ÄrzteTag
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679 EpisoderDer BVKJ-Präsident Michael Hubmann wie es mit der Gesundheitspolitik für Kinder nach dem Ampel-Aus weitergehen sollte Wenn auf nationaler Ebene eine Regierung zusammenbricht, dann hat das Folgen für viele Bereiche, auch für die Gesundheitspolitik. Und wenn zugleich noch Donald Trump wieder zum US-Präsidenten gewählt wird, dann wird es vielleicht Zeit, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie (Gesundheits-)politik gestaltet werden muss, um die Menschen in ihrer Sehnsucht nach einfachen Lösungen mitzunehmen. Das dachte sich zumindest Berufspolitiker Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), angesichts der aktuellen politischen Gemengelage. Als Vertreter der Pädiater versuchte er, mit einem Brief an die BVKJ-Mitglieder nach innen die Positionen des Verbands zu verdeutlichen, auch, um so die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte nach außen als geschlossene Einheit zu präsentieren. **Pakt für Kindergesundheit und enkeltauglich Gesundheitspolitik ** Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Hubmann seine Motive, zu diesem Zeitpunkt, an dem die Gesundheitspolitik nach dem gescheiterten „Herbst der Reformen“ Lauterbachs im Reformstau feststeckt, einen „Pakt für Kindergesundheit“ und eine „enkeltauglich Gesundheitspolitik“ zu fordern. Die Forderungen sind nun auch von der Delegiertenversammlung des Verbands beschlossen worden. Das Bündnis für Kindergesundheit, hebt Hubmann im Gespräch hervor, zeichne sich dadurch aus, nicht nur um das Wohl der Pädiater besorgt zu sein, sondern „das Gemeinwohl immer im Blick“ zu haben. Am Ende gehe es nicht nur darum, „enkeltaugliche Gesundheitspolitik zu machen, sondern eine enkeltaugliche Gesamtpolitik“. Es sei in der laufenden Legislaturperiode leider nicht gelungen, „Prävention einmal gesamtgesellschaftlich zu begreifen“, so Hubmann weiter. Jeder Euro, der in Kinder investiert werde, egal ob in der Schule oder im Gesundheitssystem, gebe einen „Return on Invest“. **Jetzt gehe es darum, Prioritäten zu setzen ** Im Gesundheitssystem gebe es kein Problem mit der Geldmenge – jetzt gehe es darum, Prioritäten zu setzen. Im Podcast appelliert er, möglichst viel von den guten Ideen aus dem Reformherbst mit in die nächste Legislaturperiode zu retten. Dabei sei ein Weg, sich bei Verhandlungen in die Verhandlungspartner hineinzuversetzen. Im Vordergrund stehe eine bessere Steuerung der Patienten, wie sie etwa im Rosenheimer Modell praktiziert werde, um so die Überlastung der Praxisteams und in den Notaufnahmen zu reduzieren. Hubmann beschreibt Erfolge im Kleinen, er sieht eine Ausweitung von Hausarztzentrierter Versorgung (HZV) im Großen als mögliches Erfolgsmodell der Patientensteuerung und macht Vorschläge, wie eine bessere Verzahnung der Patientenbetreuung in den Regionen gelingen kann.
Der BVND-Chef spricht über politische Entwicklungen. Ist es richtig, wenn ein hausärztlich tätiger Diabetologe die Chronikerpauschale abrechnet, auch wenn die überweisende hausärztliche Kollegin diese Position bereits abgerechnet hat? Über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte genau diese Möglichkeit, die aktuell erlaubt ist, unterbunden werden, um eine Doppelabrechnung zu verhindern. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Toralf Schwarz, Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND), warum ein solches Verbot für Diabetologen mit hausärztlicher Zulassung existenzbedrohend hätte werden können. Ein Viertel der Umsätze hätte damit wegbrechen können. Auch deshalb sei der BVND nicht unglücklich über das Aus der Ampelkoalition im Bund, beschreibt Schwarz die Gemütslage der Diabetologen. Außerdem: Rund 40 Gesetze und Verordnungen seien zuletzt noch in der Pipeline des Gesundheitsministeriums gewesen: „Wer hätte da noch den Überblick behalten können?“, fragt Schwarz im Podcast. Immerhin hätten die Bemühungen des BVND und der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die Gesetzespläne infrage zu stellen, dazu geführt, dass Diabetologen verstärkt wahrgenommen worden seien in der Gesundheitspolitik. Darauf lasse sich aufbauen. Im Podcast beschreibt der niedergelassene Diabetologe aus Zwenkau bei Leipzig, welche Patienten zur intensiven Betreuung überhaupt in die Schwerpunktpraxen kommen, welche Auswirkungen die geplante Gesetzesregelung auf die Disease-Management-Programme hätte haben müssen und warum es in dieser Frage keinen Dissens mit dem Hausärzteverband gibt. Auch spricht er darüber, wie fachärztlich tätige Internistinnen und Internisten mit diabetologischem Schwerpunkt, die keinen Chronikerzuschlag abrechnen dürfen, auf ihre Kosten kommen.
Prozesse rund um Anträge und andere Bürokratie sorgen für Frust Die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) hat den Landesärztekammern einiges an Arbeit beschert: Zuerst waren die eigenen Weiterbildungsordnungen anzupassen – und seitdem geht es darum, dass die Weiterbildungsbefugten ihre Befugnisse erneuern. Eine aktuelle Umfrage des Verbands der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) unter seinen Mitgliedern deutet an, dass ein großer Teil der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte mit den Prozessen rund um die Anträge nicht zufrieden sind. Mehr als 500 Ärztinnen und Ärzte haben sich an der Umfrage beteiligt, gut 2.200 waren angeschrieben worden. PD Dr. Michael Weber, Präsident des VLK, beklagt im „ÄrzteTag“-Podcast, dass die Prozesse in den Landesärztekammern teilweise sehr komplex aufgebaut seien. Die Antworten der Teilnehmer zeigten beispielsweise, dass das in manchen Kammern eingeführte zweistufige Antragsverfahren auf wenig Verständnis stoße, weil es bei ohnehin knappen Personalressourcen auch noch Mehrarbeit schaffe. Rückfragen zu Angaben in Anträgen zeigten teilweise eine „übertriebene Genauigkeit“, die Dauer des Verfahrens bringe es zudem teilweise mit sich, dass Übergangsfristen gerissen würden. Und nicht immer werde das „mit Empathie“ im Sinne der Weiterbildungsbefugten und auch der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gelöst. Für die sei es eine Katastrophe, wenn die Weiterbildungsbefugnis an einer Stelle, an der sie gerade arbeiten, plötzlich nicht mehr gelte. Mit der Umfrage, die auf dem Krankenhaustag in Düsseldorf vorgestellt wird, wolle der VLK „kein Kammer-Bashing“ betreiben, betont Weber im Gespräch. Es gehe eher um einen Weckruf. Denn bei allen Vorgaben zur Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnungen, die erfüllt werden müssen: „Einige Landesärztekammern kriegen das nach den Ergebnissen der Umfrage besser gebacken als andere.“ Im Gespräch nennt Weber die Landesärztekammern, die in der Umfrage eher schlecht abgeschnitten haben. Er beschreibt auch die Probleme, die beim E-Logbuch zur Weiterbildung zutage getreten sind. Nicht zuletzt geht er darauf ein, was die Zuteilung der Leistungsgruppen an Krankenhäuser für die Weiterbildung bedeuten könnte: Weiterbildung im Verbund – ambulant und stationär – werde in den kommenden Jahren noch wichtiger werden.
Über OCA bei PBC Ein Arzneimittel könnte die Zulassung verlieren, weil es in einer Phase-4-Studie keinen Vorteil gegenüber Placebo, dafür aber Sicherheitssignale zeigt. Was nachvollziehbar und wünschenswert aussieht, empört derzeit etliche Hepatologen. Konkret geht es um Obeticholsäure (OCA), das als Ocaliva zur Zweitlinien-Therapie bei Primärer biliärer Cholangitis (PBC) zugelassen ist. Second-Line-Optionen sind bei PBC offenbar nötig: Denn etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen sprechen nur ungenügend auf die Erstlinientherapie mit Ursodesoxycholsäure (UDCA, Urso) an, sagt Professor Christoph Sarrazin im „ÄrzteTag“-Podcast. Der Internist ist am St. Josefs-Hospital (JoHo) in Wiesbaden Chefarzt der Medizinischen Klinik II und leitet das dortige Leberzentrum. Er ist Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Leberhilfe. Vor Kurzem hatte die EU-Kommission entschieden, die Zulassung von OCA zu widerrufen. Vorangegangen war eine entsprechende Empfehlung des Humanarzneiausschusses CHMP der EU-Arzneibehörde EMA Ende Juni. Der Widerruf ist zwar bis auf Weiteres vom Gericht der Europäischen Union (EuG) ausgesetzt, der Fall wirft aber auch grundsätzliche Fragen auf. Die Phase-4-Studie – 747-302, auch COBALT genannt – war eine Bedingung für die damalige Ocaliva-Zulassung. Denn initial war für OCA die Evidenzlage dünn: Es wurde zugelassen, weil unter Therapie Bilirubin und Alkalische Phosphatase (AP) sanken, was als Therapieansprechen verstanden wurde. In der randomisierten, kontrollierten Postmarketingstudie COBALT sollte der Effekt auf klinische Outcomes gezeigt werden. Der primäre Endpunkt war ein Komposit aus Tod jeder Ursache, Lebertransplantation, MELD-Score ≥15, Hospitalisierung, Varizenblutung. hepatische Enzephalopathie, spontane bakterielle Peritonitis oder unkontrollierter Aszites. Doch die Phase-4-Studie versagte: Gegenüber Placebo zeigte sich kein signifikanter Unterschied bei dem primären Endpunkt, jedoch gab es unter Verum Sicherheitssignale in Form von mehr Nebenwirkungen. Das Problem in der Studie: Probanden im Placebo-Arm haben aus Sorge, eine hilfreiche Therapie zu verpassen, entweder die Studie vorzeitig verlassen oder parallel eine OCA-Behandlung erhalten. Damit wurden die Studienbedingungen für den Kontrollarm offenbar verzerrt. Und ein ähnliches Schicksal könnte einer anderen Zweitlinientherapie drohen: Erst kürzlich wurde Elafibranor bei PBC zugelassen, ein FXR-Agonist. Auch dafür wurde eine Phase-4-Studie als Bedingung auferlegt. Im Gespräch erklärt Sarrazin, dass er Patientinnen und Patienten verstehen kann, die trotz einer Studienteilnahme „zum letzten Strohhalm“ greifen. Zwar wünsche er sich harte Evidenz, möglichst aus RCT, nur sei es auch ethisch eine „Krux“, Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung eine möglicherweise helfende Therapie zu verweigern. Erschwert wird das Problem bei seltenen Erkrankungen wie der PBC, da hier ohnehin die Zahl möglicher Probanden für Studien reduziert ist. Als Lösungsoptionen schlägt Sarrazin unter anderem andere methodische Ansätze vor: Historische oder virtuelle Kontrollgruppen könnten eine Antwort auf das Placebo-Problem sein. Allerdings, gibt der Gastroenterologe und Hepatologe zu, treten dann andere Probleme auf, etwa Störfaktoren oder ungleiche Charakteristika der Studiengruppen. Deswegen sieht er einen noch größeren Hebel in großen und unabhängig finanzierten Registern, aus denen nicht nur retrospektive Analysen gezogen, sondern Probanden für prospektive Studien randomisiert werden könnten. Dafür, so Sarrazin, müsste die Versorgungsforschung in Deutschland aber wesentlich besser ausgestattet und gefördert werden.
Ein Gespräch über Konsequenzen und Chancen des Entwurfs für eine neue Gebührenordnung „Endlich hätte das Jonglieren mit den Analogbewertungen ein Ende!“ – Es klingt fast wie ein Stoßseufzer, den Dr. Michael Klinger im „ÄrzteTag“-Podcast auf die Frage ausstößt, was er dem Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgewinnen könne. Eine neue GOÄ würde „viel mehr Rechtssicherheit in der Arzt-Patienten-Beziehung hergestellt“, so der HNO-Arzt aus Neumünster, allein dadurch, dass für die vielen neuen medizinischen Leistungen, die in den vergangenen 40 Jahren dazugekommen seien, keine Analogbewertungen mehr herausgesucht werden müssten. Klinger ist Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands und stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS). Positiv wertet er auch die neuen Möglichkeiten, die sich in der sprechenden Medizin ergeben würden, wenn die neue GOÄ in Kraft träte. „Patienten würden davon profitieren, wenn Zuwendung besser honoriert wird“, glaubt er. Klinger warnt im Gespräch davor, die neue GOÄ nochmals beim Deutschen Ärztetag Ende Mai 2025 grundsätzlich zur Diskussion zu stellen. Wenn dann die Partikularinteressen der Verbände sich durchsetzen und der Entwurf am Ende komplett durchfiele, „dann würden wir als Selbstverwaltung an Glaubwürdigkeit verlieren“, glaubt er. Ohnehin wäre der konsentierte Entwurf von PKV, Beihilfe und Bundesärztekammer ja noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wenn sich das Bundesgesundheitsministerium dazu entschlösse, den Prozess hin zur neuen GOÄ anzustoßen, dann würde ohnehin noch ein gesundheitsökonomisches Institut mit der Beurteilung der Vorschläge beauftragt, bis das neue Gebührenwerk in Kraft treten könne, werde es mindestens 2027, „und das ist schon hoch optimistisch“. Um so wichtiger sei es, dass die Verbände auf die Parteien einwirken, die GOÄneu bereits in die Wahlprogramme mit aufzunehmen, damit sie hinterher in den Koalitionsvertrag komme. Dass die neue GOÄ auf einer völlig neuen Systematik basiert, mache die Gespräche mit Beihilfe und PKV hoch komplex, räumt Klinger ein. Die Transkodierung einer Leistung von GOÄalt nach GOÄneu sei äußerst schwierig, weil es ganz neue Zuschlagsmöglichkeiten gebe – aber die alten Steigerungsfaktoren wegfielen. Die Änderungen des konsentierten Entwurfs im Vergleich zur arzteigenen, betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ, glaubt Klinger, seien bei den Ärzteverbänden nicht gut angekommen. Die GOÄ müsse horizontal gut ausgerichtet bleiben, damit die Positionen untereinander sauber vergleichbar blieben. Im Podcast spricht der HNO-Arzt auch über seine Lieblingsleistungen, die ihm in der GOÄneu besonders gefallen würden. Er ordnet ein, was der Unterschied zwischen Rennerleistungen und Pennerleistungen ist – und was das mit den Protesten aus den Verbänden gegen die GOÄ zu tun haben könnte. (ger)
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