
Vorsicht, Kunde!
Podkast av c’t Magazin
Wer einen Vertrag anbietet, ist daran gebunden – einige Unternehmen ignorieren das. Wer ein Gerät zur Reparatur schickt, hätte es gern wieder – manchmal kommt das falsche Gerät zurück. Wer einen Gutschein kauft, möchte ihn auch nutzen können – bei einigen Anbietern keine Selbstverständlichkeit. Im Podcast „Vorsicht, Kunde!“ beleuchtet c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann einen Konflikt, den ein Kunde ausfechten musste. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Kollegen Urs Mansmann und Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Die drei diskutieren die rechtlichen Aspekte und erklären, was euch in solchen und ähnlichen Fällen zusteht. Sie liefern Tipps und praktische Ratschläge, was ihr unbedingt vermeiden solltet und wie ihr euch am Besten verhaltet, um zu eurem Recht zu kommen. „Vorsicht, Kunde“, der Verbraucherschutzpodcast von c’t, alle 14 Tage freitags überall dort, wo es Podcasts gibt.
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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel auf die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche intelligenten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht. Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem: Theoretisch muss es auf Wunsch innerhalb von vier Monaten eingebaut werden. In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit der Installation, der Einbindung ins Netzwerk und der Anmeldung hinterherkommen. Die Installation funktioniert meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht das meiste schief, berichtet Urs. Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Der sollte nicht an einen festen Ablauftermin geknüpft sein, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Niklas. Dauert der Wechsel dann länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach §280 BGB einfordern. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit. Der Einbau des Smart Meter darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat, warnt Urs. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt. Weil sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten lassen, prüft und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der In¬formationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz. Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation [https://www.heise.de/-10474248] Gesetze, Regelungen, Vorlagen: § 21 Messstellenbetriebsgesetz: Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme [https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__21.html] § 49 MsbG: Verarbeitung personenbezogener Daten [https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__49.html] § 14a EnWG: Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html] Artikel 25, DSGVO: Datenschutz durch Technikgestaltung [https://dejure.org/gesetze/DSGVO/25.html] Artikel 32, DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung [https://dejure.org/gesetze/DSGVO/32.html] Broschüre der Bundesnetzagentur zu intelligenten Messsystemen [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/Flyer_iMSys.pdf?__blob=publicationFile&v=1] Vorlagen der BSI für Beschwerden [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/BeschwerdeSchlichtung/start.html]

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Wer seine Wohnung umgestaltet, oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Doch wehe, wenn das Unternehmen das Angebot als kritisch einstuft. Dann zieht es die Anzeige ein und kann danach das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren. Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Niklas. Und weist zugleich auf die Ausnahme in Artikel 22, Absatz 2 a hin. Diese greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde. Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät Urs. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden. Was Betroffene tun sollten, wenn sie von Kleinanzeigen ausgesperrt werden, diskutieren wir im Podcast. Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus [https://www.heise.de/-10437073] Nutzungsbedingungen und DSGVO: Nutzungsbedingungen von Kleinanzeigen [https://themen.kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen/] Unzulässige Aktivitäten bei Kleinanzeigen [https://themen.kleinanzeigen.de/policy/#unzulaessig] Artikel 22, DSGVO: Automatisierte Entscheidungen [https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html]

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Lotto, Sportwetten, online-Casino – Glücksspiel ist beliebt. Der Gewinn beim Glücksspiel hängt allerdings ausschließlich vom Zufall ab und ist nicht planbar. Genau dieser Zufalls unterscheidet Glücksspielen von anderen Spielen wie beispielsweise Pokern, dessen Ausgang man mit ausreichend Übung und Geschick zumindest in Teilen beeinflussen kann. Wer beim Glücksspiel gewinnt, muss auf den Geldwert, das gewonnene Auto oder andere Gewinne keine Steuern zahlen. Wer dagegen professionell spielt, etwa besagtes Pokerspiel, muss seinen Gewinn versteuern. Die Einnahmen aus Glücksspielen kommen anders als beim Poker nicht nur dem Veranstalter, sondern auch der Allgemeinheit zugute: Der Staat bekommt einen Teil der eingesetzten Gelder, um sie sinnstiftend für wohltätige Zwecke auszugeben. Wer einen Lottogewinn erbt, muss diesen anders als der ursprüngliche Gewinner im Rahmen der Erbschaftssteuer versteuern. Dabei haben Erben ein Recht auf Auszahlung, erklärt Niklas. Um etwaige Widersprüche auszuräumen, sollten Betroffene mit einem Erbschein nebst Angabe von Adresse und Kontonummer beim Vertragspartner auf sofortige Auszahlung bestehen. Etwaige Nutzerkonten der Verstorbenen sollten anschließend im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wegen Todesfall aufgelöst werden. Wird ein Konto durch einen Todesfall nicht mehr genutzt, darf es der Glücksspielanbieter erst mit Ablauf der in den AGB genannten Frist kündigen. Einige Glücksspielanbieter neigen wie bei dem im Podcast behandelten Fall von Jochen B. dazu, Erben zu verunsichern, indem sie unzutreffende Angaben machen. Wie man in solchen Fällen vorgeht, besprechen wir im Podcast. Der Fall Jochen B.: Lottohelden.de will vererbtes Guthaben behalten [https://www.heise.de/-10435019] Gesetze: Glücksspielstaatsvertrag 2021 [https://gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-gluecksspielanbieter/gesetzliche-regelungen]

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Vor dem Eingang des Supermarkts gibt es häufig freie Parkplätze für E-Autos. Verstoßen Autofahrer gegen geltendes Recht, wenn sie dort ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug parken? Wir diskutieren, welche Strafen ihnen drohen, was genau einen E-Stellplatz im öffentlichen Raum kennzeichnet und welche Möglichkeiten Ladesäulenbetreiber bei der Parkraumüberwachung haben? Solche Parkplätze müssen eindeutig als reine E-Auto-Parkplätze gekennzeichnet sein, erklärt Urs. Ein Hinweis auf die Ladesäule durch das Schild Nr. 365-65 mit zwei Ladesäulen nebst Ladekabel reicht hier nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass nur eine spezielle Beschilderung rechtlich bindend ist. So muss das blaue Parken-Schild (Nr. 314, 315) mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, um den Platz speziell für Elektrofahrzeuge zu reservieren, weiß der c’t-Redakteur. Das kann das Autosymbol mit Stecker (Nr. 1010-66) oder ein Schild mit dem Schriftzug „Elektrofahrzeug“ (Nr. 1050-33) bzw. „Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs“ (Nr. 1050-32) sein. Während in den USA öffentliche Ladesäulen häufig mit Kameras bestückt sind, ist das hierzulande nahezu ausgeschlossen. Videoüberwachung stellt jedoch einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, erklärt Rechtanwalt Niklas Mühleis. Im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unterbinden die Aufsichtsbehörden den Kameraeinsatz im öffentlichen Raum. Allenfalls regelmäßiger Vandalismus an einer Ladesäule könnte eine befristete Videoüberwachung rechtfertigen, weiß Niklas. Bei Verstößen gegen unberechtigtes Parken muss stattdessen das Ordnungsamt Knöllchen verteilen. Anonymes Laden ist anders als beim Betanken eines Benziners per Bargeldzahlung nicht möglich, da die Säule nur freigeschaltet wird, wenn man sich mit seinem Account beim Betreiber anmeldet. Deshalb ließ sich der Ladevorgang des dem Podcast zugrundeliegenden Falls von Michael J. eindeutig vom Ladesäulenbetreiber nachvollziehen. Der hatte seine Bitte um Zahlungsmöglichkeit über Monate ignoriert und ihn stattdessen aus der App ausgesperrt. Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann, was dahinter steckt, warum man E-Autos daheim nicht an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose laden sollte und welche Ladevarianten stattdessen üblich sind. Der Fall Michael J.: Ladesäulenbetreiber Aral bekommt Buchungsprobleme nicht in den Griff [https://www.heise.de/-10277691] Gesetze: §3 Elektromobilitätsgesetz: Bevorrechtigungen [https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html] §13, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__13.html] §39, Abs. 10 Straßenverkehrsordnung (StVO): Verkehrszeichen, (Zusatzzeichen für E-Fahrzeuge) [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html] § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Abs. 1g: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html] Nr. 55a Bußgeldkatalog: Bußgeld bei Parkraumverstoß [https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html]

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Auch neue Smartphones können Schäden zeigen oder ganz kaputt gehen. Reklamiert man etwaige Mängel innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist, sollte der Händler sie zügig beheben. Bei einer solchen Reklamation haben Kunden gemäß § 439 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht auf Nacherfüllung. Grundsätzlich besteht dabei die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels, also einer Reparatur, und Lieferung einer mangelfreien Sache, also eines Ersatzgeräts. Dieses Wahlrecht wird nur eingeschränkt, falls die Reparatur sehr aufwändig und damit unverhältnismäßig teuer oder nicht sinnvoll wäre, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. In solchen Fällen kann der Händler eine Reparatur verweigern und stattdessen ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitstellen. „Gleichwertig“ betrifft in diesem Fall alle maßgeblichen Eigenschaften des Gerätes, also seine Funktionalität und Leistungsfähigkeit, erklärt Niklas. Das wäre bei einem Smartphone etwa der Fall, wenn dasselbe Modell gestellt wird. Auch die Ästhetik kann je nach Gerätekategorie eine Rolle spielen. Bei Geräten mit Bildschirm sollte dieser keine Kratzer haben, sofern das reklamierte Gerät ebenfalls kratzerfrei ist. Bei Baumaschinen sind Schmutz und Kratzer dagegen eher akzeptabel. In dem im c’t-Podcast zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde ein flimmerndes Handy reklamiert und von der Werkstatt nach mehreren Anläufen ein Ersatzgerät mit deutlichen Gebrauchsspuren erhalten. Darauf wollte sich der Kunde nicht einlassen und stattdessen vom Kaufvertrag zurücktreten. Da das Smartphone ein subventioniertes Gerät mit monatlichen Abschlägen auf den Mobilfunkvertrag war, wollte der Händler die Rückgabe des Handys aber nur akzeptieren, wenn der Kunde zugleich den Mobilfunkvertrag beendet. Um welche Art von Vertrag es sich im Detail handelt, erschließt sich aus den Vertragsunterlagen nicht sofort, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Kunden solcher subventionierten Geräte sollten deshalb unbedingt die Vertragsbedingungen studieren. Zuweilen kassieren die Provider auch über die Mindestlaufzeit von zwei Jahren hinaus monatliche Abschlagszahlungen, warnt Urs. Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann außerdem, was es mit der Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistung auf sich hat und woran sich ein Sachmangel festmacht und ob sich subventionierte Smartphones heute noch lohnen. Der Fall Axel A.: O2 ignoriert Kundenrechte bei Handyvertrag [https://www.heise.de/-10375598] Gesetze: * § 434 BGB: Sachmangel [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html] * § 438 BGB: Verjährung der Mängelansprüche [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html] * § 439 BGB: Nacherfüllung [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html] * § 477 BGB: Beweislastumkehr [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html]
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