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True crime
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Over Verurteilt! Der Gerichtspodcast
Der Gerichtspodcast mit Heike Borufka und Basti Red: Die hr-Gerichtsreporterin und der Podcaster sprechen über echte Kriminalfälle, echte Gerichtsurteile, das echte Leben und das deutsche Justizsystem.
Verurteilt! Der Dusch-Spanner in der WG
In einer WG in Wiesbaden wundern sich die Bewohnerinnen, dass ihr Mitbewohner immer vor ihnen ins Bad will. Dann stellen sie fest: Im Warmwasserboiler ist ein Radiowecker mit eingebauter Kamera versteckt. Die filmt die Frauen beim Duschen. Als sie aufmerksam werden, zeigen sie ihren Mitbewohner, einen 23-Jährigen an. Und sie machen den Fall öffentlich. Es dauert drei Jahre, bis im Februar 2026 der Fall vorm Wiesbadener Amtsgericht verhandelt wird. Der Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Strafandrohung: Geldstrafe bis zwei Jahre Haft. Podcast-Tipp: Dark Matters Geheimdienste arbeiten im Verborgenen, aber manchmal geraten sie ins Licht. Doch auch ihre Welt verändert sich. Wie halten Geheimdienste Schritt in Zeiten von Cyberwar und globalen Spannungen? "Dark Matters" taucht ein in echte Fälle, zeigt Probleme, Erfolge und Methoden. Erfahrt, was ihr eigentlich nicht wissen solltet. Mit HintergrundWissen der Geheimdienst-Experten der ARD. Abonniert und folgt "Dark Matters" überall, wo es Podcasts gibt. https://www.ardaudiothek.de/sendung/dark-matters-geheimnisse-der-geheimdienste/urn:ard:show:870aeeecdf31b1b9/
Verurteilt!: Der Todeskuss
Im September 2015 steht ein Pärchen auf dem Zebrastreifen eines Kreisels in Kriftel bei Frankfurt am Main und küsst sich. Der Fahrer eines Autos ärgert sich darüber so sehr, dass er auf die Küssenden zufährt. Der schwere Wagen erfasst die 41-Jährige. Sie landet zunächst auf der Motorhaube, rutscht dann runter und wird überrollt. 400 Meter schleift das Auto sie mit. Noch an der Unfallstelle stirbt die Frau. Ihr Freund überlebt die Kollision mit leichten Verletzungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilt den Fahrer zu 5einhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. War es ein Mord? Darüber entscheidet erneut das Landgericht - 10 Jahre nach dem Tod der 41-Jährigen. Unser Podcast-Tipp: „True Crime Hamburg. Der Polizei-Podcast“. Dort sprechen der Schauspieler und Ehrenkommissar Marek Erhardt und Hamburgs Polizeipräsident a.D. Ralf Martin Meyer über einige der spektakulärsten Kriminalfälle aus Hamburg - und nehmen euch mit hinter die Kulissen der Polizeiarbeit. Wie laufen die Ermittlungen bei Einbruchsserien, der Suche nach dem gefährlichsten Bankräuber Deutschlands oder dem Säuremörder aus Hamburg ab? Was für Methoden gibt es? Und vor was für Herausforderungen stehen die Beamtinnen und Beamten dabei? Das hört ihr in „True Crime Hamburg. Der Polizei-Podcast“ https://1.ard.de/truecrimehh?cp=verurteilt
Verurteilt! (148): Mordanschlag auf Frühchen
In einer Marburger Kinderklinik wird am 5. Februar 2016 vom Personal ein Fall von Medikamentenvergiftung bei einem Frühchen festgestellt. Am selben Tag informiert die Klinikleitung die Polizei. Sie entdeckt noch mehrere Fälle. Die Ermittelnden glauben, eine Kinderkrankenschwester hat etwas damit zu tun. Sie soll den Frühchen heimlich Beruhigungs- und Narkosemittel gegeben haben. Die Klinik kündigt ihr, die Staatsanwaltschaft klagt sie wegen versuchten Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung an. Ende Januar 2019 beginnt vorm Landgericht Marburg der Prozess gegen die 29-Jährige.
Verurteilt! (147): Bankräuber der Herzen
Thomas F. war Serienbankräuber. Er raubte sich jahrelang durch ganz Deutschland, galt als einer der meistgesuchten Kriminellen. Seine letzte Tat allerdings unterschied sich von den anderen: In Kronberg entführte er im Dezember 2011 einen gut besetzten Linienbus. Er entkam zwar der hessischen Polizei, wurde aber zwei Monate später nach einer Verfolgungsjagd in Schleswig-Holstein gefasst. Im Herbst 2012 begann in Frankfurt vorm Landgericht der Prozess gegen ihn. Die Vorwürfe: schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Insgesamt hat ihn die Staatsanwaltschaft wegen 19 Taten angeklagt. Dem 47 Jahre alten Gewohnheitsräuber drohte nun die Sicherungsverwahrung.
Verurteilt! (146): Aus Verzweiflung Tochter getötet
Am 12. August 1991 geht bei der Polizei in Frankfurt ein Notruf ein. Eine Frau meldet, ihre Tochter liege ertrunken in der Badewanne. Als die Polizei kommt, findet sie nicht nur die tote Tochter in der Wohnung vor, sondern auch ihre stark blutende Mutter. Die Frau wird gerettet, liegt wochenlang auf der Intensivstation. Die Ermittlungen ergeben: Die Tochter ist nicht ertrunken, sie starb an einem Stromschlag in der Badewanne. Im Oktober 1993 steht ihre 71 Jahre alte Mutter in Frankfurt vorm Schwurgericht - angeklagt wegen Totschlags.
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