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Rentenkommission präsentiert einen 33-fachen stacheligen Rentenstrauß – Kern: Die Renten-Konterreformen gehen weiter!

25 min · 25. juni 2026
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Der Souverän, das Wahlvolk, spielt in dem absurden Polittheater keinerlei Rolle. Von der Regierung handverlesene Experten üben Konsens untereinander – sie befinden sich im krassen Gegensatz zu den Interessen der betroffenen jetzigen und späteren Rentnerinnen und Rentner. Ein Artikel von Reiner Heyse. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Eine kurze Auflistung der Konter-Reformen, die am 23. Juni veröffentlicht wurden: Obligatorische Abführung von Beiträgen für die Aktienrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ende der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren. Weitere Verringerung des Rentenniveaus durch Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors. Volle Beitragslast für Mini- und Midi-Jobber. Ankündigung weiterer Verschlechterungen bei der Hinterbliebenenrente. Unter den 33 Empfehlungen gibt es einige wohlklingende Punkte, die sich bei genauerem Hinsehen als Nebelkerzen herausstellen (dazu später). Die medialen Claqueure jubeln wieder einmal über eine bevorstehende „Renten-Revolution“. Worin besteht diese eigentlich? Sie soll in einer weiteren Demontage der umlagefinanzierten Rente zugunsten der Geschäfte des Finanzkapitals und weiterer Kürzungen bei den Rentenleistungen bestehen. 2001 wurde das „Drei-Säulen-Modell“ aus der Taufe gehoben. Betriebsrenten und private Altersvorsorge wurden direkt in die Fänge von Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltern gegeben. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde zwar enorm geschwächt, blieb aber noch vollständig umlagefinanziert. Das soll jetzt geändert werden. Aktienrente schafft „Revolution“ (Handelsblatt) und „gute Nachrichten für Millionen Beschäftigte“ (BILD) > Empfehlung 27: „Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.“ Daraus folgt dann konsequent die > Empfehlung 28: Ab 2028 sollen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 0,5% der Bruttoeinkommen – paritätisch finanziert – an einen Kapitalfonds abgeführt werden. Dieser Beitrag soll bis 2031 auf 2,0% anwachsen. Wohlgemerkt, zusätzlich zu den normalen Beiträgen zur Rentenversicherung. Der übliche Aufschrei „Unbezahlbar!“ bleibt aus. Kein Experte, Journalist oder Politiker, der sonst bei jeder kleinsten Rentenverbesserung das als unverantwortlich brandmarkt, nimmt an der Mehrbelastung Anstoß. Ganz im Gegenteil. Die Rentenkommission verspricht, dass mit Hilfe der Aktienrente nicht nur das Absenken des Rentenniveaus bis 2050 von 48 auf 46 Prozent verhindert werden kann. Nein, die Kommission hält es für möglich, das Rentenniveau auf über 50 Prozent zu erhöhen. Da das im besten Fall erst in Jahrzehnten mit entsprechendem Zins und Zinseszins möglich ist, sollen aus Steuermitteln Aufstockungsbeträge geleistet werden. > Empfehlung 15: „Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.“ Der Übergangsfaktor würde im Jahr 2040 jährliche staatliche Zuschläge von rund 40 Milliarden Euro erforderlich machen. Auch das ist für die Sozialstaatskritiker kein Problem. Vorbild schwedische Prämienrente? Um die Aktienrente dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, wird explizit die schwedische Prämienrente als Vorbild aufgebaut. Dieses Vorbild wird seit Jahren in nahezu allen Medien hoch gelobt, bezeichnenderweise punktgenau am Tag der Kommissionsveröffentlichung durch einen Sonderbeitrag der „Tagesschau“. Ein genauerer Blick auf die schwedische Prämienrente offenbart die Absurdität der Lobhudeleien. Die Prämienrente wird obligatorisch seit 25 Jahren mit 2,5 Prozent der Bruttoeinkommen gespeist. Nach 25 Jahren machen die Rentenzahlungen aus den Prämienfonds gerade einmal fünf Prozent der gesamten Rentenzahlungen aus. Davon erfährt man nichts. Für die deutschen Medien sind auch die schwedischen Betriebsrenten nicht existent. Die leisten immerhin einen Anteil von 28 Prozent an den Gesamtrenten. Die Betriebsrenten sind in Schweden über Tarifverträge obligatorisch und für alle gleich geregelt. Sie werden ausschließlich durch die Betriebe mit 4,5 Prozent vom Brutto finanziert. Die Beschäftigten zahlen nicht eine Krone dazu. Aber so etwas für Deutschland zu fordern, wäre natürlich Teufelswerk und nicht einmal der DGB kommt auf die Idee, das anzustreben. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg Was auch durchgängig zur Schwedenrente berichtet wird, sind die sagenhaft hohen Renditen der Prämienfonds. Von durchgängig elf Prozent ist da die Rede. Journalisten kommen ins Schwärmen und machen sich nicht die Mühe, einmal selbst zu recherchieren. Nachbeten reicht offensichtlich aus. (Orwell: Das ständige Wiederholen der Lüge macht sie zur Wahrheit.) Das wahre Bild wird regelmäßig vom schwedischen Rentenversicherungsamt veröffentlicht. Demnach zeigten die Renditen in den ersten 13 Jahren extreme Ausschläge und erst seit 2014 ging es in die Region zwischen sechs und sieben Prozent bei der realen Verzinsung. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg Die Rentenkommission geht einfach davon aus, dass die neue Aktienrente in Deutschland für viele Jahrzehnte einen dauerhaften Zins von fünf Prozent (ob nominal oder real bleibt unklar) erzielt. Das klingt nach einer Märchenerzählung. Denn, wie soll das gehen? Das reale Wirtschaftswachstum steigt jährlich um, wenn es gut läuft, zwischen ein und zwei Prozent. Die Renditen auf Finanzanlagen liegen aber dauerhaft bei fünf und sieben Prozent. Da ist ja schön blöd, wer sein täglich Brot durch produktive und dienstleistende Arbeit verdient, statt einfach nur vor dem Computer zu sitzen und zuzusehen, wie sein Geld für ihn arbeitet (Friedrich Merz gibt schon die Parole aus: „Reichtum für die Jungen“). Die Vorstellung ist so absurd, dass der Lügenbaron Münchhausen, der sich ja am eigenen Schopf aus dem Sumpf zog, sich über die Konkurrenz aus deutschen Landen ärgern müsste. Gesamtrentenniveau netto von 70 Prozent? > Empfehlung 1: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Auch soll in Zukunft die international übliche Nettoersatzquote berechnet und veröffentlicht werden. Also das Verhältnis der durchschnittlichen Nettolöhne zu den Netto-Standardrenten, jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Das klingt gut, ist aber äußerst billig. Die 70 Prozent sollen sich nämlich aus allen Rentenarten ergeben: der umlagefinanzierten Rente (53 Prozent oder weniger) plus der neuen Aktienrente, plus der Betriebsrente plus der privaten Rente. Welchen Anteil die einzelnen Quellen bringen, ist auch für die Kommissionsexperten rätselhaft, weil es dazu bisher keine validen Daten gibt. Eines ist jedoch felsenfest sicher: Die gesetzliche umlagefinanzierte Rente soll keinen zusätzlichen Anteil bringen (siehe Empfehlung 14). Wie viel solche völlig unverbindlichen Zielmarken wert sind, konnte man nach der Einführung der Riester-Rente sehen. In der Begründung zum Altersvermögensgesetz aus 2001 (Riester-Renten und Entgeltumwandlung für Betriebsrenten) wurde von der Bundesregierung vorgerechnet, dass allein mit Hilfe der Riester-Rente das Gesamtversorgungsniveau von damals 70 Prozent auf 75 Prozent gesteigert werden könnte. Natürlich war auch das völlig unverbindlich und gelandet sind wir bei aktuell 56 Prozent. > Empfehlung 14: „der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (soll) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen.“ Also, von wegen Stabilisierung des Rentenniveaus. Neben der bis 2058 zunehmenden Rentenbesteuerung soll auch der niveaureduzierende Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt werden. An einem konkreten Beispiel: Im Jahr 2021 bewirkte der Nachhaltigkeitsfaktor, dass die lohnbedingte Rentensteigerung um 0,92 Prozent gekürzt wurde. Mit der Erhöhung des Faktors alpha auf 0,33 hätte die Kürzung 1,21 Prozent betragen. Die Rentenerhöhung hätte statt 3,18 Prozent lediglich 2,89 Prozent betragen. Die Alten sollen gefälligst länger arbeiten … Dazu gibt es ein regelrechtes Empfehlungspaket. Alle Punkte laufen darauf hinaus, die Rentenbezugsdauer zu kürzen, die Abschläge zu erhöhen und in der Folge mehr Menschen in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben oder früher sterben zu lassen. > Empfehlung 5: Wenn die gesetzlich Rentenversicherten 12 Monate länger leben, sollen sie 8 Monate länger arbeiten und dürfen 4 Monate länger Rente beziehen. Hätten die Rentenreformer im Jahr 1957 dieses Modell verfolgt, betrüge das Renteneintrittsalter heute nicht 66 Jahre und 4 Monate, sondern glatte 74 Jahre und 9 Monate. Nach destatis lag das durchschnittliche Sterbealter 1959 bei 65 Jahren, 2024 waren es dann 79,7 Jahre. Diese Empfehlung wäre dann der Weg, die Japaner vom Platz 1 in Sachen durchschnittliches Renteneintrittsalter (beträgt etwa 71 Jahre) zu verdrängen. > Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Im Jahr 2024 gingen 270.000 Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 45 Beitragsjahren neu und abschlagsfrei in Rente. In dieser Größenordnung müssen sehr langjährige Beitragszahler (von 45 bis 52 Jahren) bis zum bitteren Ende durcharbeiten oder hohe Abschläge hinnehmen oder in die amtsärztlich geprüfte Erwerbsminderungsrente gehen. > Empfehlung 8: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“ Im Jahr 2024 sind 430.000 Menschen, die mehr als 35 Jahre Versicherungszeiten hatten, mit durchschnittlich 32 Abschlagsmonaten neu in Rente gegangen. Das war eine durchschnittliche Rentenkürzung von 9,6 Prozent. Diese Kürzungen haben sie mit Sicherheit nicht in Kauf genommen, weil ihre verbleibende Rente so üppig war oder sie hohe Nebeneinkünfte hatten. Sie konnten einfach nicht mehr oder sie hatten den nach Merz‘schem Weltbild unerhörten Wunsch, noch ein paar Jahre etwas von ihrer Rente zu haben. Die Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr wird etwa 170.000 Menschen zwingen, ein Jahr länger durchzuhalten oder den beschwerlichen Weg der Erwerbsminderungsrente zu gehen. Übrigens gingen 380.000 erst mit dem gesetzlichen Rentenalter von damals 66 Jahren in den Ruhestand. Das waren vor allem Frauen, die nicht früher in Rente gehen konnten, weil sie noch keine 35 Jahre Versicherungszeit erreicht hatten. > Empfehlung 9: Die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und die Zuschläge bei aufgeschobenen Renteneintritt sollen alle 5 Jahre überprüft und neu berechnet werden. Das dürfte zur Folge haben, dass die Abschläge von 0,3 Prozent je früherem Renteneintritt auf Dauer erhöht werden. In letzter Konsequenz werden diese Empfehlungen für viele als Ergebnis ein längeres Arbeiten für ein kürzeres Leben haben. Wissenschaftlich erwiesen ist der Zusammenhang: Menschen mit niedrigem Einkommen sterben früher als Menschen mit höherem Einkommen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sterben sie etwa fünf Jahre früher. Verglichen wurden die 20 Prozent mit den niedrigsten Renten mit den 20 Prozent, welche die höchsten Renten bezogen. Ähnliche Zusammenhänge wurden ermittelt bei langjährigen, stark belastenden Arbeiten. Abschaffung der Witwer-/Witwenrente: Und dann? > Empfehlung 11: „Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.“ Der Sachverständigenrat der Bundesregierung (die 4 Wirtschaftsweisen ohne den Fünften, Achim Truger, der sich dagegenstellte) verlangt seit etlichen Jahren, die Witwen-/Witwerrente durch Rentensplittung zu ersetzen. Seit Monaten wurde in den Medien kolportiert, dass dies auch dem Willen der Kommissionsmehrheit entspricht. Eine wenige Tage vor dem 23.6. von der DRV veröffentlichte Beispielrechnung aus dem realen Leben hat wohl zu der sehr allgemeinen Formulierung geführt. Jede Partei, die dem Vorschlag der Sachverständigen gefolgt wäre, hätte mit großer Wahrscheinlichkeit politischen Selbstmord begangen. Die Möglichkeit, Rentensplitting durchzuführen, gibt es bereits seit 2001. Freiwillig und auf Antrag. Rentensplitting heißt: Die im gemeinsamen Zusammenleben erworbenen Rentenansprüche werden addiert und durch zwei geteilt. Jede/jeder hat Anspruch auf genau die Hälfte. Die Inanspruchnahme ist bisher jedoch so verschwindend gering, dass sie von der DRV statistisch nicht ausgewiesen wird. Die geforderte obligatorische Einführung des Rentensplitting als Ersatz für die Witwen-/Witwerrente hätte dramatische Folgen. Das sei an dem Beispiel eines typischen von der DRV angenommenen Ehepaars durchgerechnet: Zunächst, etwas idealisiert, hat ein Ehepaar seine Rentenanwartschaften vollständig zusammen während der Ehe erworben. Er hat 60 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 60 x 40,79 Euro (aktueller Rentenwert) = 2.447 Euro. Sie hat 20 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 20 x 40,79 Euro = 816 Euro. Gesamtrente des Ehepaars: 3.263 Euro. Jeder hat Anspruch auf die Hälfte: 1.632 Euro. Das ist, solange die Beiden gemeinsam in einem Haushalt leben, ohne jeden praktischen Belang. Das ändert sich drastisch, wenn die Hinterbliebenensituation eintritt: Er verstirbt. Dann erhält sie nach geltendem Recht eine große Witwenrente von 1.346 € (55 Prozent von seiner Rente, 2.447 €). Zusammen mit ihrer eigenen Rente von 816 € erhält sie eine Gesamtrente 2.162 €. Bei Rentensplitting erhielte sie lediglich 1.632 €. Das wären 530 € im Monat weniger! Sie verstirbt. Dann erhält er eine große Witwerrente von 38 € (nicht 55% von 816 €, da seine Rente deutlich über dem Freibetrag liegt). Zusammen mit seiner eigenen Rente von 2.447 € erhält er eine Gesamtrente 2.485 €. Bei Rentensplitting erhielte er 1.632 €. Das wären 853 € im Monat weniger! Die DRV hat eine realistischere Beispielrechnung veröffentlicht, nach der die Rentenansprüche des Paares teilweise vor der Ehe erworben wurden (er 40 Entgeltpunkte, sie 10 Entgeltpunkte, ansonsten gleiche Ausgangsdaten). Ergebnis: Sie hätte beim Splitting einen Nachteil von 734 €! Er hätte einen Nachteil von 649 €! Bei weniger Jahren gemeinsam erworbener Rentenanwartschaften verschieben sich die unglaublich hohen Rentenkürzungen zu Lasten der/des geringer Verdienenden. Ganz überwiegend also bei den Frauen. Womit wird so eine wahnsinnige Verschlechterung begründet? Dazu der Sachverständigenrat im November 2023: „Simulationen zeigen, dass das Arbeitsangebot von Zweitverdienenden bei einem Wegfall der Witwen- und Witwerrenten zunimmt“. Mit anderen Worten: „Kommt raus aus eurer sozialen Hängematte – geht gefälligst arbeiten!“ Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ – aber leider, leider … > Empfehlung 21: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ Das klingt wirklich gut, wenn man es unterlässt, die darauf aufbauenden Empfehlungen 22 bis 25 und die Empfehlung 16 zu lesen. Bei deren Lektüre kommt heraus: Die Regeln zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sollen nicht geändert werden. Je höher das Einkommen, um so weniger dürfte ein Beitrag zur Rentenversicherung spürbar sein. Zumal es später ja auch eine Art Trinkgeld aus der Rentenkasse gibt. Das dürfte durchgängig auf die Vorstände von Aktiengesellschaften zutreffen, die über äußerst üppige Pensionsansprüche ihrer Firmen verfügen. Auch die Renten der Abgeordneten werden wohl ähnlich behandelt werden. Die Rentenkommission „empfiehlt, Abgeordnete zeitnah in die GRV einzubeziehen. Um die dabei entstehende Versorgungslücke auszugleichen, soll eine Zusatzversorgung eingerichtet werden.“ Es soll also bei dem Mehrklassenrecht in der Altersversorgung bleiben (siehe auch Beamte). Substantiell bleibt nur die Absicht, bislang unversicherte Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Aber das steht schon in den Regierungsprogrammen der letzten drei Bundesregierungen, ohne dass es zur Umsetzung gekommen wäre. > Empfehlung 23: „Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“ Das „Ideal“, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, bleibt ein ferner Traum. Ausführlich wird erläutert, warum das zu teuer und verfassungswidrig, weil gegen die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßend, sei. Auch den Niedrigstverdienenden geht es an den Kragen! > Empfehlung 26: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen … In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).“ Und damit keine Zweifel aufkommen: „Mit dem Wegfall des Übergangsbereichs würden Geringverdienende stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet … Die Maßnahmen können Erwerbsanreize stärken und über höhere Beiträge Mehreinnahmen in der GRV generieren.“ Noch Fragen nach der Motivation der Kommissionsmitglieder? Die stellen ihr ganzes 80-seitiges Werk unter das Label „Sozialpolitik“. Geht‘s noch zynischer? Ergänzendes Die nicht beitragsgedeckten Leistungen sollten neu definiert und dann vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Statt „Bundeszuschuss“ sollte das dann den Namen „Bundesanteil“ bekommen (Empfehlung 17). Die betriebliche Altersversorgung ist mit den beiden Betriebsrentenstärkungsgesetzen (2017 und 2026) auf einem guten Weg. Die Einführung eines Obligatoriums, also Zwang zur Betriebsrente, wird als eine hilfreiche Option beschrieben (Empfehlung 29). Die „Frühstartrente“ (zehn Euro monatlich, gezahlt vom Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr) sollte mit der gesetzlichen Kapitalrente „verzahnt“ werden. Ganz wichtig dabei: „die Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen über alle Einkommensgruppen hinweg zu stärken.“ (Empfehlung 31) Ansonsten das Übliche: Bürokratieabbau, DRV bürgernäher machen, Doppelstrukturen vermeiden, Transparenz herstellen, … Was bleibt von der „Renten-Revolution“ Produktivitätsentwicklung findet nicht statt – das Wort Produktivität kommt auf den 80 Seiten nicht ein einziges Mal vor. Obwohl es die entscheidende Größe ist (und war), um Verteilungsspielräume auszuloten. Eine seit 2019 anhaltende Stagnation des Bruttoinlandsprodukts, die längste Wirtschaftskrise seit 1949, kommt nicht vor. Deshalb wird auch die eklatante Nachfrageschwäche nicht erwähnt. Die schädliche Wirkung von gewaltigen zusätzlichen Sparvolumina in allen drei Rentensäulen ist so auch völlig unproblematisch. Was problematisch als Ausgangspunkt dargestellt wird, ist die wachsende Zahl von Rentenempfängern gegenüber weniger Beitragszahlern. Das Kostenproblem, das an keiner Stelle mit Daten hinterlegt wird, zwingt angeblich zum Handeln. Und dann passiert das Absurde: Kosten spielen keine Rolle mehr (außer bei der Reduzierung von Rentenleistungen). Neben dem zunehmenden Versorgungsaufwand für die Alten mal eben zwei Prozent vom Brutto zusätzlich abführen? Kein Problem! Dutzende Milliarden Euro Steuergelder zur Stützung des Renommees der gesetzlichen Kapitalrente („Übergangsfaktor“)? Kein Problem! Extensive Förderung zu erhöhten Sparanstrengungen der abhängig Beschäftigten und auch dazu milliardenschwere staatliche Fördergelder? Kein Problem! Die vorgespielte Absicht, die Jungen nicht zu überlasten und ihnen eine sichere Rentenzukunft in 40 bis 50 Jahren zu bescheren, ist einfach nur lächerlich. In der Jetzt-Zeit bröckelt der Putz von den Klassenräumen und die Bildungsmisere in Deutschland wird regelmäßig durch internationale Institutionen bescheinigt. Handlungsdruck? Nicht feststellbar. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Konter-Reformen, wie sie von der Rentenkommission vorgeschlagen werden, den Geschäftsinteressen der Finanzkonzerne dienen. Jährlich garantierte Profite mit den Spargeldern, bei null Risiko. Es gibt keine Garantien. Wenn die Kapitalmärkte kriseln oder kollabieren, bleibt der Schaden allein bei den Einzahlern hängen. Neben den Interessen der Finanzkonzerne kommt seit ein paar Jahren eine weitere Motivation hinzu: die gewaltigen Mittel für die Aufrüstung. Fünf Prozent vom Bruttoinlandsprodukt benötigen Finanzierungsquellen. Und da bieten sich Rentenfonds idealerweise an. Die Geschichte der beiden Weltkriege haben das zur Genüge gezeigt. Die Schlussworte überlasse ich anderen: „Um nennenswerte Summen (für die Aufrüstung, R.H.) zu bekommen, wird man auch an das Rentensystem herangehen müssen.“ (Moritz Schularick, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), SPIEGEL 10.01.25) „Sagen Sie Ihren Banken und Pensionsfonds, dass es inakzeptabel ist, wenn sie sich weigern, in die Verteidigungsindustrie zu investieren.“ Mark Rutte, NATO-Generalsekretär im Dezember 2024. Titelbild: Screenshot ARD Tagesschau

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Wo wächst das Rettende? – Lösungsansätze für den Ukrainekrieg und die Konflikte im Nahen Osten

Wie kommen wir zum Frieden in einer Zeit eskalierender Konflikte? Diese Podiumsdiskussion zum Thema „Europas Souveränität und seine Beziehung zu USA, Russland und den aufstrebenden Nationen“ fand am 18. Juni 2026 im Babylon in Berlin statt. Anlass war die Buchpremiere von „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch – Texte zum Frieden“. Organisiert wurde sie vom Kulturkreis Pankow. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Es diskutieren: Gabriele Gysi, Gwendolin Kirchhoff, Karin Leukefeld, Kay-Achim Schönbach und Florian Warweg Moderation: Flavio von Witzleben Diskutiert werden mögliche Lösungsansätze für den Ukrainekrieg sowie die Kriege und Konflikte im Nahen Osten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bringen Impulse und Perspektiven aus Geschichte, Literatur, Militärexpertise und Geopolitik in diesem anregenden und tiefgründigen Gespräch ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir aus dem Schwarz-Weiß-Denken oder dem, wie es die Philosophin Gwendolin Kirchhoff nennt, „traumatisierten Denken“ herauskommen und neue Wege zu friedlichen Lösungen finden können. Externer Inhalt Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen. Inhalt von Youtube zulassen Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

25. juni 20261 h 36 min
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Rentenkommission präsentiert einen 33-fachen stacheligen Rentenstrauß – Kern: Die Renten-Konterreformen gehen weiter!

Der Souverän, das Wahlvolk, spielt in dem absurden Polittheater keinerlei Rolle. Von der Regierung handverlesene Experten üben Konsens untereinander – sie befinden sich im krassen Gegensatz zu den Interessen der betroffenen jetzigen und späteren Rentnerinnen und Rentner. Ein Artikel von Reiner Heyse. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Eine kurze Auflistung der Konter-Reformen, die am 23. Juni veröffentlicht wurden: Obligatorische Abführung von Beiträgen für die Aktienrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ende der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren. Weitere Verringerung des Rentenniveaus durch Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors. Volle Beitragslast für Mini- und Midi-Jobber. Ankündigung weiterer Verschlechterungen bei der Hinterbliebenenrente. Unter den 33 Empfehlungen gibt es einige wohlklingende Punkte, die sich bei genauerem Hinsehen als Nebelkerzen herausstellen (dazu später). Die medialen Claqueure jubeln wieder einmal über eine bevorstehende „Renten-Revolution“. Worin besteht diese eigentlich? Sie soll in einer weiteren Demontage der umlagefinanzierten Rente zugunsten der Geschäfte des Finanzkapitals und weiterer Kürzungen bei den Rentenleistungen bestehen. 2001 wurde das „Drei-Säulen-Modell“ aus der Taufe gehoben. Betriebsrenten und private Altersvorsorge wurden direkt in die Fänge von Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltern gegeben. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde zwar enorm geschwächt, blieb aber noch vollständig umlagefinanziert. Das soll jetzt geändert werden. Aktienrente schafft „Revolution“ (Handelsblatt) und „gute Nachrichten für Millionen Beschäftigte“ (BILD) > Empfehlung 27: „Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.“ Daraus folgt dann konsequent die > Empfehlung 28: Ab 2028 sollen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 0,5% der Bruttoeinkommen – paritätisch finanziert – an einen Kapitalfonds abgeführt werden. Dieser Beitrag soll bis 2031 auf 2,0% anwachsen. Wohlgemerkt, zusätzlich zu den normalen Beiträgen zur Rentenversicherung. Der übliche Aufschrei „Unbezahlbar!“ bleibt aus. Kein Experte, Journalist oder Politiker, der sonst bei jeder kleinsten Rentenverbesserung das als unverantwortlich brandmarkt, nimmt an der Mehrbelastung Anstoß. Ganz im Gegenteil. Die Rentenkommission verspricht, dass mit Hilfe der Aktienrente nicht nur das Absenken des Rentenniveaus bis 2050 von 48 auf 46 Prozent verhindert werden kann. Nein, die Kommission hält es für möglich, das Rentenniveau auf über 50 Prozent zu erhöhen. Da das im besten Fall erst in Jahrzehnten mit entsprechendem Zins und Zinseszins möglich ist, sollen aus Steuermitteln Aufstockungsbeträge geleistet werden. > Empfehlung 15: „Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.“ Der Übergangsfaktor würde im Jahr 2040 jährliche staatliche Zuschläge von rund 40 Milliarden Euro erforderlich machen. Auch das ist für die Sozialstaatskritiker kein Problem. Vorbild schwedische Prämienrente? Um die Aktienrente dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, wird explizit die schwedische Prämienrente als Vorbild aufgebaut. Dieses Vorbild wird seit Jahren in nahezu allen Medien hoch gelobt, bezeichnenderweise punktgenau am Tag der Kommissionsveröffentlichung durch einen Sonderbeitrag der „Tagesschau“. Ein genauerer Blick auf die schwedische Prämienrente offenbart die Absurdität der Lobhudeleien. Die Prämienrente wird obligatorisch seit 25 Jahren mit 2,5 Prozent der Bruttoeinkommen gespeist. Nach 25 Jahren machen die Rentenzahlungen aus den Prämienfonds gerade einmal fünf Prozent der gesamten Rentenzahlungen aus. Davon erfährt man nichts. Für die deutschen Medien sind auch die schwedischen Betriebsrenten nicht existent. Die leisten immerhin einen Anteil von 28 Prozent an den Gesamtrenten. Die Betriebsrenten sind in Schweden über Tarifverträge obligatorisch und für alle gleich geregelt. Sie werden ausschließlich durch die Betriebe mit 4,5 Prozent vom Brutto finanziert. Die Beschäftigten zahlen nicht eine Krone dazu. Aber so etwas für Deutschland zu fordern, wäre natürlich Teufelswerk und nicht einmal der DGB kommt auf die Idee, das anzustreben. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-01.jpg Was auch durchgängig zur Schwedenrente berichtet wird, sind die sagenhaft hohen Renditen der Prämienfonds. Von durchgängig elf Prozent ist da die Rede. Journalisten kommen ins Schwärmen und machen sich nicht die Mühe, einmal selbst zu recherchieren. Nachbeten reicht offensichtlich aus. (Orwell: Das ständige Wiederholen der Lüge macht sie zur Wahrheit.) Das wahre Bild wird regelmäßig vom schwedischen Rentenversicherungsamt veröffentlicht. Demnach zeigten die Renditen in den ersten 13 Jahren extreme Ausschläge und erst seit 2014 ging es in die Region zwischen sechs und sieben Prozent bei der realen Verzinsung. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260625-rentenstrauss-02.jpg Die Rentenkommission geht einfach davon aus, dass die neue Aktienrente in Deutschland für viele Jahrzehnte einen dauerhaften Zins von fünf Prozent (ob nominal oder real bleibt unklar) erzielt. Das klingt nach einer Märchenerzählung. Denn, wie soll das gehen? Das reale Wirtschaftswachstum steigt jährlich um, wenn es gut läuft, zwischen ein und zwei Prozent. Die Renditen auf Finanzanlagen liegen aber dauerhaft bei fünf und sieben Prozent. Da ist ja schön blöd, wer sein täglich Brot durch produktive und dienstleistende Arbeit verdient, statt einfach nur vor dem Computer zu sitzen und zuzusehen, wie sein Geld für ihn arbeitet (Friedrich Merz gibt schon die Parole aus: „Reichtum für die Jungen“). Die Vorstellung ist so absurd, dass der Lügenbaron Münchhausen, der sich ja am eigenen Schopf aus dem Sumpf zog, sich über die Konkurrenz aus deutschen Landen ärgern müsste. Gesamtrentenniveau netto von 70 Prozent? > Empfehlung 1: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Auch soll in Zukunft die international übliche Nettoersatzquote berechnet und veröffentlicht werden. Also das Verhältnis der durchschnittlichen Nettolöhne zu den Netto-Standardrenten, jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Das klingt gut, ist aber äußerst billig. Die 70 Prozent sollen sich nämlich aus allen Rentenarten ergeben: der umlagefinanzierten Rente (53 Prozent oder weniger) plus der neuen Aktienrente, plus der Betriebsrente plus der privaten Rente. Welchen Anteil die einzelnen Quellen bringen, ist auch für die Kommissionsexperten rätselhaft, weil es dazu bisher keine validen Daten gibt. Eines ist jedoch felsenfest sicher: Die gesetzliche umlagefinanzierte Rente soll keinen zusätzlichen Anteil bringen (siehe Empfehlung 14). Wie viel solche völlig unverbindlichen Zielmarken wert sind, konnte man nach der Einführung der Riester-Rente sehen. In der Begründung zum Altersvermögensgesetz aus 2001 (Riester-Renten und Entgeltumwandlung für Betriebsrenten) wurde von der Bundesregierung vorgerechnet, dass allein mit Hilfe der Riester-Rente das Gesamtversorgungsniveau von damals 70 Prozent auf 75 Prozent gesteigert werden könnte. Natürlich war auch das völlig unverbindlich und gelandet sind wir bei aktuell 56 Prozent. > Empfehlung 14: „der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (soll) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen.“ Also, von wegen Stabilisierung des Rentenniveaus. Neben der bis 2058 zunehmenden Rentenbesteuerung soll auch der niveaureduzierende Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt werden. An einem konkreten Beispiel: Im Jahr 2021 bewirkte der Nachhaltigkeitsfaktor, dass die lohnbedingte Rentensteigerung um 0,92 Prozent gekürzt wurde. Mit der Erhöhung des Faktors alpha auf 0,33 hätte die Kürzung 1,21 Prozent betragen. Die Rentenerhöhung hätte statt 3,18 Prozent lediglich 2,89 Prozent betragen. Die Alten sollen gefälligst länger arbeiten … Dazu gibt es ein regelrechtes Empfehlungspaket. Alle Punkte laufen darauf hinaus, die Rentenbezugsdauer zu kürzen, die Abschläge zu erhöhen und in der Folge mehr Menschen in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben oder früher sterben zu lassen. > Empfehlung 5: Wenn die gesetzlich Rentenversicherten 12 Monate länger leben, sollen sie 8 Monate länger arbeiten und dürfen 4 Monate länger Rente beziehen. Hätten die Rentenreformer im Jahr 1957 dieses Modell verfolgt, betrüge das Renteneintrittsalter heute nicht 66 Jahre und 4 Monate, sondern glatte 74 Jahre und 9 Monate. Nach destatis lag das durchschnittliche Sterbealter 1959 bei 65 Jahren, 2024 waren es dann 79,7 Jahre. Diese Empfehlung wäre dann der Weg, die Japaner vom Platz 1 in Sachen durchschnittliches Renteneintrittsalter (beträgt etwa 71 Jahre) zu verdrängen. > Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Im Jahr 2024 gingen 270.000 Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 45 Beitragsjahren neu und abschlagsfrei in Rente. In dieser Größenordnung müssen sehr langjährige Beitragszahler (von 45 bis 52 Jahren) bis zum bitteren Ende durcharbeiten oder hohe Abschläge hinnehmen oder in die amtsärztlich geprüfte Erwerbsminderungsrente gehen. > Empfehlung 8: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“ Im Jahr 2024 sind 430.000 Menschen, die mehr als 35 Jahre Versicherungszeiten hatten, mit durchschnittlich 32 Abschlagsmonaten neu in Rente gegangen. Das war eine durchschnittliche Rentenkürzung von 9,6 Prozent. Diese Kürzungen haben sie mit Sicherheit nicht in Kauf genommen, weil ihre verbleibende Rente so üppig war oder sie hohe Nebeneinkünfte hatten. Sie konnten einfach nicht mehr oder sie hatten den nach Merz‘schem Weltbild unerhörten Wunsch, noch ein paar Jahre etwas von ihrer Rente zu haben. Die Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr wird etwa 170.000 Menschen zwingen, ein Jahr länger durchzuhalten oder den beschwerlichen Weg der Erwerbsminderungsrente zu gehen. Übrigens gingen 380.000 erst mit dem gesetzlichen Rentenalter von damals 66 Jahren in den Ruhestand. Das waren vor allem Frauen, die nicht früher in Rente gehen konnten, weil sie noch keine 35 Jahre Versicherungszeit erreicht hatten. > Empfehlung 9: Die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und die Zuschläge bei aufgeschobenen Renteneintritt sollen alle 5 Jahre überprüft und neu berechnet werden. Das dürfte zur Folge haben, dass die Abschläge von 0,3 Prozent je früherem Renteneintritt auf Dauer erhöht werden. In letzter Konsequenz werden diese Empfehlungen für viele als Ergebnis ein längeres Arbeiten für ein kürzeres Leben haben. Wissenschaftlich erwiesen ist der Zusammenhang: Menschen mit niedrigem Einkommen sterben früher als Menschen mit höherem Einkommen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sterben sie etwa fünf Jahre früher. Verglichen wurden die 20 Prozent mit den niedrigsten Renten mit den 20 Prozent, welche die höchsten Renten bezogen. Ähnliche Zusammenhänge wurden ermittelt bei langjährigen, stark belastenden Arbeiten. Abschaffung der Witwer-/Witwenrente: Und dann? > Empfehlung 11: „Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.“ Der Sachverständigenrat der Bundesregierung (die 4 Wirtschaftsweisen ohne den Fünften, Achim Truger, der sich dagegenstellte) verlangt seit etlichen Jahren, die Witwen-/Witwerrente durch Rentensplittung zu ersetzen. Seit Monaten wurde in den Medien kolportiert, dass dies auch dem Willen der Kommissionsmehrheit entspricht. Eine wenige Tage vor dem 23.6. von der DRV veröffentlichte Beispielrechnung aus dem realen Leben hat wohl zu der sehr allgemeinen Formulierung geführt. Jede Partei, die dem Vorschlag der Sachverständigen gefolgt wäre, hätte mit großer Wahrscheinlichkeit politischen Selbstmord begangen. Die Möglichkeit, Rentensplitting durchzuführen, gibt es bereits seit 2001. Freiwillig und auf Antrag. Rentensplitting heißt: Die im gemeinsamen Zusammenleben erworbenen Rentenansprüche werden addiert und durch zwei geteilt. Jede/jeder hat Anspruch auf genau die Hälfte. Die Inanspruchnahme ist bisher jedoch so verschwindend gering, dass sie von der DRV statistisch nicht ausgewiesen wird. Die geforderte obligatorische Einführung des Rentensplitting als Ersatz für die Witwen-/Witwerrente hätte dramatische Folgen. Das sei an dem Beispiel eines typischen von der DRV angenommenen Ehepaars durchgerechnet: Zunächst, etwas idealisiert, hat ein Ehepaar seine Rentenanwartschaften vollständig zusammen während der Ehe erworben. Er hat 60 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 60 x 40,79 Euro (aktueller Rentenwert) = 2.447 Euro. Sie hat 20 Entgeltpunkte erworben und erhält dafür eine Rente von 20 x 40,79 Euro = 816 Euro. Gesamtrente des Ehepaars: 3.263 Euro. Jeder hat Anspruch auf die Hälfte: 1.632 Euro. Das ist, solange die Beiden gemeinsam in einem Haushalt leben, ohne jeden praktischen Belang. Das ändert sich drastisch, wenn die Hinterbliebenensituation eintritt: Er verstirbt. Dann erhält sie nach geltendem Recht eine große Witwenrente von 1.346 € (55 Prozent von seiner Rente, 2.447 €). Zusammen mit ihrer eigenen Rente von 816 € erhält sie eine Gesamtrente 2.162 €. Bei Rentensplitting erhielte sie lediglich 1.632 €. Das wären 530 € im Monat weniger! Sie verstirbt. Dann erhält er eine große Witwerrente von 38 € (nicht 55% von 816 €, da seine Rente deutlich über dem Freibetrag liegt). Zusammen mit seiner eigenen Rente von 2.447 € erhält er eine Gesamtrente 2.485 €. Bei Rentensplitting erhielte er 1.632 €. Das wären 853 € im Monat weniger! Die DRV hat eine realistischere Beispielrechnung veröffentlicht, nach der die Rentenansprüche des Paares teilweise vor der Ehe erworben wurden (er 40 Entgeltpunkte, sie 10 Entgeltpunkte, ansonsten gleiche Ausgangsdaten). Ergebnis: Sie hätte beim Splitting einen Nachteil von 734 €! Er hätte einen Nachteil von 649 €! Bei weniger Jahren gemeinsam erworbener Rentenanwartschaften verschieben sich die unglaublich hohen Rentenkürzungen zu Lasten der/des geringer Verdienenden. Ganz überwiegend also bei den Frauen. Womit wird so eine wahnsinnige Verschlechterung begründet? Dazu der Sachverständigenrat im November 2023: „Simulationen zeigen, dass das Arbeitsangebot von Zweitverdienenden bei einem Wegfall der Witwen- und Witwerrenten zunimmt“. Mit anderen Worten: „Kommt raus aus eurer sozialen Hängematte – geht gefälligst arbeiten!“ Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ – aber leider, leider … > Empfehlung 21: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ Das klingt wirklich gut, wenn man es unterlässt, die darauf aufbauenden Empfehlungen 22 bis 25 und die Empfehlung 16 zu lesen. Bei deren Lektüre kommt heraus: Die Regeln zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sollen nicht geändert werden. Je höher das Einkommen, um so weniger dürfte ein Beitrag zur Rentenversicherung spürbar sein. Zumal es später ja auch eine Art Trinkgeld aus der Rentenkasse gibt. Das dürfte durchgängig auf die Vorstände von Aktiengesellschaften zutreffen, die über äußerst üppige Pensionsansprüche ihrer Firmen verfügen. Auch die Renten der Abgeordneten werden wohl ähnlich behandelt werden. Die Rentenkommission „empfiehlt, Abgeordnete zeitnah in die GRV einzubeziehen. Um die dabei entstehende Versorgungslücke auszugleichen, soll eine Zusatzversorgung eingerichtet werden.“ Es soll also bei dem Mehrklassenrecht in der Altersversorgung bleiben (siehe auch Beamte). Substantiell bleibt nur die Absicht, bislang unversicherte Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Aber das steht schon in den Regierungsprogrammen der letzten drei Bundesregierungen, ohne dass es zur Umsetzung gekommen wäre. > Empfehlung 23: „Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“ Das „Ideal“, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, bleibt ein ferner Traum. Ausführlich wird erläutert, warum das zu teuer und verfassungswidrig, weil gegen die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßend, sei. Auch den Niedrigstverdienenden geht es an den Kragen! > Empfehlung 26: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen … In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).“ Und damit keine Zweifel aufkommen: „Mit dem Wegfall des Übergangsbereichs würden Geringverdienende stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet … Die Maßnahmen können Erwerbsanreize stärken und über höhere Beiträge Mehreinnahmen in der GRV generieren.“ Noch Fragen nach der Motivation der Kommissionsmitglieder? Die stellen ihr ganzes 80-seitiges Werk unter das Label „Sozialpolitik“. Geht‘s noch zynischer? Ergänzendes Die nicht beitragsgedeckten Leistungen sollten neu definiert und dann vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Statt „Bundeszuschuss“ sollte das dann den Namen „Bundesanteil“ bekommen (Empfehlung 17). Die betriebliche Altersversorgung ist mit den beiden Betriebsrentenstärkungsgesetzen (2017 und 2026) auf einem guten Weg. Die Einführung eines Obligatoriums, also Zwang zur Betriebsrente, wird als eine hilfreiche Option beschrieben (Empfehlung 29). Die „Frühstartrente“ (zehn Euro monatlich, gezahlt vom Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr) sollte mit der gesetzlichen Kapitalrente „verzahnt“ werden. Ganz wichtig dabei: „die Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen über alle Einkommensgruppen hinweg zu stärken.“ (Empfehlung 31) Ansonsten das Übliche: Bürokratieabbau, DRV bürgernäher machen, Doppelstrukturen vermeiden, Transparenz herstellen, … Was bleibt von der „Renten-Revolution“ Produktivitätsentwicklung findet nicht statt – das Wort Produktivität kommt auf den 80 Seiten nicht ein einziges Mal vor. Obwohl es die entscheidende Größe ist (und war), um Verteilungsspielräume auszuloten. Eine seit 2019 anhaltende Stagnation des Bruttoinlandsprodukts, die längste Wirtschaftskrise seit 1949, kommt nicht vor. Deshalb wird auch die eklatante Nachfrageschwäche nicht erwähnt. Die schädliche Wirkung von gewaltigen zusätzlichen Sparvolumina in allen drei Rentensäulen ist so auch völlig unproblematisch. Was problematisch als Ausgangspunkt dargestellt wird, ist die wachsende Zahl von Rentenempfängern gegenüber weniger Beitragszahlern. Das Kostenproblem, das an keiner Stelle mit Daten hinterlegt wird, zwingt angeblich zum Handeln. Und dann passiert das Absurde: Kosten spielen keine Rolle mehr (außer bei der Reduzierung von Rentenleistungen). Neben dem zunehmenden Versorgungsaufwand für die Alten mal eben zwei Prozent vom Brutto zusätzlich abführen? Kein Problem! Dutzende Milliarden Euro Steuergelder zur Stützung des Renommees der gesetzlichen Kapitalrente („Übergangsfaktor“)? Kein Problem! Extensive Förderung zu erhöhten Sparanstrengungen der abhängig Beschäftigten und auch dazu milliardenschwere staatliche Fördergelder? Kein Problem! Die vorgespielte Absicht, die Jungen nicht zu überlasten und ihnen eine sichere Rentenzukunft in 40 bis 50 Jahren zu bescheren, ist einfach nur lächerlich. In der Jetzt-Zeit bröckelt der Putz von den Klassenräumen und die Bildungsmisere in Deutschland wird regelmäßig durch internationale Institutionen bescheinigt. Handlungsdruck? Nicht feststellbar. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Konter-Reformen, wie sie von der Rentenkommission vorgeschlagen werden, den Geschäftsinteressen der Finanzkonzerne dienen. Jährlich garantierte Profite mit den Spargeldern, bei null Risiko. Es gibt keine Garantien. Wenn die Kapitalmärkte kriseln oder kollabieren, bleibt der Schaden allein bei den Einzahlern hängen. Neben den Interessen der Finanzkonzerne kommt seit ein paar Jahren eine weitere Motivation hinzu: die gewaltigen Mittel für die Aufrüstung. Fünf Prozent vom Bruttoinlandsprodukt benötigen Finanzierungsquellen. Und da bieten sich Rentenfonds idealerweise an. Die Geschichte der beiden Weltkriege haben das zur Genüge gezeigt. Die Schlussworte überlasse ich anderen: „Um nennenswerte Summen (für die Aufrüstung, R.H.) zu bekommen, wird man auch an das Rentensystem herangehen müssen.“ (Moritz Schularick, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), SPIEGEL 10.01.25) „Sagen Sie Ihren Banken und Pensionsfonds, dass es inakzeptabel ist, wenn sie sich weigern, in die Verteidigungsindustrie zu investieren.“ Mark Rutte, NATO-Generalsekretär im Dezember 2024. Titelbild: Screenshot ARD Tagesschau

25. juni 202625 min
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Der Kampf um Ressourcen dürfte erst am Anfang stehen

Trotz Einigung zwischen den USA und dem Iran könnte die Erholung der Ölpreise und der Versorgungslage noch Monate dauern. Das zeigen Daten der US-Regierung. Bevorstehende Midterm-Wahlen in den USA waren höchstwahrscheinlich Auslöser für das Einlenken Donald Trumps bei den Verhandlungen mit der iranischen Regierung. Die Vereinigten Staaten könnten die Abhängigkeit Chinas von Energieimporten weiterhin nutzen, um im Ringen um die Vormachtstellung in der Welt Vorteile zu erzielen. Eine erneute Eskalation im Nahen Osten sowie die Kontrolle über südamerikanische Ölexporte scheinen vorprogrammiert. Von Karsten Montag. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. US-Präsident Donald Trump und der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif, der als Vermittler der Gespräche fungiert hat, haben in der Nacht von Sonntag auf Montag die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den USA und dem Iran angekündigt [https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-abkommen-usa-krieg-100.html]. Das Abkommen wurde am Donnerstag unterzeichnet [https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-abkommen-was-es-bedeutet-100.html]. Während Sharif auf X berichtete [https://x.com/CMShehbaz/status/2066268332832194810], dass beide Seiten die „sofortige und dauerhafte Einstellung der Kampfhandlungen“ an allen Fronten, einschließlich im Libanon, erklärt haben, meldete Trump auf Truth Social [https://truthsocial.com/@realDonaldTrump/posts/116750587569914985] die sofortige und beiderseitige Aufhebung der Seeblockade der Straße von Hormus – ohne Erhebung einer Maut von iranischer Seite. Die von der iranischen Nachrichtenagentur veröffentlichten 14 Punkte des Abkommens [https://en.mehrnews.com/news/245284/What-do-we-know-about-details-of-anticipated-Iran-US-MoU] zeigen nicht nur, dass die USA große Zugeständnisse gemacht und sogar Reparationszahlungen zugestimmt haben, sondern auch, wo zukünftige Bruchstellen liegen. So heißt es im ersten Punkt: „Ein dauerhaftes und sofortiges Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon.“ Israel hat während der Verhandlungen mehrfach den Libanon angriffen, zuletzt kurz vor der Bekanntgabe [https://www.tagesschau.de/ausland/usa-trump-iran-israel-libanon-100.html] der Einigung auf ein Abkommen. Kurz danach hat der israelische Verteidigungsminister Israel Katz angekündigt [https://www.tagesschau.de/ausland/asien/usa-iran-abkommen-israel-100.html], dass sich die Armee seines Landes nicht aus den besetzten Gebieten im Libanon, Syrien und im Gazastreifen zurückziehen wird. Renommierte geopolitische Analysten wie der US-Ökonom Jeffrey Sachs gehen daher davon aus [https://www.youtube.com/watch?v=vkhJdxpbz_g], dass die Einigung äußerst fragil ist. In Punkt 5 ist festgelegt, dass die Wiederöffnung der Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen „nach iranischen Vorgaben“ erfolgen soll. Dies könnte der Behauptung Trumps widersprechen, dass die Seeblockade sofort und ohne Maut aufgehoben wird. Auch die Punkte 2 und 4, die Verpflichtung der USA zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des Iran und zur Achtung der Souveränität der Islamischen Republik Iran sowie die Zusage der USA, ihre Truppen aus der Umgebung des Iran abzuziehen, bergen mögliche Bruchstellen. Die zentralen Fragen sind hier, wie weit die Umgebung des Iran reicht und was eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten bedeutet. Werden die USA ihre Militärbasen in Katar, Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait und in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgeben? Hohe Ölpreise und Versorgungsknappheiten noch mehrere Monate möglich Selbst wenn es zeitnah zu einer Öffnung der Straße von Hormus kommt, wird es wahrscheinlich noch Monate dauern, bis die weltweite Ölversorgung und der Ölpreis wieder das Vorkriegsniveau erreicht haben. Dies geht aus Zahlen und Prognosen der US-Behörde „U.S. Energy Information Administration“ (EIA) zur Produktion und zum Verbrauch flüssiger Treibstoffe sowie zum Ölpreis hervor. Zu flüssigen Treibstoffen zählen laut EIA neben Rohöl auch Erdgaskondensat, Erdgas-Anlagenflüssigkeiten, die unter anderem zu Butan und Propan (LPG) umgewandelt werden, sowie sonstige Verarbeitungsgewinne aus der Raffinerie. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-01.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-01.jpg Abbildung 1: Produktion und Verbrauch flüssiger Treibstoffe weltweit sowie Ölpreis in Barrel pro Tag bzw. US-Dollar (ab Juni 2026 Prognosedaten), Datenquelle: U.S. Energy Information Administration [https://www.eia.gov/outlooks/steo/data.php?type=tables] (abgerufen am 9. Juni 2026) In ihrem Monatsbericht vom Juni [https://www.eia.gov/outlooks/steo/pdf/steo_full.pdf] erläutert die US-Behörde, dass ihre Prognosen auf der Annahme beruhen, dass die Öltransporte im dritten Quartal 2026 wieder aufgenommen werden, dass es jedoch wahrscheinlich mehrere Monate dauern wird, bis das Verkehrsaufkommen wieder das Vorkriegsniveau erreicht. Dies sei aus Sicht der EIA erst Anfang 2027 der Fall. Aus den Daten der US-Behörde, die bis einschließlich Mai 2026 auf gemessenen Werten beruhen, lassen sich noch weitere Erkenntnisse gewinnen. Erstens beruht die Steigerung des Ölpreises nach der Sperrung der Straße von Hormus – anders als zu Beginn des Krieges in der Ukraine Anfang 2022 – auf einer tatsächlichen Verknappung von Öl und anderen flüssigen Treibstoffen auf dem Weltmarkt. Der hohe Ölpreis 2022 ist hingegen auf Panikkäufe und Spekulation zurückzuführen, da sich lediglich die Absatzwege verändert haben. Russisches Öl floss vermehrt nach China und Indien statt nach Europa, während die EU-Länder vermehrt Fracking-Öl aus den USA importierten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=115361]. Zweitens lässt sich erkennen, dass es nach dem Angriff der USA und Israels im Juni 2025, dem sogenannten „Zwölftagekrieg“, zu einer auffälligen, im Verhältnis zum Verbrauch überproportionalen Ölproduktion gekommen ist. Schlussendlich ist drittens mit der Sperrung der Meerenge im Persischen Golf auch ein tatsächlicher Einbruch des weltweiten Verbrauchs zu verzeichnen. Diese beiden Phänomene werden in den nächsten beiden Abschnitten näher beleuchtet. Überproduktionen in Saudi-Arabien und Brasilien gingen an China Anhand der Daten der EIA lässt sich ermitteln, das insbesondere Saudi-Arabien, die USA und Brasilien ihre Ölproduktion zwischen Juli 2025 und Februar 2026 deutlich gesteigert haben. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-02.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-02.jpg Abbildung 2: Abweichung der Ölproduktion im Zeitraum Juli 2025 bis Februar 2026 im Vergleich zum Zeitraum Juli 2024 bis Februar 2025 in Barrel pro Tag (ausgewählte Länder), Datenquelle: U.S. Energy Information Administration [https://www.eia.gov/outlooks/steo/data.php?type=tables] (abgerufen am 9. Juni 2026) Während der Anstieg der Ölförderung in den USA und Brasilien mit einem jahrelangen Trend der Erhöhung der jeweils nationalen Ölproduktion einhergeht, steht die Anhebung der saudischen Produktion eindeutig in Zusammenhang [https://www.reuters.com/business/energy/saudi-arabia-boosts-oil-output-exports-us-attack-iran-contingency-sources-say-2026-02-25/] mit einem erwarteten weiteren militärischen Konflikt in der Golfregion, wie er Ende Februar 2026 tatsächlich eingetreten ist. Hauptabnehmer von saudischem Öl ist mit Abstand China. Ein Viertel der Erdölexporte [https://oec.world/en/profile/bilateral-product/crude-petroleum/reporter/sau] aus Saudi-Arabien geht in das wirtschaftlich und militärisch aufstrebende ostasiatische Land. Weitere wichtige Empfänger sind Südkorea, Japan und Indien. Daten der chinesischen Zollbehörde [http://stats.customs.gov.cn/indexEn] zeigen, dass China im Zeitraum Juli 2025 bis Februar 2026 knapp 30 Millionen Barrel Erdöl aus Saudi-Arabien sowie knapp 100 Millionen Barrel aus Brasilien mehr importiert hat als im Zeitraum Juli 2024 bis Februar 2025. Damit hat China einen Großteil der brasilianischen Überproduktion sowie einen Teil der saudischen Überproduktion abgegriffen und damit höchstwahrscheinlich seine strategischen Ölvorräte aufgestockt. Diese sind nach Angaben der EIA [https://www.eia.gov/outlooks/steo/report/energysecurity/article.php] von 1.397 Millionen Barrel im vierten Quartal 2025 um 144 Millionen Barrel auf 1.541 Millionen Barrel im ersten Quartal 2026 angestiegen. Versorgungsengpässe hauptsächlich in Asien Der Einbruch des weltweiten Verbrauchs flüssiger Treibstoffe im Kontext der Sperrung der Straße von Hormus, wie er in Abbildung 1 zu erkennen ist, lässt sich mithilfe der Daten der EIA grob geografisch verorten. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-03.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-03.jpg Abbildung 3: Ölverbrauch nach Regionen in Barrel pro Tag, Datenquelle: U.S. Energy Information Administration [https://www.eia.gov/outlooks/steo/data.php?type=tables] (abgerufen am 9. Juni 2026) Während in Nordamerika, Europa, Mittel- und Südamerika, Russland und Zentralasien sowie selbst in Afrika kein Einbruch bei den Verbrauchsdaten zu erkennen ist, lässt sich ein eindeutiger Rückgang in den Regionen Asien und Ozeanien sowie Naher Osten verzeichnen. Der Rückgang im Nahen Osten ist vermutlich auf die Kriegshandlungen der USA, Israels und des Iran sowie die Drosselung der Ölproduktion der Golfstaaten zurückzuführen. Denn die Förderung von Öl und insbesondere die Raffination sind sehr energieaufwendig – bis zu 25 Prozent des Energieinhalts von Endprodukten wie Benzin, Diesel und anderen Erdölprodukten. Auch eine eingeschränkte Wirtschaft aufgrund der Kriegshandlungen kann ein Grund für den zurückgegangenen Verbrauch sein. Der Rückgang in Asien und Ozeanien steht hingegen eindeutig in Zusammenhang mit der Abhängigkeit dieser Region von Öllieferungen aus den Golfstaaten. Myanmar, die Philippinen, Pakistan und Sri Lanka haben sogar Rationierungen und Maßnahmen für einen geringeren Verbrauch verhängt [https://en.wikipedia.org/wiki/2026_Iran_war_fuel_crisis]. Südkorea, Thailand und Vietnam haben Energiesparkampagnen eingeführt. China hat Exporte eigenen Öls beschränkt und Teile seiner Ölvorräte freigegeben. Auch Japan konnte von seinen Ölreserven zehren und hat den Import von Öl aus den USA erhöht. Australien und Neuseeland hatten hingegen nicht mit Treibstoffknappheiten zu kämpfen. In der Hauptstadt Indonesiens kam es im Juni zu Protesten [https://apnews.com/article/indonesia-students-protest-economic-pressures-fc758948bc547075d62bcf80d8a7e827] gegen die hohen Energie- und Nahrungsmittelpreise. Hohe Treibstoffpreise waren auch der Auslöser für Ausschreitungen [https://www.ft.com/content/273aee17-25ee-4608-9be2-88433e28270e] in Kenia, Mosambik und auf den Komoren im Mai – zum Teil [https://www.reuters.com/world/africa/protests-erupt-over-kenya-fuel-price-hikes-strike-strands-commuters-2026-05-18/] mit Todesopfern [https://www.reuters.com/world/africa/one-dead-comoros-clashes-erupt-over-rising-fuel-prices-2026-05-16/]. In Irland waren bereits im April landesweite Proteste [https://www.bbc.com/news/articles/cvgzd22w5ewo] gegen hohe Spritpreise zu verzeichnen gewesen. Bevorstehende Midterm-Wahlen in den USA wahrscheinlich Auslöser für das Einlenken Trumps Es werden aber kaum die sozialen Spannungen und die wirtschaftlichen Einbußen in den von Treibstoffmangel und hohen Preisen geplagten asiatischen, afrikanischen oder europäischen Ländern gewesen sein, die Trump zu einem Einlenken bei den Verhandlungen um ein Friedensabkommen mit dem Iran bewogen haben. Das hat seine bisherige rücksichtslose Zollpolitik [https://www.telepolis.de/article/Von-Vietnam-bis-Lesotho-US-Zoelle-zerstoeren-Existenzen-10349423.html] deutlich gezeigt. Ausschlaggebend dürften eher seine Umfragewerte in den USA angesichts der bevorstehenden Midterm-Wahlen [https://de.wikipedia.org/wiki/Halbzeitwahlen_in_den_Vereinigten_Staaten] Anfang November sein. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-04.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-04.jpg Abbildung 4: Umfragewerte von US-Präsident Donald Trump seit Beginn seiner zweiten Amtszeit, Datenquelle: Silver Bulletin (Werte von YouGov) [https://www.natesilver.net/p/trump-approval-ratings-nate-silver-bulletin] Trumps Zustimmungswerte sind seit Beginn seiner zweiten Amtszeit mit leichten Schwankungen kontinuierlich gefallen und lagen gemäß der Werte des Meinungsforschungsinstituts YouGov Anfang Juni nur noch bei 35 Prozent. Nach der Verkündung einer Einigung mit dem Iran kletterte der Wert am 15. Juni wieder auf 39 Prozent. Einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Umfragewerte seit Beginn des erneuten Angriffs auf den Iran dürften insbesondere die extrem gestiegenen Treibstoffpreise in den USA gehabt haben. Lagen die Preise für Benzin Ende Februar im Schnitt bei 2,80 US-Dollar je Gallone (circa 0,64 Euro pro Liter), stiegen sie im Mai auf knapp 4,40 US-Dollar je Gallone (circa 1,00 Euro pro Liter). Am 15. Juni lagen die Preise im Schnitt wieder bei 3,90 US-Dollar je Gallone (circa 0,89 Euro pro Liter). Grundlage der Berechnung sind die Werte der Federal Reserve Bank of St. Louis [https://fred.stlouisfed.org/series/GASREGCOVW]. Die Vereinigten Staaten sind zwar derzeit der größte Ölproduzent der Welt und exportieren mehr Öl als sie importieren. Insofern hat Donald Trump mit seiner Aussage „Wir haben reichlich davon“ [https://truthsocial.com/@realDonaldTrump/posts/116323481956698353] prinzipiell recht. Doch aufgrund des globalisierten Ölmarkts verkauft auch die US-Ölindustrie ihre Produkte an den weltweit Meistbietenden, sodass die Spritpreise an den Tankstellen in den USA – ebenso wie in fast allen Ländern der Welt – stark abhängig von den international gehandelten Ölpreisen sind. Theoretisch könnte die US-Regierung kurzfristig auf Grundlage eines Notstandsgesetzes eine Einschränkung des Exports von Erdöl und dessen Produkten verhängen, um somit die Energiepreise im eigenen Land von den Schwankungen auf dem globalen Ölmarkt zu entkoppeln. Dauerhaft ist dies jedoch nur mit Zustimmung des US-Kongresses, der sich aus den zwei Kammern Repräsentantenhaus und Senat zusammensetzt, möglich. Zudem würde sich Trump mit einer derartigen Maßnahme gegen die Interessen der US-Ölindustrie wenden, die dadurch von Umsatzeinbußen betroffen wäre. Die US-Ölindustrie ist jedoch traditionell eng mit republikanischen Positionen verbunden und übt mit Spenden und Lobbyarbeit einen relevanten Einfluss auf US-Wahlkämpfe aus. Insofern dürfte das aktuell vorrangige Ziel des Republikaners Trump ein gutes Ergebnis seiner Partei bei den anstehenden Midterm-Wahlen sein, in denen die sich die Sitzverteilung im Repräsentantenhaus und im Senat signifikant verändern könnte. Aktuell verfügt die Republikanische Partei sowohl im Repräsentantenhaus mit 219 zu 216 (davon vier Unabhängige) als auch im Senat mit 53 zu 47 Sitzen über eine knappe Mehrheit. Aktuelle Prognosen [https://www.270towin.com/2026-house-election/kalshi-2026-house-prediction-market-prices] zeigen jedoch, dass sich das Sitzverhältnis im Repräsentantenhaus nach den Midterm-Wahlen zugunsten der Demokraten wenden könnte. Auch im Senat [https://www.270towin.com/2026-senate-election/kalshi-2026-senate-prediction-market-prices] könnten die Demokraten eine knappe Mehrheit erlangen. Sollte dies eintreten, muss die derzeitige US-Regierung mit großen Schwierigkeiten bei der Umsetzung eigener Gesetzesvorhaben sowie bei der Haushaltsplanung rechnen. Der Erfolg eines weiteren Amtsenthebungsverfahrens (Impeachment) gegen Trump bleibt jedoch weiterhin äußerst unwahrscheinlich. Zwar benötigt es zur Einleitung eines solchen Verfahrens nur eine einfache Mehrheit im Repräsentantenhaus. Für eine Absetzung bedarf es jedoch einer Zweidrittelmehrheit im Senat. Dazu müssten jedoch angesichts der Prognosen auch viele republikanische Senatoren stimmen, was als praktisch kaum erreichbar angesehen wird. Was ist die weitere geopolitische Strategie der USA? Es dürfte kaum ein Zweifel bestehen, dass Trump davon ausgegangen ist, mit der Unterstützung Israels und einem Enthauptungsschlag innerhalb weniger Tage einen Regimewechsel im Iran herbeizuführen. Ähnlich, wie ihm dies in Venezuela gelungen ist, hat er offenbar gehofft, damit zukünftig die Ölexporte des Landes kontrollieren und damit Einfluss auf das auf Ölimporte aus dem persischen Golf angewiesene China auszuüben. Dieser Plan ist nicht aufgegangen. Die iranische Führung ist hingegen nach Ansicht US-amerikanischer Nahost-Experten [https://www.infosperber.ch/politik/der-krieg-hat-einen-neuen-iran-hervorgebracht/] gestärkt aus dem Konflikt hervorgegangen und erhebt nun den Anspruch, die Machtverhältnisse in der Region mitzugestalten. Die von der US-Regierung angeordnete Blockade der Straße von Hormus als Reaktion auf die Sperrung der Meerenge durch den Iran sollte iranische Ölexporte verhindern und die iranische Regierung zu Zugeständnissen bei den Verhandlungen zwingen. Auch das hat offensichtlich nicht funktioniert. Die Zugeständnisse der USA bei dem Abkommen mit dem Iran zeigen deutlich, dass Trump eine Weiterführung des Konflikts unbedingt verhindern wollte. Zumindest bis zu den Midterm-Wahlen darf die Welt hoffen, dass die US-Regierung keinen weiteren militärischen Konflikt anzetteln und alles unternehmen wird, dass eine Waffenruhe im Nahen Osten nicht von der israelischen Führung sabotiert wird. Doch was kommt danach? Trumps Umfragewerte zeigen, dass er sich selbst um die Ansichten seiner eigenen Wählerbasis nicht viel schert, solange keine Wahlen anstehen. Sollte seine Partei die Mehrheiten in den beiden Kammern des US-Kongresses nach den Midterm-Wahlen nicht verlieren, kann man also davon ausgehen, dass die US-Regierung auch danach ihre geopolitischen Interessen weiterhin mit militärischer und wirtschaftlicher Gewalt umsetzen wird. Selbst bei einem Sieg der Demokraten ist kaum mit einer Änderung der generellen US-Strategie zu rechnen. Geht man davon aus, dass der Hintergrund US-amerikanischer Außenpolitik seit spätestens dem Zweiten Weltkrieg die Wahrung und der Ausbau der Vormachtstellung in der Welt ist, dann wird sich der Fokus der Vereinigten Staaten auch in Zukunft auf Konkurrenten um diese Position richten – insbesondere auf China. Während die USA aufgrund der Fracking-Technologie nicht nur wieder unabhängig von Energieimporten geworden sind, sondern ihre Alliierten mit eigenem Öl und Gas beliefern können, ist der größte Schwachpunkt Chinas und eines Großteils der asiatischen Staaten die Abhängigkeit von Energieimporten. [https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-05.jpg]https://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/260622-Montag-Ressourcen-05.jpg Abbildung 5: Netto-Export bzw. Import flüssiger Treibstoffe nach Regionen in Barrel pro Tag (ab Juni 2026 Prognosedaten), Datenquelle: U.S. Energy Information Administration [https://www.eia.gov/outlooks/steo/data.php?type=tables] (abgerufen am 9. Juni 2026) Diese Abhängigkeit, insbesondere Chinas, wird sich in den nächsten Jahren noch vergrößern. Was liegt da näher als der Versuch, die Zufuhr dieser Energie zu kontrollieren, um Einfluss auf die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen in diesem Land zu nehmen oder ihm Zugeständnisse abzuringen? Andere mögliche Konfliktherde und neue Eskalation im Nahen Osten Was im Iran nicht funktioniert hat, könnte bei anderen Zulieferern Chinas durchaus zum Erfolg führen. Wie bereits weiter oben erwähnt, baut Brasilien derzeit seine Ölproduktion aus und liefert vermehrt an China. Die Netto-Ausfuhren und deren Steigerung aus der Region Mittel- und Südamerika in Abbildung 5 sind fast ausschließlich auf Brasilien zurückzuführen. Im Oktober sind in dem größten südamerikanischen Land Präsidentschaftswahlen. Der derzeitige Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva von der Arbeiterpartei, in dessen erste Amtszeit die Gründung des BRICS-Bündnisses fällt, kandidiert erneut für diesen Posten und liegt in den Umfragen [https://en.wikipedia.org/wiki/Opinion_polling_for_the_2026_Brazilian_presidential_election] leicht vor seinem größten Herausforderer Flávio Bolsonaro, dem Sohn des wegen eines Putschversuches zu 27 Jahren Haft verurteilten ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro. Die Familie Bolsonaro ist mit Trump verbündet [https://www.handelsblatt.com/politik/international/brasilien-trump-mischt-sich-in-den-wahlkampf-ein-und-koennte-lula-staerken/100230412.html], und es gibt deutliche Anzeichen, dass der US-Präsident versucht, Einfluss auf den brasilianischen Wahlkampf zugunsten der Opposition zu nehmen. Auch Militärinterventionen nach einem Wahlsieg Lulas liegen im Bereich der Möglichkeiten. Mit der Neuauflage der Monroe-Doktrin hat Trump die ideologische Grundlage dafür bereits gelegt. Es ist zudem durchaus denkbar, dass der Konflikt im Nahen Osten spätestens nach den Midterm-Wahlen in den USA wieder eskaliert. Mögliche Auslöser dafür gibt es zuhauf, und eine erneute Blockade der Straße von Hormus hat für die geopolitischen Ziele der US-Regierung – bis auf die Tatsache, dass die eigene Bevölkerung unter den hohen Energiekosten leidet – mehr Vor- als Nachteile. Neben Japan haben auch andere Verbündete der USA in der Pazifikregion während der aktuell noch andauernden Sperrung ihren Öl- und Treibstoffimport aus den Vereinigten Staaten erhöht. Dazu zählen Südkorea [https://x.com/arabnews/status/2039546786885341510], Taiwan [https://www.taipeitimes.com/News/front/archives/2026/03/02/2003853101] und Australien [https://www.abc.net.au/news/2026-04-11/australia-fuel-supply-strait-hormuz-crisis/106533982]. Diese Verschiebung ist von größtem Interesse der Vereinigten Staaten, die neue Absatzmärkte für ihre gesteigerte Ölproduktion benötigen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass eine längere Blockade der Meerenge im Persischen Golf auch China und seine lokalen Verbündeten in Asien in Bedrängnis bringen könnte. Neue Pipelines zur Umgehung der Straße von Hormus, deren Bau [https://jpt.spe.org/adnoc-accelerates-pipeline-project-to-bypass-strait-of-hormuz] durch die aktuelle Krise beschleunigt wurde, könnten die Entscheidungsschwelle für einen erneuten US-amerikanischen und israelischen Angriff auf den Iran, einem weiteren wichtigen Zulieferland Chinas, verringern. Schlussendlich nutzt ein hoher Ölpreis der US-Ölindustrie, um die Erschließung neuer Vorkommen und die Entwicklung neuer Fördertechniken zu finanzieren. Der Kampf um die Vormachtstellung in der Welt mit allen Mitteln dürfte somit erst am Anfang stehen. Titelbild: kazetixx / Shutterstock[https://vg08.met.vgwort.de/na/af7c8f75cd624a14b7d3357944689c75]

💜125. juni 202619 min
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21,5 Prozent CDU/CSU, 12,5 Prozent SPD, 29 Prozent AfD: Die ehemaligen Volksparteien fahren mit Vollgas auf die Mauer zu

Laut einer aktuellen INSA-Umfrage [https://www.wahlrecht.de/umfragen/insa.htm] zur Bundestagswahl liegen CDU/CSU bei 21,5 Prozent. Die SPD kommt auf 12,5 Prozent und die AfD auf 29 Prozent. Die ehemaligen Volksparteien sind zu einem Schatten ihrer selbst verkommen. Trotzdem lautet die Losung: „Volle Fahrt voraus!“, während der wache Teil der Bevölkerung immer lauter ruft: „Vorsicht, Mauer!“ Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Was sagen wohl die Mitglieder der Regierungsparteien bei Betrachtung der aktuellen Umfrageergebnisse? Wahrscheinlich: „Das ganze Land steht hinter uns. Wir sind auf dem richtigen Kurs. Weitermachen.“ Die Realitätsverweigerung auf politischer Seite ist längst hinlänglich bekannt. Seit vielen Jahren machen die ehemaligen Volksparteien samt ihrer Koalitionsanhängsel konsequent eine Politik am Interesse des Landes vorbei. Bei aller gebotenen Distanz zu Umfragen und den zu ziehenden Schlüssen: Der Verlust an Wählern sowohl bei der CDU als auch der SPD ist echt. Dass auf der anderen Seite die AfD immer stärker wird und längst kurz davor ist, die 30 Prozent zu reißen, verdeutlicht das Ausmaß der „Brett-vorm-Kopf-Politik“ der Regierung. „Volle Fahrt voraus!“ lautet die Losung, während der wache Teile der Bevölkerung immer lauter ruft: „Vorsicht, Mauer!“ Doch es nutzt ja nichts. Allen Anzeichen und allen Warnungen zum Trotze regiert die Regierung so wie seit Jahrzehnten: Sie setzt ihre politische Talfahrt fort – egal, was kommt. Ob Energiepolitik, Wirtschaftspolitik, Migrationspolitik, Russlandpolitik, Armutspolitik: Kein Sinn, kein Verstand, kein Erkenntnisgewinn. Nichts. Absolut nichts davon ist bei dieser Regierung zu sehen. Der Volksmund sagt: „Aus Fehlern lernt man.“ Und das stimmt. Nur nicht für diese Politik. Es ist ja nicht nur so, dass sie sich weigert, aus Fehlern zu lernen. Sie weigert sich mit Nachdruck, überhaupt anzuerkennen, dass sie Fehler macht. Wobei: Bei Lichte betrachtet wird das Gerede von „Fehlern“ der Situation nicht gerecht. Dass nämlich „Fehler“ immer und immer und immer wieder nur in eine Richtung gehen, ist unwahrscheinlich. Diese Politik des Totalschadens verläuft zielgerichtet. Titelbild: penofoto / Shutterstock[http://vg07.met.vgwort.de/na/6547caca774840cf96d8e5389a7c19f4]

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Lisa Fitz – Wie Mitarbeiter ticken

Stellen wir uns vor, so ein Sozialkredit-System würde bei uns eingeführt. Punkte sammeln wie Autofahrer in Flensburg, nur umfassender: Bist du politisch korrekt, klimaneutral, meinungsstabil? Dann musst du dich als systemkonformer Mitarbeiter trotzdem ganz schön nach der Decke strecken, um den Job in diesen Zeiten zu behalten. Dann reicht es nicht mehr, dass du meinungskonform/-kompatibel gelächelt hast – dann musst du performen. Und die KI sitzt schon im Büro nebenan und flüstert: „Ich mach das schneller. Und billiger. Und ohne Urlaub. Ohne Krankheit und ohne Weihnachtsgeld.“ Von Lisa Fitz. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. ---------------------------------------- Externer Inhalt Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen. Inhalt von Youtube zulassen Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen ---------------------------------------- Die nächsten Auftritts-Termine und das aktuelle Programm von Lisa Fitz erfahren Sie stets auf der Website lisa-fitz.de [https://www.lisa-fitz.de].

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