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„Deutschland erlebt eine Faschisierung“ – Ein Vortrag von Hüseyin Doğrus Anwalt

46 min · 17 jun 2026
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Am 10. Juni 2026 sprach der Rechtsanwalt Alexander Gorski im Berliner GEW-Haus (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) auf Einladung der AG Frieden in der GEW Berlin und der Jungen GEW Berlin zum Thema: „Staatsräson vs. Rechtsstaat – Erleben wir eine autoritäre Wende in Deutschland?“. Gorski gibt in seinem Vortrag Einblicke in den Fall Doğru aus anwaltlicher Weiterlesen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152372]

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Angriff auf die Informationsfreiheit – wie aus einem Recht ein Gnadenakt werden soll

Es gibt Reformen, die Verwaltung vereinfachen, und es gibt Maßnahmen, die demokratische Kontrolle beseitigen. Was der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU beim Informationsfreiheitsgesetz plant, gehört zur zweiten Kategorie. Aus einem voraussetzungslosen Recht auf amtliche Informationen soll ein Gnadenakt nach Gutsherrenart werden. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Anfragen dürfen nach den Plänen dann nur noch bei „berechtigtem Interesse“ gestellt werden, also nur von jenen, die vorab begründen können, weshalb sie den Staat befragen dürfen. Juristische Personen sollen nach den Plänen völlig ausgeschlossen werden: * Organisationen, die Korruption bekämpfen, * Rechercheportale, die Skandale aufdecken, * Umweltverbände, die Missstände sichtbar machen, oder * Menschenrechtsorganisationen, die unsere Freiheitsrechte schützen, verlören ihr Fragerecht. Selbst wir Journalisten, die auf Anfragen bei staatlichen Akteuren angewiesen sind, könnten unsere Arbeit nur noch stark eingeschränkt leisten, denn wir sind nur selten persönlich betroffen. Aus Sicht des Staates bestünde so für uns kein „berechtigtes Interesse“. Hinzu käme, dass die Staatsangehörigkeit darüber entscheidet, ob jemand überhaupt fragen darf. Wer dennoch fragt, sollte reich sein, denn IFG-Anfragen sollen künftig zehntausende Euro kosten können statt maximal 500 Euro. Aber damit nicht genug – die Namen aller Behördenmitarbeiter sollen zukünftig in Antworten auf Anfragen pauschal geschwärzt werden. Ist das jetzt die perfekte Blaupause für einen Staat als Blackbox? Die AfD würde sich für die große Unterstützungsaktion zur Demontage des Rechtsstaates bedanken. Das „berechtigte Interesse“ Das geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein voraussetzungsloses Recht für alle: Nicht das Motiv zählt, sondern ob amtliche Informationen vorhanden sind und ob legitime Ausschlussgründe greifen. Die Behörde trägt die Begründungslast. Geschützt sind bereits heute schon Belange der Sicherheit, geheimdienstliche Entscheidungsprozesse, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse. Der Reformplan erfordert jetzt eine natürliche Person mit „berechtigtem Interesse“. Nicht mehr der Staat müsste im Regelfall begründen, warum Informationen ausnahmsweise geheim bleiben, sondern die anfragende Person müsste jetzt darlegen, warum sie überhaupt auskunftsberechtigt ist. Ressourcenstarke Akteure könnten Interessen formulieren, Gebühren tragen und klagen. Kleine Initiativen, freie Journalistinnen, unerfahrene Betroffene und Menschen mit wenig Geld würden eher verzichten. Nur Privatpersonen dürfen in Einzelfällen anfragen Noch ist die Formel kein Gesetz, doch will der Beschluss Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Das jetzt geltende IFG steht auch Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs, Rechercheplattformen und Unternehmen offen. Es fragt nicht nach Betroffenheit, Pass, Wohnsitz oder Motiv. Die Grenzen des Informationszugangs ergeben sich vor allem aus §§ 3 bis 6 IFG: * Schutz besonderer öffentlicher Belange, * Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, * Schutz personenbezogener Daten sowie * Schutz geistigen Eigentums und * Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Ob diese Maßnahme juristische Personen lückenlos ausschließt, sie durch Hürden zurückdrängt oder Ausnahmen für Presse, NGOs, Thinktanks, gemeinnützige Institutionen, Umweltverbände oder andere Akteure der Zivilgesellschaft vorsieht, ist noch offen. Politisch aber geht die Richtung von einem institutionell offenen Transparenzrecht hin zu einem individualisierten Zugang. Das wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger, denn Organisationen fragen nur in den seltensten Fällen für sich selbst. Sie bündeln vielmehr ihre Expertise, tragen Gebühren und Prozessrisiken, führen Serienanfragen durch, veröffentlichen Ergebnisse und nehmen so die Rechte der Bürger wahr, die allein dazu nicht in der Lage wären. Wer Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs und Rechercheplattformen aus dem IFG drängt, schwächt nicht nur Organisationen, sondern mittelbar auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Viele Informationsrechte werden praktisch erst durch organisierte Recherche, Klagen, Dokumentation und Veröffentlichung durchgesetzt. Besonders deutlich wäre dies in Umweltfragen. Der Kern des Umweltinformationsrechts bliebe zwar durch das Umweltinformationsgesetz (UIG), die Århus-Konvention[1] und die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG[2] geschützt, aber weder ein rechtliches noch ein berechtigtes Interesse darf dafür verlangt werden. Umweltinformationen müssen „jeder Person“ bedingungslos zugänglich bleiben. Doch Transparenz ist auch in anderen Bereichen dringend geboten. Dazu gehören vor allem Lobbykontakte mit Konzernen, Förderpolitik, Vergaben, Beraterverträge oder Ressortabstimmungen. Gerade dort schafft das IFG die nötige Transparenz und hilft, Klagen in Vertretung der Bürger vorzubereiten. Das finanzielle Risiko solcher Klagen würde bei dieser „Reform“ privatisiert. Eine Mitarbeiterin, ein Vereinsmitglied oder ein freier Journalist müsste persönlich auftreten, Fristen überwachen, Widerspruch einlegen, Gebühren tragen und im schlechtesten Fall die Kosten für ein langes Gerichtsverfahren durch alle Instanzen finanzieren. Große Medienhäuser, Verbände und Unternehmen fänden möglicherweise Wege, Einzelpersonen vorzuschieben. Kleine Initiativen, migrantische Communities, freie Journalistinnen und Menschen ohne Rechtsbudget müssten jeder Anfrage eine Fundraising-Kampagne vorschalten oder lieber gleich verzichten, ihre Rechte einzufordern. Sogar der Staat selbst verliert, weil neue Bürokratie durch Motiv-Recherche zum Antragsteller die Behörden von ihrer eigentlichen Arbeit abhielten. Befürworter der „Reform“ verweisen auf Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Beschäftigtenschutz. Das sind legitime Anliegen, doch das IFG kennt bereits Schutzmechanismen. Rechtlich wäre eine Änderung möglich, aber riskant. Art. 3 GG[3] verlangt sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen. Art. 5 GG[4], Art. 19 Abs. 3 und 4 GG[5] sowie Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)[6] werden berührt, wenn Medien, Wissenschaft, Menschenrechts- und Umweltorganisationen als Wächter der Demokratie faktisch vom Zugang zu Informationen ausgesperrt werden. Umweltverbände, die Lobbykontakte aufdecken, Amnesty International, die Abschiebekooperationen menschenrechtlich einordnen, Organisationen wie FragDenStaat, die Akten zum Maskenskandal offenlegen, sind ein Beleg für eine demokratisch tätige Öffentlichkeit, die Macht kontrolliert und Missbrauch derselben sichtbar macht. Die Pressefreiheit ist in Gefahr Pressefreiheit bedeutet nicht nur, unzensiert veröffentlichen zu dürfen, sondern auch gezielte Recherche zu Aktivitäten des Staates auf der gesetzlichen Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes verhindert bei Umsetzung der Maßnahme aber den Zugang zu Originaldokumenten wie E-Mails, Vermerke, Verträge, Gutachten und Aktennotizen. Presserechtliche Auskunftsansprüche reichen dafür nicht immer aus. Behörden können Fragen zwar beantworten, aber was tatsächlich geschrieben, entschieden oder verabredet wurde, kann oft nur ein Originaldokument eindeutig belegen. Für investigativen Journalismus und die institutionelle Pressearbeit sind IFG-Anträge, die künftig nur noch natürlichen Personen mit „berechtigtem Interesse“ offenstehen, das Aus. Redaktionen, Medienunternehmen, gemeinnützige Recherchebüros und Transparenzplattformen könnten ihre eigene Antragsbefugnis verlieren oder sie wird erheblich erschwert. Dann müssten einzelne Journalistinnen und Journalisten persönlich auftreten, ihr „berechtigtes“ Interesse begründen und Gebührenrisiken tragen. Wir hätten eine „Zwei-Klassen-Recherchefreiheit“, in der große Medienhäuser solche Verfahren mit ihren gut vernetzten Rechtsabteilungen, üppigen Budgets und erfahrenen Prozessvertretern eher stemmen als irgendeine kleine Redaktion mit zwei oder drei freien Journalistinnen. Selbst Lokalmedien und gemeinnützige Rechercheprojekte hätten deutlich schlechtere Chancen und würden allein schon von den Kosten abgeschreckt. Die Behinderung der journalistischen Tätigkeit, die staatliches Handeln transparent machen möchte und etwaige Unregelmäßigkeiten dokumentiert, um undurchsichtige Machtstrukturen einzuhegen, ist ein empfindlicher Angriff auf die Pressefreiheit. Nur Deutsche und EU-Bürger dürfen Anfragen stellen Rechtlich wäre eine solche Reform nicht von vornherein verboten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Grundgesetzartikel, sondern ein einfaches Bundesgesetz. Der Bundestag darf es also grundsätzlich ändern, aber er darf dies nicht beliebig tun. Die Reform müsste mit höherrangigem Recht vereinbar sein, also vor allem mit dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und in bestimmten Fällen auch mit dem EU-Recht. Besonders problematisch wäre eine Regelung, die den Zugang nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz sortiert. Das Grundgesetz verlangt Gleichbehandlung. Nach Art. 3 GG braucht der Staat gute Gründe, wenn er Menschen unterschiedlich behandelt. Die Staatsangehörigkeit sagt aber wenig darüber aus, ob eine Anfrage missbräuchlich ist oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ein deutscher Antragsteller kann eine Behörde genauso mit sinnlosen oder missbräuchlichen Anfragen beschäftigen, und umgekehrt kann eine Journalistin, eine geflüchtete Person oder eine internationale Menschenrechtsorganisation ein sehr berechtigtes öffentliches Interesse an Informationen deutscher Behörden haben. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre wichtig. Der Staat darf legitime Ziele verfolgen, etwa den Schutz vor Spionage, Terrorgefahren, Missbrauch oder Gefährdungen kritischer Infrastruktur. Aber die Mittel müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein pauschaler Ausschluss ganzer Gruppen wäre ein viel zu grobes Raster. Zielgenauer wären konkrete Sicherheitsausnahmen, Missbrauchsregelungen oder Schwärzungen sensibler Informationen. Dann würde nicht danach gefragt, welchen Pass jemand hat, sondern ob die konkrete Information tatsächlich geschützt werden muss. Für die Presse kommt Art. 5 GG hinzu. Die Pressefreiheit schützt nicht nur das Veröffentlichen fertiger Artikel, sondern auch die Beschaffung von Informationen. Wenn ausländische Journalistinnen, internationale Redaktionen oder Medienorganisationen vom IFG-Zugang ausgeschlossen oder der Zugang stark erschwert würden, könnte das die Pressefreiheit schwächen. Das gilt besonders dann, wenn sie über staatliches Handeln recherchieren, etwa zu Migration, Außenpolitik, Sicherheitsbehörden, Rüstungsexporten, Grenzschutz oder internationalen Abkommen. Auch der effektive Rechtsschutz wäre berührt. Wer aufgrund seiner Nationalität keinen Antrag auf Auskunft mehr stellen darf, kann eine behördlich getroffene Entscheidung kaum noch gerichtlich überprüfen lassen. Wenn Behörden künftig prüfen müssten, ob jemand Deutscher, EU-Bürger, in Deutschland wohnhaft oder aus einem Drittstaat ist, müssten sie mehr persönliche Daten abfragen: Ausweise, Wohnsitznachweise, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Das macht IFG-Anfragen komplizierter und kann Menschen abschrecken, gerade bei sensiblen Recherchen zu Polizei, Geheimdiensten, Migration oder Sozialbehörden würde ein „chilling-effect“ seine Wirkung entfalten. Menschenrechtlich ist außerdem Art. 13 & 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wichtig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt unter bestimmten Umständen auch den Zugang zu staatlichen Informationen, wenn Medien, Journalistinnen, NGOs oder andere „public watchdogs“ Informationen brauchen, um über Fragen von öffentlichem Interesse zu berichten. EU-rechtlich könnten vor allem die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern betroffen sein. Der „Arbeitsweise der Europäischen Union Vertrag“ (AEUV), Art. 18 verbietet Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des EU-Rechts.[7] Art. 20 und 21 AEUV schützen die Unionsbürgerschaft und die Freizügigkeit. Eine Regelung, die EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten schlechter stellt oder nur in Deutschland lebende EU-Bürger zulässt, müsste deshalb sehr gut begründet werden, sobald ein EU-Bezug besteht. Besonders klar ist die Lage bei Umweltinformationen. Diese dürfen nicht einfach auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse verengt werden. Für Umweltinformationen gelten das Umweltinformationsgesetz, die Århus-Konvention und die EU-Umweltinformationsrichtlinie. Diese Regeln definieren einen breiten Zugang zu Informationen und schließen auch juristische Personen, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und andere Organisationen mit ein, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Eine IFG-Reform dürfte diesen Schutz nicht aushebeln. Titelbild: Tero Vesalainen / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] UNECE (1998) [https://unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/documents/cep43e.pdf]: Convention on Access to Information, Public Participation in Decision-making and Access to Justice in Environmental Matters, Aarhus Convention. United Nations Economic Commission for Europe. [«2] Europäisches Parlament und Rat (2003) [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2003%3A041%3A0026%3A0032%3AEN%3APDF]: Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates. [«3] GG Art 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html] [«4] GG Art 5 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html] [«5] GG Art. 19 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html] Abs. 3 und 4 [«6] EMRK Art. 10 [https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html] Freiheit der Meinungsäußerung [«7] ZWEITER TEIL [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT] – NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT Artikel 18

11 jul 202614 min
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Die Grünen wollen Taurus „endlich unverzüglich“ an die Ukraine liefern: Sie sind die deutschen Kriegstreiber Nummer eins

Mit einem aktuellen Antrag im Bundestag, der Ukraine „endlich unverzüglich“ deutsche Taurus-Raketen zu liefern, zementieren die Grünen einmal mehr ihren Status als die skrupellosesten Militaristen im Parlament. Die Forderung der Grünen nach „Zerstörung von Abschussrampen, Munitionsdepots und Produktionsstätten“ auf russischem Gebiet mit deutschen Raketen ist so verantwortungslos, dass einem die Worte fehlen. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Grünen haben am Mittwoch im Bundestag die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern und weitere Maßnahmen für eine noch stärkere Unterstützung der Ukraine beantragt, wie Medien berichten [https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_101332532/taurus-marschflugkoerper-gruene-draengen-auf-lieferung-fuer-ukraine.html]. Der grüne Antrag findet sich unter diesem Link [https://dserver.bundestag.de/btd/21/069/2106912.pdf], darin heißt es etwa: > „Darüber hinaus ist es notwendig, die Ukraine in die Lage zu versetzen, militärische Ziele hinter der Front präzise anzugreifen, um die Angriffsfähigkeit Russlands nachhaltig zu reduzieren. Die Zerstörung von Abschussrampen, Munitionsdepots und Produktionsstätten kann dazu beitragen, die Intensität der Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu verringern. Solche Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Völkerrecht und dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung. Die Bundesregierung sollte daher die deutsche Blockadehaltung zur Lieferung von Marschflugkörpern aufgeben und der Ukraine unverzüglich auch den Taurus zur Verfügung stellen.“ Das Abstimmungsergebnis illustriert die radikale Rolle, die die Grünen selbst unter den zahlreichen anderen im Bundestag vertretenen Kriegstreibern einnehmen: Der Antrag der Grünen wurde laut Abgeordnetenwatch [https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ukraine-zusaetzlich-militaerisch-und-humanitaer-unterstuetzen] mit 510 Nein-Stimmen zu 79 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. „Die gefährlichste Partei im Bundestag“ Diese Ablehnung ist zwar gut, bedeutet aber mitnichten, dass nun im Bundestag jenseits der Grünen der Pazifismus ausgebrochen wäre. Natürlich hat das Abstimmungsverhalten auch mit Fraktionsdisziplin zu tun. Außerdem ist die Ukrainepolitik der Bundesregierung ja ihrerseits bereits als radikal, destruktiv und gefährlich zu bezeichnen. Teile der CDU befürworten schon länger die Lieferung von Taurus. Aber es geht eben immer noch destruktiver und die Grünen übernehmen hier – ähnlich wie etwa Roderich Kiesewetter [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150474] – wohl auch die Funktion, durch ihre besondere Radikalität in der Kriegsfrage den bereits radikalen Charakter der Ukrainepolitik der Bundesregierung im Vergleich etwas zu verniedlichen. Schwarz-Rot kann dann behaupten: Seht her, es gibt Kräfte im Parlament, die sind sogar noch verantwortungsloser als wir. Und die Forderung, dass deutsche Raketen 85 Jahre nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion wieder Ziele in Russland zerstören sollen, ist so verantwortungslos, dass einem die Worte fehlen. Der älteren Aussage [https://www.welt.de/politik/deutschland/article241732079/Wagenknecht-nennt-Gruene-gefaehrlichste-Partei-Scharfe-Kritik-von-Parteikollegen.html] Sahra Wagenknechts, dass die Grünen die gefährlichste Partei im Bundestag seien, haben die Grünen nun einmal mehr neues Fundament gegeben. Titelbild: Wirestock Collection / Shutterstock Mehr zum Thema: Drohnen auf Moskau: Je schlechter es für Russland läuft, umso gefährlicher wird es [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152523] Die Grünen: Impressionen von einer super gelaunten Kriegspartei [https://www.nachdenkseiten.de/?p=111349] Die Grünen rufen (schon wieder) „Haltet den Dieb!“ – Jetzt soll die Gas-Geschichte umgeschrieben werden [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133228] „Was interessiert mich mein (grünes) Geschwätz von gestern“: Kein Umweltschutz – und nicht mal „Klimaschutz“. Dafür Wirtschaftskrieg [https://www.nachdenkseiten.de/?p=108189] [https://vg01.met.vgwort.de/na/b8747f7e54614ecf8b9d8a72087ca3ba]

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„In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“

Seit dem 20. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, fünf junge pro-palästinensische Aktivisten, die im September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. einer Million Euro verursachten. Die Gruppe erklärte, damit die Rüstungsproduktion für Israels völkerrechtswidriges Vorgehen in Gaza behindern zu wollen, und hält ihre Aktion im Rahmen einer „direct action“ zur Verhinderung von Völkermord für gerechtfertigt und geboten. Das von vielen Kritikern als „Schauprozess“ bezeichnete Verfahren findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem neuen Hochsicherheits-Justizgebäude in Stammheim statt, einem Justizstandort, an dem auch gegen die Terrororganisation RAF verhandelt wurde. Maike Gosch sprach mit einem der Rechtsanwälte aus dem Verteidigerteam, dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, über den Fall. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Maike Gosch: Lieber Herr Düsberg, Sie gehören zum Verteidigerteam der sogenannten „Ulm 5“. Können Sie für unsere Leser kurz zusammenfassen, worum es in dem Fall geht, was den fünf Aktivisten vorgeworfen wird und was der Hintergrund der Tat ist? RA Benjamin Düsberg: Unseren Mandantinnen und Mandanten wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“, und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen. Warum richtete sich ihre Aktion gegen die Rüstungsfirma Elbit Systems Deutschland? Unsere Mandantinnen und Mandanten haben sich alle dahingehend geäußert, dass es ihnen bei der Tat darum ging, die materielle wie ideelle Unterstützung des durch die israelische Armee in Gaza verübten Genozids zu behindern. Sie alle haben sich erschüttert gezeigt über die massive Unterstützung dieses Genozids durch Deutschland. Wie andere deutsche Rüstungsbetriebe hat auch Elbit Systems Deutschland während des Genozids aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus Rüstungsgüter wie Zielerfassungssysteme, Laserwarnsysteme, Laserzielmarkierer, optische Instrumente sowie Sende- und Empfangsgeräte nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre. Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als der bei Weitem wichtigste Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher bei der Kriegsführung in Gaza eine zentrale Rolle spielt. Der Konzern liefert rund 85 Prozent der Drohnenflotte der IDF sowie Panzertechnik, Munition und Überwachungssysteme. Der Konzern ist stolz darauf, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu sogenannten „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten digitalisierter und vernetzter Gefechtsführung haben zu dem KI-gestützten Massenmord in Gaza beigetragen. Wichtige Komponenten hierfür werden in Ulm produziert und dann nach Israel geliefert. In Gaza eingesetzte Waffensysteme werden durch Elbit Systems sodann unverhohlen und wertsteigernd als „battle proven“ (kampferprobt) weitervermarktet. Aus diesen Gründen war die Beschädigung des Betriebs von Elbit Systems Germany in Ulm für unsere Mandantinnen und Mandanten ein naheliegendes Ziel. Wie verläuft bisher der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart im sehr politisch aufgeladenen Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim? Was ist ihr Eindruck von der gesamten Durchführung des Prozesses? Obwohl es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht handelt, findet die Verhandlung auf Entscheidung der Vorsitzenden in einem Hochsicherheitssaal im Gebäude des OLG Stuttgart statt. Sämtliche Angeklagte werden mit zunächst gefesselten Händen bei Anwesenheit der Presse und Öffentlichkeit in den Saal geführt und müssen während der Verhandlung innerhalb eines durch umfassende Glaswände abgeschirmten Bereichs und getrennt von uns Verteidigerinnen und Verteidigern Platz nehmen. Eine Besprechung mit den Verteidigern ist durch diese Abtrennung hindurch nicht möglich, sondern soll über eine elektronische Sprechanlage unter Einsatz von Mikrofonen und Kopfhörern erfolgen. Während der Hauptverhandlung sind innerhalb des Glaskastens neben den Angeklagten und in Hörweite Justizwachtmeister positioniert. Eine effektive Verteidigung wird damit erheblich eingeschränkt. Diese Maßnahmen haben keinen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen und den Angeklagten, denen auch die Strafkammer keinerlei Gefährlichkeit, Gewalttätigkeit oder Störungspotenzial für die Hauptverhandlung zuschreibt. Die Gründe, welche uns die Kammer für diese Maßnahmen benennt, sind offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Routinemäßig wird auf die „baulichen Gegebenheiten“ in dem Verhandlungssaal verwiesen. Das ist offensichtlich falsch, da sich an jedem Verteidigertisch drei Sitzplätze befinden. Außerdem erklären diese nicht, warum das Landgericht überhaupt diesen Saal ausgewählt hat. Auch andere Maßnahmen sind schlicht unerklärlich. So wird der Verteidigung ohne Angabe von sachlichen Gründen verweigert, eine Protokollkraft zu beschäftigen. Der Öffentlichkeit wird das Mitschreiben verboten. Die Vorsitzende hat kürzlich in einem kurzen Moment der Wahrhaftigkeit selbst zugegeben, dass wir uns nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einem Kasernenhof befinden, in welchem sie sich militärische Befehlsgewalt anmaßt. All dies zeigt die tiefe Voreingenommenheit der Kammer. Es wird hier kein faires Verfahren geführt, sondern unsere Mandantinnen und Mandanten werden als gefährliche Subjekte vorgeführt und gebrandmarkt. Ihre Behandlung soll offensichtlich andere Mitmenschen von ähnlichen Akten antimilitaristischen und menschenrechtsgeleiteten Widerstandes gegen bestehendes Unrecht abschrecken. Was hat Sie selbst bisher am meisten überrascht am Verfahren, am Vorgehen des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden? Überrascht hat mich gar nichts. Aber es erschüttert mich trotzdem, wie mit jungen Menschen, die offensichtlich aus zutiefst humanistischen Gründen heraus gehandelt haben und die lediglich Sachschaden an todbringenden Maschinen angerichtet haben, umgegangen wird. Alle fünf befinden sich seit nunmehr mehr als zehn Monaten und verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft. Und an welchem Punkt befindet sich das Verfahren? Wir befinden uns jetzt mitten in der Beweisaufnahme. Das Gericht hat bis Januar 2027 terminiert. Können Sie uns ein wenig mehr Persönliches zu den fünf Angeklagten sagen? Und insbesondere über Ihren Mandanten? Alle fünf sind engagierte junge Menschen – Studentinnen und Künstler – die sich jahrelang u.a. für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Mein Mandant Daniel hat einen Abschluss in Philosophie und Neuropsychologie und arbeitete fünf Jahre lang in einem Labor des Max-Planck-Instituts. Daniel hatte sich auf maschinelles Lernen für ökologische und soziale Gerechtigkeit spezialisiert, klassifizierte gefährdete Singvögel und erforschte die kolonialen Ursprünge indigener Artefakte im Ethnologischen Museum in Berlin. Wie geht es ihnen in der inzwischen ja schon etwa zehn Monate andauernden Untersuchungshaft? Es ist eine schwere Belastung, ein tiefer Einschnitt für alle. Die Ungewissheit und Einsamkeit ist quälend. Daniel verbringt regelmäßig 23 Stunden täglich in einer Einzelzelle, die ungefähr zwei mal fünf Meter groß ist. Sämtliche Besuche und Telefonate, die allerdings auf insgesamt lediglich eine Stunde monatlich beschränkt sind, sind überwacht. Derzeit ist es in seiner Zelle so heiß, dass er lieber auf dem Boden schläft als in seinem Bett. Jeden Tag bekommt er eine Stunde Hofgang in einem Betonhof ohne Grün. Duschen darf man in der JVA Ulm etwa dreimal pro Woche. Manchmal kann er den Trainingsraum nutzen. Gleichzeitig sind alle überwältig von der breiten Solidarität, die sie erfahren innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Die fünf Angeklagten stammen ja – neben Deutschland – unter anderem aus Großbritannien, Irland und Spanien. Sind die jeweiligen Botschaften der Heimatländer der Angeklagten involviert? Gab oder gibt es diplomatischen Druck aus dem Ausland auf deutsche Behörden? Das irische Konsulat ist involviert und besucht ihn regelmäßig. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass in den ersten sechs Monaten illegalerweise bei Familienbesuchen eine Trennscheibe vorhanden war. Danach wurde diese beseitigt. Irische und EU-Abgeordnete haben wiederholt das laufende Verfahren skandalisiert und auf die unfairen Bedingungen hingewiesen. Die auswärtigen Regierungen wagen aber bislang offenbar nicht, sich auch auf Regierungsebene kritisch zu äußern. Das wäre jedoch überfällig. Was sind die Hauptargumente der Anklage und worauf stützen sie sich? Die Anklage bezieht sich vor allem auf die offensichtlich gegebene tatbestandliche Sachbeschädigung, hat sich jedoch von Beginn an schlicht geweigert, in Richtung möglicher Rechtfertigungsgründe zu ermitteln. Die Involvierung von Elbit Systems in den Genozid wurde niemals als relevant auch nur in Betracht gezogen. Zum Beleg für die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezieht sich die Generalstaatsanwaltschaft vor allem auf das selbstgedrehte Tatvideo der Mandanten, in welchem sie auf die Bewegung oder Gruppierung „Palestine Action“ hindeutende Kleidung tragen. Das Agieren unter einem Label begründet aber noch keine Einbindung in organisatorische Strukturen, welche § 129 StGB jedoch voraussetzt. Für wie tragbar halten Sie insbesondere den Vorwurf des Antisemitismus wegen des gesprühten Vorwurfs „Babykiller“ an die Wände der Waffenfirma? Dieser Vorwurf ist absurd. Seit dem 7. Oktober 2023 bis September 2025 wurden mindestens 20.000 palästinensische Kinder im Gazastreifen getötet. Das ist mindestens ein Kind pro Stunde. Über 1.000 der getöteten Kinder wurden nicht einmal ein Jahr alt. Nach UN-Angaben erlitten zudem mindestens 21.000 Kinder so schwere Verletzungen, dass sie langfristig mit einer Behinderung leben müssen. Mindestens 132.000 unter Fünfjährige waren im September 2025 vom Tod durch akute Unterernährung bedroht, mindestens 135 damals bereits verhungert. In diesem Jahrhundert gab es keinen Konflikt, in welchem so viele Kinder in einem Jahr getötet wurden, wie in einem Jahr in Gaza. In den ersten fünf Monaten dieses Krieges wurden bereits mehr Kinder getötet als in sämtlichen Konflikten der Welt in den letzten vier Jahren zusammen. Laut „Save the Children“ verloren Stand Januar 2024 im Durchschnitt zehn Kinder täglich eines oder beide Beine – Gaza ist laut den Vereinten Nationen mittlerweile der Ort mit der weltweit höchsten Anzahl an Kindern mit Amputationen. Es liegen zahlreiche Berichte von Ärztinnen und Ärzten über systematische, gezielte Erschießungen von Kindern durch Scharfschützen und Drohnen vor. Ein aktueller UN-Bericht aus Juni 2026 bestätigt das erneut. Das Thematisieren dieses Massenmordes an Kindern beruht demnach schlicht auf Fakten und nicht auf Legenden. Dies unter Verweis auf die antijüdische Ritualmordlegende als antisemitisch zu bezeichnen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft tut, dient nicht nur dem durchschaubaren Ziel der Delegitimierung unserer Mandantinnen und Mandanten, sondern verwendet dabei selbst ein antisemitisches Stereotyp – nämlich die Gleichsetzung Israels mit dem Judaismus. Das haben unsere Mandantinnen und Mandanten niemals getan. Und was ist Ihre Verteidigungsstrategie? Auf welche Argumente stützen Sie und die anderen Verteidigerinnen und Verteidiger sich hauptsächlich? Es sind ja Sachschäden in Höhe von ca. einer Million Euro entstanden. Jetzt heißt es oft umgangssprachlich: „Gewalt ist keine Lösung“. Wie begründen Sie, dass das Beschädigen von Rüstungsinfrastruktur in diesem Fall rechtlich und moralisch zur Verhinderung von Kriegsverbrechen geboten war? Am 16. September 2025, also nur wenige Tage nach der Aktion, veröffentlichte eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission einen Bericht und kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen. Diese Einschätzung wird von allen wichtigen Menschenrechtsorganisationen sowie von den anerkanntesten Genozidforscherinnen und -forschern weltweit geteilt. Die Vertragsstaaten der Genozidkonvention, und dazu gehört auch Deutschland, sind in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, es hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen. Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert, sodass auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus fortgesetzt Rüstungsgüter nach Israel exportieren konnte. In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF. Wie schätzen Sie selbst die Erfolgsaussichten der Verteidigung ein? Was für ein Ergebnis erwarten Sie? Bislang hat es nicht den Anschein, dass die Strafkammer oder die Generalstaatsanwaltschaft sachlichen Argumenten gegenüber in irgendeiner Form aufgeschlossen wären. Sie scheinen dagegen entschlossen, mit aller Macht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe hinzuwirken. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Es wäre auch schon ein Grund zur Freude, wenn in Anerkennung der humanistischen Überzeugungen unserer Mandantinnen und Mandanten am Ende des Verfahrens wenigstens ein Ergebnis stünde, welches zu ihrer Haftentlassung führen würde. Wie schätzen Sie die Darstellung der Angeklagten und des Geschehens in der deutschen Presse ein? Gab es Interesse? Und war die Darstellung aus Ihrer Sicht vollständig und fair bisher? Es gibt schon ein beachtliches Interesse an dem Verfahren, und ich finde die Darstellung bislang, von Ausnahmen abgesehen, durchaus ausgewogen. Im Kern geht es um die juristisch spannende Frage der rechtfertigenden Nothilfe gegen ein systemisches staatliches Makroverbrechen. Daran knüpft sich die die politische Öffentlichkeit interessierende Frage an, wie gerade der deutsche Staat mit Menschen umgeht, die versuchen, einen Genozid zu stoppen. Somit wird in diesem Verfahren letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt. Die täuschende Selbstdefinition und Selbstdarstellung Deutschlands als moralischster Akteur der Weltgeschichte, welches seine gezogenen Lehren aus der Geschichte an der unverbrüchlichen Solidarität mit Israel beweisen will, paradoxerweise gerade hierdurch aber zum Mittäter eines Genozids wird, erodiert immer mehr und ist dabei, in sich zusammenzufallen. Es wird immer deutlicher, dass es eigentlich unsere Mandantinnen und Mandanten sind, welche das Nie wieder! ernst genommen haben, während es von Deutschlands Staatsräson mit Füßen getreten wird. Um einmal von dem konkreten Fall wegzukommen: Wie sehen Sie generell die Entwicklung in Deutschland, was die Einhaltung des Völkerrechts auch durch die Bundesregierung im Fall Gaza und Westjordanland angeht? Warum, glauben Sie, hält die Regierung weiterhin an ihrem klar völkerrechtswidrigen Kurs bei der militärischen Unterstützung Israels fest? Die Entwicklung in Deutschland ist generell beängstigend, nicht nur im Hinblick auf die fortdauernde völkerrechtswidrige Unterstützung Israels bei seiner Politik der Besatzung und ethnischen Säuberung Gazas und des Westjordanlandes und seiner weiteren Kriege gegen Libanon und Iran. Deutschland befindet sich insgesamt in einer Phase expliziter, expansiver und umfassender Kriegsertüchtigung sowie exorbitanter Militarisierung nach innen und außen, bei gleichzeitiger Verarmung breiterer Bevölkerungsschichten und Verkümmerung sozialer und industrieller Infrastruktur. Die Kriegsertüchtigung richtet sich ausdrücklich gegen Russland. Was für eine Geschichtsvergessenheit in einem Land, welches für 27 Millionen ermordete Sowjetbürgerinnen und -bürger verantwortlich zeichnet. Auch an diesen Vorgängen zeigt sich die eklatante Bedeutungslosigkeit des Nie wieder! für die politischen Eliten dieses Landes. Was könnte hier aus Ihrer Sicht einen Kurswechsel auslösen? Öffentlicher Druck und Widerstand. Vielen Dank für das Gespräch! (Das Interview wurde schriftlich geführt) Titelbilder: Ignacio Rosaslanda / Ulm5 Instagram-Account [https://www.instagram.com/theulm5/%20] – Hebh Jamal[https://vg06.met.vgwort.de/na/191f61190fd34ebf987151569b1f59d9]

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Kein Weg zurück – aber nach vorn

Vor Kurzem hörte ich in einem Instagram-Video den Satz einer Aktivistin: „We will never get our pre-Covid society back.“ („Wir werden die Gesellschaft, die wir vor Corona hatten, nie wieder zurückbekommen.“) Der Satz hängt mir seitdem nach, denn er machte mir klar, dass ich tatsächlich – mit einem Teil meines Herzens – unausgesprochen immer noch hoffe, dass es ein „Zurück“ gibt; dass wir ungeschehen machen können, aus der Welt schaffen können, was an Verletzungen (von Menschen) und Verwerfungen (der demokratischen Kultur) in diesen Jahren und den Jahren seitdem passiert ist. Aber es gibt keinen Weg zurück. Oder, wie der schöne Titel eines Thomas-Wolfe-Romans aus dem Jahr 1940 besagte: „You Can’t Go Home Again“. Wie können wir mit dieser Situation standhaft umgehen? Eine Betrachtung von Maike Gosch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Vorab zur Klarstellung: Das ist eine andere Frage als die nach einer möglichen Aufarbeitung der Corona-Zeit auf politischer und juristischer Ebene oder auch von Entschuldigungen und gesellschaftlicher Versöhnung. Auf beides warten wir immer noch, wenn wir auch vielleicht nicht mehr darauf hoffen. Es geht überhaupt erstmal um die Akzeptanz dessen, was verlorengegangen ist. Und da ertappe ich mich dabei, dass ich der Zeit vor Corona nachhänge und vor allem nicht akzeptieren will, dass diese Welt eine vergangene ist; dass wir nicht zu ihr zurück können, sondern uns inzwischen in einer ganz anderen Realität befinden. Ich glaube, psychologisch nennt man so etwas eine Anpassungsstörung. Und eine solche habe ich nicht nur in Bezug auf die negativen Entwicklungen in und seit der Corona-Zeit, was gesellschaftliches Klima, Spaltung, Meinungsfreiheit, Grundrechte und andere Aspekte angeht, sondern auch in Bezug auf viele andere Themen. Ich ertappe mich dabei, nicht akzeptieren zu wollen, was aus der Europäischen Union geworden ist, was für Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof teilweise treffen, was unsere führenden Politiker sagen und entscheiden, was aus früher geliebten Medien wie der Süddeutschen oder DIE ZEIT geworden ist, was aus meinem Bild von Israel geworden ist, von Deutschland, von meiner Idee (vielleicht immer irrig), dass wir als Nation aus unserer jüngsten Vergangenheit gelernt haben. Es fällt schwer, diese Bilder, diese Erinnerungen loszulassen. Vielleicht liegt es am Alter; vielleicht an einer Trägheit der Seele, die nicht für die massiv beschleunigten Veränderungen und Entwicklungen unserer modernen Welt gemacht ist. Intellektuell ist das alles gerade noch zu leisten (wenn auch mit Abstrichen). Emotional wirkt es manchmal schwer schaffbar. Es ist auch etwas Gutes daran, diese Erinnerungen an Zeiten, Prinzipien, Regeln hochzuhalten, damit sie als Folie dienen können und im Vergleich offenlegen, wie sehr sich die Dinge zum Schlechteren verändert haben. Viele Jüngere haben solche Vergleiche ja gar nicht zur Hand, und umso leichter lassen sie sich in die Irre führen. Aber dieser Fokus auf das Vergangene und Verlorene, darauf, wie es „eigentlich sein sollte“ und „früher einmal war“, hat doch etwas von einem Kampf gegen Windmühlen. Es ist Nostalgie, ein Nicht-akzeptieren-Wollen, und diese lähmt und ermüdet oft. Wir schreiben hier auf den NachDenkSeiten viel über Themen, Fakten, Argumente. Aber heute möchte ich einmal darüber schreiben, wie wir mit den vielen Veränderungen und den massiven Verschlechterungen in den letzten Jahren in unserer politischen Kultur emotional umgehen. Uns erreichen zahlreiche Briefe von Lesern und Leserinnen, die sinngemäß schreiben: „Ich schätze Ihren Journalismus, Ihre Arbeit sehr, aber ich kann das manchmal alles nicht mehr lesen.“ Auch uns als Redakteuren und Autoren geht es teilweise so. Es ist bedrückend, die Entwicklungen zu dokumentieren, die immer nur in eine Richtung zu gehen scheinen: Es wird alles immer schlechter. Man ist erschöpft von der Daueraufregung, dem Dauerärger, der Dauerempörung. Und darum ist die Nostalgie dann so mächtig und der Wunsch, dass alles einfach wieder so wird wie früher. Aber Akzeptanz kommt vor Besserung. Wir werden nicht zurückgehen können, es geht nur vorwärts. Aber woher holt man die Kraft für dieses Loslassen und das trotzdem Weitergehen? Wir müssen uns weigern, so bitter zu werden wie die Zeiten, in denen wir leben. Denn der politische Kampf findet nicht nur im Außen statt, durch Demonstrationen, Petitionen, Leserbriefe, Artikel, sondern auch im Inneren. Wenn wir innerlich erschöpfen und aufgeben, haben wir schon verloren. Ein erstes und wichtiges Hilfsmittel ist zunächst einmal, den Nachrichtenstrom radikal zu filtern, wenn wir merken, dass die Berichte uns in Ohnmacht und Mutlosigkeit treiben. Dann ist es Zeit für geistigen Selbstschutz, für Pausen, für Natur, Freude und schöne Dinge – für alles, was uns wieder stärkt. Eine andere Methode des Selbstschutzes kann es sein, den „Feind“ zu entpersonalisieren. Also, nicht die Menschen, die aus unserer Sicht das aktuell „Böse“ tun, zu hassen, sondern das, was sie tun, die Energie, die in diesem Moment von ihnen Besitz ergreift, die Propaganda, der sie zu erliegen scheinen, die Schwäche, der sie nachgeben. Wenn wir anfangen, die Menschen auf der „Gegenseite“ zu hassen, haben wir den Kampf ja bereits verloren, weil wir uns auf dieselbe Stufe stellen wie die, die wir bekämpfen wollen. Der Ausweg hieraus ist immer Empathie. Und wir müssen unseren Blick auf das Positive lenken. Es geschieht ja trotz allem auch so viel Gutes. Die aktuellen Zeiten legen viel menschliche Schwäche und Boshaftigkeit offen, aber sie zeigen uns auch Menschen, die unglaubliche Stärke, Resilienz und Integrität zeigen, die große berufliche und persönliche Opfer in Kauf nehmen, um sich Unrecht und Kriegsverbrechen entgegenstellen, um sich gegen ihre Regierungen aufzulehnen. Die Bewunderung für diese Menschen und die Unterstützung für sie, seien es auch nur ein paar aufmunternde und anerkennende Worte, können für sie und uns wertvoll sein. Man kann sich auch immer wieder auf das Private konzentrieren, für eine gewisse Zeit – auf Freundeskreis, Familie, die eigene (hoffentlich schöne) unmittelbare Umgebung. Das fällt einem politischen Menschen natürlich schwer, ist aber in diesen Zeiten dennoch eine energetische Überlebenstaktik. Wir leben in Deutschland ja in der merkwürdigen Situation, dass für politisch kritische und aufmerksame Menschen das Leid der Welt und die sehr negativen politischen Entwicklungen im eigenen Land parallel zu einer immer noch sehr gesicherten und vielfach schönen Welt im kleinen Rahmen laufen, wie auf der Ebene der eigenen Nachbarschaft, der Kommunen, Dörfer und Städte. Wir leben in einer Zeit, in der die globale Vorherrschaft des Westens mehr und mehr schwindet, dabei aber im Abstiegskampf noch einmal alle seine negativsten Seiten hochgespült und verstärkt werden (Kolonialismus, Ausbeutung, Totalitarismus, Kriege, Ungerechtigkeit, Zerstörung, Verlogenheit). Und wir erleben das Ganze aus dem Inneren dieses Imperiums heraus. Und obwohl viele von uns nicht mit unseren Regierungen und Eliten übereinstimmen, fühlen wir uns machtlos, mitschuldig und sind natürlich auch in unserer Kritik und unseren Äußerungen dagegen immer mehr eingeschränkt und Repressionen ausgesetzt. Das ist eine Situation, in der es schwerfällt, die Orientierung zu behalten. Der Blick raus aus den Echokammern des Westens hin zu Perspektiven und Analysen aus dem Globalen Süden, den Widerstandsbewegungen im Westen, den BRICS-Staaten kann sehr helfen, die immer wieder auftretende kognitive Dissonanz aufzulösen. Eine weitere wichtige Entscheidung ist es auch, wem wir unsere Energie geben wollen. Denn Aufmerksamkeit ist Energie. Und das, worauf wir Aufmerksamkeit richten, gewinnt dadurch an Energie und Bedeutung. Wir leben in einer Zeit, in der viele bekannte Institutionen zerbröckeln und sich selbst delegitimieren und Eliten ihre Schwäche und Korruption offenlegen. Inmitten dieser Zerstörung und Selbstzerstörung der bekannten Machtstrukturen können wir unsere Energie stärker auf das richten, was kommen soll, was wir stärken und neu aufbauen wollen. Das muntert auf, denn wir beschäftigen uns mit für uns positiven Dingen, und das stärkt auch die Ideen, Menschen und Strukturen, die für uns Teil einer positiveren Zukunft sein sollen. So bauen wir Standhaftigkeit auf: Indem wir die Gegenwart akzeptieren und dennoch nicht mutlos werden und auch nicht aufgeben; indem wir uns nicht erlauben, zynisch zu werden – und auch nicht, uns im Hass zu verlieren. Sondern indem wir Mitgefühl haben, mit uns und unseren Gegnern. Und uns in diesen harten Zeiten unsere Weichheit bewahren, uns erlauben, zu trauern über das, was verloren gegangen ist, und dann all unsere Energie zu bündeln, um inmitten der ganzen wackelnden und zusammenstürzenden Bauten unseren Weg weiterzugehen. Titelbild: Emma Simpson [https://unsplash.com/de/@esdesignisms?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText] / Unsplash [https://unsplash.com/de/fotos/frau-geht-tagsuber-auf-dem-weg-mNGaaLeWEp0?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][https://vg06.met.vgwort.de/na/5d3204cd4528424dafb994d5697557e1]

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Wer sagt dem Bundeskanzler, dass Kriege nicht „gewonnen“ werden?

„Russland hat keine Chance, diesen Krieg zu gewinnen“ [https://www.welt.de/videos/video6a4df499dfc0c82fa2909d4a/friedrich-merz-russland-hat-keine-chance-diesen-krieg-zu-gewinnen.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_twitter] – das sagte Friedrich Merz beim NATO-Gipfel in Ankara. Offensichtlich hat der Bundeskanzler eine grundlegende Wahrheit nicht verstanden. Ein Krieg kann so wenig gewonnen werden wie ein Tsunami. Wenn tausende, zehntausende, hunderttausende und mehr Soldaten tot, verstümmelt oder schwer traumatisiert sind, ist der Begriff „gewinnen“ fehl am Platz – die NachDenkSeiten weisen darauf immer wieder hin. Politiker, die das nicht verstehen, sollten möglichst schnell eins tun, nämlich: die Politik verlassen. Mandatsträger, die im Zusammenhang mit Kriegen in den Kategorien „gewinnen“ und „verlieren“ denken, haben schon genug Schaden angerichtet. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Wie leicht geht dem Bundeskanzler doch der Begriff über die Lippen. Er steht da im Anzug, mit weißem Hemd und Krawatte, hinter ihm die Pappwand mit der NATO-Symbolik und spricht zu den versammelten Pressevertretern. Er will, wie er sagt, „eine klare Botschaft“ an Moskau richten: > „Russland hat keine Chance, diesen Krieg zu gewinnen.“ Jeder Militär mit einem Funken Verstand und Verantwortungsbewusstsein weiß in Anbetracht der Ausmaße eines Krieges, dass Kriege im Allgemeinen nicht zu „gewinnen“ sind. Nicht nur Russland kann diesen Krieg nicht „gewinnen“. Auch die NATO nicht. Niemand. Ein Spiel lässt sich „gewinnen“. Doch ein Krieg ist kein Spiel. Weiß der Bundeskanzler das? Schon im Dezember 2024 sagte [https://x.com/_FriedrichMerz/status/1864384134065398159] Merz in einem Tweet auf der Plattform X: > „Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen, Russland muss ihn verlieren.“ Wenn ein Staatsführer, der Verantwortung für 84 Millionen Bürger trägt, meint, Kriege könnten gewonnen werden, ist er für ein Land eine katastrophale Fehlbesetzung. Wer als Politiker nie den Dreck des Schützengrabens schlucken musste, wer als Politiker nie das Grauen – das unvorstellbare Grauen – auf den Schlachtfeldern am eigenen Leib erfahren hat, der hat wohl gut reden. Die Beschönigung bei der Wahl der Worte verrät den Abgrund der Politik. Eine Politik, die Kriege antreibt, die Schlachtfelder mit immer mehr Waffen flutet und dabei den Kampf der Diplomatie vorzieht, trägt schwere Schuld. Und ja, zur Wahrheit gehört, wenn das Wörtchen „gewinnen“ denn unbedingt gebraucht werden soll: Wenn Krieg herrscht, „gewinnen“ einige: Nämlich die Kriegsprofiteure, die sich die Taschen mit dem Geld, das die Zerstörung der Rüstungsindustrie in die Kassen spült, vollstopfen. Sie beziehen: Blutgeld. Titelbild: Bundesregierung/Steffen Kugler[http://vg07.met.vgwort.de/na/ac06767bbdf24524b1cdade56be2c2e6]

9 jul 20263 min