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Faktencheck – Jeffrey Sachs’ Kritiken an Deutschlands Außenpolitik Teil 1

17 min · 12. juni 2026
episode Faktencheck – Jeffrey Sachs’ Kritiken an Deutschlands Außenpolitik Teil 1 cover

Beskrivelse

Die Berliner Zeitung [https://www.berliner-zeitung.de/article/jeffrey-sachs-an-bundeskanzler-merz-verhindern-sie-offenen-krieg-mit-russland-10038620], die Weltwoche [https://weltwoche.de/daily/europa-und-russland-schlittern-in-einen-offenen-krieg-offener-brief-von-us-oekonom-jeffrey-sachs-an-bundeskanzler-merz/] und die NachDenkSeiten [https://www.nachdenkseiten.de/?p=151538] veröffentlichten im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni einen Offenen Brief des für kritische Analysen der internationalen Politik bekannten US-Ökonomen Jeffrey D. Sachs an Bundeskanzler Merz. Es war der zweite Offene Brief binnen eines halben Jahres an den Kanzler. Mit dem zweiten Brief Weiterlesen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=152152]

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5147 Episoder

episode Berlin: Das letzte Gefecht für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Happy End unwahrscheinlich cover

Berlin: Das letzte Gefecht für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Happy End unwahrscheinlich

Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause haben die Bundesregierung und der Koalitionsausschuss Nägel mit Köpfen gemacht. Das „Reformpaket“ zur Gesundheitsversorgung, das zu erheblichen Einschränkungen und Mehrbelastungen für über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte führen wird, wurde als Gesetz durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht. Weitere Beschlüsse betreffen unter anderem massive Verschlechterungen für Pflegebedürftige, den Umbau der Rentenversicherung, massive Einschnitte beim Wohngeld und Liberalisierungen des Arbeitsrechts, etwa die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen und die zulässige Tagesarbeitszeit betreffend. Ein Artikel von Rainer Balcerowiak. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Zerschredderung sozialer Standards soll also nach der Sommerpause mit hohem Tempo fortgesetzt werden, was angesichts der umfassenden, auch fiskalischen Orientierung auf „Kriegstüchtigkeit“ unumgänglich ist. Schließlich hat sich die Bundesregierung gegenüber der NATO verpflichtet, ab dem Jahr 2029 insgesamt 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Aufrüstung und weitere „verteidigungsrelevante Bereiche“ auszugeben. Das entspräche dann rund 43 Prozent des Bundeshaushalts. Sozusagen im Kleingedruckten hat sich die Koalition auch darauf verständigt, eine vor allem für die Immobilienwirtschaft äußerst lästige Debatte ein für alle Mal zu beenden. Geplant ist ein Gesetz, das die laut Art. 15 des Grundgesetzes prinzipiell mögliche Vergesellschaftung von Grund und Boden [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html] und dessen Überführung in Gemeineigentum auf Landesebene ausschließen soll. Hintergrund ist ein von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ initiierter Volksentscheid zur Enteignung der Bestände von Immobilienkonzernen und Finanzinvestoren ab einer Größe von 3.000 Wohnungen. Bei dem Volksentscheid im September 2021 stimmten 57,6 Prozent der Wähler für diese Forderung. Insgesamt ging es dabei um rund 220.000 Wohnungen. Umgesetzt wurde er vom Berliner Senat allerdings nicht, auch nicht, nachdem eine von der Landesregierung zur Prüfung eingesetzte Expertenkommission im Juni 2023 zu dem Ergebnis kam, dass die angestrebte Vergesellschaftung verfassungsgemäß und umsetzbar wäre. Doch die inzwischen amtierende CDU/SPD-Koalition blieb bei der Linie, das Votum der Berliner einfach auszusitzen. Ermöglicht wurde dies durch einen „Geburtsfehler“ des Volksentscheids. Denn dort stand kein Vergesellschaftungsgesetz zur Abstimmung, das unmittelbar nach dem Plebiszit hätte umgesetzt werden müssen, sondern eine eher unverbindliche Bitte an den Senat, ein derartiges Gesetz zu erarbeiten. Was dieser natürlich nicht tat. Lästige Vergesellschaftungsdebatte soll beendet werden Doch die Kuh war damit nicht vom Eis, und die vor allem in Berlin anhaltende Debatte über die Vergesellschaftung sorgte bei den Immobilienhaien und ihrer traditionell einflussreichen politischen Lobby für andauernde Verunsicherung. Zumal die Kampagne angesichts der anhaltenden Mietpreisexplosion (nicht nur) in der Hauptstadt und der bevorstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wieder beträchtlich an Dynamik gewann. Es mehrten sich Vorstöße zum Verbot derartiger Vergesellschaftungen. Die von der CDU bzw. CSU geführten Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern forderten, der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. „Alleine die einseitig geführten Debatten in einem Bundesland verunsichern Wohnungsfinanzierer bundesweit“, erklärte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagte, die Enteignung von Wohnungsunternehmen mute „wie Sozialismus an“ und könne „schlimmste Folgen für fast alle Bundesländer haben“. Auch die bayrischen Grünen unterstützen Söders Vorstoß. Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche man „die freie Wirtschaft“ und ein „investitionsfreundliches Klima“, erklärte Jürgen Misdol, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion im bayrischen Landtag. Dies ist auch der Tenor einer Entschließung der Bauministerkonferenz vom 11. Juni. Nun war also die Bundesregierung gefragt – und die will liefern. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es im Beschluss des Koalitionsausschusses. Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil begründete dies wie folgt: „Ich hatte jetzt vor Kurzem meinen Investoren-Round-Table mit der Bundesbauministerin in Frankfurt, wo allein drei Investoren gesagt haben, dass sie jetzt Zusagen in Berlin zurückziehen und hier nicht in den Wohnungsbau investieren.“ Dies sei „nicht gut für das Ziel, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird“. Was natürlich eine komplett irre Argumentation ist, weil es ja gerade renditeorientierte Investoren – bis hin zu börsennotierten Konzernen – sind, die die Wohnungskrise verschärft haben. Außerdem bezieht sich die Vergesellschaftungsinitiative nicht auf Neubauten, sondern nur auf Bestandswohnungen. Das mit den Investitionen ist also eine andere Baustelle. Zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von bezahlbarem Wohnraum bräuchte es ein massives, öffentlich finanziertes Wohnungsbauprogramm. Ziel müsste dabei sein, Wohnraumversorgung als Teil der sozialen Daseinsvorsorge – wie etwa Bildung, Gesundheit, Pflege und Mobilität – zu definieren und Profitinteressen zu entziehen. Vergesellschaftungen im Bestand wären dabei ein wichtiges begleitendes Element zur Überwindung der Wohnraumversorgungskrise. Aber wie könnte das alles bezahlt werden? Eine Frage, über die es sich angesichts unbegrenzter Mittel für Kriegsvorbereitungen nun wirklich nicht zu diskutieren lohnt. Ein Verbotsgesetz, das deutlich an einem Grundgesetzartikel kratzen würde, ist allerdings ein ziemlich dickes Brett, das kaum in ein paar Wochen zu bohren wäre. Und so konzentriert man sich auf ein wichtiges Vorfeldgefecht. Denn der ganze Mieten-/Wohnen-Komplex wird das zentrale Thema des beginnenden Wahlkampfes in Berlin sein. Und der könnte ziemlich spannend werden, denn es ist derzeit vollkommen offen, welche Partei die Nase vorn haben wird. Derzeit liefern sich Linke, Grüne und AfD laut Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Pole-Position. Die SPD ist bereits ziemlich abgeschlagen, und ob sich die CDU nach dem Desaster rund um ihren jetzt als Spitzenkandidat zurückgetretenen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner [https://www.berliner-zeitung.de/article/vom-krisenmanager-zum-kommunikationsdesaster-die-chronologie-von-kai-wegners-aussagen-10183031] noch mal erholen kann, ist fraglich. Heftiger Lagerwahlkampf in Berlin In der Vergesellschaftungsfrage sind die Lager deutlich formiert. Dafür haben sich Linke und Grüne ausgesprochen. Auch das BSW, doch das wird aller Voraussicht nach an der 5-Prozent-Hürde scheitern. Alle anderen relevanten Parteien, also CDU, AfD und SPD, sind strikt dagegen. Und dieses Lager hat mächtige Verbündete. Dazu gehören neben der Immobilienwirtschaft alle relevanten Wirtschaftsverbände (IHK, Handwerkskammer, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI), Banken und vor allem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), dessen Mitgliedsunternehmen rund 44 Prozent der Berliner Mietwohnungen bewirtschaften). Zu den BBU-Mitgliedern gehören neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen auch die meisten Genossenschaften, aber auch Konzerne wie Vonovia und Covivio und andere private Vermieter, Stiftungen, Banken, Energieunternehmen usw. Dieses Bündnis fährt jetzt ziemlich groß auf und plant in Berlin ab Ende Juli große Anzeigen-, Plakat- und Medienkampagnen gegen Vergesellschaftungen [https://taz.de/Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994/] – mit dreisten Lügen und teilweise absurden Argumenten. Auch der Dachverband der Genossenschaften hat sich stets gegen Vergesellschaftungen ausgesprochen. Was helfen könnte, den auch in linken Kreisen weitverbreiteten Irrglauben zu demontieren, dass Wohnungsgenossenschaften per se irgendwie „gemeinwohlorientiert“ seien. Uns erwartet also ein heftiger, lustiger Lagerwahlkampf in Berlin. Aber was kommt dann? Denkbar sind eigentlich nur zwei Dreier-Koalitionen: Rot-Rot-Grün (3. Auflage, mit verändertem Kräfteverhältnis) oder eine „Kenia-Koalition“ aus CDU, Grünen und SPD (das wäre eine Berliner Premiere). Sowohl Linke als auch Grüne haben – nicht nur in Berlin – hinreichend bewiesen, dass sie im Falle lockender Regierungsbeteiligungen in Bezug auf ihre „Kernforderungen“ im Wahlkampf bei Koalitionsverhandlungen äußerst „flexibel“ agieren. Wohingegen bei der SPD in der Vergesellschaftungsfrage eine gewisse Standfestigkeit zu erwarten ist. Es spricht also alles dafür, dass auch der neue Senat, selbst wenn er dann von der Linken-Kandidatin Elif Eralp angeführt werden sollte, den Volksentscheid nicht umsetzen wird, sondern irgendwie weiter „prüfen“ lässt. Für die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ begänne dann die erneute, langwierige Ochsentour für einen weiteren Volksentscheid, diesmal in Gesetzesform. Der Entwurf liegt bereits vor [https://dwenteignen.de/unser-gesetz]. Bevor es dazu kommen könnte, wird die Bundesregierung mit hoher Wahrscheinlichkeit reingrätschen und die Vergesellschaftung großer privatwirtschaftlicher Wohnungsbestände mit einem Bundesgesetz verbieten. Denn wenn es – Mietenexplosion hin oder her – um wichtige Kapitalverwertungsinteressen geht, verstehen deren Sachwalter in Regierung und Parlament keinen Spaß. Das Ganze kann man auch Klassenkampf nennen. Titelbild: Rolf Kremming/shutterstock.com[https://vg04.met.vgwort.de/na/b7d1613148b8471da6413f2cb6229a7e]

13. juli 202610 min
episode Ist Alice Weidel die deutsche Giorgia Meloni? cover

Ist Alice Weidel die deutsche Giorgia Meloni?

Es sieht leider danach aus.Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni schien lange keine Transatlantikerin zu sein. Sie kritisierte die NATO und plädierte für eine eigenständige und souveräne italienische Außenpolitik. Von Oskar Lafontaine. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Als Ministerpräsidentin vertrat sie plötzlich ganz andere Positionen. Zeitweise galt sie als engste Freundin Donald Trumps in Europa. Zwar gab es zwischenzeitlich einige verbale Scharmützel mit dem launischen US-Präsidenten, aber sofort nach ihrem Amtsantritt als Ministerpräsidentin befürwortete sie Waffenlieferungen an Kiew und bekannte sich zur NATO. Bei genauerem Hinsehen entdeckt man, dass Meloni in Wirklichkeit auch den völkerrechtswidrigen Krieg Donald Trumps und Benjamin Netanjahus gegen den Iran logistisch unterstützte, indem sie dem US-Militär erlaubte, auch von Italien aus zu operieren. Flirt mit Elon Musk Bei Alice Weidel ist das etwas anders. Sie ist eine überzeugte Transatlantikerin und eine Anhängerin Donald Trumps. Ihr Flirt mit Elon Musk kam nicht von ungefähr und zeigt nebenbei eine große Leerstelle in der AfD-Programmatik. Wer für die Demokratie eintritt, muss, wenn er glaubwürdig bleiben will, auch für die Kontrolle wirtschaftlicher Macht eintreten. Dass der Privatmann Elon Musk mit seinem Satellitensystem Starlink eine entscheidende Rolle im Ukraine-Krieg spielt, ist für Alice Weidel offensichtlich kein Problem. Und es war wohl auch kein Zufall, dass die AfD-Vorsitzende als erste deutsche Politikerin das von Donald Trump ausgegebene Ziel, fünf Prozent der Wirtschaftsleistung, also den halben Bundeshaushalt für Waffen und Militär auszugeben, unterstützte. Zur großen Freude der US-Waffenindustrie! Die Bedeutung des AfD-Parteitages von Erfurt liegt darin, dass sich der NATO-Flügel um Alice Weidel gegen Tino Chrupalla und seine Anhänger weitgehend durchgesetzt hat. Zweifellos geholfen hat ihr dabei ein Bündnis mit dem Thüringer Björn Höcke und seinen Leuten. Das ist wohl der Preis, den die AfD für die offensichtliche Unterstützung ihrer Wahlkämpfe durch Donald Trump zahlen muss. Tino Chrupallas Gefolgsleute zogen in entscheidenden Wahlgängen den Kürzeren. Hinter vorgehaltener Hand wird darüber diskutiert, wie lange sich der Handwerksmeister aus Ostdeutschland noch an der Spitze der AfD halten kann. Er plädiert nämlich im Gegensatz zu Weidel für gute Beziehungen nicht nur zu Washington, sondern auch zu Peking und Moskau und nötigte seine Co-Vorsitzende, sich zusammen mit ihm vor der Presse vom völkerrechtswidrigen Krieg der USA gegen den Iran vorsichtig zu distanzieren. Auch angesichts des Völkermords im Gazastreifen hat Chrupalla zum Ärger vieler AfD-Politiker immerhin gefordert, Israel keine Waffen mehr zu liefern. Es fällt immer wieder auf, dass der Beifall der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, wenn Chrupalla eine Rede zur Außenpolitik hält, spärlich ausfällt. Diener Washingtons Vor diesem Hintergrund wundert es auch nicht, wenn sich Alice Weidel immer wieder der überaus NATO-treuen und transatlantischen CDU als Koalitionspartner andient. An dieser Stelle wirkt es erstaunlich, dass viele AfD-Wähler der AfD ihre Doppelzüngigkeit durchgehen lassen. Sie verurteilt die – auch im Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hochumstrittene – Thüringer Koalition des BSW mit der CDU, kungelt aber in Sachsen-Anhalt hinter den Kulissen mit ebendieser CDU und wirbt intensiv für eine Regierungszusammenarbeit mit der Union auf Bundesebene – ohne Friedrich Merz, versteht sich. Ob aber ein Masken-Spahn oder andere CDU-Politiker von ähnlichem Kaliber Deutschland mit der AfD aus der Krise führen würden, darf bezweifelt werden. Es sieht nach dem Parteitag in Erfurt leider danach aus, als würde sich Alice Weidel Giorgia Meloni zum Vorbild nehmen und die AfD, wie andere Parteien in Europa, ihren Diener vor Washington machen, um ihre Regierungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Oskar Lafontaine ist Finanzminister Deutschlands a. D. und ehemaliger Vorsitzender der SPD. Heute ist er Mitglied des BSW, gegründet von seiner Frau Sahra Wagenknecht. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 28.26 [https://weltwoche.de/story/ist-alice-weidel-die-deutsche-giorgia-meloni/]. Titelbild: Juergen Nowak/shutterstock.com

13. juli 20265 min
episode Ulrike Guérot: „Die Ukraine wurde massiv instrumentalisiert und Europa scheitert an seiner eigenen Dummheit“ cover

Ulrike Guérot: „Die Ukraine wurde massiv instrumentalisiert und Europa scheitert an seiner eigenen Dummheit“

„Es macht mich fassungslos, wie wenig wir als vermeintlich aufgeklärte Europäer aus der Geschichte des letzten Jahrhunderts gelernt haben“, sagt Ulrike Guérot [https://www.ulrike-guerot.de/] im Interview mit den NachDenkSeiten. Guérot [https://www.nachdenkseiten.de/?page_id=47542&suche=Gu%C3%A9rot] hat sich die Ergebnisse des gerade zu Ende gegangenen NATO-Gipfels in der Türkei näher angeschaut und stellt fest: Die NATO hat „keine Ideen einer Nachkriegsordnung für die Ukraine, keine Ideen für eine europäische Sicherheitsarchitektur mit Russland, wie Europa sie noch 1990 in der Charta von Paris und mit dem Aufbau der KSZE/OSZE formuliert hat“. Zudem sagt Guérot: „Das NATO-Gipfel-Abschlussdokument spricht de facto nur von Geld.“ Ein Interview von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Frau Guérot, der NATO-Gipfel in der Türkei ist gerade zu Ende gegangen. Was sind die Ergebnisse? Die Ergebnisse sind, nimmt man die Summit Declaration [https://www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/2026/07/08/the-ankara-summit-declaration] zur Referenz, eher dürftig. Es ist ein sehr kurzes Dokument mit nur sechs Punkten, die allesamt sehr kurzgehalten und sehr ausweichend gefasst sind. Und Punkt sechs ist nur ein lächerlicher Satz über die Vorfreude auf den nächsten Gipfel. NATO-Gipfel-Erklärungen hatten früher auch schon mal 80 konkrete Punkte oder so und haben, teilweise sehr detailliert, eine gemeinsame Analyse von regionalen Konflikten etc. geliefert. Nichts davon kann man in der Erklärung von Ankara finden. Das deutet im Grunde auf größere Spannungen vor allem zwischen den USA und den Europäern hin. Es gibt zum Beispiel mit Blick auf den Krieg in der Ukraine keinen einzigen Satz, der irgendwelche Analysen der Geschehnisse definiert oder gar eine Skizze beinhaltet, was denn europäische oder amerikanische strategische Ziele für die Zeit nach dem Krieg sein könnten, Überlegungen zu Diplomatie oder zu Bedingungen für einen Friedensschluss. Das Dokument ist hier fast als armselig zu bezeichnen. Lediglich im zweiten Absatz wird vage von einer „Bedrohung durch Russland“ gesprochen, dazu allgemein von „Terrorgefahr“. Das ist nicht die Sprache der Bundesrepublik, von Merz, Pistorius oder Kiesewetter, die immer so tun, als stünde „der Russe morgen in Berlin“, sondern eher die lakonische Sprache der USA, denen der Konflikt inzwischen recht egal ist und der ihnen nur zum Vorwand für Rüstungsgeschäfte dient. Zudem wird das krisenhafte Geschehen im Nahen Osten – Gaza, Israel, Libanon, Straße von Hormus – nicht mit einem Wort erwähnt, obgleich die USA, also das wichtigste NATO-Land, dort gerade in einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran verwickelt sind. Dies hat im Übrigen auf der abschließenden Pressekonferenz zu einiger Aufregung geführt, denn die Türkei, auch ein NATO-Land, ist von den kriegerischen Unruhen im Nahen Osten betroffen und verurteilt sowohl die Politik Israels als auch den amerikanischen Angriff auf den Iran. Die Türkei ist auch das einzige Land, das zugleich Mitglied der NATO ist, sich aber auch um eine Mitgliedschaft bei den BRICS-Staaten bewirbt. Wenn ich als Russe diesen Text lesen würde, dächte ich: Die NATO hat keinen Plan. Wahrscheinlich lesen wir das auch in ein paar Tagen bei Dugin auf dem Substack-Blog. Was bedeutet die Positionierung der NATO-Staaten im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, aber auch auf den Konflikt mit Russland? De facto gibt es keine politische Positionierung. Keine Ideen einer Nachkriegsordnung für die Ukraine, keine Ideen für eine europäische Sicherheitsarchitektur mit Russland, wie Europa sie noch 1990 in der Charta von Paris und mit dem Aufbau der KSZE/OSZE formuliert hat. Es gibt offenbar zwischen den Zeilen nur eine schlichtweg unrealistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, diesen Krieg noch „militärisch“ zu gewinnen, dazu eine große kognitive Dissonanz, die Reden, Äußerungen oder auch Drohungen Russlands mit Blick auf eine weitere militärische Eskalation, ggf. sogar nuklear, nicht ernst zu nehmen. Das Einzige, was es gibt, ist in Paragraph vier die Zusicherung, sowohl im laufenden als auch im nächsten Jahr noch einmal jeweils 70 Milliarden Euro für die Unterstützung der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Man setzt also scheinbar, bar jeder strategischen oder politischen Ziele, einfach auf Geld und Abnutzungskrieg. Das NATO-Gipfel-Abschlussdokument spricht de facto nur von Geld, vor allem in Punkt 2 und in Punkt 4. 139 Milliarden sollen in die weitere Entwicklung von Waffensystemen gesteckt werden, wonach laut Paragraph zwei im Wesentlichen Kanada und Europa aufkommen sollen. Weitere 140 Milliarden sollen 2026/2027 in die Unterstützung der Ukraine fließen, womit de facto ein fantasie- und planloser Abnutzungskrieg ohne irgendwelche erkennbaren politischen Ziele befördert werden soll. Wie erklären Sie sich diese Politik? Aus amerikanischer Sicht sind alle Ziele erreicht, die USA können mit diesem Kommuniqué gut leben. Es ist bezeichnend, dass auf der Webseite des Weißen Hauses [https://www.whitehouse.gov/fact-sheets/2026/07/fact-sheet-president-donald-j-trump-secures-historic-defense-investment-from-nato-allies-powering-american-industry/] zum NATO-Gipfel nur eine „Erfolgsliste“ zu sehen ist, welche tollen „Rüstungsdeals“ in Ankara abgeschlossen wurden, für die die Europäer an amerikanische Rüstungsfirmen zahlen. Die sind in der Tat sehr üppig. Damit hat Trump – so heißt das Dokument auch – dafür gesorgt, dass in den USA wieder eine industrielle Basis geschaffen wird, die die USA dingend notwendig haben. Man spricht von „historischen Investitionen“. Kurz: Um den Preis ihrer eigenen Deindustrialisierung, ganz zu schweigen von einer sozialen Verarmung, finanziert Europa jetzt die amerikanische Reindustrialisierung über die Rüstungsindustrie, um einen Krieg zu verlängern, der Europa dauerhaft wirtschaftlich, sozial, gesellschaftlich, kulturell und politisch zerstört. Dümmer kann man eigentlich nicht sein. Die Amerikaner haben Europa professionell von Russland abgeschnitten, sind aber selbst – im Gegensatz zum ideologisch überhitzten Deutschland, das gleichsam ukrainischer ist als die Ukraine – klug genug, die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine nicht zu fordern, weil sie genau wissen, dass sie sich damit Geschäfte mit Russland auf Dauer verderben. Ich würde, wenn ich in Washington säße, sagen: very smart… Die USA gewinnen einfach Zeit für den strategischen Um- und Neubau der Welt, den sie betreiben, zum Beispiel die Stabilisierung ihrer Einflusszone der „Amerikas“ von Grönland bis Argentinien, die Unterstützung der Groß-Israel-Pläne oder das Kräftemessen mit China, während Europa gleichsam in Einfallslosigkeit und Gefolgschaft zugleich untergeht, weil es sich an einen amerikanischen Rockzipfel klammert, der längst nicht mehr schützt. Die Ukraine wurde massiv instrumentalisiert. Europa aber scheitert derzeit an seiner eigenen Dummheit, an seinem Hochmut und an einer veralteten Ideologisierung („der Russe“), allen voran der von Deutschland. Es ist wahrlich eine historische Tragödie, die sich vor unseren Augen abspielt, zumal über den protofaschistischen Bodensatz in der Ukraine hierzulande viel zu wenig diskutiert wird. Gerade die Bundesrepublik sollte sich fragen, welcher Ukraine sie eigentlich hilft. Die deutsche Geschichtsvergessenheit ist himmelschreiend. Ich empfehle wirklich allen die Lektüre von Jochen Hellweg: Ein Krieg wie kein anderer [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.fischerverlage.de/buch/jochen-hellbeck-ein-krieg-wie-kein-anderer-9783103970500&ved=2ahUKEwi_iobIi8uVAxWxUMMIHd2TNOkQFnoECB8QAQ&usg=AOvVaw37guOIuNi--pRIbSEoO6f9]. Wenn dieses Buch überall gelesen und rezipiert würde, hätten wir hoffentlich eine andere Debatte. Steigt mit dieser Entwicklung die Gefahr einer direkten Konfrontation zwischen NATO und Russland? Schaut man auf diese Erklärung, ist die direkte Konfrontation der NATO mit Russland nicht das Ziel, zumindest nicht für die USA, die, wie ich erklärt habe, mit Rüstungsdeals und Abnutzungskrieg völlig zufrieden sind. Dass die USA eine solche nicht wollen, heißt aber leider nicht, dass einige in Europa – allen voran die Balten, die Polen oder eben auch Deutschland – unvermindert zündeln, die Ukraine instrumentalisieren und Russland provozieren. Tatsächlich kann man fast froh sein, dass die Russen dieser Provokation – bisher zumindest – gekonnt entgehen. Noch ein Wort zur deutschen Positionierung. Das Bundeskabinett hat die Tage seinen Haushalt für das Jahr 2027 beschlossen. Der Aufrüstung fließt viel Geld zu. Und: In einem Tweet [https://x.com/bundeskanzler/status/2074532592515260655] der der Plattform „X“ heißt es von Seiten des Bundeskanzlers aktuell: > „Die Ukraine kann auf uns zählen. Auf dem NATO-Gipfel fordert Deutschland die Verbündeten zu anhaltender Unterstützung auf — 70 Milliarden Euro sowohl 2026 als auch 2027. Ich habe @ZelenskyyUa unsere volle Unterstützung zugesichert. Auch hier die Frage: Worin liegt der Sinn dieser Politik? In einem Bericht des Völkerbundes von 1925 sollte die Frage beantwortet werden, wer – die Briten, die Deutschen, die Franzosen etc. – dafür verantwortlich war, dass der 1. Weltkrieg, der militärisch 1916 eigentlich schon entschieden war (genauso sowie der russisch-ukrainische Krieg seit mindestens 2023 zugunsten von Russland militärisch längst entschieden ist) als Abnutzungskrieg verlängert wurde. Die Antwort des Völkerbundes war: Wegen der Rüstungsindustrie. Sie hatte sich noch nicht genug vollgesaugt mit Rüstungsgeschäften. Wer den Rüstungsbasar auf dem NATO-Gipfel in Ankara verfolgt hat, der dürfte heute wohl zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Wie sagte Karl Kraus 1933 in der Weltbühne: Wenn die Börse Krieg schreit, dann schreibt die Presse Krieg und dann macht die Politik Krieg. Es macht mich fassungslos, wie wenig wir als vermeintlich aufgeklärte Europäer aus der Geschichte des letzten Jahrhunderts gelernt haben! Titelbild: Carmela Negrete Navarro[http://vg07.met.vgwort.de/na/94abbb519b824c1abc00ba21cb359eb3]

13. juli 202611 min
episode Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XLI – „Achtsamkeit ist wichtig!“ cover

Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XLI – „Achtsamkeit ist wichtig!“

Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Achtsamkeit ist wichtig [https://www.amazon.de/review/R7Z33NMOR5HOB/ref=cm_cr_dp_d_rvw_ttl?ie=UTF8] Nein, das ist nicht der Slogan des Buddhistischen Zentrums zu Potsdam, sondern der Titel von ‚Janines‘ Amazonrezension des Buches „Wer bist Du, wenn der Krieg kommt?“ [https://www.amazon.de/bist-wenn-Krieg-kommt-gesellschaftliches/dp/3982645514/ref=cm_cr_srp_d_product_top?ie=UTF8] eines Nico Gramenz. „Das Buch ist besonders: informativ, up to Date, gut strukturiert und legt den Finger in die Wunde bzw. zwingt den Leser dazu, sich bewusst mit dem Krieg auseinanderzusetzen. Emotional und analytisch nähert sich der Autor, auch mit Hilfe seiner so unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnisse, einem Thema, das oft eher totgeschwiegen wird, weil es Ängste schürt und unbequem ist. Aus meiner Sicht ist der Krieg, auch durch die Entwicklung in Gaza und der Ukraine, auch bei uns präsent und wirkt sich gesellschaftspolitisch bereits aus. Es wird Zeit aus der Ohnmacht aufzuwachen und hellwach zu bleiben.“ Keine Sorge, liebe Janine, es gibt hier schon ein paar woke (oliv-)grüne Jungs (und Mädels), die kalauern: „Wir sind hellwach, damit du gut schläfst!“ (vgl. „kriegsbewusst“) antiballistische Allianz [https://www.deutschlandfunk.de/ukraine-zwischen-waffenruhe-und-drohnenkrieg-100.html] „Interessant war auch, wer [außer Palantir-Chef Alex Karp] noch in Kiew war: Nämlich Vertreter von dreizehn Ländern und der NATO. Und da war Ziel und Zweck dieses Treffens [mit Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Verteidigungsminister], eine gemeinsame Raketenabwehr aufzubauen. Also mit der Ukraine zusammen und in Europa eine sogenannte antiballistische Allianz [gegen Russland] zu schmieden.“ So Ostexpertin Sabine Adler am 13. Mai im Deutschlandfunk. – Vor 200 Jahren war es noch eine Heilige Allianz! Mit Russland. disruptieren [https://www.infosperber.ch/gesellschaft/palantir-die-unheimliche-firma-geht-in-die-offensive/] „Palantir ist hier, um zu disruptieren und die Institutionen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu den besten der Welt zu machen und wenn es nötig ist, die Feinde einzuschüchtern und gelegentlich auch zu töten.“ Klare Ansage vom Chef des Unternehmens und Habermas-Jünger, Alex Karp. Worte, mit denen er allerdings dem aktuellen amerikanischen Kriegsminister immer noch noch nicht ganz das Wasser reichen kann. Der hält nämlich nichts von „gelegentlichem Töten“, der steht auf „maximale Tödlichkeit“! – Ach so, lieber Herr Karp: Könnten Sie uns eben noch erklären, was „disruptieren“ eigentlich bedeutet? (vgl. „entscheidend, vernichtend und gnadenlos“) Ereignis [https://overton-magazin.de/top-story/nato-kommandeur-grynkewich-russland-ist-nicht-auf-einen-konflikt-aus/] „Der US-General machte auf dem Panel auch den Grund deutlich, so die Financial Times. Luftwaffen- und Marineverbände müssten in den Pazifik verlegt werden. Das brauche man im Falle eines ‚Ereignisses‘ dort.“ – Die Rede war vom Abzug von 5.000 US-Soldaten aus Deutschland und der – die hiesige Öffentlichkeit schockierenden – Absage, Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren. US-General und NATO-Kommandeur (SACEUR) Alexus Grynkewich wollte sagen: „Wir brauchen das jetzt alles selbst – für einen möglichen Krieg gegen China!“ (Oder mit Goethes ‚Faust‘: „Alles Lebendige ist nur ein Gleichnis/ Das Unzulängliche, hier wird‘s Ereignis“.) europäischer werden, um transatlantisch zu bleiben [https://www.bmvg.de/de/aktuelles/truppenabzug-pistorius-reaktion-ankuendigung-us-praesident-6097994] Muss laut Boris Pistorius die NATO. – WOW!! Unwillkürlich fragt man sich: Ist Osnabrücks großer Sohn wirklich Jurist oder nicht doch eher Philosoph? Stammt vielleicht auch das berühmte Dictum „Alles ändern, damit alles so bleibt, wie es ist“ in Wirklichkeit von Deutschlands beliebtestem Politiker? fahrlässig [https://www.deutschlandfunk.de/gruene-geben-bundesregierung-schuld-an-scheitern-von-kampfjet-projekt-102.html] „Wo die Industrie blockiere, sei es Aufgabe der Politik, Führung zu zeigen und diese durchzusetzen, sagte Parteichefin Brantner dem Handelsblatt. Sie sprach von einem schweren Rückschlag für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einer zunehmend gefährlichen Welt. Wenn es schlecht laufe, habe man am Ende gar kein europäisches modernes Kampfflugzeug, oder nur eines mit amerikanischem Motor. Das sei fahrlässig, führte Brantner aus.“ So der Deutschlandfunk am 9. Juni. (Es ging um das gescheiterte deutsch-französische Projekt des FCAS-Kampfflugzeugs [https://de.wikipedia.org/wiki/Future_Combat_Air_System].) – Merke: Fahrlässig ist für die Co-Chefin der ehemals pazifistischen Partei nicht etwa, den „Future Air Combat“ (den künftigen Luftkrieg) nicht zu verhindern, sondern die Instrumente für diesen nicht rechtzeitig zur Verfügung zu stellen! kriegsbewusst [https://www.kriegsbewusst.de/] Kriegsbewusstsein – offenbar die mentale Seite der dringendst erwünschten Kriegstüchtigkeit. „Ich spreche Klartext, wo andere zögern. Meine Keynotes verbinden militärische Führungserfahrung mit psychologischer Tiefe: Ich rüttle wach, ohne Panik zu verbreiten. Bei mir erhältst du keine theoretischen Floskeln, sondern emotionale Impulse und konkrete Strategien, die dein Publikum nachhaltig stärken. Wenn du echte Resilienz und klare Führung in unsicheren Zeiten suchst, bin ich dein idealer Speaker.“ Der ideale Sprecher – für wen eigentlich? – ist der rührige Nico Gramenz [https://www.kriegsbewusst.de/#about], der uns professionell zum notwendigen Kriegsbewusstsein verhilft: mit Keynotes [https://www.kriegsbewusst.de/#keynote], Podcasts [https://open.spotify.com/show/1ymiP238ImIy3zUOh4GNXx?si=99bb78aafa654c37&nd=1&dlsi=68190b99b585495a], Newsletter [https://substack.com/@nicogramenz] und natürlich seinem Bestseller „Wer bist Du, wenn der Krieg kommt?“ [https://www.amazon.de/bist-wenn-Krieg-kommt-gesellschaftliches/dp/3982645514/ref=cm_cr_srp_d_product_top?ie=UTF8]. („Eine Frage, die uns alle betrifft, unabhängig von Alter, Beruf oder Haltung.“) (vgl. „Achtsamkeit ist wichtig“) Playbook des Testens [https://www.deutschlandfunk.de/krieg-in-der-ukraine-interview-claudia-major-sicherheitsexpertin-swp-100.html] Hat nichts mit Playboys zu tun. – „Und deswegen ist es einerseits neu vom Ausmaß, passt aber in dieses, ich sag mal: russische Playbook des Testens rein.“ So Claudia – nomen est omen – Major just am 11. September 2025 im Deutschlandfunk über russische Drohnen im polnischen Luftraum. (Die Gott sei Dank diesmal keinen Wolkenkratzer zum Einsturz brachten.) Die Pawlow-reflexhafte Interpretation: „Russland guckt, wie weit es gehen kann.“ Gegenrezept von Major: „Ausweitung der Luftüberwachung über die westliche Ukraine oder sogar eine Integration der Luftverteidigung der westlichen Ukraine“. Genauer: Wenn Russland „testet“, spielen wir mit! (Auch ohne zu wissen, was am Ende herauskommt …) reingehen [https://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-bereit-heute-nacht-gegen-russland-zu-kaempfen_7095671b-17c9-4be4-b51f-e8dc616c6072.html] „Wir werden mit allem reingehen, was wir in Deutschland haben, die Luftwaffe, aber auch in der Nato, um unser Land, unsere Werte, unsere Bevölkerung und unser Bündnis zu verteidigen.“ (Und zwar, wie es sich gehört, „jeden Zentimeter“.) Als mögliche Ziele, „um auf einen Angriff zu reagieren“, nannte er die Exklave Kaliningrad – auf Deutsch: die deutsche Luftwaffe bombardiert Kants Königsberg –, die Militärflotte am Schwarzen Meer sowie die Atomwaffenstützpunkte auf der Kola-Halbinsel. – So ungewöhnlich zurückhaltend der Chef der deutschen Luftwaffe, Generalleutnant Holger Neumann (57), in einem Interview mit dem britischen Telegraph [https://www.telegraph.co.uk/world-news/2026/06/15/luftwaffe-chief-warns-russia-german-ready-to-fight-for-nato/] Mitte Juni. (Ein rüstiger Offiziersrentner wie Oberst a. D. Ralph Thiele war da forscher und hatte ein knappes Jahr zuvor bereits von reinspringen oder wenigstens „steil hineinmarschieren“ geschwärmt …) Immerhin: „Germany is ready to ‚fight tonight‘!“ (vgl. „verheerende Luftschläge“) steil hineinmarschieren [https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Wir-koennen-nicht-kneifen-und-muessen-eintreten-article25975812.html] „So ist es. Wir marschieren sozusagen steil in diese Situation hinein“, antwortete jovial der uns bereits mittlerweile bestens bekannte Militärexperte und Oberst a. D. Ralph Thiele auf die klare Frage des ntv-Journalisten: „Herr Thiele, wenn es deutsche Friedenstruppen tatsächlich in der Ukraine gäbe und sie würden in Kampfhandlungen verwickelt, wären wir dann nicht direkt in diesen Krieg zwischen Russland und der Ukraine involviert?“ Und wenig später wurde er noch flotter: „Also, wir sind mittendrin, da reinzuspringen.“ Man beachte, wie der niemals „kneifende“ rüstige Rentner innerhalb weniger Minuten immer „sportlicher“ wurde: Vom „Eintreten“ über das „steile Hineinmarschieren“ ins „Reinspringen“! – Und da warnt [https://www.nachdenkseiten.de/?p=136505] uns Christa Wolfs Kassandra noch, uns nicht von den Eigenen täuschen zu lassen … Dank Helden wie Thiele ist so etwas Gott sei Dank gar nicht mehr nötig! Truppenmix [https://www.hartpunkt.de/wehrpflicht-keine-kriegstuechtigkeit-ohne-junge-soldaten/] „Für die Kriegstauglichkeit der Streitkräfte ist die ‚Jugend‘ alternativlos. Eine schlagkräftige Truppe braucht sowohl die Erfahrung der ‚alten Hasen‘ als auch die Physis der ‚jungen Wilden‘. Das letzte Jahrzehnt hat in Deutschland gezeigt, dass ein solcher Truppenmix mit der notwendigen Quantität und Qualität ohne Wehrpflicht nicht erreicht werden kann.“ Die als Titelzeile vorweggenommene Konsequenz: „Wehrpflicht – keine Kriegstüchtigkeit ohne junge Soldaten“! Denn, so der Autor Waldemar Geiger auf der Plattform Hartpunkt – Monitor für Defence und Sicherheitspolitik in dankenswerter Offenheit: „So sehr man sich andere Lösungen wünschen mag, auch der ‚moderne Krieg‘ hat einen unstillbaren Hunger nach jungen Soldatinnen und Soldaten. Es werden auch weiterhin unzählige Häuser und Stellungssysteme zur Verteidigung ausgebaut oder im Rahmen von Angriffen gestürmt werden.“ – So ist es. (vgl. „Generationengerechtigkeit“, „junge Wilde“) unglaublich erfüllende Aufgabe [https://www.youtube.com/watch?v=lop0zyRpdEc] „Es war eine unglaublich erfüllende Aufgabe, daran mitzuwirken, dass [sic!] die Ukrainer in ihrem Kampf zu unterstützen! Der Dank an das Team, an alle, die daran mitgewirkt haben, an dieser Aufgabe. Und, ähh, tief beeindruckt bin ich jedesmal wieder, wenn ich mit unseren ukrainischen Partnern in der Ukraine spreche, mit welcher Entschlossenheit sie für die Freiheit eintreten, mit welcher Entschlossenheit sie für ihre Unabhängigkeit eintreten, aber aber [sic!] für die Freiheit an sich.“ Stammelte, von den „echten“ Erfahrungen in der Ukraine noch völlig überwältigt, der ehemalige Leiter des „Sonderstab Ukraine“, Generalmajor Christian Freuding, am 19. Juli 2025 ins Bundeswehrmikrophon. (vgl. „Freiheit“, „Wir“) virtual treason [https://www.business-standard.com/world-news/virtual-treason-trump-accuses-us-media-of-giving-false-hope-to-iran-126051300078_1.html] „Virtual treason“ – virtuellen Verrat – begehen laut Donald Trump alle, die seine kühne Behauptung, Irans Militär sei „dezimiert“ [https://www.berliner-zeitung.de/article/die-logik-des-fanatismus-warum-dieser-iran-krieg-jede-oekonomische-vernunft-sprengt-10036013], auch nur anzuzweifeln wagen. Kurz: Wer anderen die Wahrheit verrät, ist ein Verräter. (Vorerst zum Glück nur ein „virtueller“.) visionärer Tatendrang [https://www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/kommando-und-organisation-cir] Über diesen verfügt, eigenen Angaben zufolge, die gerne „auf unkonventionellen Wegen“ im digitalen 6/8-Takt marschierende Bundeswehrteilstreitkraft „Cyber- und Informationsraum“ (CIR). – Wie sagte es doch einst so treffend Helmut Schmidt? „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen!“ (vgl. „Aufbruchstimmung“) (wird fortgesetzt) Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden [https://www.nachdenkseiten.de/?tag=woerterbuch-der-kriegstuechtigkeit] und diese auch einzeln darüber aufrufen. Leo Ensel: Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – Krieg heißt Töten. [https://mediashop.at/buecher/woerterbuch-der-kriegstuechtigkeit/] Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 168 Seiten, ISBN 978-3-85371-563-5, 20 Euro. Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Angriff auf die Informationsfreiheit – wie aus einem Recht ein Gnadenakt werden soll

Es gibt Reformen, die Verwaltung vereinfachen, und es gibt Maßnahmen, die demokratische Kontrolle beseitigen. Was der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU beim Informationsfreiheitsgesetz plant, gehört zur zweiten Kategorie. Aus einem voraussetzungslosen Recht auf amtliche Informationen soll ein Gnadenakt nach Gutsherrenart werden. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Anfragen dürfen nach den Plänen dann nur noch bei „berechtigtem Interesse“ gestellt werden, also nur von jenen, die vorab begründen können, weshalb sie den Staat befragen dürfen. Juristische Personen sollen nach den Plänen völlig ausgeschlossen werden: * Organisationen, die Korruption bekämpfen, * Rechercheportale, die Skandale aufdecken, * Umweltverbände, die Missstände sichtbar machen, oder * Menschenrechtsorganisationen, die unsere Freiheitsrechte schützen, verlören ihr Fragerecht. Selbst wir Journalisten, die auf Anfragen bei staatlichen Akteuren angewiesen sind, könnten unsere Arbeit nur noch stark eingeschränkt leisten, denn wir sind nur selten persönlich betroffen. Aus Sicht des Staates bestünde so für uns kein „berechtigtes Interesse“. Hinzu käme, dass die Staatsangehörigkeit darüber entscheidet, ob jemand überhaupt fragen darf. Wer dennoch fragt, sollte reich sein, denn IFG-Anfragen sollen künftig zehntausende Euro kosten können statt maximal 500 Euro. Aber damit nicht genug – die Namen aller Behördenmitarbeiter sollen zukünftig in Antworten auf Anfragen pauschal geschwärzt werden. Ist das jetzt die perfekte Blaupause für einen Staat als Blackbox? Die AfD würde sich für die große Unterstützungsaktion zur Demontage des Rechtsstaates bedanken. Das „berechtigte Interesse“ Das geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein voraussetzungsloses Recht für alle: Nicht das Motiv zählt, sondern ob amtliche Informationen vorhanden sind und ob legitime Ausschlussgründe greifen. Die Behörde trägt die Begründungslast. Geschützt sind bereits heute schon Belange der Sicherheit, geheimdienstliche Entscheidungsprozesse, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse. Der Reformplan erfordert jetzt eine natürliche Person mit „berechtigtem Interesse“. Nicht mehr der Staat müsste im Regelfall begründen, warum Informationen ausnahmsweise geheim bleiben, sondern die anfragende Person müsste jetzt darlegen, warum sie überhaupt auskunftsberechtigt ist. Ressourcenstarke Akteure könnten Interessen formulieren, Gebühren tragen und klagen. Kleine Initiativen, freie Journalistinnen, unerfahrene Betroffene und Menschen mit wenig Geld würden eher verzichten. Nur Privatpersonen dürfen in Einzelfällen anfragen Noch ist die Formel kein Gesetz, doch will der Beschluss Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Das jetzt geltende IFG steht auch Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs, Rechercheplattformen und Unternehmen offen. Es fragt nicht nach Betroffenheit, Pass, Wohnsitz oder Motiv. Die Grenzen des Informationszugangs ergeben sich vor allem aus §§ 3 bis 6 IFG: * Schutz besonderer öffentlicher Belange, * Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, * Schutz personenbezogener Daten sowie * Schutz geistigen Eigentums und * Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Ob diese Maßnahme juristische Personen lückenlos ausschließt, sie durch Hürden zurückdrängt oder Ausnahmen für Presse, NGOs, Thinktanks, gemeinnützige Institutionen, Umweltverbände oder andere Akteure der Zivilgesellschaft vorsieht, ist noch offen. Politisch aber geht die Richtung von einem institutionell offenen Transparenzrecht hin zu einem individualisierten Zugang. Das wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger, denn Organisationen fragen nur in den seltensten Fällen für sich selbst. Sie bündeln vielmehr ihre Expertise, tragen Gebühren und Prozessrisiken, führen Serienanfragen durch, veröffentlichen Ergebnisse und nehmen so die Rechte der Bürger wahr, die allein dazu nicht in der Lage wären. Wer Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs und Rechercheplattformen aus dem IFG drängt, schwächt nicht nur Organisationen, sondern mittelbar auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Viele Informationsrechte werden praktisch erst durch organisierte Recherche, Klagen, Dokumentation und Veröffentlichung durchgesetzt. Besonders deutlich wäre dies in Umweltfragen. Der Kern des Umweltinformationsrechts bliebe zwar durch das Umweltinformationsgesetz (UIG), die Århus-Konvention[1] und die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG[2] geschützt, aber weder ein rechtliches noch ein berechtigtes Interesse darf dafür verlangt werden. Umweltinformationen müssen „jeder Person“ bedingungslos zugänglich bleiben. Doch Transparenz ist auch in anderen Bereichen dringend geboten. Dazu gehören vor allem Lobbykontakte mit Konzernen, Förderpolitik, Vergaben, Beraterverträge oder Ressortabstimmungen. Gerade dort schafft das IFG die nötige Transparenz und hilft, Klagen in Vertretung der Bürger vorzubereiten. Das finanzielle Risiko solcher Klagen würde bei dieser „Reform“ privatisiert. Eine Mitarbeiterin, ein Vereinsmitglied oder ein freier Journalist müsste persönlich auftreten, Fristen überwachen, Widerspruch einlegen, Gebühren tragen und im schlechtesten Fall die Kosten für ein langes Gerichtsverfahren durch alle Instanzen finanzieren. Große Medienhäuser, Verbände und Unternehmen fänden möglicherweise Wege, Einzelpersonen vorzuschieben. Kleine Initiativen, migrantische Communities, freie Journalistinnen und Menschen ohne Rechtsbudget müssten jeder Anfrage eine Fundraising-Kampagne vorschalten oder lieber gleich verzichten, ihre Rechte einzufordern. Sogar der Staat selbst verliert, weil neue Bürokratie durch Motiv-Recherche zum Antragsteller die Behörden von ihrer eigentlichen Arbeit abhielten. Befürworter der „Reform“ verweisen auf Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Beschäftigtenschutz. Das sind legitime Anliegen, doch das IFG kennt bereits Schutzmechanismen. Rechtlich wäre eine Änderung möglich, aber riskant. Art. 3 GG[3] verlangt sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen. Art. 5 GG[4], Art. 19 Abs. 3 und 4 GG[5] sowie Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)[6] werden berührt, wenn Medien, Wissenschaft, Menschenrechts- und Umweltorganisationen als Wächter der Demokratie faktisch vom Zugang zu Informationen ausgesperrt werden. Umweltverbände, die Lobbykontakte aufdecken, Amnesty International, die Abschiebekooperationen menschenrechtlich einordnen, Organisationen wie FragDenStaat, die Akten zum Maskenskandal offenlegen, sind ein Beleg für eine demokratisch tätige Öffentlichkeit, die Macht kontrolliert und Missbrauch derselben sichtbar macht. Die Pressefreiheit ist in Gefahr Pressefreiheit bedeutet nicht nur, unzensiert veröffentlichen zu dürfen, sondern auch gezielte Recherche zu Aktivitäten des Staates auf der gesetzlichen Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes verhindert bei Umsetzung der Maßnahme aber den Zugang zu Originaldokumenten wie E-Mails, Vermerke, Verträge, Gutachten und Aktennotizen. Presserechtliche Auskunftsansprüche reichen dafür nicht immer aus. Behörden können Fragen zwar beantworten, aber was tatsächlich geschrieben, entschieden oder verabredet wurde, kann oft nur ein Originaldokument eindeutig belegen. Für investigativen Journalismus und die institutionelle Pressearbeit sind IFG-Anträge, die künftig nur noch natürlichen Personen mit „berechtigtem Interesse“ offenstehen, das Aus. Redaktionen, Medienunternehmen, gemeinnützige Recherchebüros und Transparenzplattformen könnten ihre eigene Antragsbefugnis verlieren oder sie wird erheblich erschwert. Dann müssten einzelne Journalistinnen und Journalisten persönlich auftreten, ihr „berechtigtes“ Interesse begründen und Gebührenrisiken tragen. Wir hätten eine „Zwei-Klassen-Recherchefreiheit“, in der große Medienhäuser solche Verfahren mit ihren gut vernetzten Rechtsabteilungen, üppigen Budgets und erfahrenen Prozessvertretern eher stemmen als irgendeine kleine Redaktion mit zwei oder drei freien Journalistinnen. Selbst Lokalmedien und gemeinnützige Rechercheprojekte hätten deutlich schlechtere Chancen und würden allein schon von den Kosten abgeschreckt. Die Behinderung der journalistischen Tätigkeit, die staatliches Handeln transparent machen möchte und etwaige Unregelmäßigkeiten dokumentiert, um undurchsichtige Machtstrukturen einzuhegen, ist ein empfindlicher Angriff auf die Pressefreiheit. Nur Deutsche und EU-Bürger dürfen Anfragen stellen Rechtlich wäre eine solche Reform nicht von vornherein verboten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Grundgesetzartikel, sondern ein einfaches Bundesgesetz. Der Bundestag darf es also grundsätzlich ändern, aber er darf dies nicht beliebig tun. Die Reform müsste mit höherrangigem Recht vereinbar sein, also vor allem mit dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und in bestimmten Fällen auch mit dem EU-Recht. Besonders problematisch wäre eine Regelung, die den Zugang nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz sortiert. Das Grundgesetz verlangt Gleichbehandlung. Nach Art. 3 GG braucht der Staat gute Gründe, wenn er Menschen unterschiedlich behandelt. Die Staatsangehörigkeit sagt aber wenig darüber aus, ob eine Anfrage missbräuchlich ist oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ein deutscher Antragsteller kann eine Behörde genauso mit sinnlosen oder missbräuchlichen Anfragen beschäftigen, und umgekehrt kann eine Journalistin, eine geflüchtete Person oder eine internationale Menschenrechtsorganisation ein sehr berechtigtes öffentliches Interesse an Informationen deutscher Behörden haben. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre wichtig. Der Staat darf legitime Ziele verfolgen, etwa den Schutz vor Spionage, Terrorgefahren, Missbrauch oder Gefährdungen kritischer Infrastruktur. Aber die Mittel müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein pauschaler Ausschluss ganzer Gruppen wäre ein viel zu grobes Raster. Zielgenauer wären konkrete Sicherheitsausnahmen, Missbrauchsregelungen oder Schwärzungen sensibler Informationen. Dann würde nicht danach gefragt, welchen Pass jemand hat, sondern ob die konkrete Information tatsächlich geschützt werden muss. Für die Presse kommt Art. 5 GG hinzu. Die Pressefreiheit schützt nicht nur das Veröffentlichen fertiger Artikel, sondern auch die Beschaffung von Informationen. Wenn ausländische Journalistinnen, internationale Redaktionen oder Medienorganisationen vom IFG-Zugang ausgeschlossen oder der Zugang stark erschwert würden, könnte das die Pressefreiheit schwächen. Das gilt besonders dann, wenn sie über staatliches Handeln recherchieren, etwa zu Migration, Außenpolitik, Sicherheitsbehörden, Rüstungsexporten, Grenzschutz oder internationalen Abkommen. Auch der effektive Rechtsschutz wäre berührt. Wer aufgrund seiner Nationalität keinen Antrag auf Auskunft mehr stellen darf, kann eine behördlich getroffene Entscheidung kaum noch gerichtlich überprüfen lassen. Wenn Behörden künftig prüfen müssten, ob jemand Deutscher, EU-Bürger, in Deutschland wohnhaft oder aus einem Drittstaat ist, müssten sie mehr persönliche Daten abfragen: Ausweise, Wohnsitznachweise, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Das macht IFG-Anfragen komplizierter und kann Menschen abschrecken, gerade bei sensiblen Recherchen zu Polizei, Geheimdiensten, Migration oder Sozialbehörden würde ein „chilling-effect“ seine Wirkung entfalten. Menschenrechtlich ist außerdem Art. 13 & 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wichtig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt unter bestimmten Umständen auch den Zugang zu staatlichen Informationen, wenn Medien, Journalistinnen, NGOs oder andere „public watchdogs“ Informationen brauchen, um über Fragen von öffentlichem Interesse zu berichten. EU-rechtlich könnten vor allem die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern betroffen sein. Der „Arbeitsweise der Europäischen Union Vertrag“ (AEUV), Art. 18 verbietet Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des EU-Rechts.[7] Art. 20 und 21 AEUV schützen die Unionsbürgerschaft und die Freizügigkeit. Eine Regelung, die EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten schlechter stellt oder nur in Deutschland lebende EU-Bürger zulässt, müsste deshalb sehr gut begründet werden, sobald ein EU-Bezug besteht. Besonders klar ist die Lage bei Umweltinformationen. Diese dürfen nicht einfach auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse verengt werden. Für Umweltinformationen gelten das Umweltinformationsgesetz, die Århus-Konvention und die EU-Umweltinformationsrichtlinie. Diese Regeln definieren einen breiten Zugang zu Informationen und schließen auch juristische Personen, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und andere Organisationen mit ein, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Eine IFG-Reform dürfte diesen Schutz nicht aushebeln. Titelbild: Tero Vesalainen / Shutterstock ---------------------------------------- [«1] UNECE (1998) [https://unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/documents/cep43e.pdf]: Convention on Access to Information, Public Participation in Decision-making and Access to Justice in Environmental Matters, Aarhus Convention. United Nations Economic Commission for Europe. [«2] Europäisches Parlament und Rat (2003) [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2003%3A041%3A0026%3A0032%3AEN%3APDF]: Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates. [«3] GG Art 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html] [«4] GG Art 5 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html] [«5] GG Art. 19 [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html] Abs. 3 und 4 [«6] EMRK Art. 10 [https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html] Freiheit der Meinungsäußerung [«7] ZWEITER TEIL [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT] – NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT Artikel 18

😲111. juli 202614 min