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Gegen alle Vernunft: Armenien auf dem Weg in die EU

9 min · 12. mai 20269 min
episode Gegen alle Vernunft: Armenien auf dem Weg in die EU cover

Beskrivelse

Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan sieht sein Land spätestens in zwanzig Jahren in der EU. Ein weiterer Schritt auf dem Weg in diese Richtung wurde Anfang Mai gemacht. Da fand der erste EU-Armenien-Gipfel in der armenischen Hauptstadt Jerewan statt. Rationale Gründe für die Annäherung an die EU gibt es keine. Wirtschaftlich und sicherheitspolitisch kann Armenien nur verlieren. Die EU ist bereit, in Armenien ein ukrainisches Szenario zu entwerfen. Für die Armenier sind das keine guten Nachrichten. Von Gert-Ewen Ungar. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Am 4. und 5. Mai fand in der armenischen Hauptstadt Jerewan der erste EU-Armenien-Gipfel statt. Premierminister Nikol Paschinjan setzt auf eine Annäherung an die EU. In zwanzig Jahren sieht Paschinjan Armenien als EU-Mitglied, obwohl Armeniens Nachbarländer Georgien und die Türkei Beispiele dafür sind, dass die EU die Aufnahme an das Recht auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten und politische Steuerung von außen bindet. Die Motive für Paschinjans Drängen auf weitere Annäherung an die EU sind unklar, denn positive Effekte sind für das kleine Land mit rund drei Millionen Einwohnern kaum zu erwarten. In der gemeinsamen Abschlusserklärung [https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8799-2026-INIT/en/pdf] des Gipfels einigten sich Armenien und die EU auf einen ganzen Katalog an Maßnahmen. Das Dokument liest sich, als wolle die EU in Armenien ein zweites ukrainisches Szenario entfachen. Von der Einflussnahme auf die armenische Zivilgesellschaft bis hin zu militärischer Kooperation ist alles enthalten, was das Potenzial hat, zu Verwerfungen mit Russland und zur Spaltung der armenischen Gesellschaft zu führen. Die Zahl der in Russland lebenden Armenier ist mit rund drei Millionen ähnlich groß wie die Einwohnerzahl des Landes. Die Verbindungen nach Russland sind sehr eng. Dass eine Verschärfung des konfrontativen Kurses Paschinjans gegenüber Russland in der armenischen Gesellschaft zur Zunahme von Spannungen führen wird, ist daher erwartbar. Armenien ist Mitglied in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Zu dieser Union gehören noch Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisien. Die Union begründet einen gemeinsamen Binnenmarkt und eine Zollunion. Bei seinem Besuch in Moskau Anfang April erklärte Präsident Putin Premierminister Paschinjan, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion und eine Assoziierung mit der EU unmöglich ist. Dabei handelt es sich nicht um eine politische Boshaftigkeit Putins, sondern allein um eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Wirtschaftsunion ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit freiem Fluss von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeit. Eine Assoziierung mit der EU würde Armenien wiederum in den Wirtschaftsraum der EU integrieren. Waren aus der EU würden über Armenien den Wirtschaftsraum der Eurasischen Wirtschaftsunion überschwemmen und zum Niedergang ganzer Industrien führen. Die Zollunion muss sich vor diesem ungehinderten Zugang zu ihrem Markt schützen. Dieses Problem ist in der EU übrigens hinlänglich bekannt. Bereits 2013 zögerte der damalige ukrainische Präsident Janukowitsch die Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens zunächst hinaus, um es dann ganz abzulehnen. In einem Gespräch setzte Putin Janukowitsch auseinander, dass die Ukraine für den Fall einer Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU den Zugang zum Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion verlieren wird. Dieser Vorgang wiederholt sich nun eins zu eins in Armenien. Nachdem Janukowitsch im November 2013 schließlich die Unterschrift verweigerte und forderte, dass die EU, Russland und die Ukraine gemeinsam nach einer Lösung für das Problem suchen, nahmen die Maidan-Proteste an Fahrt auf. Dass es dabei massive Einmischung von außen gegeben hat, ist bestens belegt. Schließlich kam es zum Putsch. Unmittelbar nach der Absetzung Janukowitschs wurde das Assoziierungsabkommen unterschrieben. Damit wurde der wirtschaftliche Niedergang der Ukraine eingeleitet. Dass die EU bereit ist, diesen Ablauf mit Armenien zu wiederholen, zeigt, dass sie die Absicht hat, das wirtschaftliche Wohl Armeniens dem Willen zur Aggression gegenüber Russland unterzuordnen. Paschinjan ist bereit, sein Land zu opfern. Dass sich die Pläne der EU und des armenischen Premierministers gegen Russland richten, hat man in Moskau gut verstanden. Die Frage, die sich daran anschließend auftut, ist die nach der Motivation Paschinjans. Trotz aller vollmundigen Versprechen ist klar, dass eine Annäherung an die EU für Armenien vor allem Nachteile mit sich bringt. Der wichtigste Handelspartner Armeniens ist Russland. Den größten Teil seiner Öl- und Gasimporte bezieht Armenien aus Russland. Armenien exportiert nach Russland Agrarprodukte. Wein und Weinbrand aus Armenien sind in Russland in jedem Supermarkt zu finden. Zudem werden Metalle wie beispielsweise Kupfer nach Russland exportiert. Nebenbei bemerkt, Armenien kommt auch eine wichtige Bedeutung für den sogenannten Parallelimport nach Russland zu. Um die Sanktionen zu umgehen, tritt Armenien aus Zwischenhändler auf. Deutsche Automobile, die man in Russland nach wie vor kaufen kann, werden unter anderem über Armenien nach Russland eingeführt. Auf all diese Geschäfte müsste Armenien verzichten. Brisant ist auch, dass die EU die Stilllegung von Armeniens einzigem Atomkraftwerk fordert. Das Kraftwerk deckt rund ein Drittel des Strombedarfs von Armenien. Die EU führt als Begründung Sicherheitsbedenken an, dabei wurde das Kraftwerk mit russischer Unterstützung erst modernisiert und die Laufzeit bis 2036 verlängert. Kein Öl und Gas aus Russland, Atomkraftwerk abgeschaltet – die Energiesicherheit Armeniens steht auf dem Spiel, denn in der Abschlusserklärung wurde festgeschrieben, dass die EU von Armenien die Umsetzung der Russlandsanktionen erwartet. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die EU auch auf Einhaltung der Sanktionen gegen China drängen wird. China steht aber im Ranking der wichtigsten Handelspartner Armeniens hinter den Vereinigten Arabischen Emiraten an dritter Stelle. Erst an vierter Stelle findet sich die EU. Für Armenien kommen die Forderungen der EU der Aufforderung zu einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich. Die EU ist wirtschaftlich selbst in prekärer Verfassung und nicht in der Lage, die Ausfälle Armeniens, die ein Schwenk weg von Russland und China nach sich ziehen würde, zu kompensieren oder auch nur abzufedern. Im Nachbarland Georgien war die Situation ähnlich. Wirtschaftswachstum entsteht dort nicht durch die EU. Die mischte sich aber massiv in die inneren Angelegenheiten Georgiens ein – unter anderem mithilfe von durch die EU finanzierten NGOs, die vorgeblich die Zivilgesellschaft stärken sollen, ganz konkret aber die politische Meinungsbildung im Sinne Brüssels beeinflussen. Georgien zog daher die Notbremse und hat den Annäherungsprozess an die EU im Jahr 2024 ausgesetzt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, nach dem NGOs ihre Finanzierung transparent machen müssen. In Brüssel reagierte man auf den Schritt mit Zornesausbrüchen – der Grund dafür ist klar. Brüssel verlor ein wichtiges Tool der Steuerung georgischer Politik. Der wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens hat die Absage an die EU übrigens nicht geschadet, im Gegenteil. 2025 ist das BIP um rund 7,5 Prozent gewachsen. Für dieses Jahr wird ein Wachstum von über fünf Prozent prognostiziert – Werte, von denen die EU nur träumen kann. Ähnliche Wachstumsraten erzielte auch Armenien, damit ist es aber im Fall einer weiteren Annäherung an die EU ganz sicher vorbei. Dass Paschinjan nun bereit ist, den entgegengesetzten Weg Georgiens einzuschlagen, der für Armenien und die armenische Bevölkerung absehbar nachteilig ist, erklärt man sich in Russland mit Korruption. Paschinjan hat sich kaufen lassen, heißt es. Beweise dafür gibt es zwar keine, aber der Verdacht liegt nahe, denn es ist für Armenien kein positives Szenario denkbar, das sich aus einer Annäherung an die EU ergeben könnte. Vergangenen September wurde der armenische Oppositionspolitiker Wolodja Grigorjan erschossen. Er galt als wichtiger politischer Gegner Paschinjans. Der Täter wurde bisher nicht gefasst. In Armenien geht man von einem politisch motivierten Anschlag aus. Auch hier gibt es keine Belege, aber viele Gerüchte. Regierungskritiker müssen in Armenien mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unter Druck. Dass sich durch die Annäherung an die EU die Situation verbessert, ist nicht zu erwarten. Repression nimmt auch in der EU zu. Meinungs- und Pressefreiheit existieren dort nur auf dem Papier, wie die Sanktionen gegen kritische Journalisten und Publizisten deutlich machen. Das Brüsseler Demokratie-Geschwurbel dient nur der PR. Wenn es den politischen Zielen der EU dient, ist man bereit, auch bei groben Verletzungen der „europäischen Werte“ beide Augen zuzudrücken. Darauf kann sich Paschinjan verlassen. Ganz bestimmt! Titelbild: Alexandros Michailidis/shutterstock.com

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episode Algorithmen kaufen keine Algorithmen cover

Algorithmen kaufen keine Algorithmen

Henry Fords Diktum „Autos kaufen keine Autos“ beschreibt eines der grundlegenden Paradoxa des Kapitalismus des 20. Jahrhunderts: Massenproduktion benötigt Massenkonsum. Wenn Arbeiter zu schlecht bezahlt werden oder durch Rationalisierung verdrängt werden, fehlt am Ende die nötige Kaufkraft für die produzierten Güter. Massenproduktion ohne Rationalisierung ist andererseits jedoch schwer vorstellbar. Ein Widerspruch. Blicken wir in die Zukunft, sind wir mit einem noch größeren Widerspruch konfrontiert. Künstliche Intelligenz und Automatisierung ermöglichen eine Rationalisierung, die die Grenzen unserer Vorstellung sprengt. Doch woher soll die Kaufkraft kommen, wenn Algorithmen die menschliche Arbeit verdrängen? Das große Paradoxon des Kapitalismus des 21. Jahrhunderts lautet daher: „Algorithmen kaufen keine Algorithmen“. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Deutschland, 2072. Der ehemalige NachDenkSeiten-Chefredakteur Jens Berger feiert seinen 100. Geburtstag und da sich einige Gäste angesagt haben und seine alte Kaffeemaschine schon verdächtige Geräusche macht, benötigt er Ersatz. Sein KI-Assistent bestellt das passende Gerät online. Entworfen und entwickelt wurde das Produkt eines multinationalen Konzerns von der KI, produziert in einer menschenleeren, zu 100 Prozent automatisierten Fabrik in Norwegen. 2072 spielen Lohnkosten für den Standortwettbewerb keine Rolle mehr. Energiekosten und -verfügbarkeit, Lieferketten und die Nähe zum Markt sind die maßgeblichen Faktoren. Auch im Lager und Versandzentrum des Händlers arbeitet kein Mensch mehr. Auftragsabwicklung, Inkasso, Warenmanagement, Marketing, Retourenmanagement – alles zu 100 Prozent automatisiert und durch die KI optimiert. Wenige Stunden später bringt eine Lieferdrohne die Kaffeemaschine vor die Haustür. Das ist alles schnell und hocheffizient. Schöne neue Einkaufswelt. Keine Frage: Die Möglichkeiten, teure Mitarbeiter durch KI aus unserer Arbeitswelt zu verdrängen, sind in der Theorie grenzenlos. Automatisierung hat es schon immer gegeben; Henry Fords Fließbandproduktion des Model T ist dafür ja ein frühes Beispiel. War das schlimm? Nein, im Gegenteil. Das Model T war dank der automatisierten Produktion das erste Auto für den Massenmarkt. Solange es auch eine Massenkaufkraft gab, gingen technischer Fortschritt und eine Steigerung der materiellen Lebensqualität Hand in Hand. In Summe wurden auch bei der Produktion des Model T ja keine Arbeitsplätze vernichtet; hätte Ford das Model T in reiner Handarbeit fertigen lassen, hätte es schließlich gar keinen Markt für das dann extrem teure Endprodukt gegeben. Und mit der Industrialisierung und späteren technologischen Entwicklungen entstanden neue Jobs. Den von mir ausgeübten Beruf des Onlineredakteurs gab es beispielsweise vor 50 Jahren überhaupt noch nicht und auch viele meiner Freunde sind in Berufen tätig, die es in dieser Form früher gar nicht gab. Warum sollten die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und damit die Massenkaufkraft durch die bevorstehende KI-Revolution anders sein? Nun, durch die Automatisierung in der Massenproduktion wurden erst in der Breite Märkte für Produkte und später Dienstleistungen geschaffen, für die es zuvor keinen Markt gab. Das nennt sich Wachstum. Wenn zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Handarbeit Kühlschränke gefertigt wurden, waren sie so teuer, dass ohnehin nur die Oberschicht als Käufer infrage kam. Durch die Automatisierung und Rationalisierung wurden Kühlschränke zum Alltagsgegenstand für jedermann und in Summe arbeiteten in den Fabriken mehr Menschen als in den einzelnen kleinen Manufakturen, die diese Geräte zuvor in Handarbeit hergestellt hatten. Auch wenn pro produziertem Kühlschrank deutlich weniger menschliche Arbeit nötig war, führt das massive Wachstum der Produktionsmengen in toto zu deutlich mehr Menschen, die in der „Kühlschrankherstellung“ beschäftigt waren. Und da auch immer mehr Menschen durch diese und andere Formen des Wachstums einen ausreichenden Lohn bezogen, war auch der Massenabsatz der neuen Produkte garantiert. Dies ist jedoch bei der KI-Revolution anders. Hier geht es weniger darum, durch Rationalisierung und Produktivitätssteigerung neue Technologien in den Massenmarkt zu bringen, sondern darum, die bereits vorhandene Massenproduktion und den bereits vorhandenen Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich durch KI kosteneffizienter zu machen. Das soll vor allem durch die Verdrängung teurer menschlicher Arbeitskraft gelingen und anders als bei der Automatisierung ist davon weniger der Arbeiter in der Produktion („Blue Collar“), sondern mehr der Angestellte am Schreibtisch („White Collar“) betroffen. Diese Entwicklung ist jetzt bereits im Gange. Streng genommen hat die KI das Potenzial, nahezu den gesamten Verwaltungsapparat von Unternehmen zu ersetzen – Millionen Jobs, vom kleinen kaufmännischen Angestellten in der Personalabteilung, über den Ingenieur in der Entwicklung bis hin zur kompletten Rechtsabteilung. Sie könnten schon bald durch die KI ersetzt werden. Es ist aber fraglich, ob in ausreichendem Tempo neue Branchen und Tätigkeitsfelder entstehen werden, die die freigesetzten Mitarbeiter auch nur im Ansatz auffangen. Alles wird effizienter, der menschliche Anteil sinkt und damit auch die Arbeitseinkommen. Nun werden Anhänger der KI-Revolution sicher argumentieren, dass die damit verbundenen Kostenvorteile ja an den Kunden weitergegeben werden können, und im Kern kann man da auch gar nicht widersprechen. Doch wer soll sich diese Produkte und Dienstleistungen – auch wenn sie etwas günstiger werden – noch leisten können, wenn sein Job durch die KI wegrationalisiert wurde? Autos kaufen keine Autos und Algorithmen kaufen keine Algorithmen. Menschen sind es, die am Ende der Wertschöpfungskette Produkte und Dienstleistungen einkaufen. Und das geht nur, wenn eine Massenkaufkraft gegeben ist. Ohne ausreichend breite Erwerbseinkommen und Transfersysteme gerät die Massenkaufkraft jedoch unter Druck. Und ohne einen Absatzmarkt nützt die effizienteste Rationalisierung nichts. Wenn es keine Käufer gibt, kann man auch nichts verkaufen. Die Wirtschaft wird so am Ende von der KI totrationalisiert. Dieses Problem wird von den Tech-Gurus und paradoxerweise auch vielen Linken zwar sehr wohl erkannt, aber nicht als Problem, sondern als Chance gesehen. So hört man immer wieder, dass der Wegfall von Arbeit ja die Möglichkeit schaffe, Arbeit neu zu verteilen, sodass wir alle weniger arbeiten müssen. Tolle Idee. Bei vollem Lohnausgleich? Schön, aber warum sollte ein Unternehmen KI einsetzen, die ja auch nicht kostenlos ist, ohne gleichzeitig Lohnkosten zu sparen? Oder kommen wir dann auch mit weniger Geld aus? Möglich, aber dann sinkt auch die Massenkaufkraft, ohne die – siehe oben – eine Massenproduktion auf dem gegebenen Niveau nicht möglich ist. Ein Widerspruch. Sehr beliebt ist in diesen Kreisen ja auch die Idee, die Massenkaufkraft durch ein bedingungsloses Grundeinkommen aufrechtzuerhalten. Dieser Denkfehler erlebt zurzeit gerade bei den „Tech-Bros“ ja ein echtes Revival. Stellt sich nur die Frage, wer dieses Grundeinkommen wie finanzieren soll. Wir selbst über Steuern? Egal ob wir hier nun über Einkommens- oder indirekte Verbrauchssteuern sprechen – betrachtet man nicht das Individuum, sondern die Gesellschaft als Ganzes, erkennt man schnell, dass dies ein Zirkelschluss ist. Ich nehme Dir einen Euro Steuern ab, den ich Dir dann als Grundeinkommen wieder auszahle. An der Kaufkraft ändert dies exakt gar nichts. Nun kommen natürlich die „Visionäre“ und sprechen bereits von einer Maschinensteuer. Nicht die menschliche Arbeit, sondern die Produktivität der Maschinen und Algorithmen solle besteuert werden. Diese Idee ist zumindest nicht vollends dumm, aber wie sollte so etwas konkret vonstatten gehen? Wo wird der „steuerpflichtige“ Mehrwert bei einem Algorithmus geschaffen? Im Rechenzentrum? Im globalen Netz? Unser gesamtes System der Unternehmensbesteuerung und der Zölle ist ein System, das für den klassischen Güterhandel des 20. Jahrhunderts geschrieben ist. Wie aber will der deutsche Fiskus zum Beispiel Zugriff auf Gewinne erhalten, die ein globales KI-Unternehmen sehr kreativ auf seine Rechenzentren verteilen kann? Raten Sie mal, warum derzeit die Idee von Datenzentren im All [https://www.zdfheute.de/wissen/musk-weltall-rechenzentren-satelliten-experte-100.html] oder auf dem offenen Meer [https://www.fr.de/wissen/schwimmendes-ki-rechenzentrum-wind-liefert-strom-ozean-die-kuehlung-zr-94209040.html] so populär ist! Ganz einfach – dort gibt es weder eine nationale Steuerhoheit noch sonst einen nationalen Rechtsrahmen. Mir persönlich fehlt auch jede Fantasie, dass man dies auf internationaler Ebene – die nationale Ebene scheidet hier logischerweise aus – lösen könnte. Es ist fraglich, ob uns – als Gesellschaft – die Arbeit durch die Rationalisierung überhaupt ausgehen wird. Arbeit gibt es ohne Ende. Allein schon der Bereich Care-Arbeit (z.B. Kinderbetreuung, Altenpflege) wird schon wegen des demografischen Wandels in Zukunft massiv wachsen. Nun kommen die nächsten „Visionäre“ um die Ecke und träumen von einer Verlagerung der Arbeitsplätze. Dann soll halt der durch die KI ersetzte Firmenanwalt künftig als Pfleger im Altenheim arbeiten. Nette Idee. Doch wer bezahlt diese Tätigkeit? Die Sozialsysteme? Wohl kaum, da ihre Finanzierung ja maßgeblich an die Einkommen sozialversicherungspflichtiger Arbeit gekoppelt ist. Und wenn die produktiven Arbeitsplätze wegfallen, werden die Sozialsysteme schlichtweg kein Geld mehr haben. Der Steuerzahler? Wenn es in Deutschland kaum noch besteuerungsfähige Arbeit gibt und die Unternehmen einen Großteil des besteuerungsfähigen Gewinns an ihre KI-Dependancen im steuerlich nicht greifbaren Offshore-Raum auslagern, dürfte auch das eine Herkulesaufgabe sein. Oder lassen Sie es mich ein wenig zuspitzen: Erst wenn der letzte Bandarbeiter bei VW entlassen wurde und der letzte Ingenieur bei BASF zum Pfleger umgeschult wurde, werdet ihr merken, dass Gleichstellungsbeauftragte, Yogalehrer und taz-Kolumnistinnen allein nicht ausreichen, um den gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten. Eine Wirtschaft kann nicht dauerhaft nur auf Effizienzsteigerung beruhen, wenn sie zugleich die Einkommensbasis ihrer Konsumenten untergräbt. Der Geist ist aus der Flasche, ein Zurück nicht mehr möglich. Richtig ist aber auch: Historisch haben technologische Revolutionen oft neue Berufe, neue Märkte und neue Bedürfnisse geschaffen. Die Frage ist daher weniger, ob Automatisierung und KI Arbeit verdrängen – das tun sie und wir können das ohnehin nicht verhindern –, sondern ob schnell genug neue Einkommensquellen entstehen. Kann man die Auswirkungen durch politische Maßnahmen abfedern? Lässt sich Kaufkraft beispielsweise durch eine Umverteilung von oben nach unten stärken? Wäre eine Umorientierung des Steuersystems von der Arbeit zum Kapital nicht eine sinnvolle Alternative? Hier ist die Politik gefragt! Doch wo findet die dafür nötige Debatte statt? Titelbild: elenabsl/shutterstock.com [http://vg07.met.vgwort.de/na/0d6133bd6e4d4767870cd9b71a87f762]

12. mai 202611 min
episode Schülerstreiks im Visier der Medien: „weltfremde Verweigerungshaltung“ cover

Schülerstreiks im Visier der Medien: „weltfremde Verweigerungshaltung“

„Weltfremde Verweigerungshaltung“ [https://www.merkur.de/politik/trotz-neuer-bedrohungslage-verweigern-viele-den-fragebogen-zum-wehrdienst-94299233.html] – so kommentiert ein Politredakteur vom Münchner Merkur die Proteste der Schüler gegen die Wehrpflicht. Damit ist ein weiterer Beitrag gesetzt, der sich gegen das Anliegen der Schüler stellt, bei dem politischen Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ mitzumachen. Marc Beyer spricht von einer „neuen Realität“, die angeblich „noch nicht überall angekommen“ sei. Was er damit meint, verliert sich in politischer Fehldeutung. Von welcher „neuen Realität“ der Journalist redet, kann sich zwar jeder denken, das macht es allerdings nicht besser. Die „neue Realität“, also die herbeifantasierte „Zeitenwende“, ist nämlich vor allem eins: Ein propagandistisch verseuchtes, hochgradig manipulatives Konstrukt von Politik und Medien. Journalisten stehen dahinter – und greifen lieber Jugendliche an, die nicht Kriegsverfügungsmasse des Staates sein wollen. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Die Medien schließen die Reihen. Wieder sind zu viele von ihnen auf Linie – wie nahezu immer, wenn es um die vorherrschende Politik geht. Da gehen Schüler auf die Straße, weil sie in weiser Voraussicht erkennen: Unter dem politischen Vorzeichen Kriegstüchtigkeit kann ein neuer Wehrdienst für sie am langen Ende den Kriegstod bedeuten. Doch diese Grundhaltung stört. Sie stört die Politik. Und, erwartungsgemäß, stört sie die Medien. Oder genauer: Journalisten. Anstatt zu tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich der Regierung entgegenzutreten, stürzen sich Journalisten auf Jugendliche, die keine Lust auf Uniform, Waffen und Krieg haben. Das Land soll kriegstüchtig werden – Journalisten, die ihren Beruf ernst nehmen, müssten Zeter und Mordio schreien. Stattdessen lesen sie den Schülern die Leviten und tragen den Kurs des politischen Wahnsinns mit. Oh ja, Journalisten tragen schwere Schuld. In dem Kommentar von Beyer geht es Schlag auf Schlag. Von „weltfremder Verweigerungshaltung“ ist schon in der Überschrift die Rede. Dann spricht der Politredakteur von „Anmaßung“, das Motto der Schüler bewege sich zwischen „Pathos und Nonsens“ – er meint damit Aussagen wie: „Nie wieder Krieg, „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Wehrpflicht!“. Er beklagt zwischen den Zeilen, dass sich die Strafen für das Nichtausfüllen des Fragebogens der Bundeswehr unterhalb des Möglichen bewegen, und wundert sich darüber, dass die Schüler das Ausfüllen des Fragebogens als Zumutung empfinden. Und so geht es weiter. Was soll man in Anbetracht dieser Zeilen sagen? Kluge Schüler möchten nicht Kriegsverfügungsmasse des Staates sein. Was gibt es da nicht zu verstehen? Und: Was soll denn an dem Ausruf „Nie wieder Krieg!“ Unsinn sein? Am Rande: Joseph Goebbels gebrauchte den Begriff „kriegstüchtig“ – unter anderem in einem Leitartikel unter der Schlagzeile „Kriegstüchtig wie nur je“ [https://x.com/NieMehrKrieg/status/1938499257796808737]. Nun ist Heute gewiss nicht Gestern – aber kriegstüchtig? Bei diesem furchtbaren Propagandawort müssten bei allen Journalisten die Alarmanlagen anspringen. Stattdessen redet Beyer von einer „neuen Realität“. Was offensichtlich nicht verstanden wird: Die Medienwirklichkeit ist nicht gleich die Wahrheit. Wenn Politiker von einer „Zeitenwende“ reden und Medien als Lordsiegelbewahrer agieren, dann ist das nicht die Realität. Es ist Propaganda. Es ist Stimmungsmache. Es ist eine Manipulation der Öffentlichkeit. Aber ist da nicht Russland? Ist da nicht der Überfall auf die Ukraine? Gewiss. Da ist aber auch ein Stellvertreterkrieg. [https://www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/interview-mit-michel-wyss-es-ist-der-erste-stellevertreter-krieg-zwischen-russland-und-der-nato-in-europa_id_94392173.html] Da ist aber auch eine US-amerikanische Tiefenpolitik [https://www.nytimes.com/2024/02/25/world/europe/cia-ukraine-intelligence-russia-war.html]. Und da ist, neben vielem Weiteren, ein geopolitisch, geostrategisch hochgradig aufgeladener Konflikt zwischen NATO und Russland [https://www.nachdenkseiten.de/?p=137092]. Ein Politredakteur sollte all das verstehen. Wenn er es versteht, muss er über Propaganda, nicht von einer „neuen Realität“ reden.

12. mai 20264 min
episode Gegen alle Vernunft: Armenien auf dem Weg in die EU cover

Gegen alle Vernunft: Armenien auf dem Weg in die EU

Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan sieht sein Land spätestens in zwanzig Jahren in der EU. Ein weiterer Schritt auf dem Weg in diese Richtung wurde Anfang Mai gemacht. Da fand der erste EU-Armenien-Gipfel in der armenischen Hauptstadt Jerewan statt. Rationale Gründe für die Annäherung an die EU gibt es keine. Wirtschaftlich und sicherheitspolitisch kann Armenien nur verlieren. Die EU ist bereit, in Armenien ein ukrainisches Szenario zu entwerfen. Für die Armenier sind das keine guten Nachrichten. Von Gert-Ewen Ungar. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Am 4. und 5. Mai fand in der armenischen Hauptstadt Jerewan der erste EU-Armenien-Gipfel statt. Premierminister Nikol Paschinjan setzt auf eine Annäherung an die EU. In zwanzig Jahren sieht Paschinjan Armenien als EU-Mitglied, obwohl Armeniens Nachbarländer Georgien und die Türkei Beispiele dafür sind, dass die EU die Aufnahme an das Recht auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten und politische Steuerung von außen bindet. Die Motive für Paschinjans Drängen auf weitere Annäherung an die EU sind unklar, denn positive Effekte sind für das kleine Land mit rund drei Millionen Einwohnern kaum zu erwarten. In der gemeinsamen Abschlusserklärung [https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8799-2026-INIT/en/pdf] des Gipfels einigten sich Armenien und die EU auf einen ganzen Katalog an Maßnahmen. Das Dokument liest sich, als wolle die EU in Armenien ein zweites ukrainisches Szenario entfachen. Von der Einflussnahme auf die armenische Zivilgesellschaft bis hin zu militärischer Kooperation ist alles enthalten, was das Potenzial hat, zu Verwerfungen mit Russland und zur Spaltung der armenischen Gesellschaft zu führen. Die Zahl der in Russland lebenden Armenier ist mit rund drei Millionen ähnlich groß wie die Einwohnerzahl des Landes. Die Verbindungen nach Russland sind sehr eng. Dass eine Verschärfung des konfrontativen Kurses Paschinjans gegenüber Russland in der armenischen Gesellschaft zur Zunahme von Spannungen führen wird, ist daher erwartbar. Armenien ist Mitglied in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Zu dieser Union gehören noch Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisien. Die Union begründet einen gemeinsamen Binnenmarkt und eine Zollunion. Bei seinem Besuch in Moskau Anfang April erklärte Präsident Putin Premierminister Paschinjan, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion und eine Assoziierung mit der EU unmöglich ist. Dabei handelt es sich nicht um eine politische Boshaftigkeit Putins, sondern allein um eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Wirtschaftsunion ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit freiem Fluss von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeit. Eine Assoziierung mit der EU würde Armenien wiederum in den Wirtschaftsraum der EU integrieren. Waren aus der EU würden über Armenien den Wirtschaftsraum der Eurasischen Wirtschaftsunion überschwemmen und zum Niedergang ganzer Industrien führen. Die Zollunion muss sich vor diesem ungehinderten Zugang zu ihrem Markt schützen. Dieses Problem ist in der EU übrigens hinlänglich bekannt. Bereits 2013 zögerte der damalige ukrainische Präsident Janukowitsch die Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens zunächst hinaus, um es dann ganz abzulehnen. In einem Gespräch setzte Putin Janukowitsch auseinander, dass die Ukraine für den Fall einer Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU den Zugang zum Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion verlieren wird. Dieser Vorgang wiederholt sich nun eins zu eins in Armenien. Nachdem Janukowitsch im November 2013 schließlich die Unterschrift verweigerte und forderte, dass die EU, Russland und die Ukraine gemeinsam nach einer Lösung für das Problem suchen, nahmen die Maidan-Proteste an Fahrt auf. Dass es dabei massive Einmischung von außen gegeben hat, ist bestens belegt. Schließlich kam es zum Putsch. Unmittelbar nach der Absetzung Janukowitschs wurde das Assoziierungsabkommen unterschrieben. Damit wurde der wirtschaftliche Niedergang der Ukraine eingeleitet. Dass die EU bereit ist, diesen Ablauf mit Armenien zu wiederholen, zeigt, dass sie die Absicht hat, das wirtschaftliche Wohl Armeniens dem Willen zur Aggression gegenüber Russland unterzuordnen. Paschinjan ist bereit, sein Land zu opfern. Dass sich die Pläne der EU und des armenischen Premierministers gegen Russland richten, hat man in Moskau gut verstanden. Die Frage, die sich daran anschließend auftut, ist die nach der Motivation Paschinjans. Trotz aller vollmundigen Versprechen ist klar, dass eine Annäherung an die EU für Armenien vor allem Nachteile mit sich bringt. Der wichtigste Handelspartner Armeniens ist Russland. Den größten Teil seiner Öl- und Gasimporte bezieht Armenien aus Russland. Armenien exportiert nach Russland Agrarprodukte. Wein und Weinbrand aus Armenien sind in Russland in jedem Supermarkt zu finden. Zudem werden Metalle wie beispielsweise Kupfer nach Russland exportiert. Nebenbei bemerkt, Armenien kommt auch eine wichtige Bedeutung für den sogenannten Parallelimport nach Russland zu. Um die Sanktionen zu umgehen, tritt Armenien aus Zwischenhändler auf. Deutsche Automobile, die man in Russland nach wie vor kaufen kann, werden unter anderem über Armenien nach Russland eingeführt. Auf all diese Geschäfte müsste Armenien verzichten. Brisant ist auch, dass die EU die Stilllegung von Armeniens einzigem Atomkraftwerk fordert. Das Kraftwerk deckt rund ein Drittel des Strombedarfs von Armenien. Die EU führt als Begründung Sicherheitsbedenken an, dabei wurde das Kraftwerk mit russischer Unterstützung erst modernisiert und die Laufzeit bis 2036 verlängert. Kein Öl und Gas aus Russland, Atomkraftwerk abgeschaltet – die Energiesicherheit Armeniens steht auf dem Spiel, denn in der Abschlusserklärung wurde festgeschrieben, dass die EU von Armenien die Umsetzung der Russlandsanktionen erwartet. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die EU auch auf Einhaltung der Sanktionen gegen China drängen wird. China steht aber im Ranking der wichtigsten Handelspartner Armeniens hinter den Vereinigten Arabischen Emiraten an dritter Stelle. Erst an vierter Stelle findet sich die EU. Für Armenien kommen die Forderungen der EU der Aufforderung zu einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich. Die EU ist wirtschaftlich selbst in prekärer Verfassung und nicht in der Lage, die Ausfälle Armeniens, die ein Schwenk weg von Russland und China nach sich ziehen würde, zu kompensieren oder auch nur abzufedern. Im Nachbarland Georgien war die Situation ähnlich. Wirtschaftswachstum entsteht dort nicht durch die EU. Die mischte sich aber massiv in die inneren Angelegenheiten Georgiens ein – unter anderem mithilfe von durch die EU finanzierten NGOs, die vorgeblich die Zivilgesellschaft stärken sollen, ganz konkret aber die politische Meinungsbildung im Sinne Brüssels beeinflussen. Georgien zog daher die Notbremse und hat den Annäherungsprozess an die EU im Jahr 2024 ausgesetzt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, nach dem NGOs ihre Finanzierung transparent machen müssen. In Brüssel reagierte man auf den Schritt mit Zornesausbrüchen – der Grund dafür ist klar. Brüssel verlor ein wichtiges Tool der Steuerung georgischer Politik. Der wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens hat die Absage an die EU übrigens nicht geschadet, im Gegenteil. 2025 ist das BIP um rund 7,5 Prozent gewachsen. Für dieses Jahr wird ein Wachstum von über fünf Prozent prognostiziert – Werte, von denen die EU nur träumen kann. Ähnliche Wachstumsraten erzielte auch Armenien, damit ist es aber im Fall einer weiteren Annäherung an die EU ganz sicher vorbei. Dass Paschinjan nun bereit ist, den entgegengesetzten Weg Georgiens einzuschlagen, der für Armenien und die armenische Bevölkerung absehbar nachteilig ist, erklärt man sich in Russland mit Korruption. Paschinjan hat sich kaufen lassen, heißt es. Beweise dafür gibt es zwar keine, aber der Verdacht liegt nahe, denn es ist für Armenien kein positives Szenario denkbar, das sich aus einer Annäherung an die EU ergeben könnte. Vergangenen September wurde der armenische Oppositionspolitiker Wolodja Grigorjan erschossen. Er galt als wichtiger politischer Gegner Paschinjans. Der Täter wurde bisher nicht gefasst. In Armenien geht man von einem politisch motivierten Anschlag aus. Auch hier gibt es keine Belege, aber viele Gerüchte. Regierungskritiker müssen in Armenien mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unter Druck. Dass sich durch die Annäherung an die EU die Situation verbessert, ist nicht zu erwarten. Repression nimmt auch in der EU zu. Meinungs- und Pressefreiheit existieren dort nur auf dem Papier, wie die Sanktionen gegen kritische Journalisten und Publizisten deutlich machen. Das Brüsseler Demokratie-Geschwurbel dient nur der PR. Wenn es den politischen Zielen der EU dient, ist man bereit, auch bei groben Verletzungen der „europäischen Werte“ beide Augen zuzudrücken. Darauf kann sich Paschinjan verlassen. Ganz bestimmt! Titelbild: Alexandros Michailidis/shutterstock.com

12. mai 20269 min
episode EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft cover

EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft

Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte [https://www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/4237/nur-noch-ein-prozent-der-weltbevolkerung-lebt-in-landern-mit-guter-pressefreiheit] die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen [https://www.nachdenkseiten.de/?p=145695] gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien [https://www.nachdenkseiten.de/?p=124710] sowie das De-Banking [https://multipolar-magazin.de/artikel/de-banking-chronik] von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn. Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands [https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2026] soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern. Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren [https://www.reporter-ohne-grenzen.de/ueber-uns/unsere-arbeit]. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 [https://media.reporter-ohne-grenzen.de/production/5417/01K9SH6VTVYKPBFGZVJXMD1663.pdf] zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden. Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben. Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar [https://multipolar-magazin.de/meldungen/0402] eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage [https://www.berliner-zeitung.de/article/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-10027407] des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru. Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500965] gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet [https://www.nachdenkseiten.de/?p=143829], würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Die Fragen an die Adressaten lauteten: * Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar? * Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind? * Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein? Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten [https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf], das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt. Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite [https://www.reporter-ohne-grenzen.de/2025/] bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat. In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung [https://www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/4116/strategien-russischer-desinformation] der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“. Auf der Webseite der Gewerkschaft [https://www.verdi.de/medien/dju] heißt es stattdessen: > „Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“ In einer Pressemitteilung der DJU [https://www.verdi.de/medien/presse/pressemitteilungen/75-jahre-dju-pressefreiheit-muss-auch-heute-verteidigt-werden] zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes [https://www.verdi.de/transparenzberichte/verdi-transparenzbericht-fuer-jahr-2025] ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“ [https://www.djv.de/medienpolitik/pressefreiheit/]: > „Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“ Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes [https://www.djv.de/medienpolitik/desinformation/] mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“. Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert. Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche [https://www.bdzv.de/alle-themen/pressefreiheit] Bekenntnisse [https://www.mvfp.de/politik-recht/pressefreiheit-ist-deine-freiheit] zur Verteidigung [https://www.presserat.de/pressefreiheit.html] der Pressefreiheit [https://www.bundespressekonferenz.de/templates/File/Downloads/210503%20Erklaerung%20Vorstand%20BPK_NEU.pdf]). Doch auch dort hallen die Schlüsselworte [https://www.bdzv.de/service/presse/branchennachrichten/2025/regionale-zeitungen-ein-bollwerk-gegen-desinformation] der politischen Kampagne [https://www.mvfp.de/nachricht/artikel/reporter-ohne-grenzen-polarisierung-desinformation-angriffe-die-lage-der-pressefreiheit-in-deutschland] zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten [https://www.unsere-zeit.de/sieg-fuer-warweg-4812649/]. Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören * Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“) * Human Rights Watch, * der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“), * die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, * das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, * der Sozialverband Deutschland, * der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), * die Deutsche Bischofskonferenz, * die Evangelische Kirche in Deutschland, * der Zentralrat der Muslime in Deutschland, * die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), * die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), * die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), * Bündnis 90/Die Grünen, * Die Linke, * Die Freie Demokratische Partei (FDP), * Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, * die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und * die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert [https://www.leadersnet.de/news/68742,tanzen-fuer-die-pressefreiheit.html], eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt [https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2663926-2663926]: > „Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“ In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert [https://kulturstaatsminister.de/presse/staatsministerin-claudia-roth-zum-tag-der-pressefreiheit-1]: > „Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“ Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen. Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen. Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion [https://gemeinwohl-lobby.de/sanktionen-gegen-meinungsfreiheit/] wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann. Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben [https://leibniz-hbi.de/pressefreiheit-weltweit-deutschland-rutscht-auf-platz-21-ab/]: > „Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“ In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500965] und Jacques Baud [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502568] und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten [https://www.bundestag.de/resource/blob/1102364/EU-6-030-25.pdf] der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“. Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf] festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden. In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402642] steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“. Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten [https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf]. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU. Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402643] für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“. Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen, * ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht, * wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und * wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden. Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist. Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt. Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen [https://www.berliner-zeitung.de/article/eu-ignoriert-eigene-urteile-trotz-niederlage-bleiben-sanktionen-bestehen-berlin-schweigt-10020567]. Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage: > „Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“ Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert [https://www.zdfheute.de/politik/g7-gipfel-merz-100.html], Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden. Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr. Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft. Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten. Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein. Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta [https://unric.org/de/charta/] in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen. Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war. Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran. Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt. Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt. Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien? In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung [https://www.fr.de/politik/jacques-baud-wegen-ukraine-propaganda-sanktioniert-cancel-culture-94114189.html] der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026: > „Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“ Schlussbemerkung Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten. Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“. Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru [https://vg08.met.vgwort.de/na/4264e4930cd54413a57b095e68c8bf2d]

12. mai 202633 min
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Der SPIEGEL und die russische „Operation Germanija“: „Signal-Angriff und Killerteams“

Das ehemalige Nachrichtenmagazin wird seinem ramponierten Ruf mit der aktuellen Titelgeschichte zur russischen Einmischung voll gerecht. Der Text spult die übliche Reihe unbelegter Vorwürfe bezüglich Russlands Sabotage, Spionage, Desinformation etc. ab und stützt so die „Bedrohungslüge“. Das Gefährliche: Es sind solche substanzlosen Artikel, auf denen dann konkrete Forderungen nach Rüstung und nach neuen Rechten für die deutschen Geheimdienste aufgebaut werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Für die Titelgeschichte des aktuellen Spiegel-Magazins [https://www.spiegel.de/politik/deutschland/signal-angriff-und-killerteams-so-unverfroren-agieren-russische-agenten-in-deutschland-a-88599160-a02d-4c8f-b7f4-3b32d45f1a95?context=issue] haben gleich sechs Autoren die altbekannte Meinungsmache gegen Russland aus den altbekannten Zutaten neu angerührt. Der Titel lautet „So unverfroren agieren Putins Agenten in Deutschland“, in der URL wird noch „Signal-Angriff und Killerteams“ vorangestellt. Auf dem Titelblatt [https://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2026-20.html] lautet der Titel „Operation Germanija“. „… die Kampagne Russlands …“ Der Spiegel wärmt für seine Story ausführlich die unseriösen Behauptungen zum Phishing-Angriff bei Signal auf, gespickt mit Einschränkungen wie „… scheinen Russlands Agenten …“, „offenbar“ oder „… vorbereitet haben könnten …“ und mit Quellen wie „ein hochrangiger Beamter aus dem Sicherheitsapparat”. Die Autoren sind bemüht, die simpel auszuführenden und simpel abzuwehrenden Phishing-Versuche als komplexe Operation eines „staatlichen Akteurs“ (konkret: Russlands) erscheinen zu lassen: > „Doch da war die Kampagne Russlands kaum noch aufzuhalten. Die Attacke funktionierte wie ein Schneeballsystem: Aus kompromittierten Signal-Accounts lasen die Angreifer weitere Kontakte aus, denen sie ihre Locknachrichten schickten. Heimlich koppelten sie Nutzerkonten, etwa mit Laptops, um Chats mitlesen zu können; mitunter war eine komplette Übernahme eines Accounts möglich – ein beängstigendes Szenario.“ Ja, beängstigend – aber bisher eben nur ein Szenario. Hintergründe zum Phishing-Vorgang haben die NachDenkSeiten im Artikel Deutsche Politiker fallen auf Phishing rein und rufen: „Der Russe war’s!“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149711] beschrieben – das Fazit des Textes ist noch gültig: > „Die Täter sind anscheinend noch unbekannt und die Mittel, die sie genutzt haben (Phishing-Mails), deuten für sich genommen zunächst überhaupt nicht auf einen ‚staatlichen Akteur‘ hin.“ „Dass die Bundesregierung den Phishing-Angriff (…) Russland bislang nicht offiziell zuschreibt …“ Auch an den Tatsachen, die die Zeit Ende April unter der irreführenden Überschrift „Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Phishing bei Signal“ [https://www.zeit.de/digital/2026-04/signal-phishing-bundestag-russland-abgeordnete-gxe] verkündete, hat sich nichts geändert: Weder die Bundesregierung noch die Bundesanwaltschaft machen laut Medienberichten bisher offiziell Russland für die Angriffe verantwortlich. Der Spiegel suggeriert etwas anderes: > „Auch im aktuellen Fall gehen die Bundesregierung (…) von einem russischen staatlichen Akteur als Urheber aus.“ Das trifft, wie gesagt, laut Medien [https://www.wiwo.de/politik/deutschland/gegen-politiker-und-medien-bundesregierung-vermutet-russland-hinter-ausspaeh-kampagne/100220330.html] aber bisher nicht zu: > „Dass die Bundesregierung den Phishing-Angriff, der auch einzelne Mitglieder der Bundesregierung betrifft, Russland bislang nicht offiziell zuschreibt, mag damit zusammenhängen, dass hier auch Erkenntnisse befreundeter Dienste berührt sind.“ Immerhin wird vom Spiegel eingeräumt, dass die deutsche Bundesanwaltschaft nicht offiziell gegen Russland ermittelt: > „Generalbundesanwalt Jens Rommel ermittelt wegen des Verdachts auf Spionage – noch gegen unbekannt. Das kann sich ändern.“ Natürlich kann sich das ändern, wenn es entsprechend Beweise gibt, die anscheinend aber noch nicht vorliegen. Der Spiegel selbst ist da schon viel weiter als der Generalbundesanwalt und formuliert, als hätte ein Gericht in einem transparenten Verfahren die Schuldigen seriös ermittelt. So schreibt das Magazin, „… die Kampagne Russlands …“, „… Russland geht es um nicht weniger als die Destabilisierung der Demokratie …”, „… die Phishingattacke auf Signal-Nutzer ist Teil einer breit angelegten Angriffswelle, mit der Russland Europa überzieht …“ – und so weiter. Irgendwann muss aber auch der Spiegel dann einräumen: > „Nicht immer lässt sich nachweisen, dass Taten auf das Konto russischer Geheimdienste gehen. Oft bleibt den Behörden nicht viel mehr, als Plausibilitätserwägungen anzustellen: Passt etwas in das Muster russischer Operationen?“ Aha: die „Muster“. Bezüglich der angeblichen Muster russischer Einflussnahme lässt sich an eine weitere bekannte Masche der Meinungsmache erinnern: die gestapelten, nicht belegten, aber dennoch immer wieder abgespulten Vorwürfe, die in der Rückschau als Muster erscheinen. Auf Basis solcher Behauptungen werden momentan nicht nur die Rüstungsausgaben massiv erhöht, sondern sollen auch die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausgestattet werden [https://www.welt.de/videos/video698ad3b5522c438350e40fe5/drohnenangriffe-cyberattacken-spionage-dobrindt-fordert-mehr-befugnisse-fuer-den-verfassungsschutz-gegen-hybride-bedrohungen.html]. „… Fake-News-Kampagnen, Sabotageoperationen, Drohnenüberflüge, Spionage …“ Auf die Masche, mit den gestapelten, nicht näher erläuterten antirussischen Vorwürfen, in der Hoffnung, dass sie gemeinsam bei weniger gut informierten Bürgern Wirkung erzielen, sind die NachDenkSeiten im Artikel Der Russe war’s! Wie sich die Sabotage-Vorwürfe stapeln (und nie richtiggestellt werden) [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138481] näher eingegangen. Auch die Spiegel-Autoren nutzen im Artikel diese Masche: > „Es geht dabei nicht nur um Cyberattacken, mit denen sensible Informationen abgegriffen werden, sondern um eine Vielzahl von Aktionen: Fake-News-Kampagnen, Sabotageoperationen, Drohnenüberflüge, Spionage – womöglich sogar geplante Morde.“ Natürlich dürfen auch die „Low-Level-Agenten“ oder brennende DHL-Päckchen in solchen Aufzählungen nicht fehlen. Der Spiegel präsentiert außerdem wortreich zahlreiche Indizien, die die russische Urheberschaft und die Notwendigkeit eines „staatlichen Akteurs“ bei den Signal-Angriffen belegen sollen. Das sind dann Hinweise auf angeblich in russischer Sprache gehaltene Codes – und weitere „Belege“ von ähnlicher Qualität. Es wird auch auf Informationen westlicher „Sicherheitsdienste“ verwiesen, zu weiteren Reaktionen auf den Signal-Vorgang siehe den oben verlinkten Artikel [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149711] der NachDenkSeiten. Der offensive Verzicht auf Seriosität Versuche Russlands, in Deutschland Spionage und Einmischung zu betreiben, sollen hier keineswegs ausgeschlossen werden. Was bei den Kampagnen zur „russischen Desinformation, Spionage, Sabotage“ usw. aber bitter aufstößt, ist zum einen der offensive Verzicht auf Seriosität: Wenn es gegen Russland geht, dann werden fast alle Behauptungen einfach ungeprüft übernommen, Fragen nach Beweisen werden dann schnell als Verrat diffamiert, Richtigstellungen bleiben aus. Das macht die aktuelle antirussische Kampagne insgesamt unglaubwürdig, auch wenn einzelne Vorwürfe stimmen sollten. Zum anderen: Deutschland hat natürlich das Recht und die Pflicht, seine Bürger vor Einmischungen aus dem Ausland zu schützen, auch vonseiten Russlands. Das führt aber zu folgender, durch die hysterischen antirussischen Vorwürfe immer wieder verschütteten Tatsache: Deutschland ist viel mehr Einmischung, Spionage und Desinformation vonseiten der USA ausgesetzt als vonseiten Russlands. Titelbild: Screenshot/Spiegeltitel Mehr zum Thema: Deutsche Politiker fallen auf Phishing rein und rufen: „Der Russe war’s!“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=149711] Der Russe war’s! Wie sich die Sabotage-Vorwürfe stapeln (und nie richtiggestellt werden) [https://www.nachdenkseiten.de/?p=138481] Strategien der Spannung und das große Schweigen danach [https://www.nachdenkseiten.de/?p=43960] Die Russen kommen … und greifen deutsche Autos an – das weiß der Spiegel „offenbar“ [https://www.nachdenkseiten.de/?p=128338] [https://vg04.met.vgwort.de/na/e28a9d7337db43a283c88b7322cceb6d]

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