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Bundesregierung möchte China im Indopazifik herausfordern

💜17 min · I går
episode Bundesregierung möchte China im Indopazifik herausfordern cover

Beskrivelse

BlackRock-Kanzler Merz drängt Deutschland in eine geopolitische Konfrontation mit China. Mit neuen Abkommen im Indopazifik und aggressiver Handelspolitik der EU positioniert sich Berlin als transatlantischer Vasall – auf Kosten eigener Interessen. Von Sevim Dağdelen. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. NATO-Globalanspruch und deutsch-australische Vereinbarung Der Anspruch der NATO zur „globalen Machtprojektion“ (Rutte) für die USA manifestiert sich auch in den jüngsten bilateralen Vereinbarungen, die die Bundesregierung zur geopolitischen Einflussnahme im Indopazifik abgeschlossen hat. Kurz: Deutschland soll China im Indopazifik herausfordern. Die Bundesrepublik beansprucht den Indopazifik als eigene geopolitische Einflusszone. Im Ergebnis der „dritten sicherheitspolitischen Konsultationen zwischen den Außen- und Verteidigungsministerien Australiens und Deutschlands“ am 8. Juni 2026 in Berlin – auf Ministerebene mit Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius auf deutscher Seite sowie dem stellvertretenden Premierminister und Verteidigungsminister Australiens, Richard Marles, und der australischen Außenministerin Penny Wong – wurde eine „immer engere Zusammenarbeit“ auch für den „Indopazifik-Raum“ vereinbart. Deutschland und Australien erheben den Anspruch, sich um „Frieden und Stabilität in der gesamten Taiwanstraße“ kümmern zu wollen. Die Ein-China-Politik, das heißt die Anerkennung der staatlichen Integrität der Volksrepublik, wird in der gemeinsamen Erklärung unterlaufen. Deutschland und Australien haben vereinbart, „die sinnvolle Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen als Mitglied, wo Staatlichkeit keine Voraussetzung ist, und als Beobachter oder Gast, wo dies der Fall ist“, zu unterstützen. Das ist de facto eine Unterstützung des Separatismus und ein bewusster Affront gegenüber Peking. Kolonialer Anklang und Einmischung in Territorialkonflikte In China fühlen sich zu Recht viele an die Kolonialzeit erinnert und den imperialistischen Grundsatz „Teile und Herrsche“. Aber es geht nicht nur um geopolitische Herausforderungen Chinas, sondern auch um eine konkrete militärische Zusammenarbeit mit Australien, um die Bundeswehr mit einem für Ende 2026 geplanten „Streitkräfteaufenthaltsabkommen“ im Indopazifik auch militärisch in Stellung bringen zu können. Immer deutlicher schält sich der Anspruch der Bundesregierung heraus, nicht nur bis 2039 die „stärkste Armee Europas“ aufstellen zu wollen, sondern diese auch global zu positionieren. Deutschland will Weltmacht spielen, das ist die Quintessenz der deutsch-australischen Vereinbarung für den Indopazifik. In der Vereinbarung wird deutlich, dass sich Berlin und Canberra auch in die Territorialkonflikte im Südchinesischen Meer einmischen wollen. Man muss in der Geschichte weit zurückgehen, bis zu den kaiserlichen Südseekolonien wie Deutsch-Neuguinea und der Errichtung des Flottenstützpunkts in Kiautschou als Basis der Kolonisierung eines Teils Chinas, um einen vergleichbaren Machtanspruch Deutschlands feststellen zu können. Der koloniale Anspruch der Kaiserzeit wurde als Weltordnungsanspruch getarnt. In der deutsch-australischen Erklärung wird das Völkerrecht entsprechend nur als Steinbruch zur Legitimierung eigener Ansprüche instrumentalisiert. Statt den unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran zu verurteilen, spielen die Bundesregierung und ihre australischen Partner verkehrte Welt. „Die Minister verurteilten entschieden die gefährlichen Eskalationen durch Iran“, heißt es im gemeinsamen Kommuniqué. Ob die dreiste Lüge als Wahrheit deklariert wird, sei dahingestellt. Die Weltordnungsmacht in spe nimmt es jedenfalls mit der Wirklichkeit nicht so genau. Handelskrieg gegen China Auch handelspolitisch stehen alle Zeichen auf Sturm. Es drängt sich der Eindruck auf, als ließen sich Bundesregierung und EU von den USA die nächste Konfrontation zum eigenen Schaden aufnötigen – diesmal gegen China. Es könnte eine existentielle Entscheidung für die Wirtschaft in der EU werden. Vor dem EU-Gipfel, der am 18. Juni über mögliche Strafmaßnahmen gegen China entscheiden soll, positionieren sich die Brüsseler Entscheidungsträger denkbar aggressiv. Der Vorsitzende der größten Parlamentariergruppe im Europäischen Parlament, Manfred Weber von den deutschen Christdemokraten, eröffnete am 8. Juni einen regelrechten verbalen Krieg gegen China. „Die Zeit der Naivität ist vorbei“, sagte Weber einer deutschen Boulevard-Zeitung und forderte Zölle gegen chinesische Produkte sowie einen Ausschluss chinesischer Unternehmen beim Aufbau der neuen 6G-Technologie. Was aber als Verteidigung nationaler Interessen daherkommt, ist in Wirklichkeit allein das Bedienen von US-Unternehmen. Manfred Weber ist glühender Transatlantiker und Mitglied der Atlantikbrücke, einer Lobbyorganisation für die Durchsetzung von US-Interessen in Deutschland und Europa. „Entweder wir wehren uns, oder China macht Teile unserer Industrie platt“, mit diesen Worten ruft Weber zum Angriff auf die Handelsbeziehungen mit China auf. Es bleibt abzuwarten, wie viel Restvernunft die EU-Spitzen am 18. Juni beweisen werden. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit ist Skepsis angebracht. Die Bundesregierung hat sich jedenfalls entschieden, als treuer Vasall der USA zum eigenen Verderb nach Russland jetzt auch China herausfordern zu wollen. Beim deutschen Griff nach der Weltmacht allerdings gilt das Wort von Marx aus dem 18. Brumaire: > „Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce.“ Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

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Bundesregierung möchte China im Indopazifik herausfordern

BlackRock-Kanzler Merz drängt Deutschland in eine geopolitische Konfrontation mit China. Mit neuen Abkommen im Indopazifik und aggressiver Handelspolitik der EU positioniert sich Berlin als transatlantischer Vasall – auf Kosten eigener Interessen. Von Sevim Dağdelen. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. NATO-Globalanspruch und deutsch-australische Vereinbarung Der Anspruch der NATO zur „globalen Machtprojektion“ (Rutte) für die USA manifestiert sich auch in den jüngsten bilateralen Vereinbarungen, die die Bundesregierung zur geopolitischen Einflussnahme im Indopazifik abgeschlossen hat. Kurz: Deutschland soll China im Indopazifik herausfordern. Die Bundesrepublik beansprucht den Indopazifik als eigene geopolitische Einflusszone. Im Ergebnis der „dritten sicherheitspolitischen Konsultationen zwischen den Außen- und Verteidigungsministerien Australiens und Deutschlands“ am 8. Juni 2026 in Berlin – auf Ministerebene mit Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius auf deutscher Seite sowie dem stellvertretenden Premierminister und Verteidigungsminister Australiens, Richard Marles, und der australischen Außenministerin Penny Wong – wurde eine „immer engere Zusammenarbeit“ auch für den „Indopazifik-Raum“ vereinbart. Deutschland und Australien erheben den Anspruch, sich um „Frieden und Stabilität in der gesamten Taiwanstraße“ kümmern zu wollen. Die Ein-China-Politik, das heißt die Anerkennung der staatlichen Integrität der Volksrepublik, wird in der gemeinsamen Erklärung unterlaufen. Deutschland und Australien haben vereinbart, „die sinnvolle Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen als Mitglied, wo Staatlichkeit keine Voraussetzung ist, und als Beobachter oder Gast, wo dies der Fall ist“, zu unterstützen. Das ist de facto eine Unterstützung des Separatismus und ein bewusster Affront gegenüber Peking. Kolonialer Anklang und Einmischung in Territorialkonflikte In China fühlen sich zu Recht viele an die Kolonialzeit erinnert und den imperialistischen Grundsatz „Teile und Herrsche“. Aber es geht nicht nur um geopolitische Herausforderungen Chinas, sondern auch um eine konkrete militärische Zusammenarbeit mit Australien, um die Bundeswehr mit einem für Ende 2026 geplanten „Streitkräfteaufenthaltsabkommen“ im Indopazifik auch militärisch in Stellung bringen zu können. Immer deutlicher schält sich der Anspruch der Bundesregierung heraus, nicht nur bis 2039 die „stärkste Armee Europas“ aufstellen zu wollen, sondern diese auch global zu positionieren. Deutschland will Weltmacht spielen, das ist die Quintessenz der deutsch-australischen Vereinbarung für den Indopazifik. In der Vereinbarung wird deutlich, dass sich Berlin und Canberra auch in die Territorialkonflikte im Südchinesischen Meer einmischen wollen. Man muss in der Geschichte weit zurückgehen, bis zu den kaiserlichen Südseekolonien wie Deutsch-Neuguinea und der Errichtung des Flottenstützpunkts in Kiautschou als Basis der Kolonisierung eines Teils Chinas, um einen vergleichbaren Machtanspruch Deutschlands feststellen zu können. Der koloniale Anspruch der Kaiserzeit wurde als Weltordnungsanspruch getarnt. In der deutsch-australischen Erklärung wird das Völkerrecht entsprechend nur als Steinbruch zur Legitimierung eigener Ansprüche instrumentalisiert. Statt den unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran zu verurteilen, spielen die Bundesregierung und ihre australischen Partner verkehrte Welt. „Die Minister verurteilten entschieden die gefährlichen Eskalationen durch Iran“, heißt es im gemeinsamen Kommuniqué. Ob die dreiste Lüge als Wahrheit deklariert wird, sei dahingestellt. Die Weltordnungsmacht in spe nimmt es jedenfalls mit der Wirklichkeit nicht so genau. Handelskrieg gegen China Auch handelspolitisch stehen alle Zeichen auf Sturm. Es drängt sich der Eindruck auf, als ließen sich Bundesregierung und EU von den USA die nächste Konfrontation zum eigenen Schaden aufnötigen – diesmal gegen China. Es könnte eine existentielle Entscheidung für die Wirtschaft in der EU werden. Vor dem EU-Gipfel, der am 18. Juni über mögliche Strafmaßnahmen gegen China entscheiden soll, positionieren sich die Brüsseler Entscheidungsträger denkbar aggressiv. Der Vorsitzende der größten Parlamentariergruppe im Europäischen Parlament, Manfred Weber von den deutschen Christdemokraten, eröffnete am 8. Juni einen regelrechten verbalen Krieg gegen China. „Die Zeit der Naivität ist vorbei“, sagte Weber einer deutschen Boulevard-Zeitung und forderte Zölle gegen chinesische Produkte sowie einen Ausschluss chinesischer Unternehmen beim Aufbau der neuen 6G-Technologie. Was aber als Verteidigung nationaler Interessen daherkommt, ist in Wirklichkeit allein das Bedienen von US-Unternehmen. Manfred Weber ist glühender Transatlantiker und Mitglied der Atlantikbrücke, einer Lobbyorganisation für die Durchsetzung von US-Interessen in Deutschland und Europa. „Entweder wir wehren uns, oder China macht Teile unserer Industrie platt“, mit diesen Worten ruft Weber zum Angriff auf die Handelsbeziehungen mit China auf. Es bleibt abzuwarten, wie viel Restvernunft die EU-Spitzen am 18. Juni beweisen werden. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit ist Skepsis angebracht. Die Bundesregierung hat sich jedenfalls entschieden, als treuer Vasall der USA zum eigenen Verderb nach Russland jetzt auch China herausfordern zu wollen. Beim deutschen Griff nach der Weltmacht allerdings gilt das Wort von Marx aus dem 18. Brumaire: > „Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce.“ Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

💜1I går7 min
episode „Frontalangriff auf demokratische Meinungsfreiheit“ cover

„Frontalangriff auf demokratische Meinungsfreiheit“

Macht der Verfassungsschutz „Jagd auf politisch engagierte Jugendliche“? Das sagt der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher des BSW im brandenburgischen Landtag, Niels-Olaf Lüders, wie die Berliner Zeitung berichtet [https://www.berliner-zeitung.de/article/wehrpflicht-brandenburger-ministerium-verschickt-warnung-vor-schulstreik-bewegung-an-schulen-10066301]. Jugendliche, die gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf die Straße gingen, würden „unter Extremismusverdacht gestellt“. Lüders spricht davon, dass Schulleiter zu „Hilfssheriffs des Verfassungsschutzes“ degradiert würden, und sieht einen „Frontalangriff auf die demokratische Meinungsfreiheit“. Der Anlass für die scharfe Kritik: Das Bildungsministerium hat laut Berliner Zeitung ein Warnschreiben vom Verfassungsschutz an die Schulen geschickt. Was ist da los? Von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Schulen in Brandenburg haben einen Brief vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erhalten. In dem Schreiben ist eine Warnung enthalten. Die Schulstreiks gegen eine neue Wehrpflicht seien einer „fortlaufenden Instrumentalisierung“ durch „Linksextremisten“ ausgesetzt. Eine politische Bewertung durch das Ministerium liege aber dem Schreiben nicht zugrunde. Es gehe lediglich darum, relevante Informationen des Verfassungsschutzes den Schulen nicht vorzuenthalten, so das Ministerium gegenüber der Berliner Zeitung. In dem Zeitungsartikel heißt es: > „Das Ministerium sei verpflichtet, für die Schulen relevante Hinweise anderer Behörden weiterzugeben. Schulleitungen müssten auf einer derartigen grundsätzlichen Kenntnislage die konkrete Situation vor Ort im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einschätzen können. Eine politische Positionierung sei damit nicht verbunden.“ Das BSW sieht in dem Vorgehen eine Ungeheuerlichkeit. Das Bildungsministerium agiere als „Postbote für Geheimdienste“, sagte der bildungspolitische Sprecher Falk Peschel laut Berliner Zeitung. Die Schulen des Landes sollten „Orte des offenen, angstfreien Austauschs sein, keine Überwachungszonen des Staates“. Genau diese Gefahr bestehe aber, wenn Lehrer angehalten würden, ihre Schüler zu melden. Wie die Berliner Zeitung schreibt, geht das Bundesamt für Verfassungsschutz davon aus, dass „vor allem dogmatische Linksextremisten“ die Debatte um den neuen Wehrdienst als „vielversprechende Möglichkeit“ sehen würden. Und das Innenministerium Schleswig-Holstein beruft sich auf Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz, das die Lage ähnlich einstuft. Deutlich wird: Die Schülerstreiks werden negativ gerahmt. Wie real Einflüsse aus angeblich linksextremistischen Kreisen tatsächlich sind, sei dahingestellt. Fakt ist: Viele junge Leute wollen sich nicht zur Speerspitze einer neuen Wehrpflicht machen lassen, während die Politik die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgibt. Ihren Protest bringen sie im besten demokratischen Sinne auf die Straße. Tatsache ist aber auch: Der Politik ist der Protest ein Dorn im Auge. Und schon präsentieren die Geheimdienste einen Extremismuseinfluss. Dass hierbei die Informationen von den Diensten zum Ministerium und vom Ministerium zu den Schulen laufen, lässt tief blicken. Vordergründig lässt sich nachvollziehen, dass Schulen vor radikalen Einflüssen – belassen wir es an dieser Stelle nur bei der Erwähnung des Wortes „radikal“, ohne den Begriff näher zu definieren – gewarnt werden müssen. Andererseits ist gerade bei Protesten, die eine vorherrschende politische Stoßrichtung im Auge haben, Vorsicht angebracht. Denn: Der Extremismusverdacht wiegt schwer. Er kann auch politisch instrumentell erhoben werden, um einen Protest zu diskreditieren. Eine Frage stellt sich, die sich aber nur aus dem Innern der Schulen beantworten lassen wird: Wie gehen die Schulleiter und die Lehrer mit diesem Schreiben um? Titelbild: privat[http://vg09.met.vgwort.de/na/258a8b1c81194885a60810ce5d24e1b4]

💜1I går5 min
episode Reiche, Superreiche und linke Denkfehler cover

Reiche, Superreiche und linke Denkfehler

Dass in vielen Ländern und allen voran in Deutschland in den letzten Jahrzehnten die Vermögensschere grotesk auseinandergeht, ist unumstritten. Ebenso unumstritten ist es, dass die Vermögenden in Relation zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit viel zu wenig zur Finanzierung des Allgemeinwohls beitragen und zu wenig Steuern zahlen. Geld fehlt an allen Ecken und Kanten, warum es nicht einfach den Reichen wegnehmen? Derartige Gedanken sind vor allem in der politischen Linken sehr populär. Doch der Teufel steckt hier wie so oft im Detail. Das Thema ist zu komplex für populistische Schnellschüsse. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Heute hat der geschätzte Kollege Frank Blenz auf den NachDenkSeiten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152024] die Ideen des französischen Ökonomen Gabriel Zucman vorgestellt. Zucman fordert unter anderem eine Vermögenssteuer in Höhe von zwei Prozent ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro. Das klingt natürlich erst einmal gut und richtig. In ein ähnliches Horn stößt regelmäßig der Noch-Linkspartei-Vorsitzende Jan van Aken, der in Deutschland „die Milliardäre abschaffen“ [https://www.youtube.com/watch?v=_iMmwTAKlDA] will. Auch ihm ist für diese forsche Aussage sicher viel Applaus von seiner Zielgruppe sicher. Intellektuell bewegt sich diese Forderung jedoch auf dem Niveau des vielfach kolportierten Ausspruchs von Teilnehmerinnen an Schönheitswettbewerben, die sich den Weltfrieden wünschen. Ja, allerliebst – wer könnte ihnen da widersprechen? Aber zurück zum Thema Vermögen. Was ist Vermögen, und wie setzen sich die großen Vermögen zusammen, von denen wir hier sprechen? Hier ist Differenzierung angebracht. Natürlich gibt es sie, die schnöseligen Millionen- und Milliardenerben, deren Vorfahren beispielsweise mal vor vielen Generationen ein Unternehmen gegründet und aufgebaut haben, das dann irgendwann von einem Großkonzern aufgekauft und übernommen wurde. Der daraus resultierende Kapitalstock wird seitdem von einem Family Office verwaltet und gemehrt, die Erben leben von der üppigen „Apanage“, dem Zinsertrag aus diesem Kapitalstock. Keine Frage – es wäre wünschenswert, würde man diese Privatiers stärker als heute zur Finanzierung des Allgemeinwesens heranziehen. Doch nicht jeder Reiche und Superreiche ist Privatier. Gerade in Deutschland besteht das wirtschaftliche Rückgrat – mit sinkender Tendenz – immer noch aus Unternehmen, die vom Inhaber oder dessen Familie geführt werden. In Deutschland gibt es rund drei Millionen inhabergeführte Unternehmen, von der Dönerbude um die Ecke bis zum Hidden Champion im Maschinenbau mit mehreren Zehntausend Angestellten. Nach Angaben von Lobbyverbänden – die wir an dieser Stelle nur schwer kontrollieren können – ist jedes dritte Großunternehmen in Deutschland, das mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht, ein Familienunternehmen. Die Familien, die diese Unternehmen besitzen, dürften per Definition allesamt zu der Gruppe gehören, die man landläufig als „die Reichen“ oder gar „die Superreichen“ bezeichnet. Dass auch diese Unternehmer mehr zur Finanzierung des Allgemeinwohls beitragen sollten, soll hier gar nicht abgestritten werden. Die entscheidende Frage sollte nur lauten: Wie ist dies zu bewerkstelligen, ohne die Volkswirtschaft als Ganzes und damit die Basis unseres Wohlstandes zu schädigen? Und diese Frage ist alles andere als profan. Dazu ein kleines Beispiel: Wir haben drei Unternehmen, die alle ein vergleichbares Produkt herstellen. Unternehmen A gehört zu 100 Prozent dem Firmengründer. Unternehmen B gehört zu 100 Prozent einem Norweger. Unternehmen C ist eine Aktiengesellschaft, deren Anteilseigner amerikanische Finanzkonzerne sind. Nun beschließt die deutsche Politik, Reiche und Superreiche mit einer zweiprozentigen Vermögenssteuer zu belegen. Der Besitzer von Unternehmen A müsste diese Steuer aus dem laufenden Betrieb finanzieren. Sein Vermögen ist schließlich das Unternehmen. Er müsste also jährlich zwei Prozentpunkte seiner Eigenkapitalrendite – zusätzlich zu allen anderen Steuern und Abgaben – an den Fiskus abführen. Darüber kann man gerne diskutieren. Das Problem ist jedoch, dass sein Konkurrent, das Unternehmen B, diese zusätzliche Steuer nicht abführen muss, schließlich ist der Besitzer kein Deutscher und unterliegt demnach auch nicht der deutschen Vermögenssteuer. Auch Unternehmen C muss nichts zahlen, gehört es doch Kapitalgesellschaften, die ohnehin nicht vermögenssteuerpflichtig wären und zudem im Ausland sitzen. Was wären die mittel- bis langfristigen Folgen einer solchen über das Knie gebrochenen Vermögenssteuer? Sagen wir es mal so: In den Konzernzentralen des Finanzkonzerns BlackRock oder der Beteiligungsgesellschaft Blackstone würden sicher die Sektkorken knallen. Für klassisch inhabergeführte Unternehmen in Deutschland wäre dies hingegen ein vollkommen kontraproduktiver Wettbewerbsnachteil. Standortpolitisch wäre eine solche einseitige Benachteiligung deutscher Unternehmen wohl eine der dümmsten Ideen, die man sich vorstellen kann. Und im real existierenden Kapitalismus wäre dies noch nicht einmal ein Kollateralschaden, da so faktisch ausschließlich „die Falschen“ besteuert würden. Der oben erwähnte Privatier kann durch allerlei legale und halblegale Tricks seinen virtuellen Vermögensstock nämlich recht problemlos außer Landes bringen und dem deutschen Fiskus entziehen. Das ist bei einem echten, produzierenden Unternehmen nicht so ohne Weiteres möglich und wenn doch, dann verschwinden auch die Arbeitsplätze mit ihm. In beiden Fällen ist dies keine sinnvolle Option. Ähnlich verhält es sich mit van Akens Milliardären. Nehmen wir zur Verdeutlichung mal den Lidl-Besitzer Dieter Schwarz, dessen Vermögen von Forbes auf rund 60 Milliarden Euro geschätzt wird. Nun hat Herr Schwarz natürlich nicht wie die Comic-Ente Dagobert Duck einen riesigen Geldspeicher, aus dem der Staat einfach 59 Milliarden Euro herausnehmen könnte, um aus dem Multimilliardär einen Multimillionär zu machen. Das Vermögen steckt vielmehr zum übergroßen Teil im Unternehmen. Was will Jan van Aken da machen? 59 von 60 Lidl-Filialen verstaatlichen? Unabhängig davon, dass dafür die rechtliche Basis fehlt: Wie soll das konkret gehen? In der Praxis würde dann wahrscheinlich ein US-Finanzkonzern den gesamten Konzern übernehmen. Ich bin sicher kein Freund von Superreichen oder Großkonzernen, aber als ökonomisch denkender Mensch fehlt mir jegliche Fantasie, wie man eine solche Enteignung vornehmen sollte, ohne damit einen gigantischen Schaden für die Allgemeinheit anzurichten. Soll man also gute Miene zum bösen Spiel machen und dem Auseinanderklaffen der Vermögensschere tatenlos zusehen? Natürlich nicht. Man sollte sich nur vor allzu einfachen Brachiallösungen hüten. Ein möglicher Ansatzpunkt wären beispielsweise die Dividenden bzw. die Summen, die Anteilseigner, Unternehmer, Vermieter und sonstige Menschen mit nennenswerten Zinseinkünften dem Kapitalstock oder eben dem Unternehmen zur persönlichen Nutzung entziehen. Wenn der Privatier sich z.B. zum Unterhalt seiner Luxusyacht und seiner Villen jedes Jahr fünf Millionen Euro aus dem Familienvermögen auszahlen lässt, ist diese Summe selbstverständlich für den Fiskus greifbar – nicht über die Vermögens-, sondern über die Einkommenssteuer. Und hier sind der Fantasie in der Tat keine Grenzen gesetzt. Warum sollte man z.B. Einkommen ab beispielsweise einer Million Euro nicht mit einem Steuersatz von 75 Prozent belegen? Und warum werden Einkünfte aus Kapital heute geringer besteuert als Einkünfte aus eigener Arbeit? Und selbstverständlich sind auch Vermögen als solche durchaus besteuerbar. Hier wird es aber kompliziert. Die alte Vermögenssteuer ist ja vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden, weil unterschiedliche Vermögensarten – damals ging es um das Immobilien- und das Unternehmensvermögen – unterschiedlich bewertet wurden. Besonders wichtig wäre es jedoch hierbei, dass man darauf achtet, deutsche Unternehmer nicht einseitig gegenüber Kapital-, Finanz- und Beteiligungsgesellschaften, vor allem aus den USA, zu benachteiligen. Auch wenn es populär ist, sich auf Personen zu kaprizieren – viel sinnvoller und wichtiger wäre es, große Unternehmen stärker zu besteuern; egal ob sie Privatpersonen oder Beteiligungs- und Kapitalgesellschaften gehören. Es leuchtet nicht ein, warum der deutsche Unternehmer, der vielleicht sogar namentlich für sein Unternehmen haftet und Arbeitsplätze schafft, nun stärker zur Finanzierung des Allgemeinwohls herangezogen werden soll als die auf der gesamten Welt verteilten Großaktionäre von Aktiengesellschaften. Wünschen wir uns – als Gesellschaft – nicht gerade das Modell des klassischen Unternehmers, der Arbeitsplätze schafft und standorttreu ist? Doch wenn wir schon so weit sind, stoßen wir gleich auf die nächsten Probleme. Wie können wir solche globalen Unternehmen überhaupt adäquat besteuern? Unser heutiges Steuersystem stammt im Kern aus dem 19. Jahrhundert. Dass globale Konzerne ihre Gewinne und Vermögenswerte durch simple Bilanzkosmetik heute dorthin verschieben können, wo wenig oder gar keine Steuern anfallen, ist in diesem System nicht vorgesehen. Wenn wir also die Stellschrauben dieses alten Systems bemühen, werden wir meist nur derjenigen habhaft, die nach den alten Regeln spielen – also ihr Unternehmen vor Ort selbst betreiben und in Deutschland steuerpflichtig sind. Das kann aber – egal ob reich oder superreich – nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Viel sinnvoller wäre es doch, dem Steuersystem ein Update zu verpassen. Wenn wir über Superreiche sprechen, sprechen wir ja auch in der Regel nicht vom biederen schwäbischen Maschinenbauer, sondern von den wirklich unanständigen Tech-Milliardären, die aber bekanntlich nicht einmal Deutsche sind und bei einer deutschen Vermögenssteuer daher ohnehin nicht steuerpflichtig wären. Wenn wir schon die Herren Musk, Bezos, Zuckerberg, Thiel oder Ellison nicht direkt besteuern können, so können wir die Quelle ihres Reichtums sehr wohl besteuern. Und da gäbe es in der Tat so einige Ideen. Man könnte eine Digitalsteuer auf Umsätze erheben, man könnte eine Gewinnsteuer nach nationalem Umsatzanteil einführen, man könnte eine Datensteuer, eine Plattformabgabe, eine Besteuerung von Marktbeherrschung und so vieles andere einführen. Aber ja, jedes dieser Modelle ist kompliziert und politisch sicher nicht einfach umzusetzen. Da ist es natürlich leichter, dem Wähler einfache „Lösungen“ vorzugaukeln. Titelbild: Tartila / Shutterstock[http://vg07.met.vgwort.de/na/f1e691d0e45a4426838892e969ec2216]

💜1I går11 min
episode Die Superreichen wären endlich auch mal dran – oder nicht? cover

Die Superreichen wären endlich auch mal dran – oder nicht?

Eine Hoffnung weckende Zeile las ich in einem Buch, welches ich vor einiger Zeit in den Händen hielt: „Warum Milliardäre zu wenig Steuern zahlen und wie wir das ändern.“ Der Satz stammt von Gabriel Zucman, ein französischer Ökonom, der in seiner Publikation „Reichensteuer – Aber richtig!“ die Verteilungsungerechtigkeit in den kapitalistischen, westlichen Gesellschaften kritisiert. Zucman sieht das Handeln der Reichen und Superreichen und die Untätigkeit der Regierenden dagegen als deren Ursache. Doch folgen kaum Taten für Veränderungen, obwohl es Konzepte dagegen gäbe. So wie Zucmans Vorschläge. Die Mächtigen verhindern diese – immer noch. Ein Zwischenruf von Frank Blenz. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Superreichen leben ihre Gier aus. Warum? Weil man sie lässt „Reich, reicher, superreich“ hat mein geschätzter Kollege NachDenkSeiten-Autor Ralf Wurzbacher seinen Artikel in der Zeitung junge Welt überschrieben, eine feine lyrische Kurzbeschreibung zum Mehr, Mehr, Mehr. Warum? Weil sie es können, weil sie nicht (!) limitiert werden. Und wenn doch, geschieht das halbherzig. Einen kleinen Beitrag leistet die Ober-Ober-Oberschicht da, ein wenig Charity gibt es als Sahnehäubchen dort, so der Eindruck. Ansonsten herrscht in modernen Zeiten Mittelalter. Ich las vor Kurzem, dass extremer Reichtum eines der größten Übel unserer Zeit sei. Milliardäre zerstörten mit ihrer Gier die Gesellschaften. Ihr Vermögen sei das Ergebnis ihrer Weigerung, zu teilen. Viele „normale“ Menschen spüren diese Weigerung, sie leiden darunter. Sie fordern, so kann es nicht weitergehen. Sie spüren ihre Ohnmacht, weil Änderungen der Zustände nicht in Sicht sind und sogar konsequent verhindert werden, und zwar von unseren Regierungen, die wir gewählt haben. Die Reichen sind mächtig. Die ihnen folgende Regierung lässt sie gewähren. Ein Projekt: die Zucman-Steuer Die Reichen werden immer reicher. Unsere Regierung, nach Eid für das Wohl des Volkes zuständig, sorgt dafür. In einem Aufsatz der Partei Die Linke las ich, dass die meist regierende CDU Politik für die Superreichen mache und in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt habe, dass Superreiche und Konzerne immer weniger Steuern zahlten und durch Schlupflöcher massiv entlastet würden. Soll das nach diesen „Regeln“ einer geradezu direkten Umverteilung von öffentlichem Eigentum in private Hände heißen, am Ende bleibt den vielen, den nicht reichen Mitbürgern nichts? Soll das ernsthaft das Ende der Geschichte sein? Ich denke an Bertolt Brecht: „Reicher Mann und armer Mann standen da und sah’n sich an. Und der Arme sagte bleich: Wär’ ich nicht arm, wärst du nicht reich.“ Viele Menschen wollen Lösungen gegen die Entwicklung, sie sind empört und wollen sich diesem Zustand nicht beugen. Es gibt einen Lichtblick. Ein Blick nach Frankreich. Das kleine hellblaue Buch „Reichensteuer – Aber richtig!“ nahm ich, als hielte ich ein Manifest in den Händen. Vielleicht findet sich Zuversicht, dachte ich. Schnell war ich ernüchtert, weil Gabriel Zucman kluge Sachen von sich gab, zwischen den Zeilen seine Ohnmacht aber der meinen glich. Von Zucman las ich etwas von einem Gefühl eines Aufruhrs, die Superreichen seien endlich mal dran – und sogar, wie das ansatzweise ginge. Wie wäre es mit Innehalten, sich wirklich in die Gesellschaft einbringen, abgeben statt aussaugen? Fiskalisch endlich fair Kasse machen – für alle. Meinen Freund und Frankreichkenner Sebastian Chwala fragte ich nach Zucman, der mir darauf schrieb: > „Der französisch-amerikanische Ökonom Gabriel Zucman ist im Vergleich zu seinem Kollegen Thomas Piketty in Deutschland eher unbekannt. Dabei arbeiteten beide in der Vergangenheit nicht nur eng zusammen, sondern nahmen in den vergangenen Jahren auch beide gemeinsam Einfluss auf die wirtschaftspolitischen Debatten in Frankreich und den USA. Wie Piketty untersucht Zucman die schädlichen volkswirtschaftlichen und demokratischen Tendenzen in den westlichen kapitalistischen Staaten. Zucman unterstützte deshalb wie Piketty mit seiner ökonomischen Expertise die geeinte politische Linke bei ihren Wahlkampagnen für die französischen Parlamentswahlen 2022 und 2024.“ Bemerkenswert: Zucman kam in die Schlagzeilen mit seinen Ideen, die selbst im französischen Parlament auf die Tagesordnung gesetzt wurden. Chwala: > „In Frankreich bestimmte er im Herbst 2025 während der Haushaltsdebatte des Parlaments die Schlagzeilen, als er Pate stand für die sogenannte „Zucman-Steuer“, welche Milliarden Mehreinnahmen für den französischen Staat versprach. Eine generelle Steuer auf Vermögen über 100 Millionen Euro in Höhe von 2 Prozent.“ Das klingt gut, gerade weil die Regierung bisher die Superreichen gewähren lässt mit ihren reichenfreundlichen Beschlüssen. Chwala: > „Aktuell gibt es in Frankreich nur eine wirkungslose Steuer auf Immobilienbesitz, nachdem die „macronitische“ Regierung eine generelle Vermögenssteuer abgeschafft hat. Zucman bestreitet nicht, dass die 2-Prozent-Forderung zu niedrig angesetzt sein könnte, sieht eine solche Steuer aber als ersten Schritt für die Wiedereinführung allgemeiner Vermögenssteuern, die in Frankreich heute durch zahlreiche Steuerlücken, wie zum Beispiel Stiftungen, umgangen werden kann.“ Was wurde aus der Zucman-Steuer? Wie reagieren die Gierigen auf Zucman? Allein 145 Milliardäre zählt Frankreich heute, 16 waren es vor dreißig Jahren, schrieb die NZZ [https://www.nzz.ch/international/der-geldadel-in-frankreich-hat-sich-rasant-vermehrt-jetzt-soll-er-das-haushaltsloch-stopfen-ld.1910449]. Chwala: > „Zucman wurde für diese Steuerpläne verständlicherweise scharf aus dem Lager der französischen Milliardäre kritisiert, die ihn kommunistischer Umtriebe verdächtigten. Insbesondere die linke Partei „La France insoumise“ (LFI) griff Zucmans Forderungen auf, während die Sozialdemokratie zögerlich blieb.“ Was wurde aus der Zucman-Steuer? Man kann es erahnen … Chwala: > Letztendlich verwarfen die Abgeordneten Zucmans Vorschläge. Den Ausschlag dafür gaben die Stimmen des unternehmerfreundlichen ultrarechten „Rassemblement national“ (RN).” Milliardäre sollte es nicht mehr geben, weil sie dem Gemeinschaftsprojekt schaden? Wie schön klingt das im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, in weiteren würdevollen Aufsätzen über unsere Gesellschaft: demokratisch, frei, sozial, die Würde des Menschen als unantastbar betrachtend, unser Zusammensein als ein Gemeinschaftsprojekt definierend. Alle bringen sich ein, man teilt, man hilft sich. Das Wort „Solidargemeinschaft“ ist schön. Die große Zahl all der hehren Worte ist für mich in Wahrheit nur ein Beleg, dass der echte Mut für längst notwendige Regeln für das Wohl aller Menschen und für den Erhalt des Gemeinschaftsprojekts fehlt. Die Akteure, die wir dazu beauftragen, stellen die nicht auf. Wir nennen uns Demokratie, Solidargemeinschaft. Doch wir sind anderes. Das Fehlen von dazugehörenden und umgesetzten (!) Regeln ist Realität. Es gilt das Recht der Stärkeren. Deren freie Fahrt verantworten die politischen Eliten. Das Ergebnis: ausufernder finanzieller und materieller Reichtum, der zu enormer Macht und Machtmissbrauch führt. Ich finde: Die Macht nutzen Superreiche nicht, ein Beispiel, um Kindern würdevolle Bedingungen, Bildung, soziale Sicherheit, Teilhabe, Zukunftsgewissheit, Frieden usw. zu ermöglichen. Das allein muss reichen: Ein wenig Mäzen sein da, Sponsoring hier und eine Spende dort. Die Devise lautet weiter: reich, reicher, superreich. Das wird nicht nur abgelehnt. Schauen wir uns um, manche Leute kriegen den Mund vor Bewunderung nicht zu: Mega! Und siehe da: Bald wird es den ersten Menschen geben, der die Welt zwar nicht rettet, aber dafür der erste Billionär sein wird, das bedeutet 1.000-mal Milliardär sein! Irre. Dieser Mann ist schon hundertfacher Milliardär, US-Unternehmer, einer, der es mit sozialen Standards, staatlichen Einrichtungen, Vorsorge, Fairness, mit Umwelt und Gesetzen, mit dem Gemeinschaftsprojekt nicht so hat. Ein Mann mit extremem Reichtum, ein Mann der Weigerung, zu teilen und sich ins Gemeinschaftsprojekt „moderne Gesellschaft“ einzubringen. Wie wäre es mit der Schlussfolgerung, Milliardäre sollte es nicht mehr geben, weil sie dem Gemeinschaftsprojekt schaden? Dafür brauchen wir wirksame Mittel der Limitierung und Fairness Die Not der Welt hat viele Gründe, einer davon: Immer reicher werden die Reichen, die ihr Eigentum, ihre Möglichkeiten, ihre Kompetenzen der Welt entziehen. Möglich macht das unsere Klassengesellschaft, die nach oben hin keine wirksamen Schranken hat, das unverhältnismäßige Anhäufen von Eigentum und den folgenden Machtüberfluss zu bremsen, zu begrenzen, zu deckeln. Wir brauchen wirksame Mittel, die einfache Namen haben: Bremsen, Grenzen, Deckel, Limits. Tatsächlich hören wir Bürger im Alltag derlei Begriffe: Mietendeckel oder Benzinpreisbremse. Diese Mittel würden bei effektiver Anwendung für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Wir brauchen Limits, solche zum Beispiel, dass lebenswichtige Bereiche nicht Objekte für Profit sein dürfen: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Energie. Wieder las ich bei der Partei Die Linke Interessantes: Vermögenssteuer wiedereinführen. Ein ansteigender Steuersatz. Eine einmalige Vermögensabgabe zur Bewältigung der Folgen von Krieg und Krisen für die Reichsten. Wer mehr hat, zahlt einen höheren Satz. Eine gerechte Erbschaftsteuer. Eine gerechte Einkommenssteuer, besonders hohe Einkommen wären stärker zu besteuern. Kapitalerträge sollten wie Arbeitseinkommen besteuert werden. Man kann ja mal drüber diskutieren, dachte ich. Apropos Gerechtigkeit: Ich blicke noch mal nach Frankreich, zu Gabriel Zucman, der feststellt, dass die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse faire Regeln und echte Regulierung brauchen. Freiwillig geben die Reichen nicht ab, freiwillig lassen sie nicht ab davon, mehr und mehr und mehr anzuhäufen und nach unten zu treten. Sein Befund ist, dass gerade diese Mitbürger, die unvorstellbare Vermögen (und Einfluss) angehäuft haben, keinen entsprechend angemessenen Beitrag für die Gesellschaft, für das Gemeinschaftsprojekt leisteten. Sie entziehen sich der Gesellschaft, sie nutzen sie aus, sie verachten sie. Was Wunder, Zucman wurde vom reichsten Franzosen beschimpft. Titelbild: M-Production / Shutterstock

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Strafe ohne Urteil: Der Fall Hüseyin Doğru und die Aushöhlung des Rechtsstaates

In unserem Rechtsstaat kann sich seit Mai 2025 eine spendierte Tasse Kaffee für einen Journalisten zur sanktionsrechtlichen Frage entwickeln und zu einer Grundrechtsdebatte erweitern. In diesem Fall geht es nicht um Kritik an einem Journalisten, es geht um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es geht um die Frage, wie viel Macht ein demokratischer Staat über das alltägliche Leben eines Menschen ausüben darf, ohne dass zuvor ein Gericht eine Schuld festgestellt und ein Urteil gefällt hat. Ein Kommentar von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Was ist passiert? Hüseyin Doğru ist deutscher Staatsbürger, in Deutschland geboren und Journalist. Zuletzt arbeitete er mit Schwerpunkt auf Dokumentarfilmen und Social Media. Am 20. Mai 2025 wurde er vom Rat der Europäischen Union sanktioniert. Die Begründung: Verbreitung russischer Desinformation. Doğru bestreitet das. Eine Verurteilung durch ein Gericht gab es nicht. Genau darin liegt die Brisanz dieses Falls: Ein außenpolitisches Machtinstrument trifft im Innern einen Bürger, einen Journalisten und seine Familie – ohne dass am Anfang ein rechtskräftiges Urteil steht. Der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru zeigt, was geschieht, wenn ein Sanktionsregime, das ursprünglich gegen Staaten, Oligarchen, Kriegsakteure und äußere Gegner gedacht erscheint, nach innen wirkt – gegen einen deutschen Staatsbürger, der in Deutschland lebt.[1] Doğru schildert, dass er seit der EU-Sanktionierung faktisch keinen normalen Zahlungsverkehr mehr führen könne, kein reguläres Gehalt empfangen könne und nur eingeschränkten Zugriff auf sein eigenes Geld habe. Nach seinen Angaben wurden ihm monatlich 506 Euro zur Verfügung gestellt. Er beschreibt eingefrorene Konten, Genehmigungsvorbehalte und die wirtschaftliche Blockade seiner journalistischen Tätigkeit. Das ist der Punkt, an dem aus einer politischen Maßnahme eine soziale Realität wird, aus einer Machtdemonstration eine massive Grundrechtseinschränkung. Denn Sanktionen treffen nicht nur den Verfügungsrahmen eines Kontos. Sie erzeugen Hunger, gefährden Gesundheit, belasten familiären Frieden und sie treffen zwei verletzliche Neugeborene und den 7-jährigen Sohn. Der Vater berichtet, zeitweise hätten der Familie lediglich 104 Euro für zehn bis elf Tage zur Verfügung gestanden. Wer hier nur ein eingefrorenes Konto sieht, versteht die soziale Wirklichkeit nicht. Wenn ein Staatenverbund wie die EU den Finanzfluss eines Bürgers der EU sanktioniert und eine Bundesregierung Mitgefühl unter Strafe stellt, stoppt er nicht nur Geld – er verletzt Rechtsempfinden seiner Bürger und beraubt eine Familie ihrer Würde. Die Familie als Verdachtszone Besonders verstörend ist jedoch nicht nur die Sanktionierung selbst. Besonders verstörend ist ihre Ausdehnung. Doğru schildert, dass nicht nur er betroffen sei. Nach seiner Darstellung wurden auch Konten seiner Ehefrau eingefroren. Als Begründung sei ein mögliches Kontrollverhältnis angeführt worden. Dieses sei unter anderem damit begründet worden, dass beide verheiratet seien, gemeinsame Kinder hätten und die Ehefrau die Kfz-Versicherung für das gemeinsame Auto bezahle. Man muss diesen Satz zweimal lesen. Verheiratet. Gemeinsame Kinder. Gemeinsame Versicherung. Das sind normalerweise Kennzeichen familiärer Verantwortung. Hier erscheinen sie als Argumente für finanzielle Kontrolle. Noch bemerkenswerter ist Doğrus Darstellung hinsichtlich seiner Mutter. Dort sei nach seiner Schilderung überhaupt keine nachvollziehbare Begründung genannt worden. Das Konto sei gesperrt worden, weil ein Kontrollverhältnis angenommen werde – Punkt. Man kann diese Vorgänge nicht mit historischer Sippenhaft gleichsetzen, aber man kann nicht umhin, dass dieser Gedanke in einem aufsteigt, denn „sippenhaftähnlich“ ist es allemal, weil hier die Bestrafung von Frau und Kindern nicht aus individueller Schuld resultiert. Sie entsteht aus familiärer Nähe und folgt einer brutalen Kontaktschuldlogik. So wird aus Ehe ein Verdachtsmoment, aus Verwandtschaft ein Risiko. In Bezug auf die Kinder führt diese Situation zu einem psychischen Zustand, den Experten als „moral injury“ bezeichnen – eine tiefe Verletzung des moralischen Empfindens durch das Erleben oder Beobachten von Handlungen, die gegen eigene ethische Überzeugungen verstoßen. Eltern, die ihre Kinder nicht schützen können, erleben einen Zerfall ihrer elterlichen Identität. Eine Tasse Kaffee als Grund zur strafrechtlichen Verfolgung Wer die einschlägigen Vorschriften liest, versteht, warum solche Wirkungen entstehen können. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz arbeitet mit Begriffen wie „Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen“, „Kontrolle“, „Verfügungsbeschränkung“, „Bereitstellungsverbot“ und insbesondere mit der Formulierung, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen. Das AWG knüpft daran an und stellt Verstöße gegen Bereitstellungsverbote unter Strafe.[2] Es erfasst ausdrücklich die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen. Die politische Brisanz liegt nicht in einer einzelnen Norm. Sie liegt in ihrer Reichweite. Denn was ist eine wirtschaftliche Ressource? Was bedeutet „mittelbar“? Wann kommt etwas jemandem „zugute“? Doğru schildert die daraus resultierende Unsicherheit anhand alltäglicher Beispiele: Ein Bahnticket, ein Wasser, ein Einkauf für den Kühlschrank, Windeln für die Kinder, ein Lollipop oder ein Mietnachlass sind eine wirtschaftliche Ressource, und sie der Familie zur Verfügung zu stellen, ist möglicherweise eine Straftat. In einer Mala-fide-Auslegung wird selbst die Einladung zum Kaffee zum strafrechtlichen Risiko: Nicht weil Kaffee völkerrechtswidrige Angriffskriege Russlands legitimiert, sondern weil das Recht den Begriff des wirtschaftlichen Vorteils und der mittelbaren Bereitstellung so weit öffnen kann, dass das natürliche Mitgefühl selbst zum Straftatbestand wird. Natürlich enthält das Recht Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten. Das AWG kennt Härtefallregelungen, aber genau darin liegt das Problem. Wenn selbst für mitmenschliche Selbstverständlichkeiten Ausnahmeklauseln benötigt werden, zeigt das, wie weit der Normalfall reichen kann. Der durchschnittliche Bürger wird nicht mit Gesetzeskommentaren unter dem Arm zum Bäcker gehen. Er wird nicht vor jeder Hilfestellung prüfen können, ob eine wirtschaftliche Ressource mittelbar zugutekommt. Er wird schlicht Angst haben und genau dort beginnt die Einschüchterungswirkung. Mitgefühl unter Strafandrohung Eine weitere Wirkung ist, dass nicht nur der Betroffene isoliert, sondern auch sein Umfeld eingeschüchtert wird. Wer dann helfen möchte, muss sich fragen, ob seine Hilfe als Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen bewertet werden könnte. Das AWG sieht für Verstöße gegen solche Verbote eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Damit wird Mitgefühl unter Strafandrohung gestellt. Jetzt überlegt sich der Nachbar, der Vermieter, der Freund oder die Kollegin nochmal sehr genau, wie weit sein Mitgefühl geht und ob er dafür bereit ist, ins Gefängnis zu gehen. Für dieses „christliche Verbrechen der Nächstenliebe“ sieht unser fürsorglicher Vater Staat keine Geldstrafe vor, sondern Freiheitsentzug nicht unter drei Monaten unter Dieben und Mördern. Verdacht ohne Anklage – Strafe ohne Verurteilung Nach dem geschilderten Sachverhalt stellt die Sanktion eine Maßnahme mit existenzbedrohender Wirkung dar, ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Keine Staatsanwaltschaft ermittelt. Kein Richter spricht Schuld aus. Kein Strafurteil wird verkündet. Kein Strafmaß wird festgesetzt. Und dennoch entstehen Folgen, die den Betroffenen und sein unmittelbares Umfeld, also seine Familie, durch faktische finanzielle Blockade und soziale Blockade bedrohen. Grundrechte auf dem Papier – Verfolgung im Alltag Die verfassungsrechtliche Dimension ist erschütternd. Ein Journalist, der faktisch nicht bezahlt werden darf oder dessen Einnahmen nur auf eingefrorene Konten fließen können, wird die Berufsfreiheit formaljuristisch garantiert, aber praktisch entzogen. Wenn die journalistische Tätigkeit selbst Teil einer Sanktionsbegründung wird, ist die Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur gefährdet, sie ist ausgelöscht worden, und wenn für jede anwaltliche Zahlung Anträge gestellt werden müssen, während die finanziellen Mittel kontrolliert werden, wird effektiver Rechtsschutz zumindest praktisch erschwert. Grundrechte werden durch ihre administrative Umzingelung faktisch abgeschafft. Der demokratische Staat in der totalitären Maske Besonders alarmierend ist, dass das Sanktionsdurchsetzungsgesetz den Behörden weitreichende Ermittlungs-, Sicherstellungs-, Register- und Kontrollbefugnisse einräumt. Es erlaubt Vermögensermittlungen, Sicherstellungen, Registereinträge und sieht ausdrücklich vor, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. Als Demokraten und Bürger dieses Staates müssen wir uns fragen: Will man einem Staat ein Instrument an die Hand geben, das ohne Gerichtsurteil Konten einfrieren, Familien in Mitleidenschaft ziehen und Bürger einschüchtern kann, die einem Betroffenen und leidenden Menschen einen Kaffee anbieten? Gesetze müssen nicht nur gegen gute Regierungen bestehen, sie müssen vor allem auch so gestaltet sein, dass sie Regierungen mit antidemokratischen Impulsen keine Blaupause zur Unterdrückung bieten. Ein demokratischer Rechtsstaat darf Normen nicht nur danach beurteilen, was heute mit ihnen geschieht, er muss fragen, was morgen mit ihnen geschehen könnte. Heute trifft diese Logik einen sanktionierten Journalisten. Morgen könnte sie gegen andere Journalisten, Aktivisten, Gewerkschafter, Oppositionelle oder Regierungskritiker eingesetzt werden. Nicht weil dies zwangsläufig geschehen wird, sondern weil die Möglichkeit im Instrument bereits angelegt ist. Ein freiheitlicher Rechtsstaat hat immer den möglichen Missbrauch im Blick – nicht das Ideal einer weisen und verantwortlichen Regierung. Die Stärke des Rechtsstaats zeigt sich nicht darin, wie hart er zuschlagen kann, sondern darin, wie viel Macht er sich selbst verweigert. Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru Weiterführende Links der Redaktion: Eine Webseite zur Unterstützung Hüseyin Dogrus findet sich unter diesem Link [https://free-dogru.com/]. Ein Rechtsgutachten zu den EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link [https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf]. Eine Anhörung zu Dogru im EU-Parlament findet sich unter diesem Link [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150923]. ---------------------------------------- Mehr zum Thema: Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150723] „Sippenhaftung“ für Familie von Hüseyin Doğru geht weiter – auch das Konto seiner Mutter gesperrt [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151147] Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150923] EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150304] ---------------------------------------- [«1] Jung & Naiv – Folge 831 [https://www.youtube.com/watch?v=u4KPl3B9Lbc&t=12720s] [«2] Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer gegen eine unmittelbar geltende Vorschrift in einem Rechtsakt der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, indem er 1. einem dort genannten Verbot […] h) der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen zuwiderhandelt, […]

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