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Neutralität versus NATO: Europas Weg zwischen Krieg und Frieden

27 min · 19. juni 2026
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Der Neutralität gehört die Zukunft, nicht dem Militärpakt NATO: Diese These hat Sevim Dagdelen kürzlich bei einem Vortrag in der Schweiz ausgeführt. Wir dokumentieren hier diesen Text. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Der folgende Vortrag wurde im Juni bei einer Veranstaltung in Basel gehalten, Veranstalter waren das parteiunabhängige Schweizer Netzwerk Weiterlesen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152268]

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episode Zu Besuch bei der Familie von Hüseyin Doğru – Leser machen sich selber ein Bild vor Ort artwork

Zu Besuch bei der Familie von Hüseyin Doğru – Leser machen sich selber ein Bild vor Ort

Leser der NachDenkSeiten haben den von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru und seine Familie besucht. Hier folgt ein Bericht von Traudl Horn und Hans Werner Horn. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Ankunft in Berlin Hauptbahnhof. Vom Washingtonplatz über eine Brücke auf die andere Spreeseite. Am Reichstagsgebäude vorbei zum Reichstagsufer. Hier steht eine gläserne Wand, bedruckt mit den 19 Artikeln der Grundrechte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir lesen: > „Artikel 1 (Menschenrechte – Menschenwürde – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte) > > (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und: > „Artikel 5 (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) > > (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Wenige Stunden später stehen wir vor dem Haus, in dem Familie Doğru wohnt. Der Aufzug bringt uns nach oben. Hüseyin Doğru empfängt uns mit einem freundlichem Lächeln. Wir betreten den kleinen Flur und werden in die Küche geführt. Dort begegnen wir Herrn Doğrus Frau. Die beiden Zwillinge, neun Monate alt, sitzen in Kinderstühlen und werden gerade von der Großmutter „gefüttert“. Sie strahlen uns freudig an. Das tun wohl alle Kinder in diesem Alter, wenn man sie anlächelt. Frau Doğru und die Großmutter umarmen uns herzlich. Über den Besuch freuen sie sich, besonders auch, dass wir diesen weiten Weg zu ihnen gefunden haben. Den Kindern haben wir selbstverständlich Geschenke mitgebracht. Die Geschenke sind ausschließlich für die Kinder, die Frau und die Großmutter bestimmt. Das älteste Kind ist noch in der Schule. Wir werden ins Wohnzimmer gebeten. Kaffee und Kekse stehen auf dem kleinen Tisch. Über die finanzielle Situation von Familie Doğru wussten wir Bescheid, weswegen wir auch Kaffee und Gebäck mitgebracht haben. Im Gespräch mit der Großmutter erfahren wir, dass nun auch noch ihr Bankkonto seit einigen Tagen gesperrt wurde. Was sind das für Menschen, die sich so etwas ausdenken? Sind das vielleicht Personen, die weder Enkel noch Kinder haben? Oder anders gefragt, sind solche Menschen völlig empathiefrei oder herzlos? Wir denken an die Geschichte von Wilhelm Hauff: Das kalte Herz. Die Handlung spielt im Schwarzwald, (von wo aus wir nach Berlin gestartet sind), bekannt geworden auch durch den DEFA-Märchenfilm von 1950. Wir wissen es nicht. Vielleicht liegt es auch an äußerem Druck, der solches unmenschliches Handeln nahelegt? Von Herrn Doğru erfahren wir, dass das ältere Kind sehr gerne liest und wir haben beschlossen, einige Kinder-/Jugendbücher aus unserem Bestand zu schicken. Die Unterhaltung war kurzweilig und interessant. Zum Thema wurden natürlich auch die Erfahrung mit den EU-Sanktionen – eine kafkaeske Geschichte, die nach unserem Laienverstand jegliche rechtliche und juristische Standards ad absurdum führt. Auch Menschen, die Personen unterstützen, welche unter EU-Sanktionen stehen, können sich strafbar machen. Rechtlich wird eine besondere Erschwernis für Betroffene dadurch geschaffen, dass eine anwaltliche Beratung und Verteidigung quasi kaum möglich erscheint. Ist die Sanktion ausgesprochen, sind die Konten des Betroffenen gesperrt. Ein Anwalt kann nur noch mit besonderer Genehmigung konsultiert und bezahlt werden. Die Anwaltskanzlei Rose schreibt dazu [https://www.rosepartner.de/blog/eu-sanktionen-gegen-privatpersonen-im-fokus-der-compliance.html]: > „Dies führt in der Praxis dazu, dass Betroffene kaum überwindbare Schwierigkeiten haben, überhaupt qualifizierte rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegen ihre Listung vorzugehen. Der Zugang zu den Gerichten wird damit im Ergebnis fast unmöglich gemacht – ein Zustand, der in einem Rechtsstaat im klassischen Sinn eigentlich undenkbar sein sollte.“ Das macht etwas mit betroffenen Personen und deren Familie. Dies war für uns ein Grund, die Familie Doğru zu besuchen. Für uns steht fest: Wir haben das Richtige getan. Die Herzlichkeit, mit der wir von Herrn Doğru, seiner Frau und der Großmutter verabschiedet wurden, bleibt in unserer Erinnerung. Wer auch immer für die Kontosperrung der Großmutter verantwortlich ist, dem können wir bescheinigen, dass er oder sie zutiefst inhuman gehandelt hat. Vielleicht besteht ja doch noch ein Hoffnungsschimmer für die Zukunft, wenn das BVerfG sich an den Artikel 19 Absatz 4 erinnert und tätig würde: > „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Dieses Rechtsgut außer Kraft zu setzen oder zu erschweren, bedeutet die Gewaltenteilung zu untergraben. Auf dem Rückweg kam uns ein kürzlicher Besuch im Kaiserdom von Worms ins Gedächtnis. Da stand im Jahr 1521 ein kleiner Mönch vor einem Tribunal, welches ihn mit der Reichsacht bestrafte. Das Vergehen: Er hat seine Thesen nicht widerrufen. Die Frankfurter Rundschau schreibt dazu [https://www.fr.de/kultur/timesmager/luther-vogelfrei-erklaert-wurde-11051137.html]: > „Die Reichsacht war eine schwere mittelalterliche und frühneuzeitliche Strafe im Heiligen Römischen Reich. Sie bedeutete den vollständigen Verlust von Rechten und Eigentum. Die Betroffenen wurden vogelfrei: Sie standen außerhalb des Gesetzes, waren ehrlos und durften von jedermann straffrei getötet oder vertrieben werden.“ „Der Geächtete durfte nicht mehr beherbergt oder versorgt werden, sein Vermögen wurde beschlagnahmt und es war verboten, ihm vor Gericht beizustehen.“ Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru Mehr zum Thema: Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150723] „Sippenhaftung“ für Familie von Hüseyin Doğru geht weiter – auch das Konto seiner Mutter gesperrt [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151147] Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150923] EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150304] Strafe ohne Urteil: Der Fall Hüseyin Doğru und die Aushöhlung des Rechtsstaates [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152017]

26. juni 20266 min
episode Social-Media-Verbot für Kinder? Falsch – es geht um eine Identifikationspflicht für alle artwork

Social-Media-Verbot für Kinder? Falsch – es geht um eine Identifikationspflicht für alle

„Soziale Medien“ sollen in Deutschland für Kinder unzugänglich sein – das ist die Empfehlung einer Expertenkommission [https://www.zdfheute.de/politik/social-media-verbot-u13-kommission-prien-100.html] für das Bundesfamilienministerium, die die Bundesregierung nun weiterverfolgen will. Über die Pros und Kontras eines Social-Media-Verbots für Kinder wurde viel diskutiert. Außer Acht wird dabei jedoch meist die Frage gelassen, wie ein solches Verbot umgesetzt werden soll. Eins ist klar – wer Kinder oder Jugendliche aussperren will, muss erst einmal herausfinden, wer überhaupt vor dem Bildschirm sitzt. Das heißt: Alle Nutzer müssen sich, in welcher Form auch immer, identifizieren. Kommt über den Umweg des Kinderschutzes nun das Ende der Anonymität im Internet? Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Als Australien vor gut einem halben Jahr ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren einführte, wurde dies auch in Deutschland von den meisten Kommentatoren begrüßt. Heute ist der Jubel verstummt. Das australische Modell gilt laut einer aktuellen Studie [https://www.bmj.com/content/393/bmj-2026-363695] als gescheitert. In Australien werden die Anbieter selbst verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um Unter-16-Jährige zu identifizieren und auszuschließen. Diese Vorkehrungen – so sie denn überhaupt umgesetzt wurden – lassen sich jedoch anscheinend spielend leicht umgehen. Der Kollateralschaden ist groß, da Anbieter wie Meta, TikTok oder Google nun auch – je nach Prüfungsmethode – im Besitz von persönlichen Daten aller australischen Nutzer sind, die belegen konnten, dass sie älter als 16 Jahre sind. Die Frage, wer das Alter der Nutzer mit welcher Methode feststellt, ist alles andere als profan. In Australien ist den Anbietern die Prüfung über eine Verifikation über einen Ausweis aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Das kommt den Konzernen sogar sehr gelegen, da sie diese Aufgabe so kostensparend an die künstliche Intelligenz auslagern können. Bei TikTok erfolgt die Verifikation beispielweise über einen Gesichtscheck. Der Nutzer wird aufgefordert, die Kamera seines Smartphones oder Computers zu aktivieren und der Algorithmus soll dann erkennen, wie alt der Nutzer ist. Das ist natürlich aus der Datenschutzperspektive ein Albtraum, lassen sich so von den Datenkraken doch die ohnehin bereits umfassenden personenbezogenen Profile auch noch mit den biometrischen Daten der Gesichtserkennung kombinieren. Hinzu kommt, dass diese Methode nicht einmal im Sinne des Gesetzes funktioniert. Bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten der neuen Regeln kursierten in Australien zahlreiche Anleitungen, wie man den Check austricksen kann – einige Kinder malten sich einen Schnurrbart ins Gesicht, andere setzten eine Maske auf und sogar die Gesichter künstlicher Charaktere aus Computerspielen konnten den Algorithmus überwinden. Dafür sind zahlreiche – offenbar junggebliebene – Erwachsene an dem Check gescheitert und mussten mühevoll einen Einspruch gegen die Löschung ihres Nutzeraccounts einreichen. Ein Albtraum. Vergleichsweise sicher, dafür aber datenschutzrechtlich noch problematischer, ist die Verifikation über offizielle Ausweisdokumente, wie man sie in Deutschland z.B. bei Onlinebanken oder Wettanbietern bereits kennt. Datenkraken aus den USA die Möglichkeit zu geben, die Ausweisdaten aller Nutzer abzufischen, sollte eigentlich indiskutabel sein. Zumindest in der EU will man da auch einen anderen Weg gehen und die Prüfung an einen externen Dienstleister auslagern. Das macht die Sache jedoch nur marginal besser. Der beste Datenschutz ist bekanntlich Datenvermeidung. Ein solcher Datenpool weckt Begehrlichkeiten. Sei es die Terrorabwehr, der Kampf gegen „russische Desinformation“ oder einfach nur eine so schwere Straftat wie das Bezeichnen eines Bundesministers als „Schwachkopf“ – wenn es diese Daten gibt, werden sie auch von staatlichen Akteuren ge- oder besser missbraucht. Eine Begründung dafür lässt sich immer konstruieren. Wer etwas anderes glaubt, ist naiv – und hat ein schlechtes Gedächtnis. Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren, der Bundestrojaner – stets wurde die Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet mit hoch emotionalen Scheindebatten begründet. Wer würde schon offen sagen, dass er Kinderpornografie nicht bekämpfen will? Dass diese Gesetze in der Realität aber nicht nur gegen Kinderpornografie-Ringe, sondern beispielsweise auch gegen bayerische Rentner, die Robert Habeck verunglimpft haben, eingesetzt wurden, ist die dunkle, andere Seite der Medaille. Würde man die Deutschen heute fragen, ob jeder Nutzer „sozialer Medien“ per Gesetz seine Identität mit seinen Ausweisdokumenten verifizieren müssen sollte, würden sie dies höchstwahrscheinlich mit großer Mehrheit ablehnen. Wenn es jedoch darum geht, die lieben Kleinen vor den bösen Algorithmen von TikTok, Instagram und Co. zu schützen, wäre eine ebenso große Mehrheit ganz begeistert davon. So setzt man Gesetze um. Dabei wäre es doch eigentlich recht einfach, das Grundproblem in den Griff zu bekommen. Warum verpflichtet die EU die Anbieter von Betriebssystemen von Smartphones und Computern nicht einfach, einen „Jugendschutzmodus“ einzurichten? In diesem Modus könnten Erziehungsberechtigte dann bestimmte Apps und Angebote nach eigenem Gutdünken für ihre Kinder blockieren oder auch freigeben. Jede Änderung könnte in diesem Modus nur von den Erziehungsberechtigten, nicht aber den Kindern selbst vorgenommen werden. Technisch wäre dies leicht zu bewerkstelligen, datenschutzrechtlich unbedenklich und nicht der Staat, sondern die Eltern würden entscheiden, was ihre Kinder online machen können und was nicht. Aber wahrscheinlich wäre die Lösung zu einfach. Denn um den Schutz der Kinder geht es ja offensichtlich nicht. Titelbild: Eugene_Photo/shutterstock.com[http://vg07.met.vgwort.de/na/fc5f67bb766f440492c074002cab7270]

26. juni 20266 min
episode Wo wächst das Rettende? – Lösungsansätze für den Ukrainekrieg und die Konflikte im Nahen Osten artwork

Wo wächst das Rettende? – Lösungsansätze für den Ukrainekrieg und die Konflikte im Nahen Osten

Wie kommen wir zum Frieden in einer Zeit eskalierender Konflikte? Diese Podiumsdiskussion zum Thema „Europas Souveränität und seine Beziehung zu USA, Russland und den aufstrebenden Nationen“ fand am 18. Juni 2026 im Babylon in Berlin statt. Anlass war die Buchpremiere von „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch – Texte zum Frieden“. Organisiert wurde sie vom Kulturkreis Pankow. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Es diskutieren: Gabriele Gysi, Gwendolin Kirchhoff, Karin Leukefeld, Kay-Achim Schönbach und Florian Warweg Moderation: Flavio von Witzleben Diskutiert werden mögliche Lösungsansätze für den Ukrainekrieg sowie die Kriege und Konflikte im Nahen Osten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bringen Impulse und Perspektiven aus Geschichte, Literatur, Militärexpertise und Geopolitik in diesem anregenden und tiefgründigen Gespräch ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir aus dem Schwarz-Weiß-Denken oder dem, wie es die Philosophin Gwendolin Kirchhoff nennt, „traumatisierten Denken“ herauskommen und neue Wege zu friedlichen Lösungen finden können. Externer Inhalt Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen. Inhalt von Youtube zulassen Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

Yesterday1 h 36 min
episode Rentenkommission präsentiert einen 33-fachen stacheligen Rentenstrauß – Kern: Die Renten-Konterreformen gehen weiter! artwork

Rentenkommission präsentiert einen 33-fachen stacheligen Rentenstrauß – Kern: Die Renten-Konterreformen gehen weiter!

Der Souverän, das Wahlvolk, spielt in dem absurden Polittheater keinerlei Rolle. Von der Regierung handverlesene Experten üben Konsens untereinander – sie befinden sich im krassen Gegensatz zu den Interessen der betroffenen jetzigen und späteren Rentnerinnen und Rentner. Ein Artikel von Reiner Heyse. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Eine kurze Auflistung der Konter-Reformen, die am 23. Juni veröffentlicht wurden: Obligatorische Abführung von Beiträgen für die Aktienrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ende der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren. Weitere Verringerung des Rentenniveaus durch Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors. Volle Beitragslast für Mini- und Midi-Jobber. Ankündigung weiterer Verschlechterungen bei der Hinterbliebenenrente. Unter den 33 Empfehlungen gibt es einige wohlklingende Punkte, die sich bei genauerem Hinsehen als Nebelkerzen herausstellen (dazu später). Die medialen Claqueure jubeln wieder einmal über eine bevorstehende „Renten-Revolution“. Worin besteht diese eigentlich? Sie soll in einer weiteren Demontage der umlagefinanzierten Rente zugunsten der Geschäfte des Finanzkapitals und weiterer Kürzungen bei den Rentenleistungen bestehen. 2001 wurde das „Drei-Säulen-Modell“ aus der Taufe gehoben. Betriebsrenten und private Altersvorsorge wurden direkt in die Fänge von Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltern gegeben. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde zwar enorm geschwächt, blieb aber noch vollständig umlagefinanziert. Das soll jetzt geändert werden. Aktienrente schafft „Revolution“ (Handelsblatt) und „gute Nachrichten für Millionen Beschäftigte“ (BILD) > Empfehlung 27: „Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.“ Daraus folgt dann konsequent die > Empfehlung 28: Ab 2028 sollen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 0,5% der Bruttoeinkommen – paritätisch finanziert – an einen Kapitalfonds abgeführt werden. Dieser Beitrag soll bis 2031 auf 2,0% anwachsen. Wohlgemerkt, zusätzlich zu den normalen Beiträgen zur Rentenversicherung. Der übliche Aufschrei „Unbezahlbar!“ bleibt aus. Kein Experte, Journalist oder Politiker, der sonst bei jeder kleinsten Rentenverbesserung das als unverantwortlich brandmarkt, nimmt an der Mehrbelastung Anstoß. Ganz im Gegenteil. Die Rentenkommission verspricht, dass mit Hilfe der Aktienrente nicht nur das Absenken des Rentenniveaus bis 2050 von 48 auf 46 Prozent verhindert werden kann. Nein, die Kommission hält es für möglich, das Rentenniveau auf über 50 Prozent zu erhöhen. Da das im besten Fall erst in Jahrzehnten mit entsprechendem Zins und Zinseszins möglich ist, sollen aus Steuermitteln Aufstockungsbeträge geleistet werden. > Empfehlung 15: „Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.“ Der Übergangsfaktor würde im Jahr 2040 jährliche staatliche Zuschläge von rund 40 Milliarden Euro erforderlich machen. Auch das ist für die Sozialstaatskritiker kein Problem. Vorbild schwedische Prämienrente? Um die Aktienrente dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, wird explizit die schwedische Prämienrente als Vorbild aufgebaut. Dieses Vorbild wird seit Jahren in nahezu allen Medien hoch gelobt, bezeichnenderweise punktgenau am Tag der Kommissionsveröffentlichung durch einen Sonderbeitrag der „Tagesschau“. Ein genauerer Blick auf die schwedische Prämienrente offenbart die Absurdität der Lobhudeleien. Die Prämienrente wird obligatorisch seit 25 Jahren mit 2,5 Prozent der Bruttoeinkommen gespeist. Nach 25 Jahren machen die Rentenzahlungen aus den Prämienfonds gerade einmal fünf Prozent der gesamten Rentenzahlungen aus. Davon erfährt man nichts. Für die deutschen Medien sind auch die schwedischen Betriebsrenten nicht existent. Die leisten immerhin einen Anteil von 28 Prozent an den Gesamtrenten. Die Betriebsrenten sind in Schweden über Tarifverträge obligatorisch und für alle gleich geregelt. Sie werden ausschließlich durch die Betriebe mit 4,5 Prozent vom Brutto finanziert. Die Beschäftigten zahlen nicht eine Krone dazu. Aber so etwas für Deutschland zu fordern, wäre natürlich Teufelswerk und nicht einmal der DGB kommt auf die Idee, das anzustreben. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg Was auch durchgängig zur Schwedenrente berichtet wird, sind die sagenhaft hohen Renditen der Prämienfonds. Von durchgängig elf Prozent ist da die Rede. Journalisten kommen ins Schwärmen und machen sich nicht die Mühe, einmal selbst zu recherchieren. Nachbeten reicht offensichtlich aus. (Orwell: Das ständige Wiederholen der Lüge macht sie zur Wahrheit.) Das wahre Bild wird regelmäßig vom schwedischen Rentenversicherungsamt veröffentlicht. Demnach zeigten die Renditen in den ersten 13 Jahren extreme Ausschläge und erst seit 2014 ging es in die Region zwischen sechs und sieben Prozent bei der realen Verzinsung. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg Die Rentenkommission geht einfach davon aus, dass die neue Aktienrente in Deutschland für viele Jahrzehnte einen dauerhaften Zins von fünf Prozent (ob nominal oder real bleibt unklar) erzielt. Das klingt nach einer Märchenerzählung. Denn, wie soll das gehen? Das reale Wirtschaftswachstum steigt jährlich um, wenn es gut läuft, zwischen ein und zwei Prozent. Die Renditen auf Finanzanlagen liegen aber dauerhaft bei fünf und sieben Prozent. Da ist ja schön blöd, wer sein täglich Brot durch produktive und dienstleistende Arbeit verdient, statt einfach nur vor dem Computer zu sitzen und zuzusehen, wie sein Geld für ihn arbeitet (Friedrich Merz gibt schon die Parole aus: „Reichtum für die Jungen“). Die Vorstellung ist so absurd, dass der Lügenbaron Münchhausen, der sich ja am eigenen Schopf aus dem Sumpf zog, sich über die Konkurrenz aus deutschen Landen ärgern müsste. Gesamtrentenniveau netto von 70 Prozent? > Empfehlung 1: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Auch soll in Zukunft die international übliche Nettoersatzquote berechnet und veröffentlicht werden. Also das Verhältnis der durchschnittlichen Nettolöhne zu den Netto-Standardrenten, jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Das klingt gut, ist aber äußerst billig. Die 70 Prozent sollen sich nämlich aus allen Rentenarten ergeben: der umlagefinanzierten Rente (53 Prozent oder weniger) plus der neuen Aktienrente, plus der Betriebsrente plus der privaten Rente. Welchen Anteil die einzelnen Quellen bringen, ist auch für die Kommissionsexperten rätselhaft, weil es dazu bisher keine validen Daten gibt. Eines ist jedoch felsenfest sicher: Die gesetzliche umlagefinanzierte Rente soll keinen zusätzlichen Anteil bringen (siehe Empfehlung 14). Wie viel solche völlig unverbindlichen Zielmarken wert sind, konnte man nach der Einführung der Riester-Rente sehen. In der Begründung zum Altersvermögensgesetz aus 2001 (Riester-Renten und Entgeltumwandlung für Betriebsrenten) wurde von der Bundesregierung vorgerechnet, dass allein mit Hilfe der Riester-Rente das Gesamtversorgungsniveau von damals 70 Prozent auf 75 Prozent gesteigert werden könnte. Natürlich war auch das völlig unverbindlich und gelandet sind wir bei aktuell 56 Prozent. > Empfehlung 14: „der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (soll) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen.“ Also, von wegen Stabilisierung des Rentenniveaus. Neben der bis 2058 zunehmenden Rentenbesteuerung soll auch der niveaureduzierende Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt werden. An einem konkreten Beispiel: Im Jahr 2021 bewirkte der Nachhaltigkeitsfaktor, dass die lohnbedingte Rentensteigerung um 0,92 Prozent gekürzt wurde. Mit der Erhöhung des Faktors alpha auf 0,33 hätte die Kürzung 1,21 Prozent betragen. Die Rentenerhöhung hätte statt 3,18 Prozent lediglich 2,89 Prozent betragen. Die Alten sollen gefälligst länger arbeiten … Dazu gibt es ein regelrechtes Empfehlungspaket. Alle Punkte laufen darauf hinaus, die Rentenbezugsdauer zu kürzen, die Abschläge zu erhöhen und in der Folge mehr Menschen in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben oder früher sterben zu lassen. > Empfehlung 5: Wenn die gesetzlich Rentenversicherten 12 Monate länger leben, sollen sie 8 Monate länger arbeiten und dürfen 4 Monate länger Rente beziehen. Hätten die Rentenreformer im Jahr 1957 dieses Modell verfolgt, betrüge das Renteneintrittsalter heute nicht 66 Jahre und 4 Monate, sondern glatte 74 Jahre und 9 Monate. Nach destatis lag das durchschnittliche Sterbealter 1959 bei 65 Jahren, 2024 waren es dann 79,7 Jahre. Diese Empfehlung wäre dann der Weg, die Japaner vom Platz 1 in Sachen durchschnittliches Renteneintrittsalter (beträgt etwa 71 Jahre) zu verdrängen. > Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Im Jahr 2024 gingen 270.000 Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 45 Beitragsjahren neu und abschlagsfrei in Rente. In dieser Größenordnung müssen sehr langjährige Beitragszahler (von 45 bis 52 Jahren) bis zum bitteren Ende durcharbeiten oder hohe Abschläge hinnehmen oder in die amtsärztlich geprüfte Erwerbsminderungsrente gehen. > Empfehlung 8: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“ Im Jahr 2024 sind 430.000 Menschen, die mehr als 35 Jahre Versicherungszeiten hatten, mit durchschnittlich 32 Abschlagsmonaten neu in Rente gegangen. Das war eine durchschnittliche Rentenkürzung von 9,6 Prozent. Diese Kürzungen haben sie mit Sicherheit nicht in Kauf genommen, weil ihre verbleibende Rente so üppig war oder sie hohe Nebeneinkünfte hatten. Sie konnten einfach nicht mehr oder sie hatten den nach Merz‘schem Weltbild unerhörten Wunsch, noch ein paar Jahre etwas von ihrer Rente zu haben. Die Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr wird etwa 170.000 Menschen zwingen, ein Jahr länger durchzuhalten oder den beschwerlichen Weg der Erwerbsminderungsrente zu gehen. Übrigens gingen 380.000 erst mit dem gesetzlichen Rentenalter von damals 66 Jahren in den Ruhestand. Das waren vor allem Frauen, die nicht früher in Rente gehen konnten, weil sie noch keine 35 Jahre Versicherungszeit erreicht hatten. > Empfehlung 9: Die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und die Zuschläge bei aufgeschobenen Renteneintritt sollen alle 5 Jahre überprüft und neu berechnet werden. Das dürfte zur Folge haben, dass die Abschläge von 0,3 Prozent je früherem Renteneintritt auf Dauer erhöht werden. In letzter Konsequenz werden diese Empfehlungen für viele als Ergebnis ein längeres Arbeiten für ein kürzeres Leben haben. Wissenschaftlich erwiesen ist der Zusammenhang: Menschen mit niedrigem Einkommen sterben früher als Menschen mit höherem Einkommen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sterben sie etwa fünf Jahre früher. Verglichen wurden die 20 Prozent mit den niedrigsten Renten mit den 20 Prozent, welche die höchsten Renten bezogen. Ähnliche Zusammenhänge wurden ermittelt bei langjährigen, stark belastenden Arbeiten. Abschaffung der Witwer-/Witwenrente: Und dann? > Empfehlung 11: „Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.“ Der Sachverständigenrat der Bundesregierung (die 4 Wirtschaftsweisen ohne den Fünften, Achim Truger, der sich dagegenstellte) verlangt seit etlichen Jahren, die Witwen-/Witwerrente durch Rentensplittung zu ersetzen. Seit Monaten wurde in den Medien kolportiert, dass dies auch dem Willen der Kommissionsmehrheit entspricht. Eine wenige Tage vor dem 23.6. von der DRV veröffentlichte Beispielrechnung aus dem realen Leben hat wohl zu der sehr allgemeinen Formulierung geführt. Jede Partei, die dem Vorschlag der Sachverständigen gefolgt wäre, hätte mit großer Wahrscheinlichkeit politischen Selbstmord begangen. Die Möglichkeit, Rentensplitting durchzuführen, gibt es bereits seit 2001. Freiwillig und auf Antrag. Rentensplitting heißt: Die im gemeinsamen Zusammenleben erworbenen Rentenansprüche werden addiert und durch zwei geteilt. Jede/jeder hat Anspruch auf genau die Hälfte. Die Inanspruchnahme ist bisher jedoch so verschwindend gering, dass sie von der DRV statistisch nicht ausgewiesen wird. Die geforderte obligatorische Einführung des Rentensplitting als Ersatz für die Witwen-/Witwerrente hätte dramatische Folgen. Das sei an dem Beispiel eines typischen von der DRV angenommenen Ehepaars durchgerechnet: Zunächst, etwas idealisiert, hat ein Ehepaar seine Rentenanwartschaften vollständig zusammen während der Ehe erworben. Er hat 60 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 60 x 40,79 Euro (aktueller Rentenwert) = 2.447 Euro. Sie hat 20 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 20 x 40,79 Euro = 816 Euro. Gesamtrente des Ehepaars: 3.263 Euro. Jeder hat Anspruch auf die Hälfte: 1.632 Euro. Das ist, solange die Beiden gemeinsam in einem Haushalt leben, ohne jeden praktischen Belang. Das ändert sich drastisch, wenn die Hinterbliebenensituation eintritt: Er verstirbt. Dann erhält sie nach geltendem Recht eine große Witwenrente von 1.346 € (55 Prozent von seiner Rente, 2.447 €). Zusammen mit ihrer eigenen Rente von 816 € erhält sie eine Gesamtrente 2.162 €. Bei Rentensplitting erhielte sie lediglich 1.632 €. Das wären 530 € im Monat weniger! Sie verstirbt. Dann erhält er eine große Witwerrente von 38 € (nicht 55% von 816 €, da seine Rente deutlich über dem Freibetrag liegt). Zusammen mit seiner eigenen Rente von 2.447 € erhält er eine Gesamtrente 2.485 €. Bei Rentensplitting erhielte er 1.632 €. Das wären 853 € im Monat weniger! Die DRV hat eine realistischere Beispielrechnung veröffentlicht, nach der die Rentenansprüche des Paares teilweise vor der Ehe erworben wurden (er 40 Entgeltpunkte, sie 10 Entgeltpunkte, ansonsten gleiche Ausgangsdaten). Ergebnis: Sie hätte beim Splitting einen Nachteil von 734 €! Er hätte einen Nachteil von 649 €! Bei weniger Jahren gemeinsam erworbener Rentenanwartschaften verschieben sich die unglaublich hohen Rentenkürzungen zu Lasten der/des geringer Verdienenden. Ganz überwiegend also bei den Frauen. Womit wird so eine wahnsinnige Verschlechterung begründet? Dazu der Sachverständigenrat im November 2023: „Simulationen zeigen, dass das Arbeitsangebot von Zweitverdienenden bei einem Wegfall der Witwen- und Witwerrenten zunimmt“. Mit anderen Worten: „Kommt raus aus eurer sozialen Hängematte – geht gefälligst arbeiten!“ Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ – aber leider, leider … > Empfehlung 21: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ Das klingt wirklich gut, wenn man es unterlässt, die darauf aufbauenden Empfehlungen 22 bis 25 und die Empfehlung 16 zu lesen. Bei deren Lektüre kommt heraus: Die Regeln zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sollen nicht geändert werden. Je höher das Einkommen, um so weniger dürfte ein Beitrag zur Rentenversicherung spürbar sein. Zumal es später ja auch eine Art Trinkgeld aus der Rentenkasse gibt. Das dürfte durchgängig auf die Vorstände von Aktiengesellschaften zutreffen, die über äußerst üppige Pensionsansprüche ihrer Firmen verfügen. Auch die Renten der Abgeordneten werden wohl ähnlich behandelt werden. Die Rentenkommission „empfiehlt, Abgeordnete zeitnah in die GRV einzubeziehen. Um die dabei entstehende Versorgungslücke auszugleichen, soll eine Zusatzversorgung eingerichtet werden.“ Es soll also bei dem Mehrklassenrecht in der Altersversorgung bleiben (siehe auch Beamte). Substantiell bleibt nur die Absicht, bislang unversicherte Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Aber das steht schon in den Regierungsprogrammen der letzten drei Bundesregierungen, ohne dass es zur Umsetzung gekommen wäre. > Empfehlung 23: „Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“ Das „Ideal“, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, bleibt ein ferner Traum. Ausführlich wird erläutert, warum das zu teuer und verfassungswidrig, weil gegen die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßend, sei. Auch den Niedrigstverdienenden geht es an den Kragen! > Empfehlung 26: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen … In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).“ Und damit keine Zweifel aufkommen: „Mit dem Wegfall des Übergangsbereichs würden Geringverdienende stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet … Die Maßnahmen können Erwerbsanreize stärken und über höhere Beiträge Mehreinnahmen in der GRV generieren.“ Noch Fragen nach der Motivation der Kommissionsmitglieder? Die stellen ihr ganzes 80-seitiges Werk unter das Label „Sozialpolitik“. Geht‘s noch zynischer? Ergänzendes Die nicht beitragsgedeckten Leistungen sollten neu definiert und dann vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Statt „Bundeszuschuss“ sollte das dann den Namen „Bundesanteil“ bekommen (Empfehlung 17). Die betriebliche Altersversorgung ist mit den beiden Betriebsrentenstärkungsgesetzen (2017 und 2026) auf einem guten Weg. Die Einführung eines Obligatoriums, also Zwang zur Betriebsrente, wird als eine hilfreiche Option beschrieben (Empfehlung 29). Die „Frühstartrente“ (zehn Euro monatlich, gezahlt vom Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr) sollte mit der gesetzlichen Kapitalrente „verzahnt“ werden. Ganz wichtig dabei: „die Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen über alle Einkommensgruppen hinweg zu stärken.“ (Empfehlung 31) Ansonsten das Übliche: Bürokratieabbau, DRV bürgernäher machen, Doppelstrukturen vermeiden, Transparenz herstellen, … Was bleibt von der „Renten-Revolution“ Produktivitätsentwicklung findet nicht statt – das Wort Produktivität kommt auf den 80 Seiten nicht ein einziges Mal vor. Obwohl es die entscheidende Größe ist (und war), um Verteilungsspielräume auszuloten. Eine seit 2019 anhaltende Stagnation des Bruttoinlandsprodukts, die längste Wirtschaftskrise seit 1949, kommt nicht vor. Deshalb wird auch die eklatante Nachfrageschwäche nicht erwähnt. Die schädliche Wirkung von gewaltigen zusätzlichen Sparvolumina in allen drei Rentensäulen ist so auch völlig unproblematisch. Was problematisch als Ausgangspunkt dargestellt wird, ist die wachsende Zahl von Rentenempfängern gegenüber weniger Beitragszahlern. Das Kostenproblem, das an keiner Stelle mit Daten hinterlegt wird, zwingt angeblich zum Handeln. Und dann passiert das Absurde: Kosten spielen keine Rolle mehr (außer bei der Reduzierung von Rentenleistungen). Neben dem zunehmenden Versorgungsaufwand für die Alten mal eben zwei Prozent vom Brutto zusätzlich abführen? Kein Problem! Dutzende Milliarden Euro Steuergelder zur Stützung des Renommees der gesetzlichen Kapitalrente („Übergangsfaktor“)? Kein Problem! Extensive Förderung zu erhöhten Sparanstrengungen der abhängig Beschäftigten und auch dazu milliardenschwere staatliche Fördergelder? Kein Problem! Die vorgespielte Absicht, die Jungen nicht zu überlasten und ihnen eine sichere Rentenzukunft in 40 bis 50 Jahren zu bescheren, ist einfach nur lächerlich. In der Jetzt-Zeit bröckelt der Putz von den Klassenräumen und die Bildungsmisere in Deutschland wird regelmäßig durch internationale Institutionen bescheinigt. Handlungsdruck? Nicht feststellbar. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Konter-Reformen, wie sie von der Rentenkommission vorgeschlagen werden, den Geschäftsinteressen der Finanzkonzerne dienen. Jährlich garantierte Profite mit den Spargeldern, bei null Risiko. Es gibt keine Garantien. Wenn die Kapitalmärkte kriseln oder kollabieren, bleibt der Schaden allein bei den Einzahlern hängen. Neben den Interessen der Finanzkonzerne kommt seit ein paar Jahren eine weitere Motivation hinzu: die gewaltigen Mittel für die Aufrüstung. Fünf Prozent vom Bruttoinlandsprodukt benötigen Finanzierungsquellen. Und da bieten sich Rentenfonds idealerweise an. Die Geschichte der beiden Weltkriege haben das zur Genüge gezeigt. Die Schlussworte überlasse ich anderen: „Um nennenswerte Summen (für die Aufrüstung, R.H.) zu bekommen, wird man auch an das Rentensystem herangehen müssen.“ (Moritz Schularick, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), SPIEGEL 10.01.25) „Sagen Sie Ihren Banken und Pensionsfonds, dass es inakzeptabel ist, wenn sie sich weigern, in die Verteidigungsindustrie zu investieren.“ Mark Rutte, NATO-Generalsekretär im Dezember 2024. Titelbild: Screenshot ARD Tagesschau

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Menschen mit Behinderung – Angriff auf ein selbstbestimmtes Leben

Unter beschönigenden Begriffen wie Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin wird aktuell klammheimlich über Teilhaberechte von behinderten Menschen verhandelt. So wird Selbstbestimmung von Politikern auf eine Kostenstelle reduziert. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Aktuell läuft ein offizieller Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen [https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/abschluss-des-dialogprozesses-eingliederungshilfe.html] bezüglich Teilhaberechten von Menschen mit Behinderungen. Der Prozess birgt folgende Gefahren. 1. Kürzungen tarnen sich als Effizienz, Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin Einfache Verfahren und weniger Reibung zwischen Leistungsträgern. Das, was zunächst vernünftig klingt, gerade auch für Kommunen, die unter Finanzdruck stehen, und in Verwaltungen, die seit Jahren überlastet sind, ist in Wirklichkeit ein knallharter materieller Eingriff in Rechte von Behinderten. Die Eingliederungshilfe bildet nicht irgendein Verwaltungsthema ab, sondern entscheidet, ob Menschen mit Behinderungen wohnen, lernen, arbeiten, mobil sein, ein Familienleben führen und Assistenz nach ihrem Bedarf erhalten können. Genau dafür wurde das Bundesteilhabegesetz mit dem Anspruch der Personenzentrierung eingeführt. Der offizielle Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen enthält durchaus sinnvolle Punkte: gemeinsame Anträge, bessere Zuständigkeitsklärung, barrierefreie Digitalisierung. Gleichzeitig stehen daneben geleakte und diskutierte Vorschläge, die Zugänge erschweren, Leistungen bündeln, Kosten deckeln oder in andere Systeme verschieben würden. So wird Behindertenpolitik zur Haushaltsfrage gemacht, obwohl es eigentlich um Menschenrechte geht. 2. Wer entscheidet über das Leben behinderter Menschen? Nach 1945 doch hoffentlich die Behinderten selbst, könnte man meinen. Aber da ist ja noch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (DST, DLT, DStGB), die den Behinderten, hilfsbereit wie sie sind, die Arbeit abnehmen möchten. Sie empfiehlt, die Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts, geregelt im §104 SGB IX, einzuschränken und damit für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Wunsch, in einer eigenen Wohnung zu leben, unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. 3. Vom Individualanspruch zur Sammellösung Die Sammellösung, auch Pooling genannt, kann sinnvoll sein, wenn es freiwillig geschieht, den Bedarf tatsächlich deckt und von den Betroffenen akzeptiert wird. Gemeinsame Unterstützung in einer Schule, einer Freizeitgruppe oder einer Wohnsituation ist nicht automatisch schlecht. Problematisch wird es dort, wo Pooling verordnet und individuelle Assistenz nur unter Kostengesichtspunkten betrachtet wird. Genau dieser Grundrechtseingriff von Teilhabe und Selbstbestimmung soll in ein Gesetz gegossen werden. So ordnen sich Teilhabe und Selbstbestimmung der Bedarfsdeckung und Zumutbarkeit unter. Nicht „Was braucht diese Person?“, sondern „Wie organisieren wir möglichst viele Fälle mit möglichst wenig Personal?“, lautet die Frage jetzt. 4. Die Kinder machen den Anfang Besonders wirksam ist die Kürzung bei Kindern. Schulbegleitung ist oft die Voraussetzung dafür, dass ein Kind überhaupt am Unterricht, an Pausen, Ausflügen und sozialem Leben teilnehmen kann. Nach den Plänen der Regierung wird Inklusion auf bloße Anwesenheit reduziert. Bald sitzen Kinder im Klassenraum unter Bedingungen, in denen es weder bedarfsorientiert lernen oder sich dazugehörig fühlen kann. Dann gehören niedrigschwellige Bildungsassistenz, Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams und barrierefreie Schulen der Geschichte an. Es ist gut, wenn Zuständigkeitsprobleme zwischen verschiedenen Hilfesystemen gelöst werden. Dabei muss aber das Ziel sein: Die Hilfe soll besser werden. Es darf nicht nur darum gehen, Geld zu sparen. Die Reform im SGB VIII soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver machen. Das heißt: Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen einfacher und besser Unterstützung bekommen. Aber Infrastruktur darf den individuellen Anspruch nicht ersetzen. Ein Kind, das eine persönliche Assistenz braucht, braucht sie nicht deshalb weniger, weil im Gebäude irgendwo ein Pool vorhanden ist. Wenn Schulbegleitung aus der Einzelfallhilfe in gruppenbezogene Ressourcenzuteilung verschoben wird, steht nicht mehr der Bedarf des Kindes im Zentrum, sondern der Personalplan. Gerade Kinder mit komplexen Unterstützungsbedarfen würden dann zum Risiko für die Kalkulation. Das ist keine inklusive Schule. Das ist Mangelverwaltung mit inklusivem Etikett. 5. Wenn Teilhabe zur Pflege reduziert wird Ein weiterer Konflikt entsteht, wo Eingliederungshilfe und Pflege aufeinandertreffen. Im offiziellen Dialogprozess konnten sich die Beteiligten nicht auf einen allgemeinen Vorrang der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe einigen. Pflege und Eingliederungshilfe unterscheiden sich deutlich voneinander. Während Pflege vor allem Versorgung, Körperpflege, Ernährung, Gesundheit und Alltagsverrichtungen sicherstellt, liegt der Fokus der Eingliederungshilfe auf Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Beteiligung. Beides zu vermischen führt dazu, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf als Pflegefall zu definieren. Nicht selbstbestimmtes Leben, die Pflege von Freundschaften, politisch aktiv sein oder zu arbeiten steht dann im Mittelpunkt, sondern nur noch, ob die Grundversorgung irgendwie gesichert ist. Auch die Situationen in besonderen Wohnformen sind reformbedürftig. Menschen in Einrichtungen dürfen gegenüber anderen Pflegebedürftigen nicht schlechter gestellt werden, sagt § 43a SGB XI. Pflege zuerst, Teilhabe danach, kann wohl kaum die Antwort sein. Wer Teilhabe zur Pflege macht, reduziert den Menschen auf seinen Unterstützungsbedarf. 6. Die Betroffenen werden in finanzielle Haftung genommen Die Frage, wer behinderungsbedingte Mehrkosten trägt, sollte klar sein. Nicht so im offiziellen Dialogprozess. Da gab es zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen keine einigungsfähige Maßnahme. Im geleakten Kürzungsdokument denkt man ernsthaft über Absenkung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen bei behinderten Menschen nach. Da wird Eingliederungshilfe ganz schnell mal zur Armenfürsorge im historischen Sinne gemacht. Dabei ist sie eine Teilhabeleistung, die Nachteile ausgleichen soll, die durch Behinderung in einer nicht barrierefreien Gesellschaft entstehen. Hier werden Menschen mit Behinderung dafür bestraft, dass sie arbeiten, sparen, erben oder in einer Familie leben, die unterstützend und begleitend Teilhabe ermöglicht. Auch wenn wohlhabende Personen finanzielle Lücken eher schließen können, darf Geld keine Rolle spielen, denn Menschen mit niedrigen Einkommen, Familien mit mehreren Belastungen und Menschen in schlecht bezahlten Jobs werden härter getroffen. Staatlich verordnete Sparsamkeit wird sehr schnell zur Klassenfrage und entscheidet, ob Teilhabe ein Recht für alle bleibt oder das Recht unter Finanzierungsvorbehalt steht. 7. Barrierefreiheit bleibt vielerorts ein frommer Wunsch Besonders absurd wird die Sparlogik bei Mobilität und Hilfsmitteln. Im Kürzungskatalog wurden Eigenanteile oder Höchstwerte bei Fahrtkosten, eine stärkere Verweisung auf den öffentlichen Nahverkehr sowie Positivlisten oder Finanzierungsobergrenzen bei Hilfsmitteln diskutiert. Natürlich sollen Busse und Bahnen genutzt werden können. Aber solange der ÖPNV vielerorts nicht barrierefrei, nicht verlässlich und im ländlichen Raum oft kaum vorhanden ist, ist die pauschale Verweisung darauf keine Inklusion. Sie ist eine Leistungskürzung durch Realitätsverweigerung. Wer einen Fahrdienst braucht, braucht ihn nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil die allgemeine Infrastruktur versagt. Dasselbe gilt für Hilfsmittel, Kommunikation, Kultur und digitale Teilhabe. Wenn Wohnungen, Schulen, Arztpraxen, Bahnhöfe und Veranstaltungsorte nicht barrierefrei sind, entstehen zusätzliche Unterstützungsbedarfe. Diese Kosten dann den Betroffenen aufzubürden, heißt: Der Staat spart an Barrierefreiheit und schickt die Rechnung an diejenigen, die von den Barrieren ausgeschlossen werden. 8. Rechte werden durch Verfahren verengt Nicht jede Verfahrensreform ist ein Anschlag auf die Grundrechte von Menschen mit Behinderung. Ein gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen kann sinnvoll sein und auch Digitalisierung kann entlasten, wenn sie barrierefrei ist, leichte Sprache mitdenkt, Unterstützung ermöglicht und analoge Wege offenhält. Auch längere Überprüfungsintervalle im Gesamtplan können vernünftig sein, wenn sich Bedarfe stabil nicht ändern und die leistungsberechtigte Person zustimmt. Gefährlich wird es, wenn Verfahren nicht mehr Rechte sichern, sondern Ansprüche filtern. Der offizielle Dialogprozess empfiehlt eine Flexibilisierung der Gesamtplan-Überprüfung von zwei auf bis zu fünf Jahre mit Zustimmung der Leistungsberechtigten. Er will außerdem gute Beispiele für KI in der Bedarfsermittlung sammeln. Genau hier braucht es klare rote Linien: Kein Algorithmus darf vorsortieren, wessen Bedarf plausibel erscheint. Keine Standardmaske darf komplexe Lebenslagen unsichtbar machen. Keine längere Frist darf dazu führen, dass veränderte Bedarfe jahrelang unberücksichtigt bleiben. Verwaltung muss einfacher werden? Ja, aber die Verwaltung ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Verwaltung. 9. Der Anspruch bleibt, die Infrastruktur wird geschwächt Rechte können auch dann entwertet werden, wenn sie formal im Gesetz stehen bleiben. Das geschieht über Vertragsrecht, Vergütung und Personal. Im offiziellen Dialogprozess geht es unter anderem um anlasslose Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, einseitige Vergütungskürzungen bei Pflichtverletzungen, die Prüfung der Tarifrefinanzierung und Belegungsfragen in Leistungsvereinbarungen. Im geleakten Katalog standen weitergehende Eingriffe wie die Einschränkung der Schiedsstellenfähigkeit, Personalkostendeckel und abgesenkte Fachkraftquoten. Qualitätsprüfungen sind nur sinnvoll, wenn die Macht nicht einseitig zu den Kostenträgern verschoben wird. Dann geraten Leistungserbringer unter Druck und letztlich die Menschen, die Unterstützung brauchen. Kleine Träger könnten so verdrängt werden und der Druck, Angebote zu standardisieren, Personalstandards zu senken und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu verschlechtern, steigt. Wer bei Assistenz, Heilerziehungspflege, Schulbegleitung und sozialer Unterstützung Löhne drückt, Expertise abwertet oder Budgets zu knapp bemisst, kürzt nicht nur Geld bei den Trägern, sondern auch Lebensqualität im Alltag der Leistungsberechtigten. 10. Zurück ins Heim? Am härtesten zeigt sich die Verwaltungsmentalität bei sogenannten Belegungsrechten und verbindlicher Bedarfsplanung. Der offizielle Dialogprozess will prüfen, inwieweit Ämter und Kostenträger stärker festlegen können, welche Plätze bei welchen Anbietern freigehalten und besetzt werden. Eine Einigung über eine ausdrückliche Belegungssteuerung im SGB IX gab es nicht. Im Klartext bedeutet es, dass dann nicht mehr gefragt wird, wo der Mensch mit Behinderung leben möchte, sondern nur noch, wo Kapazität frei ist. So wird aus selbstbestimmtem Wohnen schlimmstenfalls eine Zwangszuweisung und behinderte Menschen werden wieder ins Heim gesperrt. 11. Eine menschenwürdige Alternative Der Maßstab für Menschenwürde ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben. Sie verlangt Achtung von Würde, individueller Autonomie, Freiheit eigener Entscheidungen und Unabhängigkeit. Sie verlangt Nichtdiskriminierung, volle und wirksame Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit. Sie verpflichtet Staaten, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen. Sie verlangt, verfügbare Ressourcen zur fortschreitenden Verwirklichung sozialer Rechte einzusetzen. Vor allem aber garantiert sie selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft aller Menschen, die freie Wahl von Wohnort und Wohnform, Zugang zu persönlicher Assistenz, inklusive Bildung mit individuell erforderlicher Unterstützung, persönliche Mobilität zu erschwinglichen Kosten sowie soziale Sicherung und Unterstützung bei behinderungsbedingten Aufwendungen. Während die UN-BRK davon spricht, Barrieren abzubauen, Wahlfreiheit zu sichern, individuell zu unterstützen und Menschen zu beteiligen, will die Bundesregierung Ansprüche begrenzen, Zumutbarkeit verschärfen, poolen, pauschalieren, deckeln. Wir müssen nicht alles beim Alten zu lassen. Echte Effizienz ohne menschenfeindliches Mindset bedeutet weniger Sonderstrukturen, weniger Zuständigkeitskrieg, mehr Barrierefreiheit, inklusivere Schulen, inklusiveren Wohnraum, inklusiveren Arbeitsmarkt, barrierefreier ÖPNV, gute Assistenzarbeit, Bürokratieabbau ohne Rechtsverlust und solidarische Finanzierung. Mit einem intakten ethischen Kompass ordnet sich die Kostenfrage neu: Nicht behinderte Menschen, sondern deren Ausgrenzung ist zu teuer. Wer Teilhaberechte einer kapitalistischen Effizienzlogik unterwirft, spart nicht an Bürokratie – er spart an Freiheit. Verwendete Quellen: 1. Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder [https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20260423_Positionspapier_EGH_Langversion.pdf?__blob=publicationFile&v=10] für Menschen mit Behinderungen (KBB) (2026): Anlage zum Positionspapier der KBB vom 23. April 2026: Bewertung der einzelnen Kürzungsvorschläge. 2. United Nations (2006) [https://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf]: Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. A/RES/61/106). 3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026) [https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/empfehlungspapier-eingliederungshilfe-sgb-ix.pdf?__blob=publicationFile&v=9]: Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 4. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (2026) [https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf]: Drohender Kahlschlag im Sozialen. Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Titelbild: Andrii Yalanskyi / Shutterstock

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