Im Zweifel für den Angeklagten
Es hätte ein ganz üblicher Fall eines Delikts wegen illegalen Drogenhandels werden können. Damit kennen sich alle Beteilgten vor Gericht aus, das ist nichts außergewöhnliches. Doch als dem Angeklagten ein vergleichsweise absurd hohes Strafmaß droht, kommen Absprachen seiner Verteidigung mit der Staatsanwaltsschaft vor Gericht. Der Anwalt des Angeklagten steht jetzt vor dem selben Gericht wie sein Mandant.
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