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Die EU gegen Jacques Baud
Die Kritik an den Maßnahmen der Europäischen Union (und der folgeverpflichteten Nationalstaaten) gegen den Schweizer Autor und Publizisten Jacques Baud entzündet sich daran, dass mit den gegen Baud verhängten „Sanktionen“ die Normalität des Rechtsstaats auf den Kopf gestellt werde. Die Tätigkeit und das Verhalten von Jacques Baud seien nicht – wie verfassungsrechtlich als Grundlage staatlicher Bestrafung zwingend notwendig – gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt – im Gegenteil gelte in der EU das Recht auf freie Meinungsäußerung und – soweit hinsichtlich der Tätigkeit von Jacques Baud überhaupt einschlägig – das Recht auf freie politische Betätigung. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud seien daher innerhalb des Rahmens rechtsstaatlicher Normalität illegal. Von Erik Jochem. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Was diese auf rechtstaatliche Normalität gegründete Argumentation freilich übersieht, ist die Tatsache, dass sich – Kinder und Narren sagen die Wahrheit – die EU, jedenfalls aber die sie repräsentierende politische Klasse einschließlich des EU-Parlaments, seit längerem „im Krieg mit Russland“ befindet und die Zeiten der Normalität nach Auffassung der EU-Verantwortlichen damit gerade hinter uns liegen. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud geschehen daher offenbar gerade außerhalb der Normalität, die mit ihnen uno actu außer Kraft gesetzt ist. Die entscheidende Frage ist also: Darf die EU die Normalität außer Kraft setzen? Wenn ja, handelt es sich bei der EU um das weltweite Unikum eines Nichtstaates mit Souveränitätsrechten (Carl Schmitt), was unmittelbar die Frage nach den verbleibenden Souveränitätsrechten der ihn konstituierenden Nationalstaaten aufwirft. Je nach Blickwinkel wird man einen Nichtstaat mit Souveränitätsrechten als institutionelles Wunderwerk oder als Monstrum betrachten. Der amtierende amerikanische Präsident jedenfalls nennt die EU das Problem Europas (was ihm die EU niemals vergeben wird). Die Unterscheidung in Freund und Feind ist nach Carl Schmitt der Kern des Politischen. Es ist personell die Unterscheidung zwischen denen, für die die Normalität, und denjenigen, für die der Ausnahmezustand gilt. Das gilt nach innen wie nach außen. Für Jacques Baud gilt mit den über ihn verhängten Maßnahmen, die keineswegs nur symbolisch seine soziale Ausgrenzung – seinen sozialen Tod – bezwecken, zweifellos der Ausnahmezustand. Jacques Baud ist qua Edikt Staatsfeind (Paria) der EU und Deutschlands. So wie die Sanktionen gegen Russland und die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine nach der Identifikation Russlands als Feind des Guten schlechthin (der Demokratie, des Völkerrechts, der Menschenrechte etc.) zweifellos Kriegshandlungen unmittelbar unterhalb der Schwelle des eigentlichen Waffengangs darstellen (sollen), sind die Sanktionen gegen Jacques Baud – mehr freilich noch die gegen deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Mitgliedstaaten gerichteten Maßnahmen – steigerungsfähige Akte der Gewalt im Innern. All das ist nicht ohne historische Vorbilder. Im historischen Griechenland und Rom galten in Kriegszeiten für die zeitweiligen Führer des Staates diktatorische Rechte, um der kriegerischen Gefahr nach innen und außen zu begegnen. Selbst in Friedenszeiten konnte der „innere Feind“ verbannt, für vogelfrei erklärt oder notfalls hingerichtet werden. Sokrates soll der Legende nach den Freitod der Verbannung als Feind der öffentlichen Ordnung vorgezogen haben. Auf einer noch tieferen Ebene funktioniert die Identitätsbildung von Gruppen nicht so sehr über positive Gemeinsamkeit, die immer unbestimmt bleibt, sondern über Ab- und Ausgrenzung. Für das Homogenitätsgefühl der Gruppe und ihren inneren Frieden ist ursprünglich konstituierend die körperliche Gewalt bis zur Tötung/Opferung gegen Außenseiter. Der Krise aller gegen alle folgt die tödliche Erlösung aller gegen einen und der Umschlag des Getöteten in die Heiligkeit eines Gottes, ein archaisches Muster, das die Geschichte Jesu Christi menschheitsgeschichtlich offenbart (René Girard) und dazu geführt hat, dass Texte wie der vorliegende inhaltlich verfasst und darüber hinaus auch im Rahmen jedenfalls formell bestehender Meinungsfreiheit geäußert werden können. Der Weiterentwicklung des Kulturprinzips des Sündenbocks (Menschenopfer unter der Ägide von Priestern lösen das spontane Ereignis ab und werden im Zuge der „Humanisierung“ der Menschheit, die zweifellos stattfindet, durch andere Opfer ersetzt – die „Bindung“ Isaacs in der Bibel) verdankt sich auch der moderne Fall Jacques Baud – was kein Trost ist. Tatsächlich gilt, dass Jacques Baud der stellvertretende Sündenbock für das ist, was die EU-Verantwortlichen als illegitime Bedrohung ihrer selbstempfundenen Mission der Weltmoralität (Annalena Baerbock) im Sinne einer woken „civil religion“ (Hans-Georg Moeller) durch die öffentliche Meinung empfinden. Nicht umsonst nehmen sie mit Jacques Baud den fundiertesten und sachlichsten Analytiker des Kriegs in der Ukraine mit vergangener erfolgreicher Friedensvermittlertätigkeit für die UNO in Afrika ins Visier. Tatsächliches Motiv der Sanktionen ist nicht Parteinahme für Russland und dessen Präsidenten Putin im Ukrainekrieg – diese liegt bei Jacques Baud genau nicht vor. Das wahre Vergehen lautet auf Blasphemie. Jacques Baud glaubt explizit nicht an eine moralische Bewertung des Konflikts, sondern kritisiert deren Prinzip – sein Vergehen ist seine öffentlich vertretene A-Moral (Hans-Georg Moeller), das Bestehen auf rationaler Bewertung und der Möglichkeit der Eindämmung des Konflikts durch rationalen Dialog. Niemand hasst Abtrünnige mehr als die Kirche. Der moralische Wokismus, der angeblich nur den Hass anderer verfolgt, steckt selbst voller Hass. Dass mit Jacques Baud ein im Sinne der „Anklage“ geradezu offensichtlich Unschuldiger geopfert wird, offenbart aber nicht nur die zugrundeliegende zivilreligiöse Irrationalität. Die Wahl eines unparteiischen Unschuldigen gemahnt als Echo an die christliche Metapher der Opferung des Unschuldslamms und die davon ausgehende besondere Erschütterung, die den Kern des christlichen Glaubenserlebnisses und die damit untrennbar verbundene Rebellion gegen die Gewalt der Opferung ausmacht. Mit der Wahl Jacques Bauds als Opfer erscheint damit ein Wendepunkt erreicht. In der Zwischenzeit ist die Frage nach dem Monstrum ungeklärt, während die Idee des Nationalstaats der chauvinistischen Rechten überlassen bleibt. Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten
„Wie der Weg zur deutschen Atombombe aussehen könnte“ – Nein, wie der Weg in den Abgrund aussieht
Die Atombombe – soll Deutschland sie bekommen? Wer den Atomwaffensperrvertrag oder den Zwei-plus-Vier-Vertrag kennt, weiß: Eine solche Frage überhaupt zu stellen, verbietet sich. Doch im Zuge des politischen Großprojekts Kriegstüchtigkeit, im Zuge von Aufrüstung und der angeblichen „Zeitenwende“ verschiebt die Politik die Grenzen immer weiter. Ex-Außenminister Joschka Fischer forderte die Atombombe für Europa [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145539], Kanzler Merz gab bekannt, dass Gespräche über einen europäischen atomaren Schirm geführt würden [https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101106294/atomwaffen-fuer-deutschland-friedrich-merz-aeussert-sich.html] und der Stern zeigt auf: „Wie der Weg zu einer deutschen Atombombe aussehen könnte.“ [https://www.stern.de/politik/braucht-deutschland-atombomben--und-wie-wuerde-das-gehen--37079532.html] All das ist ein fataler Irrweg. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Nach Jahren der Konfrontationspolitik gegenüber Russland sollte es eigentlich auch dem Unvernünftigsten klar geworden sein: Die Verbindung von Holzweg und Sackgasse führt geradeaus an die Mauer. Schon jetzt verschlingt das politische Vorhaben „Kriegstüchtigkeit“ Unsummen, das Risiko eines großen Krieges mit Russland wird nicht kleiner, sondern größer. Es gehört mit zum Dümmsten, was die Politik gerade tut. Da wird sich nämlich nicht einfach nur gegenüber einem Feind, der angeblich drohend vor der Haustür steht, gewappnet, nein, er wird geradezu erst aufgebaut. Denn: Aufrüstung auf der einen Seite bedingt Aufrüstung auf der anderen Seite. Die Waffen auf die eine Seite zu richten, bedeutet, dass auch die andere Seite ihre Waffen ausrichtet. Zu beachten gilt: Wir sprechen hier nicht von Wasserpistolen. Es geht um: die Atombombe. Das heißt, wir sprechen von einer Waffe mit einer schier unfassbaren Zerstörungskraft. Reicht noch immer nicht aus, dass bereits jetzt die Staaten über so viele Atomwaffen verfügen, dass sie die ganze Erde für immer vernichten können? Reicht es immer noch nicht aus, dass politisches Machtstreben, Feindbilddenken und Unvernunft im Grunde genommen einen ganzen Planeten seit Jahrzehnten in Geiselhaft halten? Alleine die Existenz der Atombombe zeigt jedem auch nur halbwegs noch zur Vernunft Fähigen, wie tief die Politik gesunken ist. Eine Waffe zu erfinden, die die Existenz der gesamten Menschheit gefährdet: Darüber darf nicht mit Selbstverständlichkeit hinweggegangen werden. Mit dem Abwurf der Atombomben „Fat Man“ und „Little Boy“ hat die Welt gesehen, welch eine Vernichtungskraft in den Händen eines Staates liegt – und Japan hat leidvoll mit etwa – je nach Quellen – 200.000 Opfern erfahren, was der Einsatz von Atomwaffen heißt. Das war vor über 80 Jahren. Über 8 Dekaden hatte die Politik Zeit, um nachzudenken. Nachzudenken über eine Waffe, die niemand in den Händen halten sollte. Die Abschaffung der Atomwaffen wäre eine Befreiung vom Damokles-Schwert, das über der gesamten Menschheit hängt. Doch anstatt zu einem Ergebnis zu kommen, das der Menschheit dient, sind von deutschen Politikern und Medien gerade Töne zu vernehmen, die das Gegenteil bedingen. Da fordert der ehemalige Außenminister Deutschlands, Joschka Fischer, die Atombombe für ganz Europa [https://www.bild.de/politik/inland/ex-gruenen-aussenminister-fischer-fordert-europaeische-atombombe-697b210b2d53401b946267ee]. Da lässt der Bundeskanzler der Republik die Öffentlichkeit erfahren, dass hinter den Kulissen Gespräche über eine Bewaffnung Europas mit Atombomben geführt würden. Da zeigen im Magazin Stern gleich fünf Autoren auf, „wie der Weg zu einer deutschen Atombombe aussehen könnte“. Man weiß nicht, was genau das politische Vorhaben im Hintergrund ist. Aber das nach außen hin kommunizierte Ziel, Europa „sicher“ zu machen, kann es kaum sein. Nur zur Erinnerung: Russland hatte allein durch den Angriffskrieg Hitler-Deutschlands schier unvorstellbare Verluste an Menschenleben zu beklagen. Wie würde dieses angeblich so böse Russland wohl reagieren, wenn Europa nuklear aufrüsten und sogar Deutschland plötzlich den Besitz der absoluten Vernichtungswaffe anstreben sollte? Wieder einmal befinden wir uns an einer Stelle, an der die Propaganda über ihre eigenen Füße stolpert. Wäre Russland Europa und Deutschland so feindlich gesinnt, wie es die Kalten Krieger dieser Zeit darstellen, wäre Russland so skrupellos und böse, wie es die Propaganda glauben machen will: Die Logik verböte es, anzunehmen, dass unter diesen Gegebenheiten Russland die atomaren Bewaffnung Europas hinnähme. Mit anderen Worten: Allein schon die Ankündigung der Beschaffung einer deutschen Atombombe könnte für Deutschland verheerend enden. Doch es geht natürlich nicht um Logik. Es geht beim Feindbilddenken nicht um das, was wirklich ist. Mit Halbwahrheiten, Lügen und Manipulation verdrehen Politiker die Realität so weit, bis sie selbst den Halbwahrheiten, Lügen und Manipulationen Glauben schenken. Ein ungetrübter Blick auf die Realität würde Folgendes hervorbringen: Es gibt den Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1975. Und es gibt den Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt von Atomwaffen zu verzichten. Damit wäre das Thema vom Tisch. Sich an Verträge zu halten, fordert der politische Anstand. Doch nun folgt ein lautes „Aber“. Merz sagte laut dem Portal t-online: „Wir wissen, dass wir hier strategisch und auch militärpolitisch einige Entscheidungen treffen müssen, aber noch einmal, dafür ist die Zeit im Augenblick noch nicht reif. Wir führen strategische Gespräche über diese Frage mit den beteiligten Ländern.“ Der Kanzler merkt selbst an, dass Deutschland vertraglich verpflichtet habe, keine Atomwaffen zu besitzen, doch dann sagt Merz: „Insofern steht es nicht in unserem eigenen Ermessen und nicht in unserer eigenen Zuständigkeit, Atomwaffen in Deutschland zu haben.“ Was heißt in diesen Ausführungen „im Augenblick“ und „nicht in unserem Ermessen“? Es geht hier nicht um „im Augenblick“ und ein „Ermessen“. Von Deutschland darf erwartet werden, dass es sich an die genannten Verträge hält. Nicht einmal der Verdacht sollte entstehen, dass über Winkelzüge Deutschland in den Besitz von Atomwaffen gelangen will. Die Antworten von Merz lassen tief blicken. Titelbild: shutterstock.com / GAS-photo [http://vg08.met.vgwort.de/na/ffe4294e5c7140a2bf43aeed32519c3f]
Stirbt die Demokratie? Drei Gründe sprechen dafür
In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht: * von der zunehmenden Ballung wirtschaftlicher Macht; * von der zunehmenden Zerstörung der eigenen Urteilsbildung durch Propaganda und der Steuerung der Meinungsbildung durch psychosoziale und verhaltenspsychologische Techniken; * von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Regierungen und Institutionen des Staates. Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“ Technik beherrscht Mensch Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“. Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne. Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte. Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten. Enteignung des Privatlebens Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten. Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt. Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“ Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten. Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz. Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir: > Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich. Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben. Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen. So als gäbe es kein Grundgesetz Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten. Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit. Spitzenreiter der beleidigten Politiker Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank. Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte. Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation. In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln. Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26 [https://weltwoche.ch/story/stirbt-die-demokratie/]. Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com
Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen
Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen. Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND [https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-verhungert.html] oder Berliner Zeitung [https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/eu-sanktionen-doogru-versicherung-pressefreiheit-li.10016809] berichten. Overton geht in diesem Artikel [https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/reichsacht-2-0-wer-hilft-macht-sich-strafbar/] auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten [https://norberthaering.de/propaganda-zensur/sanktionsgesetz/]: > „Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“ Lange Haftstrafen möglich ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen: > „Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“ Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach. Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link [https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102508.pdf] (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen [https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103637.pdf]. Das Parlament nickt ab Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar? [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144983]” Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144404]” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet [https://www.nzz.ch/schweiz/affaere-jacques-baud-wer-auf-der-sanktionsliste-steht-wird-radioaktiv-gemacht-ld.1919768]. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143868] und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139878] beschrieben. „Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“ Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link [https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf]. Laut Multipolar [https://multipolar-magazin.de/meldungen/0361] wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133285]. Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account [https://x.com/hussedogru] über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt [https://www.jungewelt.de/artikel/516200.html]. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt: > „Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“ Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln. Titelbild: New Africa/shutterstock.com[https://vg08.met.vgwort.de/na/bf3cb1a3d2eb4cf6963ac539bcffb42f] Mehr zum Thema: Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139878], EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz [https://www.nachdenkseiten.de/?p=139433], Pressefreiheit in Gefahr: EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten schaffen beunruhigenden Präzedenzfall [https://www.nachdenkseiten.de/?p=135835], Das Ende von red.media – Berichte über propalästinensische Proteste sind jetzt „russische Desinformation“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133340] Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144404]
US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)
Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks. Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=144907], den zweiten unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145231]. 1. Einleitung Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv. Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht. 2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026 Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften. Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung. 2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein. Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden. Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste. Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus. Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft. Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen. Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8]. Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird. 3. Regime-Change-Strategien Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück. Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen. In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11]. Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus. Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff. Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich. Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden. Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft. 4. Völkerrechtliche Bewertung Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt: * 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel. * 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts. Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren. * 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt. Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf. Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt. * 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand. Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider. 5. Schluss / Fazit Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten. Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten. Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt. In diesem PDF [https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/260131-Interventionismus-Anhang.pdf] finden sich weitere Dokumente und Leaks. Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps? Titelbild: zmotions / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten. [«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest [https://www.congress.gov/crs-product/IF10715?utm=] (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt. [«3] AI-Report [https://www.amnesty.org/es/wp-content/uploads/2021/05/AMR5312392015ENGLISH.pdf] – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY [«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela [https://www.govinfo.gov/content/pkg/DCPD-201500159/pdf/DCPD-201500159.pdf] […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen. [«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights [«6] Council Regulation [https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2063/oj/pdf] (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela [«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen. Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb. [«8] Venezuela sanctions [https://www.ohchr.org/en/press-releases/2019/01/venezuela-sanctions-harm-human-rights-innocent-people-un-expert-warns] harm human rights of innocent people [«9] CIA [https://www.archives.gov/files/declassification/iscap/pdf/2007-044-doc1.pdf] wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid [«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick [https://dorothykronick.com/28J.pdf] (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können. [«11] Hintergrundanalyse [https://www.bundestag.de/resource/blob/645882/WD-2-048-19-pdf.pdf], inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen [«12] Erklärung [https://russiaun.ru/en/news/05012026] des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela [«13] Resolution 3314 [https://documents-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/739/16/img/NR073916.pdf] (XXIX) am 14. Dezember 1974 [«14] VI. Conclusions [https://docs.un.org/en/A/HRC/48/59/Add.2] 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung. [«15] Effects of International Sanctions [https://cepr.net/wp-content/uploads/2025/07/Sanctions_LancetPaper_072225.pdf] on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis [«16] ALBA [https://www.albatcp.org/en] Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América
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