Payment & Banking Fintech Podcast
Dana Wondra spricht mit Kemal Ahmedi von Annerton MiCAR reguliert den Kryptomarkt nicht isoliert. Gerade bei E-Geld-Token verschmelzen Krypto- und Zahlungsdiensterecht zunehmend – mit direkten Folgen für Geschäftsmodelle, Lizenzen und operative Prozesse. Seit dem 2. März 2026 gilt: Wer E-Geld-Token transferiert, braucht grundsätzlich zusätzlich eine PSD2- bzw. ZAG-Lizenz. Themen dieser Folge Artikel 48 MiCAR: Warum E-Geld-Token gleichzeitig unter die PSD2 fallen Der EBA-No-Action-Letter: Was die Übergangsphase bis März 2026 bedeutet hat Was seit dem 2. März 2026 gilt – und welche Modelle angepasst werden mussten ZAG-Lizenz oder Agent eines Zahlungsinstituts: Die zwei Wege für Kryptowerte-Dienstleister Warum PSD3 und PSR die Doppelregulierung voraussichtlich nicht auflösen werden Bei E-Geld-Token reicht eine MiCAR-Lizenz allein nicht mehr aus – die Überschneidung mit dem Zahlungsdiensterecht ist real und hat direkte operative Konsequenzen. Viel Spaß beim Hören!
846 afleveringen
Reacties
0Wees de eerste die een reactie plaatst
Meld je nu aan en word lid van de Payment & Banking Fintech Podcast community!