Pflicht ist, ist Zwang nicht weit. Und wo Zwang ist, droht Gewalt. In Deutschland gab es lange eine Wehrpflicht. Das war in der Praxis kein größeres Problem. Niemand wurde in Deutschland zum Dienst an der Waffe gezwungen. Wer nicht „zum Bund“ wollte, konnte einen Ersatzdienst im zivilen Bereich ableisten. Sollte demnächst – was nicht unwahrscheinlich ist – wieder eine Wehrpflicht eingeführt werden, wird es diese Option wieder geben. Und, sehr wichtig: In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: > Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Damit ist doch alles Ordnung, oder? Zwangsrekrutierungen, wie sie in der Ukraine zu beobachten sind, haben doch nichts mit Deutschland zu tun, oder? Die Beobachtung der Realität verdeutlicht: Das Grauen, das am Ende einer Entwicklung zu beobachten ist, zeigt sich eher selten am Anfang. Zu Beginn eines Krieges ziehen gesunde, muntere Männer los. Schwer traumatisiert, verstümmelt und für den Rest ihres Leben gezeichnet, kommen sie danach zurück – wenn sie überhaupt lebend das Schlachtfeld verlassen. Ein Wehrpflicht heißt gewiss nicht automatisch, dass irgendwann Zwangsrekrutierungen auf offener Straße unter dem Einsatz massiver Gewalt stattfinden werden. Dass das Eine aber die Tür für das Andere öffnen kann, sollte jedem klar sein. Genauso einleuchtend sollte sein, dass es einen großen Unterschied zwischen einem Land gibt, das sich im Frieden befindet, und einem Land, das im Krieg ist. In Deutschland gibt es den Schutzschild Grundgesetz. Doch dieser Schutzschild kam noch nie in einer Kriegssituation zum Einsatz. Die Politik hat die Losung Kriegstüchtigkeit [https://www.nachdenkseiten.de/?p=127039] ausgegeben. In dem propagandistisch verseuchten Begriff steckt das Wort – um es deutlich hervorzuheben – Krieg. Politiker, die ein Land kriegstüchtig machen wollen, fassen den Begriff Krieg ins Auge. Diese gegenwärtige Situation gilt es, bei der Diskussion um den Dienst an der Waffe zu berücksichtigen. Alle kennen die Binsenweisheit: Papier ist geduldig. Auch das Grundgesetz steht auf Papier. In der Coronakrise wurde deutlich, das schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden. Viele waren im Hinblick auf eine gesunde Grundrechtsauffassung untragbar. Menschen aus unserer Mitte mussten alleine, ohne ihre Lieben, in Krankenhäusern und Heimen sterben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der erste, wichtigste Satz im Grundgesetz. Die Politik hat die Würde des Menschen angetastet – freilich, für ein „höheres Gut“, nur im „besten Sinne“ für unser Gemeinwesen. Wenn Politiker schon von Kriegstüchtigkeit sprechen, dann gibt es guten Grund, die Frage aufzuwerfen: Wie wird es im Kriegsfall in Deutschland sein? Wer sich mit Macht auseinandersetzt, weiß: Macht vermag unter bestimmten Bedingungen alles. Gesetze können zu Wachs in den Händen der Politik werden. Und: Zu scheinbar unverrückbaren „roten Linien“ sagte vor gar nicht so langer Zeit der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr” [https://www.meine-zeitschrift.de/die-zeit-49-2021.html?srsltid=AfmBOooheoUMJiFFTEi-CyiztYrZ0F64mztlNlI0RiyGgT8txtPNDuD3]. Einen großen Aufschrei der Demokratie gab es nicht. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass in einer extremen Ausnahmesituation wie etwa im Kriegsfall Politiker mit dem ehrenwerten Grundgesetz anders umgehen werden wie in der Coronazeit. Die Annahme, dass im „Falle eines Falles“ das Grauen auch in Deutschland einziehen wird, hat ihre Berechtigung. Im Krieg greifen Staaten nach den Bürgern. Die Politik will und braucht dann Bürger, die als Soldaten kämpfen. Noch gibt es keinen Krieg. Doch schon jetzt ist der Griff des Staates nach den Männern zu erkennen. Das neue Wehrgesetz, das zum 1. Januar gültig wurde, zeigt es. An Ostern wurde bekannt, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148776] steht, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine längere Abwesenheit außerhalb des Landes sich genehmigen lassen müssen. Nach heftiger Kritik äußerte sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit den Worten: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“. [https://www.welt.de/politik/deutschland/article69d52e2933b5b27dfdea0de2/wehrdienst-alle-duerfen-selbstverstaendlich-verreisen-pistorius-reagiert-auf-kritik.html] Das Schlüsselwort lautet: „derzeit“ – das in dem Zitat gleich zwei Mal Verwendung findet. Das Wort hat den Charakter eines Scheunentors. Wehe, wenn die Politik dieses „Tor“ öffnet. Anfang 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss [https://www.nachdenkseiten.de/?p=128940] dargelegt, warum die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers aus Deutschland zulässig ist. Auch wenn es hier nicht um deutsche Wehrpflichtige geht, lässt die Argumentation des Gerichts tief blicken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sei demnach nicht absolut, es könne in einer außerordentlichen Lage eingeschränkt werden, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht von vornherein undenkbar. Kritiker des BGH-Beschlusses sagen: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben.“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=129326] Ob dem so sein wird oder nicht, sei dahingestellt. Die Gesamtentwicklung bietet Anlass zu großer Sorge. Ende März lud das Berliner Schadow-Gymnasium zu einer Diskussion zum Thema Wehrpflicht. Auch Johannes Varwick war zu Gast. In einem Videoausschnitt sagt [https://x.com/JohannesVarwick/status/2037265476787855569] der Politikwissenschaftler: > Wenn es notwendig wäre, dann wäre ich auch für Zwang. Auf Nachfrage auf der Plattform X, wie die Aussage zu verstehen sei, antwortete er [https://x.com/JohannesVarwick/status/2037404929640304937]: > Genau so, wie ich es sagte: ein Staat kann und darf Zwang ausüben – soweit zwingend erforderlich (und legitim) Und er fügt an [https://x.com/JohannesVarwick/status/2037428528849826303]: > Wir können (und müssen) über Legitimität streiten. Aber bei der Frage des Zwangs haben wir vermutlich Bewertungsunterschiede. Angesprochen in einem NachDenkSeiten-Interview auf seine Positionierung konkretisierte [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148494] Varwick mit folgenden Worten: > Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende. > > Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen. Diese Sätze gilt es, sacken zu lassen. Aussagen sind zu hören, die vielleicht vordergründig vernünftig und rational nachvollziehbar scheinen. Und Aussagen wie diese sind – auf die eine oder andere Weise – immer mal wieder auch von kritischen Leuten zu hören, die mit aktuellen Entwicklungen ebenfalls nicht einverstanden sind, aber unter Umständen einen Zwang in Sachen Landesverteidigung für angebracht halten. Doch was hier vernünftig und nachvollziehbar klingt, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand. Schmidt gehörte noch zu jener Generation Politiker, die den Krieg und seinen Schrecken erlebt haben. Von Schmidt stammt auch die Aussage: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als 1 Minute schießen.“ So klingt eine von tiefer Einsicht auf Vernunft basierende Aussage. Doch wo gibt es diese Vernunft heute noch auf politischer Seite? Aufseiten der Regierungsparteien? Helmut Schmidt – das war, mehr oder weniger, noch die „alte Bonner Republik“. Die alte Bonner Republik, das war damals auch: Willy Brandt. Das war Kniefall. Das war die Zeit persönlicher Diplomatie zwischen Brandt und Breschnew. Das war die Zeit der „Neuen Ostpolitik“. Das war auch die Zeit einer starken Friedensbewegung. Und später war es dann die Zeit einer echten Entspannungspolitik. Die von Varwick zitierten Schmidt-Worte stammen aus dem Jahr 2008. 2008 – das war viele Jahre vor dem Maidan. 2008 – das war lange vor den demokratischen Zumutungen der Coronazeit. 2008 – da waren es noch 14 Jahre bis zum Krieg in der Ukraine. 2008 – damals wagte es noch kein deutscher Politiker, von Kriegstüchtigkeit zu sprechen. 2008 – da hatte auch noch kein Johann Wadephul als Außenminister gesagt: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben.“ [https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/kuenftiger-aussenminister-wadephul-russland-wird-immer-ein-feind-fuer-uns-bleiben-li.2320148] 2008 – da sagte auch noch kein deutscher Politiker: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden. [https://www.dw.com/de/kiesewetter-den-krieg-nach-russland-tragen/a-68215200]“ Dass Varwick an der zitierten Stelle gerade Schmidt anführt, mag im Hinblick auf eine romantisierte Vorstellung bundesrepublikanischer Demokratieverhältnisse der Gegenwart nett erscheinen. Es klingt sogar sympathisch, an die Haltung Schmidts zu erinnern und sie zum Maßstab zu nehmen. Nur: Wird das der Realität gerecht? Halten wir uns vor Augen: Damals stand da Helmut Schmidt. Heute steht da der Ex-BlackRocker Friedrich Merz. Im Grunde genommen sagt dies bereits alles. Wenn Varwick davon spricht, dass er für Zwang sei, „wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich mache“, tappt er in eine Art Denkfalle, in die viele seit Urzeiten immer und immer und immer wieder tappen. Wir alle kennen diese schier unendlich und furchtbar ermüdende Diskussion, wenn ein Pazifist und ein Befürworter des bewaffneten Kampfes diskutieren. Mit allen möglichen herbeifantasierten Vorstellungen wird versucht, den Pazifisten aus der Reserve zu locken. „Würdest du nicht einmal zur Waffe greifen, wenn ein Feind deine Frau töten wollte?“ „Würdest du nicht einmal dann zur Verteidigung bereit sein, wenn der böse Feind vergewaltigend und mordend durch dein Land, deine Heimat zöge? Nicht alle, die solche Fragen stellen, meinen das böse. Aber bei manchen schimmert – warum auch immer – ein schier teuflisches Vergnügen durch, doch endlich, endlich diesen Pazifisten dazu zu bringen, „Ja!“ zu sagen. Bei Varwick ist das nicht der Fall. Seine Aussagen bewegen sich auf der rationalen Ebene. Schließlich: Der Gedanke, dass es doch vielleicht tatsächlich eine wie auch immer geartete „sicherheitspolitische Lage“ geben mag, die aus seiner Sicht nun mal einen „Zwang“ erforderlich machte, darf doch gedacht werden. Denn: Könnte es nicht tatsächlich einmal soweit kommen? Hier ist sie, die Falle. Erstens gibt es keine „sicherheitspolitischen Lagen“. Was es gibt, sind Politiker, die oft katastrophale Entscheidungen treffen und im Vorfeld von Kriegen an vielen Stellen die Möglichkeit hätten, ihr Land vor einem Krieg zu bewahren – selbst wenn es auf der Basis eines schlechten Kompromisses wäre. Nach allem, was über Kriege bekannt ist, weiß man, das Kriege nicht vom Himmel fallen. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit. Nach allem, was man über Kriege weiß, sollte jedem klar sein, dass die hehren Ziele, die sowohl Angreifer als auch Angegriffener immer wieder vor sich hertragen, um ihren Krieg als „gerecht“, „unabdingbar“, „notwendig“ für das „Gute“ usw. zu verkaufen, oft von schamlosen Lügen und tiefenpolitischen Interessen durchzogen sind. Zweitens zerschellt die Annahme, dass Deutschland ja vielleicht doch angegriffen werden könnte, an der Realität. Wer sollte Deutschland angreifen? Dänemark? Holland? Schweden? Drittens: Selbst unter der irrigen Annahme, dass Russland Deutschland angreifen würde: Unter einer derartigen „sicherheitspolitischen Lage“ wäre es irrelevant, ob Deutschland nun über 150.000, 200.000 oder 300.000 und mehr Soldaten verfügt. Bei einem Angriff Russlands auf Deutschland sprächen wir von einem Krieg mit der NATO inklusive einer sehr raschen nuklearen Eskalation. Viertens: Selbst unter der Annahme, dass die NATO zerbricht und Deutschland allein dastünde: Einen Krieg mit einer Atommacht zu führen, wäre Wahnsinn. Auch in dieser Situation wäre die Anzahl der Soldaten und die Wehrfähigkeit allenfalls etwas für der Realität trotzende politisch-militärische Gedankenspiele, nach denen Deutschland doch eine „Chance“ im Kampf haben werde. Fünftens, um Varwick entgegenzukommen: Selbst wenn man die Annahme einer für Deutschland schwerwiegenden „sicherheitspolitischen Lage“ im Vagen lässt und auf der theoretischen Ebene die Annahme durchexerziert, dass ein böser Feind X irgendwann zu einer Bedrohung werden könnte, und dann eben ein Staat im Hinblick auf eine Wehrpflicht zu Zwang greifen müsste: Was ist das nur für eine Auffassung? Haben wir als Gesellschaft denn gar nichts gelernt? Haben wir als ein dem Humanismus und den universellen Menschenrechten sich verpflichtet fühlendes Gemeinwesen denn gar nichts begriffen? Wollen wir wirklich Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen? Wollen wir wirklich sagen: Wenn eine Horde zerstörender, vergewaltigender, mordender Feinde das Land überfällt, zwingen wir Männer zur Verteidigung? Weil die alte Frau und das wehrlose Kind sich nicht verteidigen können, zwingt der Staat den 20-jährigen Michael und den 30-jährigen Stefan gegen seinen Willen dazu, ein Gewehr in die Hand zu nehmen und zu töten – oder sich selbst töten zu lassen? Wenn die Menschheit doch etwas gelernt haben sollte, dann das: Ein Staat darf seine Bürger bitten, die Waffen zu ergreifen. Er darf an das „Pflichtgefühl“, an „Mut“, an „Kampfgeist“ appellieren, wenn es nötig ist (auf Propaganda achten!), aber einen Menschen (Bürger!) zum Kampf gegen seinen Willen zu zwingen: Das ist barbarisch, unmenschlich. Das „Pflichtgefühl“, die Bereitschaft, das eigene Leben für einen Anderen zu opfern, darf nur auf einer freien, individuellen Willensentscheidung beruhen. Wenn wir das als zivilisiertes, demokratisches Gemeinwesen nicht begriffen haben, haben wir nichts begriffen. Ist es nicht so, dass Menschen im Grunde genommen über ein relativ gut ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit verfügen? Menschen brauchen keine Politiker, die ihnen sagen, dass da ein „Feind“ steht, der „böse“ ist. Im Falle eines Falles entscheiden mündige Staatsbürger selbst, ob da ein Feind ist und ob sie bereit sind, gegen ihn zu kämpfen. In dem einen Fall mag ein Land einen Krieg gut überstehen, in dem anderen Fall mag es untergehen. Vielleicht wollen die Bürger kämpfen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie mutig, feige, ehrenhaft, unehrenhaft, dumm oder klug. Die Entscheidungen mögen „richtig“, „falsch“, „tragisch“ oder was auch immer sein: Dann ist es eben so, wie es ist. Doch Zwang in Bezug auf einen Krieg ist durch nichts gerechtfertigt. Vor einigen Jahren war in einem Radiosender ein Beitrag über das Ende des 2. Weltkriegs zu hören. Es war ein Jahrestag und ein alter Wehrmachtssoldat erzählte. Er sprach über die letzten Tage im Krieg und seine Zeit danach. Im Großen und Ganzen brachte er den Krieg gut hinter sich und hatte ein geordnetes Leben. Während er erzählte, stockte seine Stimme. Er berichtete davon, dass es da aber ein Erlebnis gibt, das ihn bis heute nicht loslasse. Er erzählte davon, wie ein Kamerad desertierte. Der Kamerad begang „Fahnenflucht“. Nach einer kurzen Flucht wurde er eingefangen und die Exekution angeordnet. Er, der gerade im Radio erzählt, wurde mit ausgesucht, um den Kameraden zu erschießen. Sein Gewissen sagte ihm, dass das falsch ist. Aber es gab da diese Pflicht. Es gab da diesen Befehl. Er legte, zusammen mit anderen Soldaten, an. Und schoss. Mit den Tränen kämpfend, berichtete der ehemalige Soldat von diesem Vorfall. Fliegende Standgerichte, summarische Exekutionen ohne ordentliches Verfahren: So war das. Die genaue Zahl der exekutierten Fahnenflüchtigen aufseiten der Wehrmacht ist nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Von Zehntausenden ist auszugehen. „Es gibt kein Recht auf Fahnenflucht“ [https://www.faz.net/aktuell/politik/ukraine-krieg-es-gibt-kein-recht-auf-fahnenflucht-19400836.html] – so lautet die Überschrift eines Kommentars der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der im Dezember 2023 erschienen ist. Der Redakteur richtet seine Aufmerksamkeit auf wehrpflichtige Ukrainer, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entziehen. Von einem „gerechten Krieg“ ist die Rede. Und davon, dass Deutschland kein „sicherer Hafen“ für wehrpflichtige Ukrainer sein solle. Der Autor schreibt, man müsse den ukrainischen Verteidigungsminister verstehen und es drohe doch die „Auslöschung“ der Ukraine. Obwohl dieser Text hier von der Wehrpflicht in Deutschland handelt, beginnt und endet er mit dem, was in der Ukraine passiert. Wie anschaulich braucht man es hierzulande noch? Ein Blick in die Ukraine genügt, um das Grauen, das sich aus einer Wehrpflicht in Kriegszeiten ergeben kann, zu sehen. Wehrpflicht, Zwang, Fahnenflucht und die gesetzliche Gewalt, die auf sie folgt: Sie sind miteinander verklammert. Es darf nicht der Denkfehler begangen werden, auf hypothetische Bedrohungsszenarien und auf angebliche, für das Land gefährliche „sicherheitspolitische Lagen“ Gesetze und Regeln aufzubauen, die eine Schande für ein gesundes Freiheitsverständnis sind und am langen Ende Unmenschlichkeit bedingen können. Deutschland tut gut daran, jetzt wach zu sein. Wenn schon jetzt von Kriegstüchtigkeit die Rede ist, ist die Gefahr groß, dass es irgendwann zu spät ist. Mögen im Zusammenhang mit dem Gerede um einen neuen Wehrdienst niemals mehr die Begriffe Pflicht und Zwang gebraucht werden. Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo / Shutterstock
Deutschland ist Weltmeister – oder kommt vor dem Fressen doch noch die Moral?
Die große Chance für den DFB, endlich einmal das Richtige zu tun. Ostern 2026. Ein lebensmüder Buckelwal erschüttert die Nation. In den ICEs der Bahn die üblichen Saalschlachten. Ricarda Lang meldet sich stündlich zum Fall Ulmen. In Hannover werden 760 Teilnehmer am Ostermarsch verzeichnet. Alt und Jung fordern Frieden und Freiheit. Man hört Trillerpfeifen. Als Konsequenz des sogenannten „Iran-Konflikts“ verlangt die AfD den kompletten Abzug der US-Armee. Alle anderen im Land warten auf Godot. Der DFB hält sich in der Causa Undav & Nagelsmann bedeckt. Wir leben in Zeiten, in denen wir laut Lothar Matthäus „den Sand nicht in den Kopf stecken dürfen“. Von Wolf Reiser. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Um den Kopf wieder freizubekommen, lohnt sich ein sportlicher Rückblick in den Herbst des Jahres 1979. In Teheran hatten iranische Revolutionsgarden die amerikanische Botschaft gestürmt und sich zum Missvergnügen von US-Präsident Carter 52 Geiseln auserwählt. Der um die Wiederwahl zitternde Erdnussfarmer war eigentlich darauf konzentriert, zusammen mit seinem Sicherheitsberater – und Alptraum aller weltweiten Nachrichtenvorleser – Zbigniew Kazimierz Brzeziński, die afghanischen Mudschaheddin nebst dem saudischen Bin-Laden-Clan hochzurüsten. Das Ziel: die Rote Armee in die Kriegsfalle zu locken. Die Greise im Kreml überhörten die Signale und leiteten damit den Anfang vom Ende der Sowjetunion ein. Zum Jahreswechsel 1980 verkündete der desperate US-Präsident die weltweite Blockade der Olympischen Sommerspiele in Moskau, wenn, ja wenn die Sowjets ihre Truppen nicht bis zum 20. Februar nach Hause holen würden. Da der Russe nicht auf Blitzkrieg spezialisiert ist, konnte er das Ultimatum nicht einhalten und zog sich erst im Februar 1989 zurück. In Bonn wuchs damals der Druck auf die sozialliberale Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt. Mit einem Boykott würde man die so mühsam angebahnte und auf Ausgleich bedachte Ostpolitik konterkarieren. Zudem gab es die RAF, die Neutronenbombe, den gerade unterzeichneten Erdgasdeal mit Moskau und den Kandidaten Strauß. Der 28-jährige Fechter Thomas Bach flehte als Vertreter der Olympioniken die Koalition an, Sport und Politik zu trennen und die Athleten nicht als Bauern auf dem Schachbrett der internationalen Auseinandersetzungen zu kompostieren. Daraufhin wurde er als „Kommunistenschwein und Vaterlandsverräter“ beschimpft. Bei der Abstimmung am 23. April 1980 unterstützte eine große Mehrheit des Bundestags den Boykott. Die SPD und der Hindukusch, das ist eine ganz spezielle Beziehung. Deutschland erwies sich beim „Zeichensetzen“ wieder einmal als treuester Vasall der USA und des NATO-Generalsekretärs Joseph Luns. Im Juli schickten 81 von 146 der eingeladenen Länder ihre Sportler zu den ersten Spielen im kommunistischen Ostblock. Elf westliche Länder bzw. deren Nationale Olympische Komitees hatten einen Boykott abgelehnt. Dass man auch Zwischentöne treffen kann, zeigten die Teams aus Frankreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden. Sie mieden demonstrativ die Eröffnungszeremonie, während Großbritannien, Irland und Portugal nur einen einzigen Sportler abstellten. Nach seiner Wiederwahl und der parallelen Abwahl des von ihm verachteten Carter sagte Helmut Schmidt etwas Bemerkenswertes: „Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.” Wie recht er hatte, bestätigte sich 1982. Brzeziński war über den elenden Kontostand der FDP informiert und schuf bei einigen ihrer Abgeordneten ein solid-anwachsendes Misstrauen. Nun steht in zwei Monaten zwar keine Olympiade an, doch stehen beim DFB der jüngeren Geschichte so Sachen wie Moral und Ethik und Toleranz hoch im Kurs und auch ältere Tugenden wie Fairness, Vielfalt und Respekt. In diesem Sinne ordnet ein Mann mit einem ballähnlichen Kopf und dem passenden Namen Infantino an: „Die WM muss und wird ein Symbol für Einheit und Solidarität sein“ und wird die Welt begeistern mit einer „friedlichen und fröhlichen Atmosphäre“. Doch da gibt es diese unprovozierten völkerrechtswidrigen, aggressiven und terroristischen Kriege mit Toten und Millionen in die Obdachlosigkeit gebombten Mitmenschen. Es kann zu Ostern 2026 für Politik und Sport nur eines zählen: diese Spiele zu boykottieren, ohne Wenn und Aber und verbunden mit all diesen Vokabeln, etwa Entrüstung, Scham und Verachtung gegenüber der Militärjunta des amerikanischen Gastgebers. Doch man hört nichts davon im Musterland der Ethik. Es gibt keine Brennpunkte, TV-Talks, parlamentarische Sondersitzungen und sich überschlagende Pressekonferenzen. Nicht einmal beim „Doppelpass“ oder im Kölner Kellergericht regt sich eine Stimme der Vernunft. Bislang gab es lediglich einen Zwischenruf der Amnesty-International-NGO. Dort befürchtet man die Möglichkeit von ICE-Repression gegen migrantische Communities und die vielen Obdachlosen. So kann man die Sache natürlich auch angehen, aber „ein Lothar Matthäus lässt sich nicht so einfach umdrehen wie ein Wiener Schnitzel“. Folgt man der Logik des kalten Kriegers Brzeziński bei seiner „Operation Cyclone,“ dann soll der Boykott eines Sportevents für Frieden und Sicherheit auf der Welt sorgen, für Wohlstand, freien Handel und Glück. Obwohl seine „Schwerter zu Pflugscharen“-Denkschule zum Zusammenbruch des Ostblocks führte, nahm sein „War on Terror“ ab 1990 erst so richtig Fahrt auf und gipfelt derzeit im pränuklearen Chaos. In dem transatlantischen Kursbuch „Between Two Ages – die Rolle der USA in einem technetronischen Zeitalter“ aus dem Jahre 1970 steckte der humorlose Pole, Berater auch von Johnson, Nixon, Reagan, Clinton, den Bushs und Obama die alternativlosen Ziele der Supermacht ab. Grob gesagt drehen sich die 170 Seiten um den eurasischen Feuerball Ukraine und im Weiteren darum, die Region zwischen Gibraltar und Wladiwostok in einen verwüsteten Großbalkan umzudekorieren. Das neutestamentarische Opus wurde nie ins Deutsche übersetzt. Man kann es heute als gebrauchtes Taschenbuch für knapp 300 Euro bestellen, wohingegen das deutsche Pendant „Mein Kampf“ mit zwölf Euro fast als ein Schnäppchen daherkommt. Wenn der Boykott von 1980 aber etwas bewirkt hatte, dann bei der Hierarchieauflistung der US&NATO-Butler, wo Deutschland sich als unumstrittener Tabellenführer erwies. In diesem April besteht nun die einmalige Chance, diesen Status abzuschütteln und sich zumindest auf dem Sektor des Ballspiels in den Augen der Weltgemeinde als souveräne Instanz zu erweisen. Nachdem Obama mehrfach bestätigt hatte, dass dieser Maidanvorfall ab 2014 ein „US-Deal“ war und ist, müsste auf der Basis früherer Moral spätestens seither jeder Sportevent ein Tabu sein, an dem Nordamerikaner beteiligt sind; von Bidens späterer Nord-Stream-Ansage ganz zu schweigen. Moral ist aber offenbar nur das, was der Chef für Moral hält. Wie und wohin der Hase zu laufen hat, bekam der erfrischende Mehmet Scholl 2017 während des für den DFB so erfolgreichen Confed-Cups in Russland zu spüren. „Wir stehen im Confed-Cup-Halbfinale, die U21 zeitgleich im EM-Finale, wir hatten 33 Grad. Alles war perfekt. Und da kommen die wieder mit so etwas Negativem um die Ecke, so mit Russland-Doping und diesem Hajo Seppelt. Und dann habe ich nur gesagt: Die Story kommt raus oder ich gehe. Dann hieß es, dass ich mich nicht einmischen darf. Ja, und dann bin ich gegangen. Ich lass mir doch nicht von der ARD die Eier abschneiden.“ Ruckzuck wurde aus dem Hayali-Think-Tank der woke Thomas Hitzlsperger aus dem Hut gezaubert, auch bekannt als Autor des Outing-Jahrhundertwerks „Mutproben“. Nur sehr wenige Sportjournalisten definierten das Ausscheiden in der Vorrunde 2018 als klammheimlichen Protest gegen die Putin-Schreckensherrschaft. Und tatsächlich entwickelte sich der DFB in der Folgezeit zu einem Hort ritterlichen Edelmuts. Nicht Köpfe, sondern bunte Bälle sollten rollen, gegen Hass, Diktatur, Ausgrenzung Unterdrückung, Faschismus, Ungerechtigkeit und Menschenrechte, also nicht gegen, sondern für, natürlich. Ergriffen von rätselhafter Selbstbegeisterung erprobte man vier Jahre später in Katar ein neues Verweigerungsritual: Mouth wide shut, drei Spiele und mit Nancy an Bord ab nach Hause, wo der Mensch noch etwas gilt. Sollen sich doch Franzosen und Argentinier die Hände dreckig machen. Während sich Russland einen langen Tschetschenienkrieg leistete und seit 2022 als Folge des „US-Deals“ in der Ostukraine herumoperiert, lesen sich die von geschätzt 35 Millionen Pechvögeln garnierten Auslandseinsätze der befreundeten Weltpolizei schon etwas imposanter: Libyen, Grenada, Panama, Irak 1, Liberia, Bolivien, Haiti, Somalia, Kosovo, Kuwait, Irak 2, Afghanistan, Libyen 2, Irak 3, Syrien, Libanon und nun also seit 2025 der Endsieg über den Iran. Dazu der fränkische Veteran: „Es ist wichtig, das man neunzig Minuten mit voller Konzentration an das nächste Spiel denkt.“ Das nächste Spiel sollte am 14. Juni in Houston um 12 Uhr Ortszeit gegen den Angstgegner aus Curaçao stattfinden. Sollte. Denn wenn „wir“ noch einen Funken Anstand haben, also das gesamte Parlament, die große und kleine Wirtschaft, Wissenschaft, die Medien-und Kulturkloake, die Kirchen und der DFB bis runter zu den Tip-Kick-Aktiven, dann verbietet es sich, nur einen der vielen Füße auf den Turf des Großen Bruders zu setzen. Die Politik hat derweil die beiden Botschafter einzubestellen und sie bis zum Kriegsende mit Fußfesseln zu versehen. Anstatt weitere Mehrteiler-Dokus über Boatengs und Özils zu produzieren, haben unsere Funkanstalten inklusive Phoenix und Arte die Aufgabe, uns über vergangene wie aktuelle Kriegsverbrechen der USA und seiner regionalen Söldner zu informieren, über blinde Zerstörungswut, entfesselte Bosheit und Raserei, Massenmord und homerischen Kriegswahn. Der Gratismut bei den hohlen Respekt&Toleranz-PR-Kampagnen und der Katar-Operette – geschenkt, so etwas kann passieren. Heute, hier und jetzt, Ostern 2026 zeigt es sich, ob eine Nation eine echte Haltung hat und so etwas wie Würde, Stolz und Courage. Wenn wir wirklich Eier haben, darf es keine Spiele mit deutscher Beteiligung geben. Es darf keinen Pakt mit den Epstein-Psychopaten geben. Es darf überhaupt in diesem Jahr dort keine WM geben. Sie sollte, wenn die Waffen schweigen, als Zeichen der Versöhnung nach Israel, Gaza und den Südlibanon nachgeholt werden. Und die Schule der 170 zerfetzten Mädchen vom 28. Februar, jenem israelischen Purimgeschenk an die Perser, soll zum UNESCO-Wallfahrtsort und Weltkulturerbe erklärt werden, Pflichtbesuch für alle Teilnehmer, wie wir das von anderen Kultstätten her kennen. Was Deutschland beim Weltklima geschafft hat, wird ja wohl beim Fußball auch möglich sein: Das Stigma des Willigen abzulegen, Vorreiter sein und ein leuchtendes Vorbild für alle Nationen. Rudi Völler meinte neulich: „Es kann durchaus sein, dass es heiß wird … Vielleicht wird es in Canada ein bisschen weniger extrem, aber in Mexiko und in den USA ist es in vielen Regionen heiß.“ Manche lesen da einen Trend zur Umkehr heraus wie auch die kleine Hoffnung, dass uns im Mai das Kerosin ausgeht. Für das Land selbst wäre das Verbleiben des DFB-Clans eingedenk aller Laptop-Experten, Lactat-Messer und Focus-Hypnotiseure von großem Vorteil. Die meist kräftigen jungen Männer könnten sich in den zwei Monaten nützlich machen, beim Schul- und Brunnenbau, bei der Paketzustellung, beim Verlegen neuer Schienen oder als Unterstützung bei der Ticketkontrolle. Auch Lehrkräfte bei integrativen Deutschkursen werden derzeit händeringend gesucht – eine Schwachstelle, auf die Lothar schon vor langer Zeit aufmerksam machte: „This are different exercises. Not only bumm.“ Titelbild: kovop / shutterstock.com
Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet
Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. I. Einleitung Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt. Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen. II. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst. Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus. Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4] Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten. III. Das neue Gesetz und was es bedeutet Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung. Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner. Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut. Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft. Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden. Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran. Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird. IV. Völkerrechtliche Einordnung Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8] Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen. Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums. Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen. Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen. Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben. Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur. Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt. Fazit Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht. Abschließender Kommentar Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war. Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm. Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt. Titelbild: Lightspring / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender [«2] STATE OF ISRAEL [https://www.gov.il/BlobFolder/dynamiccollectorresultitem/hr-2/he/HumanRightsConvention_ICCPR_ICCPR-5th-Periodic-Report-11.10.19.pdf] 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS [«3] Die Tobianski Affaire [https://jewishvirtuallibrary.org/the-tobianski-affair]: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt. [«4] Adolf Eichmann [https://www.yadvashem.org/holocaust/eichmann-trial/about.html] Prozess [«5] Gesetzentwurf [https://fs.knesset.gov.il/25/law/25_ls_bk_11110343.pdf] zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel) [«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“ [«7] General Comment No. 36 [https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf] (Artikel 6 – Recht auf Leben) [«8] Internationaler Pakt [https://docs.un.org/en/ccpr/c/gc/36] über bürgerliche und politische Rechte [«9] Artikel 75 [https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/gciv-1949/article-75] – Strafverfahren: Todesurteil [«10] Artikel 76 [https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/gciv-1949/article-76] – Behandlung von Inhaftierten [«11] UN-Experten [https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/07/israel-un-experts-condemn-decades-unfair-trials-palestinians-occupied-west] verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland. [«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen [https://fs.knesset.gov.il/25/Plenum/25_ptm_12223193.doc] belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.
Elige tu suscripción
Más populares
Oferta limitada
Premium
20 horas de audiolibros
Podcasts solo en Podimo
Disfruta los shows de Podimo sin anuncios
Cancela cuando quieras
1 mes por 1 €
Después 4,99 € / mes
Premium Plus
100 horas de audiolibros
Podcasts solo en Podimo
Disfruta los shows de Podimo sin anuncios
Cancela cuando quieras
Disfruta 30 días gratis
Después 9,99 € / mes
1 mes por 1 €. Después 4,99 € / mes. Cancela cuando quieras.