Imagen de portada del espectáculo NachDenkSeiten – Die kritische Website

NachDenkSeiten – Die kritische Website

Podcast de Redaktion NachDenkSeiten

alemán

Actualidad y política

Oferta limitada

1 mes por 1 €

Después 4,99 € / mesCancela cuando quieras.

  • 20 horas de audiolibros / mes
  • Podcasts solo en Podimo
  • Podcast gratuitos
Empezar

Acerca de NachDenkSeiten – Die kritische Website

NachDenkSeiten - Die kritische Website

Todos los episodios

4927 episodios

Portada del episodio Julia Neigel, die Coronamaßnahmen und die Justiz in Sachsen: „Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Klüngel und Filz“ (Interview Teil 1)

Julia Neigel, die Coronamaßnahmen und die Justiz in Sachsen: „Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Klüngel und Filz“ (Interview Teil 1)

„All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir!“ Mit dieser Entscheidung begann 2021 der juristische Klageweg der Sängerin Julia Neigel [https://julianeigel.com/kulturlockdown/#_blank] gegen den Freistaat Sachsen. Von damals bis heute ist viel passiert. Die Künstlerin hat nun Strafanzeige gegen insgesamt zwölf Personen erstattet. Unter anderem geht es um Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, es geht um ein Urteil, das bereits im Ergebnis in weiten Teilen drei Jahre vor Prozessende ausgearbeitet gewesen sein soll. Und dann ist da noch eine Coronaverordnung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger des Freistaats, die aber laut Neigel rechtlich noch gar nicht in Kraft war, Stichwort: Haftungsansprüche. In einem ausführlichen, zweiteiligen NachDenkSeiten-Interview nehmen Neigel und einer ihrer Prozessvertreter, der Juraprofessor Martin Schwab [https://www.youtube.com/watch?v=kpBoTmxSjJ8#_blank], Stellung. Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Marcus Klöckner: Frau Neigel, Sie und Marcel Luthe von der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben gerade die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Sie Strafanzeige gegen Richter und weitere Amtsträger des Freistaats Sachsen erstattet haben. Sie sprechen von einem „Justizskandal“, „Schauprozess“ und „Seilschaften“. Worum geht es? Was ist die Grundlage für diesen Schritt? Julia Neigel: Uns sind Dinge bei diesem Gericht aufgefallen, die den Verdacht nahelegen, dass hier Politik und Vertreter der Judikative Absprachen getroffen haben könnten, weil sie Doppel- und Dreifachpositionen hatten, ähnlich einem Hütchenspiel. Was meinen Sie? Julia Neigel: Beispiel: Ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgericht, der zuvor im Justizministerium gearbeitet hat, die sächsische Verfassung schrieb, dort mit dem heutigen Vorsitzenden des besagten Gerichts am OVG im Justizministerium arbeitete, jetzt als Rechtsanwalt seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Regierung, als Mandanten beim OVG bei Gericht vertritt, dessen Vorsitzenden er wiederum aus dem Ministerium kennt und dann seine eigene geschriebene sächsische Verfassung in diesem Prozess anders auslegt als zuvor, während der Vorsitzende ihm zunickt und sagt: „Wir kennen uns ja.“ Ganz nebenbei ist dieser Anwalt/ehem. Richter/ehem. Verfasser der sächsischen Verfassung/ehem. Mitarbeiter der Regierung auch noch einer Kanzlei angeschlossen, deren Inhaber als CDU-Mitglied im Bundestag sitzt und einer Partei angehört, der sein Mandant vor Gericht ebenfalls angehört. Das halte ich nicht nur für pikant, sondern für dreist. Solche Leute werden mit unseren Steuergeldern auch noch in ihre mächtigen Posten gehievt, nutzen sie dann im Nachgang, um diejenigen vor den Bürgern zu beschützen, denen wir deren Karrieren, Macht und Einfluss auch noch finanziert haben. Das allein hat schon nichts mehr mit prozessualer Waffengleichheit zu tun. Das ist meiner Meinung nach Machtmissbrauch. Wir haben in diesem Prozess zwei Befangenheitsanträge [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-09-0001_Schriftsatz_09022024_geschwaerzt.pdf#_blank] gestellt, weil es in der mündlichen Verhandlung klare Gründe für die Besorgnis gab: eine gegen den Vorsitzenden und eine gegen den gesamten Senat. Beide wurden abgelehnt. Sie sehen also massive Interessenkonflikte? Julia Neigel: Natürlich, die liegen auf der Hand. Wer hierbei an Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Richter glaubt, wird in der Praxis wie hier eines Besseren belehrt. Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Klüngel und Filz, bei der ein Teil der Gewalt dem anderen Teil zur Seite springt und die Ergebnisse in einem elitären geheimen Verein der Mächtigen schon abgesprochen wirken. Sie sprechen von einem Urteilsentwurf [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Notariell-Beglaubigter_Urteilsentwurf_vom_April2023-2.pdf,#_blank], der drei Jahre vor dem Ausgang des Prozesses bereits ausgearbeitet worden sein soll? Was heißt das, Herr Schwab? Martin Schwab: Tatsächlich wurde in der Verfahrensakte ein sogenanntes „Votum“ gefunden. Nun ist es vor Gericht an sich nichts Ungewöhnliches, dass ein Gericht sich mit einem Votum auf die mündliche Verhandlung vorbereitet. Nicht üblich ist es aber, dass die Entscheidung schon vor der mündlichen Verhandlung feststeht. Genau das ist hier aber passiert: Das Gericht hatte in Wirklichkeit kein „Votum“ verfasst, sondern schon den Entwurf eines Urteils, dessen Inhalt – Klageabweisung – bereits endgültig feststand. Das „Votum“ enthielt schon das Datum der mündlichen Verhandlung inklusive des Hinweises auf die Sitzungsniederschrift und die Namen der Richter, die an der Entscheidung mitwirken – obwohl die mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hatte. Das entspricht eindeutig nicht mehr dem üblichen Vorgehen. Wir haben den Urteilsentwurf noch vor dem ersten wirklichen Verhandlungstag (8. Februar 2024) notariell beglaubigen lassen. Mittlerweile hat sogar das Gericht die Echtheit des Dokuments bestätigt. 60 Prozent des Urteilsentwurfs fanden sich in der endgültigen Entscheidung des OVG Bautzen wieder, obwohl in der Zwischenzeit zwei weitere Verhandlungstage stattgefunden hatten, ausführliche Schriftsätze gewechselt worden waren und das Vorbringen der Sächsischen Staatsregierung in der Beweisaufnahme längst widerlegt war. Wann ist Ihnen das aufgefallen? Julia Neigel: Vorab eine Anmerkung: Prof. Dr. Martin Schab ist nicht der einzige Jurist im Team. Das Team besteht aus mehreren Experten – zwei Anwälten und vier Juristen: Kiril Stawrew, Zivilrechtler, Ralf Ludwig, Verwaltungsrechtler, Verwaltungsrichter Arne Tank als Beistand, unser Universitätsprofessor für Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Martin Schwab sowie dessen Mitarbeiterin Annette Merkel. Marcel Luthe, juristisch sehr bewandert, der frühere Abgeordnete des Berliner Landtags und Geschäftsführer der „Good Governance Gewerkschaft“, bei der ich Mitglied bin, vertritt hierbei meine berufsrechtlichen Interessen. Ohne ihn wäre die Klage gar nicht möglich geworden. Gut, nun zum Urteilsentwurf. Julia Neigel: An diesem besagten 27. Juli 2023, der im Urteilsentwurf schon als durchgeführter Termin nebst Verhandlungsergebnis der Klageabweisung benannt wird, waren wir alle dabei. Doch dieser Termin verlief abstrus und wirkte auf uns, als ob wir es mit gehorsamen Staatsdienern des Prozessgegners zu tun hatten anstatt mit unabhängigen Richtern. Die Verhandlung wurde zudem nach drei Minuten schon wieder abgebrochen. Die fünf Richter weigerten sich [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2023-07-27-Verhandlungsprotokoll-27-07-2023-Kopie_geschwaerzt.pdf#_blank], die Gewerkschaft als meine weitere Rechtsvertretung für meine beruflichen Interessen, der kurz zuvor das Mandat erteilt wurde, zuzulassen. Eine Gewerkschaft darf mich natürlich vor Gericht vertreten, und es obliegt mir, für welche ich mich entscheide und wann diese hinzustoßen. Richter haben nicht das Recht, einem Bürger vorzuschreiben, welche Gewerkschaft man sich dafür aussucht. Die Richter wollten sich beraten, deshalb wurde vertagt. Mit der Vertagung der Verhandlung entstand der Eindruck, dass die Richter meine juristische Waffengleichheit bei Gericht untergraben wollten, das Verfahren in die Länge ziehen wollten und nur irgendeinen Grund dafür suchten. Eine Normenkontrollklage betrifft alle Bürger. Wenn wir siegen, dürfen alle Betroffenen Schadensersatzansprüche stellen, was den Richtern bewusst ist. Die verzögerte Verfahrensführung schleppte sich für die Bürger in Richtung Verjährung. Es ging außerdem in Sachsen langsam auf die Wahlen im Jahr 2024 zu. Wir rügten daher das Gericht wegen Verzögerung. Mit diesen Richtern stimmte etwas nicht, sie schienen nicht neutral. Bisher hatten wir nur E-Akte. Und dann kam die Papierakte ins Spiel, richtig? Julia Neigel: Wir forderten die gerichtliche Papierakte an, um uns diese anzusehen. Im Dezember 2023 kam die Akte vom OVG und war eine Offenbarung. Darin fanden wir unerwarteterweise diesen Urteilsentwurf. Der Urteilsentwurf war also bereits in der Papierakte zu finden – nicht aber in der E-Akte? Julia Neigel: Genau. Die vertagte Verhandlung war derweil schon für den 8. Februar 2024 angesetzt. Der Urteilsentwurf war laut deren Vermerk schon im April 2023 geschrieben worden, noch vor der abgebrochenen Verhandlung im Juli 2023, aber genau dieser Termin sollte die Begründung für das Ergebnis sein: die Klage wäre abzuweisen. Was war Ihre Reaktion? Julia Neigel: Das war ungeheuerlich und begründete bei uns den Verdacht, dass die kommende Verhandlung nur dafür da sein würde, um das hinter verschlossenen Türen vorab schon festgelegte Ergebnis besser zu rechtfertigen. So war es dann auch. Nun gibt es im Hinblick auf Ihr aktuelles Vorgehen eine Stellungnahme des Gerichts, richtig? Julia Neigel: Die Antwort des Pressesprechers des OVG Bautzen an die Berliner Zeitung lautet, dieses Dokument wäre lediglich ein „Arbeitsentwurf“ gewesen, der „mögliche Ergebnisse skizziert“ der „versehentlich“ an uns verschickt worden sei, usw. Halten Sie das für glaubhaft? Julia Neigel: Was sollen die auch sagen, wenn sie erwischt werden? Das war kein „Arbeitsentwurf“ mehr, obwohl da noch das Wort „Votum“ darauf stand. Warum war es aus Ihrer Sicht kein „Arbeitsentwurf“ mehr? Julia Neigel: Der Urteilsentwurf trägt schon das Emblem des Gerichts, einen Stempel, das Wappen, den Gerichtsnamen, alle Richternamen sind benannt, es wird auf den Inhalt des Verhandlungstages im Juli 2023 verwiesen, handschriftlich vermerkt, dass dieser erst in dreieinhalb Monaten stattfinden wird, es wird auf diesen Termin und dessen vom Gericht gewünschtes Ergebnis, nämlich dass die Klage abgewiesen würde, verwiesen. Um es deutlich zu sagen: In der Papierakte hatten die Richter vergessen, den Entwurf herauszunehmen, und haben sich ertappen lassen, was viele schon lange ahnten. Das heißt … … es steht also auch darin geschrieben, dass die Klage nach mündlicher Verhandlung und deren Erkenntnisse bei dem Termin, der noch nicht mal stattgefunden hatte, als unzulässig abzuweisen ist. An einem internationalen Gericht ist jetzt schon die Chance hoch, dass ein Verstoß gegen ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und der europäischen Menschenrechtskonvention oder nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU, dem GRCh, festgestellt würde. Ein faires Verfahren nach dem Menschenrecht besagt: unabhängig, unparteiisch, öffentlich, mit wirksamem Rechtsbehelf. All diese Menschenrechte waren durch den Urteilsentwurf im Richterzimmer schon genommen, noch bevor eine öffentliche Verhandlung und Anhörung zum Thema zustande kam. Sie haben lange damit gewartet, die Sache öffentlich anzusprechen. Warum? Julia Neigel: Wir haben im Team im Dezember 2023 entschieden, es abzuwarten, bei der in den Februar 2024 verschobenen mündlichen Verhandlung nichts zu sagen, weil offiziell noch kein Urteil gefällt war und wir abwarten wollten, was die Richter tun werden. Das fiel uns allen schwer, weil wir wussten, was sie zu tun beabsichtigten, vermuteten, dass es egal sein würde, was wir vortragen, aber zugleich hofften wir, dass sie es nicht so tun würden. Sie haben sich also auf eine Art „Spiel“ eingelassen. Julia Neigel: Wir entschieden, das Schauspiel mitzuspielen, so als ob wir deren angestrebtes Ergebnis und Gründe nicht kennen, und haben es ihnen damit schwer gemacht. Letztendlich war es Theater, welches wohl nur zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit bestimmt war, aber das Ergebnis längst feststand. Dann kam im Februar 2026 das Urteil. Julia Neigel: Wir haben den Entwurf mit dem Urteil verglichen – und sahen uns bestätigt [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Notariell-Beglaubigter_Urteilsentwurf_vom_April2023-2.pdf#_blank]! Nur, um das nochmal klarzustellen: Zwischen diesen zwei Dokumenten lagen drei Jahre? Julia Neigel: Richtig, drei Jahre und Unmengen an Beweisen, Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, bei der wir den Nachweis erbrachten, dass die Lockdown-Verordnung ganz sicher mindestens zwei Tage hätte nicht angewandt werden dürfen, keine Strafen verhängt werden dürfen, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft getreten war, die Überlastung des Gesundheitssystems laut behördlicher Statistiken nicht existierte, 2G auf Grund des UN-Sozialpakts und UN-Zivilpakts nach Art. 1 Abs. 2 GG völkerrechtswidrig war. Zu all dem im Text kein Wort. Dass anhand des eigenen Vortrags und der Beweisaufnahme die sächsische Regierung wusste, dass Bürger zu Lockdown und Strafen herangezogen wurden, obwohl die Verordnung mindestens zwei Tage noch nicht in Kraft getreten war? Auch dazu kein Wort. Stattdessen konnte man erkennen, dass die Datei des Urteilsentwurfs bei der Begründung, mit dem Anfangstext „die Klage ist abzuweisen“ fortgeführt wurde und man offensichtlich versucht hat, im Nachgang das schon vor drei Jahren gewünschte Ergebnis nachträglich irgendwie zu halten, ja geradezu zusammenzukonstruieren. Nun sind wir im Jahr 2026, viereinhalb Jahre sind vergangen. Noch immer liegt kein abschließendes Ergebnis vor, aber ebendieses Urteil des OVG Bautzen, welches nicht rechtskräftig ist. Sie haben Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Wie kann das sein? Was ist dazwischen im Hinblick auf Ihr Verfahren passiert? Martin Schwab: Wir haben, wie schon erwähnt, zwei Corona-Verordnungen angegriffen: die 2G-Verordnung und später mittels Klageerweiterung auch noch die Lockdown-Verordnung. Die Sächsische Staatsregierung hatte vorgetragen, dass die Klage gegen die 2G-Verordnung zu spät gekommen sei, weil die Lockdown-Verordnung vorzeitig in Kraft gesetzt worden sei. Die 2G-Verordnung sollte ursprünglich bis zum 24. November 2021 gelten, wurde aber nach der Behauptung der Sächsischen Staatsregierung vorzeitig, nämlich mit Wirkung zum 22. November 2021, durch die Lockdown-Verordnung ersetzt. Warum ist das wichtig, und warum haben sie allein über diesen Punkt jahrelang gestritten? Martin Schwab: Weil die Klage, über die das OVG Bautzen nunmehr entschieden hat, am 24. November 2021 einging – und damit zu einem Zeitpunkt, da die 2G-Verordnung angeblich bereits außer Kraft getreten sei. Wenn ich eine Rechtsverordnung angreife, die gar nicht mehr gilt, halten die Verwaltungsgerichte den Antrag für unzulässig, weil von der Verordnung keine Wirkungen mehr ausgehen, die es noch zu beseitigen gäbe. Wenn man aber den Normenkontrollantrag stellt, während die 2G-Verordnung noch gilt, und erst danach die Verordnung außer Kraft tritt, ist der Normenkontrollantrag noch zulässig. Es kam also darauf an, ob die 2G-Verordnung noch galt, als der Antrag am 24. November 2021 einging. Das wäre dann nicht der Fall, wenn es der Sächsischen Staatsregierung gelungen war, die 2G-Verordnung mit Wirkung zum 22. November 2021 durch die Lockdown-Verordnung zu ersetzen. Wir haben der Sächsischen Staatsregierung entgegnet, die Lockdown-Verordnung sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und nicht ordnungsgemäß verkündet worden und habe die 2G-Verordnung daher auch nicht ablösen können – jedenfalls nicht am 24. November 2021. Die Klage von Julia Neigel sei daher noch rechtzeitig bei Gericht eingegangen. Julia Neigel: Es ging vier Jahre den Richtern nur um die Frage der formellen Zulassung der Klage gegen die 2G-Verordnung, die regulär bis 24. November 2021 in Kraft war. Die Klage soll am 24. November 2021 bei Klageeinreichung als zu spät eingereicht worden sein, weil die Lockdown-Verordnung diese am 22. November 2021 scheinbar vorzeitig außer Kraft gesetzt haben soll, obwohl ebendiese Lockdown-Verordnung Online bis zum 24. November 2021 nur als Entwurf zu finden war und damit nicht in Kraft war und erst am 25. November 2021 formell korrekt zu finden war. Der neuralgische Punkt ist der 25. November 2021. Warum? Julia Neigel: Wir erinnern uns: Am 25. November 2021 wurde die pandemische Lage nationaler Tragweite außer Kraft gesetzt. Ab dem 25. November 2021 durften daher keine neuen Verordnungen erlassen werden. Wenn man als Land weiterhin Grundrechte einschränken wollte, musste dies durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit formellem Inkrafttreten einer neuen Verordnung bis zum 24. November 2021 vollzogen werden, danach wäre zu spät. Diese erlaubte dann eine Auslauffrist bis März 2022. Wäre das Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung aber am 25. November 2021, als sie erstmals online auftauchte, wäre sie insgesamt unwirksam und damit vier Monate Lockdown ebenso. Nachdem wir bewiesen haben, dass die Behauptung des Inkrafttretens am 22. November 2021 schlichtweg unwahr ist und die Regierung zugeben musste, dass sie das gedruckte Verordnungsblatt der Lockdown-Verordnung erst am 23. November 2021 überhaupt zur Post brachte und damit wusste, dass der Lockdown am 22. und 23. November 2021 rechtswidrig war, fällten die Richter folgendes Urteil zugunsten ihrer Regierung: Dass die Lockdown-Verordnung bei der Post oder im Postauto auf dem Weg zum Adressaten XY ohne Kenntnis und ohne Zugänglichmachung für den Bürger um 0:00 Uhr zum 24. November 2021 Uhr dann doch in Kraft getreten sei und deswegen meine Klage vom selbigen Tage bezüglich der 2G-Verordnung, die an dem Tag ja noch galt und am selben Tag eingereicht wurde, damit unzulässig sei. Damit wäre die Lockdown-Verordnung noch einen Tag vor Aufhebung der pandemischen Lage rechtzeitig in Kraft getreten, und Haftungsansprüche der Bürger für vier Monate Lockdown wären damit hinfällig, da beide Tage, meine Klageeinreichung und ein geheimes Inkrafttreten der folgenden Verordnung, im Briefumschlag bei der Post auf einen Tag fielen – also zwei Fliegen mit einer Klappe für die Regierung. Solch eine Rechtsauslegung hat es durch ein Gericht noch nie gegeben. Was würde die Rechtsauffassung der Richter am OVG für die Bürger bedeuten? Julia Neigel: Laut der Rechtsauffassung dieser Richter kann der Gesetzgeber eine Verordnung ohne Kenntnisnahme der Bürger hinter verschlossenen Posttüren in Kraft treten lassen, diese dann ab 0:00 Uhr mit Geldstrafen überziehen, ohne dass irgendjemand außerhalb der Behörden vom formellen Inkrafttreten dieser Verordnung weiß, geschweige denn weiß, wann, wo, wie und auf welchem Wege man sich noch dagegen wehren kann. Immerhin wäre die fehlende Kenntnisnahme des Inkrafttretens dabei „schuldlos“, weil keiner bei der Postfiliale nachsehen kann, um davon Kenntnis zu erlangen. Um davon vorab Kenntnis zu erlangen und all diese Willkür zu vermeiden, müsste man in der Praxis am 23. November 2021 um 0:00 Uhr nachts bei der entsprechenden, den Menschen unbekannten Filiale bei der Post einbrechen oder das Postauto mit dem Briefsack suchen und überfallen, alle Briefe durchwühlen, die Drucksachen in Briefumschlägen finden und aufreißen, um dann davon Kenntnis zu erlangen, und damit wäre es schon vorbei mit einer Chance, dagegen vorzugehen. In der Logik bedeutet dies, dass die Bürger in Sachsen nun Straftaten gegenüber der Deutschen Post begehen müssten, um von einem geheimen Inkrafttreten einer Verordnung ohne Chance eines effektiven Rechtsschutzes rechtzeitig Kenntnis erlangen zu können oder einfach die Reinkarnation des Orakels von Delphi sein zu müssen. Der Bürger mit seinen Grundrechten müsste also nicht mal mehr Kenntnis von einem Gesetz oder einer Verordnung erlangen müssen. Er hätte einfach nur zu gehorchen, bedingungslos hinzunehmen, weil es schon zu spät wäre, zu klagen, weil geheim in Kraft getreten. Ich halte das nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für grobes Unrecht, eine bedenkliche Rechtsauffassung von Richtern und ein sehr fragwürdiges feudales, ja, totalitäres Weltbild: Die Idee eines hörigen und untertänigen Bürgers und Befehlsempfängers, der in seinem Klagerecht durch einen juristischen Taschenspielertrick ausgebremst wird. Der Urteilsentwurf besteht aus 27 Seiten. Das nicht rechtskräftige Urteil besteht aus 35 Seiten, zusätzlich acht Seiten nebst rechtlicher Begründung, und es enthält ansonsten über 60 Prozent den exakten Wortlaut des Entwurfs. Unfassbar, das alles, das kann man sich nicht ausdenken. So gehen wir also in die nächste Instanz. Das klingt kompliziert. Aber es ist auch ziemlich weitreichend. Sie sprechen ja auch schon in der Pressemitteilung von einem „Verkündungsmangel“ in Bezug auf die Corona-Verordnung. Was ist damit gemeint? Martin Schwab: Julia Neigel hat es ja bereits deutlich gesagt: Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zu der Art und Weise, wie die Lockdown-Verordnung in die Welt gesetzt wurde, massive Ungereimtheiten zutage gefördert. In der ersten mündlichen Verhandlung, in der es wirklich um die Verordnungen in der Sache ging (8. Februar 2024), haben wir bewiesen: Die Lockdown-Verordnung stand online bis zum 25. November 2021 nur als Entwurf, obwohl sie am 22. November 2021 angeblich in Kraft getreten sein sollte. Das hat eine Recherche in der Wayback Machine ergeben. Damit war die 2G-Verordnung am 24. November 2021, als die Klage erhoben wurde, noch in Kraft und die Klage damit rechtzeitig erhoben. Der nachfolgende Schriftverkehr hat dann ergeben, dass die Lockdown-Verordnung nie und nimmer wie geplant am 20. November 2021 verkündet worden und am 22. November 2021 in Kraft getreten sein kann, weil sie (wenn überhaupt) erst am 23. November 2021 zur Post geschickt wurde. Und selbst dann hat sich die Sächsische Staatsregierung noch auf dünnem Eis bewegt. Denn, wie Julia Neigel bereits richtig sagt: Für die Verkündung einer Verordnung kann es nicht ausreichen, dass die Sächsische Staatsregierung ihren Text zur Post schickt. Denn solange das Gesetzes- und Verordnungsblatt, in dem die Verordnung niedergeschrieben ist, auf der Post lagert, kann niemand ihren Text zur Kenntnis nehmen, geschweige denn befolgen. Wie ging es weiter? Martin Schwab: Im späteren Schriftverkehr stellte sich außerdem heraus, dass für die Lockdown-Verordnung der Prüfstempel des Sächsischen Justizministeriums fehlte. Das ist keine formaljuristische Lappalie, sondern es geht hier um die Regularien, die sich die Sächsische Staatsregierung selbst gegeben hat, wenn sie Verordnungen in Kraft setzen will. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich eine Regierung an die selbstgesetzten Regeln halten; wenn sie es nicht tut und durch die Verordnung Grundrechte eingeschränkt werden, ist die Verordnung nichtig. Julia Neigel: Die Lockdown-Verordnung war von der Sächsischen Gesundheitsministerin erlassen worden. Wenn sie eine Verordnung erlässt, ohne dass das Justizministerium prüft, ob die Anordnungen, die darin getroffen werden, juristisch schlüssig sind, ist das in etwa so, wie wenn ein Bürger ein Auto ohne Zulassung fahren würde. Mittlerweile hat die Sächsische Gesundheitsministerin in einer „L´État c´est moi“-Manier unumwunden und schamlos sogar zugegeben, dass von 102 Corona-Verordnungen tatsächlich nur eine einzige überhaupt einen Prüfstempel des Justizministeriums besitzt [https://redas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=49766#_blank]. Das sind Zustände wie im alten Rom. Auch in der Kommunikation vonseiten des Gerichts mit den Medien gab es Ihrer Presseerklärung zufolge Ungereimtheiten. Martin Schwab: Die mündliche Verhandlung am 8. Februar 2024 hat tatsächlich in diesem Punkt noch ein weiteres brisantes Detail zutage gefördert. Wir hatten gleich zu Beginn gegen den Vorsitzenden Richter wegen einer Äußerung, die auf Voreingenommenheit hindeutete, einen Befangenheitsantrag gestellt. Das bedeutet: Der Vorsitzende Richter, gegen den sich der Befangenheitsantrag gerichtet hatte, musste das Besprechungszimmer verlassen und sollte durch einen anderen Richter ersetzt werden, der dann zusammen mit den vier verbliebenen Richtern über den Befangenheitsantrag entscheidet. Schon hier zeigte sich aber die erste Unregelmäßigkeit: Das Gericht setzte die Verhandlung in der bisherigen Besetzung erst einmal fort. Erst später, als die Verhandlung zu Ende war und alle Journalisten den Saal verlassen hatten, befasste sich das Gericht mit dem Befangenheitsantrag. Der Richter, der anstelle des Vorsitzenden Richters über diesen Antrag hätte entscheiden sollten, zeigte seine eigene Befangenheit an [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-08-674954_5000-2024-07658_Selbstablehnung_geschwaerzt.pdf#_blank]: Er hatte zuvor als Mitarbeiter des Sächsischen Justizministeriums an der 2G- und an der Lockdown-Verordnung mitgewirkt, um die es im Saal gerade ging. Hinzu kommt, dass er als Pressesprecher des Gerichts während der gesamten Verhandlung anwesend war und unsere gesamte Beweisführung mitbekommen hatte, den anwesenden Medienvertretern aber immer noch erzählte, die Klage sei zu spät eingereicht worden. Das bedeutet: Der Pressesprecher war zugleich Richter, Pressesprecher und Mitverfasser der im Streit stehenden Verordnungen. Seine Richter-Kollegen wussten das. Und genau dieser Pressesprecher transportierte gegenüber den Medien einseitig die Sicht der Sächsischen Staatsregierung. Julia Neigel: Ich habe dann eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-09-Fach-und-Dienstaufsichtsbeschwerde_geschwaerzt.pdf#_blank] an die Präsidentin des OVG eingereicht, weil uns die Richter die Befangenheit dieses Pressesprechers verschwiegen haben. Sie antwortete, dass vollkommen normal sei, wenn ein Pressesprecher, der zugleich die Verordnungen geschrieben hat, über die man gerade verhandelt, nun mal seine eigene Meinung äußern würde, die die Meinung der Regierung und Prozessgegners, seines ehemaligen Arbeitgebers, wäre. Das hätte ja nichts mit dem entscheidenden Senat zu tun. Ich schrieb den Pressesprecher an und forderte Richtigstellung seiner falschen Aussagen gegenüber den Medien, die er dann auch durchführte. [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-09-Antrag-auf-Richtigstellung-nach-dem-Presserecht_geschwaerzt.pdf#_blank] Im Weiteren haben wir dienstliche Stellungnahmen der Richter eingefordert [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-13-Kurzmitteilung-Befangenheit.pdf#_blank] mit der Aufforderung, uns mitzuteilen, wer von der Befangenheit des Pressesprechers/Richters/Verordnungsverfassers in seiner Dreifachfunktion wusste. Vier von fünf Richtern bejahten dies unumwunden. Die Richter hatten aber während der Verhandlung weder uns noch den Medien im Saal gesagt, dass dort ein Pressesprecher herumläuft, der einen massiven Interessenskonflikt hat. Gegenüber einem Fernsehsender hat der Pressesprecher bei Einreichung unserer Strafanzeige zu diesem Punkt dem Journalisten folgende Antwort gegeben: > „Nachdem die Antragstellerin einen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Senat gestellt hatte, wäre dieser Richter nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zur Entscheidung über die Befangenheit berufen gewesen. Nach Stellung des Befangenheitsantrags wurde die Vorbefassung des Richters, der an keiner der Entscheidungen über den Antrag der Antragstellerin mitgewirkt hat, den Beteiligten angezeigt.“ Dieses Statement ist in vierfacher Weise wahrheitswidrig: 1. Es war nicht der Befangenheitsantrag gegenüber dem gesamten Senat, sondern gegen den Vorsitzenden, und zwar gleich am Anfang der Verhandlung. 2. Es war der Pressesprecher, der die Entscheidung getroffen hat, gegenüber den Medien die These der Regierung als Vertreter des OVG und Gerichts als Tatsachenbehauptung wiederzugeben. 3. Zwischen dem Begriff „Nach Stellung des Befangenheitsantrags“ und „wurde die Vorbefassung des Richters … den Beteiligten angezeigt. Vorher bestand dazu kein Anlass“ liegt die gesamte mündliche Verhandlung, bei der weder wir noch die Medien von der Dreifachfunktion Pressesprecher/Richter/Verfasser der Verordnungen informiert wurden, weil wir genau das erst mitgeteilt bekommen haben, als die Verhandlung schon lange vorbei war und die Medien längst gegangen waren. 4. Erst danach haben wir einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt, und hierfür war der Pressesprecher gar nicht als Richter angedacht. Allein in zwei Sätzen eines Pressesprechers des OVG liegen erneut vier falsche Aussagen. Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil. Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil. Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

Ayer - 29 min
Portada del episodio Heraus zum 1. Mai – aber wofür eigentlich?

Heraus zum 1. Mai – aber wofür eigentlich?

Es ist wieder so weit. Wenigstens am 1. Mai erringt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) das Maß an Aufmerksamkeit, welches ihm ansonsten längst abhanden gekommen ist. Schließlich ist der 1. Mai als „Tag der Arbeit” ein gesetzlicher Feiertag, an dem traditionell auch die öffentlich-rechtlichen Medien umfangreich über die zahlreichen Kundgebungen der Gewerkschaften berichten werden und Vertreter des DGB und seiner Mitgliedsverbände ausführlich zu Wort kommen lassen. Von Rainer Balcerowiak. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Insgesamt soll es laut DGB am 1. Mai bundesweit über 400 Kundgebungen, Demonstrationen und Maifeste geben. Die zentrale Veranstaltung mit der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi findet diesmal in Nürnberg statt, und den Worten der anderen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands und der Vorsitzenden der zum DGB gehörenden acht Einzelgewerkschaften kann man u.a. in Berlin, Bremen, München, Augsburg, Hamburg, Bielefeld, Augsburg, Rostock und Kassel lauschen. Doch was werden die uns eigentlich erzählen? Die zentrale DGB-Losung lautet in diesem Jahr „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“. Unter diesem Motto werde man am 1. Mai 2026 „kämpferisch, solidarisch und entschlossen auf die Straße gehen”, heißt es in dem bundesweiten Aufruf [https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Aufrufe/1._Mai_2026_Maiaufruf_final.pdf]. Das klingt ja noch einigermaßen selbstbewusst, doch das Kleingedruckte in diesem Aufruf offenbart die ganze geballte Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit der Gewerkschaften. Es gehe um „Jobsicherheit und eine gerechte Arbeitswelt“ und „eine Zukunft, die uns allen gehört“, heißt es da. Denn man befinde sich in einer Wirtschaftskrise, „die Zehntausende Industriearbeitsplätze kostet. Standorte schließen, Unternehmen verlagern ihre Produktion ins Ausland. Doch die Verantwortung dafür liegt nicht bei denen, die jeden Tag ihre Arbeit machen. Die Wahrheit ist: Viele Arbeitgeber drücken sich vor ihrer Verantwortung. Tag für Tag erleben wir Angriffe auf hart erkämpfte Rechte – auf den Achtstundentag, auf Lohnfortzahlung, auf soziale Sicherheit. Und immer wieder dieselbe falsche Behauptung: Die Löhne seien zu hoch. Damit ist jetzt Schluss!” Nein, damit ist jetzt nicht Schluss, sondern es fängt gerade erst an, möchte man da erwidern. Und es geht eben nicht um irgendwelche Arbeitgeber „die sich vor ihrer Verantwortung drücken“, sondern um eine umfassende, neue ökonomische und politische Formierung Deutschlands, zu deren Realisierung auch ein Generalangriff auf die gesamte soziale Daseinsvorsorge und die Arbeitsbedingungen gehört. Früher nannte man so etwas auch in Gewerkschaftskreisen Klassenkampf von oben. Ein politischer Offenbarungseid Und es geht vor allem um das Primat der „Kriegstüchtigkeit“ in allen ökonomischen und gesellschaftlichen Bereichen. Und das ist das eigentlich Verrückte an dem Mai-Aufruf des DGB: Mit keiner Silbe wird erwähnt, welche Rolle die Aufrüstung, die milliardenschwere Befeuerung des Krieges in der Ukraine und der Wirtschaftskrieg gegen Russland besonders im Energiesektor für den Niedergang der deutschen Wirtschaft spielen. Kein Wort zu der irrwitzigen Idee „Aufschwung durch schuldenfinanzierte Rüstungsproduktion”. Kein Wort zu dem desaströsen Agieren der deutschen Politik auf dem internationalen Parkett – sei es im Verhältnis zu China oder in den Zollverhandlungen mit den USA. Stattdessen seltsam entrückte, aus der Zeit gefallene Formulierungen wie: „Das Grundgesetz sagt: Eigentum verpflichtet. Und diese Verpflichtung heißt konkret: Verantwortung für Arbeitsplätze übernehmen, in den Standort Deutschland investieren, gemeinsam mit uns Lösungen finden.“ Es braucht schon ein gehöriges Maß an Realitätsverleugnung, derartige Phrasen in den luftleeren Raum zu schleudern, ohne das jetzt herrschende Primat der Kriegswirtschaft auch nur zu erwähnen. Das gilt auch für die in dem Aufruf formulierten „Forderungen an Politik und Wirtschaft”, die da lauten (kleine Auswahl): * Hände weg vom Achtstundentag * Unser Sozialstaat ist nicht verhandelbar * Sichere Rente für alle * Gesundheit: für Menschen, nicht für Profite * Gerechte Steuerpolitik: Wer viel hat, muss mehr beitragen und besonders schön * Erst Zukunftsinvestitionen für unsere Arbeitsplätze, dann eure Kostenoptimierung Verlassen wir diesen traurigen Offenbarungseid und gehen wir zu den Ursachen. Der DGB und die meisten seiner Mitgliedsgewerkschaften stehen mit dem Rücken zur Wand. Der Mitgliederschwund hält an – derzeit sind es noch rund 5,4 Millionen, vor zehn Jahren waren es noch über sechs Millionen – und die Tarifbindung erodiert weiter. Ende 2025 waren nur noch 49 Prozent aller regulär Beschäftigen in Betrieben mit Bindung an einen Flächentarifvertrag tätig. Die kurze Phase relativ erfolgreicher Tarifverhandlungen, die teilweise sogar – wenn auch geringe – Reallohnsteigerungen brachten, ist vorbei. Angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs bis hin zu Betriebsschließungen in industriellen Kernbereichen wie Metall und Chemie stehen jetzt wieder Versuche im Mittelpunkt, durch Lohnverzicht temporäre Arbeitsplatzgarantien zu erreichen. Eine gewisse tarifpolitische Durchsetzungsmacht gibt es eigentlich nur noch im öffentlichen Dienst und in einigen dort angegliederten Bereichen, wie etwa im Personennahverkehr. Auch die politischen Koordinaten haben sich verändert. Zwar wird die traditionelle Verbundenheit der DGB-Gewerkschaften zur SPD vor allem in den Führungsetagen personell noch aufrechterhalten, doch an der Basis sieht das anders aus. In einigen Bundesländern haben bei den letzten Landtagswahlen und auch bei der Bundestagswahl deutlich mehr Gewerkschaftsmitglieder die AfD als die SPD gewählt – und alles spricht dafür, dass sich dieser Trend noch verstärken wird. Zumal viele Gewerkschaftsführer den von der SPD in der Regierung nicht nur mitgetragenen, sondern von Exponenten wie Vizekanzler und Parteichef Lars Klingbeil und Kriegsminister Boris Pistorius forcierten Kurs der mit massivem Sozialabbau verbundenen Militarisierung der Wirtschaft offensiv vertreten. Was – so absurd das auch erscheinen mag – auf das Konto der AfD einzahlt. Auch der DGB will kriegstüchtig sein Dazu gehört, dass die Gewerkschaften – von einigen wackeren Kämpfern auf unteren und mittleren Ebenen mal abgesehen – eine ihrer traditionellen Wurzeln, nämlich die Verbundenheit mit der Friedensbewegung, weitgehend gekappt haben. Vielmehr unterstützt man den Ausbau der Rüstungsindustrie inklusive der Umstellungen von ziviler auf militärische Produktion – etwa in der Automobil-, Schiffbau- und Flugzeugindustrie – ausdrücklich, um „Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern“. Eine Haltung, die in vielen Betrieben und Branchen leider auf recht breite Unterstützung trifft, wie friedensbewegte Gewerkschafter immer wieder erschrocken konstatieren müssen. Und dass die Gewerkschaften bereit und in der Lage wären, den angekündigten „Sozialreformen” irgendetwas Wirkmächtiges entgegenzustellen, kann man wohl kaum noch erwarten. Man will zwar irgendwie Kanonen und Butter, aber es gibt halt nur noch Kanonen statt Butter. Ja, es gibt auch Widerstand gegen diesen Kurs, vor allem auf Bezirksebenen. Und es gibt auch Vernetzungsversuche wie die „Gewerkschaften gegen Aufrüstung“ [https://gewerkschaften-gegen-aufruestung.de/]. Und es ist zu erwarten, dass Kritiker des Kurses der DGB-Führung auf vielen Kundgebungen und Demonstrationen am 1. Mai deutlich hör- und sichtbar in Erscheinung treten. Aber an dem überwiegend traurigen Gesamtbild des DGB als weitgehend regierungs- und damit auch kriegskonformer Organisation, nebst zahnlosem Gebarme über den Sozialabbau und den Angriff auf Arbeitsstandards, wird das leider derzeit wenig ändern. Und angesichts des niederschmetternden Aufrufs des DGB zum diesjährigen 1. Mai freut man sich, dass an diesem Tag auch noch andere Traditionen gepflegt werden. Wie etwa die „Revolutionäre 1.-Mai-Demo” in Berlin, bei der bis zu 20.000 Teilnehmer erwartet werden. Eine der beteiligten Gruppen mobilisiert für diese Demo mit einer sehr griffigen Losung: „Gegen die Gesamtscheiße“. Damit kann man wenigstens was anfangen. Lesetipp: Ulrike Eifler (Hrsg.): Gewerkschaften in der Zeitenwende [https://www.vsa-verlag.de/nc/buecher/detail/artikel/gewerkschaften-in-der-zeitenwende/], Hamburg 2025, VSA Verlag, Taschenbuch, 144 Seiten, ISBN 978-3964882516, 12,80 Euro. Titelbild: ojka/shutterstock.com[https://vg04.met.vgwort.de/na/b7d1613148b8471da6413f2cb6229a7e]

1 de may de 2026 - 10 min
Portada del episodio „Man will uns weismachen, S-Bahn-Züge zu kaufen, wäre ein Hexenwerk.“

„Man will uns weismachen, S-Bahn-Züge zu kaufen, wäre ein Hexenwerk.“

Die Ausschreibung von Teilen der Berliner S-Bahn verschlingt mindestens 20 Milliarden Euro und ein Ende des Verfahrens ist nicht in Sicht. Weil der unterlegene Bieter klagt, können die Sieger nicht mit dem Bauen neuer Fahrzeuge starten, weshalb die alten Baureihen teuer und zeitraubend aufgerüstet werden müssen. Carl Waßmuth vom Bündnis „Bahn für alle“ hat das Chaos kommen sehen, noch ehe mit der Verlosung losgelegt wurde. Die größte Niete hätten wie immer die Fahrgäste und Steuerzahler gezogen, während selbst der Verlierer mit leistungslosen Profiten rechnen könne, schildert er im Interview mit den NachDenkSeiten. Seine Diagnose: Umverteilung von unten nach oben. Sein Gegenrezept: Kommunalisierung. Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Zur Person Carl Waßmuth, Jahrgang 1969, ist Bauingenieur, Infrastrukturexperte und Sprecher bei „Bahn für alle“ unter dem Dach des Vereins „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)“, den er mitgegründet hat. Dieser setzt sich für die Demokratisierung der Daseinsvorsorge und für die gesellschaftliche Verfügung über Güter wie Wasser, Bildung, Mobilität und Gesundheit ein. Herr Waßmuth, 1.000 Wagen der Baureihe 481 [https://www.nd-aktuell.de/artikel/1199140.berlin-fuer-s-bahnen-heisst-es-wieder-ab-in-die-werkstatt.html] der Berliner S-Bahn müssen in den kommenden Jahren in die Werkstatt, um mit jeweils Hunderten Metern an neuen Kabeln bestückt zu werden. Eigentlich wollte man den Typ längst aus dem Verkehr gezogen haben. Im Rahmen einer 2020 gestarteten Ausschreibung sollten sowohl der Betrieb zweier Teilstücke des Gesamtnetzes als auch die Fahrzeugbeschaffung neu vergeben werden. Das Verfahren selbst kam bereits mit gehörigem Verzug in die Gänge und könnte sich bis zur endgültigen Entscheidung noch mehrere Jahre hinziehen. Um im Bild zu bleiben: Wer hat bei all dem eigentlich die längste Leitung? Wir hatten jetzt sage und schreibe 25 Verschiebungen in diesem Vergabeverfahren, und trotzdem klagt am Ende mit Alstom der unterlegene Bieter, und das mit guter Aussicht auf Erfolg. Wer da nicht merkt, dass etwas schiefgelaufen ist, der hat mehr als nur eine lange Leitung. Albert Einstein hat einmal angemerkt, es wäre die Definition von Wahnsinn, das Gleiche immer und immer wieder zu tun und ein anderes Ergebnis zu erwarten. Wäre es stattdessen weiterhin möglich, das ganze Verfahren einfach abzubrechen, nach all den Jahren? Wir haben das juristisch untersuchen lassen. Die öffentliche Hand ist und bleibt Herrin des Verfahrens. In der Politik herrscht allerdings oft das „sunk-cost“-Prinzip vor, der Grundsatz, versunkenden Geldern und verstrichener Zeit weiter Zeit und Geld nachzuwerfen – weil man schon so viel davon verplempert hat. Das ist ein klassischer Trugschluss. Ob Zeit und Geld gut oder schlecht investiert sind, hat allein mit der Sache zu tun. Und die Sache, die Ausschreibung, ist in diesem Fall von Anfang an bis heute verkorkst. Gibt es seitens der Senatsparteien, CDU und SPD, gar keine Anzeichen, dass sie vielleicht doch die Reißleine ziehen wollen? Die CDU hat einen Spitzenkandidaten, Kai Wegner, mit akutem Glaubwürdigkeitsproblem, Stichwort Tennisgate. Die SPD stand in Umfragen zeitweise auf Platz fünf, wird womöglich also das fünfte Rad am Berliner Parteienwagen. Jetzt können die sagen, scheiß drauf, wir haben eh keinen Bock mehr auf Regieren. Oder sie versprechen den Menschen wenigstens ein Fitzelchen an Positivem. Zum Beispiel, dass sie in Sachen S-Bahn einschreiten. Was ist mit der Opposition? Bettina Jarasch von den Grünen hat uns als Verkehrssenatorin bei einer Unterschriftenübergabe versprochen, bei der Deutschen Bahn zu fragen, was es kostet, ihr die S-Bahn Berlin abzukaufen. Zwei Monate später war sie weg vom Fenster im Zuge der Wiederholungswahl. Jetzt ist sie wieder Spitzenkandidatin. Sie könnte weitermachen, wo sie aufgehört hatte. Und Die Linke ist gar nicht mehr dieselbe wie vor zehn Jahren. Harald Wolf, Klaus Lederer und die ganzen Privatisierungskonsorten – alle weg. Mit der personellen Erneuerung hat auch eine inhaltliche Erneuerung eine Chance. Eine Mehrheit will die Kommunalisierung. Stellen Sie sich das mit der Kommunalisierung der S-Bahn nicht zu einfach vor? Es wird versucht, uns weiszumachen, S-Bahn-Züge zu kaufen, wäre ein Hexenwerk. Ein S-Bahn-Netz zuverlässig zu betreiben, S-Bahn-Züge zu entwickeln und zu bauen – das ist kompliziert. Aber kaufen? Es wurde ja sogar eine Wagenreihe brandneu entwickelt! Man muss nicht viel mehr machen als einen Zettel nehmen und draufschreiben: „noch mal 1.400 Wagen von der 484er-Reihe“. Es ist auch kein Geheimnis, was so was kostet. Ein Sitzplatz in einer S-Bahn kostet bundesweit 15.000 bis 20.000 Euro, in einem ICE 100.000 Euro. Da kann man rechnen: 1.400 Wagen mal 24 Sitzplätze mal 20.000 Euro macht 672 Millionen Euro. Das ist sehr, sehr viel weniger als die 20 Milliarden Euro, von denen die Rede ist. Und dann bekommen Berlin und Brandenburg ja auch Geld vom Bund, um S-Bahnen fahren zu lassen, die sogenannten Regionalisierungsmittel. Jetzt kommt noch was fürs Deutschlandticket dazu. Das waren zuletzt zusammen 685 Millionen Euro im Jahr. Daraus wurde der S-Bahn-Betrieb bisher finanziert, und das wird auch zukünftig möglich sein. Für eine Direktvergabe müssen Berlin und Brandenburg laut EU-Recht einen maßgeblichen Einfluss auf das Geschäft ausüben. Das geht durch Kauf von 51 Prozent der Anteile, man kann die Mehrheit im Aufsichtsrat auch anders sicherstellen. Geht also alles. Wir fordern auch, dass das Schienennetz der S-Bahn ans Land Berlin geht. Die DB-Netzgesellschaft InfraGo lässt die Infrastruktur seit Jahren verlottern und verlangt trotzdem Mondpreise für die Nutzung, fast wie für ICE-Fahrten. Berlin will das Netz aber im Topzustand haben, störungsfrei. Welche Vorteile hätte die Kommunalisierung noch: fürs Land Berlin, für die Fahrgäste, die Steuerzahler? Die Vorteile wären immens. Das Netz könnte weiter ausgebaut werden. Zwischen dem Betrieb von Schienen und Verkehr würden Synergieeffekte entstehen statt Reibung wie bisher. Vor allem aber würden wir viele Milliarden Euro sparen, die Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich könnten zurückgenommen werden. Nach offiziellen Angaben soll das Projekt 20 Milliarden Euro kosten. Die ursprüngliche Ansage lautete einmal acht Milliarden Euro, verbunden mit dem Versprechen, 800 Millionen Euro gegenüber einer rein staatlichen Beschaffungsmaßnahme einzusparen. Was lässt das Ganze finanziell so aus dem Ruder laufen? Ich würde nicht sagen, dass das aus dem Ruder läuft. Das ist nur unsere Sicht als Steuerzahler. Tatsächlich läuft alles planmäßig so wie bei jeder öffentlich-privaten Partnerschaft, jedem ÖPP. Diesen Plan hat die private Strategie- und Managementberatung KCW erstellt, formell im Auftrag der damaligen Verkehrssenatorin Regine Günther von den Grünen. Erinnern Sie sich noch an die? Falls nein – nicht traurig sein, das ist typisch für ÖPP. Irgendein Nobody kommt ins Amt, steckt das größte Vorhaben in seinem Ressort in ein ÖPP und verschwindet wieder. Wir müssen uns darüber klar werden, dass es mächtige Interessen im Privatsektor gibt, die wollen, dass öffentliche Daseinsvorsorge immer per öffentlich-privater Partnerschaft stattfindet. Mit reinen Industrieprodukten lässt sich längst nicht mehr so einfach viel Geld verdienen. Dazu kommen Konjunkturrisiken, Energiepreisschocks. Die Daseinsvorsorge brauchen wir immer, deswegen drängen sich die Anlagefonds so vehement zwischen uns und die öffentliche Hand. Dann fließt das Geld stetig und der Staat schirmt die Privaten vor Risiken ab. So war es zuletzt beim Berliner Schulbau und so soll es wieder bei der Sanierung der Berliner Unis werden – dem nächsten Milliardengrab, das SPD und CDU planen. Diese Privatisierungen sind Planwirtschaft für Finanzanleger. Und sie sind immer extrem teuer für die Bürgerinnen und Bürger. Sie fürchten, dass bei der Berliner S-Bahn das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist? Die Summe von 20 Milliarden Euro wurde schon vor fünf Jahren genannt. Das muss allein aufgrund der Inflation heute schon mehr sein. Dann hatte man die Ausschreibung begonnen, als es weltweit noch Nullzinsen gab. Heute gehen wir in Richtung vier Prozent – das verteuert das Vorhaben ungemein. Die Privaten leihen sich das Geld für den Wagenkauf bei Banken und zahlen sie über 15 bis 30 Jahre zurück – zuzüglich Zinsen. Die Summe der Zinsen wird Stand heute die Kosten für die Wagen übersteigen. Und nicht zuletzt bezahlen wir eine Armada von Anwälten, nur, damit Alstom am Ende doch entschädigt wird fürs Gar-nix-Tun. So wie einst die verhinderten Betreiber der gerichtlich verhinderten Ausländermaut … [https://www.nachdenkseiten.de/?p=100936] Ja, da war die Rendite auf das eingesetzte Kapital besonders hoch. Tausend Prozent schätze ich. Im Sommer ist hier in Berlin eine Investorenmesse mit dem Namen „Superreturn“. Ich denke, die sind auch dort. Zurück zur S-Bahn. Der französische Eisenbahnkonzern Alstom war als Bieter im Vergabepoker leer ausgegangen [https://www.jungewelt.de/artikel/508151.s-bahn-berlin-schleichend-ins-milliardenloch.html?sstr=alstom]. Anders als das zum Gewinner erklärte Konsortium aus Deutscher Bahn (DB), den Herstellern Stadler und Siemens hatte sich der Konkurrent nur auf die Lieferung und Instandhaltung der Fahrzeugflotte beworben, nicht aber für den Betrieb der fraglichen S-Bahn-Teilstrecken Nord-Süd und Stadtbahn. Weil die Verantwortlichen aus Sorge um eine Zerschlagung der S-Bahn lieber auf eine Gesamtlösung setzten, also einen Betreiber fürs gesamte Netz in Gestalt der DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH, war Alstom als reiner Wagenbauer, aber ohne „Lokführer“, faktisch chancenlos und beschreitet deshalb den Klageweg. Das war mal eine Überraschung … Die Aufteilung auf mehrere Betreiber ist eine der großen Gefahren dieser Ausschreibung. Dass das so gemacht wurde, ist ganz allein dem grünen Wettbewerbsfanatismus geschuldet. Man hätte auch einfach einen Bieter für alles suchen können, das wäre auch schon eine Privatisierung gewesen. Aber nein, es sollte auch richtig chaotisch werden, so wie damals bei der Londoner Metro, die man an zwei unterschiedliche Privatkonsortien abgegeben hatte, für zunächst 15 Jahre. Nach sieben Jahren ging technisch nichts mehr und Public Transport London musste den Scherbenhaufen zusammenfegen. Die sogenannten Investoren zogen weiter. Inzwischen ist es so, dass die Ausschreibungsverfahren selbst eine Gelegenheit für die Privaten sind, die Hand aufzuhalten. Man muss als Firma nur groß genug sein und die richtigen Anwaltskanzleien beschäftigen. Alstom macht das öfter, andere auch. Die BVG entschädigt ständig in Millionenhöhe unterlegene Bieter. Wir müssen verstehen, dass diese Ausschreibungsverfahren keine notwendigen Übel sind, sondern bereits elementarer Teil der Umverteilung von unten nach oben. Am Montag hat die Vergabekammer des Landes Berlin die Alstom-Beschwerde erstmals mündlich verhandelt. Über die Ergebnisse drang bislang nichts an die Öffentlichkeit. Womit rechnen Sie? Das wird wohl noch mal drei Jahre dauern. Dass sich das alles verzögert, ist ja nur das Problem der Menschen in Berlin und Brandenburg. Die riesigen und hochkonzentrierten Vermögen auf der Welt haben Zeit. Sie werden ja auch kaum besteuert, oder gar nicht, wie hier in Deutschland, ohne die Vermögensteuer. Die ersten neuen Wagen kommen dann vielleicht in sieben Jahren. Am Anfang hieß es ja, wir bekommen zusätzliche Kapazitäten! Jetzt müssen wir froh sein, wenn ein klein wenig Ersatz da ist, bevor bei den alten Kästen die Achsen brechen. Ganz zum Anfang der Vorbereitungen, 2016, hieß es einmal, die neue Flotte könne schon ab 2023 aufs Gleis. Das wären dann mal eben zehn Jahre Verzug. Wofür? Ganz zum Anfang – das war sogar schon viel früher. Das meine ich, wenn ich sage, die Riesenvermögen haben Zeit. Zwei Jahrzehnte politisch geschaffener Sachzwänge sind dieser Ausschreibung vorausgegangen. Die Deutsche Bahn AG sollte 2006 bis 2008 an die Börse, im Vorfeld des Börsengangs maximierte die DB dazu kurzfristige Gewinne und beutete ihre Tochtergesellschaften massiv aus, darunter ihre Tochter S-Bahn Berlin GmbH. Das führte dort 2009/2010 zu einem Instandhaltungsstau mit dem Ausfall der Hälfte der Züge. Im Jahr 2012 schrieb der SPD-CDU-Senat den Betrieb inklusive der Anschaffung neuer Züge aus – angeblich um dem Monopolisten DB entgegenzutreten. Aber in der Ausschreibung ging es nur um den S-Bahn-Ring als Teilnetz. Das haben viele zu Recht als Privatisierung erkannt und heftig protestiert. Am Verfahren wurde noch gedreht, und schwupps war die DB einziger Bieter, so dass weiter alles in einer Hand blieb. Aber die Sollbruchstelle war geschaffen, die aktuelle Ausschreibung für die anderen Abschnitte des S-Bahn-Netzes liegen in der Logik des Verfahrens von 2012. Zwischendurch wurde Kritik immer mal wieder abgebügelt mit dem Hinweis, dafür wäre jetzt keine Zeit mehr. Wenn wir jetzt auf die Suche nach Alternativen gehen würden, würden wir die rechtzeitige Lieferung gefährden. Wir, damit waren wir Bürgerinnen und Bürger gemeint. Immerhin verlangt auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), „dieses dilettantische Verfahren“ [https://www.evg-online.org/aktuelles/artikel/s-bahn-berlin-vergabeverfahren-gescheitert-fahrgaeste-und-beschaeftigte-zahlen-den-preis/] zu beenden. Das Wort Verstaatlichung nimmt die EVG allerdings nicht in den Mund. Stehen Sie mit Ihrer Forderung nicht ziemlich alleine da? Es gibt zum Glück inzwischen auch Forderungen in der SPD, das Verfahren abzubrechen und die S-Bahn zu kommunalisieren – samt Schienennetz. Und auch bei den Gewerkschaften ist viel Bewegung. Auch bei der IG Metall, die die Beschäftigten im Schienenfahrzeugbau vertritt. Vor zwei Jahren habe ich mit einem DGB-Vertreter gesprochen. Der fand die Ausschreibung einen Riesenfehler, sah aber wenig Chancen, sie zu stoppen. Nur im Fall, dass noch einmal eine neue Klage von Alstom kommt, könnte die öffentliche Aufmerksamkeit groß genug werden. Nun, diesen Fall haben wir jetzt. Worauf also muss es ankommen im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl? Wir fordern die Parteien auf, klar zu sagen, welche Vorstellung sie für die S-Bahn Berlin haben. Wenn sie sagen, „weiter so schlecht, wie wir es bisher gemacht haben“, dann können die Menschen sich an der Wahlurne danach richten. Am 9. Juni laden wir Regierungschef Kai Wegner und den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach zu einem öffentlichen Gespräch zur S-Bahn ein, und auch Bettina Jarasch von den Grünen und Elif Eralp von den Linken. Wir werden sehen, wer kommt, und was sie uns sagen. Titelbild: Mo Photography Berlin/shutterstock.com[http://vg05.met.vgwort.de/na/aa09bec9388541aa8a7a81394de4155a]

30 de abr de 2026 - 16 min
Portada del episodio „Innere Zeitenwende“: Wie eine friedliebende Gesellschaft zur Kriegswilligkeit erzogen werden soll

„Innere Zeitenwende“: Wie eine friedliebende Gesellschaft zur Kriegswilligkeit erzogen werden soll

„Zeitenwende“ – der Ausspruch des damaligen Kanzlers Olaf Scholz wurde 2022 zum Wort des Jahres gekürt. Was vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges als Beschreibung einer geopolitischen Zäsur verstanden werden konnte, enthüllte sich vielen erst nach und nach in seinem eigentlichen Sinn: die deutsche Gesellschaft auf einen Krieg vorzubereiten, den die Bevölkerung nicht wollen kann. Ingar Solty führt in seinem Buch „Innere Zeitenwende“ vor Augen, was dieses Programm für Deutschland bedeutet. Von Irmtraud Gutschke. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Sprachmächtig und faktenreich: Dieses Buch garantiert spannende Lektüre. Erhellend, weil sie Licht in dunkle Machenschaften bringt. Sie öffnet einem die Augen und geht unter die Haut. Man liest mit gezücktem Stift, um sich Zitate anzustreichen und manches auch herauszuschreiben. Dabei stammen die Tatsachen und Meinungen, welche der Autor zusammengetragen hat, aus allgemein zugänglichen Quellen, sind hier aber durch eine Recherche verbunden, die in ihrer Gründlichkeit ihresgleichen sucht. Ingar Solty ist Referent für Friedens- und Sicherheitspolitik am Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Fellow des Instituts für kritische Theorie e. V. und Redakteur bei der Zeitschrift LuXemburg. Zur Analyse weltpolitischer Vorgänge hat er zahlreiche Artikel und Bücher veröffentlicht. Nach „Innere Zeitenwende“, dieser Tage im VSA-Verlag erschienen, ist mit „Der postliberale Kapitalismus“ bei Papyrossa noch ein weiteres angekündigt. Man hätte glauben dürfen, dass Kriegsverherrlichung hierzulande nach zwei verheerenden Weltkriegen keinen Boden mehr hat. Die DDR sah sich als Friedensstaat, und in der BRD gab es immerhin eine breite Friedensbewegung, die von Ingar Solty gewürdigt wird. Auch heute wird zu Kundgebungen aufgerufen, aber was können sie bewirken gegen diese geballte Macht von Politik und Militär, Konzernen und Medien? Viel mehr Menschen müssten sich verbünden, statt sich in Ohnmachtsgefühlen und Groll zu vergraben. Aber dazu muss man die Lage erst einmal durchschauen, in der wir uns befinden. Dieses Buch leistet dazu einen Beitrag. Es wird ja allgemein angenommen, dass die Proklamation einer „Zeitenwende“ die Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine gewesen sei. Dieser begann am 24. Februar 2022, und nur drei Tage später trat Bundeskanzler Scholz mit seiner markigen Ankündigung vors Parlament. Eine fundamentale Neuausrichtung der deutschen Außen-, Sicherheits- und Energiepolitik – ist sie nicht schon lange vorbereitet worden, muss man sich fragen. Wartete sie nur noch auf den passenden Anlass? Wurde sie gerade wegen ihrer weitreichenden Folgen in der allgemeinen Aufregung von „oben“ proklamiert und ohne demokratische Debatte durchgewinkt? Blankoschecks für die Waffenindustrie Zu Recht spricht Ingar Solty von einem „demokratiepolitischen Skandal“. Voller Erschütterung schaute man in Richtung Ukraine, da musste der Bundeskanzler ja irgendwie reagieren. Doch das war eben nicht nur verbal. Das hatte Methode und Konsequenzen. Was auf sie zukam, blieb manchen Bürgern zunächst noch verborgen. Auch wem die „Zeitenwende“ nutzt. Ausführlich dargestellt wird im Buch, wie Rüstungskonzerne, vor allem in den USA, an der deutschen Aufrüstung verdienen. Solty verweist auf 760 Milliarden Rüstungskäufe seit Beginn des Ukraine-Kriegs. [1] Und er setzt sich auch mit dem Argument auseinander, dass die Aufrüstung eine wirtschaftliche Chance für Deutschland bieten könne. Denn grundsätzlich dient sie der Umverteilung von unten nach oben. Aufrüstungsbeschlüsse als „Blankoschecks für einen monopolistischen Markt“. Wer wirtschaftlich gewinnt und wer die Zeche zahlt, soll tunlichst verschleiert werden. Die deutsche Bevölkerung soll ja mittragen, was ihr da aufgehalst wird. „Die kreditfinanzierten Militärausgaben lassen den Schuldendienst des Bundes kräftig steigen“, auf jetzt schon „rund 30 Mrd. Euro“. So wird Dirk Hierschel, Chefvolkswirt der Gewerkschaft Ver.di, zitiert. Laut Finanzplan der Bundesregierung sei „im Jahr 2029“ mit einer Zinslast von 60 Milliarden Euro zu rechnen. Wird heute jeder 15. Euro des Bundeshaushalts für Zinszahlungen ausgegeben, würde die wachsende Verschuldung bedeuten, dass bis 2036 jeder fünfte Euro Steuergeld für die Zinszahlungen aufgewendet werden muss. [2] Natürlich sei man für den Frieden, tönt es allenthalben. Aber dazu müsse die Bundeswehr „konventionell zur stärksten Armee Europas“ werden. Rüstungskonzerne als „größte Friedensbewegung der Welt“? Das ist kein Witz. Auch die Bundeswehr wirbt auf Plakaten: „Weil wir die stärkste Friedensbewegung Deutschlands sind“. Der Widersinn hat Methode. Die einen fallen darauf herein, die anderen wenden sich ab: Macht euren Blödsinn doch alleine. Soll dies etwa „der letzte Sommer im Frieden“ sein? Die hier aufgeführten Fakten sind erschütternd: „Nach einer Umfrage von infratest-dimap im Auftrag des ARD-Deutschlandtrends vom Juni 2025 halten 50 Prozent der Bevölkerung das 5%-Ziel für „angemessen“. Nur 35 Prozent sagen, diese Hochrüstung gehe „zu weit“, 7 Prozent sogar, sie gehe nicht weit genug. Sie tun dies, weil das zentrale Narrativ verfängt, die EU-Ostgrenze, ja Deutschland selbst werde von Russland ohne diese Aufrüstung militärisch überrannt werden. „Die Russen kommen“, ist heute keine ironische Bemerkung mehr wie in früheren Jahren. Je öfter es wiederholt wird, umso bereitwilliger wird es geglaubt. Mit Angst wird Politik gemacht. Dass dies „der letzte Sommer im Frieden“ sein dürfte, warnte der Militärhistoriker Sönke Neitzel, Dauergast bei Talk-Shows. Und Carlo Masala legte sich in einem fiktiven Szenario gar auf ein konkretes Datum fest. Am 27. März 2028 würde Narwa überfallen. Für die NATO würde der Bündnisfall eintreten. [3] Aber ist die Bedrohung durch Russland nicht real?, fragt Ingar Solty und gibt sich selbst die Antwort: > „Sie ist es in dem Maße, wie sich Russland und die europäischen NATO-Staaten gegenseitig hochschaukeln. Es ist eine brandgefährliche Situation. Säbelrasseln war schon vor dem Ersten Weltkrieg töricht, im Atomzeitalter muss es sich verbieten. Es besteht aber heute weder im Hinblick auf Rüstungsasymmetrien noch in Bezug auf die russischen Geopolitikziele eine Bedrohung der europäischen NATO-Staaten, auf die mit Aufrüstung zu reagieren wäre … Die tatsächliche russische Kriegführung deutet auf gänzlich andere Kriegsziele hin. Nämlich die Eroberung größerer Teile des Donbass, um sich mit den Oblasten Saporischja und Kherson die Landverbindung zur 2014 annektierten Krim-Halbinsel zu sichern, und auf die Erzwingung der Bündnisneutralität der Ukraine mit militärischen Mitteln.“ [4] Kriegsziele, die im Westen wohl gesehen, aber zurückgewiesen werden. Keinesfalls soll Russland sie erreichen, sondern „ruiniert“ werden, wie die einstige Außenministerin Annalena Baerbock 2025 vollmundig verkündete. [5] Kein Gedanke daran, dass eine stabile europäische Friedensordnung im deutschen Interesse wäre. Weil eine Ostbindung Deutschlands den USA ein Dorn im Auge ist? Im Buch „Die einzige Weltmacht“ von Zbigniew Brzeziński wird diese Doktrin in aller Deutlichkeit dargestellt. [6] Oder müsste sich Deutschland laut Klaus von Dohnanyi erst von den USA emanzipieren, um im eigenen Interesse zu handeln? [7] Nüchternes Denken aber ist gegenwärtig rar. Heißsporne scheinen an der Macht. Deutschland spielt wieder Gernegroß Man könnte das alles ironisch nehmen: „Ein mittlerweile wirtschaftlicher Zwerg beansprucht, außenpolitischer Riese zu sein“, schreibt Ingar Solty [8] Aber vor dem Hintergrund geopolitischer Verteilungskämpfe ist das bitterernst. Auf Teufel komm raus beansprucht Deutschland, zur militärischen Führungsmacht in Europa aufzusteigen, selbst um den Preis einer verarmten Bevölkerung. „Bundespräsident Horst Köhler musste 2010 noch zurücktreten, als er die deutsche Beteiligung im Afghanistankrieg mit dem Argument rechtfertigte: ‚Ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit (muss) auch wissen, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren.‘“ [9] Inzwischen hat nicht zuletzt Trumps Beispiel dafür gesorgt, dass Machtpolitik ohne Maske auskommt. „Pazifismus heißt jetzt aufrüsten“, sagte der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, im ZDF [10]. „Das hier ist keine Übung“, titelte Ende März 2025 die Zeit, und ihr langjähriger Feuilletonchef Jens Jessen pochte darauf, dass der „politische Imperativ […], Deutschland müsse wieder ›kriegsfähig‹ werden“, nicht allein durch „Milliardenschulden für die Rüstung“ zu haben sei, sondern dass es „für die Wehrfähigkeit noch etwas anderes als Geld und Waffen braucht. Es braucht die Wertschätzung der Soldaten […], Anerkennung und Sympathie – vielleicht sogar Bewunderung.“ [11] Kriege fressen Menschen. „Um Deutschland verteidigungsfähig zu machen“, käme man an der Wehrpflicht nicht mehr vorbei, wird hier aus einem Interview von Patrick Sensburg mit der Welt zitiert. „Nach Berechnungen der Bundeswehr“, so kündigte er als Präsident des Reservistenverbandes an, würden „im Kriegsfall pro Tag 1000 Soldaten an der Front sterben oder so schwer verwundet sein, dass sie nicht mehr kämpfen können“. [12] Was die Infrastruktur betrifft, befürchte man Probleme, da sei noch allerhand zu tun, „beim Bestattungswesen allerdings sei man optimistisch“. Schon seit Frühjahr 2024 gibt es einen 1.000-seitigen „Operationsplan Deutschland“, welcher die zivil-militärische Zusammenarbeit regeln soll. Selbstredend wurde er geheim, hinter dem Rücken der Bevölkerung, erarbeitet. Ebenso wie die „erste Militärstrategie der Bundeswehr“, vorgestellt in groben Zügen am 22. April 2026 von Minister Pistorius auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Dabei wird die Auseinandersetzung mit Russland in alter Tradition zum existentiellen Überlebenskampf Deutschlands verklärt“, heißt es in der jungen welt. Eine besondere Bedeutung wird der Reserve zugemessen, die sozusagen „das Scharnier zwischen Militär und Zivilgesellschaft“ bilden und als „Heimatschutz“ die Nachschubwege offenhalten soll. [13] Minderjährige in der Bundeswehr Was ich schon längst hätte wissen können, aber erst aus diesem Buch erfahre: Wie die Bundeswehr zunehmend auch Minderjährige rekrutiert, die sie mit Ausbildungsmöglichkeiten und Bezahlung ködert. Jeder zehnte Rekrut sei mittlerweile minderjährig. [14] Man mag es kaum glauben: 17-Jährige dürfen mit Zustimmung der Eltern langfristige Verpflichtungserklärungen unterschreiben. Bereits seit 2011, also längst vor dem Ukrainekrieg. Eine ausgeklügelte Werbeoffensive richtet sich insbesondere an die junge Generation. Die Bundeswehr stellt sich als „normaler Arbeitgeber“ dar, spricht Abenteuerlust, Sport- und Technikbegeisterung an. „Action. Adrenalin. Abenteuer. Die Herausforderung deines Lebens wartet auf dich. Krasse Wasserwettkämpfe, crazy Strandspiele und coole Beachpartys“ werden versprochen. [15] Was immer Jugendliche sich wünschen, sich erhoffen für ihr Leben, auch im Zivilen – psychologisch aufgerüstet knüpft die Bundeswehr daran an. „Wir vertrauen dir. Weil du es kannst“ – Wo sonst kommt man jungen Menschen noch so entgegen wie bei der Karriereberatung dort? Das Titelbild des Buches zeigt einen Jungen, der offenbar Spaß daran hat, ein Gewehr in der Hand zu halten. Neben ihm ein Bundeswehrsoldat, der ihm Mut zuspricht. Wie sollte das nicht verfangen? Viele Beispiele finden sich im Text, wie sogar Kinder spielerisch ans Kriegerische herangeführt werden sollen – mit Panzer-Hüpfburgen und Popcorn-Behältern in Tarnfarben. Schon im Januar 2014 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber Deutschland diesbezüglich Besorgnis geäußert. [16] Aber das wird ebenso in den Wind geschlagen wie das Friedensgebot des Grundgesetzes. Mittlerweile scheint fast alles erlaubt, wenn es nur gegen Russland geht. Oder müssen gar alle Russisch lernen? Unter der Maßgabe, westliche Werte zu verteidigen, werden Demokratie und Freiheit durch Militarisierung zur Disposition gestellt. „Zur Inneren Zeitenwende gehört die verbreitete Tendenz zur pauschalen Delegitimierung jedes oppositionellen Arguments als Narrativ des äußeren Feindes“, stellt Ingar Solty fest. „Die autoritäre Praxis in Deutschland ist erheblich und willkürliche Herrschaftspraxis nimmt zu.“ Noch nie habe es in der Geschichte so viele Strafanzeigen von Politikern gegen die eigenen Bürger gegeben. Allein Friedrich Merz hat seit 2021 „Tausende Strafanträge wegen Beleidigung“ gestellt. [17] Woher kommt diese Hysterie? Aus welcher Not wird über Bord geworfen, was als liberale Tugend hochzuhalten war? „Wir können uns verteidigen lernen oder alle Russisch lernen“, so haben es Jens Spahn und Marie-Agnes Strack-Zimmermann nahezu wortgleich ausgedrückt. [18] Wer wie ich einst in der DDR, also im sowjetischen Imperium, lebte, kann da nur lachen. Mit Russisch-Kenntnissen war es bei DDR-Bürgern oft nicht weit her. Aber heute dürften Sprachkurse kein Problem sein mit Hilfe der vielen Ukrainer, die jetzt in Deutschland leben. Die meisten von ihnen sprechen ja allerfeinstes Russisch. Aber ernsthaft: Wenn die Ukraine trotz aller Unterstützung am Ende doch einen Friedensvertrag zu den Bedingungen Russlands schließen muss, wäre das, da hat Ingar Solty recht, eine narzisstische Kränkung für all jene, die sich insgeheim endlich mal dafür rächen wollen, dass Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg unterlag. Die nun für einen Sieg über Russland den Kampf bis zum letzten Ukrainer finanzieren und das deutsche Volk in Haftung nahmen, während sie selbst am Krieg verdient haben. „Friedensangst schockt Anleger!“, titelte der Börsen-Express im November 2025, als Trump einen angeblichen Friedensplan für die Ukraine vorlegte. „Was für die Welt eine gute Nachricht wäre, versetzt Rüstungsaktionäre in Angst.“ [19] Schon 1916 hat Rosa Luxemburg das in ihrer Schrift „Die Krise der Sozialdemokratie“ auf den Punkt gebracht : „Die Dividenden steigen, und die Proletarier fallen.“ [20] Aber vorher könnten wir eine innere Zeitenwende erleiden, welche die Bevölkerung sogar selbst herbeiführen wird. Denn nur ihre Zustimmung erhält das liberal-demokratische System am Leben. Die aber ist durch Wohlstand erkauft. So viel wird geredet über westliche Werte im Gegensatz zu autoritären Regimen. Aber Deutschland könnte bald zu Letzteren gehören, wenn niemand den Mut hat zu einer Zeitenwende hin zu Friedenspolitik und mehr Verteilungsgerechtigkeit. Ingar Solty: Innere Zeitenwende. Die Militarisierung von Deutschlands Gesellschaft und Alltagskultur. Eine Flugschrift. VSA Verlag, 120 S., br., 12 €. Buchpremiere mit Ingar Solty und Irmtraud Gutschke am Montag, dem 4. Mai, 18 Uhr im Salon Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin. Titelbild: Kastoluza / Shutterstock ---------------------------------------- [«] Solty, S. 41 [«] Dierk Hirschel: Kanonen oder Butter? Aufrüstung ist kein Wachstumstreiber, in: Ulrike Eifler (Hrsg.): Gewerkschaften in der Zeitenwende. VSA Verlag 2025, S. 30. [«] Carlo Masala: Wenn Russland gewinnt. Ein Szenario. C.H.Beck 2025 [«] Solty, S. 23 f [«] rnd.de/politik/ukraine-krieg-baerbock-ueber-sanktionen-das-wird-russland-ruinieren-RZDYS2DEPRK5OST7ZGGRZ6UN4I.html [https://www.rnd.de/politik/ukraine-krieg-baerbock-ueber-sanktionen-das-wird-russland-ruinieren-RZDYS2DEPRK5OST7ZGGRZ6UN4I.html] [«] Zbigniew Brzeziński: Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft und der Kampf um Eurasien. Nomen Verlag 2026 [«] Klaus von Dohnanyi: Nationale Interessen. Orientierung für deutsche und internationale Politik in Zeiten globaler Umbrüche. Siedler 2022 [«] Solty, S. 27 [«] Solty, S. 30 [«] zdfheute.de/politik/deutschland/winfried-kretschmann-pazifismus-aufruestung-wirtschaft-100.html [https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/winfried-kretschmann-pazifismus-aufruestung-wirtschaft-100.html] [«] Solty, S. 57 [«] Solty, S. 59 [«] jungewelt.de/artikel/521384.militärstrategie-der-bundeswehr-den-feind-markieren.html [https://www.jungewelt.de/artikel/521384.milit%C3%A4rstrategie-der-bundeswehr-den-feind-markieren.html] [«] Solty, S. 61 [«] friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/ueberblick-ueber-die-werbeoffensive-der-bundeswehr.html [https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/ueberblick-ueber-die-werbeoffensive-der-bundeswehr.html] [«] kindersoldaten.info/wp-content/uploads/2019/02/Fakten-und-Hintergru%CC%88nde-Minderja%CC%88hrige-und-Bundeswehr.pdf [http://www.kindersoldaten.info/wp-content/uploads/2019/02/Fakten-und-Hintergru%CC%88nde-Minderja%CC%88hrige-und-Bundeswehr.pdf] [«] Solty, S. 93f [«] Solty, S. 20 [«] Solty, S. 51 [«] freitag.de/autoren/ines-schwerdtner/anlass-zum-aufstand [https://www.freitag.de/autoren/ines-schwerdtner/anlass-zum-aufstand]

30 de abr de 2026 - 19 min
Portada del episodio Wessen Wahrheit? – Buchrezension „Der Wahrheitskomplex“

Wessen Wahrheit? – Buchrezension „Der Wahrheitskomplex“

Norbert Häring hat mit seinem neuesten Buch „Der Wahrheitskomplex – Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen“ einen umfassenden Überblick über die Akteure, Logiken und Verstrickungen eines Netzes aus NGOs, Regierungsstellen, journalistischen und anderen Akteuren vorgelegt, die im staatlichen Auftrag Zensur ausüben und sich dabei hinter der Bezeichnung „Zivilgesellschaft“ verstecken. Er zeichnet die Entwicklung seit etwa 2014 nach und – besonders wertvoll – erklärt die Querverbindungen zu Militär und Geheimdiensten. Eine Rezension von Maike Gosch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Nach einer Allensbach-Umfrage, die Norbert Häring auch in seinem Buch zitiert, glauben nur noch 46 Prozent der Deutschen, dass man in Deutschland seine politische Meinung frei äußern könne. 1990 waren es immerhin noch 77 Prozent. Wie ist es zu dieser Entwicklung gekommen? Bei den NachDenkSeiten haben wir uns in den letzten Jahren schon ausführlich mit diesem Thema beschäftigt (siehe hierzu unten die Links bei „Mehr zum Thema“). Jetzt hat der Journalist und Autor Norbert Häring diesem Thema in seinem Buch eine sehr ausführliche und ungeheuer spannende Untersuchung und Analyse gewidmet. Das Buch liest sich trotz des dichten und komplexen Inhalts sehr flüssig. Man merkt die journalistische Erfahrung des Autors auf jeder Seite. Es ist dabei klar, klug und gut strukturiert. Norbert Häring ist promovierter Ökonom und arbeitete als Wirtschaftsjournalist für die Börsen-Zeitung, die Financial Times Deutschland und das Handelsblatt. Er betreibt auch den erfolgreichen Blog „Geld und mehr” [https://norberthaering.de/]. Zuletzt erschien von ihm das Buch „Endspiel des Kapitalismus”, welches ein Spiegel-Bestseller wurde. Seine Erfahrung und sein Können, fachlich komplexe Sachverhalte einfach und anschaulich zu erklären, sind dem gesamten Buch anzumerken. Schon die Einführung ist ein Lesegenuss. Es tut richtig gut, Härings Sätze zu lesen. Denn er nutzt klare Begrifflichkeiten aus der „alten Welt“ vor der Orwell‘schen Sprachverwirrung und Umdeutung der Begriffe, die seit einigen Jahren in den öffentlichen Diskurs über Meinungsfreiheit und sogenannte Desinformation Einzug gehalten haben. Man erinnert sich beim Lesen: So war es einmal, vor nicht allzu langer Zeit. Das waren die Maßstäbe und Werte, die Begriffe, die in Deutschland, im Medienrecht, für den demokratischen Diskurs galten – bevor man in einer modernen Form des „Gaslighting“ gezwungen wurde, Begriffe wie „Nichtregierungsorganisation“ für staatliche finanzierte Organisationen zu akzeptieren, der (Un-)Logik von Konzepten wie „Zensur für die Meinungsfreiheit“ folgen oder deutlich manipulative Sätze wie „Hass ist keine Meinung“ glauben sollte. In seiner Einführung umreißt Häring sein Thema und seine Grundthese mit den folgenden Worten: > „Der Wahrheitskomplex besteht aus einer Vielzahl von staatlichen und privaten Organisationen, die entscheiden, was als wahr zu gelten hat und was als Desinformation, Hass oder Hetze zu bekämpfen ist. Die privaten Organisationen des Wahrheitskomplexes werden gern irreführend ‚Nichtregierungsorganisationen‘ (NGO) genannt, obwohl die meisten von staatlicher Unterstützung abhängen und praktisch alle eng mit Regierungsstellen zusammenarbeiten. > > Ergänzt werden die NGOs und Behörden des Komplexes von großen, politisch aktiven Stiftungen, die neben dem Staat als Geldgeber der NGOs auftreten. > > Die These, die ich in diesem Buch vertrete, lautet: Der Staat lässt das, was er selbst nicht tun darf, durch Organisationen erledigen, die er finanziert, beeinflusst oder reguliert; mit dem gleichen verfassungswidrigen Ergebnis, dass Kritik am Regierungshandeln unterdrückt wird. Dies geschieht seit etwa 2014 in sehr vielen Ländern auf vergleichbare Weise. Das liegt nach meiner Analyse daran, dass es eine gemeinsame Ursache gibt: den sich zuspitzenden Propagandakrieg zwischen dem Westen und Russland und zunehmend auch mit China.“ Es folgt ein Kapitel über verschiedene Akteure und Arbeitsweisen, mit der in Deutschland die Meinungsfreiheit eingeengt wird, natürlich ohne dass dies zugegeben wird. Häring zeichnet hierzu die verschiedenen Methoden nach und benennt auch ganz konkret Organisationen und Akteure. Er erklärt dabei auch die gedanklichen Rechtfertigungen und die oft in sich unschlüssigen Argumente, mit denen gearbeitet wird, wie zum Beispiel an dieser Stelle: > „Eine Variante des Arguments für Informationskontrolle definiert Meinungsfreiheit um in ein Recht der Bürger, ihre Meinung auf Basis verlässlicher Informationen zu bilden. Das Einschreiten gegen vermeintliche Desinformation dient dann vorgeblich der Meinungsfreiheit.“ In einem auch sonst sehr hörenswerten Radiobeitrag [https://www.youtube.com/watch?v=XGhTiPAbEwQ] zur „Woche der Meinungsfreiheit“ bezeichnete Häring diese Umdeutung als „pervertierte Meinungsfreiheit“. Die Rolle der Medienunternehmen, der Faktenchecker und der Initiativen und NGOs zu Werbeboykotten werden ebenso unter Lupe genommen wie die angeblich „staatsferne“ Medienaufsicht für unabhängige Medien durch die Landesmedienanstalten und die Rolle der sogenannten Meldestellen. Dann folgt ein interessantes Kapitel zur Entstehung des „Wahrheitskomplexes“ in Deutschland, wobei Häring die vielen Verbindungen in die USA, nach Großbritannien und auch zur EU nie aus den Augen verliert. Besonders interessant war für mich hier die zentrale Rolle, die unser ehemaliger Justiz- und dann Außenministers Heiko Maas bei der Errichtung spielte, sowie die Rolle der Amadeu Antonio Stiftung, aber auch des Atlantic Council und des Institute for Strategic Dialogue, einer in London ansässigen Denkfabrik mit engen Verbindungen zum US-Außenministerium, zur NATO, EU-Kommission sowie zur Bill & Melinda Gates Foundation, der Open Society Foundation und dem Omidyar Network. Auch hier nimmt sich Häring nebenbei einige intellektuelle Grundlagen zur Brust, die der Rechtfertigung der Zensurmaßnahmen dienen sollen, und zeigt ihre Unredlichkeit auf, wie zum Beispiel an dieser Stelle zur Broschüre „FAQ Verschwörungsideologien“ der Amadeu Antonio Stiftung aus dem Jahr 2020, in der er die Grundlage für die Zensur von angeblich verschwörungsideologischen Inhalten auseinandernimmt: > „Die Broschüre entstammt dem Programm „debunk – verschwörungstheoretischem Antisemitismus entgegentreten“, das seit 2020 mit jährlich knapp 200 000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und vom sächsischen Sozialministerium gefördert wird. > > Darin lautet die fünfte der in dem FAQ beantworteten „Häufig gestellten Fragen“, wo die Grenze zwischen Verschwörungsideologie und Gesellschaftskritik verlaufe. Die Antwort: Gesellschaftskritik betrachte Gesellschaft als komplexes System, das unvermeidlich Widersprüche und Missstände hervorbringt, für die aber niemand persönlich verantwortlich sei. Verschwörungsideologen wollten dagegen Verantwortliche benennen und zur Verantwortung ziehen. > > Mit anderen Worten: Kritik, die davon ausgeht, dass Mächtige nicht einfach nur Fehler machen, sondern eigennützige Ziele verfolgen, auch gegen die Interessen der Machtlosen, beruht auf einer Verschwörungsideologie.“ In weiteren Kapiteln widmet sich Häring der Rolle der EU (immer in Zusammenarbeit mit Deutschland und den transatlantischen Partnern). Es wird deutlich, wie geschickt es die NATO, das US-amerikanische Außenministerium (State Department), deutsche und andere europäische Außenministerien, die EU-Kommission, die UN, die WHO und andere Akteure aus Militär, Geheimdienst und deutschen wie ausländischen westlichen Regierungen geschafft haben, ein Netzwerk aus Zivilgesellschaft, NGOs und auch journalistischen Organisationen aufzuziehen und diese wie „Sockenpuppen“ für ihre Inhalte und Propagandastrategien einzusetzen. Wobei dieses Bild die Situation nicht genau trifft. Denn die Akteure sind ja teilweise „willig“ und wiederum durch eine ausgiebige und über Jahre entwickelte Propaganda, die sich an sie richtete, und bestimmte Framings und Fehlinformationen, mit denen sie informiert und ausgebildet worden, zu willigen Helfern der ganzen Operation geworden. Das klingt jetzt natürlich wieder wie eine Verschwörungstheorie – ach, nein, es heißt ja jetzt „Verschwörungsideologie“ –, aber es gibt genug „Fingerabdrücke“ und andere Spuren des militärisch-geheimdienstlich-industriellen Komplexes über den ganzen Tatort des „Wahrheitskomplexes“ verteilt, um diese These für plausibel zu halten. Durch das Zusammentragen einiger dieser Spuren hat Häring mit seinem Buch unschätzbare Arbeit geleistet. Natürlich kommt auch die Corona-Zeit nicht zu kurz, denn hier wurden viele Taktiken und Methoden entwickelt, die jetzt immer noch wirksam im Einsatz sind. Aber Häring macht deutlich, dass die Vorbereitung und auch die ersten Ansätze weit vor 2020 begannen. Der Titel dieser Rezension, „Wessen Wahrheit“, bezieht sich übrigens einerseits auf das gesamte Thema (wer darf entscheiden, was Wahrheit ist?), es ist aber auch der Titel eines Berichts des Atlantic Council, der in der Konstruktion des Zensurkomplexes eine entscheidende Rolle spielte, wie Häring recherchiert hat: > „Im März 2018 fand eine Konferenz des US-Kommandos für Spezialoperationen mit Militärdiplomaten statt. Sie war die Basis für den oben bereits besprochenen Bericht des Atlantic Councils mit dem Titel „Wessen Wahrheit“ und diente dazu, die alliierten Regierungen auf eine gemeinsame Vorgehensweise und Argumentationslinie zu „schädlichen“ Inhalten im Internet einzuschwören. > > Die US-Militärs empfahlen den befreundeten Regierungen über die Militärattachés und die erwähnte Broschüre, nicht direkt gegen Desinformation vorzugehen, sondern die „Märkte und Modi des Informationsumfelds“ zu regulieren. Das sind im Wesentlichen die digitalen Medienplattformen. Dafür nannten sie zwei bemerkenswerte Gründe: Erstens würden sich die Regierungen bei direkter Einflussnahme dem Zensurvorwurf aussetzen. Und zweitens hätten sie – im Gegensatz zu den Unternehmen – nicht mehr viel Vertrauen in der Bevölkerung. > > Daneben sollten die Regierungen einen Fokus darauf legen, Wissenschaftler, Stiftungen und sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Bekämpfung von Desinformation zu unterstützen. Dabei komme Faktencheckern eine besondere Bedeutung zu, denn sie sollten die Kennzeichnung der Medienbeiträge besorgen. Es komme darauf an, dass alle Faktenchecker „objektive und wohlmeinende Torwächter sind“. Denn wenn „voreingenommene und (den Regierungen gegenüber; N. H.) nicht rechenschaftspflichtige zivile Akteure“ sich als Faktenchecker betätigten, könne das „schädlicher sein, als wenn es gar keine gäbe“. Mit anderen Worten: Faktenchecker, die die Wahrheiten der Regierungen aus den Fakten ableiten, sind zu fördern, während solche, die konkurrierende Deutungen zulassen, außen vor zu halten sind.“ Am Ende des Buches kann man sich des Gefühls nicht erwehren: Wie soll man gegen so ein System überhaupt bestehen? Es erscheint nach der Lektüre so groß, so gut finanziert, so innerhalb der Eliten vernetzt, so stark militärisch und politisch flankiert, dass man sich ein wenig mutlos und überwältigt fühlt. Aber auch darauf geht Häring in seinen besonders lesenswerten Schlussbemerkungen ein. In dem letzten Kapitel „Ausblick und Gegenmaßnahmen“ macht er konkrete Vorschläge dazu, wie wir als deutsche und europäische Bevölkerung aus dem selbstgebauten Gedankengefängnis wieder herauskommen können, oder wie er es formuliert: > „Neben der Abwehr der noch geplanten Zumutungen an militarisierter Desinformationsbekämpfung im Rahmen des sogenannten Demokratieschutzschilds ist eine Rückabwicklung des gesamten Wahrheitskomplexes nötig, um die Meinungs- und Informationsfreiheit wenigstens in dem Umfang wiederherzustellen, wie wir sie bis etwa 2014 genossen haben.“ Seine Empfehlungen enthalten einerseits juristische und politische Maßnahmen, er hat aber auch einige wertvolle gesellschaftliche und sogar persönliche Ratschläge parat – diese sind weise und zeugen von seiner Lebenserfahrung, sodass man die Lektüre des Buchs dann doch gestärkt und ermutigt beendet. So umfassend, sorgfältig recherchiert und inhaltlich dicht das Buch ist, hat Häring doch hierin sicher nur einen Teil des weit verstrickten Netzes behandeln können, und viele Zusammenhänge, Hintergründe und Akteure liegen weiter im Dunkeln. Dies soll den Wert und die Bedeutung des Werks von Herrn Häring nicht schmälern, sondern alle Leser ermutigen, eigene Recherchen anzustellen und diesem Komplex und seinen Hintergründen immer mehr auf die Schliche zu kommen. Denn das Wissen und die Aufklärung weiter Teile der Bevölkerung über die Akteure, Motive und Methoden ist der wichtige erste Schritt zur Demontage und dem Rückbau des Systems. Dieses beeindruckende und wertvolle Buch sollte zur Standardlektüre für angehende Journalisten, Kommunikationsfachleute, Social-Media-Experten und Medienjuristen werden – ebenso wie für jeden Bürger, dem an Meinungsfreiheit gelegen ist. Das Buch erscheint am 4. Mai, pünktlich zur „Woche der Meinungsfreiheit“. Norbert Häring: „Der Wahrheitskomplex – Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen“ [https://www.buchkomplizen.de/der-wahrheitskomplex.html], Neu-Isenburg 2026, Westend Verlag, Taschenbuch, 304 Seiten, ISBN 978-3-98791-352-5, 25 Euro. Mehr zum Thema: „Die Regierung darf ihr Zensursystem nicht an NGOs auslagern“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=142726] Das Ende von red.media – Berichte über propalästinensische Proteste sind jetzt „russische Desinformation“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133340] Die Geschichtenerzähler der NATO [https://www.nachdenkseiten.de/?p=123585] „Von Panzern zu Tweets“ – Wie wir in den Informationskrieg gerieten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=123405] Stolz auf das Vorurteil – Die Manipulation der Wahrnehmung durch „Pre-Bunking“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=119356] „Hüte dich vor allem Autoritären!“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=119065] Die Rolle der NGOs „im Kampf gegen Desinformation“ – Ein Insiderbericht [https://www.nachdenkseiten.de/?p=117938] Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute [https://www.nachdenkseiten.de/?p=117818] Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=116908] [https://vg07.met.vgwort.de/na/6f754d24d2914729a0e215227f71eb59]

30 de abr de 2026 - 14 min
Soy muy de podcasts. Mientras hago la cama, mientras recojo la casa, mientras trabajo… Y en Podimo encuentro podcast que me encantan. De emprendimiento, de salid, de humor… De lo que quiera! Estoy encantada 👍
Soy muy de podcasts. Mientras hago la cama, mientras recojo la casa, mientras trabajo… Y en Podimo encuentro podcast que me encantan. De emprendimiento, de salid, de humor… De lo que quiera! Estoy encantada 👍
MI TOC es feliz, que maravilla. Ordenador, limpio, sugerencias de categorías nuevas a explorar!!!
Me suscribi con los 14 días de prueba para escuchar el Podcast de Misterios Cotidianos, pero al final me quedo mas tiempo porque hacia tiempo que no me reía tanto. Tiene Podcast muy buenos y la aplicación funciona bien.
App ligera, eficiente, encuentras rápido tus podcast favoritos. Diseño sencillo y bonito. me gustó.
contenidos frescos e inteligentes
La App va francamente bien y el precio me parece muy justo para pagar a gente que nos da horas y horas de contenido. Espero poder seguir usándola asiduamente.

Elige tu suscripción

Más populares

Oferta limitada

Premium

20 horas de audiolibros

  • Podcasts solo en Podimo

  • Disfruta los shows de Podimo sin anuncios

  • Cancela cuando quieras

1 mes por 1 €
Después 4,99 € / mes

Empezar

Premium Plus

100 horas de audiolibros

  • Podcasts solo en Podimo

  • Disfruta los shows de Podimo sin anuncios

  • Cancela cuando quieras

Disfruta 30 días gratis
Después 9,99 € / mes

Prueba gratis

Sólo en Podimo

Audiolibros populares

Empezar

1 mes por 1 €. Después 4,99 € / mes. Cancela cuando quieras.