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Keine neuen US-Raketen in Deutschland: Trump macht das Richtige – wenn auch aus falschen Gründen
Es ist eine gute Nachricht, dass die USA die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland abgesagt haben. US-Präsident Trump setzt damit eine wichtige Forderung der deutschen Friedensbewegung um. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dass die USA auf die geplante Stationierung von „Tomahawk“-Marschflugkörpern in Deutschland (vorerst) verzichten wollen, wie Medien berichten [https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/usa-trump-tomahawk-100.html], ist die eigentliche Nachricht innerhalb der aktuellen US-„Drohungen“ der letzten Tage, ihr „Engagement“ in Deutschland zu reduzieren. Und es ist eine gute Nachricht: Schließlich wurde die geplante Stationierung der Raketen von der deutschen Friedensbewegung lange Zeit scharf und zu Recht kritisiert. Diese Raketen würden keine zusätzliche Sicherheit für deutsche Bürger schaffen, sondern im Gegenteil zusätzliche Rüstungs-Dynamiken und eine zusätzliche Motivation für gegnerische Angriffe. Trump hat diese gute Entscheidung mutmaßlich aus fragwürdigen und nicht gerade friedenspolitischen Motiven heraus getroffen: So geht es wohl einerseits um eine symbolische Bestrafung europäischer Verbündeter wegen (angeblich) mangelnder Unterwerfung und andererseits darum, die EU-Europäer zu mehr „eigenen Anstrengungen“ beim neuen Militarismus zu bewegen. Geschenkt: Hauptsache, diese US-Entscheidung sorgt dafür, dass Deutschlands Rolle als US-Operationsbasis nicht noch weiter ausgebaut wird. Die US-Entscheidung könnte im allerbesten (leider unwahrscheinlichen) Fall sogar eine Dynamik der Entspannung zwischen Russland und Resteuropa auslösen. So schlägt etwa der frühere SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich laut Medien [https://www.welt.de/politik/ausland/article69f766e6805e0a5551a787ae/sicherheit-in-europa-muetzenich-schlaegt-nach-us-truppenabzug-abruestungsgespraeche-mit-russland-vor.html] angesichts der geplanten Reduzierung der US-Militärpräsenz in Europa Abrüstungsgespräche mit Russland vor. Man müsse jetzt darauf dringen, „dass die russischen, atomar bewaffneten Mittelstreckenraketen aus Belarus und Kaliningrad abgezogen werden“, so Mützenich. Weitere Schritte könnten dann „in einen rüstungskontrollpolitischen Gesamtprozess eingebettet“ werden. Durch eine solche Abrüstungsinitiative könne Europa nun „eine Rolle zurückgewinnen, die in der Vergangenheit aus Abschreckung und kluger Diplomatie bestand“, sagte der SPD-Politiker. Zugegeben, das klingt sehr „visionär“ (manche werden sagen: naiv) – aber es ist konstruktiver als alles, was unsere skrupellosen Militaristen anzubieten haben. Titelbild: Joey Sussman / Shutterstock[https://vg04.met.vgwort.de/na/6803b9e217a84332ae70a8d68bdea850]
Merz und Klingbeil im Tarnfleck: Solche Bilder braucht die Öffentlichkeit, wenn sie sich in der politisch herbeifantasierten „Zeitenwende“ verfangen soll
„Truppenbesuch: Merz und Klingbeil beim Heer“ [https://www.ardmediathek.de/video/hallo-niedersachsen/truppenbesuch-merz-und-klingbeil-beim-heer-in-munster/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8wMDc1OTYzYS1hNTc2LTQ1YmMtOTZmMC00YTlkOWMzMjRlOTI] – so lautet die Überschrift zu einem ARD-Beitrag. Was der Bundeskanzler der Republik und der Vizekanzler dort machen, bleibt unklar – selbst wenn die ARD erklärt und erklärt. Die Landstreitkräfte haben, so heißt es, in Munster gezeigt, „wie sie altbekannte Waffensysteme mit Drohnen und KI-Aufklärung kombinieren“. Man möchte sagen: Ist ja schön und gut. Nur: Nichts daran ist schön und gut. Und warum die Führungsspitze der Republik sich Kriegsgerät vor den Augen von Medienvertretern zeigen lassen muss, das verstehe, wer will. Sinn ergibt das nicht. Zumindest nicht, wenn man noch bei Sinnen ist. Eine launige Betrachtung von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Da steht er nun, der Merz – im Tarnfleck. Als wäre er Soldat. So steht auch der andere da, der Vizekanzler. Mit Sonnenbrille. Ein solches Bild kennt man aus Filmen. Coolen Filmen. Action-Filmen. Propaganda-Filmen. Das hier ist kein Film. Besser wäre es aber. Leider zeigen die Bilder die Realität. Merz trägt unter seiner Militärjacke ein blaues Hemd. Schreibtischtäter tragen oft Hemden. Merz ist kein Schreibtischtäter. Er ist nur Kanzler der Bundesrepublik. Taten kann er vorweisen, untätig ist er nicht. Manchmal spricht der Christdemokrat von „Frieden“ in der Ukraine. Seine Politik spricht von etwas anderem. Der ehemalige Blackrocker will Deutschland kriegstauglich machen – selbstverständlich nur, damit es nicht zum Krieg kommt. Die stärkste Landarmee Europas will Merz in Deutschland aufbauen. Die Erfahrungen, die Deutschland bisher mit seinem kampffähigen Militär gemacht hat, waren eher von Leid und Tod geprägt. Sehr viel Leid. Und sehr viel Tod. Vielleicht hat die Politik vergessen: Kriegstüchtigkeit bedeutet die Katastrophe. Einmal endete der Krieg für Deutschland im Fiasko. Beim zweiten Mal im Untergang. Aus den Trümmern haben sie dann die Bundesrepublik gebaut. Das war ein Erfolg. Nach dem Krieg wollten Deutschland und die anderen Staaten in Europa vor allem eines: Frieden. Über 75 Jahre sind vergangen. Jetzt ist da ein Merz, der sagt: „Frieden gibt es auf jedem Friedhof.“ Da hat er recht. Von Friedhöfen halten sich Politiker nämlich fern. Wo keine Politiker sind, herrscht Frieden. Meistens. Jetzt ist da noch ein Anderer, auch so ein Christdemokrat, der den Krieg nach Moskau tragen will [https://www.dw.com/de/kiesewetter-den-krieg-nach-russland-tragen/a-68215200]. Wie ein Krieg gegen Russland aussehen würde, weiß jeder, der eins plus eins fehlerfrei zusammenzählen kann. Die Vernunft verbietet, einen Krieg mit einer Atommacht zu führen. Natürlich greift man eine Atommacht nicht an – und betet, dass sie nicht angreift. Wer das nicht will, kann zur Diplomatie greifen. Wer politisches Verhandlungsgeschick beherrscht, löst Konflikte. Der Krieg in der Ukraine dauert nun schon über vier Jahre. Der Konflikt zwischen Russland und dem Westen dauert noch viel länger. Im Tarnfleck die Bundeswehr zu besuchen, wird auch weiterhin nicht zur Lösung beitragen. Die Oma sagte mal: Nicht einmischen in fremde Angelegenheiten! Vielleicht ist dieser Ratschlag nicht immer richtig. Aber vom Grundsatz steckt da eine Weisheit drin. Merz berücksichtigt diese Weisheit nicht. Er mischt sich ein. Weite Teile der Politik mischen sich ein – in den Krieg in der Ukraine. Merz will aber natürlich keinen Krieg. Nicht auf dem Friedhof und auch nicht in der Ukraine. Er gibt nur grünes Licht für Geld, für Waffen, für Militärausrüstung – und lässt all das in die Ukraine fließen. Merz und die Andern wollen einem angegriffenen Land helfen – sagen sie. Zu helfen ist in so einem Fall anständig. Nur warum helfen sie nicht jenen Ukrainern, die unter Gewalt von der Straße zum Frontdienst eingefangen werden? Menschenfängerei? [https://x.com/KeesvdPijl1/status/2050860623488061737] Nein, nein, denn es gibt da ja diesen völkerrechtswidrigen, illegalen Angriffskrieg, sagt die Politik. Mit einem völkerrechtswidrigen, illegalen Angriffskrieg ist auch der Iran konfrontiert. Weil die USA das Land angreifen, verteidigt der Iran sich – und schließt die Straße von Hormus für den Westen. Deutsche Politiker sind empört. Nicht über den Angriff auf den Iran, sondern darüber, dass der Iran nicht klein beigibt. Politiker stellen sich vor die Kamera und sagen, der Iran solle die Straße schnell öffnen. Und Merz will gar den „Sanktionsdruck auf Teheran erhöhen“ [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-deutsches-heer-2427278]. Der Gedanke an Nordstream taucht auf. Die Ukraine soll laut Medienberichten an der Sprengung mindestens beteiligt gewesen sein. Politiker sagen, Nordstream sei ein legales Angriffsziel gewesen. Schließlich: Die Ukraine wird ja von Russland angegriffen. Einmal darf sich ein Land in seinem Verteidigungskampf alles erlauben, ein anderes Mal nicht. Wer Heuchelei, Doppelmoral und zweierlei Maß erkennt, versteht richtig. Die Bundesregierung hat auf ihrer Webseite die Rede von Merz veröffentlicht, die er auf dem Truppenübungsplatz gehalten hat. Merz sagt, die Bundeswehr müsse bereit zum „fight tonight“, also zum Kampf heute Nacht, sein. Warum er das auf Englisch sagt, wird nicht klar. Vielleicht klingt es cooler – und nicht alle verstehen es. Warum die Bundeswehr überhaupt bereit sein soll, „heute Nacht“ zu kämpfen, bleibt genau so unklar. Merz singt zwar das Lied von der Bedrohung und der schnellen Fähigkeit, sich zu verteidigen – doch auch hier fehlt der Sinn. Sinn findet sich allerdings in dem zur Rede mitveröffentlichten Bild. Merz sitzt neben General Freuding auf dem GTX Boxer, einem gepanzerten Fahrzeug. Solche Bilder braucht die Öffentlichkeit, wenn sie sich in der politisch herbeifantasierten Zeitenwende verfangen soll. Titelbild: Screenshot Phoenix
Erste Militärstrategie der Bundeswehr – warum?
Am 22. April stellte der sozialdemokratische Verteidigungsminister die „erste Militärstrategie“ der Bundeswehr der Öffentlichkeit vor. Dieses Konzeptionspapier betritt natürlich nicht zufällig die öffentliche Bühne. Mitten in der größten internationalen Krise seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges – mindestens jedoch auf Augenhöhe mit der Kubakrise – veröffentlicht die Bundesregierung eine „Gesamtkonzeption militärische Verteidigung“, die die Forderung des Bundeskanzlers Merz, die Bundeswehr zur „stärksten konventionellen Armee Europas“ aufzubauen, konzeptionell untermauern soll. Was sind die zentralen Inhalte und vor allem, warum dieses neue Papier? Der Beitrag ergänzt die bereits zuvor auf den NachDenkSeiten veröffentlichten Beiträge zur Thematik (Deutsche Militärstrategie für einen Krieg gegen Russland [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149753], Medienversagen bei neuer deutscher Militärstrategie: „Zum Glück muss niemand befürchten, dass Deutschland einen Angriffskrieg plant“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149511]), da das Thema für Deutschland und Europa von einschneidender Relevanz zu ist und die medialen Hofschranzen es nicht fertigbringen, kritisch dazu zu berichten. Von Alexander Neu. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. „Militärstrategie“ – Begriffsklärung und Einordnung des neuen Formats Die „Militärstrategie der Bundeswehr“ ist ein neues Format und „konzentriert sich (…) vor allem auf die Bedrohung durch Russland“, womit die sicherheitspolitische Stoßrichtung klar und deutlich geklärt wird. Die „Militärstrategie“ besteht tatsächlich aus zwei Teilen: Erstens der eigentlichen „Militärstrategie“ und zweitens dem „Plan für die Streitkräfte“, gemeint ist das „„Fähigkeitsprofil““, was also die Bundeswehr technisch-operativ in der Lage sein muss, zu können. Daher ist die öffentliche Darstellung, es handle sich um eine „Militärstrategie“ etwas irreführend. Die „Militärstrategie“ und der „Plan für die Streitkräfte“ („Fähigkeitsprofil“) bilden die „Gesamtkonzeption militärische Verteidigung“. Und diese „Gesamtkonzeption militärische Verteidigung“ stellt fortan ein weiteres Format neben der 2023 verabschiedeten „Nationalen Sicherheitsstrategie“, die das Format „Weißbuch“ ablöste, und den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ (VPR) für die Bundeswehr dar. Die drei Dokumente stehen gewissermaßen in einem hierarchischen Verhältnis, wobei die „Nationale Sicherheitsstrategie“ an der Spitze steht. Innerhalb des neuen Formats „Gesamtkonzeption militärische Verteidigung“ baut das „Fähigkeitsprofil“ logischerweise auf der „Militärstrategie“ auf: > „Mit der ersten Militärstrategie in der Geschichte der Bundesrepublik geben wir Antworten auf die sicherheitspolitische Lage. (…). Sie beschreibt die Bedrohungslage. Sie definiert Prioritäten und sie legt fest, wie die Bundeswehr im Bündnis abschreckt – und insbesondere: wie sie kämpft, wenn es nötig ist.“ Das „Fähigkeitsprofil“ wiederum ist > „das zentrale bedarfsbegründende Dokument der Bundeswehr und legt fest, über welche Fähigkeiten die Bundeswehr verfügen muss: Was braucht die Bundeswehr, um unser Land, seine Bürgerinnen und Bürger und unsere Alliierten verteidigen zu können. Die im „Fähigkeitsprofil“ der Bundeswehr beschriebenen Streitkräfte bilden die Grundlage für die Verteidigungsaufstellung. „Auf eine kurze Formel gebracht, bedeutet das: Die Militärstrategie beschreibt, wie wir handeln – das „Fähigkeitsprofil“ beschreibt, womit wir handeln“, so die Begriffserläuterung in der Gesamtkonzeption. Zentral in der „Militärstrategie“ ist dementsprechend die Bedrohungsperzeption, mithin, wie die deutschen Sicherheitsorgane die Bedrohungslage für Deutschland, Europa und die NATO einschätzen und welche Strategien erforderlich sind, um diesen Bedrohungen zu entgegnen. Alle drei Formate leiden gewissermaßen unter einem hohen Maß an Redundanz, das heißt, sie wiederholen sich in erheblichem Ausmaß, insbesondere hinsichtlich der analysierten Bedrohungslage. Dies kann ein Zufall, kann aber auch intendiert sein, um das konstatierte Bedrohungsszenario möglichst häufig gegenüber der Öffentlichkeit zu wiederholen und auf diese Weise dieses Szenario in den Köpfen der Menschen zu verfestigen. Hierzu passt auch der massive Anstieg von Bundeswehroffizieren an Schulen, wie eine Kleine Anfrage der Linksfraktion dokumentiert [https://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-besucht-mehr-schulen-100.html]. „Bedrohungsumfeld“ Im Folgenden werden die zentralen Aussagen der Bedrohungsperzeption dargestellt und auf ihre Überzeugungsqualität hin überprüft: Zunächst einmal bleibt zu konstatieren, dass die „Militärstrategie“ das tatsächlich gegenseitige Bedrohungsgefühl auf eine einseitige Bedrohung durch Russland verengt: > „In Europa bleibt Russland absehbar die größte Bedrohung für unsere Sicherheit. (…). > > Auch die europäische und deutsche Sicherheit werden durch Russland bedroht. Russland schafft die Voraussetzungen für einen Krieg gegen die NATO und führt bereits jetzt hybride Operationen gegen die Mitgliedsstaaten der Allianz durch. Das heutige Russland stellt daher auf absehbare Zeit die größte unmittelbare Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Deutschland und im euroatlantischen Raum dar.“ Ob Russland tatsächlich die „Voraussetzungen“ (gemeint ist die Aufrüstung militärischer Fähigkeiten) schafft, um einen Krieg gegen die NATO zu führen, kann ich nicht abschließend beurteilen. Es könnte auch eine Maßnahme sein, die eigenen Verteidigungfähigkeiten gegen die NATO zu stärken, so wie die NATO ihrerseits erklärt, ihre Verteidigungsfähigkeit durch Aufrüstung gegen Russland stärken zu müssen (Sicherheitsdilemma). Fakt ist jedoch, dass allein die militärischen Fähigkeiten der europäischen NATO-Staaten im konventionellen Bereich derzeit klar denen Russlands noch überlegen sind [https://www.nachdenkseiten.de/?p=129641]. Andererseits verändert sich das Schlachtfeld. Das Schlachtfeld des 21. Jahrhunderts wird eben nicht mehr mit der materiellen land-, luft- und seebasierten Überlegenheit gewonnen, wie die USA und Israel gerade diese schmerzhafte Erfahrung mit dem Iran machen müssen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149200]. Und Russland hat in dem Bereich der Hightech-Waffen nicht nur aufgeholt, sondern auch in gewissen Segmenten wie der Hyperschall- und der Drohnentechnologie eine Führungsrolle übernommen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=141913]. Auch verweisen westliche Kritiker darauf, Russland produziere wesentlich mehr Waffen, als es für den Krieg gegen die Ukraine benötige. Angesichts dieser von Russland geschaffenen „Voraussetzungen“ wird eine Angriffsabsicht auf die NATO abgeleitet: > „Es bereitet sich durch seine Aufrüstung auf eine militärische Auseinandersetzung mit der NATO vor (…)“ Ob diese Absicht Russlands tatsächlich besteht oder nicht, ist nichts weniger als ein Blick in die Glaskugel, denn ein Blick in die Köpfe der russischen Regierung ist bekannterweise nicht möglich. Geradezu eine Realsatire sind folgende Aussagen: Russland sehe den … > „Einsatz militärischer Gewalt als legitimes Instrument zur Durchsetzung seiner Interessen“. Und: > „Androhung und Einsatz militärischer Gewalt als Instrumente zur Durchsetzung nationaler Interessen sind zurück in der internationalen Politik.“ Hätten die Autoren der „Militärstrategie“ einen Blick in das – auch für Offiziersschüler – Standardwerk „Vom Kriege“ des preußischen Militärphilosophen Carl von Clausewitz geworfen, dann wüssten sie, dass der Krieg die Fortsetzung der Diplomatie mit anderen Mitteln ist. Und was legitim ist oder nicht – und das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rechtmäßigkeit – ist sehr subjektiv. Davon einmal abgesehen, ist es ganz offensichtlich kein Monopol Russlands, militärische Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen einzusetzen – ein kritischer Blick nach Washington und NATO-Brüssel dürfte wohl ausreichen, um der Formulierung „sind zurück in der internationalen Politik“ den Stempel „was für eine abenteuerliche Selbstwahrnehmung“ aufzudrücken. Jedenfalls ist diese einseitige Bedrohungsperzeption fatal, zumal auch auf der „Gegenseite“ die außen- und sicherheitspolitischen sowie militärischen und nachrichtendienstlichen Entscheidungsträger in Russland geradezu spiegelbildlich den Westen, insbesondere die Europäer und hier nochmals besonders Großbritannien, Frankreich und Deutschland, ihrerseits ausschließlich als Bedrohung perzipieren, was die internationale Lage nochmals verschlechtert. Es fehlt also an sicherheitspolitischer Empathie auf beiden Seiten, einer Eigenschaft, die absolut notwendig ist, um eine stabile Sicherheitsarchitektur überhaupt zu schaffen. Empathie bedeutet, eben auch die Gegenseite zu verstehen und tragbare Kompromisse zu finden. Dass der Wille zur empathischen Sicherheitspolitik auch in Berlin derzeit eine Mangelware darstellt, indiziert geradezu die Aussage, der „russische Angriffskrieg gegen die Ukraine richtet sich gegen die europäische und die globale Friedensordnung“. Realiter handelt sich eben nicht um eine nachhaltige „europäische und globale Friedensordnung“. Eine „Friedensordnung“, in der ein Akteur mit Verbündeten im Schlepptau den europäischen Kontinent erneut teilt (NATO-Osterweiterung) und dem Rest der Welt seine Interessen unter Androhung und gar Anwendung von Gewalt diktiert (die „Pax Americana“), statt Kompromisse auf Augenhöhe zu finden, ist keine „Friedensordnung“, sondern ein temporärer hegemonialer Zustand, der früher oder später herausgefordert werden wird. Dass diese unipolare Weltordnung irgendwann von aufstrebenden Mächten herausgefordert werden würde, erklärt nicht nur die politikwissenschaftliche Denkschule des „Realismus“, sondern sollte auch ein Ergebnis des klaren Menschenverstandes sein. Die „Pax Americana“ ist eben keine „Pax“-, also keine Friedensordnung, sondern nur eine verkappte US-Globaldominanz gewesen. Die jeweils einseitige Darstellung der Verantwortung für die europäische und globale Konfliktsituation auf beiden Seiten der Konfliktlinie verdeutlicht einmal mehr die Unwilligkeit, auch eigene Fehler bereitwillig zu reflektieren, so auch in der Militärstrategie: > „Alte Gewissheiten sind ins Wanken geraten. Internationale Regeln, auf die wir uns verlassen haben, werden zunehmend infrage gestellt und angegriffen. Damit verändert sich auch unser strategisches Umfeld im Bündnis.“ Bei der Feststellung der Angriffe auf die „internationalen Regeln“ wäre es angesichts der eigenen, wohl in Qualität und Quantität führenden Rechtsbrüche des US-geführten Westens – ohne die Russlands zu relativieren – mehr als angeraten, diese nicht als Indiz für eine Verschlechterung der internationalen Beziehungen anzuführen. Nicht zuletzt hat der kanadische Premierminister Carney auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos genau diese Doppelstandards als nicht mehr zukunftsfähig konzediert: > „Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war. Dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte. Das Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden. Und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich,(…). („Der Mensch ist des Menschen Wolf“ – und Staaten als Wölfe unter sich? [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145397] ) „Stärkste konventionelle Armee Europas“ Schließlich benennt die Militärstrategie dann doch endlich die beiden tieferliegenden Gründe für die in den Augen der Bundesregierung notwendige Aufrüstung der Bundeswehr „zur stärksten konventionellen Armee Europas“: Erstens ist es der Weltneuordnungsprozess unter Anwendung auch militärischer Machtmittel. Es geht darum, Europa als Subjekt statt Objekt in der neuen multipolaren Weltordnung zu positionieren: > „Das militärstrategische Handlungs- und Bedrohungsumfeld ist geprägt von zunehmender Multipolarität und strategischer Rivalität. (…). > > Wachsende Interkonnektivität von Akteuren und Krisenlagen führt zudem dazu, dass regionale Konflikte globale Bedeutung gewinnen können (…). Daher müssen einzelne Ereignisse jederzeit auf Verbindungen mit anderen geostrategischen Räumen und weiteren Akteuren geprüft werden.“ Die neue, sich etablierende Weltordnung, die multipolare Welt, wird somit nicht als Chance, als gemeinsames neues Weltprojekt, sondern als volatil, unsicher und instabil, kurzum als Gefahr perzipiert. Deutschland soll, so will es die gegenwärtige Bundesregierung, zur Führungsnation Europas werden und den europäischen Kontinent, wenn möglich mit den USA (präferierte Option), wenn nötig ohne die USA (Notoption) in der Welt und besonders gegen Russland behaupten. Um zu führen, so scheint man in der Bundesregierung der Auffassung zu sein, ist es nicht nur wichtig, ein ökonomischer, sondern auch ein militärischer Akteur zu sein: „Als größte Volkswirtschaft Europas und bedeutender Alliierter ohne eigene Nuklearkräfte trägt Deutschland besondere Verantwortung“ für Europa und die NATO. Neben der Machtsäule „größte Volkswirtschaft Europas“ soll sodann die zweite Machtsäule „stärkste konventionelle Armee Europas“ etabliert werden. Es geht faktisch darum, dass Deutschland via Bundeswehr die europäische Führungsrolle (Führungsnation) beansprucht. Ob diese ambitionierte Führungsrolle bei den europäischen Partnern vor dem Hintergrund der Geschichte Europas so auf uneingeschränkte Gegenliebe stoßen wird, bleibt noch abzuwarten. Zweitens geht es um die (tendenzielle) Abwendung der USA von Europa, von der NATO. Ob die Abwendung der USA unter Trump absolut sein wird, Stichwort „Ende der NATO“, oder nur tendenziell, also die mögliche Einschränkung des US-amerikanischen Schutzversprechens, was aber auch in letzter Konsequenz das Ende der NATO bedeuten würde, sei dahingestellt. Jedenfalls bemüht sich die Bundesregierung um die Gunst der USA ganz so, als würde die alte transatlantische Liebe nur eine von Trump auferlegte Zwangspause erleiden, die nun jedoch genutzt werden müsse, um zu liefern, damit der gütige Hegemon seine Liebe zur transatlantischen Welt zumindest teilweise wiederentdecken kann: > „Die NATO muss europäischer werden, um transatlantisch zu bleiben.“ (…) „Die USA sind politisch und durch ihre militärischen Fähigkeiten für die Allianz essenziell. Sie erklären dabei aber, sich strategisch zunehmend in ihre westliche Hemisphäre und den Indopazifik zu orientieren. Auch jenseits dieser Neuorientierung in den Indopazifik verlangen die USA in ihrer 2026 National Defense Strategy von ihren Verbündeten größere Anstrengungen, die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Deutschland muss daher den USA ein noch stärkerer militärischer Verbündeter werden und gleichzeitig gemeinsam mit den Alliierten mehr Verantwortung für die gemeinsame euro-atlantische Sicherheit übernehmen, um erfolgreich abschrecken und das Bündnis auch weiterhin verteidigen zu können.“ Diese Aussagen sind als starke Signale der Unterwürfigkeit an die US-Führung adressiert, wobei Deutschland als europäische Führungsnation mit und für die USA wirken will. Und sollten die USA die Liebessignale nicht erwidern, so müsse Deutschland als Führungsnation eben Europa als selbstständigen Akteur in der internationalen Politik etablieren. Die Philosophie ist also, wenn möglich mit und unter Washington, wenn nötig ohne Washington. Vieles wird auch davon abhängen, ob und wie Trump auf die Gehorsamsverweigerung der Europäer, ihn im Irankrieg auch militärisch zu unterstützen und teilweise die Lufträume für die US-Luftwaffe zu sperren, noch reagieren wird. Die Unterwürfigkeit der europäischen NATO-Mitgliedsstaaten ist zwar offensichtlich, jedoch nicht homogen und auch nicht grenzenlos, wie der Iran-Krieg zeigen sollte. Auslöser für diese Weigerung dürfte nicht zuletzt der Anspruch Trumps auf Grönland gewesen sein, der ein Erweckungserlebnis in den europäischen Hauptstädten zumindest ansatzweise erzeugte. Fazit Deutschland, EU-Europa und die NATO auf der einen und Russland auf der anderen Seite betrachten sich gegenseitig als existentielle Bedrohung. Die „Militärstrategie“ zeigt keinen konstruktiven diplomatischen Ausweg aus der gegenseitigen, scheinbar unauflösbaren Bedrohungsperzeption, sondern vertieft diese Wahrnehmung lediglich. Statt ein auf Ausgleich orientiertes Wording, statt um Diplomatie geht es um die vermeintliche Notwendigkeit der Aufrüstung und Kampfbereitschaft. Die Aufrüstung und die Forderung nach Führung Deutschlands in Europa hat jedoch einen tieferliegenden Grund: Die Ablehnung der multipolaren Welt. Sollte dies nicht verhinderbar sein, dann die Sicherung Europas als eines der globalen Kraftzentren mit Deutschland an der Spitze Europas, sowohl ökonomisch als auch konventionell-militärisch – mit (präferierte Option) oder auch ohne die USA (Notoption). Titelbild: Filmbildfabrik/shutterstock.com[https://vg01.met.vgwort.de/na/6582b26f934046c7bdedd5d686677284]
Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)
„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das? Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen. [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Antrag_Videoverhandlung_260126.pdf] Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt. [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/3_c_90_21_video_b812358f461c5acc_a_00_496ce2316f537efde063623011aca62f.pdf] Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2026-01-29-3_c_90_21_sitzungsprotokoll_88bb38bbf7d792_a_00_494ada2396ed289ee063623011ac78ec.pdf]. Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-12-Schriftsatz-Schwab.pdf] vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf]belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht. Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-12-Schriftsatz-Schwab.pdf] dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/3_c_90_21_beschluss_8003dccd1f9ddc61_a_00_496db8c36bc47effe063623011ac78bf.pdf] unsachlich und diskriminierend abgelehnt. Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter. Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2026-01-29-3_c_90_21_sitzungsprotokoll_88bb38bbf7d792_a_00_494ada2396ed289ee063623011ac78ec.pdf] werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Antrag_Videoverhandlung_260126.pdf]. Was sind Ihre Schlüsse? Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben. Was wäre dann gewesen? Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre. Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-27-Teilurteil.pdf] die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind. Wie meinen Sie das? Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht [https://dejure.org/gesetze/VwGO/86.html] gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen. Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-29-Wiedereroeffnung_678987_5000-2024-11472_Beschluss_geschwaerzt.pdf], die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus. Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das? Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht. Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Gesamt-686437_5000-2024-18161_Sonstiger_Schriftsatz_Entstehungsgeschichte_VO_vom_19-2.pdf] und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schreiben-an-Beklagtenvertreter-18-03-2024_geschwaerzt.pdf]. Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums. Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel? Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen. Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf] Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf], die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen. Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/0001_Schriftatz_190126.pdf], bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-23.01.26-mit-Anlagen.pdf]. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/20260415_Begruendung_Nichtzulassung.pdf]. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen. Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie? Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/20260415_Begruendung_Nichtzulassung.pdf], dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen. Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr. Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können. Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund? Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen [https://www.badische-zeitung.de/fuer-kultur-gilt-3g-regel]. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben [https://www.welt.de/kultur/plus223531068/Corona-Suizide-Das-leise-Sterben.html]. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet [https://www.nzz.ch/meinung/joshua-kimmich-und-der-schaendliche-umgang-mit-ungeimpften-in-der-pandemie-ld.1836191]. Selbstmorde? Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ [https://www.deutschlandfunkkultur.de/kultur-im-lockdown-schlicht-nicht-systemrelevant-100.html] schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können. Was war nun das Problem? Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm [https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/programmbeschreibung-festivalfoerderfonds-3/] ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben [https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw45-de-infektionsschutzgesetz-867578] wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren. Das war aber nicht so? Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime [https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-massnahme-sachsen-fuehrt-landesweite-2g-regeln-ein-a-bf47ed1d-34b2-4600-b8c0-5e4db6431bd5] – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben [https://journals.ceapublishing.hu/index.php/live/article/view/52] waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße [https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Kunst_Religion_Grundbeduerfnisse.php], sowie 2G verfassungswidrig [https://tkp.at/2022/06/02/2g-in-liechtenstein-verfassungswidrig-3g-und-kindermasken-aber-rechtskonform/] wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei [https://www.covid19litigation.org/case-index/spain-constitutional-court-sentencia-1482021-2021-07-14], zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an. Was heißt das? Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt [https://www.bundestag.de/resource/blob/481518/45984542f3669ee1ee900cf6d98b93d8/wd-10-036-16-pdf-data.pdf] und Art. 17 AEMR [https://elsa-frankfurt.org/blog/2023/04/27/human-rights-30-tage-challenge-art-27-aemr-freiheit-des-kulturlebens/] ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt [https://www.cicero.de/kultur/eckart-von-hirschhausen-interessenkonflikt-covid-impfung-pfizer-gates]. Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend? Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun. Und mit 2G … … wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten. Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger. Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO [https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html] schlichtweg strikt verboten [https://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/Nelson_Mandela_Rules-German.pdf] ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen. Was heißt das konkret? Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit [https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html]. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte [https://www.aerzteblatt.de/news/rund-132-millionen-dosen-coronaimpfstoff-entsorgt-e58e15c3-b65c-4aa5-9648-a2a2253e529b], sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen. All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir. Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden. Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2021-11-16-Antragsschriftsatz_Eilverfahren_geschwaerzt.pdf] gegen die gültige 2G-Verordnung [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2021-11-05-Angefochtene-Verordnung-SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-11-05.pdf] am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums. Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2021-11-19-Eilverfahren-Beschluss_19_11_2021_OVG_Sachsen_geschwaerzt.pdf]. Mit welcher Begründung? Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen. Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2021-11-24-Normenkontrolle_Hauptsache.pdf] gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2021-11-21-Erweiterung-Angefochtene-Verordnung-vom-19.11.2021-aus-02.02.2022.pdf] aufgehoben und abgelöst worden. Stimmte das denn? Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung [https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2022-03-19-Klageerweiterung-Normenkontrollklage-vom-19.03.2022_geschwaerzt.pdf] auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat. Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ [https://www.berliner-zeitung.de/article/neuer-sachsensumpf-saengerin-julia-neigel-zeigt-corona-richter-an-10031019] hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig [https://www.lto.de/recht/justiz/j/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften], sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind [https://www.liberties.eu/de/stories/rolreport2024-justiz/45018], oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung. Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil. Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil. Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)
„Technofeudalismus“ – Flucht aus der Demokratie (Serie, Teil 5)
Wie Privatstädte und Sonderzonen politische Verantwortung aushebeln: Es geht bei Theorien zum „Network State“ oder zu Sonderwirtschaftszonen nicht nur um neue Orte, sondern um politische Ordnungen. Die Modelle verschieben Entscheidungsgewalt in Räume, die sich fast vollständig demokratischer Kontrolle entziehen. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148657], den zweiten Teil unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=148954], den dritten Teil unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149215], den vierten Teil unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149572]. Im Meer beginnt die Ausnahme Seasteading (Wohnsiedlungen auf künstlichen Plattformen in internationalen Gewässern), Charter Cities (privat oder autonom verwaltete Stadtteile), Sonderwirtschaftszonen, Tech-Privatstädte und Network States erscheinen gern als technische, architektonische oder digitale Experimente. Der belegte Befund ist politischer: Beim Seasteading und verwandten Konzepten handelt es sich nicht primär um technische oder architektonische Projekte, sondern um Experimente mit Jurisdiktion. Schwimmende Siedlungen, Charter Cities und Sonderwirtschaftszonen zielen darauf ab, alternative Regime von Besteuerung, Regulierung und politischer Ordnung zu etablieren. In privaten Stadtprojekten entstehen dabei mikroterritoriale Einheiten, in denen Governance teilweise vertraglich organisiert wird und klassische staatliche Steuerungsmechanismen ersetzt oder ergänzt. Parallel dazu beschreibt Balaji Srinivasan den „Network State“ als digital koordinierte Gemeinschaft mit kollektiver Handlungsfähigkeit, Kapitalbasis und dem expliziten Ziel, physisches Territorium zu erwerben und langfristig staatliche Anerkennung zu erlangen. Es geht also nicht nur um neue Orte, sondern um politische Ordnungen, die sich der Gemeinschaft in Fragen von Recht und Verantwortung entziehen. Aus demokratietheoretischer Perspektive markieren diese Modelle eine schleichende und schwächende Fragmentierung politischer Souveränität. Sie verschieben Entscheidungsgewalt in Räume, die sich fast vollständig demokratischer Kontrolle entziehen und stattdessen durch Eigentum, Zugang und Kapital strukturiert sind. Die zentrale Frage ist daher nicht, ob solche Modelle effizient funktionieren, sondern unter welchen Bedingungen politische Teilhabe, Rechtsgleichheit und Gemeinwohlorientierung in solchen Strukturen überhaupt noch gewährleistet werden können.[1] Das zeigt schon die Organisation The Seasteading Institute [https://www.seasteading.org/]. Sie wirbt mit „startup countries“, nennt die maritime Flagge einen „legal hack“[2] und versteht schwimmende Gesellschaften als Testfelder für neue Regierungsformen. Der analytische Punkt ist daher nicht Technikromantik, sondern die entstehende Paralleljustiz: Welches Recht gilt dort, wen schützt es, wer entscheidet darüber, und wer kann sich ihm entziehen? Der Versuch in Französisch-Polynesien machte das greifbar: Das Projekt wurde ausdrücklich mit einer innovativen Sonderzone und privater Schiedsgerichtsbarkeit verknüpft, scheiterte dann aber nach lokalen Protesten und politischem Rückzug. Die Leitfrage lautet deshalb: Warum soll die Zukunft ausgerechnet außerhalb bestehender demokratischer Territorien beginnen? Exit hat eine Geschichte Diese Fantasie ist älter als das Internetmilieu. Seine Genealogie reicht von den Minerva Reefs über Abaco bis in die New Hebrides, das spätere Vanuatu. Das verbindende Muster: Exit-Projekte entstehen selten im leeren Raum. Sie docken an Dekolonisation, koloniale Restordnungen, Inselräume oder schwache und geteilte Rechtslagen an. Der Exit sucht nicht das Niemandsland. Er erklärt fremde, geteilte oder schwach geschützte Räume zum Niemandsland.[3] Gerade darin liegt die koloniale Schieflage vieler dieser Entwürfe: Der Traum vom herrschaftsfreien Raum setzt reale Gesellschaften, ökologische Grenzen und vorhandene Souveränität systematisch und oftmals herab. In Honduras [https://www.prospera.co/es] kehrte diese Logik auf dem Festland wieder. Die sogenannten Zonas de Empleo y Desarrollo Económico (ZEDE) versprachen Autonomie, niedrige Steuern und eigenständige Regelsetzung; Próspera [https://www.prospera.co/es] wirbt offen mit Regulierungswahl, Steuerautonomie und „predictable arbitration“ also eine Art vorhersehbare Schiedsgerichtsbarkeit. Nach dem politischen Machtwechsel wurden die Zonen zum Souveränitätskonflikt: Am 20. September 2024 erklärte die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) im Verfahren SCO-0738-2021 [https://juecesporlademocracia.org/wp-content/uploads/2024/11/ZEDES-SentenciaInconstituc.Gaceta25NOV24.pdf] die verfassungsrechtliche Grundlage der Zonen vollständig und rückwirkend für verfassungswidrig. Zugleich laufen internationale Schiedsverfahren über milliardenschwere Entschädigungsforderungen weiter. Exit-Projekte sind spätestens nach diesem Befund kein nerdiger Nischenkult, sondern harte Kämpfe um Verfassung, Gebietshoheit und demokratische Gesetzgebung. Vom Meer zur Zone Seasteading ist das anschauliche Symbol. Die Sonderzone ist die realistischere Form. Wir haben es hier mit einem fragmentierten Kapitalismus aus Inseln, „phyles“ und Franchise-Nationen zu tun, also territorialen Ausnahmen, die Kapital vor demokratischer Einwirkung schützen sollen. Die Zone zirkuliert als globale Infrastrukturform: mal als Freeport, mal als Special Economic Zone, Business District oder als steuerlich begünstigtes Sonderareal. Die Zukunft dieser Akteure muss daher kein neuer Nationalstaat sein. Sie kann auch ein Netzwerk aus Ausnahmen sein: Zonen, Verträge, Schiedsgerichte, Steuerregime, Plattformgemeinschaften, private Sicherheitsräume und selektive Zugehörigkeiten. Recht statt Rechtsfreiheit Hier liegt der juristische Kern. Katharina Pistor zeigt, dass Kapital nicht immer vor dem Staat flieht, sondern sich auch seiner bedient. Vermögen wird nicht einfach geschützt, sondern aktiv „codiert“[4]: Durch Eigentums-, Vertrags-, Sicherheiten-, Trust-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht erhalten bestimmte Vermögensformen systematisch Vorrang vor anderen. Diese juristische Codierung verleiht ihnen Priorität gegenüber konkurrierenden Ansprüchen, zeitliche Dauerhaftigkeit, globale Durchsetzbarkeit und die Fähigkeit, sich in Krisen in staatlich garantiertes Geld zu verwandeln. Entscheidend ist: Diese Privilegien sind keine Marktleistung, sondern beruhen auf staatlich bereitgestellter Zwangsgewalt, die private Ansprüche gegenüber der gesamten Gesellschaft durchsetzt. Exit-Projekte sind also nicht nur eine Flucht aus dem Recht zur Konsolidierung der Macht überreicher Akteure und ihrer juristischen Personen (Konzerne, Konsortien, Firmengeflechte oder Holdings), sondern in erster Linie eine Flucht in eine günstigere Paralleljustiz. Wer über Kapital, Kanzleien und Konzernstrukturen verfügt, kann sich Rechtsordnungen erwählen, kombinieren und sogar gestalten; natürliche Personen bleiben an Pass, Visum, Arbeitsmarkt und Territorium gebunden. Tech-Feudalismus meint hier den Akteur, der sich aus demokratisch gesetzten Bindungen herauslöst und zugleich staatliche Durchsetzung für Eigentum, Verträge, Schiedsverfahren und Sicherheit weiter beansprucht. Wenn Recht das Medium demokratischer Selbstregierung ist, wird es problematisch, wenn seine wirksamsten Module privat verfügbar/nutzbar werden. Der Staat verschwindet nicht — er wird selektiv Die Erzählung vom verschwindenden Staat ist irreführend. Globalisierung findet tief im Nationalen selbst statt: Gerichte, Verwaltungen und Rechtsordnungen werden für transnationale Logiken umgebaut. Wir haben es hier mit abgestufter Souveränität (graduated sovereignty) zu tun, also einer Art flexibler Staatsbürgerschaft: Staaten verteilen Rechte, Schutz und Kontrolle ungleich, je nachdem, ob Subjekte als investierendes Kapital, nützliche Fachkraft oder störende Bevölkerung erscheinen. Schutz von Eigentum und Verträgen bleibt robust, ebenso Polizei und Sicherheit; Steuern, soziale Rechte, Mitbestimmung und ökologische Verantwortung werden dagegen tendenziell variabel und auslagerbar.[5] Die Finanzgeografie überreicher Akteure ist komplex, vernetzt und schwer durchschaubar. Sie besteht aus Offshore-Strukturen, Trusts, Shell Companies und „citizenship by investment“, also Staatsbürgerschaft durch Investition, und hat nur ein Ziel – das Entkoppeln des Vermögens von den politischen und fiskalischen Verpflichtungen, auf deren Stabilität es gleichwohl angewiesen bleibt.[6] Wenn Gesellschaft als Start-up erscheint Die Privatstadt muss nicht im Meer treiben. Sie kann ganz unterschiedliche Formen annehmen: als abgeschlossene Wohnanlage, als Geschäftsviertel, als Unternehmenscampus oder als Sonderzone. Dabei gilt: Nicht jede Gated Community ist eine Tech-Privatstadt und nicht jede Sonderzone ist automatisch antidemokratisch. Die Stadtforschung zeigt ein gemischtes Bild. Solche Projekte entstehen zum Teil auch aus völlig nachvollziehbaren Motiven: dem Wunsch nach mehr Sicherheit, besserer Infrastruktur, stabilen Immobilienwerten, lokaler Selbstorganisation oder effizienterer Finanzierung gemeinsamer Leistungen. Das Versprechen vom Zugewinn an Sicherheit ist empirisch oft nicht haltbar. Räumliche Trennung sozialer Milieus und der damit verbundene soziale Ausschluss weniger privilegierter Gruppen sowie die Umwandlung öffentlicher Güter in exklusive Leistungen für Mitglieder ist dagegen sehr gut nachweisbar. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob es Mauern gibt. Entscheidend ist, wie Macht organisiert ist: Wer setzt die Regeln? Wer darf mitentscheiden? Wer trägt die Kosten? Wer wird ausgeschlossen? Und wer hat die Möglichkeit zu gehen – und wer nicht? Der Mythos vom Silicon Valley als meritokratischer („leistungsbezogener“) Rebellion ist schnell widerlegt. Technik an sich ist nicht das Problem, sondern ihre Unterordnung unter Kapitalakkumulation und Machtkonzentration. Im Mindset der Unternehmer von Silicon Valley werden Komplexe soziale Konflikte kurzerhand in technische Optimierungsprobleme verwandelt, bevor politische Fragen nach demokratischer Legitimation überhaupt erst sauber gestellt sind. In dieser Logik übersetzen Privatstädte, Seasteads und Network States demokratische Probleme in Produktdesign: Bürger werden zu Nutzern, Rechte zu Services, Politik zu Governance-Design, Konflikt zu Friktion und Gemeinwohl zu einem Effizienzversprechen. Gerade deshalb wirken diese Modelle modern, obwohl sie oft auf eine sehr alte Sehnsucht hinauslaufen: Herrschaft ohne lästige Solidarität und Gegenseitigkeit.[7] Freiheit ohne Gegenseitigkeit Die demokratische Schadensbilanz folgt fünf wiederkehrenden Mechanismen. Erstens ungleiche Staatsbürgerschaft: Flexible Mobilität, Zweitwohnsitze, Offshore-Konstruktionen und strategische Rechtswahl sind keine universelle Freiheit, sondern klassenspezifische Mobilitätsmacht. Zweitens ersetzt Exit die demokratische Stimme: Wer genug Ressourcen hat, kauft sich aus Konflikten heraus, statt sie gemeinsam auszutragen. Drittens schrumpft die Finanzierungsfähigkeit des Gemeinwesens, wenn sich Sonderregime und Offshore-Architekturen der solidarischen Steuerlast entziehen, während sie weiter auf Infrastruktur, Gerichte, Sicherheit und geopolitische Stabilität angewiesen bleiben. Viertens werden öffentliche Räume und Güter privatisiert, wenn Nachbarschaften, Zonen oder Privatstädte Leistungen als exklusive Clubgüter organisieren. Fünftens werden Risiken externalisiert: Man schaue sich nur die Bunker- und Fluchtfantasien superreicher Akteure an, sich von Krisen zu isolieren, die durch dieselben Wirtschafts- und Technologielogiken verschärft wurden. Die Gefahr liegt nicht darin, dass alle Menschen in Privatstädte ziehen. Die Gefahr liegt darin, dass eine verschwindend kleine Gruppe der mächtigsten und reichsten Akteure demokratische Bindungen verlassen können, während die übrige Gesellschaft die Kosten gemeinsamer Infrastruktur, ökologischer Schäden und sozialer Spaltung trägt. Demokratische Freiheit ist nicht bloß Abwesenheit von Staat; sie braucht öffentliche Räume, gleiche Rechte, einklagbare Schutzstandards, demokratisch legitimierte Steuerfähigkeit, ökologische Verantwortung und reale Teilhabe. Exit-Utopien verengen Freiheit auf die Wahlfreiheit überreicher mobiler Eliten: Wer großes Kapital, Pass, Netzwerk und Anwälte hat, kann gehen. Wer bleibt, lebt mit den Folgen. Freiheit ohne Gegenseitigkeit kippt so in Exklusivität; Ordnung ohne Mitbestimmung wird zur Diktatur und Recht ohne demokratische Bindung zum absolutistischen Herrschaftsmodell einiger Weniger. Der Tech-Feudalismus der Zukunft wird überall den Begriff der Freiheit durch Abkopplung von Verantwortung gegenüber vielen schaffen und damit pervertieren — ein Paradies für wenige und eine Hölle für viele. Titelbild: Khakimullin Aleksandr / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Vgl. Balaji Srinivasan, The Network State, 2022 [https://thenetworkstate.com/] (Definition digital koordinierter, territorial orientierter Gemeinschaften); Quinn Slobodian, Crack-Up Capitalism [https://buecher-hoffmann.de/shop/item/9780141993768/crack-up-capitalism-von-quinn-slobodian-paperback], 2023 (Analyse von Sonderzonen als extraterritoriale Regime mit reduzierter staatlicher Regulierung); Georg Glasze/Chris Webster/Klaus Frantz (Hg.), Private Cities [https://cris.fau.de/publications/115037164/], London/New York 2006 (Privatisierung urbaner Governance durch vertragliche Strukturen) [«2] A maritime flag offers government protection without government control. It’s a glorious legal hack. [«3] Raymond B. Craib, Adventure Capitalism [https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/2325548X.2023.2176638], Oakland 2022 (historische Rekonstruktion libertärer Exit-Strategien und staatsferner Souveränitätsentwürfe). [«4] „Codieren“ bedeutet hier: Ein Vermögenswert wird mit juristischen Rechten ausgestattet, die ihn besonders durchsetzungsfähig machen. [«5] Vgl. Aihwa Ong, Flexible Citizenship [https://www.dukeupress.edu/flexible-citizenship]: The Cultural Logics of Transnationality, Durham 1999 [«6] Vgl. Oliver Bullough, Moneyland [https://www.kulturkaufhaus.de/de/detail/ISBN-9781781257937/Bullough-Oliver/Moneyland]: Why Thieves and Crooks Now Rule the World and How to Take It Back, London 2018. [«7] Vgl. Evgeny Morozov, To Save Everything, Click Here [https://www.kulturkaufhaus.de/de/detail/ISBN-9780241957707/Morozov-Evgeny/To-Save-Everything-Click-Here]: The Folly of Technological Solutionism, New York 2013.
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