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Am letzten Tag vor der Sommerpause wurde mit dubiosen Tricksereien eine Ausnahmeregelung durchs Europaparlament geboxt, die es den US-Techgiganten erlaubt, den Inhalt privater Nachrichten anlasslos zu scannen. Es geht angeblich um die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. Doch das ist nur vorgeschoben. Die Europäische Kommission arbeitet bereits an einer zweiten Ausbaustufe der sogenannten „Chatkontrolle“, mit der auch Verschlüsselungsmaßnahmen ausgehebelt werden und sämtliche private Onlinekommunikation lückenlos durchleuchtet werden soll. Das wäre das Ende des Briefgeheimnisses und der wohl schwerste Eingriff in die Grundrechte der Bürger in der Geschichte der Europäischen Union. Von Jens Berger. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor [https://www.nachdenkseiten.de/upload/flyer/260715_Warum_das_Thema_Chatkontrolle_so_wichtig_ist_NDS_JB.pdf]. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier [https://www.nachdenkseiten.de/?cat=54]. Lassen Sie uns für einen Moment an die „guten alten Zeiten“ der analogen Kommunikation zurückdenken. Und nun stellen Sie sich einmal vor, der Staat hätte damals ein Gesetz verabschiedet, das es der Deutschen Post erlaubt oder sie gar dazu verpflichtet, jeden einzelnen Brief zu öffnen, dessen Inhalt abzufotografieren und verdächtige Inhalte den Behörden zur Anzeige weiterzuleiten. Zunächst würde es dabei freilich „nur“ um das hoch emotionsgeladene Thema „Kinderpornografie“ gehen. Wobei man das nicht allzu wörtlich nehmen sollte, da so auch die Fotos vom FKK-Familienurlaub, die Sie Oma und Opa schicken, in der Praxis auf den Schreibtischen der Ermittlungsbehörden landen. Und derlei „nackte Tatsachen“ sind freilich nur der Anfang. Oder glauben Sie, dass der Staat in den immer wieder beschworenen Zeiten der „geopolitischen Spannungen und Bedrohungen“ ein derart mächtiges Schwert nicht nutzen wird? Sie werden nun sicher sagen, „das ist doch unmöglich“, schließlich ist das Briefgeheimnis ein Grund- und Menschenrecht, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Richtig. Für analoge Briefe gilt das auch heute noch. Doch wer verschickt heute noch Briefe? Heute wird gemailt oder per Messenger wie WhatsApp und Co. gechattet. Und für diese digitale Kommunikation wurden die Grundrechte durch die „Chatkontrolle 1.0“ bereits ausgehebelt. Durch die geplante „Chatkontrolle 2.0“ würden sie sogar de facto komplett abgeschafft. Schon heute scannen Konzerne wie Meta oder Google private, unverschlüsselte Nachrichten und E-Mails auf „freiwilliger“ Basis. Normalerweise verbieten die europäischen Datenschutzvorgaben zwar das Mitlesen privater Kommunikation, jedoch hat die EU mit der als „Chatkontrolle 1.0“ bezeichneten „Ausnahmeregelung“ dies gestattet. Warum Ausnahmeregelung? Eigentlich plant die EU-Kommission ein noch größeres Paket, das auch das Mitlesen verschlüsselter Nachrichten erlaubt und dies nicht nur auf freiwilliger, sondern sogar auf verpflichtender Basis. Flankiert werden soll die Chatkontrolle durch weitere Eingriffe wie Netzsperren, eine verpflichtende Altersverifikation für E-Mail-, Messenger- und Chat-Nutzer und den Ausschluss von Minderjährigen bei der bloßen Nutzung der dafür nötigen Apps. Bislang lehnt jedoch das EU-Parlament diese tiefgreifenden Pläne für eine „Chatkontrolle 2.0“ noch ab. Und bis man hier eine gemeinsame Lösung gefunden hat, wird die „Chatkontrolle 1.0“ alle zwei Jahre als Übergangs- und Ausnahmeregelung verlängert – zuletzt am letzten Donnerstag, wie Thomas Fazi gestern auf den NachDenkSeiten berichtete [https://www.nachdenkseiten.de/?p=153670]. Begründet wird der bereits in der 1.0-Version tiefe Eingriff in die Grundrechte damit, dass man den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen wolle. Doch das ist nicht glaubhaft, denn der Austausch kinderpornografischer Inhalte, der natürlich unterbunden werden sollte, findet nicht über Messenger-Dienste, sondern in der Regel über das Darknet oder Filehosting-Dienste statt, die beide von der Chatkontrolle – egal ob 1.0 oder 2.0 – gar nicht berührt sind. Wenn es denn tatsächlich um den Schutz vor Kindesmissbrauch geht, ist die Chatkontrolle sogar kontraproduktiv, da sie die Behörden mit unzähligen Fehlalarmen lähmt. Das Bild vom Vater, der mit der kleinen Tochter nackt in der Badewanne planscht, das man der Oma geschickt hat, landet dann zur Überprüfung einer Straftat bei den Behörden. Ebenso wie die Chats von zwei verliebten Teenagern, die sich gegenseitig Selfies mit „sexualisiertem Inhalt“ schicken und bei denen der Algorithmus einen der beiden Beteiligten für volljährig hält. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei sind 80 Prozent der so von den Tech-Konzernen angezeigten Inhalte nicht strafbar, sondern zeigten z. B. Urlaubsfotos am Strand mit nackten Kindern. Sicher, jeder einzelne Fall von echtem sexuellen Missbrauch von Kindern ist schlimm. Aber das rechtfertigt nicht die anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung. Genau so sah es der Europäische Gerichtshof auch in den vergleichbaren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung. Es ist auch kein einziger Fall bekannt, in dem die bereits praktizierte Chatkontrolle 1.0 zu einem Ermittlungserfolg bei derlei Straftaten führte. An dieser Stelle sei dem Gesetzgeber noch einmal das berühmte Zitat des Staatstheoretikers Montesquieu empfohlen: > „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Doch lassen wir den offensichtlich vorgeschobenen Grund, man wolle den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen, einmal außen vor. Was würde denn die Ausweitung der Chatkontrolle auf verschlüsselte Kommunikation konkret bedeuten? Technisch ist es nicht möglich, Nachrichten, die bereits auf dem Gerät des Absenders unlesbar gemacht und erst auf dem Endgerät des Empfängers wieder entschlüsselt werden, in welcher Form auch immer zu scannen. Man müsste also die Verschlüsselung aushebeln. Dies geht auf zwei Arten: Entweder man sorgt dafür, dass die nicht verschlüsselten Inhalte auf dem Endgerät des Absenders und/oder auf dem Endgerät des Empfängers gescannt und an externe Prüfer übermittelt werden. Oder man baut eine Hintertür in die Verschlüsselung ein, die es Dritten ermöglicht, die Nachrichten zu entschlüsseln. In beiden Fällen wäre das de facto das Ende des Briefgeheimnisses für digitale Nachrichten und böte ein gigantisches Einfallstor für alle denkbaren Szenarien. Das reicht von Cyberkriminellen über ausländische Geheimdienste bis hin zu den eigenen Diensten. Dies wäre ein Dammbruch, und man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, welche Begehrlichkeiten die technische Möglichkeit, sämtliche Kommunikation mitzulesen oder mitzuhören (auch Telefonie und Videocalls wären ja betroffen), wecken würde. Sie sehen – hier geht es nicht darum, irgendwelchen Perversen das Handwerk zu legen. Hier geht es darum, die totale Überwachung der Allgemeinheit zu ermöglichen. Das Thema Chatkontrolle ist elementar. Daher haben die NachDenkSeiten auch beschlossen, dieses Thema in den nächsten Wochen und Monaten als Schwerpunktthema in einer eigenen Kategorie zu behandeln. Wir planen, das Thema mit Interviews und Gastartikeln zu vertiefen und Ihnen auch anhand konkreter Tipps Werkzeuge mit auf den Weg zu geben, mit denen Sie es den Tech-Konzernen und einem immer übergriffigeren Staat erschweren, Ihre Grundrechte zu verletzen. Titelbild: Shutterstock AI – Dieser Inhalt wurde von einem Algorithmus mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.[http://vg07.met.vgwort.de/na/0e88db4fdc1446e5b81d4bfe91be942b]
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