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Meinungsfreiheit: Die Normalisierung des Autoritären

6 min · 6 de jul de 2026
Portada del episodio Meinungsfreiheit: Die Normalisierung des Autoritären

Descripción

Die Axt ist an der Meinungsfreiheit angesetzt. Immer dreister, immer unverschämter greifen Politiker und staatliche Institutionen das Grundrecht der freien Rede an. Vor unseren Augen vollzieht sich längst die Normalisierung des Autoritären und zunehmend auch des Totalitären. Längst sind Übergriffe und Maßnahmen von staatlicher Seite, die bis vor einiger Zeit bei uns kaum einer für Weiterlesen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=153374]

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Portada del episodio Die Grünen wollen Taurus „endlich unverzüglich“ an die Ukraine liefern: Sie sind die deutschen Kriegstreiber Nummer eins

Die Grünen wollen Taurus „endlich unverzüglich“ an die Ukraine liefern: Sie sind die deutschen Kriegstreiber Nummer eins

Mit einem aktuellen Antrag im Bundestag, der Ukraine „endlich unverzüglich“ deutsche Taurus-Raketen zu liefern, zementieren die Grünen einmal mehr ihren Status als die skrupellosesten Militaristen im Parlament. Die Forderung der Grünen nach „Zerstörung von Abschussrampen, Munitionsdepots und Produktionsstätten“ auf russischem Gebiet mit deutschen Raketen ist so verantwortungslos, dass einem die Worte fehlen. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Grünen haben am Mittwoch im Bundestag die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern und weitere Maßnahmen für eine noch stärkere Unterstützung der Ukraine beantragt, wie Medien berichten [https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_101332532/taurus-marschflugkoerper-gruene-draengen-auf-lieferung-fuer-ukraine.html]. Der grüne Antrag findet sich unter diesem Link [https://dserver.bundestag.de/btd/21/069/2106912.pdf], darin heißt es etwa: > „Darüber hinaus ist es notwendig, die Ukraine in die Lage zu versetzen, militärische Ziele hinter der Front präzise anzugreifen, um die Angriffsfähigkeit Russlands nachhaltig zu reduzieren. Die Zerstörung von Abschussrampen, Munitionsdepots und Produktionsstätten kann dazu beitragen, die Intensität der Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu verringern. Solche Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Völkerrecht und dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung. Die Bundesregierung sollte daher die deutsche Blockadehaltung zur Lieferung von Marschflugkörpern aufgeben und der Ukraine unverzüglich auch den Taurus zur Verfügung stellen.“ Das Abstimmungsergebnis illustriert die radikale Rolle, die die Grünen selbst unter den zahlreichen anderen im Bundestag vertretenen Kriegstreibern einnehmen: Der Antrag der Grünen wurde laut Abgeordnetenwatch [https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ukraine-zusaetzlich-militaerisch-und-humanitaer-unterstuetzen] mit 510 Nein-Stimmen zu 79 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. „Die gefährlichste Partei im Bundestag“ Diese Ablehnung ist zwar gut, bedeutet aber mitnichten, dass nun im Bundestag jenseits der Grünen der Pazifismus ausgebrochen wäre. Natürlich hat das Abstimmungsverhalten auch mit Fraktionsdisziplin zu tun. Außerdem ist die Ukrainepolitik der Bundesregierung ja ihrerseits bereits als radikal, destruktiv und gefährlich zu bezeichnen. Teile der CDU befürworten schon länger die Lieferung von Taurus. Aber es geht eben immer noch destruktiver und die Grünen übernehmen hier – ähnlich wie etwa Roderich Kiesewetter [https://www.nachdenkseiten.de/?p=150474] – wohl auch die Funktion, durch ihre besondere Radikalität in der Kriegsfrage den bereits radikalen Charakter der Ukrainepolitik der Bundesregierung im Vergleich etwas zu verniedlichen. Schwarz-Rot kann dann behaupten: Seht her, es gibt Kräfte im Parlament, die sind sogar noch verantwortungsloser als wir. Und die Forderung, dass deutsche Raketen 85 Jahre nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion wieder Ziele in Russland zerstören sollen, ist so verantwortungslos, dass einem die Worte fehlen. Der älteren Aussage [https://www.welt.de/politik/deutschland/article241732079/Wagenknecht-nennt-Gruene-gefaehrlichste-Partei-Scharfe-Kritik-von-Parteikollegen.html] Sahra Wagenknechts, dass die Grünen die gefährlichste Partei im Bundestag seien, haben die Grünen nun einmal mehr neues Fundament gegeben. Titelbild: Wirestock Collection / Shutterstock Mehr zum Thema: Drohnen auf Moskau: Je schlechter es für Russland läuft, umso gefährlicher wird es [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152523] Die Grünen: Impressionen von einer super gelaunten Kriegspartei [https://www.nachdenkseiten.de/?p=111349] Die Grünen rufen (schon wieder) „Haltet den Dieb!“ – Jetzt soll die Gas-Geschichte umgeschrieben werden [https://www.nachdenkseiten.de/?p=133228] „Was interessiert mich mein (grünes) Geschwätz von gestern“: Kein Umweltschutz – und nicht mal „Klimaschutz“. Dafür Wirtschaftskrieg [https://www.nachdenkseiten.de/?p=108189] [https://vg01.met.vgwort.de/na/b8747f7e54614ecf8b9d8a72087ca3ba]

10 de jul de 20264 min
Portada del episodio „In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“

„In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“

Seit dem 20. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, fünf junge pro-palästinensische Aktivisten, die im September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. einer Million Euro verursachten. Die Gruppe erklärte, damit die Rüstungsproduktion für Israels völkerrechtswidriges Vorgehen in Gaza behindern zu wollen, und hält ihre Aktion im Rahmen einer „direct action“ zur Verhinderung von Völkermord für gerechtfertigt und geboten. Das von vielen Kritikern als „Schauprozess“ bezeichnete Verfahren findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem neuen Hochsicherheits-Justizgebäude in Stammheim statt, einem Justizstandort, an dem auch gegen die Terrororganisation RAF verhandelt wurde. Maike Gosch sprach mit einem der Rechtsanwälte aus dem Verteidigerteam, dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, über den Fall. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Maike Gosch: Lieber Herr Düsberg, Sie gehören zum Verteidigerteam der sogenannten „Ulm 5“. Können Sie für unsere Leser kurz zusammenfassen, worum es in dem Fall geht, was den fünf Aktivisten vorgeworfen wird und was der Hintergrund der Tat ist? RA Benjamin Düsberg: Unseren Mandantinnen und Mandanten wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“, und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen. Warum richtete sich ihre Aktion gegen die Rüstungsfirma Elbit Systems Deutschland? Unsere Mandantinnen und Mandanten haben sich alle dahingehend geäußert, dass es ihnen bei der Tat darum ging, die materielle wie ideelle Unterstützung des durch die israelische Armee in Gaza verübten Genozids zu behindern. Sie alle haben sich erschüttert gezeigt über die massive Unterstützung dieses Genozids durch Deutschland. Wie andere deutsche Rüstungsbetriebe hat auch Elbit Systems Deutschland während des Genozids aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus Rüstungsgüter wie Zielerfassungssysteme, Laserwarnsysteme, Laserzielmarkierer, optische Instrumente sowie Sende- und Empfangsgeräte nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre. Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als der bei Weitem wichtigste Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher bei der Kriegsführung in Gaza eine zentrale Rolle spielt. Der Konzern liefert rund 85 Prozent der Drohnenflotte der IDF sowie Panzertechnik, Munition und Überwachungssysteme. Der Konzern ist stolz darauf, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu sogenannten „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten digitalisierter und vernetzter Gefechtsführung haben zu dem KI-gestützten Massenmord in Gaza beigetragen. Wichtige Komponenten hierfür werden in Ulm produziert und dann nach Israel geliefert. In Gaza eingesetzte Waffensysteme werden durch Elbit Systems sodann unverhohlen und wertsteigernd als „battle proven“ (kampferprobt) weitervermarktet. Aus diesen Gründen war die Beschädigung des Betriebs von Elbit Systems Germany in Ulm für unsere Mandantinnen und Mandanten ein naheliegendes Ziel. Wie verläuft bisher der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart im sehr politisch aufgeladenen Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim? Was ist ihr Eindruck von der gesamten Durchführung des Prozesses? Obwohl es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht handelt, findet die Verhandlung auf Entscheidung der Vorsitzenden in einem Hochsicherheitssaal im Gebäude des OLG Stuttgart statt. Sämtliche Angeklagte werden mit zunächst gefesselten Händen bei Anwesenheit der Presse und Öffentlichkeit in den Saal geführt und müssen während der Verhandlung innerhalb eines durch umfassende Glaswände abgeschirmten Bereichs und getrennt von uns Verteidigerinnen und Verteidigern Platz nehmen. Eine Besprechung mit den Verteidigern ist durch diese Abtrennung hindurch nicht möglich, sondern soll über eine elektronische Sprechanlage unter Einsatz von Mikrofonen und Kopfhörern erfolgen. Während der Hauptverhandlung sind innerhalb des Glaskastens neben den Angeklagten und in Hörweite Justizwachtmeister positioniert. Eine effektive Verteidigung wird damit erheblich eingeschränkt. Diese Maßnahmen haben keinen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen und den Angeklagten, denen auch die Strafkammer keinerlei Gefährlichkeit, Gewalttätigkeit oder Störungspotenzial für die Hauptverhandlung zuschreibt. Die Gründe, welche uns die Kammer für diese Maßnahmen benennt, sind offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Routinemäßig wird auf die „baulichen Gegebenheiten“ in dem Verhandlungssaal verwiesen. Das ist offensichtlich falsch, da sich an jedem Verteidigertisch drei Sitzplätze befinden. Außerdem erklären diese nicht, warum das Landgericht überhaupt diesen Saal ausgewählt hat. Auch andere Maßnahmen sind schlicht unerklärlich. So wird der Verteidigung ohne Angabe von sachlichen Gründen verweigert, eine Protokollkraft zu beschäftigen. Der Öffentlichkeit wird das Mitschreiben verboten. Die Vorsitzende hat kürzlich in einem kurzen Moment der Wahrhaftigkeit selbst zugegeben, dass wir uns nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einem Kasernenhof befinden, in welchem sie sich militärische Befehlsgewalt anmaßt. All dies zeigt die tiefe Voreingenommenheit der Kammer. Es wird hier kein faires Verfahren geführt, sondern unsere Mandantinnen und Mandanten werden als gefährliche Subjekte vorgeführt und gebrandmarkt. Ihre Behandlung soll offensichtlich andere Mitmenschen von ähnlichen Akten antimilitaristischen und menschenrechtsgeleiteten Widerstandes gegen bestehendes Unrecht abschrecken. Was hat Sie selbst bisher am meisten überrascht am Verfahren, am Vorgehen des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden? Überrascht hat mich gar nichts. Aber es erschüttert mich trotzdem, wie mit jungen Menschen, die offensichtlich aus zutiefst humanistischen Gründen heraus gehandelt haben und die lediglich Sachschaden an todbringenden Maschinen angerichtet haben, umgegangen wird. Alle fünf befinden sich seit nunmehr mehr als zehn Monaten und verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft. Und an welchem Punkt befindet sich das Verfahren? Wir befinden uns jetzt mitten in der Beweisaufnahme. Das Gericht hat bis Januar 2027 terminiert. Können Sie uns ein wenig mehr Persönliches zu den fünf Angeklagten sagen? Und insbesondere über Ihren Mandanten? Alle fünf sind engagierte junge Menschen – Studentinnen und Künstler – die sich jahrelang u.a. für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Mein Mandant Daniel hat einen Abschluss in Philosophie und Neuropsychologie und arbeitete fünf Jahre lang in einem Labor des Max-Planck-Instituts. Daniel hatte sich auf maschinelles Lernen für ökologische und soziale Gerechtigkeit spezialisiert, klassifizierte gefährdete Singvögel und erforschte die kolonialen Ursprünge indigener Artefakte im Ethnologischen Museum in Berlin. Wie geht es ihnen in der inzwischen ja schon etwa zehn Monate andauernden Untersuchungshaft? Es ist eine schwere Belastung, ein tiefer Einschnitt für alle. Die Ungewissheit und Einsamkeit ist quälend. Daniel verbringt regelmäßig 23 Stunden täglich in einer Einzelzelle, die ungefähr zwei mal fünf Meter groß ist. Sämtliche Besuche und Telefonate, die allerdings auf insgesamt lediglich eine Stunde monatlich beschränkt sind, sind überwacht. Derzeit ist es in seiner Zelle so heiß, dass er lieber auf dem Boden schläft als in seinem Bett. Jeden Tag bekommt er eine Stunde Hofgang in einem Betonhof ohne Grün. Duschen darf man in der JVA Ulm etwa dreimal pro Woche. Manchmal kann er den Trainingsraum nutzen. Gleichzeitig sind alle überwältig von der breiten Solidarität, die sie erfahren innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Die fünf Angeklagten stammen ja – neben Deutschland – unter anderem aus Großbritannien, Irland und Spanien. Sind die jeweiligen Botschaften der Heimatländer der Angeklagten involviert? Gab oder gibt es diplomatischen Druck aus dem Ausland auf deutsche Behörden? Das irische Konsulat ist involviert und besucht ihn regelmäßig. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass in den ersten sechs Monaten illegalerweise bei Familienbesuchen eine Trennscheibe vorhanden war. Danach wurde diese beseitigt. Irische und EU-Abgeordnete haben wiederholt das laufende Verfahren skandalisiert und auf die unfairen Bedingungen hingewiesen. Die auswärtigen Regierungen wagen aber bislang offenbar nicht, sich auch auf Regierungsebene kritisch zu äußern. Das wäre jedoch überfällig. Was sind die Hauptargumente der Anklage und worauf stützen sie sich? Die Anklage bezieht sich vor allem auf die offensichtlich gegebene tatbestandliche Sachbeschädigung, hat sich jedoch von Beginn an schlicht geweigert, in Richtung möglicher Rechtfertigungsgründe zu ermitteln. Die Involvierung von Elbit Systems in den Genozid wurde niemals als relevant auch nur in Betracht gezogen. Zum Beleg für die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezieht sich die Generalstaatsanwaltschaft vor allem auf das selbstgedrehte Tatvideo der Mandanten, in welchem sie auf die Bewegung oder Gruppierung „Palestine Action“ hindeutende Kleidung tragen. Das Agieren unter einem Label begründet aber noch keine Einbindung in organisatorische Strukturen, welche § 129 StGB jedoch voraussetzt. Für wie tragbar halten Sie insbesondere den Vorwurf des Antisemitismus wegen des gesprühten Vorwurfs „Babykiller“ an die Wände der Waffenfirma? Dieser Vorwurf ist absurd. Seit dem 7. Oktober 2023 bis September 2025 wurden mindestens 20.000 palästinensische Kinder im Gazastreifen getötet. Das ist mindestens ein Kind pro Stunde. Über 1.000 der getöteten Kinder wurden nicht einmal ein Jahr alt. Nach UN-Angaben erlitten zudem mindestens 21.000 Kinder so schwere Verletzungen, dass sie langfristig mit einer Behinderung leben müssen. Mindestens 132.000 unter Fünfjährige waren im September 2025 vom Tod durch akute Unterernährung bedroht, mindestens 135 damals bereits verhungert. In diesem Jahrhundert gab es keinen Konflikt, in welchem so viele Kinder in einem Jahr getötet wurden, wie in einem Jahr in Gaza. In den ersten fünf Monaten dieses Krieges wurden bereits mehr Kinder getötet als in sämtlichen Konflikten der Welt in den letzten vier Jahren zusammen. Laut „Save the Children“ verloren Stand Januar 2024 im Durchschnitt zehn Kinder täglich eines oder beide Beine – Gaza ist laut den Vereinten Nationen mittlerweile der Ort mit der weltweit höchsten Anzahl an Kindern mit Amputationen. Es liegen zahlreiche Berichte von Ärztinnen und Ärzten über systematische, gezielte Erschießungen von Kindern durch Scharfschützen und Drohnen vor. Ein aktueller UN-Bericht aus Juni 2026 bestätigt das erneut. Das Thematisieren dieses Massenmordes an Kindern beruht demnach schlicht auf Fakten und nicht auf Legenden. Dies unter Verweis auf die antijüdische Ritualmordlegende als antisemitisch zu bezeichnen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft tut, dient nicht nur dem durchschaubaren Ziel der Delegitimierung unserer Mandantinnen und Mandanten, sondern verwendet dabei selbst ein antisemitisches Stereotyp – nämlich die Gleichsetzung Israels mit dem Judaismus. Das haben unsere Mandantinnen und Mandanten niemals getan. Und was ist Ihre Verteidigungsstrategie? Auf welche Argumente stützen Sie und die anderen Verteidigerinnen und Verteidiger sich hauptsächlich? Es sind ja Sachschäden in Höhe von ca. einer Million Euro entstanden. Jetzt heißt es oft umgangssprachlich: „Gewalt ist keine Lösung“. Wie begründen Sie, dass das Beschädigen von Rüstungsinfrastruktur in diesem Fall rechtlich und moralisch zur Verhinderung von Kriegsverbrechen geboten war? Am 16. September 2025, also nur wenige Tage nach der Aktion, veröffentlichte eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission einen Bericht und kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen. Diese Einschätzung wird von allen wichtigen Menschenrechtsorganisationen sowie von den anerkanntesten Genozidforscherinnen und -forschern weltweit geteilt. Die Vertragsstaaten der Genozidkonvention, und dazu gehört auch Deutschland, sind in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, es hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen. Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert, sodass auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus fortgesetzt Rüstungsgüter nach Israel exportieren konnte. In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF. Wie schätzen Sie selbst die Erfolgsaussichten der Verteidigung ein? Was für ein Ergebnis erwarten Sie? Bislang hat es nicht den Anschein, dass die Strafkammer oder die Generalstaatsanwaltschaft sachlichen Argumenten gegenüber in irgendeiner Form aufgeschlossen wären. Sie scheinen dagegen entschlossen, mit aller Macht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe hinzuwirken. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Es wäre auch schon ein Grund zur Freude, wenn in Anerkennung der humanistischen Überzeugungen unserer Mandantinnen und Mandanten am Ende des Verfahrens wenigstens ein Ergebnis stünde, welches zu ihrer Haftentlassung führen würde. Wie schätzen Sie die Darstellung der Angeklagten und des Geschehens in der deutschen Presse ein? Gab es Interesse? Und war die Darstellung aus Ihrer Sicht vollständig und fair bisher? Es gibt schon ein beachtliches Interesse an dem Verfahren, und ich finde die Darstellung bislang, von Ausnahmen abgesehen, durchaus ausgewogen. Im Kern geht es um die juristisch spannende Frage der rechtfertigenden Nothilfe gegen ein systemisches staatliches Makroverbrechen. Daran knüpft sich die die politische Öffentlichkeit interessierende Frage an, wie gerade der deutsche Staat mit Menschen umgeht, die versuchen, einen Genozid zu stoppen. Somit wird in diesem Verfahren letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt. Die täuschende Selbstdefinition und Selbstdarstellung Deutschlands als moralischster Akteur der Weltgeschichte, welches seine gezogenen Lehren aus der Geschichte an der unverbrüchlichen Solidarität mit Israel beweisen will, paradoxerweise gerade hierdurch aber zum Mittäter eines Genozids wird, erodiert immer mehr und ist dabei, in sich zusammenzufallen. Es wird immer deutlicher, dass es eigentlich unsere Mandantinnen und Mandanten sind, welche das Nie wieder! ernst genommen haben, während es von Deutschlands Staatsräson mit Füßen getreten wird. Um einmal von dem konkreten Fall wegzukommen: Wie sehen Sie generell die Entwicklung in Deutschland, was die Einhaltung des Völkerrechts auch durch die Bundesregierung im Fall Gaza und Westjordanland angeht? Warum, glauben Sie, hält die Regierung weiterhin an ihrem klar völkerrechtswidrigen Kurs bei der militärischen Unterstützung Israels fest? Die Entwicklung in Deutschland ist generell beängstigend, nicht nur im Hinblick auf die fortdauernde völkerrechtswidrige Unterstützung Israels bei seiner Politik der Besatzung und ethnischen Säuberung Gazas und des Westjordanlandes und seiner weiteren Kriege gegen Libanon und Iran. Deutschland befindet sich insgesamt in einer Phase expliziter, expansiver und umfassender Kriegsertüchtigung sowie exorbitanter Militarisierung nach innen und außen, bei gleichzeitiger Verarmung breiterer Bevölkerungsschichten und Verkümmerung sozialer und industrieller Infrastruktur. Die Kriegsertüchtigung richtet sich ausdrücklich gegen Russland. Was für eine Geschichtsvergessenheit in einem Land, welches für 27 Millionen ermordete Sowjetbürgerinnen und -bürger verantwortlich zeichnet. Auch an diesen Vorgängen zeigt sich die eklatante Bedeutungslosigkeit des Nie wieder! für die politischen Eliten dieses Landes. Was könnte hier aus Ihrer Sicht einen Kurswechsel auslösen? Öffentlicher Druck und Widerstand. Vielen Dank für das Gespräch! (Das Interview wurde schriftlich geführt) Titelbilder: Ignacio Rosaslanda / Ulm5 Instagram-Account [https://www.instagram.com/theulm5/%20] – Hebh Jamal[https://vg06.met.vgwort.de/na/191f61190fd34ebf987151569b1f59d9]

10 de jul de 202614 min
Portada del episodio Wer sagt dem Bundeskanzler, dass Kriege nicht „gewonnen“ werden?

Wer sagt dem Bundeskanzler, dass Kriege nicht „gewonnen“ werden?

„Russland hat keine Chance, diesen Krieg zu gewinnen“ [https://www.welt.de/videos/video6a4df499dfc0c82fa2909d4a/friedrich-merz-russland-hat-keine-chance-diesen-krieg-zu-gewinnen.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_twitter] – das sagte Friedrich Merz beim NATO-Gipfel in Ankara. Offensichtlich hat der Bundeskanzler eine grundlegende Wahrheit nicht verstanden. Ein Krieg kann so wenig gewonnen werden wie ein Tsunami. Wenn tausende, zehntausende, hunderttausende und mehr Soldaten tot, verstümmelt oder schwer traumatisiert sind, ist der Begriff „gewinnen“ fehl am Platz – die NachDenkSeiten weisen darauf immer wieder hin. Politiker, die das nicht verstehen, sollten möglichst schnell eins tun, nämlich: die Politik verlassen. Mandatsträger, die im Zusammenhang mit Kriegen in den Kategorien „gewinnen“ und „verlieren“ denken, haben schon genug Schaden angerichtet. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Wie leicht geht dem Bundeskanzler doch der Begriff über die Lippen. Er steht da im Anzug, mit weißem Hemd und Krawatte, hinter ihm die Pappwand mit der NATO-Symbolik und spricht zu den versammelten Pressevertretern. Er will, wie er sagt, „eine klare Botschaft“ an Moskau richten: > „Russland hat keine Chance, diesen Krieg zu gewinnen.“ Jeder Militär mit einem Funken Verstand und Verantwortungsbewusstsein weiß in Anbetracht der Ausmaße eines Krieges, dass Kriege im Allgemeinen nicht zu „gewinnen“ sind. Nicht nur Russland kann diesen Krieg nicht „gewinnen“. Auch die NATO nicht. Niemand. Ein Spiel lässt sich „gewinnen“. Doch ein Krieg ist kein Spiel. Weiß der Bundeskanzler das? Schon im Dezember 2024 sagte [https://x.com/_FriedrichMerz/status/1864384134065398159] Merz in einem Tweet auf der Plattform X: > „Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen, Russland muss ihn verlieren.“ Wenn ein Staatsführer, der Verantwortung für 84 Millionen Bürger trägt, meint, Kriege könnten gewonnen werden, ist er für ein Land eine katastrophale Fehlbesetzung. Wer als Politiker nie den Dreck des Schützengrabens schlucken musste, wer als Politiker nie das Grauen – das unvorstellbare Grauen – auf den Schlachtfeldern am eigenen Leib erfahren hat, der hat wohl gut reden. Die Beschönigung bei der Wahl der Worte verrät den Abgrund der Politik. Eine Politik, die Kriege antreibt, die Schlachtfelder mit immer mehr Waffen flutet und dabei den Kampf der Diplomatie vorzieht, trägt schwere Schuld. Und ja, zur Wahrheit gehört, wenn das Wörtchen „gewinnen“ denn unbedingt gebraucht werden soll: Wenn Krieg herrscht, „gewinnen“ einige: Nämlich die Kriegsprofiteure, die sich die Taschen mit dem Geld, das die Zerstörung der Rüstungsindustrie in die Kassen spült, vollstopfen. Sie beziehen: Blutgeld. Titelbild: Bundesregierung/Steffen Kugler[http://vg07.met.vgwort.de/na/ac06767bbdf24524b1cdade56be2c2e6]

Ayer3 min
Portada del episodio Moderne Seeräuberei – Brüssels Jagd nach russischem Öl auf hoher See

Moderne Seeräuberei – Brüssels Jagd nach russischem Öl auf hoher See

Weltpolitische Vorgänge mit persönlichen Geschichten vergleichen oder erklären zu wollen, geht gar nicht. Zu komplex ist das Ringen um Vorherrschaft im Weltmaßstab, als dass man es auf individuelle Erfahrungen herunterbrechen könnte. Ich probier’s trotzdem. Es ist einfach zu verlockend. Von Hannes Hofbauer. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Meine Großmutter hatte mir immer eingebläut, nur ja nicht im Geschäft gegenüber einzukaufen. „Der Händler hat Dreck am Stecken, deshalb darf man dort sein Geld nicht hintragen“, meinte sie. „Du musst eine Gasse weiter gehen, um die Milch zu holen.“ Ich tat, wie mir geheißen, auch deshalb, weil mein geliebtes Brausepulver überall dasselbe war und gleich gut schmeckte. Als Großvater mir allerdings kurz darauf auftrug, meinen Klassenkameraden zu schlagen, weil dessen Familie beim Händler einkauft, der bei uns auf der schwarzen Liste steht, weigerte ich mich. Es schien mir unlogisch, meinen Freund für ein Verbot zu bestrafen, das zwar mir galt, aber ihn nicht betraf. Womit wir mitten im Thema angelangt sind. Seit September 2025 kapern Marinestreitkräfte aus mittlerweile einem halben Dutzend EU-Staaten Tanker, die unter lateinamerikanischen, karibischen oder afrikanischen Flaggen fahren. Sie transportieren russisches Erdöl, um ihre Ladung in Indien, Ägypten, Israel oder sonst wo außerhalb der EU löschen zu lassen. Weil sich Schiffe aus Panama, den Marshallinseln, Kamerun oder Gabun nicht an Brüsseler Verbotslisten halten, werden sie unter meist fadenscheinigen Begründungen auf Hoher See militärisch aufgebracht, in EU-Häfen verschleppt und festgesetzt. Ihre aus aller Herren Länder stammenden Kapitäne werden verhaftet und die Crew schikaniert. Damit ist ein neues Zeitalter der Piraterie angebrochen, die im 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreicht hatte. Es begann mit Sekundärsanktionen Mit dem 11. EU-Sanktionspaket gegen Russland, das am 24. Juni 2023 in Kraft trat, setzte Brüssel Zwangsmaßnahmen in Kraft, die kurz zuvor von europäischen Politikern noch heftig abgelehnt worden waren. Die Rede ist von sogenannten Sekundärsanktionen, auch extraterritoriale Sanktionen genannt. Sie sollen alle Drittstaaten bzw. Unternehmen aus denselben treffen, die sich nicht an das gegen Russland gerichtete EU-Sanktionsregime halten und zu dessen Umgehung beitragen. Wer also von irgendwo in der Welt Waren nach Russland liefert, die auf schwarzen Listen der Europäischen Union stehen, dem drohen ab sofort das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte sowie ein Einreiseverbot in die EU. Noch wenige Jahre zuvor sprachen sich Politikerinnen wie die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries heftig gegen die US-Praxis der Sekundärsanktionen aus. 2017 hatte nämlich Präsident Trump in seiner ersten Amtszeit extraterritoriale Sanktionen gegen EU-Unternehmen verhängt, die mit Iran Handel trieben. Eine nationale Regierung, so die SPD-Ministerin, dürfe wohl eigene Unternehmen und Bürger sanktionieren, wenn sie sich nicht an Gesetze halten, nicht aber ausländische.[1] Damals legte Brüssel sogar noch einen Fonds auf, um jene Betriebe zu entschädigen, die wegen der US-Sanktionen Einbußen erlitten. Die USA ließen sich davon nicht beeindrucken, und die meisten europäischen Unternehmen gaben letztlich den Sekundärsanktionen nach. Im Juni 2023 übernahm Brüssel also das neokolonial anmutende Zwangsregime, mit dem Bürgern und Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten EU-Verordnungen übergestülpt werden. Unter Punkt 9 des 11. Sanktionspakets heißt es dazu in leicht verklausuliertem Beamtendeutsch: „Weitere Maßnahmen sollten rasch in Fällen ergriffen werden, in denen die Bemühungen der Union im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führen, die Umgehung der restriktiven Maßnahmen, die die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat, durch Personen oder Organisationen in Drittländern zu verhindern.“[2] Der Weg war frei, auch Erdöllieferungen Russlands ins Visier zu nehmen, die auf international beflaggten Tankern Kunden überall auf der Welt mit dem Rohstoff versorgen. Der Aktionsraum der EU-Sekundärsanktionen erweiterte sich schlagartig auf die Weltmeere. Das UN-Seerechtsübereinkommen sichert seit 1994 allen Ländern eine freie Fahrt in internationalen Gewässern zu und gewährleistet das Recht auf friedliche Durchfahrt. In seinem Kampf gegen den Handel mit russischem Erdöl höhlt die EU-Kommission dieses Recht aus, indem sie Tanker, die verdächtigt werden, einen solchen Handel zu betreiben, auf schwarze Listen setzt. Die erste diesbezügliche Schiffslistung taucht im 14. EU-Paket vom 24. Juni 2024 auf. Den damals genannten 27 Tankern wird nicht wortwörtlich mit der Aufbringung auf hoher See gedroht. Es ist auch gar nicht notwendig, die Attacken direkt zu lancieren. Vorerst genügt es, im Punkt 13 des Pakets das Verbot von „Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr“ zu erlassen.[3] Im Klartext: Schiffen, die von der EU sanktionierte russische Waren transportieren, dürfen nicht mehr versichert werden. Alle großen im Westen angesiedelten Versicherungsgesellschaften halten sich an diese Sanktionsmaßnahme. In den kommenden Monaten wird dieser Passus als einer der Hauptgründe für die Kaperung von Tankern herhalten, indem ein möglicherweise fehlender Versicherungsschutz die militärische Aufbringung rechtfertigt, um die entsprechenden Papiere zu kontrollieren und die Sicherheit der Weltmeere zu garantieren. Der Begriff der russischen „Schattenflotte“ findet sich erstmals im 17. Sanktionspaket vom 20. Mai 2025. Es heißt dort: „Um die Aktivität von Schiffen, die zur ‚Schattenflotte‘ von Öltankschiffen gehören oder zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken, werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/931 189 Schiffe in die Liste der Schiffe in Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind.“[4] Als „Schattenflotte“ definiert die EU-Kommission jene Schiffe, die russische Waren, insbesondere aber nicht ausschließlich Erdöl, transportieren und nicht unter russischer Flagge fahren. Der Begriff soll wohl insinuieren, dass es sich um dunkle Geschäftemacherei handelt, die das Licht scheut. Tatsächlich kreuzen Schiffen unter einem bunten Sammelsurium von Staatsflaggen über die Weltmeere, wobei die Gründe für eine „billige“ Beflaggung in den meisten Fällen steuertechnischer, arbeitsrechtlicher, umweltgesetzlicher oder sonst wie für den Eigentümer vorteilhafter Natur sind. Es liegen also allerlei „Schatten“ über der hohen See. Bei russischem Öl und russischen Eignern kommen dann noch die Sanktionsmaßnahmen der EU und der USA hinzu, die ihre Geschäfte das Licht möglichst meiden lassen. Die Europäische Union hat bis Sommer 2026 circa 550 Tanker auf die schwarze Sanktionsliste gesetzt und sie der russischen Schattenflotte zugeordnet. Seit September 2025 wird gekapert Als Anfang 2025 der unter der Flagge Panamas fahrende Tanker „Eventin“ nach Rügen geschleppt wurde, konnte von Kaperung noch keine Rede sein. Auf dem mit 100.000 Tonnen Schweröl beladenen, 270 Meter langen Schiff waren die elektronischen Systeme ausgefallen, es war manövrierunfähig. Im Hafen angelangt, beschlagnahmte der deutsche Zoll die „Eventin“ sogleich, weil darauf von Brüssel sanktionierte Waren transportiert wurden. Zusätzlich übernahm eine deutsche Besatzung die Kontrolle. Dass damit gleich mehrere internationale Bestimmungen und Gesetze gebrochen wurden, zeigte sich erst in den folgenden Monaten. Zum einen setzte sich der deutsche Zoll über das Flaggenstaatsprinzip hinweg, laut dem auf dem jeweiligen Schiff das Recht des Flaggenstaates gilt – unabhängig vom sogenannten Territorialprinzip, das dem Hafenstaat die Gebietshoheit zuspricht. Schwerer wog allerdings die Tatsache, dass ein Schaden am Schiff als Notfall gewertet werden muss, der nicht von Sanktionsmaßnahmen ausgenützt werden darf. Sascha Lohmann von der deutschen „Stiftung für Wissenschaft und Politik“ warnte bereits frühzeitig vor der an der „Eventin“ vollzogenen Eskalation. Er bezweifelte, dass das Abschleppen eines havarierten Tankers als „Einfuhrvorgang“ bezeichnet werden kann, der dann in Folge der EU-Sanktionspolitik zur Beschlagnahmung führt.[5] Ein Jahr nach der Beschlagnahmung der „Eventin“ entschied der deutsche Bundesfinanzhof, dass das beschlagnahmte Öl wegen „begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen nicht verwertet werden darf.“[6] Zu Redaktionsschluss dieses Beitrags lag die „Eventin“ nach wie vor mit 100.000 Tonnen Schweröl – sehr zum Missfallen der Touristiker an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns – auf der Nordperder Reede östlich der Insel Rügen. Auf dem Portal „Vesselfinder.com“ wird für die „Eventin“ als Flaggenstaat Deutschland ausgewiesen. Am 27. September 2025 entert die französische Kriegsmarine den in neutralen Gewässern vor der Hafenstadt Saint-Nazaire liegenden Öltanker „Boracay“. Das unter der Flagge Benins fahrende Schiff befand sich auf dem Weg vom russischen Ostseehafen Primorsk nach Gujarat in Indien. Als vorgeschobene Gründe für die Kaperung konnte man in französischen Zeitungen lesen, dass die staatliche Zugehörigkeit des Tankers geklärt werden musste. Andere Medien wie Le Figaro berichteten davon, die „Boracay“ hätte in dänischen Gewässern unbemannte Drohnen aufsteigen lassen, weshalb eine Untersuchung erforderlich sei. Der Kapitän und der erste Offizier wurden kurzzeitig festgenommen. Russische Journalisten wiederum mutmaßten, dass die Festsetzung des 244 Meter langen Öltransporters dazu gedient hätte, den Kreml zu einer unbedachten Handlung zu provozieren. Die „Boracay“ stand zum Zeitpunkt ihrer Kaperung auf der EU-Liste der russischen Schattenflotte. Nach zwei Wochen konnte sie ihre Fahrt nach Indien fortsetzen. Der chinesische Kapitän der „Boracay“ wurde wegen „Nichtbefolgung französischer Anweisungen der Seestreitkräfte“ zu einem Jahr Haft und 150.000 Euro Strafzahlung verurteilt. Am 31. Dezember 2025 setzten finnische Marinemilitärs den Frachter „Fitburg“ fest. Unmittelbar nach Verlassen des Hafens von Sankt Petersburg wurde er ins finnische Kantvik geschleppt. Der unter der Flagge von St. Vincent und Grenadinen fahrende Tanker war mit Stahlprodukten beladen und sollte diese ins israelische Haifa bringen. Der Vorwurf der finnischen Küstenwache lautete diesmal: Beschädigung von Telekommunikationskabeln am Meeresgrund. Finnland verhaftete den russischen Schiffsführer und verhängte Ausreiseverbote für Besatzungsmitglieder. Der Frachter wird von Brüssel der russischen Schattenflotte zugerechnet und wurde deshalb beschlagnahmt. Gleich mehrere Hubschrauber und Kriegsschiffe der französischen Marine – unterstützt von britischen Soldaten – waren im Einsatz, als am 1. Juni 2026 der madagassisch beflaggte Öltanker „Tagor“ gekapert wurde. Dies geschah auf hoher See 700 Kilometer westlich der bretonischen Stadt Brest. Dem Kapitän wurde vorgeworfen, das Schiff mehrmals umbeflaggt zu haben, weswegen nach Artikel 92 der UN-Seerechtskonvention das Entern eines „staatenlosen Schiffes“ erlaubt sei. Das war zu diesem Zeitpunkt bereits der vierte Öltanker der russischen Schattenflotte, den französische Marinesoldaten aufgebracht hatten. Am frühen Morgen des 12. Juni 2026 stoppte das britische Militär den Tanker „Smyrtos“ im Ärmelkanal. Er war – unter der Flagge Kameruns fahrend – vom russischen Ostseehafen Ust-Luga ausgelaufen und sollte Öl nach Port Said/Ägypten liefern. Seine Kaperung dauerte sechs Stunden, bevor das Schiff und die Ladung beschlagnahmt wurden. Dutzende Frachtschiffe, auf denen russisches Öl transportiert wird, sind in den vergangenen Monaten zwischen Ostsee und Atlantik gekapert worden. Damit kehrt die Piraterie in einer geopolitisch höchst gefährlichen Form auf die Weltmeere zurück. Für das Aufbringen der Riesentanker lassen sich die einzelnen EU-Staaten die unterschiedlichsten Gründe einfallen: So wird einzelnen Kapitänen bzw. Schiffen der Start von russischen Aufklärungsdrohnen vorgeworfen, anderen die Zerstörung von Unterwasserkabeln, manche werden wegen technischer Mängel, andere wegen vermuteter und tatsächlicher unzureichender Versicherung geentert; und immer häufiger wird eine rasche, nicht nachvollziehbare Umflaggung als Rechtfertigung genannt, die eine Kontrolle auf hoher See notwendig macht. Tatsächlich geht es den EU-Staaten darum, die eigenen anti-russischen Sanktionen allen Ländern dieser Welt aufzuzwingen. Die zahlreichen Beschlagnahmungen von mittlerweile Millionen Tonnen Rohöl sollen den Schiffs- und Öleignern zeigen, dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, russische Waren zu transportieren. Verhaftungen und Bestrafungen von Schiffskapitänen unter teils abenteuerlichen Vorwürfen haben den Zweck, diese Berufsgruppe einzuschüchtern. Zudem brauchen sich Mächte wie Frankreich nicht vor Gegenmaßnahmen zu fürchten, wenn ihre Kriegsmarine Tanker angreift, die unter den Flaggen kleiner und wirtschaftlich wie militärisch schwacher Staaten die Meere kreuzen. Solange Russland nicht massiv gegen die Beschlagnahme russischen Öls eingreift, kann sich die Kriegsmarine in verschiedenen EU-Staaten stark fühlen. Von der Beschlagnahme russischen Öls zum Seekrieg Parallel zum Kampf der EU um die Beschlagnahme von Schiffen der russischen Schattenflotte finden mehr und mehr direkte militärische Operationen gegen Schiffe statt, auch wenn diese unter russischer Flagge fahren. So sank die „Ursa Major“ am 23. Dezember 2024 nach Sprengungen vor der algerischen Küste. Das russisch immatrikulierte Schiff stand auf der US-Sanktionsliste, weil es jahrelang Güter und Waffen zwischen russischen und syrischen Häfen transportierte. Sein Untergang könnte einer geheimdienstlichen Operation westlicher Staaten geschuldet sein, wie deutsche Medien vermuten[7]; zwei Besatzungsmitglieder kamen bei der Sprengung ums Leben. Weitere Anschläge auf Tanker, die russisches Öl oder Gas an Bord hatten, werden ukrainischen Militäraktionen zugeschrieben. So gingen im November und Dezember 2025 die beiden Schiffe „Kairos“ und „Virat“ nach Angriffen durch unbemannte Unterwasserdrohnen vor der türkischen Küste in Flammen auf. Mitte März 2026 wiederum explodierte der Gastanker „Arctic Metagaz“ in der Nähe der libyschen Küste, nachdem ihn Wasserdrohnen attackiert hatten. Ähnlichen Anschlägen fielen die beiden unter der Flagge der Marshallinseln fahrenden Tanker „Eco Wizard“ (Gas) und „Viamoura“ (Öl) zum Opfer. Wie lange wird sich der Kreml die Beschlagnahmungen und Anschläge auf seinen Handel mit energetischen Rohstoffen – wie er über die angeblich freien Weltmeere stattfinden soll – noch gefallen lassen? Diese Frage taucht immer häufiger in russischen Medien auf. Erste Reaktionen sind bereits erkennbar. Sie deuten eine neue Eskalationsstufe in der Auseinandersetzung zwischen EU-Europa und Russland an, und zwar folgendermaßen: Am 14. Mai 2025 scheiterte die Kaperung des unter der Flagge Gabuns fahrenden Öltankers „Jaguar“. Die estnische Marine hatte mithilfe polnischer Kampfflugzeuge versucht, Truppen via Helikopter auf dem Schiff abzusetzen und es dann in estnische Gewässer zu schleppen; offensichtlich in der Absicht, es zu durchsuchen und zu beschlagnahmen. Als plötzlich ein russischer Su-35S-Kampfjet zur Unterstützung des Tankers auftauchte, brach die estnische Seite den Versuch zum Entern ab. Seither sind mehrere ähnliche Fälle in der Ostsee bekannt geworden, in denen die russische Luftwaffe, aber auch russische Militärs auf gefährdeten Schiffen die Handelsfahrten begleiten. Was im Fall der „Jaguar“ glimpflich verlaufen ist, kann allerdings demnächst – wenn auch nicht unbedingt vorsätzlich, sondern aus einer spontanen Fehlentscheidung heraus – in direkte Kriegshandlungen zwischen der NATO und Russland münden. Die Lunte ist gelegt, und die Ostsee dürfte das aktuell gefährlichste Pulverfass abgeben. Von Hannes Hofbauer ist zuletzt erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag, 2026) Titelbild: Todor Stoyanov-Raveo / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] Handelsblatt vom 3. August 2017 [«2] eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1214&qid=1783252001065 [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1214&qid=1783252001065] [«3] eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401745&qid=1783059856567 [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401745&qid=1783059856567] [«4] eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500932&qid=1783060361357 [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500932&qid=1783060361357] [«5] ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schattenflotte-Tanker-vor-Ruegen-Beschlagnahmung-ist-folgerichtig,eventin124.html [https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schattenflotte-Tanker-vor-Ruegen-Beschlagnahmung-ist-folgerichtig,eventin124.html] [«6] spiegel.de/wirtschaft/soziales/tanker-eventin-zoll-darf-vor-ruegen-havariertes-schiff-vorerst-nicht-einziehen-a-40430e08-0d41-4861-958c-e1e87bd498f5 [https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tanker-eventin-zoll-darf-vor-ruegen-havariertes-schiff-vorerst-nicht-einziehen-a-40430e08-0d41-4861-958c-e1e87bd498f5] [«7] focus.de/politik/ausland/von-zahlreichen-schiffen-umringt-hier-sinkt-die-ursa-major_6a562a0a-bacc-495d-9ef2-26f706befea4.html [https://www.focus.de/politik/ausland/von-zahlreichen-schiffen-umringt-hier-sinkt-die-ursa-major_6a562a0a-bacc-495d-9ef2-26f706befea4.html]

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Portada del episodio NATO-Gipfel in Ankara – mit Erpressung zur Erneuerung des Vasallenverhältnisses

NATO-Gipfel in Ankara – mit Erpressung zur Erneuerung des Vasallenverhältnisses

Während der türkische Präsident Erdogan hunderte Kritiker verhaften lässt, feiert die NATO in der Türkei die US-Angriffe auf den Iran und stellt die Weichen für den direkten Krieg gegen Russland. Unter US-Präsident Trumps offener Erpressung liefern sich die europäischen Vasallen gehorsam ans Messer – finanziell, militärisch und existenziell. Von Sevim Dagdelen. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Auf dem NATO-Gipfel am 7. und 8. Juli 2026 in Ankara schickte sich der Militärpakt an, den Mythos der Werte- und Verteidigungsgemeinschaft noch einmal gründlich zu dementieren. Während der türkische Staatspräsident Erdogan hunderte Wissenschaftler und Journalisten im Vorfeld verhaften ließ, um Proteste gegen das Treffen der Militärallianz präventiv zu unterdrücken, bezeichnete NATO-Generalsekretär Rutte die jüngsten Angriffe des größten NATO-Mitglieds, der USA, auf den Iran als „absolut notwendig“. Vasallenverhältnis und US-Erpressung Angesichts wachsender Widersprüche in der NATO, die durch die Überspannung der eigenen Kräfte wie auch aus den sozialen Kosten der Aufrüstung wachsen, muss auf die Konstante des Vasallenverhältnisses der europäischen NATO-Mitglieder unter Einschluss der Türkei und Kanadas gegenüber den USA hingewiesen werden. Unter US-Präsident Donald Trump hat sich die Sprache der Erpressung zur Erneuerung dieses Vasallenverhältnisses durchgesetzt. Während US-Präsident Trump droht – etwa erneut mit der Annexion Grönlands oder dem Entzug des US-Schutzes –, müssen sich die Europäer fragen, wie sie Trump bei Laune halten können. Dabei haben die USA ihre wesentlichen Maßgaben gegenüber den Europäern ohne Abstriche durchgesetzt. Rekordrüstungsausgaben und Kriegsvorbereitung Die massive Erhöhung der Rüstungsausgaben der europäischen NATO-Mitglieder erweist sich als wahre Lizenz zum Gelddrucken für die US-Rüstungsindustrie wie auch für US-Investmentfonds wie BlackRock, die gewichtige Anteile etwa an deutschen Rüstungsschmieden wie Rheinmetall halten. Deutschland meldet jedenfalls in diesem Jahr Rekordrüstungsausgaben von fast 125 Milliarden Euro an die NATO. Für 2027 soll diese Summe nach dem Willen der Bundesregierung auf 140 Milliarden Euro steigen. Über ein Drittel des Bundeshaushalts wird für Rüstung verausgabt, in wenigen Jahren soll es fast die Hälfte sein. Kann man aber bei einem Land, das die Hälfte seines Budgets für Militär ausgibt, noch von Aufrüstung sprechen oder geht es nicht vielmehr um die Vorbereitung eines großen Krieges? Dazu passt, dass sich die USA auch bei Russland und der Ukraine komplett durchgesetzt haben. Die NATO stellt in Ankara die Weichen für einen Kriegseintritt gegen Russland. Doch es sind die Europäer, die ins Feuer gegen die Atommacht Russland geschickt werden. So wurde bereits im Vorfeld vereinbart, dass die Ukraine in den nächsten beiden Jahren 140 Milliarden Euro für die Fortführung des Krieges erhalten soll. Während sich die USA aus der Finanzierung zurückgezogen haben, ist Deutschland zum größten Finanzgeber Kiews avanciert. Wie sehr bereits jetzt der NATO-Stellvertreterkrieg in der Ukraine zum NATO-Krieg gegen Russland mutiert ist, war auch an den Äußerungen von NATO-Generalsekretär Rutte anlässlich eines Treffens mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Selenskyj ablesbar: > „Es ist wirklich großartig. Ihr seid erfolgreich damit, die russische Energie- und Verteidigungsinfrastruktur zu treffen, tief im russischen Staatsgebiet.“ Angriffe, die ohne die tätige Mithilfe der NATO wohl kaum möglich wären. In Ankara will die NATO hier den nächsten Schritt gehen, in der gefährlichen Illusion, die Atommacht Russland zur Kapitulation zwingen zu können. Ausschlachtung der europäischen Verbündeten Trumps Erpressungspolitik folgt zweckrationalen Überlegungen, den Niedergang der USA durch die Ausschlachtung der europäischen Verbündeten aufhalten zu können. Während die USA gegenüber Russland ihr Ziel bereits erreicht haben und die Europäer und insbesondere die Deutschen dazu ermutigen, ihren Krieg gegen Moskau zu führen, geht es Trump um ein stärkeres Engagement der europäischen NATO-Mitglieder in Ost- und Westasien gegen China und den Iran. Hier will er mit seinen Drohungen eine stärkere Beteiligung der Europäer an den völkerrechtswidrigen Kriegen gegen Teheran wie der Herausforderung Pekings erreichen. Alle bisherige Erfahrung zeigt, dass die USA auch hier über kurz oder lang erfolgreich sein werden, und koste es den Europäern und den Deutschen die Existenz. Titelbild: Vitalii Vodolazskyi / Shutterstock

8 de jul de 20265 min